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14.03.2025 um 9.42 Uhr - von P. - "Berufs Orientierung im späteren Leben!" |
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Hallo Herr Moser. Ich probiere die Geschichte so kurz wie möglich zu halten. Ich bin leider seit August 2019 arbeitslos. Nach 6 Monaten Krankenstand habe ich mich mit meinem alten eAMS Konto neu angemeldet. Am Dienstag habe ich das erste Gespräch mit der neuen Beraterin gehabt. Also, ich glaube es gibt gar keine netten, hilfreiche, BeraterInnen mehr. Bevor ich mich hinsetzen konnte, kommt die Frage 'sind Sie noch in Krankenstand?' Nach meiner Antwort 'ich bin seit Februar wieder arbeitsfähig' kommt die Gegenfrage 'Sind Sie in Krankenstand oder nicht?' Also netter Beginn! Mein zuletzt ausgeübter Beruf war quasi ein Fantasie Beruf da ich in Familienbetrieb tätig war als Küchenleiterin ohne Kochkenntnisse. Ich habe einfach die ganze Organisation, Konzept und Marketing für die Küche zusammen gestellt. Natürlich hat sie gesagt als sowas kann sie mich nicht vermitteln. Mein gelernter Beruf ist Friseurin, der ich seit 30 Jahre nicht mehr gemacht habe, auch keine Option. Meine letzte Betreuungsvereinbarung war Marketing assistant. Ich habe ihr aufmerksam auf diese Information gemacht, mit der sie antwortete 'diese Beraterin hat keine Ahnung gehabt'
Sie hat mich gefragt was ich machen möchte. Ich habe sehr viele Interessen und um die 10 verschiedene Berufe genannt. 'Ohne Ausbildung ist es nicht möglich' war die Antwort! Nach meiner Antwort 'ich bin bereit eine Ausbildung zu machen', war die Antwort, 'Zuerst eine Firma finden welche eine fixe Stelle anbietet, danach können wir einen Ausbildungsantrag stellen' Also da ich in der späteren Hälfte des Arbeitsleben bin, fast unmöglich. Zum 10ten Mal hat sie mir erklärt, ihr Job ist mich so schnell wie möglich wieder in die Arbeitswelt zu bringen, egal in welchen Beruf, einfach los vom AMS! Auch mehrmals das ich seit 2019 arbeitslos bin und ob ich immer bei AMS bleiben möchte. Nachdem sie mich als Hilfsarbeiterin vermitteln möchte, habe ich mein Verständnis nicht gegeben. Also heute habe ich einen Termin mit einer anderen Beraterin, Berufs Orientierung zu machen! Danach muss ich mich melden mit welchen Beruf ich ausüben möchte. Also ohne Ausbildung genau nichts!
Jetzt frage ich mich ob ich mit einen neuen eAMS Konto anmelden hätte sollen. Wie komme ich jetzt um das alles herum? Ich arbeite definitiv nicht als Hilfsarbeiterin. Ich bin auch bereit einen Ausbildung zu machen (natürlich muss vom AMS finanziert werden). Eine andere Beraterin wäre natürlich am bestem aber ich glaube fast unmöglich. Meine Beratungs Meeting ist heute, alsosoeey das es so knapp ist! Vielleicht hast du trotzdem Zeit. Vielen lieben Dank.
Antwort: Legen sie sich Befunde, ärztliche Bestätigungen zu - nach langem Krankenstand sind sie vielleicht vermindert Leistungsfähig - Versuchen sie das zu belegen! Dies schützt sie vor gewissen Tätigkeiten - ansonsten müssen sie im Notstand alles annehmen was ihnen vorgeschlagen wird, heisst auch Hilfsarbeiten.
Versuchen sie sich im Klaren zu sein, was sie gerne machen / arbeiten würden und welche Ausbildung es ev. sein sollte?. Es gibt zwar keinen Rechtsanspruch auf tatsächliche Ausbildung, aber erledigen sie diese Anfrage schriftlich - so entscheiden ev. mehrere Personen bez. einer ev. Ausbildung - nicht nur ihre Beraterin?
zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg! Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei! (Wo und Wann findet die Ausbildung statt; Wer richtet sie aus; Wie lange dauert sie; Was kostet sie?)
