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11.10. 2024 um 13.22 Uhr - von N. - "Haustier" |
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8.10. 2024 um 19.52 Uhr - von Dr. Pochieser- "Der nächste Angriff des Arbeitsministers auf geringfügig Beschäftigte: Gesetzwidriger Durchführungsweisung gegen geringfügig Beschäftigte Arbeitslose" |
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,
Ob sich so etwas gut an der Spitze der Nationalbank macht, wurde offensichtlich nicht geprüft. Denn: Der auf Sanktionen gegen Arbeitslose fixierte Arbeitsminister denkt nicht, dass auch Minijobs für die Wirtschaft und die Konjunktur, die auf jeden Beschäftigten angewiesen ist, wichtig sind.
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8.10. 2024 um 12.30 Uhr - von H*. - "Niedriges Arbeitslosengeld" |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich arbeite zur Zeit Teilzeit und verdiene lediglich 800 Euro brutto. Wenn ich den Arbeitslosengeldrechner von Finanzrechner.at befrage, erhalte ich die Auskunft, ich hätte Anspruch auf ca. 485 Euro Arbeitslose. Herr Moser wird dieser Anspruch noch aufgestockt oder ist dass der ganze Betrag den ich vom AMS erhalte? Auf Grund meiner Vermögensverhältnisse habe ich keinen Anspruch auf Mindestsicherung. Bitte um Hilfe!
Antwort: Au, nein - Ein Aufstocken ist über die Mindestsicherung/Sozialhilfe möglich, jedoch nicht durch das AMS. In ihrem Fall befürchte ich bleibt es bei den 485 Euro. (Ohne Gewähr)
10.10. 2024 um 12.07 Uhr - von H. - "Es ist frustrierend" Sehr geehrter Herr Moser, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Bitte erlauben Sie mir kurz die Schilderung meiner Ausgangslage. Vor ca. 8 Monaten war ich in der Notstandshilfe und bekam damals ca. 586 Euro. Ich bekam 586 Euro Notstandshilfe, obwohl ich lediglich im Zivildienst und drei Monate Ferialpraxis, für 1000 Euro im Monat, arbeitete. Ich bezog davor sogar über 800 Euro Arbeitslosengeld. Leider muss ich zugeben, dass es sich um das Jahr 2005/06 handelte. Ich habe zwischenzeitlich 10 Jahre studiert und hatte keinen Arbeitslosengeld- bzw. Notstandshilfebezug. Es ist frustrierend, dass ich vor 8 Monaten noch eine höhere Notstandshilfe bezog, als ich nun Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte. (8.10.24)
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6.10. 2024 um 9.48 Uhr - von P. - "Termin-Verschiebung" |
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Hallo Herr Moser,
ich hab wieder mal ein Problem mit dem AMS. Ich hätte am Freitag einen Termin gehabt, gleichzeitig aber auch die Möglichkeit einen Facharzttermin 40 km entfernt wahrzunehmen. Ich wurde für 10.30 zum Facharzt bestellt, leider ohne Termin, sondern mit Wartezeit bis ich halt dazwischengeschoben werden könne. Ich hatte vor 3 Wochen Keuchhusten und immernoch massiv Probleme mit der Atmung.
Ich habe beim AMS angerufen und gebeten ob sie mich etwas nach vorne verschieben können mit meinem Termin damit ich dann direkt zum Facharztfahren kann. Die Dame bei der Serviceline meinte, ich soll mir gar keinen Stresy machen, sue verschiebt meinen Termin einfach auf Montag. Ich habe ihr aber gesagt ich könne auch gerne ab sofort kommen. Sie meinte das wäre nicht notwendig.
Heute habe ich eine Mail im eAMS Konto, ich müsse am Montag die Bestätigung des Facharztes mitbringen. Ich hab dort natürlich keine verlangt da ich ja auch vom AMS dazu nie aufgefordert wurde. Ich sehe auch nicht ein, dass ich nochmals hinfahren muss nur wegen der Bestätigung.
