|
<<<< - 417 - >>>> Zum Eintrag
19.06. 2024 um 11.58 Uhr - von K*. - " Frage bezügl. Bezugssperre" |
|
Sg. Hr. Mosser,
ich habe ein Frage bezügl. Bezugssperre:
Ich hatte den Termin (24.04.) für eine Jobbörse (SIP) tatsächlich wirklich schlichtweg vergessen und somit versäumt. Es folgte eine Mitteilung zur Einstellung des Bezuges, eine Niederschrift bei der Beraterin, wo ich wahrheitsgemäß angab, den Termin versehentlich vergessen, deswegen versäumt zu haben und um Nachsicht bat. Zudem lief meine Notstandshilfe mit 30.05. aus und ich stellte mit 20.05. Folgeantrag auf NS.
Nun erhielt ich am 17.06. ZWEI Bescheide, beide erhielt ich am selben Tag (17.06.):
1. Bescheid: "56 Tage ab 24.04.2024; Nachsicht wurde nicht erteilt" Begründung: § 38 AlVG, § 10 Abs. 1 AlVG Das Ermittlungsverfahren hat ergeben: Das Arbeitsmarktservice hat am 24.04.2024 Kenntnis darüber erlangt, dass Sie nicht zur Jobbörse SIP erschienen sind. Sie führen gegenüber dem Arbeitsmarktservice an, dass Sie darauf vergessen haben. Gründe für eine Nachsicht der Rechtsfolgen liegen nicht vor bzw. können nicht berücksichtigt werden.
2. Bescheid: "01.06.2024 - 19.06.2024" Begründung: § 38 AlVG, § 10 Abs. 1 AlVG Das Ermittlungsverfahren hat ergeben: Das Arbeitsmarktservice hat am 24.04.2024 Kenntnis darüber erlangt, dass Sie nicht zur Jobbörse SIP erschienen sind. Sie führen gegenüber dem Arbeitsmarktservice an, dass Sie darauf vergessen haben. Beachten Sie: Da das Ausmaß Ihres damaligen Leistungsanspruches kürzer als der gemäß § 10 AlVG zu verhängende Ausschluss war, wurde mit Bescheid vom 14.06.2024 vorerst ein Ausschluss bis zum Ende Ihres damaligen Leistungsanspruches (30.05.2024) ausgesprochen. Mit diesem Bescheid wird nunmehr über den restlichen Ausschluss abgesprochen.
Meine Frage: Dies ist nicht meine erste Sperre, jedoch liegt meine letzte schon mind. 1 Jahr zurück. 8 Wochen für ein "Versehen" können unmöglich rechtskonform sein - es fehlt hier doch völlig die Rechtsgrundlage, da es sich weder um Vereitelung, noch um Verweigerung handelt. Es war ein menschliches Versehen - das kann nun wirklich JEDEM passieren. Haben Sie einen Tipp, wie ich das in der Beschwerde ausformulieren und rechtlich begründen könnte?
Ich möchte das nicht auf mir sitzen lassen, das ist eine bodenlose Frechheit - ein Versehen mit 8 Wochen Bezugssperre zu sanktionieren und einfach die Nachsicht zu verweigern, wobei doch die Nachsicht gerade für solche Fälle anwendbar wäre.
Für sonstige Tipps bezügl. SÖB wäre ich ebenso dankbar, denn da soll ich nun auch noch antanzen. Vielen Dank! (18.06.24) Antwort:
Da freut sich das AMS, verhängt eine Sperre, die ("wahrscheinlich") hält! Ja - auch wenn die Chancen als Feindbild gering sind - erheben sie trotzdem Beschwerde ( Berufung ). Vielleicht glaubt ihnen das Gericht und verübt Nachsicht? >Die erste Bezugssperre wird mit 6 Wochen sanktioniert - jede weitere mit 8 Wochen! Erst bei einer neuen Anwartschaft (Antragsstellung) geht's wieder von vorne los - 6 Wochen! Bezüglich der Zwangsmassnahmen gehen sie die Links in Ruhe durch! " Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr) 19.06. 2024 um 0.06 Uhr - von K*. "Betrifft: Prämien für Bezugssperren??"
Sg. Hr. Moser,
ich habe gerade zufällig eine Antwort auf einen Forumseintrag gelesen , wo wie nebenbei erwähnt wurde, dass "eine Sperre ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg sei, wofür BeraterInnen mit einer Prämie belohnt werden." (Siehe Forumseintrag vom 18.10.12 um 7.19 Uhr)
Habe ich das richtig verstanden, dass AMS-Berater finanziell dafür belohnt werden, wenn sie Bezugssperren verhängen?!?
Wenn dem so ist, wo steht das geschrieben? Dagegen muss man doch rechtlich etwas unternehmen können! Wenn ich weiß, dass meine Bezugssperre jemand anderem einen finanziellen (oder auch nur vom Status her) Vorteil bringt, dann ist das HANDEL. Im Grunde Menschenhandel. Da wird dann doch (m)eine Existenz GEHANDELT. Unfassbar - falls das so stimmen sollte.