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. >"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."< ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" )
Bez. "Zwangsmassnahmen" gehen sie sämtliche Links durch - auch um zu wissen gegen welche Kurse sie sich ev. wehren können.! Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)
Zu: P. - "neue Anwartschaft / Betreuungsvereinbarung"
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11.03.2025 um 16.30 Uhr - von O*. - "Gesundenuntersuchung?" |
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Hi Christian, Hast du schonmal von fit2work gehört? Ich war vom ams verordnet bei einem Gespräch da und die waren eigentlich sehr freundlich. Ich hab einen Termin bei der Ärztin von denen und bin nicht ganz sicher, was das Ziel von der ganzen Sache ist. Meine Betreuerin hat mich da hin geschickt um Zeit zu gewinnen weil sie Stress hat bei ihrer Chefin zu rechtfertigen, dass ich Notstand bekomme aber nicht beim söb bin (so hat sie mir das zumindest gesagt). Ich hab bei fit2work mehrmals nachgefragt ob der Sinn des ganzen ist, mich für körperlich anstrengende Tätigkeiten „gesund zu schreiben“, was verneint wurde (ich bin zu 40 Prozent behindert und habe Atteste dass ich nicht körperlich schwer arbeiten darf). Es hieß die Ärztin würde nur Empfehlungen abgeben und ich könnte dann sagen, was sie dem ams mitteilen darf und was nicht. Es wäre angeblich nicht mit der pva zu vergleichen. Sollte ich da vorsichtig sein oder gehts um Nix? Was mich noch interessieren würde: kann meine ams Betreuerin m ich so problemlos in einen söb stecken oder droht sie nur damit, obwohl es dann doch nicht so einfach ist? (10.03.25)
Antwort: Als Nix würde ich das nicht bezeichnen, wenn Kurse "zur Gesunden-Untersuchung" vom AMS beauftragt und bezahlt werden! Haben sie nachgefragt, ob dies eine freiwillige Angelegenheit ist! Sollte so sein!
VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!"
Und sonst gibt es bez. fachärztlicher Untersuchung was zu beachten! Zuerst hat die Zuweisung zum Arzt für Allgemeinmedizin zu erfolgen, erst der darf zu einem Facharzt weiter übermitteln! Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser
Bei einem SÖB gilt das selbe wie auf dem freien Arbeitsmarkt - Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen. Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice
Ja "die" hat recht: Sie dürfen der Einrichtung verbieten ihre Daten ans AMS weiter zu geben! Als Beispiel: BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH - Siehe auch Datenschutz!
Und sollten sie diese Einrichtung besuchen, so erklären sie der Ärztin, dass ihr Behinderungsgrad über Atteste gestützt wird!
Gehen sie auch folgende Links durch: Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr) |
10.03.2025 um 7.46 Uhr - von P. - "neue Anwartschaft / Betreuungsvereinbarung" |
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Hallo Herr Moser. Ich war seit *.08.2024 in krankenstand bis *.02.2025. Meine Krankheit ist immer noch aktuell da ich nicht der richtige Behandlung bekommen habe. Leidrr habe ich jedes Monat mit den ÖGK kampfen müssen! Letztendlich habe ich aufgegeben da mir ds so viel Energie kostet und mir noch kranke macht! Also laut ÖGK bin ich wieder Arbeitsfähig. Ivh habe mich wieder bei der AMS neu angemeldet. Ich habe meine Leistungsanspruch bekommen und es ist wieder auf Notstandshilfe! Sollte es nicht wieder auf Status arbeitslos sein? Kann ich auch meine Betreuungsvereinbarung neu formulieren oder geht ds alles am alten. Ich möchte nicht in der Nacht, am Wochende oder über regional arbeiten. Darf ich das auch verlangen? Ich habe mich beim gleichem EAMS Konto wieder angemeldet. Wird alles vom alten Vereinbarung wieder benutz werden? Vielen lieben Dank.
