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9.08.2007 um 21.44 Uhr - von Ga. G. - zu ein paar Fragen Auskunft bekommen könnte:


Hallo, das ist fürs Forum:
Ich wäre wahnsinnig dankbar, wenn ich bitte zu ein paar Fragen Auskunft bekommen könnte:

1.Bei meinem letzten Kontrolltermin am Ams wurde ich wieder zu einer Massnahme verdonnert. Ich habe darüber einen Bescheid verlangt, worauf ich die Auskunft bekam, einen Bescheid gäbe es nur in finanziellen Angelegenheiten. Stimmt das?

2.Ich muss mich ja regelmäßig bei Firmen bewerben und kürzlich hat eine Firma dem Ams gegenüber behauptet, ich hätte mich nicht bei ihnen beworben. Die Bewerbung war aber schriftlich und die hatte ich eingeschrieben abgesendet, was ich immer so mache (teuer!), weil es mir unheimlich ist, dass ich sonst keinen Beweis für die Bewerbung habe, obwohl von den Bewerbungen ja immerhin der Bezug abhängt! Das Ams hat die Einschreibbestätigung als Beweis akzeptiert, aber wer schickt schon den ganzen Krempel ständig eingeschrieben ab. Und wer weiß, was die Firmen alles behaupten. Frage: Wem wird da eigentlich geglaubt, wenn es Aussage gegen Aussage steht und man KEINE glaubwürdigen Beweise hat (z.B.: bei mündlichen oder bei e-mail-Bewerbungen)? Wie wird das gehandhabt in der Praxis?

3.Überhaupt klingt die Möglichkeit einer Berufung gegen einen Bescheid vom Ams verlockend, aber in der Praxis kann das doch für einen arbeitslosen Menschen einen monatelangen Verzicht auf sein Geld bedeuten, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Wer kann sich das schon leisten?

4.Dürfte man theoretisch zu den Kontrollterminen am Ams einen Anwalt mitnehmen?

5.Nachdem meine Betreuerin am Ams gemerkt hat, dass ich mir nicht mehr alles gefallen lasse, hat sie mich zum liebsten Objekt ihres Hasses erkoren. Unter anderem schickt sie mich in diesem Jahr schon zum fünften Mal in eine Kursmassnahme. Gibt es denn da überhaupt keine gesetzliche Beschränkung, wie oft und wie lange ein arbeitsloser Mensch im Jahr zu Verfügung stehen muss?

6.Beim nächsten Kontrolltermin am Ams muss ich neuerdings Kopien von meinen schriftlichen Bewerbungen als Beweis vorlegen. Ich weiß schon jetzt, dass meine Betreuerin unter Garantie an meinem Bewerbungstext was zu keppeln findet. Haben die das Recht, meine Bewerbungsschreiben zu lesen und dürfen die eine Änderung am Text verlangen?

7.Ich habe mich neuerdings auf Teilwiderstand während der Kurse verlegt (z.B.: Verweigerung von peinlichen Rollenspielen, Selbstentblößung vor dem Flipchart, usw.). Dabei berufe ich mich immer auf Datenschutz, Anwälte, etc. Bis jetzt haben die Kurstrainer das interessanterweise immer geschluckt, aber ich warte nur, bis ich einmal an einen gerate, der mir mein Verhalten als Vereitelung des Kurserfolges auslegt. Wer um alles in der Welt bestimmt, was als Vereitelung gilt und was nicht??? Was in den Kursen von einem verlangt wird, gehört einmal dringend Punkt für Punkt gesetzlich erfasst, ob das je einem Erwerbstätigen auch zugemutet würde...

Herzliche Grüße und besten Dank G.

