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4.05. 2024 um 11.43 Uhr - von G*. - "Datenschutz im selbst gesuchten Kurs?" |
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Hallo Herr Moser.
Ich habe mir im Jänner selber einen Kurs aus der AMS Weiterbildungsdatenbank gesucht da sonst die "Gefahr" bestand wieder in einem Deppenkurs zu landen wo ausser viel blabla eh nix zu stande kommt. Leider ist der Kurs den ich mir ausgesucht habe wieder mit einem Career Center (Bewerbungscoaching) ausgestattet - der eigentliche Kurs dauert 20 Stunden und das Carreer Center 5 Stunden pro Woche. Wieder mal wird in deinem Lebenslauf und in deinem Bewerbungsschreiben "herumgepfuscht" und es kommen auch Firmen in das Kurscenter die sich vorstellen aber bis jetzt NUR Personalvermittler und wenn die dann da sind, sind immer so viele Leute (BewerberInnen/KursteilnehmerInnen) vor Ort das immer ein Chaos herscht - können Die das denn nicht besser Organisieren wenn sie angeblich so viel Erfahrung haben?
Aber eine andere Frage - wenn man ein eAMS Konto hat soll man seine Bewerbungen Eintragen (was meinerseits auch Ordnungsgemäß erledigt wird) aber die Career Center Betreuerin möchte diese Liste auch haben - ist das Zuläßig oder kann ich es verweigern? Datenweitergabe an dritte (ICH - AMS zwei "Personen", Schulungscenter dritte Person). Ausrede beim Schulungscenter ist immer "Wir müssen das dem AMS weitergeben, die verlangen das so!" oder "Wir haben das AMS ja auch im Haus die das kontrollieren!" aber ich und auch meine KollegInnen tragen alle Bewerbungen im eAMS Konto ein also weiß das AMS Bescheid. Ausgenommen es würde sich was über das Career Center ergeben das könnte man ja dann Eintragen. Gegen denn Weiterbildungskurs an sich gibt es soweit nichts Negatives zu sagen aber eben das Career Center ist immer so eine Sache. mfg G. (3.05.24)
Antwort: Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung / Datenverweigerung
Sie dürften sogar die Datenweitergabe ans AMS verbieten BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH aber sollten die wieder mit der Ausrede "AMS" kommen, sagen sie denen: "Wir machen das sowieso selbst - wir tragen die Daten ins E-AMS-Konto ein! Links unter Datenschutz |
3.05. 2024 um 10.58 Uhr - von D. - "Wer mit der PVA und AMS um seine finanzielle Existenz kämpft ......" |
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Wer mit der PVA und AMS um seine finanzielle Existenz kämpft sollte sich das hier anschauen ! Archive Bürgeranwalt 2014 PVA / AMS Man kann den Link auch an Politiker versenden, nicht länger wegsehen!
Anmerkung: "Sich mit einer Unterschrift als arbeitsfähig erklären" "Im Laufe der Zeit wurde ich mit vielen solcher Fälle konfrontiert! Volksanwalt Kräuter bezeichnete diesen Zustand mit "verunglückten Gesetzesbeschluss" Nein - meiner Meinung nach handelt es sich ("hauptsächlich") um ÖVP-Gene die Betroffene in diese Situation manövrieren. Hier wurde ein Gesetz beschlossen mit dem Betroffene zu einer Unterschrift erpresst werden - können! (M. M. im vollem Bewusstsein) Unterschreibst du und erklärst du dich als arbeitsfähig bekommst du das existenzsichernde Geld (Arbeitslosengeld / Notstandshilfe) unterschreibst du nicht gibt's kein Geld. In einer Situation oft auch des Leidens unterschreiben viele Betroffene, weil die Angst vor dem Verlust der Existenzsicherung verbunden Obdachlosigkeit etc. etc. ein Hinterfragen bzw. ein Überlegen weiterer Schritte zum Ding der Unmöglichkeit macht! Diese Unterschrift verhindert auf der Stelle eine diesbez. Diskussion über fehlende, erkaltete, empathielose Sozialpolitik! Hier hat Gemeinheit, Boshaftigkeit, Opportunismus ein Gesetz beschlossen!" |
2.05. 2024 um 10.10 Uhr - von N*. - "Droht weitere Sperre während einer Sperre?" - "Dann kann ich mich während der Sperre gleich abmelden!" |