Antwort: Wenn sie aus dem Notstand in den Krankenstand sind, kehren sie auch in den Notstand wieder zurück! Erst nach einem 28 wöchigen DV. innerhalb eines Jahres erhalten sie eine neue Anwartschaft / Arbeitslosengeld! Ja versuchen sie es, korrigieren sie schriftlich Betreuungsvereinbarung und senden diese an ihre Betreuerin (auch über das E-AMS-Konto) - in der Nacht und am Wochenende müssen sie eh nicht zur Verfügung stehen! Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen (Wegzeit: Vollzeit ca. 2 Stunden / Teilzeit 1,5 Stunden - hin und zurück) (ohne Gewähr)
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8.03.2025 um 10.45 Uhr - von J. - "Datenschutz" |
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Guten Morgen Herr Moser,
können Sie mir vielleicht helfen? Das AMS hat mir eine Stelle geschickt die über eine Personalvermittlungsfirma ausgeschrieben worden ist. Der Herr von dieser Firma hat mich angerufen und verlangt von mir jetzt e-Card usw. weil er meine Bewerbung sonst nicht an die ausschreibende Firma weiterleiten kann. Muss ich das so hinnehmen und alle meine Daten übermitteln? Lg (7.03.2025)
Antwort: Grundsätzlich lautet der Rat - Vorsicht, sensible Daten nicht an jedem weiter geben! - "Brauchts ein gewisses Vertrauen"
Die Gefahr besteht aber immer, dass daraus der Vorwurf der Vereitelung konstruiert wird - was dann natürlich mit einer Berufung bekämpft wird! Ev. teilen sie der Verleihfirma mit, die E-Card selbst der Firma auszuhändigen, die sie einstellt!
>>Datenverarbeitung im AMS! An Arbeitgeber dürfen ausschließlich solche Daten gemäß Abs. 1 übermittelt werden, die für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses und die Beurteilung der beruflichen Eignung der Arbeitsuchenden benötigt werden. Gesundheitsdaten dürfen an Arbeitgeber nicht übermittelt werden.“<<
Also dem Arbeitgeber keine Gesundheitsdaten übermittelt!
Wenden sie sich ev. an ARGE-Daten, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at, die sind kompetent und geben ihnen eine richtungsweisende Auskunft!
Siehe auch Datenschutz (ohne Gewähr)
7.03.2025 um 10.57 Uhr - von J. - Vorstellungsgespräch und riesige Angst Hallo Herr Moser,
ich habe mich heute morgen schon mal an Sie gewendet, muss mir meine Probleme jetzt aber trotzdem von der Seele schreiben. Das AMS macht mich fertig! Ich laufe nur mehr auf Notprogramm und habe täglich Angstzustände und Panikattacken. Oft habe ich das Gefühl, ich kann niemandem - ausserhalb meiner Familie - mehr trauen. Ich bin in den letzten 2 Jahren gesundheitlich dermaßen angeschlagen, dass ich mich von den geringsten Infekten nicht wirklich erhole. Meine derzeitige Betreuerin versucht mich jetzt seit 2 Jahren zu einem sozialökonomischen Betrieb zuzuweisen. Ich wehre mich zur Zeit mittels Beschwerde beim VwGH dagegen - ein Entscheid oder Urteil ist leider noch nicht gefallen. Mir kommt es so vor, als hätte man mich beim AMS schon abgeschrieben und zur absoluten Schikane freigegeben - ich bekomme nur mehr sehr selten Stellen geschickt. Wenn ich dann mal Stellen bekomme, sind diese entweder schon vergeben, stimmen mit meinem Stundenausmaß nicht überein oder sind für mich nur schwer mittels öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Deswegen versuche ich, von mir aus alles, um eine Stelle zu bekommen - es gelingt mir aber leider seit langer Zeit nicht. Ich habe 3 Kinder und dadurch natürlich auch Betreuungspflichten. Die Betreuung ist aber geregelt - das interessiert aber offensichtlich potentielle Arbeitgeber nicht.