Bitte um Aufklärung, das is hochinteressant und falls es stimmt, würde ich das SEHR GERNE als Argument zur Anfechtung von Bescheiden verwenden!
|
14.06. 2024 um 12.16 Uhr - von R*. - "Frage zu Geringfügigkeits Jobs" |
|
hallo herr moser,
ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
ich bin nun seit 15 jahren arbeitslos. habe auch einige erkrankungen. erkrankungen, die auch ärzte überfragt und wo auch keine aussicht derzeitig auf heilung bzw hilfe gibt. ich bin sozusagen auf mich alleine gestellt. ich war auch bei fachärzten, die einfach sagten "diese krankheiten sind einfach nur pech. das wichtigste, damit sie nicht in krebs sich ändern ist, leben sie ihr leben so stressfrei wie möglich. denn das, ist das einzige was einem sehr unterstützt!" aber ein arztbrief der dieses bestätigt, wird mir nicht ausgehändigt. ich war dennoch bei der PVA , die mich als arbeitsfähig eingestuft hat mit ein paar einschränkungen.
ich habe beim ams angegeben, das ich einen langsamen einstieg brauche. dies wird auch so akzeptiert. jedoch wenn ich nicht mit dem ams diskutieren muss, muss ich es mit den Firmen selbst. Ich wähle einen Teilzeit Job um täglich mal 4 stunden nur zu arbeiten. Aber die Firmen wollen meistens das man 10-12 Stunden arbeitet und dann frei hat. Das schaffe ich nicht.
Jetzt war ich original 2 Tage bei einem SÖB und war wie schon des öfteren einfach nur wiedermal geschockt , enttäuscht wie die mit gesundheitlich angeschlagenen menschen umgehen. Von, man darf nicht in den krankenstand gehen bis ansagen bei einem akkutfall muss man schauen das man duchhält und 1 Stunde warten bis eine Kollegin übernimmt. man hat quasi kommuniziert, sich ein beispiel an die fixangestellten zu nehmen,weil die immer da sind, die sogar krebs haben und sich sichtlich selbst kaputt machen. Weiters waren sämtliche Sicherheitsmaßnahmen nicht gegeben, weil man in dem geschäft alleine gelassen wird und auch noch mit bargeld zutun hat. Ich habe das ganze programm wieder gelöst. auch wenn es die konsequenz hat, mich zu sperren.
meine gedanken kreisen, was ich machen soll. da ist mir eingefallen. ich nehme einfach eine geringfügige beschäftigung an. und gebe mir selbst den langsamen einstieg. und wenn ich erweitern will, nehme ich einen teilzeit job an oder eine zweite geringfügige beschäftigung (mit dem hinterhalt für die sozialverischerung geld auf die seite zu legen.) Da mich weder die ganzen Einrichtungen, die angeblich ja so behilflich sein sollen und sanft die Integration in den Arbeitsmarkt bewerkstelligen, noch die Firmen darauf eingehen. Muss ich wohl da selbst meinen Weg gehen. Wie ist das eigentlich, wenn ich jetzt ein paar Jahre einen geringfügigen Job mache und mich selbst über die ÖGK versichere ( 70 euro für geringfügigkeitsjobs), kann ich dann in ein paar Jahren falls ein Notfall ausbricht wieder mich für die Arbeitslose anmelden? Ich habe 13 Jahre gearbeitet und 15 Jahre Arbeitslos gemeldet. (13.06.24) Antwort:
Sollten sie sich vom AMS abmelden, so können sie sich innerhalb 5 Jahren wieder zurück anmelden! Auch haben Betroffene ab diesem Jahr - über mehrere Geringfügigkeitsjobs - Anspruch auf Arbeitslosengeld! Anscheinend geht hier aber noch nicht alles mit rechten Dingen zu? Siehe: " Rechtswidrige Durchführungsweisung: Arbeitslosenversicherung für mehrfach geringfügig Beschäftigte darf nicht zu ihrem Nachteil bleiben" (5.06.24) Das behördliche Vorgehen macht die diesbez. Unzufriedenheit von Minister Kocher und AMS sichtbar! " Kocher bläst zum Halali auf geringfügig beschäftigte Arbeitslose, arme Menschen und ihre Arbeitgeber" - Kommentar von RA. Dr. Pochieser (29.06.23) Siehe auch den Eintrag: "Minister-Strategie gegen Arbeitslose mit geringfügiger Beschäftigung" etc. unter: "...., dass ich an diesem Kurs teilnehmen muss" Sie bräuchten die Unterstützung ihrer Ärzte, um Schutz vor gewisse DV. zu geniessen! Atteste und Gutachten wären dafür Voraussetzung! Denn, bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen. Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice"
Ausserdem gehen sie in den Krankenstand, wenn sie gesundheitlich angeschlagen / krank sind und nicht wenn es ein SÖB erlaubt? bzw. hat ein SÖB den Krankenstand nicht zu verbieten, wenn ein Arzt jemanden krank schreibt?