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Ich bekomme jetzt eine 6 Wochen Geldspeere. Jetzt hab ich gelesen das man den AMS trotzdem zur Verfügung stehen muss? Das heißt obwohl ich kein Geld bekomme muss ich den ganzen Blödsinn trotzdem beim AMS mitmachen und mich jede Woche bewerben? Wenn ja da könnte ich mich doch gleich 6 Wichen komplett vom AMS abmelden und hätte meine Ruhe. (1.05.24)
Antwort: Stimmt! das bietet sich eigentlich an? Denn es gibt bei der Krankenkassa eine 6 wöchige Schutzfrist - heisst, sie wären trotzdem, auch bei Abmeldung 6 Wochen versichert - ich weiss derweil noch nichts von einer diesbez. Änderung >OHNE GEWÄHR Dazu folgende Links - "Hier bräuchte es ev. einen Präzedenzfall: "Sperre während einer Sperre?" Überlegen sie sich wegen der Sperre eine Berufung - erheben sie Beschwerde ist kostenlos!
Ps.: Habe einen Einwand bekommen - leider anonym - dass die Sperre nach der Abmeldung also bei neuerlicher Anmeldung weiterläuft / nachgeholt wird! Ich habe noch keine Kenntnis davon - drum Vorsicht ! OHNE GEWÄHR (11.05.24) |
30.04. 2024 um 15.05 Uhr - von P*. - "Dequalifikation" |
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Ich habe eine neue Betreuerin bekommen und sie sendet mir die unmöglichste, schlechteste Jobs wo ich überhaupt keine Erfahrung brauche oder habe. Früh Dienst. Nacht Dienst. Sehr schlecht bezahlt. Küchenhilfe, MITARBEITER IN DER WÄSCHEREI - NACHMITTAGSSCHICHT. Ich habe schon bei 2 Jobs das sie mir vorher gesendet habe zurück geschrieben das ich für diesen Jobs nicht geeignet bin. Zurück geschrieben hat sie: 'Wir haben Ihnen nun einige Hilfsstellen zugesendet, wo keine großartigen QQualifikationen benötigt werden. Bitte bewerben Sie sich auf diese Stellen'.
Diese Jobs sind auch nicht in mein Vereinbarung. Leider bin ich schon auf Notstandshilfe und habe kein Berufschutz mehr.
Ich habe auch eine Schreiben für das verpflichtent Arbeitsplus bekommen.
Die Betreuerin hat sich bei mir nicht einmal vorgestellt oder einen persönlichen Termin vereinbart. Einfach alles über eams Konto.
Was kann ich jetzt tun?
Antwort: Auf keinen Fall ignorieren oder ablehnen! Bei diesen Angeboten kann man ruhig von "Arschkarte" sprechen! Nachtschicht ist nicht verpflichtend! GI. sendete mir mal einen Tipp zur Verhinderung von Dequalifikation! Falls, versuchen! "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation" "Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (Ohne Gewähr)
3.05. 2024 um 9.32 Uhr - von P*. - "Die Geschichte geht weiter" Hallo meine Lieben. Also der Geschichte geht weiter. Meine neue Betreuerin, die bei mir sich gar nicht vorgestellt hat, hat mich eine Pflichttermin zu eine Veranstaltung 'Erstinformationsveranstaltung' für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit ist es sehr wichtig, dass Sie über das Dienstleistungsangebot des Arbeitsmarktservice, die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sowie Ihre Rechte und Pflichten gut informiert sind! Die erste Termin war am 15.05 wo ich absagten müssen da ich schon ein Artzt Termine habe (Artz Termin steht schon seit 2 Monate). Ich habe nach ein neuen Termin gebeten. Neuen Termin ist am 08.05.24. Da kann ich auch leider nicht da ich meine Schwiegermutter (90 Jahre alt) betreun müssen. Da ich schon mit unnötigen, unmöglichen Jobs Schikaniert werden habe ich jetzt Angst noch einmal zu absagen, ich kann aber echt nicht teilnehmen obwohl ich bin bereit an ein andere Tag teilzunehmen. Warum ich zu ein erstinformation Termin gegen muss nach 1 Jahr ist auch bewundernswert! Wie kann ich am besten nach ein neuen Termin fragen? Die Betreuerin hat anscheinend einen grossen Problem mit mir obwohl wir uns gar nicht persönlich kennen und nur seit 1 Tag meine Betreuerin ist. Vielleicht weil ich 50+ bin. Vielleicht weil ich Ausländerin (UK) bin oder vielleicht weil ich ein Langzeit arbeitsloserin bin? Bitte um Tipps. Vielen lieben Dank. (2.05.24)
Antwort: Sie können nichts machen, ausser um einen anderen Termin anfragen - mit der Begründung wieso dieser nicht möglich ist. Wird sicherlich schwieriger, da sie 2 Termine vorher auch schon abgesagt haben! Trotzdem versuchen.