Diese Woche habe ich eine Stelle vom AMS geschickt bekommen, zur Vorauswahl. Leider war das Stundenausmaß mit 38,5 Stunden angegeben. Ich habe dann bei dem Unternehmen angerufen, um nachzufragen, ob weniger Stunden ebenfalls notwendig wären. Der Chef dieses Unternehmens war anfangs sehr ungehalten und hat mir erklärt, das AMS schicke ihm völlig inkompetente Personen und er hätte ohnehin schon mit dem Betreuer gestritten. Dieser hätte ihm sogar mit dem verklagen bedroht, weil er ihn einen "Trottel" genannt hat. Er meinte er brauche jemanden für eine technische Stelle und das AMS schicke ihm nur Billa-Verkäuferinnen. Wir sind dann aber doch noch in ein sehr freundliches und nettes Gespräch gekommen, und er hat mir eine Stelle als seine persönliche Assistentin angeboten. Er hat mich gebeten, ihm trotzdem eine Bewerbung für die technische Stelle zu schicken. Der Sinn daraus hat sich mir nicht erschlossen und ich habe ihm eine Bewerbung für die Assistentinnen-Stelle geschickt, damit er meinen Lebenslauf und ein Anschreiben von mir hat. Er hat mich dann nochmal angerufen und mir erklärt, er wäre super interessiert weil mein Lebenslauf so toll sei und begonnen, mich wirklich detailliert auszufragen. Er hat mich auch nach meinem Gehaltswunsch gefragt und ich sagte ihm, das wäre mir nicht so wichtig, solange die Stelle passend für mich ist. Er hat dann mehrmals betont, dass sein Gehalt nicht viel höher als meine derzeitige Notstandshilfe sei. Ich habe ihm dann erklärt, dass meine Notstandshilfe ja auch von einem Vollzeitgehalt berechnet wurde und sein Gehalt ein Teilzeitgehalt ist und das für mich so völlig in Ordnung sei. Er hat dann plötzlich damit begonnen mir zu erklären, was ich ja alles nicht hätte (kein Studienabschluss usw.).
Dann nahm das Gespräch eine sehr komische Wendung. Er sagte, ich soll zu einem Vorstellungstermin kommen und es würden auch noch 2 andere Personen an diesem Tag kommen. Er würde sich Sorgen machen, ob ich den Anforderungen eines normalen Arbeitsalltags folgen könne, da ich schon so lange arbeitslos bin. Diese Aussage hat mich einigermassen verwirrt. Ich habe dann begonnen mich zu rechtfertigen und er hat nochmals betont, das ihm das große Sorgen mache. Dann wurde das Gespräch noch komischer - er hat mir plötzlich erklärt, dass erst eine Dame bei ihm war und wie groß ihr Ausschnitt war. Ihn würde soetwas aber überhaupt nicht interessieren und er will nicht pausenlos von jemandem mit großem Vorbau abgelenkt werden.
Da mir das Ganze seit dem Gespräch sehr seltsam vorkommt und verunsichert, habe ich heute beim AMS angerufen um mich darüber zu informieren, dass der Herr auch der richtige Ansprechpartner für die Stelle ist. Meine Betreuerin hat mir dann total unfreundlich erklärt, der Herr hätte sie direkt nach dem Gespräch mit mir angerufen und ihr erklärt, dass er heute einen Vorstellungstermin mit mir hat und was er mir angeboten hätte. Sie hätten ausgiebig über mich gesprochen und er hätte ihr nochmals meine Bewerbungsunterlagen zugeschickt. Ich wurde dann auch noch ausgiebig gerügt weil ich direkt mit der Firma telefoniert habe, obwohl es sich um eine Vorauswahl gehandelt hat. Das wäre nicht mein Recht gewesen, und ich würde mich nicht an die Vorgaben des AMS halten. Auf der Stellenausschreibung des AMS war aber der Firmenname dezitiert angegeben, und ich dachte mir da einfach nichts dabei. Sie meinte dann noch, das wäre fast schon eine fixe Sache, dass ich bei diesem Unternehmen beginnen kann. Das AMS und der Firmenchef haben sich offensichtlich schon darüber unterhalten, welche Förderungen er durch meine Einstellung beziehen kann - dabei war ich nicht mal noch dort um mich vorzustellen.