Bezüglich der Zwangsmassnahmen gehen sie die Links in Ruhe durch! Auch bez. einem ev. Berufungs-Grund? "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Ps.: Eine Selbstversicherung kann ev. aus sozialen Gründen zu abgesenkten Beiträgen abgeschlossen werden. Falls - kontaktieren sie mit dieser Frage ihre Krankenkassa! Ohne Gewähr |
14.06. 2024 um 11.35 Uhr - von P. - "Der Druck und Stress ist einfach zu viel" |
|
Danke. Das Schikanieren geht weiter. Heute habe ich in mein eAMS Konto hinein geschaut und ausser die Anforderung für die Artzttermin Bestätigung habe ich keine neuen Nachrichten im Nachrichten Eingang. Neugierig habe ich in den Jobsuche Teil hineingeschaut. Zu meiner Überraschung steht dort ein neuer Vermittelungsvorschlag von vorgestern (11.06) den ich weder vorher gesehen habe noch eine Nachricht erhalten habe. Normalerweise wenn einen Vermittlungsvorschlag in der Jobsuche Abteilung ist, bekommt man auch eine Nachricht. Emails bekomme ich auch sehr wenig! Also ich muss mehrmals am Tag in mein eAMS Konto hineinschauen. Anscheinend probieren sie alle mögliche Wege zu finden um mich in einer Sperre zu fangen. Ich möchte wissen was ich genau gemacht habe, dass ich von allen Seiten jetzt auf einmal terrorisiert werde. Was kann ich tun? Der Druck und Stress ist einfach zu viel. (13.06.24) Antwort:Das richtet sich nicht nur gegen sie, sondern diese Massnahme betrifft "bald" alle. Dann hat das AMS bei einem oder jenem ev. schon umgestellt? Wahrscheinlich werden da in Zukunft nicht wenige Bezugssperren hinzukommen - sollten Betroffene nicht zumindest 2mal die Woche ins eAMS Konto reinschauen. In Kraft treten sollte diese Regelung mit 1. Juli 2025! Siehe: " AMS - Kommunikation" |
11.06. 2024 um 0.35 Uhr - von P. - "SÖB - keine Chance zu vermeiden" |
|
S.G Herr Moser. Also die immer vorhanden SÖB druck und Schikanieren. Ausser Krankenstand und Arzttermin sehe ich keinen Chance mehr von diesen Drecksarbeit herumzukommen. Wie lange musse ich mich abmelden sodass wenn ich mich wieder erneut anmelde ich eine neue BetreuerIn bekomme und nicht mehr als langzeitarbeitslos person bin? Ist 6 Wochen lang genug? Dann nehme ich einfach einen Urlaub und geniesse 6 Wochen rühe. Vielen lieben Dank Antwort:
Dann wären sie nicht mehr langzeitarbeitslos ("nach 29 Tagen" Unterbrechung) sind dann aber noch langzeitbeschäftigungslos - und diese hebt sich erst nach einer Unterbrechung von 62 Tagen auf! Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos!Haben sie eh schon überprüft, ob sie zu den förderbaren Personen gehören? Wenn nicht, wäre das ev. die Möglichkeit SÖB-Transitarbeitsplätze ohne Sanktionen auszukommen. Siehe: Einspruch gegen SÖB´s bzw. GBP bez. "Förderbarer Personenkreis"Immer für 62 Tagen abzumelden, um dann nach einiger Zeit wieder zu einem SÖB vermittelt zu werden ist fast nicht leistbar? (Ohne Gewähr) |
7.06. 2024 um 16.38 Uhr - von F. - "Selbstbehalte der Krankenversicherung?" |
|
hallo christian, frage für eine freundin - betrifft mich also nicht. meine freundin ist arbeitslos gemeldet und bezieht auch arbeitslosengeld und ist somit auch krankenversichert. jetzt hatte sie einen kleinen unfall(rostiger nagel hat die fußsohle verletzt), die wunde wurde im kh mistelbach versorgt. meine freundin wollte aber zusätzlich zur behandlung eine tetanusinjektion verabreicht bekommen haben, um eine sepsis auszuschließen. dies wurde ihr verweigert bzw an den hausarzt(ÖGK) verwiesen, der aber 71 € dafür verlangt. ist das rechtens dass a) spitalsärzte das verweigern und b) das trotz krankenversicherung eine extra leistung verlangt werden darf. wäre es vorteilhaft, dass sie sich an den/die ombudschaft des AMS oder der ÖGK wendet? oder schlägst du eine andere vogehensweise vor? danke für deine antwort, felix
im übrigen bin ich nach 13 jahren vergeblichen versuchen eine i-pension zu bekommen, nun seit vorgestern wirklich pensionär bei der SVS mit einer EWU. ein langer steiniger weg mit mittlerweile 25 kranheitsdiagnosen und 90% behinderung F. aus G Antwort:Vorweg, schön dass du jetzt die Pension bekommst! Für bestimmte Leistungen werden von der KK. Selbstbehalte eingezogen. Weiss aber nicht, was alles drunter fällt. Wundert mich auch, dass sie keine Tetanusimpfung nach einem Unfall erhält? Sie soll sich am Besten an den Patientenanwalt wenden!
|
7.06. 2024 um 16.27 Uhr - von G. - "Melde-Adresse" |
|
Hallo lieber Christian!
Ich schreibe dir mit einer großen bitte , es geht nicht um mich dieses mal sondern um einen bekannten der obdachlos geworden ist und nirgendwo gemeldet ist und deshalb auch kein Geld vom AMS bekommt und zum Arzt kann er auch nicht da er ja nicht versichert ist. Er wurde obdachlos da er die Wohnung verloren hat wegen nicht bezahlter miete. Kannst mir sagen wo er hingehen kann in Wien und sich obdachlos melden kann und welche Voraussetzung braucht er um wieder vom AMS Geld zu bekommen und vor allem die E Card frei geschaltet wird? In das AMS kann er ja nicht ohne E Card gehen sie muss ja gesteckt werden .Er ist mitlerweile 6 Monate ohne Wohnung und Meldung und ich weiß keinen rat für ihm zumindest keinen brauchbaren. Falls du da helfen kannst bitte ich dich um ein paar Zeilen. Lg.G (6.06.24) Antwort:Er soll eine Sozialberatungsstelle besuchen! Z Bsp.bietet die Gruft eine Melde-Adresse an. Über die Gruft kann er sich beim Meldeamt anmelden und bekommt dann die Versicherungsgelder vom AMS oder Sozialhilfe / Mindestsicherung - mit E-Card! |
7.06. 2024 um 16.15 Uhr - von L. - "AMS - Kommunikation" |
|
Halte ich für problematisch, weil Arbeitslose dann zwingend permanent einen elektronischen Zugang brauchen. Die Zustellung von Stellenvorschlägen und Einladungen zu Kursen kann damit deutlich kurzfristiger passieren. (6.06.24) AMS stellt um: Arbeitslose bekommen neue Pflichten (Krone) von M. S. - Welche neuen Sanktionen jetzt beim AMS drohen (heute) Anmerkung: Soll m.M. nach die AMS-Mitarbeiterinnen schützen - bekommen die dann u.a. nicht mehr die Empörung der Betroffenen über Deppenkurszuweisungen-etc. mit!
|
5.06. 2024 um 11.15 Uhr - vom Kulturrat Österreich - " Offener Brief an Minister Kocher und Minister Rauch “ "Handlungsbedarf bei geringfügig Beschäftigten im AMS" "Rechtswidrige Durchführungsweisung: Arbeitslosenversicherung für mehrfach geringfügig Beschäftigte darf nicht zu ihrem Nachteil bleiben" |
|
Sehr geehrter Herr BM Martin Kocher, sehr geehrter Herr BM Johannes Rauch!
