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14.03.2025 um 9.42 Uhr - von P. - "Berufs Orientierung im späteren Leben!"



Hallo Herr Moser.
Ich probiere die Geschichte so kurz wie möglich zu halten. �� Ich bin leider seit August 2019 arbeitslos.
Nach 6 Monaten Krankenstand habe ich mich mit meinem alten eAMS Konto neu angemeldet.
Am Dienstag habe ich das erste Gespräch mit der neuen Beraterin gehabt.
Also, ich glaube es gibt gar keine netten, hilfreiche, BeraterInnen mehr.
Bevor ich mich hinsetzen konnte, kommt die Frage 'sind Sie noch in Krankenstand?'
Nach meiner Antwort 'ich bin seit Februar wieder arbeitsfähig' kommt die Gegenfrage 'Sind Sie in Krankenstand oder nicht?'
Also netter Beginn!
Mein zuletzt ausgeübter Beruf war quasi ein Fantasie Beruf da ich in Familienbetrieb tätig war als Küchenleiterin ohne Kochkenntnisse. Ich habe einfach die ganze Organisation, Konzept und Marketing für die Küche zusammen gestellt.
Natürlich hat sie gesagt als sowas kann sie mich nicht vermitteln.
Mein gelernter Beruf ist Friseurin, der ich seit 30 Jahre nicht mehr gemacht habe, auch keine Option.
Meine letzte Betreuungsvereinbarung war Marketing assistant.
Ich habe ihr aufmerksam auf diese Information gemacht, mit der sie antwortete 'diese Beraterin hat keine Ahnung gehabt' ��
Sie hat mich gefragt was ich machen möchte.
Ich habe sehr viele Interessen und um die 10 verschiedene Berufe genannt.
'Ohne Ausbildung ist es nicht möglich' war die Antwort!
Nach meiner Antwort 'ich bin bereit eine Ausbildung zu machen', war die Antwort, 'Zuerst eine Firma finden welche eine fixe Stelle anbietet, danach können wir einen Ausbildungsantrag stellen'
Also da ich in der späteren Hälfte des Arbeitsleben bin, fast unmöglich.
Zum 10ten Mal hat sie mir erklärt, ihr Job ist mich so schnell wie möglich wieder in die Arbeitswelt zu bringen, egal in welchen Beruf, einfach los vom AMS! Auch mehrmals das ich seit 2019 arbeitslos bin und ob ich immer bei AMS bleiben möchte. �� Nachdem sie mich als Hilfsarbeiterin vermitteln möchte, habe ich mein Verständnis nicht gegeben.
Also heute habe ich einen Termin mit einer anderen Beraterin, Berufs Orientierung zu machen!
Danach muss ich mich melden mit welchen Beruf ich ausüben möchte.
Also ohne Ausbildung genau nichts!
Jetzt frage ich mich ob ich mit einen neuen eAMS Konto anmelden hätte sollen.
Wie komme ich jetzt um das alles herum? Ich arbeite definitiv nicht als Hilfsarbeiterin. Ich bin auch bereit einen Ausbildung zu machen (natürlich muss vom AMS finanziert werden).
Eine andere Beraterin wäre natürlich am bestem aber ich glaube fast unmöglich.
Meine Beratungs Meeting ist heute, alsosoeey das es so knapp ist! Vielleicht hast du trotzdem Zeit.
Vielen lieben Dank.

Antwort:
Legen sie sich Befunde, ärztliche Bestätigungen zu - nach langem Krankenstand sind sie vielleicht vermindert Leistungsfähig - Versuchen sie das zu belegen!
Dies schützt sie vor gewissen Tätigkeiten - ansonsten müssen sie im Notstand alles annehmen was ihnen vorgeschlagen wird, heisst auch Hilfsarbeiten.

Versuchen sie sich im Klaren zu sein, was sie gerne machen / arbeiten würden und welche Ausbildung es ev. sein sollte?.
Es gibt zwar keinen Rechtsanspruch auf tatsächliche Ausbildung, aber erledigen sie diese Anfrage schriftlich - so entscheiden ev. mehrere Personen bez. einer ev. Ausbildung - nicht nur ihre Beraterin?

zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
(Wo und Wann findet die Ausbildung statt; Wer richtet sie aus; Wie lange dauert sie; Was kostet sie?)

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" )

Bez. "Zwangsmassnahmen" gehen sie sämtliche Links durch - auch um zu wissen gegen welche Kurse sie sich ev. wehren können.!
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)

Zu: P. - "neue Anwartschaft / Betreuungsvereinbarung"


11.03.2025 um 16.30 Uhr - von O*. - "Gesundenuntersuchung?"



Hi Christian,
Hast du schonmal von fit2work gehört? Ich war vom ams verordnet bei einem Gespräch da und die waren eigentlich sehr freundlich. Ich hab einen Termin bei der Ärztin von denen und bin nicht ganz sicher, was das Ziel von der ganzen Sache ist. Meine Betreuerin hat mich da hin geschickt um Zeit zu gewinnen weil sie Stress hat bei ihrer Chefin zu rechtfertigen, dass ich Notstand bekomme aber nicht beim söb bin (so hat sie mir das zumindest gesagt). Ich hab bei fit2work mehrmals nachgefragt ob der Sinn des ganzen ist, mich für körperlich anstrengende Tätigkeiten „gesund zu schreiben“, was verneint wurde (ich bin zu 40 Prozent behindert und habe Atteste dass ich nicht körperlich schwer arbeiten darf). Es hieß die Ärztin würde nur Empfehlungen abgeben und ich könnte dann sagen, was sie dem ams mitteilen darf und was nicht. Es wäre angeblich nicht mit der pva zu vergleichen. Sollte ich da vorsichtig sein oder gehts um Nix? Was mich noch interessieren würde: kann meine ams Betreuerin m ich so problemlos in einen söb stecken oder droht sie nur damit, obwohl es dann doch nicht so einfach ist? (10.03.25)

Antwort:
Als Nix würde ich das nicht bezeichnen, wenn Kurse "zur Gesunden-Untersuchung" vom AMS beauftragt und bezahlt werden!
Haben sie nachgefragt, ob dies eine freiwillige Angelegenheit ist! Sollte so sein!

VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!"

Und sonst gibt es bez. fachärztlicher Untersuchung was zu beachten!
Zuerst hat die Zuweisung zum Arzt für Allgemeinmedizin zu erfolgen, erst der darf zu einem Facharzt weiter übermitteln!
Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser

Bei einem SÖB gilt das selbe wie auf dem freien Arbeitsmarkt - Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen.
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice

Ja "die" hat recht: Sie dürfen der Einrichtung verbieten ihre Daten ans AMS weiter zu geben!
Als Beispiel: BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH - Siehe auch Datenschutz!

Und sollten sie diese Einrichtung besuchen, so erklären sie der Ärztin, dass ihr Behinderungsgrad über Atteste gestützt wird!