Zur Info: Infoveranstaltungen besuchen, weil Kontrolltermine - auch wenn rechtlich fraglich, auch um genaue infos über drohende Zwangsmasnahmen zu erhalten – ev. kann man sich gegen den einen oder anderen "Kurs" auch wehren.
Siehe: Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne Gewähr) |
28.04. 2024 um 10.57 Uhr - von AMSEL-Graz. - "Tag der Arbeitslosen" |
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Am 30.4.2024 begehen wir den Tag der Arbeitslosen. von 11-13 Uhr vor dem Haus Schmiedgasse 2 in Graz
Viele erwerbsarbeitslose Menschen können ihre Existenz nicht mehr sichern, da das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe bisher nicht inflationsangepasst wurden und das bei Inflationsraten um die 10 % im Jahr 2023! Siehe: Amsel!
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27.04. 2024 um 13.10 Uhr - von T*. "Erhöhung des Arbeitsloslosen- und Notstandshilfegeldbezugs einklagen" guten tag, ich weiss nicht, ob das hier schon diskutiert wurde: gibt es eigentlich eine möglichkeit gegen die nicht-erhöhung des arbeitsloslosen- und notstandsgeldbezugs die republik zu klagen?
sonst wurde ja in dem land auch alles an den verbraucherpreisindex angepasst.
kann man sich da in diesem land zusammentun und dagegen klagen?
Antwort: Ja, diskussionswürdige Idee!
Leider ist hier Minister Kocher ÖVP zuständig - unvereinbarer Weise Wirtschafts- und Arbeitsminister? So kann er "mit Freude" eine Feindbildpolitik gegen Arbeitslose umsetzen.
>(Unter anderem: "Minister-Strategie gegen Arbeitslose mit geringfügiger Beschäftigung" "Sperre während einer Sperre?" Siehe unter verlinkten Eintrag)<
Ev. wäre es bez, "Teuerungsausgleich" "hilfreich", wenn ihm alle Betroffenen Klagen / Unmutsäusserungen ev. per E-Mail senden würden! ( buero.kocher@bmaw.gv.at. ) Hunderttausende Beschwerden - wäre das schön! Schreibt ihm!