Seit Anfang April sind mehrfach geringfügig Beschäftigte, die mit ihrem Einkommen die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, arbeitslosenversichert. Diese gerichtlich durchgesetzte Errungenschaft muss nun auch gesetzlich so umgesetzt werden, dass Betroffene nicht erneut benachteiligt werden. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) ist kein Wunschkonzert, in dem nach Gutdünken Paragraphen gelten oder nicht.
Im Versuch, die neu Arbeitslosversicherten mittels nichtöffentlicher Weisung in das gesetzliche Korsett einzupassen, passiert genau das: Geltendes Recht wird für die Betroffenen außer Kraft gesetzt, an beschäftigungslosen Tagen das Recht auf Arbeitslosengeld gestrichen - und falls es nicht gelingt, dies gleich vorzuenthalten, anschließend rückgefordert. Wie ein nachträglich doch zustehendes Arbeitslosengeld an die Betroffenen kommen soll, ist nicht geregelt. Information dazu an die Betroffenen gibt es weiterhin nur spärlich und sind selbst auf der Website des AMS noch widersprüchlich, obwohl die Änderung bereits seit zwei Monaten in Kraft ist.
Eine rechtskonforme Umsetzung der höchstgerichtlichen Entscheidung mittels Durchführungsweisung ist unseres Erachtens nicht möglich. Auch der Verfassungsgerichtshof (VFGH) hat das so gesehen, und eine lange Reparaturfrist gewährt. Im Sozialausschuss des Parlaments steht morgen ein entsprechender Entschließungsantrag aus der Opposition zur Diskussion.
Wir fordern Sie auf, so schnell wie möglich eine gesetzliche Änderung auf den Weg zu bringen, mit der die Einbeziehung mehrfach geringfügig Beschäftigter in die Arbeitslosenversicherung geregelt wird, ohne sie weiter zu benachteiligen. Die ersten Betroffenen gibt es schon. Warten Sie nicht ab, bis wirklich viele hier Probleme bekommen! Beenden Sie die diese Benachteiligung und Ungleichbehandlung jetzt!
|
5.06. 2024 um 10.14 Uhr - von N. - " WIE kann eine Institution wie * "I." (ein SÖB) bei diesen schlechten Bewertungen, überhaupt noch gefördert werden? “ |
|
Hallo, WIE kann eine Instution wie * "I." (ein SÖB) bei diesen schlechten Bewertungen, überhaupt noch gefördert werden? Von wem, wessen Steuergelder? Warum schaut jeder weg? Die Rezensionen sprechen doch für sich! Man wird dann dort vorgeladen, weil man eine Rezension schreibt..weil sie ein sozialen Ruf haben...und meine Rezension verschlechtert das. Ich bin NICHT bei "I." (ein SÖB) aber werde vorgeladen! Weil Erfahrungswert nicht von erster Hand sondern vom Familienmitglied das dort schikaniert wird! Werden all die Rezensenten dort auch vorsprechen müßen und sich rechtfertigen müßen? Sich wegen diesen Bewertungen nicht schämen, sondern Rechenschaft verlangen! Wer ist die übergeordnete Stelle? Das Sozialministerium? Kann doch nicht jeder wegsehen. Bei Kununu steht auch wie die Herrschaften dort NICHT arbeiten. Und trotzdem fließen dort Steuergelder hin? (4.06.24)
* - Auf Wunsch zensiert
Antwort: Eben - ist politischer Auftrag! Nicht Kompetenz sondern ein Umgang, der sich an der Feindbildsichtweise ausrichtet - wird dort (von den SÖB) verlangt!
dient dem ÖVP-"etc."-Kalkül
|
4.06. 2024 um 15.12 Uhr - von P. - "Was seitens des AMS und der ÖGK mit Menschen gemacht wird ist ein Wahnsinn"
- "Die ÖGK hat, nach Erwähnung der Volksanwaltschaft, die Krankenkassa-Abmeldung rückwirkend aufgehoben"
"Mir wurde die aufschiebende Wirkung zuerkannt" - "Ev. Betreuerin-wechsel" |
|
Hallo Herr Moser,
danke wieder einmal für den hilfreichen Tip mit der Bezugsbestätigung. Ich habe gestern auch Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingereicht. Was seitens des AMS und der ÖGK mit Menschen gemacht wird ist ein Wahnsinn. Wehren kann oder traut man sich fast nicht. In der Öffentlichkeit gilt man sowieso als "arbeitsscheues Gesindel", dass sowieso keine Rechte hat! Lg J (2.06.24) 4.06. 2024 um 10.38 Uhr - von P. - "Die ÖGK hat, nach Erwähnung der Volksanwaltschaft, die Krankenkassa-Abmeldung rückwirkend aufgehoben"
" Mir wurde die aufschiebende Wirkung zuerkannt" - "Ev. Betreuerin-wechsel"
Hallo Herr Moser,
Es hat sich was getan! Mir wurde die aufschiebende Wirkung zuerkannt und ich bekomme meine 42 Tage ausbezahlt. Die ÖGK hat, nachdem ich ihnen erklärt habe, dass die Abmeldung laut Volksanwaltschaft unzulässig ist, die Abmeldung rückwirkend aufgehoben. Gestern hatte ich meinen ersten Termin beim AMS seit Beginn der Sperre und ich bin nicht zuerst zu meiner Betreuerin sondern habe mich kurzfristig dazu entschlossen zum Geschäftsstellenleiter zu gehen. Ich habe ihm gesagt, dass ich keinen Termin mehr alleine mit meiner Betreuerin wahrnehmen werde weil ich mich von ihr schikaniert fühle, und ich möchte, dass er mich zu meinem Termin als Zeuge begleitet. Er war wirklich sehr nett und ich habe ihm erklärt, dass mich meine Betreuerin seit rund 7 Monaten fertig macht. Ich hab jetzt mal von einer anderen Betreuerin einen Termin Mitte Juli bekommen. Als nächstes höre ich hoffentlich vom Bundesverwaltungsgericht - der Vorlageantrag wurde angeblich bereits übermittelt. Lg
Antwort: Danke für die Rückmeldung! Sie machen sichtbar, dass sich doch etwas ändert, wenn man sich wehrt! / nicht alles gefallen lässt! Sie dienen diesbez. als Vorbild! Gratuliere! zu: " "Meine Betreuerin war der Meinung sie muss mich nochmal zum SÖB zuweisen" (16.04.24) |
4.06. 2024 um 14.00 Uhr - von M*. - "Vermögensgrenze bei der Sozialhilfe/Mindestsicherung“ |
|
Sehr geehrter Herr Moser!