Gehen sie auch folgende Links durch: Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)

10.03.2025 um 7.46 Uhr - von P. - "neue Anwartschaft / Betreuungsvereinbarung"



Hallo Herr Moser.
Ich war seit *.08.2024 in krankenstand bis *.02.2025.
Meine Krankheit ist immer noch aktuell da ich nicht der richtige Behandlung bekommen habe. Leidrr habe ich jedes Monat mit den ÖGK kampfen müssen! Letztendlich habe ich aufgegeben da mir ds so viel Energie kostet und mir noch kranke macht! Also laut ÖGK bin ich wieder Arbeitsfähig.
Ivh habe mich wieder bei der AMS neu angemeldet. Ich habe meine Leistungsanspruch bekommen und es ist wieder auf Notstandshilfe! Sollte es nicht wieder auf Status arbeitslos sein?
Kann ich auch meine Betreuungsvereinbarung neu formulieren oder geht ds alles am alten. Ich möchte nicht in der Nacht, am Wochende oder über regional arbeiten. Darf ich das auch verlangen? Ich habe mich beim gleichem EAMS Konto wieder angemeldet. Wird alles vom alten Vereinbarung wieder benutz werden? Vielen lieben Dank.

Antwort:
Wenn sie aus dem Notstand in den Krankenstand sind, kehren sie auch in den Notstand wieder zurück! Erst nach einem 28 wöchigen DV. innerhalb eines Jahres erhalten sie eine neue Anwartschaft / Arbeitslosengeld!
Ja versuchen sie es, korrigieren sie schriftlich Betreuungsvereinbarung und senden diese an ihre Betreuerin (auch über das E-AMS-Konto) - in der Nacht und am Wochenende müssen sie eh nicht zur Verfügung stehen!
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen (Wegzeit: Vollzeit ca. 2 Stunden / Teilzeit 1,5 Stunden - hin und zurück) (ohne Gewähr)

8.03.2025 um 10.45 Uhr - von J. - "Datenschutz"



Guten Morgen Herr Moser,
können Sie mir vielleicht helfen? Das AMS hat mir eine Stelle geschickt die über eine Personalvermittlungsfirma ausgeschrieben worden ist. Der Herr von dieser Firma hat mich angerufen und verlangt von mir jetzt e-Card usw. weil er meine Bewerbung sonst nicht an die ausschreibende Firma weiterleiten kann. Muss ich das so hinnehmen und alle meine Daten übermitteln? Lg (7.03.2025)

Antwort:
Grundsätzlich lautet der Rat - Vorsicht, sensible Daten nicht an jedem weiter geben! - "Brauchts ein gewisses Vertrauen"

Die Gefahr besteht aber immer, dass daraus der Vorwurf der Vereitelung konstruiert wird - was dann natürlich mit einer Berufung bekämpft wird!
Ev. teilen sie der Verleihfirma mit, die E-Card selbst der Firma auszuhändigen, die sie einstellt!

>>Datenverarbeitung im AMS!
An Arbeitgeber dürfen ausschließlich solche Daten gemäß Abs. 1 übermittelt werden, die für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses und die Beurteilung der beruflichen Eignung der Arbeitsuchenden benötigt werden.
Gesundheitsdaten dürfen an Arbeitgeber nicht übermittelt werden.“<<

Also dem Arbeitgeber keine Gesundheitsdaten übermittelt!

Wenden sie sich ev. an ARGE-Daten,
0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at,
die sind kompetent und geben ihnen eine richtungsweisende Auskunft!

Siehe auch Datenschutz (ohne Gewähr)



7.03.2025 um 10.57 Uhr - von J. - Vorstellungsgespräch und riesige Angst
Hallo Herr Moser,
ich habe mich heute morgen schon mal an Sie gewendet, muss mir meine Probleme jetzt aber trotzdem von der Seele schreiben. Das AMS macht mich fertig! Ich laufe nur mehr auf Notprogramm und habe täglich Angstzustände und Panikattacken. Oft habe ich das Gefühl, ich kann niemandem - ausserhalb meiner Familie - mehr trauen. Ich bin in den letzten 2 Jahren gesundheitlich dermaßen angeschlagen, dass ich mich von den geringsten Infekten nicht wirklich erhole. Meine derzeitige Betreuerin versucht mich jetzt seit 2 Jahren zu einem sozialökonomischen Betrieb zuzuweisen. Ich wehre mich zur Zeit mittels Beschwerde beim VwGH dagegen - ein Entscheid oder Urteil ist leider noch nicht gefallen. Mir kommt es so vor, als hätte man mich beim AMS schon abgeschrieben und zur absoluten Schikane freigegeben - ich bekomme nur mehr sehr selten Stellen geschickt. Wenn ich dann mal Stellen bekomme, sind diese entweder schon vergeben, stimmen mit meinem Stundenausmaß nicht überein oder sind für mich nur schwer mittels öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Deswegen versuche ich, von mir aus alles, um eine Stelle zu bekommen - es gelingt mir aber leider seit langer Zeit nicht. Ich habe 3 Kinder und dadurch natürlich auch Betreuungspflichten. Die Betreuung ist aber geregelt - das interessiert aber offensichtlich potentielle Arbeitgeber nicht.

Diese Woche habe ich eine Stelle vom AMS geschickt bekommen, zur Vorauswahl. Leider war das Stundenausmaß mit 38,5 Stunden angegeben. Ich habe dann bei dem Unternehmen angerufen, um nachzufragen, ob weniger Stunden ebenfalls notwendig wären. Der Chef dieses Unternehmens war anfangs sehr ungehalten und hat mir erklärt, das AMS schicke ihm völlig inkompetente Personen und er hätte ohnehin schon mit dem Betreuer gestritten. Dieser hätte ihm sogar mit dem verklagen bedroht, weil er ihn einen "Trottel" genannt hat. Er meinte er brauche jemanden für eine technische Stelle und das AMS schicke ihm nur Billa-Verkäuferinnen. Wir sind dann aber doch noch in ein sehr freundliches und nettes Gespräch gekommen, und er hat mir eine Stelle als seine persönliche Assistentin angeboten. Er hat mich gebeten, ihm trotzdem eine Bewerbung für die technische Stelle zu schicken. Der Sinn daraus hat sich mir nicht erschlossen und ich habe ihm eine Bewerbung für die Assistentinnen-Stelle geschickt, damit er meinen Lebenslauf und ein Anschreiben von mir hat. Er hat mich dann nochmal angerufen und mir erklärt, er wäre super interessiert weil mein Lebenslauf so toll sei und begonnen, mich wirklich detailliert auszufragen. Er hat mich auch nach meinem Gehaltswunsch gefragt und ich sagte ihm, das wäre mir nicht so wichtig, solange die Stelle passend für mich ist. Er hat dann mehrmals betont, dass sein Gehalt nicht viel höher als meine derzeitige Notstandshilfe sei. Ich habe ihm dann erklärt, dass meine Notstandshilfe ja auch von einem Vollzeitgehalt berechnet wurde und sein Gehalt ein Teilzeitgehalt ist und das für mich so völlig in Ordnung sei. Er hat dann plötzlich damit begonnen mir zu erklären, was ich ja alles nicht hätte (kein Studienabschluss usw.).