Antwort:
1) RA rät:
RA rät generell bei allen AMS-Praktiken, die der/dem Einzelnen dubios erscheinen, einen Bescheid zu verlangen und/oder eine Beschwerde an die regionale Geschäftsstellenleitung zu richten. Nur durch eine große Anzahl von Beschwerden und dem Verlangen von Bescheiden kann Umdenken seitens des AMS erzielt werden. Das Argument „Geldvernichtung durch Beschwerdekosten“ ist ein wesentliches für die polit. Diskussion dieser Angelegenheit..
RA. Wichtige Fragen Punkt 1 durchlesen!

Feststellungsbescheid eingeschrieben an das AMS abgeben!


2) Bezugssperre - Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch (VwGH)

3) Falls man der Meinung ist, hier handelt es sich um eine Rechtswidrigkeit, muss man diese Widrigkeiten in Kauf nehmen! Natürlich werden aus diesem Grund viel weniger Berufungen eingebracht und Rechtswidrigkeit praktiziert!

4) Sie dürfen eine Vertrauensperson mitnehmen! Wenn das ein RA. ist noch besser!

5) Falls sie Kurse in diese Richtung schon besucht haben!
Verweigerungsgrund:
Kenntnisse nicht ausreichend sind

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

6) Inwieweit hier Datenschutz zum Tragen kommen könnte, kann ich nicht sagen!
Fragen bitte an Adressen auf Datenschutz richten!

7) Diese Fragen sind Streitpunkte andauernder rechtlicher Auseinandersetzungen!
Ihre Angaben würde ich im Bereich Coaching sehen! Diese Kurse sind nur freiwillig möglich! Der VwGH sieht anders als das AMS die Teilnahme an vielen Kursen als freiwillig an! Wenn diejenigen Schulungen die als verpflichtend übrig bleiben immer wieder besucht werden müssen kommt Antwort 5) zum Tragen!

Ich bitte zu bedenken, dass auch die Rechtsinformationen des RA durch VwGH Erkenntnisse aufgehoben werden könnten! Sobald mir das bewusst wird, ändere ich die Punkte!
Darum ( ohne Gewähr )

10.08.2007 um 11.15 Uhr von Ga. G.
Vielen Dank für die umfangreiche Auskunft.
Ich werde gegen die Kursmaßnahme was unternehmen. Die Frage ist jetzt nur noch, ob es dafür nicht zu spät ist. Die Vereinbarung stammt vom 30.07. Stimmt das, dass man nur 3 Tage Zeit hat, um was zu unternehmen?
Herzliche Grüße G

Antwort:
Wenn die Zuweisung rechtswidrig ist, gibt es keine 3 tägige Verjährungsfrist!

10.08.2007 um 15.52 Uhr von Ga. G.
Vielen Dank!
Keine Fragen mehr.
Aber: Schreibt doch irgendwo fett eine Kontonummer dazu, falls jemand was spenden möchte. Ein bisschen was habe ich noch im Sparstrumpf. Wer weiß, wie lange noch.

Ich war in den 90er Jahren schon einmal länger arbeitslos und muss sagen, damals war das echt erträglich. Bin froh, dass ich das miterlebt habe. Mittlerweile nimmt der Zugriff auf den Einzelnen echt geschmacklose Formen an, wie in der DDR. Das betrifft ja nicht nur Arbeitssuchende , sondern ist eine Begleiterscheinung der Globalisierung. Der Mensch ist nur mehr hinsichtlich seiner Wirtschaftskaft interessant und man beginnt schon in der Schule damit, ihn derart mit Anforderungen zuzudecken, dass ihm möglichst keine Zeit und keine Kraft mehr bleibt, sich zu überlegen, ob er jenseits davon auch noch eine Identität hat. Und die Leute lassen sich bereitwillig manipulieren, sonst gäbe es viel mehr Widerstand.

Leider wirken die vielen rechtlichen Informationen auf mich sehr verwirrend. Ich nehmen aber an, man wächst mit der Aufgabe.

Das es sowas wie eine Aussteuerung gibt, habe ich gar nicht gewußt. Ich habe immer gedacht, wenigstens als kranker Mensch kann einem dann nichts mehr passieren. Die Aussteuerung scheint auch für Erwerbstätige zu gelten. Wie ergeht es da jemandem, der zwei Jahre intensiv mit Krebs beschäftigt ist, usw.