Da ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe muss ich nun Mindestsicherung beziehen.
Ich habe mich informiert und bin darauf gestoßen, dass man eine Vermögensgrenze nicht überschreiten darf.
Ich habe in den letzten Monaten wo ich noch Einkommen aus meinem Arbeitsverhältnis bekommen habe, einiges an Geld angespart, da ich dieses auch benötige für Zahnimplantate und diverse gesundheitliche Kosten die auf mich zu kommen werden.
Durch mein Vermögen, angespart um die 15 tausend € wird mir nun die Mindestsicherung nicht gewährt werden, bis sich mein Vermögen auf die Grenze beschränkt?
Ich habe nun mit Ersparnissen rein für meine gesundheitlichen Probleme vorgesorgt(da ich immer wieder sehr hohe Ausgaben von tausenden Euro habe (Zahnimplantate, Arztkosten etc.) und wie es aussieht wird mir dies jetzt zum Verhängnis, da das Sozialamt das Vermögen prüfen wird.
Verstehe ich dies so richtig? Kann ich etwas in dieser Situation tun um Mindestsicherung zu erhalten? (3.06.24)
Antwort: Ich befürchte, erst wenn sie das Geld bis zur erlaubten Grenze losgeworden sind, bekommen sie Sozialhilfe/Mindestsicherung. (2024: 6.935,04 € pro volljähriger Person) (Ohne Gewähr)
|
4.06. 2024 um 13.00 Uhr - von Z. - "Arztterminbestätigung vorab bzw. im voraus vorzeigen“ |
|
Arztterminbestätigung vorab bzw. im voraus vorzeigen bzw. anfordern:
Die Schikanen geht von meiner neune Betreuer/in einfach weiter. (Sie/er ist seit **.05.24 meine Betreuer/in. Ich habe keine Ahnung wer sie/er ist, weil keine Vorstellungsgespräch weder Telefonisch noch persönlich stattgefunden hat). Also zum zweiten mal innerhalb von einem Monat habe ich Einladungen zu Arbeitplus (SÖB) bekommen. Die erste war hinfällig wegen Krankenstand. Am Tag des neuen Termins habe ich schon einen Arzttermin. Ich habe das AMS informiert über diesen Termin. 'Antwort: Sehr geehrte Frau........., Senden Sie uns gleich von Ihrem Arzt die Terminbestätigung. Dies ist natürlich ein verpflichtender Termin und muss daher von Ihrem Arzt entschuldigt werden. Wir senden Ihnen dann gleich einen neuen Termin zu. Mit freundlichen Grüßen Ihr Arbeitsmarktservice'
Also dass man eine Bestätigung von Arzttermin bekommt am Tag des Termins ist standard. Aber muss ich wirklich vor dem Termin eine Bestätigung einreichen? Vielen lieben Dank für die Hilfe (2.06.24) Antwort:Sieht so aus, als traut ihnen das AMS nicht ganz. Um Wirbel zu vermeiden wäre es vorteilhaft den Arzttermin dem AMS zu senden. Aber wenn sie den Termin haben und diesen am Tag des Besuchs bestätigen lassen, darf es auch keine Sanktion geben. Wichtig ist nur, die Bestätigung nicht vergessen. - Kann sie nicht ev. eh gemeint haben, sie sollen die Bestätigung gleich nach Erhalt ans AMS senden? Wann ist der Termin leicht? 3.06. 2024 um 12.50 Uhr - von Z. - "Wie kann ich von den SÖB weg kommen"Wie kann ich von den SÖB weg kommen. Ich bin erst bei eine Einladung zu der Veranstaltung zum zweiten mal dabei! Die Betriebe nehmen jeder egal wie qualifiziert man ist. Dieser Jobs sind drecks Jobs! Man darf nichts scheids machen! Antwort:
Wenn es das AMS auf sie abgesehen hat, ist es schwer dieser SÖB-Zwangsmassnahme auszukommen - so nach dem extra angefertigten Niedriglohn-KV entlohnt wird - dann und nur dann ist es ein zumutbares DV. Prüfen sie nach, ob sie zu den förderbaren Personen gehören? Hier könnte sich für den einen oder der anderen "Hilfe bez. Freistellung" auftun? (Ohne Gewähr) Einspruch gegen SÖB´s bzw. GBP bez. "Förderbarer Personenkreis" (7.03.24)
|
2.06. 2024 um 10.27 Uhr - von G. - "Bemessungsgrundlage ?“ |
|
Sehr geehrter Hr. Moser.