Dann nahm das Gespräch eine sehr komische Wendung. Er sagte, ich soll zu einem Vorstellungstermin kommen und es würden auch noch 2 andere Personen an diesem Tag kommen. Er würde sich Sorgen machen, ob ich den Anforderungen eines normalen Arbeitsalltags folgen könne, da ich schon so lange arbeitslos bin. Diese Aussage hat mich einigermassen verwirrt.
Ich habe dann begonnen mich zu rechtfertigen und er hat nochmals betont, das ihm das große Sorgen mache. Dann wurde das Gespräch noch komischer - er hat mir plötzlich erklärt, dass erst eine Dame bei ihm war und wie groß ihr Ausschnitt war. Ihn würde soetwas aber überhaupt nicht interessieren und er will nicht pausenlos von jemandem mit großem Vorbau abgelenkt werden.

Da mir das Ganze seit dem Gespräch sehr seltsam vorkommt und verunsichert, habe ich heute beim AMS angerufen um mich darüber zu informieren, dass der Herr auch der richtige Ansprechpartner für die Stelle ist. Meine Betreuerin hat mir dann total unfreundlich erklärt, der Herr hätte sie direkt nach dem Gespräch mit mir angerufen und ihr erklärt, dass er heute einen Vorstellungstermin mit mir hat und was er mir angeboten hätte. Sie hätten ausgiebig über mich gesprochen und er hätte ihr nochmals meine Bewerbungsunterlagen zugeschickt. Ich wurde dann auch noch ausgiebig gerügt weil ich direkt mit der Firma telefoniert habe, obwohl es sich um eine Vorauswahl gehandelt hat. Das wäre nicht mein Recht gewesen, und ich würde mich nicht an die Vorgaben des AMS halten. Auf der Stellenausschreibung des AMS war aber der Firmenname dezitiert angegeben, und ich dachte mir da einfach nichts dabei. Sie meinte dann noch, das wäre fast schon eine fixe Sache, dass ich bei diesem Unternehmen beginnen kann. Das AMS und der Firmenchef haben sich offensichtlich schon darüber unterhalten, welche Förderungen er durch meine Einstellung beziehen kann - dabei war ich nicht mal noch dort um mich vorzustellen.

Irgendwie fühle ich mich mittlerweile massiv überwacht. Ich zittere nur mehr, weil ich nicht mehr weiß, was ich wem sagen darf, oder wie ich z.B. bei einem Vorstellungsgespräch antworten soll, damit es mir nicht als Vereitelung ausgelegt wird. Ich wurde auch beim Telefonat von dem Herrn der Firma gefragt, warum ich schon so lange arbeitslos wäre. Ich habe versucht ihm zu erklären, dass ich 3 Kinder habe, und das eher abschreckend auf Firmen wirkt. Mit dieser Erklärung hat er sich aber nicht zufrieden gegeben und immer weiter gebohrt. Natürlich habe ich Angst vor dem Vorstellungsgespräch heute, weil ich jetzt auch gar nicht weiß, wie ich mich kleiden soll, damit es mir nicht als Vereitelung ausgelegt wird.
Vielleicht bin ich schon total verblödet oder verrückt, aber ich habe das Gefühl als würde man versuchen, mich mit Allem in eine Falle tappen zu lassen.
Danke fürs Lesen!

Antwort:
Sie haben schon recht mit vielem was sie sagen - zBsp. Falle tappen lassen etc. - Sie machen sich aber zu viele Sorgen und Gedanken, Weil die auch auf Betreuungspflichten Rücksicht nehmen müssen!
Und lassen sie sich erst gar nicht auf die "verwirrenden" Gedanken des Gegenübers ein - Es ist eine Frechheit und lässt natürlich ein wenig eine fehlende Seriosität vermuten, wenn er von Ablenkung durch weibliche Oberweite spricht?
Seine Anspielung und Überlegungen sollen ihnen egal sein - sie lassen sich auf den Sachverhalt - Arbeitszeit, Tätigkeit, Entlohnung etc. ein und aus!
Es wird sich weisen, ob es sich um eine zumutbare Tätigkeit handelt oder nicht.
Lassen sie ihre Ängste, so gut es geht , weg!
Ev. versuchen sie ruhig sich so einzustellen, dass bei dem einen oder anderen Angebot durchaus was dabei ist, dass für sie Interessant sein könnte!

7.03.2025 um 19.59 Uhr - von RA. Dr. Pochieser - "Mit Recht gegen Armut:
Raub von Arbeitslosengeld durch's AMS wird vom BVwG und VwGH nicht gedeckt"

"Initiativen und Angriffe gegen geringfügige Beschäftigte"



Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Schon vor und unabhängig von den Kocher-/ÖVP-
und nunmehr auch seit sie wieder in der Regierung ist,
SPÖ-Initiativen und Angriffe gegen geringfügige Beschäftigte, versuchte sich das AMS am Raub von Arbeitslosengeld, wenn eine Vollbeschäftigung verloren ging und der Arbeitslose eine geringfügige Beschäftigung bei einem anderen Dienstgeber ausübte. Dies war und ist ganz klar gesetzwidrig.



Der diesbezüglichen Vorgangsweise des AMS -
(frei nach dem Motto des Kurzkanzlers Kurz, das allerdings auch von dem nunmehrigen Bundeskanzler und seinen Mitregenten, darunter maßgeblich wieder die SPÖ, die soziale Rechtsprinzipien vergessen und voll dabei ist, bei der Behandlung von Asylwerbern und des Familienzusammenzugs, gepflogen wird: „Wir brechen einfach einmal das Recht und lassen den Rechtsstaat durch Gerichte – einschließlich des EuGH – wieder herstellen“)
- wurde vom BVwG und VwGH nach der unten ersichtlichen Entscheidung des VwGH Einhalt geboten.


Vorsitzende des Senats 8 des VwGH war bei dieser Entscheidung noch die nunmehrige Justizministerin Dr. in Sporrer.

Apropos nunmehrige Justizministerin: Die Judikatur des VwGH ist nicht unwesentlich vom Vorsitzenden/der Vorsitzenden eines Senats getragen. Unter ihr hat der Senat 8, der für Arbeitslosenrechtssachen zuständig ist, mit einer restriktiven und – gelinde gesagt – arbeitslosen-unfreundlichen bis arbeitslosenfeindlichen restriktiven und formalistischen Judikatur (allerdings ist der gesamte VwGH, seit 01.01.2014, seit er praktisch nur noch im Rahmen außerordentliche Revisionen angerufen werden kann, in mehr oder weniger puren Formalismus abgeglitten) durchaus gelitten.

Mal sehen, was als Senatsvorsitzende/r des Senats 8 (dem von mir so bezeichneten Arbeitslosensenat) nachkommt und welchen Weg dieser Senat künftig damit gehen wird.