Wie ich das verstanden habe, kann man es auch durchaus schaffen, das ganze Jahr über strafweise vom Bezug gesperrt zu sein. Denn wenn man eine Massnahme verweigert, kann ein paar Tage nach der Bezugssperre schon die nächste Massnahme kommen, bei Verweigerung dieser, wird der Bezug auf 8 Wochen gesperrt, dann kann schon die nächste Massnahme kommen und bei Verweigerung dieser die nächste Sperre für 8 Wochen. Das ist doch ein Witz! Von einer Kursteilnahme kann man doch nicht das bisschen Grundversorgung abhängig machen. Das steht doch in keinem Verhältnis!

Und noch was: Auf einem Arbeitsplatz ist man ja eher bereit, einiges mitzumachen, was man nicht will. Man kann ja jederzeit kündigen, will aber vielleicht den Arbeitsplatz nicht verlieren. Aber in einem Kurs? Zu dem man gezwungen wird?

Aber zu dem wird man nicht gezwungen, den macht man ausschließlich freiwillig, wie mir eine Kurstrainerin einmal erklärt hat, denn mit der Unterschrift unter der Antrag auf Notstandshilfe hat man sich mit den übrigen Geschäftsgebarungen des Ams einverstanden erklärt.
So erfolgt gelungene Gehirnwäsche.

Einmal war ich für einen sechsmonatigen Kurs vorgeschlagen, da musste man vorher eine Prüfung bestehen, in Deutsch, Englisch, Rechnen und Edv. Die glauben ernsthaft, jemand, der den Kurs gar nicht machen will, bemüht sich, eine Prüfung zu bestehen. Und man stelle sich vor: Ich habe die Prüfung tatsächlich nicht bestanden. So was aber auch. Kurz darauf kam natürlich die nächste Massnahme, aber glücklicherweise nur für 5 Wochen. Alles Gute G.



9.08.2007 um 16.28 Uhr - von S.P. - von der Krankenkasse ausgesteuert?


Liebe Leidensgenossen,
In letzter Zeit habe ich mehrfach über \"von der Krankenkasse ausgesteuert werden\" gelesen. Da ich selbst wegen psychischer Probleme seit mehreren Monaten im Krankenstand bin -dank Bartens...eins menschenverachtender Statistikbeschönigungspolitik- würde es mich nun doch sehr interessieren, was dies konkret bedeutet.
Wer weiss näheres? LG - S.P.

Antwort:
Aussteuerung

19.22 Uhr von Karl - Die Aussteuerung kann man umgehen
ASVG-Gesetzes text durchlesen. Die Aussteuerung kann man leicht umgehen. Für ein und dieselbe Krankheit darf man max. 26 Wochen innerthalb eines ganzen jahres krank sein. Ein kluger Arzt ändert dass am Papier, und schickt sie in krankenstand wegen einer anderen krankheit. Dann fängst von neuem zum zählen an. Vorrausgesetz sie haben mehr als 1 krankheit Schliesslich kann man auch mehrere Krankheiten zugleich haben ! Dann ist das legitim und auch erlaubt.

Krankengeld

10.08.2007 um 9.22 Uhr von Tom - Ausgesteuert!
Ein guter Überblick findet sich hier:


8.08.2007 um 22.25 Uhr - von A. M. - Erlebnisbericht "Phönix"


"Phönix" ist ja nicht selten Grund zur Beunruhigung. Im Internet ist jede Menge drüber zu lesen, und auch in diesem Forum. Nunmehr konnte ich mich sozusagen "vor Ort" überzeugen, und hierbei handelt es sich also um einen "Erlebnisbericht".