Meine Frau hat sich die letzten Jahre um unsere Kinder gekümmert und hat nun eine 20 Stunden Stelle annehmen müssen da das AMS sehr hohen Druck auf sie ausgeübt hat und das meine Frau fertig gemacht hat. Nun hatte meine Frau aber ein relativ gutes Notstandsgelt und in der jetzigen Stelle verdient sie nur ca 600€.
In 1,5 Jahren wird sie aber 45 und hätte dann eine geschützte Bemessungsgrundlage. Ab wieviel Wochen wird das Arbeitslosen / Notstandsgeld neu berechnet? Ab wieviel Wochen in einer Beschäftigung zählt man nicht mehr als Langzeitarbeitsloser und nicht mehr als Langzeitbeschäftigungsloser?
|
1.06. 2024 um 18.07 Uhr - von K*. - "Mein Zustand ist „katastrophal“ |
|
Hallo! Ich hoffe hier auf Hilfe, da ich zurzeit total ratlos bin und nicht weiß an wen ich mich wenden soll. Zu meiner Geschichte: Ich bin 20 Jahre alt und „zurzeit“ noch in zwei Arbeitsverhältnissen: einmal Teilzeit und einmal geringfügig. Ich bin seit Herbst 2023 chronisch erkrankt und habe seitdem sehr zu kämpfen. Ich laufe von Arzt zu Arzt, mir kann aber nicht wirklich jemand weiterhelfen. Mein Zustand hat sich seit Jänner 2024 drastisch verschlechtert. Anfangs schleppte ich mich in die Arbeit, dies ist jetzt aufgrund von den ständigen Schmerzen und auch hinzukommend meiner Psyche nun nicht mehr möglich, da ich immer mehr verzweifle. Ich hatte zuvor schon mit einer Panikstörung, Depressionen und PTBS zu kämpfen. Aufgrund meines Gesundheitszustandes geht es mir im Gesamten zurzeit sehr schlecht. Nun natürlich zum Problem, dass mir die Kündigung drohen wird (aufgrund von immer wiederkehrenden Krankenständen) und ich in meinem jetzigen Zustand nicht in der Lage bin zu arbeiten. Ich bin in psychiatrischer Behandlung, wo mir bestätigt wurde, mein Zustand sei „katastrophal“. Auch mein Hausarzt meint, dass meine Gesundheit wichtiger wäre. Ich habe zuvor schon schlechte Erfahrungen mit dem AMS gemacht, wo ich durch die Blume als faul etc. bezeichnet wurde und mich das auf irgendeine Art so traumatisiert hat, dass ich extreme Angst habe mich dort nochmal zu melden und ich damals mehr als froh war meinen jetzigen Job zu bekommen (der mir sehr gefällt und ich niemals aufgegeben hätte, wäre ich nicht erkrankt) Meine Zukunft war eigentlich durchgeplant. Ich mache zurzeit meine Matura fertig und hätte ab September berufsbegleitend studiert. Aufgrund meiner Erkrankung kann ich das mit dem Studium in den Sand setzen. Dies zieht mich natürlich auch sehr runter. Wie geht es nun mit mir weiter? Habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ich bin quasi frisch raus aus der Schule und habe erst 1 Jahr gearbeitet. Mein Leben besteht zurzeit aus zahlreichen Arztbesuchen, Therapieansätzen die ich verfolge, Schmerzen und aus ganz viel Verzweiflung und Angst. So bald, wenn überhaupt, wird sich keine Besserung bei mir einstellen und mache mir nun Sorgen wie es abgesehen gesundheitlich, wie auch arbeitstechnisch bei mir weitergehen soll, wenn ich aufgrund von Krankenständen immer wieder ausfalle. Wie sollte ich am besten vorgehen, wenn mir die Kündigung nun ins Haus flattert? Zusätzlich ist noch zu sagen, dass mein geringfügiger Job noch nicht gekündigt wird, da mein Vorgesetzter hier sehr viel Verständnis zeigt. Da aber auch die Frage, wie das AMS das sieht mit geringfügig aber „zu krank“ um richtig zu arbeiten? Mann erkennts vielleicht an meinem Text, ich bin mehr als verzweifelt und bin dankbar über jede Antwort oder Hilfestellung! Ich hoffe mein Thema passt hier in die Gruppe! Danke! Liebe Grüße (31.05.24)
Antwort: Wenn sie in den letzten 24 Monaten insgesamt 52 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, steht ihnen das Arbeitslosengeld zu. Die Bemessungsgrundlage wird, bei Teilzeit eine Niedrige sein. Sie können dann das Arbeitslosengeld über die Mindestsicherung/Sozialhilfe auf ca. 1156 Euro aufstocken lassen. Sollten sie arbeitsunfähig sein, so fällt die Arbeitspflicht weg. Sie müssten dann auch die geringfügige Stelle aufgeben - klar geht das nicht geringfügig arbeiten und Arbeitsunfähigkeit angeben. Ich entnehme aus ihren Zeilen aber, dass ihr gesundheitlicher Zustand Anlass zur Sorge gibt! Drum ist es wichtig, dass sie ihre Ärzte Hausarzt / Fachärzte mit einbinden und Gutachten / Atteste erstellen lassen, die ihre Arbeitsunfähigkeit bestätigen. Überlegen sie es sich - anders wäre ihre Laufbahn mit einem Spiessrutenlauf vergleichbar! Bez. Aufstockung der Mindestsicherung/Sozialhilfe klärt sie auch das AMS auf! Sollte ihnen kein Arbeitslosengeld zustehen stellen sie den Antrag zur Mindestsicherung/Sozialhilfe bei der Bezirkshauptmannschaft. Ohne Gewähr
Ps. "Mein" Server empfängt zwar outlook-Mails, ein Aussenden an diese Adresse ist leider nicht möglich - hoffe sie finden den Eintrag! Alles Gute! |