Sideletter zur Besetzung der Justizministerin

Ich habe dazu 2 Seelen in meiner Brust. Im Sinne der erwerbsarbeitslosen Menschen bin ich nicht unglücklich.

Andererseits: Ich halte die zur Justizministerin erhobene Person vor dem weiten Feld der Zuständigkeiten des Justizministeriums insbesondere im Straf- und Zivilrecht dazugehörenden komplexen Verfahrensrechten für nicht ausreichend qualifiziert. Ein prononcierter Feminismus und eine Tätigkeit beim VwGH qualifiziert meines Erachtens nicht zur Führung eines der wichtigsten Ministerien überhaupt. Die Besetzung ist wohl dem Mangel an hochqualifizierten infrage kommenden JuristInnen bei der SPÖ geschuldet.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüssen
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Pochieser (6.03.25)
-------------------
VwGH: Arbeitslosengeld trotz geringfügiger Beschäftigung
Formularbeginn

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, ob eine Arbeitnehmerin, welche neben einer beendeten vollversicherten Beschäftigung eine geringfügige Beschäftigung bei einem anderen Dienstnehmer weiterführte, Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Die Mitbeteiligte hat beim Arbeitsmarktservice (AMS) die Zuerkennung von Arbeitslosengeld ab dem 15. April 2024 beantragt. Das Arbeitslosengeld wurde ihr vom AMS aber erst ab dem 8. Mai 2024 zugesprochen, weil sie davor zwar ihre vollversicherte Beschäftigung, aber nicht die daneben bei einem anderen Dienstgeber ausgeübte geringfügige Beschäftigung aufgegeben hatte.
Die Mitbeteiligte erhob gegen diesen Bescheid Beschwerde. Sie machte geltend, dass ihr das Arbeitslosengeld schon ab dem 15. April 2024 zuzuerkennen gewesen wäre.
Das Bundesverwaltungsgericht gab der Beschwerde statt. In seiner rechtlichen Beurteilung widersprach das Bundesverwaltungsgericht mit ausführlicher Begründung der dem Bescheid des AMS zugrunde liegenden Auffassung, wonach alle geringfügigen Beschäftigungen beendet werden müssen, um als arbeitslos zu gelten. Mangels Anwendbarkeit des § 12 Abs. 3 lit. h Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) sei die Mitbeteiligte bereits ab dem 16. April 2024 arbeitslos gewesen. Sie habe auch sonst alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, weshalb ihr ab diesem Datum Arbeitslosengeld zuzuerkennen gewesen sei.
Der daraufhin angerufene VwGH wies die Amtsrevision vom AMS ab und bestätigte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Eine geringfügige Beschäftigung steht einer Einordnung als arbeitslos nicht entgegen. Die Bezugsberechtigung besteht, sobald zumindest eine anwartschaftsbegründende Erwerbstätigkeit beendet wird und mit dem/den allenfalls verbleibenden oder/und neu hinzukommenden Entgeltanspruch/Entgeltansprüchen insgesamt nicht (mehr) die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.
Ra 2024/08/0103 (19.11.2024)

Siehe auch Vorsicht - Geringfügigkeit!

Zu weiteren Kommentaren von RA. Dr. Pochieser

6.03.2025 um 11.29 Uhr - von G. - "gesetzlich erlaubt?"



unter: "Probearbeiten" ( 5.03.2025)

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6.03.2025 um 11.02 Uhr - von W. - "Dank"
unter: "Kann auf Grund der körperlichen und stressbedingten Belastung nicht mehr in dieser Branche arbeiten" (4.03.2025)

5.03.2025 um 12.06 Uhr - von R*. - "Während der Sperrzeit vom AMS abmelden"



Hallo und zwar habe ich eine Frage, ich habe meinen Job selbst gekündigt und mich nun beim AMS gemeldet, ich bekomme nun wahrscheinlich eine Sperre von 4 Wochen das ist mir bewusst aber ich wollte fragen ob ich mich während dieser 4 Wochen abmelden kann und danach wenn die Sperrfrist vorbei ist wieder anmelden und ab dem Zeitpunkt ganz normal die Geldleistung weiter beziehe? Bitte um Antwort, vielen Dank.

Antwort:
Was erhoffen sie sich davon? - dass sie während dieser Zeit keine Vermittlungsvorschläge (auch für Deppenkurse etc.) erhalten?
Ich war der Meinung, dass das gehen müsste - bekam aber dann eine Rückmeldung (leider anonym) dass eine Sperrzeit erst ab AMS-Anmeldung beginnt - also von ihrem Vorschlags-Beispiel ausgegangen - wird die Sperre erst ab einen Monat später gerechnet, so sie vorhaben sich für einen Monat vom AMS abzumelden.
Diesem Vorgang kann ich durchaus was abgewinnen - denke ich an den Umgang des AMS mit seinen "Kunden" / Klientel!
Umsomehr, als dass Minister Kocher die Sperre während einer Sperre eingeführt hatte - hier bräuchte es von einem Betroffenen den Rechtsweg bis zum VwGH um zu sehen, ob das auch hält? Ohne Gewähr!
Sollten sie es dennoch ausprobieren - und falls, ev. auch den Rechtsweg beschreiten - so geben sie uns bescheid - Danke!

5.03.2025 um 11.38 Uhr - von G. - "Probearbeiten"



Guten Abend,ich wurde zu einem Probearbeiten eingeladen der Arbeitsgeber meldete es dem AMS aber ich wurde nicht bei der ÖGK angemeldet ist das rechtens ? jetzt bekam ich vom AMS für diesen Tag Kein Arbeitslosengeld ist das alles so erlaubt ist das Gesetzlich ? MIt freundlichen Grüßen (4.03.25)

Antwort:
Es kann niemand dazu gezwungen werden, Gratis-Arbeit zu leisten!
Frage: Haben sie den Probetag absolviert? Haben sie den Arbeitstag dokumentiert? - damit sie den nach dem Kollektivvertrag dafür geltenden Lohn nachfordern können! (Ev. besuchen sie die AK und holen sich Unterstützung)
Siehe: Zum Thema: Praktikum / Schnuppertage statt Probetage:
Sie verlangen vom AMS für den "gesperrten Tag" einen schriftlichen Bescheid - darauf können sie ev. Beschwerde erheben / Berufung einlegen! (Ohne Gewähr)

6.03.2025 um 11.29 Uhr - von G. - "gesetzlich erlaubt "
Sehr geehrter Herr Moser,

ja ich machte diesen Probetag der Arbeitgeber meldete dies auch beim AMS.
ja ich habe denn Tag dokumentiert denn Arbeitstag kann ich einklagen über die AK.
Meine frage wäre ob es überhaupt gesetzlich erlaubt ist wenn man einen Probetag macht ganz egal wie lange dass das AMS diesen Tag sperrt bzw Unterbricht.