Vorallem habe ich niemals darum gebeten den Termin auf Montag zu verschieben. Ich wäre jederzeit gerne am Freitag zu einem Termin aufs AMS gekommen und habe eigentlich nur um eine Verschiebung um 30 Minuten gebeten. Lg (5.10.24)
Antwort: Eigentlich sollte eine ärztliche Bestätigung nicht notwendig sein - "sie haben sich rechtzeitig gemeldet und daraufhin wurde der Termin, ohne Bedingung verschoben". Sache eigentlich erledigt - wenn das AMS erst im nachhinein eine ärztliche Bestätigung verlangt, so ist das ihre Argumentation. Auch in einer ev. Berufung, falls es zu Problemen / "ev. Bezugseinstellung" kommen sollte! Wobei es in solchem Falle angebracht wäre, die Bestätigung nach zu bringen! Wir reden hier von einem Kontroll-Terminversäumnis - Sperre bis zur Wiedermeldung! Sie gehen Montag zum AMS, dann handelt es sich um eine 3 tägige Sperre wegen Terminversäumnis, was es eigentlich nicht war, weil sie rechtzeitig Bescheid gegeben haben! Fragliche AMS-Vorgehensweise? |
2.10. 2024 um 10.55 Uhr - von Z*. - "Bezugssperre als Farce?" |
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Guten Abend, habe diese Mailadresse von meinem Vater bekommen, er meinte das ich ihnen mein Problem schildern kann und soll.
Ich hab am *.09 diesen Jahres einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt und bis Dato keinen beschied über meine Geldleistungen erhalten. War jahrelang berufstätig aber seit ** 2023 arbeitslos, erst im März 2024 ging ich zum Arbeitsmarktservice um meine Ansprüche geltend zu machen. Diese wurden abgelehnt da ich zu dieser Zeit keine Aktuelle Wohnadresse hatte. Aufgrund dessen habe ich dann ab und an bei Freunden ausgeholfen um über die Runden zu kommen. Seit September aber ist dies nicht mehr möglich und ich möchte mein Recht auf Arbeitslosengeld auch einfordern. Auch hab ich einen Offiziellen Wohnsitz und sämtliche von mir geforderten Unterlagen eingehalten und Fristgerecht abgegeben.
Nun möchte mich das AMS noch bevor ich jegliche Geldleistung erhalten habe rückwirkend für 6 Wochen sperren aufgrund eines nicht eingehaltenen Termin im März, wo ich keine keine Ansprüche auf Geldleistungen hatte.
Ich bitte sie daher um Hilfe. (1.10.24) Antwort:
"Sie verlangen sofort einen schriftlichen Bescheid bez. der Sperre und legen darauf Berufung ein! Der Termin im März ist für diese September-Angelegenheit bedeutungslos! Ein Kontrolltermin-Versäumnis zieht eine §49 Sperre nach sich - Bezugseinstellung bis zur Wiedermeldung. Selbst wenn diese Bezugseinstellung regulär war - was sie in diesem Fall nicht ist, weil ihnen keine Ansprüche zugestanden wurden - hätte die Bezugs-Einstellung mit September aufgehoben werden müssen, da sie sich beim AMS ("zurück") gemeldet haben? Was aber keine Rolle spielt, weil dieser September-Termin "eigentlich" als Erstkontakt bez. des bevorstehenden Arbeitslosengeldes zählen müsste! Darum lässt sich m.M. die Bezugssperre nicht aufrecht erhalten! Frage: Eine Bestätigung bez. des abgegebenen ALG.-Antrags haben sie schon oder - können sie die September-Antragsabgabe nachweisen? Verlangen sie mit dem Sperr-Bescheid auch gleich den Bezugssnachweis über die ALG.-Höhe bzw. Bescheid bez. dem Arbeitslosengeld! Haben sie ev. vom AMS März-Termin noch etwas schriftlich - ev. den Ablehnungs-Bescheid wegen fehlender Wohnadresse? Also sofort schriftlichen Bescheid über die Bezugseinstellung verlangen - schriftlich mit Datum - kommt dieser nicht innerhalb eines Monats muss das Geld ausbezahlt werden. Siehe: Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
Ev. besuchen sie die AK. - als Versuch - vielleicht finden sie dort Unterstützung! Ein Schreiben eines Rechtsanwaltes und diese Angelegenheit wäre erledigt!Selbst wenn man so etwas zu lesen bekommt, kann man es fast nicht glauben!" Trotzdem ohne Gewähr! |
30.09. 2024 um 20.06 Uhr - von N*. - "Spenden-Geldschenkung-Anrechnung?" |