Es befanden sich einschließlich mir gut 20 bis 25 Leute in einem Raum. Der "Vortragende" sprach allerlei über die "Vorteile" von Phönix, und beherrschte die Kunst, zu überzeugen, durchaus.
Erzählte von unglaublichen Erfolgsquoten (natürlich ohne darauf hinzuweisen, um welche Jobs es sich handelt), und schwafelte auch vom Vorteil der "aufsuchenden Vermittlung".
Einer dieser Vorteile soll darin bestehen, dass die ach so gewieften Unternehmen Fangfragen stellen, auf die die Bewerber nicht vorbereitet seien. Anhand der Antworten würde dann aussortiert. Einen größeren Unsinn habe ich noch selten gehört. Das nicht wenige Unternehmen mit psychologischen Finten arbeiten hat sich auch bis zu den Erwerbsarbeitslosen durchgesprochen.

Nun kommt aber der Hammer. Der "Vortragende" erzählte davon, dass es sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme handle, aber andererseits die Arbeitslosen doch jede Chance ergreifen sollten, um wieder am ersten Arbeitsmarkt anzukommen. Er pries sein "Unternehmen", als wären dort lauter Engelchen beschäftigt, die in null komma nix oder aber in 12 Monaten Jobs aus dem Hut zaubern könnten. Ja, und in der Engelwerkstatt wird auch jeden Tag brav in den Jobbörsen usw. nachgeschaut, ob es auch adäquate Positionen für die "Kunden" von Phönix gäbe. Sind das nicht nette Menschen?

Trotz des Hinweises auf die Freiwilligkeit und der Information, dass die Erwerbsarbeitslosen zu Vorstellungsgesprächen begleitet werden, und einiger durchaus kritischer Anmerkungen der "Gäste" dieser "Veranstaltung" unterschrieb doch die Mehrzahl den Wisch, der sie lächerliche 12 Monate dieser wunderbaren Jobfinder-Werkstatt "Phönix" ausliefert, oder soll ich lieber schreiben, sie in die wunderbare Lage versetzt, von "Phönix" auf geheimnisvolle Art und Weise bei der Jobsuche unterstützt zu werden?

Also, das Positive an dem Ganzen war, dass die Freiwilligkeit letztlich doch artikuliert wurde.
Das die Mehrzahl der Arbeitsuchenden den Wisch unterschrieb ist ein Zeichen dafür, dass Menschen in einer Notlage offenbar jeden noch so schwachsinnigen selbsternannten "Messias" Glauben schenken, der ihnen Jobs zum Saufüttern verspricht.

Phönix ist eine menschenverachtende Organisation, die mit dem AMS kooperiert. Die Kunst der Täuschung wird gut praktiziert. Der "Vortragende" käme als Kartenleger im Fernsehen ausgezeichnet an. Aber das soll nicht unsere "Sorge" sein.

Anmerkung:
Es macht für mich einen grossen Unterschied ob Freiwilligkeit oder Zwang!
Hier sehe ich doch einen Erfolg der Arbeitsloseninitiativen die Widerstand, gegen die von VwGH als rechtswidrig eingestufte Zwangsvermittlung zur aufsuchenden Vermittlung, leisteten!
Ich bin der Meinung bei Freiwilligkeit relativiert sich der Begriff "Menschenverachtung"! Wenn sich Personen das freiwillig antun wollen?!Danke für den Bericht!

9.08.2007 um 11.27 Uhr Antwort von A.M.:
(auf die Anmerkung zum Erlebnisbericht Phönix)
Ja, ich finde es auch sehr positiv, dass nunmehr diese "Maßnahme" auf reiner Freiwilligkeit basiert, und somit ein Erfolg seitens der Arbeitsloseninitiativen ablesbar ist.
Die "Maßnahme" selbst bleibt fragwürdig, da Menschen wie unmündige Bürger betrachtet werden, die sich bei Vorstellungsgesprächen nicht selbst in ausreichender Form präsentieren können. Natürlich: Wenn sich Menschen entscheiden, dieses "Angebot" in Anspruch zu nehmen, dann sollten sie wissen, was sie damit in Gang setzen. Es mag zutreffen, dass nunmehr der Begriff der "Menschenverachtung" durch die Freiwilligkeit relativiert wird.