Mit freundlichen Grüßen (5.03.25)

Antwort:
Hier war es eine freiwillige angelegenheit.
Solche probearbeiten sind ev. im zusammenhang mit einer massnahme / kurs durchzuführen – trotzdem nicht gratis
In solchen Fällen rate ich den betroffenen im vorhinein den dienstgeber darauf hinzuweisen, dass man den lohn verlangt – ev. einklagt.
Ev. wird dann darauf verzichtet, weil die gratisarbeiter wollen. Ohne gewähr

Was die gesetzliche Lage anbelangt, so ist bei einer Sperre der Rechtsweg zu beschreiten / Beschwerde erheben / Berufung einlegen!.
Folgen sie den Links, die behandeln die strittige Situation ob es sich um Recht oder Rechtswidrigkeit handelt!
Arbeitstraining "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!

Ps.: warum wurde ihnen der tag gesperrt – geht das AMS davon aus, dass sie den tag eh bezahlt bekommen?

6.03.2025 um 11.40 Uhr - von G. - "nicht bei der ÖGK angemeldet"
Guten Tag,

auf nachfrage beim AMS hat mich der Dienstgeber nicht bei der ÖGK angemeldet daher wusste das AMS nicht wie mich der Dienstgeber Anmeldet kommt es zu einer Geringfügigen Anmeldung wird der Tag Rückerstattet
das problem liegt hierbei Dienstgeber der mich nicht angemeldet hat und das AMS wartet immer noch auf die Anmeldung.
Das ganze wird jezt mit dem Dienstgeber geklärt er muss mich nachträglich anmelden und bezahlen sonst kommt es zu einer Meldung an die ÖGK.

Mit freundlichen Grüßen

4.03.2025 um 12.32 Uhr - von W*. - "Kann auf Grund der körperlichen und stressbedingten Belastung nicht mehr in dieser Branche arbeiten"



Guten Abend, beruflich war ich als Restaurantfachfrau tätig, habe 3 Autoimmunerkrankungen und kann auf Grund der körperlichen und stressbedingten Belastung nicht mehr in dieser Branche arbeiten. Dies ist alles ärztlich bestätigt.
Wurde vom Ams dem BBRZ zugewiesen, musste auf Grund von einem Schub unterbrechen und warte seit 11/2024, auf den bewilligten Platz in der Therme Oberlaa für med.Reha, lt.Oberlaa (Stand 11/2024) zw.März und Mai 2025. Nun behauptet die Ams Beraterin, ich würde absichtlich das hinauszögern und schrieb als "Strafsanktiion" in einer neuen Betreuungsvereinbarung, ich suche erneut eine Stelle als Restaurantfachfrau. Auf mein Gegenargument, das dies nicht mehr zumutbar sei, antwortete sie: " Selber schuld, und hören Sie mit Ihren Autoimmunerkrankungen auf, ich kann es nicht mehr hören." und "wenn die Reha nicht bald beginne, könne sie mich vor Ihrem Vorgesetzten nicht mehr schützen, nach der Reha müsse ich umgehend mit BBRZ Camino fortfahren", (ich hatte Monate davor gebeten, direkt eine Umschulung machen zu können, da im BBRZ sinnlos und fast 30 Wochenstunden am Computer zu absolvieren ist, was meine Augen krankheitsbedingt nicht mehr schaffen.
Frage:
1) darf sie mich als Restaurantfachfrau überhaupt arbeitssuchend registrieren, wenn ich a) dies ärztlich bestätigt nicht mehr machen kann, b) ich auf die Reha warte und daher nicht fit genug für Job/ Kurs bin?
2) bin ich überhaupt verpflichtet, BBRZ Camino (Dauer 4 Monate/ 30 Wochenstunden zu absolvieren, wenn a) mir das bzgl. Umschulung nichts bringt (die meisten bekommen KEINE Bewilligung auf Umschulung), b) ich keine Arbeit am Computer verrichten kann?
Wie gehe ich vor, wie kann ich gegenargumentieren?
Danke im Voraus für Ihre Hilfe und herzliche Grüße, (3.03.25)

Antwort:
Lassen sie sich verbal nicht in den "Wahn" treiben. Das AMS muss sich nach ärztliche Atteste / Befunde richten. Das ist der übliche Psycho-Terror der von ihrer Beraterin ausgeht.
Wenn sie laut Arzt nicht mehr als Restaurantfachfrau arbeiten können, das auch vom Arzt bestätigt bekommen, dann kann sich ihre Beraterin auf dem Kopf stellen - was aber dann auch nichts nützen würde!
Auch wenn man auf tatsächliche Ausbildung keinen Rechtsanspruch hat, so erledigen sie diese Anfrage schriftlich - auf dass vielleicht noch andere AMS-Mitarbeiterinnen hinzu kommen / mitwirken und diesbez. nicht nur ihre Beraterin entscheidet!

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
(Wo und Wann findet die Ausbildung statt; Wer richtet sie aus; Wie lange dauert sie; Was kostet sie?)

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sichein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" )

Versuchen sie es und seien sie ruhig lästig, auf dass DIE mitbekommen wie ernst es ihnen ist!
Eine tatsächliche Umschulung sollte freiwillig sein, da solche Schulungen / Kurse etwas kosten und die Gelder nicht beim Fenster rausgeschmissen werden sollen!
Es muss ihnen klar sein, dass einige Deppenkurse verpflichtend sind und es ihnen ev. passieren kann, dass sie in so einen "Mobbingkurs" landen?

Ev. gibt es Möglichkeiten sich gegen solche "Zwangskurse" zu wehren!
Siehe: Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Grundsätzlich haben Betroffene (Feindbilder) geringste bis keine Rechte gegenüber der Behörde - aber wenn sie über ärztliche Befunde / Atteste abgesichert sind - so haben sie diesbez. im Grossen und Ganzen nichts zu befürchten.
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen.

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice

Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser / BBRZ / Datenschutz
(Ohne Gewähr)

6.03.2025 um 11.02 Uhr - von W. - "Dank"
Vielen lieben Dank für die ausführliche und schnelle Antwort!
Liebe Grüße, (5.03.25)

26.02.2025 um 10.52 Uhr - von I*. - "Der letzte AMS-Termin löste bei mir einen Mix aus Demütigung aus"

"Raum Graz: Steh als Begleitperson zu AMS-Terminen zur Verfügung"



Guten Abend! Ein Mix aus Demütigung löst der letzte AMS-Termin bei mir aus. Nicht nur, dass mir das AMS-Geld nicht gewährt wird; Ich darf auch noch beim AMS pflichtbewusst erscheinen und muss mir den Quark anhören und mich demütigen lassen.
Sorry, dass war emotional; Erklär nun auf Sachebene. Bin ab 16. März offiziell "arbeitssuchend" und wurde gekündigt. AMS-Antrag gestellt; Wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich vom Stundenpensum von teilzeit auf geringfügig gewechselt habe. Muss dazusagen, dass bei meinem Job nur nach Auftragslage bezahlt wurde. Da das ein Job im Freien war, hab ich logischerweise im Winter weniger gearbeitet.
Die Begründung meiner Absage war "Sie haben, ohne sich beim AMS zu melden, selbsständig von Vollzeit auf geringfügig gewechselt.
Die Begründung der Absage erschließt sich mir nicht; Ab Mitte März gelte ich als arbeitssuchend und ab diesem Zeitpunkt hab ich recht auf AMS-Geld. Hab über vier Jahre im gleichen Unternehmen gearbeitet. Was hat mein Stundenpensum mit meiner zukünftigen Arbeitslosigkeit zu tun? Ich meine, ich verstehe das mit der Geringfügigkeit zum Teil schon, dass es da seitens des AMS´s Regelungen gibt. Aber das ist ja Vergangenheit. Das hat doch nichts mit meiner Arbeitslosigkeit ab 1*.3. zu tun, oder!?