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Lieber Herr Moser, Wird mir eine Geldschenkung oder Spende die jeden Monat von meiner Schwester mir geschickt wird, von der Mindestsicherung abgezogen? Die ist für die Kosten die medizinischen Untersuchungen und Pflege einer kranken Katze die ich von der Tötungsstation gerettet habe. Ich möchte für diese gute Tat nicht auch noch bestraft werden. Danke und liebe Grüße Antwort:"Grundsätzlich befürchte ich ja. Ev. spielt die Betragshöhe eine Rolle. ("Vielleicht gibt's Bezirke, die darauf verzichten")" Spendenanrechnung: • Als Einkommen gilt alles, was an zur Verfügung stehenden Geldleistungen/ geldwerte Leistungen eingehen wird. Aus welchem Grund diese Mittel zufließen ist egal, auch ob es zurückgezahlt werden soll (z.B. privates Darlehen). Diese Einkommen werden grundsätzlich von der Sozialhilfe abgezogen. • Ausnahmen: Freiwillige Leistungen (Spenden, Leistung von Dritten ohne rechtliche Verpflichtung) sind ausgenommen. ABER: Wenn eine Spende so hoch ist, dass in dem Monat, in dem die Spende eingeht, keine Sozialhilfe mehr zustehen würde, wird keine Sozialhilfe für diesen Monat ausbezahlt bzw. kommt es zu einer Rückforderung. Würde die Spendensumme über mehrere Monate verteilt eingehen und jeweils weniger als den monatlichen Sozialhilfe-Bezug ausmachen, wäre diese nicht anzurechnen. Allerdings darf eine finanzielle Unterstützung auch nicht länger als 4 Monate ununterbrochen passieren, sonst kommt es auch zu einer Anrechnung. Siehe auch Antwort unter: " Sozialhilfe-Anrechnung?" (Ohne Gewähr) 11.10. 2024 um 13.22 Uhr - von N. - "Haustier"Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Weiß leider nicht wie ich zurück schreiben kann, darum versuche ich es so. Darf sich dann eigentlich eine depressive, einsame Person kein Haustier gönnen? Die Mindestsicherung ist ja für eine Person gedacht. Sind Futter und Tierarztkosten vllt. "außergewöhnliche Belastungen" wofür es ja auch einen Antrag dafür gibt? Kann doch nicht sein das ich ein gerettetes Tier zurück geben soll. Danke für Alles (10.10.24) Antwort:Ich bin leider nicht in der Lage ihnen diesbez. eine positive Antwort zu geben. Reden sie mit der Sachbearbeiterin - unbedingt - vielleicht haben sie einen Tierfreund gegenüber sitzen und weiss Rat oder hilft gar mit Tat! (Ohne Gewähr) Dazu:"Info zu Sozialhilfe & Spenden, Schenkungen, Zuwendungen Dritter" "Wir wollen auch auf unser Projekt - SanktionsFrei - hinweisen." von "einfach unerhört!" - (25.10. 2024)
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21.09. 2024 um 20.06 Uhr - "Verzweiflung" |
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AMS-Mitarbeiter in Gmunden mit Messer bedroht - Täter festgenommen (OÖ-N.) Anmerkung:Es muss die Frage gestellt werden, "warum sich jemand zu so einer Verzweiflungstat hinreissen lässt! Ich denke viele Betroffene sind in der Lage, die richtige Vermutung anzustellen - wie dies auch die BehördenmitarbeiterInnen könnten! Aber so fortzufahren wie wenn nichts wäre, ist u.a. nur mit einer riesengrossen Portion Ignoranz möglich! Trotzdem: " Widerstand auch in Form des Rechtsweges bzw. ziviler Ungehorsam oder sich verbinden / organisieren - Vereine gründen, um sich zu wehren - ja - aber unbedingt ohne Gewalt!"
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13.09. 2024 um 11.11 Uhr - von D. - "Jobmesser Perspektive 24" |
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Guten Tag Hr. Moser!
Haben Sie Erfahrung mit Einladung zu Jobmessen? Ist die im Anhang beigefügte Veranstaltung verpflichtend?
Es ist nicht vermerkt dass es wie ein Kontrolltermin zu verstehen ist, aber dann folg wiederum folgender Absatz:
WICHTIG: Sie benötigen für das AMS keine Bestätigung, dass Sie teilgenommen haben. Bitte denken Sie daran: Im Rahmen Ihres nächsten AMS-Termins bei Ihrem/Ihrer AMS-Berater*in müssen Sie genaue Angaben machen, bei welchen Betrieben Sie sich informiert, beworben und angemeldet haben. Dem AMS ist auch sehr wichtig, aus welchen Gründen es möglicherweise nicht funktioniert hat.