9.08.2007 um 11.08 Uhr von Werner aus Wien - fallt nicht darauf rein
Hallo Leute,
fallt nicht darauf rein, das ist alles lang geplante Strategie !
Zuerst verschweigt man, dass es sich um freiwillige Maßnahmen handelt, dann versucht man es mit psychologischer Manipulation, ähnlich der Werbung.
Dazu gibt es einige Fachausdrücke, die man kennen sollte :

Rapport herstellen :
Um Rapport herzustellen, kann man sich einfühlsam und mit Respekt an die Körpersprache des anderen anpassen, also die Körpersprache spiegeln.
In der Hypnose ist ein starker Rapport für die Erreichung des Hypnosezustands notwendig und auch, um Suggestionen wirkungsvoll einsetzen zu können. Mit erreichtem Rapport wird die Aufmerksamkeit gebunden und die Aufnahmefähigkeit erhöht.

Pacing und Leading :
Im Pacing (Mitgehen) verwendet der Hypnotiseur aktuelle Gegebenheiten und Verhaltensweisen sowie mutmaßlich emotionale Wahrnehmungen des Zuhörers, die er durch bestimmte Sprachmuster verbal beschreibt. Diese Sprachmuster lassen inhaltlich Interpretationsmöglichkeiten zu, die es dem Zuhörer ermöglichen, seine eigene Erfahrungswelt in den Worten wiederzufinden. Ziel ist, dass der Zuhörer dem Gesagten (innerlich) zustimmt. Mit der Zustimmung baut der Zuhörer Vertrauen in den Sprecher auf. Nonverbal kann hierzu eine komplementäre Körpersprache unterstützend sein. Der Hypnotiseur geht mit und signalisiert dem Zuhörer, dass er ihn und seine Bedürfnisse anerkennt.

Beim Leading (Führen) übernimmt der Hypnotiseur die führende Rolle und kann den Zuhörer, wenn er denn mitgeht, beispielsweise durch die eigene verlangsamte Atmung in seiner Atmung beeinflussen.

Vereinfacht gesagt, versuchen sie das Vertrauen zu gewinnen, sie erzählen Geschichten, die so allgemein ausgewählt sind, daß sich ein großer Prozentsatz der Menschen darin wiederfindet.(Es menschelt, oder der kennt meine Probleme ja wirklich !)
Es wird oft Verständnis vorgeheuchelt, um die Sympathie zu gewinnen, die Kritikfähigkeit oder Agressionen abklingen zu lassen.
Die Informationen werden teilweise geheimnisvoll vorgetragen, Andeutungen gemacht, die in eine bestimmte Richtung gehen und man denkt nur ICH hab den Sinn richtig erkannt, das ist MEIN Vorteil.
Schritt für Schritt geht es so weiter.
Und dann, wenn man so richtig eingelullt ist, setzt man den unterschriftsreifen Vertrag vor... Nur ein Kleiner Schritt zu besseren Zeiten sagt man dazu...

Wie gesagt, es läuft immer nach Schema F ab, mit mehr oder weniger Fantasie ...



8.08.2007 um 14.22 Uhr - von Sl. - von der wgkk ausgesteuert! Welches Amt hilft?



hatte am *.06.2006 einen arbeitsunfall (schienbeinbruch marknagelung) wurd nun von der wgkk ausgesteuert da ich aber am *.08.2007 neuerlich operiert wurde (marknagelentfernung)und am *.08.2007 aus dem spital entlassen wurde nun bin ich aber mit 07.08.2007 von der wgkk ausgesteuert worden bin aber noch nicht arbeitsfähig (13.08 entfernen der nähte) auf anfrage beim ams wurde mir aber gesagt aufgrund das ich noch nicht arbeiten kann sind sie für mich nicht zuständig nun bin ich nicht mehr krankenversichert bzw.bekomme auch von niemand geld welches amt ist in so einen fall für mich zuständig da mich jeder abweißt bin schon total verzweifelt hoffe das sie mir vielleicht weiterhelfen können vielen dank g. slezak