Ich denke Sozialminister Rauch hätte die Arbeitslosenbezüge schon längst inflationsangepasst. Valorisierung der Sozialleistungen |
26.04. 2024 um 13.24 Uhr - von K*. - "Bezug eingestellt" |
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Guten Tag Herr Moser Ich bin auf ihre Seite gestoßen und habe aktuell folgendes Problem: Mir wurde vom AMS eine stelle zum bewerben zugesendet auf diese ich mich auch beworben habe. Dann ist mir mein Smartphone abhanden gekommen in dieser zeit wurde anscheinend versucht von dieser besagten Firma der ich eine Bewerbung gesendet habe mich telefonisch zu erreichen was natürlich nicht möglich war da ich kein Telefon mehr hatte. am 16.03 bin ich über den PC in meine email eingestiegen und habe durch Zufall in meinem Junk mail Ordner eine mail der Firma entdeckt die wurde mir am 12.3 zugesendet mit folgendem Wortlaut: Vielen Dank für Ihre Bewerbung! Leider kann ich Sie tel. nicht erreichen. Ich möchte Sie gerne am Mittwoch, 13. März um 10.00 Uhr zu einem Vorstellungsgespräch einladen. nun hatte ich diese mail erst am 16.3 gesehen und somit diesen Termin verabsäumt. ich habe der Firma natürlich sofort eine Email geschrieben und auch dort erwähnt das ich derzeit nicht telefonisch erreichbar bin aber die Firma mich gerne unter der Nummer meiner Lebensgefährtin erreichen kann mit der bitte um einen Ersatz Termin. eine Antwort habe ich nicht von der Firma erhalten. in der Zwischenzeit wurde mir vorläufig meine Notstands Hilfe gestrichen und ich hatte einen Termin zur Klärung beim AMS. ich habe den Sachverhalt meiner Beraterin erklärt und ihr auch den Ausdruck meiner gesendeten email mitgegeben. sie machte eine Niederschrift und meinte es wird von einem Beirat geprüft und ich hätte eine 6 Wochen lange sperre. heute habe ich einen bescheid erhalten in diesem bescheid steht als Begründung: Das Ermittlungsverfahren hat ergeben: Sie haben bei der Firma .... nicht zu arbeiten begonnen. Gründe für eine Nachsicht der Rechtsfolgen liegen nicht vor bzw. können nicht berücksichtigt werden. ist es sinnvoll gegen diesen bescheid einen Einspruch zu machen? auch zu erwähnen ist das ich eine körperliche Behinderung von 30% habe was mir die suche auf einige stellen erheblich erschwert. da ich nicht lange stehen, sitzen arbeiten bei Hitze oder Nässe oder in Zwangs Haltung arbeiten kann. was ich bei der besagten Firma hätte arbeiten müssen war im Vorfeld somit auch nicht klar da es ja nicht zu einem Vorstellungsgespräch gekommen ist. Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Ja klar, auf den Bescheid Berufung einlegen, die ist kostenlos und dann auch dem BvWG vorlegen lassen.
Liegt ihre Behinderung im AMS auf? Vielleicht können sie in Erfahrung bringen, ob sie von der Firma - trotz ihrer 30%igen Behinderung - genommen worden wären? Wenn nicht muss die Sperre aufgehoben werden! Aber das AMS hätte "soundso" die gesundheitliche Eignung überprüfen müssen. Siehe: Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen. Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice"
Das geben sie also in der Berufung an! So wie ihr Missgeschick mit dem Handy - kommt darauf an, ob die ihnen das abkaufen! Mehr Chancen sehe ich im Beeinträchtigungsgrund! (Ohne Gewähr) |
25.04. 2024 um 8.39 Uhr - von J*. - "AMS-PKW" |
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Guten Tag Hr.Moser, meine Beraterin wollte wissen, ob ich einen PKW habe für die Vermittlung. Ich habe gesagt ja, aber er ist nicht fahrbereit, ich kann mir die Reparatur nicht leisten und ehrlich gesagt leide ich seit einem Unfall an einer Angststörung wenn ich mit dem Auto weiter fahren muss (das habe ich nicht dem AMS erzählt) Ist der AMS eigentlich berechtigt Zulassung für einen PKW zu überprüfen? Und muss ich dem AMS von meiner Angststörung erzählen? Danke für die Auskunft! Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Sie müssen dem AMS nichts von ihrer Angststörung sagen, ausser sie wollen es, weil es von Vorteil für sie wäre. Aber selbst dann bräuchten sie diesbez. ein ärztliches Attest - oder das AMS schickt sie diesbez. selbst zur ärztlichen Untersuchung. Da es bez. der Wegzeit zur Arbeit eine grosse Rolle spielt - ob sie einen PKW haben - ist es für das AMS von Interesse zu wissen, ob sie den PKW auch benutzen! Mit dem PKW können sie innerhalb der selben Zeit einen weiteren Weg zurück legen - was bedeutet, es erhöht sich wahrscheinlich. auch die Anzahl der Firmen bei denen sie sich vorstellen / bewerben können, was wiederum die Möglichkeit erhöht, ein Dienstverhältnis einzugehen! (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen) Es wäre von Vorteil, wenn sie irgendwie belegen könnten, dass das Auto nicht fahrtauglich ist bzw. sie es aus welchen Gründen auch immer nicht verwenden? (Ohne Gewähr) |
25.04. 2024 um 10.18 Uhr - von S. - "Bezugseinstellung ist aufgehoben! - aber es war trotzdem sehr nervenaufreibend!" |
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Guten Morgen, Tja, gestern erhielt ich eine überraschende Nachricht vom AMS-die Bezugseinstellung ist aufgehoben! Sie haben es nochmals geprüft und jetzt sei der Arbeitsweg nicht zumutbar für mich. Ich weiß nicht einmal wo dieser gewesen wäre oder welche Arbeitszeiten gewesen wären. Es hat eigentlich geheißen, es wird dem Regionalbeirat vorgelegt usw… Aber anscheinend hat das AMS selbst erkannt, dass alles nicht zusammen passen kann. Ich bin sehr froh, dass es nun geklärt ist, aber es war trotzdem sehr nervenaufreibend! Zum Glück bekomme ich mein Geld! Lg
Antwort: Freut mich! Alles Gute!
Zu: "Sperre im Krankenstand?" (10.04. 2024) |
24.04. 2024 um 8.46 Uhr - von Ano. - "Sperre während einer Sperre" |
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Hallo Christian,
ich lese hier oft, dass es während einer Sperre keine weitere Sperre geben darf. Jetzt habe ich aber auf der AMS-Homepage folgendes entdeckt:
"Sie müssen auch während einer Geldsperre dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie auch während einer Geldsperre eine Stelle annehmen müssen, da Sie sonst nochmal gesperrt werden können."
Kann das sein? Ich finde das schon eine seltsame Rechtsauffassung.
(Quelle: AMS-Seite unter: Fragen zu Ausschlussfristen und Geldsperren - Was passiert, wenn ich eine Stelle ablehne?)
Antwort: Dann wurde die Kocher-Ankündigung mittlerweile umgesetzt. Hier braucht es den Rechtsweg ev. bis zum Ende! Vom Bundesverwaltungsgericht - ev. bis zum VwGH - hier ev. mit Verfahrenshilfe!
Folge sämtliche Links zum Thema! "Sperre während einer Sperre?"
24.04. 2024 um 9.27 Uhr - von H*. - "Kochers-AMS Kampf gegen die geringfügige Beschäftigung" Hallo,
da das AMS etwas gegen geringfügige Beschäftigung hat und nicht bei Arbeitslosen ansetzen kann, setzen sie, angeblich seit 2023, bei den Firmen an. Sie belästigen die Firmen mit Formularen (im Anhang) mit denen die Firmen bekannt geben sollen, WARUM sie die/den geringfügig Beschäftigte/n NICHT VOLLZEIT einstellen. Durch diese Quälerei hoffen sie, dass sie die Geringfügigen kündigen. Denn das Formular MUSS man, mit Niederschrift und Androhung von Sperre, halbjährlich oder spätestens jährlich ausfüllen lassen. Angeblich wird sogar das Finanzamt dazugeschaltet.
MfG H.
Anmerkung: Siehe zum Thema auch unter: "...., dass ich an diesem Kurs teilnehmen muss"
Wie der Kommentar von RA. Dr. Pochieser "Kocher bläst zum Halali auf geringfügig beschäftigte Arbeitslose, arme Menschen und ihre Arbeitgeber" (29.06.23)
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21.04. 2024 um 13.16 Uhr - von T. - "Muss ich der Zwangsmassnahme mein Gutachten vorlegen?" |
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Lieber Herr Moser,
anbei finden Sie eine Zuweisung zu einem Infotag bei Transjob, welcher gleichzeitig ein „konkretes Arbeitsangebot“ sei. Unter Anderem muss ich, im Falle gesundheitlicher Einschränkungen was bei mir der Fall ist, eine ärztliche Bestätigung über die auszuschließenden bzw. noch möglichen Tätigkeiten zum Gespräch/Infotag mitnehmen und vorlegen.