Was ist Ihre erfahrung und rat? MfG (12.09.24)
Antwort: Schaut nicht nach verpflichtend aus, jedoch ist im allgemeinen vorsicht geboten – wenn das AMS vermutet sie sind bez. arbeitssuche nicht aktiv, unterstellt sie ihnen hier ev. - sollten sie nicht vorbei schauen - eine verletzung der Mitwirkungspflicht ? also schaden kann es nicht, wenn sie bei der beraterin aktivität vorbringen und ev. belegen können – welche auch immer. (Ohne Gewähr)
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4.09. 2024 um 11.42 Uhr - von J. - "zur Orientierung?" |
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Hallo Christian,
Da steh ich armer Thor und bin so klug als wie zuvor.
Ich hab jetzt das BDZ hinter mir. Das ist so eine Charme-Offensive des AMS. Sie versuchen soviel Informationen rauszuziehen wie geht. Bin ich zu 40 Prozent eingeschränkt und habe recht komfortable Einschränkungen, die viele Berufe wie Putzen etc. ausschließen.
Was mich wirklich nervt ist: ich krieg als nächste Maßnahme FAB. Also angeblich ca. 4 Wochen zur Orientierung. Die ***, die mich in der BBRZ -Sache begleitet hat, meinte, es bliebe mir auch nicht viel über. Weil das Land nach so langer Zeit - ich bin 14 Jahre arbeitslos irgendwann auf Mindestsicherung umstellen könnte. Das glaube ich nicht. Ich kann nicht einfach aus dem AL-Bezug geworfen werden. Andererseits könnte es schon rechtlich sehr dünnes Eis werden, wenn ich ein Angebot zur Wiedereingliederung ablehne. Letztlich kann mich keiner in ein DV zwingen. Und das Gute an der FAB-Version - ich bleibe im Notstand. Also es ist kein 6,5 Monate SÖB.
Nervig ist die Argumentation, Modell Katze beißt sich in den Schwanz. Ich bin so lang arbeitslos, also bekomme ich keinen Job mehr. Also muss der FAB her um mich ein bisschen fresh zu machen und die wollen natürlich mit ihren Kontakten mich irgendwohin vermitteln. "Ich möchte ja arbeiten, aber etwas was mich persönlich weiterbringt und das BDZ hat eine Schulungsfähigkeit positiv festgestellt."
Wollte ich einfach los werden, vielleicht siehst du das anders und ich sehe es zu entspannt??? Danke für ein ev. Feedback. LG J (3.09.24)
Antwort:Da braucht es vorher eine gesetzliche Änderung die im Parlament beschlossen werden müsste, bevor sie dich in die Mindestsicherung verfrachten könnten – ev. die Auflösung / Beendigung der Notstandshilfe. Diese Begleitmassnahme müsste auf freiwilliger Basis geschehen. Kann aber das Argument verstehen: „die Teilnahme an dieser Maßnahme, anstatt ein monatelanges zumutbares SÖB-DV“ - auch mit der Hoffnung, danach eine Zeit Ruhe zu haben. Die verminderte Leistungsfähigkeit ist ein regelrechter Schutz vor bestimmten Dienstverhältnissen. Ein glücklicher Umstand bei dieser Feindbildpolitik. Die AMS-Chefs und Minister sehen diese Zwangsmaßnahmen auch als Unterstützung um Langzeitarbeitslose in Bewegung zu halten. Die wissen, nicht zuletzt über die Zunahme der Arbeitslosigkeit, dass die wirtschaftliche Lage die Verantwortung bez. Arbeitslosigkeit trägt. Um aber diese - hauptsächlich psychischen Druck wie Sanktionen erzeugende - Arbeitsmarktpolitik zu rechtfertigen brauchts die individuelle Schuldzuweisung! Die SÖB-Vereine , allzubereite Handlanger, dessen MitarbeiterInnen sich sogar Sozialarbeiter-Innen schimpfen, sind gar nicht in der Lage viele dieser politischen Weisungen zu hinterfragen, weil sie sonst selbst arbeitslos würden und eben genau wissen, was ihnen – im Falle von ihren Kolleginnen - blüht! Zur Info: " Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser (Ohne Gewähr) |
3.09. 2024 um 12.28 Uhr - von S. - "Sozialhilfe-Anrechnung?" |
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Lieber Herr Moser, meine Schwester hat die Pflegestufe 1 bekommen. Mit den 190 Euro möchte sie sich bei mir erkenntlich zeigen, weil ich sie pflege. Ich verdiene das und eigentlich ist es unbezahlbar was für einen Job ich verrichten muß. Sie ist ******** und ich organisiere ihr ganzes Leben.