Hab dannach sofort per Einschreiben "Berufung" eingelegt & "Zuerkennung auf aufschiebende Wirkung".
Hab noch keine Antwort erhalten. Als weitere Schikane durfte ich gestern beim AMS erscheinen und mir verbale Schikane pur reinziehen. War nur ein kurzer Termin am Schalter und wurde oberflächlich abgehandelt wie eine Nummer. Bin hartnäckig und sachlich geblieben und verwies im Gespräch immer darauf, "dass ich trotz Büro-Lap offen für andere Branchen bin". Daraufhin folgte die Antwort "Hören Sie. Ich hab ihnen schon mehrmals erklärt, dass sie alles weitere mit ihrer Beraterin beim nächsten Termin besprechen sollen. Ich kann ihnen keine weitere Infos geben. Schauen Sie, wenn sie so beruflich bewandert sind; Dann melden sie sich nicht beim AMS an, Dann hätte ich eine Person weniger zu bedienen."
Ich dachte ich bin im falschen Film. Energisch konterte ich "Ich seh nicht ein, wieso ich meine Pflichten erfüllen darf und beim Termin erscheinen muss, aber das AMS mir unbegründet meine Existenzgrundlage entzieht". Weiter ging der schikanöse Wortsalat.
Hab ich alles richtig gemacht oder gibt es noch eine Möglichkeit, wie ich handeln kann zwecks Ablehnung meines AMS-GEldes? Wie gesagt; Antwort hab ich zwecks meiner Berufung noch keine erhalten.
Dafür wurde ich zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. DAs heisst ich darf weiterhin "mÄNNCHEen machen" und "ja&amen"sagen, bis die Herrschaften vom AMS sich dazu erbarmen, meinen Berufungsantrag zu bearbeiten?!

Nebenfrage: Ich frag mal in die Runde, ob es Gleichgesinnte gibt, die auch eine Begleitperson zu AMS-Terminen suchen/ICH steh zur Verfügung im Raum Graz.
Zu meiner allgemeinen Ausgangssituation: Ich leide seit 25 Monaten in meinem überteuerten Garconniere an massiven Lärmkonflikten mit Nachbarn. Und hab heute sogar Kontakt mit den Notschlafstellen aufgenommen. Da ich nun auch durch die Sozialunterstützung "aufstocke", hab ich auf dem Wohnungsmarkt sowieso keine Chancen. Werde von allen Makler(Vermietern)abgelehnt und die kommende Arbeitslosigkeit. Verstehe die Vermieter nicht; Was gibt es denn bitte an sichereres Einkommensquelle als die Mindestsicherung!? Sorry, dass ich meine gesamte Lage schildere; aber die Streichung des AMS-Geldes ist an meine Existenz-u. Wohnsituation sehr stark gebunden. (25.02.25)

Antwort:
Sie müssen einer Regelung nachkommen, die da lautet, wenn sie in der selben Firma von einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Einkommen (das ist / war ihre Teilzeitarbeit) in eine geringfügige Arbeit wechseln, bekommen sie kein Arbeitslosengeld!
Zuerst müssen sie sich ein Monat lang von dieser Firma abmelden! So erhalten sie sofort Arbeitslosengeld und können nach einmonatiger Pause bei der selben Firma wieder geringfügig arbeiten!
Also wichtig: Zuerst ein Monat lang von "ihrer" Firma abmelden!
Ein niedriges Arbeitslosengeld / Notstandshilfe können sie über die Mindestsicherung aufstocken lassen! (Ohne Gewähr)

Zur Info
Vorsicht - Geringfügigkeit!
Wird wegen einem zweiten monatlichen Einkommen ein geringfügiges DV. zum arbeitslosenversicherungspflichtigen Einkommen ("zur Vollbeschäftigung?") erklärt, muss dieses geringfügige DV. für einen Monat abgemeldet werden, um weiter Arbeitslosengeld / Notstandshilfe beziehen zu können!
Ansonsten - auch wenn sie im guten Glauben das geringfügige DV. weiter ausüben - wird das Arbeitslosengeld / die Notstandshilfe eingestellt!
Erst nach
einem Monat Pause können sie - zum Arbeitslosengeld / Notstandshilfe - dieses geringfügige DV. bei der selben Firma wieder aufnehmen! (16.07.24)

26.02.2025 um 10.24 Uhr - von H*. - "Berufsunfähigkeitspension"



Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe um Berufsunfähigkeitspension angesucht und möchte wissen, ob man bis zur Entscheidung durch die PVA tatsächlich vom AMS Ruhe hat?
Ich habe einmal irgendwo gelesen, dass man in so einem Fall 3 Monate nicht zur Verfügung stehen muss, finde den Artikel aber leider nicht mehr.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße (25.02.25)

Antwort:
Nach der Antragstellung haben sie bis zur Entscheidung über die I-Pension (PVA-Bescheid) Ruhe vorm AMS - längstens bis 3 Monate? Sie müssen die I-Pension-Antragstellung dem AMS mitteilen! (Ohne Gewähr)

24.02.2025 um 15.49 Uhr - von J*. - "Vorauswahl-Einladung "



Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe eine Vorauswahl-Einladung zu einem Job Day erhalten. Dort wird es ein Vorstellungsgespräch geben.
Ich weiß, dass das verpflichtend ist und gehe gerne und positiv gestimmt hin.
Bei zwei Fragen bin ich unsicher. Bei der Gehaltsvorstellung und ob ich überhaupt Interesse habe.
Ich bin ja verpflichtet, mich dort zu bewerben.
Soll ich ehrlich antworten oder soll ich sagen: Natürlich habe ich (großes) Interesse.
Kann ein hoher Gehaltswunsch als Verweigerung ausgelegt werden? Ich habe früher wirklich deutlich mehr verdient.
Vielen Dank (19.02.25)

Antwort:
Kein interesse ..... - ist gefährlich - kann als Vereitelung ausgelegt werden!
Einkommenshöhe - ev. aufrichtig ---- soll zur angebotenen stelle und zur eigenen ausbildung passen. Sonst so ehrlich wie möglich?