Irgendwie fühle ich mich mittlerweile massiv überwacht. Ich zittere nur mehr, weil ich nicht mehr weiß, was ich wem sagen darf, oder wie ich z.B. bei einem Vorstellungsgespräch antworten soll, damit es mir nicht als Vereitelung ausgelegt wird. Ich wurde auch beim Telefonat von dem Herrn der Firma gefragt, warum ich schon so lange arbeitslos wäre. Ich habe versucht ihm zu erklären, dass ich 3 Kinder habe, und das eher abschreckend auf Firmen wirkt. Mit dieser Erklärung hat er sich aber nicht zufrieden gegeben und immer weiter gebohrt. Natürlich habe ich Angst vor dem Vorstellungsgespräch heute, weil ich jetzt auch gar nicht weiß, wie ich mich kleiden soll, damit es mir nicht als Vereitelung ausgelegt wird.
Vielleicht bin ich schon total verblödet oder verrückt, aber ich habe das Gefühl als würde man versuchen, mich mit Allem in eine Falle tappen zu lassen.
Danke fürs Lesen!
Antwort: Sie haben schon recht mit vielem was sie sagen - zBsp. Falle tappen lassen etc. - Sie machen sich aber zu viele Sorgen und Gedanken, Weil die auch auf Betreuungspflichten Rücksicht nehmen müssen! Und lassen sie sich erst gar nicht auf die "verwirrenden" Gedanken des Gegenübers ein - Es ist eine Frechheit und lässt natürlich ein wenig eine fehlende Seriosität vermuten, wenn er von Ablenkung durch weibliche Oberweite spricht? Seine Anspielung und Überlegungen sollen ihnen egal sein - sie lassen sich auf den Sachverhalt - Arbeitszeit, Tätigkeit, Entlohnung etc. ein und aus! Es wird sich weisen, ob es sich um eine zumutbare Tätigkeit handelt oder nicht. Lassen sie ihre Ängste, so gut es geht , weg! Ev. versuchen sie ruhig sich so einzustellen, dass bei dem einen oder anderen Angebot durchaus was dabei ist, dass für sie Interessant sein könnte! |
7.03.2025 um 19.59 Uhr - von RA. Dr. Pochieser - "Mit Recht gegen Armut: Raub von Arbeitslosengeld durch's AMS wird vom BVwG und VwGH nicht gedeckt"
"Initiativen und Angriffe gegen geringfügige Beschäftigte" |
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,
Schon vor und unabhängig von den Kocher-/ÖVP- und nunmehr auch seit sie wieder in der Regierung ist, SPÖ-Initiativen und Angriffe gegen geringfügige Beschäftigte, versuchte sich das AMS am Raub von Arbeitslosengeld, wenn eine Vollbeschäftigung verloren ging und der Arbeitslose eine geringfügige Beschäftigung bei einem anderen Dienstgeber ausübte. Dies war und ist ganz klar gesetzwidrig. Der diesbezüglichen Vorgangsweise des AMS - (frei nach dem Motto des Kurzkanzlers Kurz, das allerdings auch von dem nunmehrigen Bundeskanzler und seinen Mitregenten, darunter maßgeblich wieder die SPÖ, die soziale Rechtsprinzipien vergessen und voll dabei ist, bei der Behandlung von Asylwerbern und des Familienzusammenzugs, gepflogen wird: „Wir brechen einfach einmal das Recht und lassen den Rechtsstaat durch Gerichte – einschließlich des EuGH – wieder herstellen“) - wurde vom BVwG und VwGH nach der unten ersichtlichen Entscheidung des VwGH Einhalt geboten. Vorsitzende des Senats 8 des VwGH war bei dieser Entscheidung noch die nunmehrige Justizministerin Dr. in Sporrer. Apropos nunmehrige Justizministerin: Die Judikatur des VwGH ist nicht unwesentlich vom Vorsitzenden/der Vorsitzenden eines Senats getragen. Unter ihr hat der Senat 8, der für Arbeitslosenrechtssachen zuständig ist, mit einer restriktiven und – gelinde gesagt – arbeitslosen-unfreundlichen bis arbeitslosenfeindlichen restriktiven und formalistischen Judikatur (allerdings ist der gesamte VwGH, seit 01.01.2014, seit er praktisch nur noch im Rahmen außerordentliche Revisionen angerufen werden kann, in mehr oder weniger puren Formalismus abgeglitten) durchaus gelitten. Mal sehen, was als Senatsvorsitzende/r des Senats 8 (dem von mir so bezeichneten Arbeitslosensenat) nachkommt und welchen Weg dieser Senat künftig damit gehen wird. Sideletter zur Besetzung der Justizministerin Ich habe dazu 2 Seelen in meiner Brust. Im Sinne der erwerbsarbeitslosen Menschen bin ich nicht unglücklich. Andererseits: Ich halte die zur Justizministerin erhobene Person vor dem weiten Feld der Zuständigkeiten des Justizministeriums insbesondere im Straf- und Zivilrecht dazugehörenden komplexen Verfahrensrechten für nicht ausreichend qualifiziert. Ein prononcierter Feminismus und eine Tätigkeit beim VwGH qualifiziert meines Erachtens nicht zur Führung eines der wichtigsten Ministerien überhaupt. Die Besetzung ist wohl dem Mangel an hochqualifizierten infrage kommenden JuristInnen bei der SPÖ geschuldet. Mit freundlichen (kollegialen) Grüssen Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dr. Pochieser (6.03.25)
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VwGH: Arbeitslosengeld trotz geringfügiger Beschäftigung Formularbeginn Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, ob eine Arbeitnehmerin, welche neben einer beendeten vollversicherten Beschäftigung eine geringfügige Beschäftigung bei einem anderen Dienstnehmer weiterführte, Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Die Mitbeteiligte hat beim Arbeitsmarktservice (AMS) die Zuerkennung von Arbeitslosengeld ab dem 15. April 2024 beantragt. Das Arbeitslosengeld wurde ihr vom AMS aber erst ab dem 8. Mai 2024 zugesprochen, weil sie davor zwar ihre vollversicherte Beschäftigung, aber nicht die daneben bei einem anderen Dienstgeber ausgeübte geringfügige Beschäftigung aufgegeben hatte. Die Mitbeteiligte erhob gegen diesen Bescheid Beschwerde. Sie machte geltend, dass ihr das Arbeitslosengeld schon ab dem 15. April 2024 zuzuerkennen gewesen wäre. Das Bundesverwaltungsgericht gab der Beschwerde statt. In seiner rechtlichen Beurteilung widersprach das Bundesverwaltungsgericht mit ausführlicher Begründung der dem Bescheid des AMS zugrunde liegenden Auffassung, wonach alle geringfügigen Beschäftigungen beendet werden müssen, um als arbeitslos zu gelten. Mangels Anwendbarkeit des § 12 Abs. 3 lit. h Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) sei die Mitbeteiligte bereits ab dem 16. April 2024 arbeitslos gewesen. Sie habe auch sonst alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, weshalb ihr ab diesem Datum Arbeitslosengeld zuzuerkennen gewesen sei. Der daraufhin angerufene VwGH wies die Amtsrevision vom AMS ab und bestätigte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Eine geringfügige Beschäftigung steht einer Einordnung als arbeitslos nicht entgegen. Die Bezugsberechtigung besteht, sobald zumindest eine anwartschaftsbegründende Erwerbstätigkeit beendet wird und mit dem/den allenfalls verbleibenden oder/und neu hinzukommenden Entgeltanspruch/Entgeltansprüchen insgesamt nicht (mehr) die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Ra 2024/08/0103 (19.11.2024)
Siehe auch Vorsicht - Geringfügigkeit!
Zu weiteren Kommentaren von RA. Dr. Pochieser |
6.03.2025 um 11.29 Uhr - von G. - "gesetzlich erlaubt?" |
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