Wird mir MA40 das Pflegegeld anrechnen, wenn sie es mir gibt?wohin kann ich mich eigentlich bei ma40 Fragen melden ohne gleich dort anzurufen? Danke Antwort:
Ich befürchte, Ja. Sollten sie das Geld nehmen - wäre es gut, sich noch, über einer Antwort Dritter abzusichern . Ev. bietet sich hier die AK an, ev. telefonisch zu erledigen! Versuch. - sollten sie der Anzeigepflicht nachkommen, so reden sie mit der Ma 40, vielleicht habe ich unrecht und es gibt in diesem Fall eine "Sonderregelung" und es wird nicht abgezogen? (Ohne Gewähjr) Dazu: "Info zu Sozialhilfe & Spenden, Schenkungen, Zuwendungen Dritter" "Wir wollen auch auf unser Projekt - SanktionsFrei - hinweisen." von "einfach unerhört!" - (25.10. 2024) |
24.08. 2024 um 12.00 Uhr - von P. - "Kontrolltermin trotz Krankenstand?" |
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Lieber Herr Moser. Ich bin seit **.08.24 in Krankensta d. Heute habe ich ein eingeschrieben Schreiben zu ein Kontrolltermin am **.09.24. Ist es nicht so das AMS darf nichts senden während einen Krankenstand. Ich weiss nicht ob ich bis dahin wieder gesund werde. Natürlich wenn ich gesund bin, gehe ich hin zu dieser Termin. Sollte ich der/die BeraterIn zurück schreiben oder einfach warte bis näher der Datum. Die ÖGK hat mir bis **.09.24 Krankgeschrieben.(Auch ein eigenartiger Geschichte für ein andere Mal) (21.08.24)
Antwort: Während einem Krankenstand brauchen sie dem AMS nicht folgen! Teilen sie ev. der Beraterin mit, dass sie bis Ende Sept. im Krankenstand sind! ohne gewähr
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21.08. 2024 um 12.32 Uhr - von C*. - "Bemessungsgrundlage" |
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Sehr geehrter Herr Moser, zunächst vielen herzlichen Dank für Ihr Engagement, für das ich gerne eine Spende überwiesen habe. Ich war jahrelang angestellt, wurde arbeitslos, machte mich selbstständig und war seit vorigem Jahr (neue Selbständigkeit) SVS versichert und habe mich dabei freiwillig arbeitslosversichert - mit 3/4 der GSVG Höchstbeitragsgrundlage ich zahlte also 312. Euro monatlich ein. Laut SVS Website müsste ich nun (muste mich jetzt leider wegen mangelnder Aufträge arbeitslos melden) 64 Euro AL-Geld pro Tag erhalten. De facto bekomme ich laut Bescheid vom. AMS nur 40 Euro AL-Geld pro Tag zugesprochen. Ist das rechtens? Oder kann ich mit Erfolg ein Rechtsanwalt einlegen und den von der SVS angeführten höheren Betrag begehren? Hätte dies aber wiederum evt negative Konsequenzen seitens des AMS zur Folge..? Und: ich bin über 45, nehme an, dass mein AL-Geld bei jeweiligen neuen Ansprüchen nicht mehr unter die bereits zugesagten 40 Euro fallen kann?
Bitte um Ihre Nachricht, beste Grüße. (20.08.24) Antwort:
So ist es, ihre Bemessungsgrundlage ist geschützt! Kann nicht mehr unter mind. 40 Euro täglich fallen! ( geschützte Bemessungsgrundlage)
Sollte sich das AMS bei der Berechnung geirrt haben, so hätten sie bei einer Korrektur keine Nachteile in Kauf zu nehmen - auch nicht wenn das AMS richtig liegt und es bei den 40 Euro bleibt! Ev. fragen sie beim AMS selbst nach, warum es nicht 64 Euro, wie nach Tabelle, sind? Es wird nachprüfen und ihnen erklären warum - Ich gehe nicht von dem aus, falls, dass das vom AMS Absicht war/ist? Oder bevor sie sich einen Rechtsanwalt nehmen, besuchen sie die AK, die sind in dieser Frage sicherlich Kompetent und hätte auch, falls, einen Rechtsanwalt - zur Unterstützung! Aber klar doch gehen sie der Sache nach, wenn sie sich diesbez. sicher bzw. nicht sicher sind! Alles Gute! (Ohne Gewähr)
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19.08. 2024 um 11.32 Uhr - von F*. - "Begleitkurs" |
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Sehr geehrter Hr.Moser!