17.03.2025 um 9.14 Uhr - von J. - " Vorauswahl Termin gut überstanden!"
Ich habe den Vorauswahl Termin gut überstanden. Am Eingang standen 2 Personen mit Notebooks die mit Listen die Anwesenheit kontrollierten. Ich war gar nicht angeführt, wurde dann einfach dazugeschrieben. Ich war zu früh da, das war aber egal denn dort waren so viele Menschen, es wurden einfach Gruppen eingeteilt je nachdem wer da war. In meiner Gruppe waren ungefähr 70 Personen. Das Unternehmen wurde kurz mit einer Power Point Präsentation vorgestellt. Dann wurde klar gesagt: Es ist freiwillig, nur wer wirklich Interesse hat, soll da bleiben. Beim rausgehen wartete schon die nächste Gruppe.
Meiner Meinung war das eher ein Termin um einfach ein paar Menschen zu erwischen die nicht erscheinen um sie zu sperren.


24.02.2025 um 15.46 Uhr - von B*. - "Frage zu einem Vermittlungsvorschlag"



Guten Tag
ich hätte eine frage zum einem Vermittlungsvorschlag vom AMS.
Bekommt der Arbeitgeber bei dem ich mich Bewerben muss auch ein schreiben das ich einen Vermittlungsvorschlag der ausgeschrieben Stelle bekommen habe ?
MIt freundlichen Grüßen (18.02.25)

Antwort:
Grundsätzlich "denke" ich nicht! Ausnahmen kanns ev. geben - vorstellbar auch dann, wenn es sich um eine Stelle handelt, die eine hohe Qualifikation erfordert? Aber sie müssen die Bewerbung ev. belegen?
Anders verhält es sich auch bei SÖB-Transitarbeitsplätzen - hier werden ev. die "Kunden"-Listen im vorhinein an den "Verein" gesandt! Die stehen auch im andauernden Kontakt! (Ohne Gewähr)

25.02.2025 um 16.20 Uhr - von B*. - "Er bekommt vom AMS immer die Namen"
Guten Tag
Ich war bei einem Vermittlungsvorschlag des AMS und fragte nach ob der Arbeitgeber auch etwas von mir bekam.
Er sagte mir er bekommt vom AMS immer die Namen die sich bei ihm Vorstellen müssen.
Bewirbt sich innerhalb 8 Tage derjenige nicht informiert er das AMS.Somit bekommen die Arbeitgeber auch bescheid das man den Vermittlungsvorschlag erhalten hat.
Mit freundlichen Grüßen (24.02.25)

16.02.2025 um 10.27 Uhr - von M*. - "Bezugssperre"



Hallo Herr Moser und zwar geht es um eine Bezugsperre.
Das AMS hat mir für 6 Wochen den Bezug eingestellt da ich den Termin nicht war nahm bei der Gesundheitstrasse und die legen das so aus als ich es verweigert hätte was so auf keinen Fall stimmt sondern es war so ich war beim AMS bekam den Zettel zwecks Termin bei der pva und ich war überzeugt dass ich den Termin am 2* November habe nun am 2* November am Abend wollte ich meine Unterlagen zusammen suchen für den Termin und sah dass der Termin am 2* war ich habe sofort den AMS geschrieben und bin am 2* November hingegangen wir haben eine Niederschrift gemacht und es kam zur Bezugsperre ich saß dort habe geweint etc meine AMS Beraterin hat sofort geschaut wann der nächste freie Termin bei der Gesundheitstrasse ist und da stand Mitte Dezember sie wollte mich zu buchen für den Termin aber es ging nicht sie ruftr bei der pva an warum das nicht geht die Dame sagte der Termin ist schon vergeben der nächste freie Termin wäre der * janner so ich auch hingegangen bin .
Nun zu mir ich nehme Bedarfsmedikamente und bin manchmal Vergesslich habe einen 50 prozentigen Behindertenpass wegen meiner psychischen Erkrankung und mir ging es in dieser Woche wo der Termin war nicht gut .
Meine Frage wäre warum hat mir das AMS den Bezug eingestellt obwohl ich gleich mich beim AMS gemeldet habe und warum steht im Vorlageantrag dass ich mich verweigert habe wenn das ja nicht stimmt sondern mich beim Datum vertan habe und ich kann nichts dafür dass die pva erst 6 Wochen später einen Termin frei hat sonst wäre ich zum nächstmöglichen Termin gegangen somit ist es für mich keine Verweigerung.ich habe mich immer beim AMS gemeldet und mich an alles gehalten wieso dann so eine lange Sperre wenn ich mich gleich gemeldet habe bei meiner Beraterin ich weiss nicht weiter ich kann jetzt einen Einspruch erheben aber ich weiß nicht wie ich so etwas vormolieren soll

Antwort:
Auf den schriftlichen Sperr-Bescheid können sie Berufung einlegen / Beschwerde erheben! Haben sie den Bescheid schon erhalten?
Die erste Sperre beträgt immer 6 Wochen - jede weitere Sperre dauert 8 Wochen.
Klicken sie den Link an, um zu erfahren auf was sie acht geben müssen - und dann beschreiben sie den Sachverhalt.
Erklären genauso wie hier, warum sie den Termin versäumt haben und wie sie dann reagiert haben - auch geben sie ihre gesundheitlichen Probleme an, dass diese ev. / durchaus im Zusammenhang eine wesentliche Rolle gespielt haben - "etc.".
Falls, lassen sie die Berufung dem BVwG vorlegen! Alles Gute! (Ohne Gewähr)


15.02.2025 um 10.50 Uhr - von R*. - " Sozialberatung Wien eingeben"



Hallo Herr Moser
Vielen lieben Dank für Ihre Nachricht .
Das klingt echt gut . Ich habe auch etwas gefunden die Sozialberatung Wien gefördert von der Arbeiterkammer. Hilft wenn man Stress mit der MA 40 hat die machen Einsprüche rechnen Bescheide aus geben Auskünfte über Rechte und Pflichten usw gratis komplett unkompliziert alles über Telefon oder Mail .Falls jemand Hilfe benötigt kann ich nur empfehlen .
Ich wünsche Ihnen alles Gute
Einfach im Netz Sozialberatung Wien eingeben (14.02.25)

unter: "Ich kann nicht mehr" (18.01.25)


10.02.2025 um 11.25 Uhr - von L. - "Datenweitergabe verbieten?"