1. Die ausgeschriebene bzw. „vorgestellte“ Tätigkeit entspricht in keinster Weise meinem Leistungskalkül. 2. Muss ich tatsächlich ärztliche Bestätigungen einem „potentiellen Dienstgeber“ vorlegen, es handelt sich dabei doch um sensible Daten. 3. Hätte/Müsste nicht die Betreuerin des AMS im Voraus abklären ob die Stelle, die sie mir zuweist meinem Leistungskalkül überhaupt entspricht?
Wie soll ich mich bei dem Gespräch verhalten, was muss ich von meinen Daten tatsächlich angeben.
Werde mir natürlich die Anforderungen an die angebotene Stelle erklären lassen, möchte allerdings mein Gutachten NICHT an Transjob weitergeben, habe ich das Recht die Stelle abzulehnen bzw. die Dame darauf hinzuweisen das ich aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen eben keinen Baumschnitt (nicht in – und über Kopfhöhe), keine Benützung von Besen bzw. Rechen (wiederkehrende Stoß- und Ziehbewegung), keinen Rasenmäher (vibrierendes Gerät) keine Leitern (siehe Leistungskalkül), Unkraut jähten nur drittelzeitig über den Arbeitstag in kniender- hockender Haltung, auch kein Leeren des Grassackes (abspreizen der Arme) etc., machen darf/kann.
Dies wäre allerdings, meiner Meinung nach, Sache der Beraterin, oder liege ich da falsch?
Darf auf Homepage veröffentlicht werden ohne Namensnennung, die Zuweisung sowie das Gutachten dient zu ihrer alleinigen Information, dieses bitte nicht veröffentlichen.
Herzlichen Dank Im Voraus für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen (20.04.24)
Antwort: So ist es. Sie brauchen die Neugier der "Zwangs"-Massnahme nicht befriedigen - auch ist der "Kampf" in weiterer Folge eh mit dem AMS zu führen, denn die Behörde ist es, die ihnen ev. den Bezug sperrt - wogegen sie falls Berufung einlegen. Wenn sie sich sicher sind, dass das Gutachten sie von diesem „konkreten Arbeitsangebot“ befreit, so klären sie die Angelegenheit mit dem AMS - was eh zu tun wäre, auch wenn sie das Gutachten vorerst dem "SÖB" vorlegen, dann müssten sie es beiden "Einrichtungen" vorlegen, dem SÖB-Transitarbeitsplatz wie der Behörde AMS! Und es wäre auch so wie sie sagen/schreiben! Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen. Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice"
Trotzdem - auch wenn sie sich sicher sind, dass das Gutachten sie vor dieser Anstellung schützt, so besuchen sie den Infotag und lehnen dort - "ev. dankend" - ab! Sonst gibt's ev. eine Sperre wegen §49 - bis zur Wiedermeldung - weil Kontrolltermin versäumt, auch wenn der Kontrolltermin ausserhalb der Behörde rechtlich fraglich ist! Dazu siehe auch: "Kontrollmeldetermin verlagern?" Infotag auch deswegen, um sich genaue Informationen zu holen und auch um auszuschliessen, dass die im nachhinein die Transitarbeitsplatz-Anstellung in eine Deppenkurs-Vermittlung umwandeln.
Wichtig ist, dass das AMS über aktualisierte Gutachten verfügt! Sollte sie das AMS dennoch sperren, so legen sie der Berufung das Gutachten / Atteste bei!
Ps.: Wenn möglich, versuchen den Sachverhalt bzw. die Angelegenheit vorher noch mit dem Geschäftsstellenleiter zu klären. Besuch ev. mit Begleitperson, wenn möglich! (Ohne Gewähr)
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