Antwort:
Unglaublich!
Ich nehme an sie haben die Krankenmeldung abgegeben und auch der Wgkk liegt solche vor!
Stellen sie trotzdem einen neuen Antrag im AMS! Und besuchen sie die Sozialhilfe!
Dort müssen sie Unterstützung finden. Legen sie ihren Fall dar! Bei einer ev. Ablehnung verlangen sie einen Bescheid!
Gehen sie zur Caritas! Dort gibt es Einkaufgutscheine, Miete und Strom etc. kann per Erlagschein einbezahlt werden und es gibt auch finanzielle Hilfe!

Besuchen sie die Arbeitsloseninitiative! AMSand Beratungsstelle!
Bis 21. August - AMSand-Beratung immer am Donnerstag von 17 bis 19 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

Ich werde die Frage auch weiterleiten!

9.08.2007 um 9.46 Uhr - von AMS-Mitarbeiter3 - ausgesteuert!
das grundproblem ist, dass der begriff "arbeitsfähig" im pensionsrecht etwas anderes bedeutet, als bei uns und der krankenkasse.
im pensionsrecht bedeutet areitsunfähig, dass die person "invalid" ist, bei uns ist ein arbeitsunfähiger "nur" krank.

jemand der krank ist, kann (bis zur aussteuerung) krankengeld beziehen. der bezug von krankengeld bewirkt, dass das AlG, bzw. die NH "ruht".
arbeitsunfähigkeit im sinne der krankenversicherrungsrechtlichen vorschriften ohne krankengeldbezug (eben weil ausgesteuert) bewirkt aber KEIN ruhen des anspruches auf AlG oder NH!

es stellt sich allerdings die frage, ob und inwieweit diese person dann vermittelbar ist.
wenn sich zweifel an der arbeitsfähigkeit ergeben, hat sich die arbeitslose person (amts)ärztlich untersuchen zu lassen (§ 8 AlVG).

beim geschilderten sachverhalt ist das AMS also sehr wohl zuständig, allerdings muß dein "klient" damit rechnen, dass er amtsärztlich untersucht wird und das gutachten ergeben könnte, dass er aufgrund der krankeit für das AMS doch nicht arbeitsfähig ist (muß aber nicht sein!).
gegen eine solche feststellung des AMS (welche mit bescheid festzustellen ist) gibt es dann die möglichkeit der berufung.

9.08.2007 um 10.30 Uhr von Tom - von der wgkk ausgesteuert!
Versicherungsschutz bleibt trotz Aussteurerung bestehen ==> medizinische Aufwendungen werden bezahlt. weil Arbeitsunfall Kontakt mit AUVA aufnehmen
Renten - AK

Zum Thema:
Soziale Katastrophe

9.08.2007 um 22.20 Uhr - von AMS-Mitarbeiter
Die Auskunft des AMS war richtig. Vorausetzung für
Arbeitslosengeld/Notstandshilfe ist die Arbeitsfähigkeit. Wer nicht
arbeitsfähig ist, kann daher nicht Arbeitslosengeld/Notstandshilfe beziehen.
Sollte der Krankenstand länger dauern, würde ich unbedingt empfehlen einen
Antrag auf Invaliditätspension zu stellen. Auch im Bewußtsein, daß dieser
sowieso abgelehnt werden wird. Aber dann hat er Anspruch auf
Pensionsvorschuß, denn für den Pensionsvorschuß ist Arbeitslosigkeit nicht
erforderlich. Leider kann der Pensionsvorschuß erst ab 1.9.2007 geltend
gemacht werden. Für die Tage des August weiß ich auch keinen Rat. Ev. einen
Ablehnungsbescheid verlangen und einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.