Guten Tag Hr.Moser,
der AMS hat ja meinen Ablehnungsbescheid von der PVA auch erhalten-was mich überrascht hat, auch das gesamte ärztliche Gutachten und psychologische Gutachten mit Auswertung, wo man meine komplette familiäre und private Lebensgeschichte nachlesen kann.
Das hat mich sehr aufgeregt, weil das absolut private Sachen sind.
Ich habe auch bei der AK nachgefragt bzgl. Datenschutz. Lt. Auskunft darf der AMS das alles haben!
Nun wird mich das AMS bald zu BBRZ schicken wollen (sozioökonomische Betriebe..) Nun ist meine Frage: Das AMS darf aber nicht meine Gutachten von der PVA weitergeben oder?
Danke für die Auskunft!
Mit freundlichen Grüßen
L. (8.02.25)

Antwort:
Was in die eine Richtung geht, sollte auch in die andere Richtung möglich sein.
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
Drum verbieten sie es dem AMS: "Sie wollen nicht, dass das bbrz ihre sensiblen daten erhält!
"Sie verweigern die Zustimmung der Datenübertragung ans BBRZ!"
Und wichtig
Ev.wenden sie sich mit diesen Fragen bez. Datenschutz an ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at -
Die sind kompetent und können es ihnen genauer sagen! (siehe auch: Datenschutz)
Ohne gewähr

11.02.2025 um 17.07 Uhr - von L. - "werde bei der ARGE nachfragen"
Hallo!
lieben Dank für die Auskunft! Ich werde mal bei der ARGE nachfragen, Lg (10.02.25)



6.02.2025 um 9.53 Uhr - von S.L*. - "Ein kleiner Gewinn (toller Erfolg) für uns!"

"Interwork kontaktierte mich laufend ohne meine Erlaubnis"

"Beschwerde an das Fernmeldebüro wegen eines unerlaubten Werbeanrufs brachte dann das Ganze ins Rollen !"



Guten Tag,
um es nicht zu lang zu machen beschreibe ich kurz was passiert ist. Interwork kontaktierte mich ohne meine Erlaubnis. Sie boten Jobs an die außerhalb von Wien waren und kontaktierten mich immer über SMS Nachrichten die noch dazu immer sehr lang waren und die auch Samstags kamen. Ich weiß viele Leute arbeiten auch Samstags aber ich bin es gewohnt Montags bis Freitags zu arbeiten und für mich war das Wochenende eigentlich immer frei. Noch dazu hatte ich ein normales Tastentelefon und diese SMS waren so lang dass ich auf einmal gleich drei oder vier SMS reinbekommen habe.
Ich schrieb ein paar E-Mails um klar zu machen dass ich dies nicht Wünsche und dass ich sowieso für die Job Position nicht passen würde weil ich nur im Raum Wien arbeiten kann.
Später rief ich sogar dort einmal an und hatte eine unangenehme Diskussion. Hierin ist z.b folgender Satz gefallen: "Es gibt keinen Datenschutz in Österreich.„ Ich machte dann noch klar dass sie von meinem Anwalt hören werden. Er hat zwar gelacht aber man sagt ja nicht umsonst: "Wer zuletzt lacht lacht am besten.„ Nicht nur dass ich Recht bekommen habe nein auch bei der Beschwerde von Interwork wurde die Beschwerde von ihnen abgeschmettert.
Das fühlt sich verdammt gut an auch wenn es jetzt keine riesige Sache war aber es fühlt sich trotzdem richtig gut an.
Die haben einfach die Daten vom e-job Room vom AMS genommen und in ihre eigen Datenbank getan und haben allen diesen Kandidaten einfach SMS Angebote geschickt.
Und trotz meiner Untersagung haben sie einfach weitergemacht!
Ich bin froh dass es nun geregelt ist.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen dass ich die einzige bin bei der sie so gehandelt haben. Die haben das doch ganz bestimmt auch mit anderen Leuten und Telefonnummern gemacht. Das war ganz bestimmt nicht eine Verschwörung nur gegen mich persönlich.....
Eigentlich müsste jeder eine Beschwerde an das Fernmeldebüro schreiben wegen eines unerlaubten Werbeanrufs bzw. Werbe SMS so wie ich es auch gemacht habe. Denn dadurch ist das ganze dann ins Rollen gekommen.
Mit freundlichen Grüßen, (5.02.2025)

Dazu auch RA,. Dr. Pochieser zur Aufsuchenden Vermittlung / "Zwangsmassnahme" wie Phönix (2006)
>Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.<

Antwort:
Danke für den Hinweis - Gratuliere und es ist doch ein tolles Ding, wenn sich ein Mensch aus einer schwächeren Position heraus durchsetzt!
Es ergeht sicherlich vielen so wie ihnen, denen sie jetzt als Vorbild dienen!
Kann mir gut vorstellen, dass der Eine oder die Andere es ihnen nachmacht!
Alles Gute weiterhin!


27.01.2025 um 9.53 Uhr - von B*. - "JobTransFair: Also geht mein Martyrium mit dem AMS leider weiter!"



Sehr geehrter Herr Moser!
Leider bin ich von der PVA bereits zum vierten Mal für die Invaliditätspension abgelehnt worden! Also geht mein Martyrium mit dem AMS leider weiter! Ich bin bereits 59 Jahre alt, hatte schon mehrfach Bandscheibenvorfälle, habe Rheuma, Durchblutungsstörungen und vor kurzem auch noch einen Schlaganfall erlitten und trotz all dem hat mir mein AMS Berater eine Einladung für Mitte Februar zu JobTransFair gegeben! Ich habe keine Ahnung wie ich das durchstehen soll, da ich ja weder lange sitzen, noch lange stehen, nichts heben darf und auch keinen Stress haben sollte! Das psychische Fertigmachen seitens des AMS hört und hört einfach nicht auf! Ich kann es mir aus finanziellen Gründen aber auch nicht leisten nicht dort hin zu gehen, da sonst meine Existenz auf dem Spiel stehen würde! Hätten Sie gute Tips für mich wie ich es schaffen kann nicht bei JobTransFair aufgenommen zu werden ohne dass mir der Bezug gestrichen wird? Des weiteren würde ich gerne wissen ob Sie eine Empfehlung für eine Rechtsschutzversicherung haben, die auch gegen das AMS vorgeht? Ich habe zwar eine, ABER die greift leider NICHT gegen das AMS! Sage schon mal vielen Dank vorab für ihre hoffentlich hilrfeiche Unterstützung!
PS.: Kann natürlich ohne meinen Namen veröffentlicht werden, da ich denke es geht eventuell anderen auch so! (26.01.25)

Antwort:
So wie ich dies Zeilen lese, sind sie vermindert leistungsfähig! Haben sie eine aktuelle ärztliche Bestätigung / Atteste / Befunde? Eine Solche schützt vor gewissen Dienstverhältnissen! Ev. besorgen sie sich eine ärztliche Bestätigung etc. - denn daran muss sich das AMS halten / ausrichten!

Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen.
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice

Siehe auch: Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Rechtsschutzversicherung: Leider Neid - Von der ich gewusst habe, hat die Unterstützung bei AMS / Verwaltungsangelegenheiten auch eingestellt.

Falls, besuchen sie die AK und versuchen von dort Unterstützung zu bekommen.

Zur Info:
Anzuraten wäre eine Begleitperson als Zeugen mitzunehmen - so ist mit einer anderen Umgangsform zu rechnen!
Bei:
Schlechter Behandlung / Mobbing durch das AMS (Ohne Gewähr)


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