28.05. 2024 um 12.31 Uhr - von Z*. - " Ein weiterer Teilerfolg ist die Beschwerde" |
|
Hallo danke nochmal bin seit gestern wieder im Bezug. Da die Sperre mit 26.5 endete. Ein weiterer Teilerfolg ist die Beschwerde gegen den Bescheid diese ist an die Landesgeschäftstelle Steiermark gegangen und nach langer telefoniererei habe ich einen Juristen der Landesgeschäftsstelle erreicht der mir die Aufschiebende Wirkung anerkannt hat, sollte also knappe 900€ nachbezahlt bekommen. Im Falle einer negativen Beschwerde wäre es zwar laut ihn zum zurückzahlen aber immerhin ein Teilerfolg. unter: "Krankengeld während Sperre?" (22.05. 2024)- |
28.05. 2024 um 7.17 Uhr - von L. - "Krankengeld von der Krankenkassa" |
|
Guten Tag Hr. Moser, was mir nun passiert ist, ist unfassbar. Ich bin seit gestern krank gemeldet, ärztliche Bestätigung habe ich an das AMS gesendet. Heute früh bekomme ich die Nachricht, das mein Bezug eingestellt wird ab 30.05.24, da an diesem Zeitpunkt Krankengeld erhalte?! Das ist die Begründung?! Ich bekomme überhaupt kein Krankengeld, wenn mein Bezug eingestellt worden ist? Und der AMS darf doch nicht meinen Bezug einstellen, weil ich krank bin? Bitte um Hilfe, was ich nun tun kann? Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Beruhigen sie sich! Im Krankenstand bekommen sie Krankengeld von der Krankenkassa! Die ersten paar Tage zahlt noch das AMS und danach gibt es Krankengeld von der Krankenversicherung! Das "Bezug eingestellt" ist tatsächlich negativ verständlich. Aber sie können sich - machen sie das - bei der Krankenkassa erkundigen, wie sich das mit der Auszahlung verhält! Das könnte / wird sie beruhigen! Alles Gute (Ohne Gewähr)
|
24.05. 2024 um 12.15 Uhr - von I*. - "Kompliment an SoNed" |
|
Griaß di, Christian!
Danke für deine Nachfrage. Ich denke, es gibt nichts, was Dir und Deinen Gästen nicht ohnehin schon bekannt wäre und sich täglich tausendfach wiederholt, ....
Da ich aktuell erstmals Erfahrung mit diesem zweifelhaften Service mache und mich besser informieren wollte, bin ich bei der Recherche auf SoNed gestoßen und hab mir schmunzelnd gedacht:
Jö schau, genau: SoNed - einfach genial!!! Ein Wortspiel aus zwei Worten, die alles offen lassen und trotzdem alles sagen.
Ganz nach meinem Geschmack, leider war bei der Registrierung das Mail an dich dann schon abgeschickt.
Danke für Deinen Einsatz, der Betroffenen etwas von ihrer Würde zurückgibt,
liebe Grüße aus Innsbruck, (21.05.24) |
22.05. 2024 um 12.31 Uhr - von Z*. - "Krankengeld während Sperre?" |
|
Hallo bin vom AMS 6 Wochen gesperrt worden weil ich eine Bewerbung um einen Tag zu spät weggeschickt habe. Einspruch läuft schon seit 3wochen. Bin aber seit heute im Krankenstand. Bekomme ich überhaupt Krankengeld wenn ich gesperrt bin? Antwort:
Ja Krankengeld müsste es geben - Rest der Sperre läuft nach dem Krankenstand aber weiter - wenn sie sich wieder zum AMS zurück melden! Aber Vorsicht! Nicht selten schon kam es vor, dass das AMS den gesperrten Betroffenen widerrechtlich von der Krankenkassa abmeldete! Passiert das, sollte dies gleich in Ordnung gebracht werden! Siehe: KK widerrechtlich abgemeldet Bzw. Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig! 22.05. 2024 um 14.15 Uhr - von Z*. - "Hat sich leider geändert" Hat sich leider geändert hab 2 Stunden nach Krankschreibung einen Elektronischen Brief der Kasse bekommen das ich zwar Krankgeschrieben bin aber keinen Anspruch auf Krankengeld habe. Antwort:
Danke für die Rückmeldung! Haben sie nachgefragt für wie lange sie kein Krankengeld bekommen? Ev. gehen sie der Sache nach! Soweit ich mich erinnern kann, war das die Konsequenz, wenn der Betroffene durch das AMS von der KK. abgemeldet wurde. Fragen sie bei der KK: nach, ob sie vom AMS abgemeldet wurden oder ob es sich um eine grundsätzliche (Gesetzes)-Änderung handelt? Siehe oben die Linlks. (Ohne Gewähr) Anmerkung:Zugesandte Kopie vom Schreiben lässt "widerrechtliche" Abmeldung vermuten! 28.05. 2024 um 12.31 Uhr - von Z*. - " Ein weiterer Teilerfolg ist die Beschwerde"Hallo danke nochmal bin seit gestern wieder im Bezug. Da die Sperre mit 26.5 endete. Ein weiterer Teilerfolg ist die Beschwerde gegen den Bescheid diese ist an die Landesgeschäftstelle Steiermark gegangen und nach langer telefoniererei habe ich einen Juristen der Landesgeschäftsstelle erreicht der mir die Aufschiebende Wirkung anerkannt hat, sollte also knappe 900€ nachbezahlt bekommen. Im Falle einer negativen Beschwerde wäre es zwar laut ihn zum zurückzahlen aber immerhin ein Teilerfolg. |
11.05. 2024 um 12.27 Uhr - von H*. - "AMS-Antworten von verschiedenen Personen?" |
|
Ist es eigentlich normal dass man über das E AMS immer nur Antworten von dem AMS Service erhält, ohne Namen der Person die geantwortet hat?