Vorneweg möchte ich Ihnen für Ihren unermüdlichen Einsatz danken, den ich gerne mit einer freiwilligen Spende würdige.
Ich bin seit 4 Monaten arbeitslos und arbeite derzeit auf Grund meiner finanziellen Situation nebenbei bei einer Leasingfirma geringfügig. Ich schicke sicher überdurchschnittlich viele Bewerbungen ab.
Trotzdem habe ich nun eine Einladung für den Infotag "Aufbruch zu mehr" erhalten. Ich habe Ihnen diese angehängt.
Die Leasingfirma hat dem AMS bereits die Gründe mitgeteilt warum sie nicht an einer Vollbeschäftigung interessiert sind.
Meine Frage nun, ist die Teilnahme verpflichtend?
Ich war zuvor Manager und habe immer noch den Zumutbarkeits Schutz das ich in einem anderen Beruf mindestens 75% der doch sehr hohen Bemessungsgrundlage **** EUR erhalten müsste.
Das würde sich bei der aktuellen Tätigkeit im maximalen Stundenausmaß sicher nicht ausgehen.
Wie soll ich weiter vorgehen?
Ich weiß ich bin sehr kurzfristig dran, sollte es sich mit Ihrer Antwort nicht in den nächsten Tagen ausgehen, werde ich mich am Infotag vorerst mal krankmelden lassen und abwarten.
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15.08. 2024 um 18.51 Uhr - von H*. - "Neue Ams Beraterin: Erstes Telefon-Gespräch gleich ein Desaster" |
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Guten Abend, neue Ams Beraterin zugeteilt bekommen und am Telefon erstes Gespräch, gleich ein Desaster. Inkl. Zugeschickte Stellen. (Fahrzeit 1 Std, pro weg) , Blumengeschäft sucht Floristenerfahrene Person, Spar prono Thekenkraft We, Abenddienst steht im inserat. Heute im Postkasten diese Vereinbarung. OHNE darüber geredet zu haben. Wichtiges fehlt. Zb. Dass ich keine gebeugte Körperhaltung einnehmen darf (Bbrz schreiben) deshalb keine Gastro, Buffet, Theken, Putz Arbeit möglich. Suche in Bekleidungsgeschäft, Boutique...War bis 2.8. 24 in abz Frauen aktiv und weiter. Diese empfahl Monsun. Monsun Rsa schreiben dafür war heute im Postkasten. Monsun Info beginnt mit 4.9.24. Zuweisung habe ich schon erhalten.. Am Telefon sagte mir die neue Beraterin es kommt auch noch der Kurs mit Beginn Ende September " Get Started." Irgendetwas zum erlernen am Arbeitsmarkt 4.0. Diese Vereinbarung hat sehr vieles was ich streichen lassen kann. BITTE was genau??Ich schaffe auch keine 2 Bewerbungen mehr pro Woche da ich mich überall bei den Angebote in 45 min.Öffi Fahrzeit in den letzten Jahre beworben habe. Was heisst eig. Mit anderen Möglichkeiten erreichen? Soll ich mit Taxi fahren? Ich bin 55 Jahre und werde von einer Schulung zur anderen geschickt mit den gleichen Inhalten (fab, trendwerk, 50 +aktiv und weiter usw...) Ich werde am Arbeitsmarkt nicht genommen. Zuvor Gastro. Liebe Grüsse H. (14.08.24) Antwort:Haben sie bez. "keine gebeugte Körperhaltung einnehmen" ein medizinisches Attest / Bestätigung vom Arzt und liegt dies eh beim AMS auf? - Dann lassen sie das in die Betreuungsvereinbarung aufnehmen! Setzen sie dazu ein Schreiben auf, indem sie auch rausnehmen lassen - wovon sie der Meinung sind, das ist aus bestimmten Gründen möglich. Siehe auch "Betreuungsvereinbarung ändern"Falls es wegen Zwangsmassnahmen / Deppenkurse zu Problemen / Sanktionen kommt, so legen sie auf ev. Sperren Berufung ein. ZBsp.: > Deppenkurse nicht nochmals besuchen! "Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen: "Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" oder Coaching. - Teilnahme solltte freiwillig sein! für mehr Infos gehen sie sämtliche Links durch. Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" Bez. verminderte Leistungsfähigkeit Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen. Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
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