Mein Betreuer antwortet jedenfalls nicht. Der Schreibweise nach antwortet immer irgendeine Person.
Das finde ich nicht nur unpersönlich, es lässt sich dann auch nicht mehr feststellen wer was geschrieben hat.
Ich habe das Gefühl das AMS versucht meinen Antworten so weit wie möglich auszuweichen und verhält sich Unantastbar.
Das ist kein Dialog, das ist ein Witz. (10.05.24)
Antwort: "Auskunft ohne Haftung" so professionell wie möglich umsetzen! M.M. Handelt es sich für sie um extrem wichtiges, so wäre ev. ein Brief per Post - ev. sogar eingeschrieben anzuraten. Dies müsste (auch schriftlich) - ev. vom Empfänger - bearbeitet / beantwortet werden und liegt damit auf bzw.wäre es besser nachzuweisen von wem. (ohne Gewähr) |
11.05. 2024 um 11.44 Uhr - von P*. - "Aussteuerung" |
|
Guten Tag,
bzgl. aussteuerung - krankheit mit maximal 26 wochen bezugsdauer -> krankengeld.
Gesetz: (3)Entsteht nach Wegfall des Krankengeldanspruches vor Ablauf der Höchstdauer neuerlich, und zwar innerhalb von 13 Wochen, infolge der Krankheit, für die der weggefallene Krankengeldanspruch bestanden hat, ein Anspruch auf Krankengeld, so werden die Anspruchszeiten für diese Krankheitsfälle zur Feststellung der Höchstdauer zusammengerechnet; die neuerliche mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Erkrankung gilt als Fortsetzung der vorausgegangenen Erkrankung.
Heißt das nun, wenn ich NACH 13 wochen wieder mit derselben erkrankung in krankenstand gehe, dass diese krankmeldung nicht zu den 26 wochen zählt und ich also einen neuen versicherungsfall habe (neuer anspruch)? Oder kann ich erst 1 JAHR nach den 26 wochen wieder mitderselben diagnose krankengeld bekommen? Auf Ihrer Seite konnte ich nur die info mit 1 JAHR finden... dankeschön! vlg (9.05.24)
Antwort: So ist es - letzer Stand - erst wieder nach einem Jahr Krankengeld bei selbiger Krankheit - ohne Gewähr - Drum ist es hier wichtig auch selbst bei der zuständigen Einrichtung informieren! |
11.05. 2024 um 11.44 Uhr - von R.S. - "Langzeitbeschäftigungslosigkeit " |
|
Ich habe folgendes bzgl. Langzeitbeschäftigungslosigkeit (LZBL) gefunden Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos! "Daneben wird noch die Langzeitbeschäftigungslosigkeit (LZBL) gemessen. Da fällt man durch eine 62-tägige Unterbrechung aus. Die wird aber durch Schulungen NICHT unterbrochen. Wenn also einer langzeitbeschäftigungslos ist, wird er nicht in Kurse sondern in die Beschäftigungsprojekte geschickt, da das vorgegeben Ziel des AMS die Beschäftigungsaufnahme ist. AMS-Mitarbeiter"
Das heißt, dass die Unterbrechung über 63 Tage betragen muss, damit man den den Status LZBL verliert. Ist es dabei egal, welche Art von Unterbrechung? (zB Krankenstand, Auslandsaufenthalt, Selbstabmeldung etc.) Oder muss es sich dabei zwingend um eine Beschäftigung/Arbeitsaufnahme handeln? (zB in einem "sozialökonomischen" Betrieb wie itworks/Trendwerk/Job-TransFair etc., bei der man für diese menschenverachtenden Menschenhändler Zwangsarbeit zum Billiglohn verrichten muss...) Danke für ihre Antwort. Gruß. R.S.. (9.05.24)
Antwort: Die Art der Unterbrechung ist egal - Hauptsache die Unterbrechu8ng dauert über 62 Tage! (Ohne Gewähr) |
6.05. 2024 um 11.44 Uhr - von R*. - "Datenweitergabe verweigert" |
|
Ich möchte auf diesen Erfahrungsbericht vom Jahr 2022 hinweisen, bei der man durch Verweigerung der Zustimmung zur Datenweitergabe, nicht in einer Zwangsmaßnahme aufgenommen wird: Eventuell kann im Forum noch jemand auf dieses Posting antworten bzw. weitere Tipps geben? Gruß. R.S.
Aktive Arbeitslose: Itworks durch Verweigerung der Zustimmung zur Datenweitergabe entkommen! (Sommer 2022) (5.05.24)
Antwort: Was genau ist die Frage? Es steht einem zu die Datenweitergabe ans AMS zu verbieten! Daraus hat sich ergeben, dass der Massnahmen-Betreiber den Betroffenen nicht eingestellt hat. Es gibt halt keine Garantie drauf, aber ev. kann es vorkommen?
BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH unter Datenschutz
Falls, Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift! >In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.<
Dieser Text heisst nicht, dass sie dadurch von der Teilnahme befreit sind! - Sie müssen ev. mitmachen ansonsten Bezugssperre! Aber er zeigt zumindest, dass sie nicht "freiwillig" teilnehmen!
Durchaus möglich, dass sie dann von der Massnahme abgelehnt werden, aber das darf dann "auch" nicht zur Bezugssperre führen! Falls: Auf Bescheid Berufung einlegen (Beschwerde erheben)
|
Zum Eintrag
<<<< - 417 - >>>> |
|
|