8.08.2007 um 13.45 Uhr - von Cl. P. - Rückvergütung



Hallo,
per *.07.07 ist meine Karenzzeit ausgelaufen! Einvernehmlich habe ich bei meinen ehemaligen Arbeitgeber per *.2006 gekündigt! Im * 2007 hatte ich erste Kontakte mit dem AMS und da ich alleinerziehende Mutter bin, war ich auf der Suche nach einer Arbeitsstelle, welche ich auch gefunden, wieder gekündigt und mich wieder neu orientiert habe! Derzeit beziehe ich Arbeitslosengeld seit 01.07.07 und bin bei meinem neuen Arbeitgeber geringfügig beschäftigt mit einer Einstellzusage mit 20 Std. im Oktober 2007! Jetzt habe ich erfahren, dass ich bereits seit längerem Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt hätte! Dies teilte ich dem AMS mit, diese behauptet nur, rückvergüten kann man hier gar nichts! Super, somit hinterliess ich viel Geld und die Jobs habe ich mir auch selber gesucht! Ich bin nicht gierig auf Arbeitslose, aber wir brauchen jeden Cent und eine Hilfe bei der Arbeitssuche hätte ich auch gebraucht! Besteht Chance eine
Rückvergütung zu beantragen? Liebe Grüsse, Cl*

Antwort:
Leider gibt es keine Rückvergütung!
Beim nächsten mal, sofort einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Am besten einen Tag nach der Kündigung!



7.08.2007 um 14.42 Uhr - von Ma. S. - vom AMS abgemeldet - ich habe resigniert


Lieber Herr Moser!
Meine Geschichte ist folgende ich habe mich am 22.07 vom AMS abgemeldet (Online) ja ich habe resigniert.Ich hätte am 23.07 einen Job Intensiv mit EDV Kurs besuchen sollen .Ich war vorige Woche am AMS einen Zettel vom letzten Krankenstand abzugeben und habe mich bei der Auskunft erkundigt ob ich denn schon seit 22.07 abgemeldet sei die Antwort war ja.Nun ja heute bekamm ich ein schreiben das ich seit 23.07 für 6 Wochen gesperrt sei da ich den Kurs nicht besucht habe und ich mich auch nicht am AMS gerührt habe.Ich bin am verzweifeln es gelingt am AMS nichts ohne Probleme nicht mal eine Abmeldung vom AMS Bezug.Bitte könnten Sie mir sagen was ich jetzt tun soll kann ich mich trotzdem abmelden am AMS oder bleibt die Sperre aufrecht ?mfg

Antwort:
Besuchen sie nochmal ihren Betreuer oder den Vorgesetzten und klären sie das ab! Vielleicht handelt es sich um eine Überschneidung!
Ansonsten Berufung einlegen!

Anmerkung:
Langsam nähern wir uns der Vollbeschäftigung! Gratuliere vor allen M. Bartenstein für den politischen Erfolg / niedrige Arbeitslosenstatistik


7.08.2007 um 14.17 Uhr - von K. Fl. - Job-Kompass


Ich ersuche um eine dringende Info: Bitte um was handelt es sich bei \"Job-Kompass\". Habe diesbezüglich keine näheren Info\'s gefunden, insbesonders immer die gleiche Thematik: ist dies freiwillig (bei Ablehnung Sperre, etc)?
Vielen Dank

Antwort:
Job-Kompass
Wenn sie von ihrer Beraterin nicht über ihre Defizite und den Kurs aufgeklärt wurden, ihnen auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, dann haben sie einen erfolgversprechenden Berufungsgrund!
Aufklärung über ihre Defizite und der Notwendigkeit diesen Kurs zu besuchen

Der 5 Wochenkurse muss erst ausjudiziert werden!
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Coaching keine Maßnahme

Falls sie Kurse in diese Richtung schon besucht haben!
Verweigerungsgrund:
Kenntnisse nicht ausreichend sind

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.


7.08.2007 um 12.30 Uhr - von Or. - Kontrolltermin / Kunstuni


lieber herr moser, eine tolle seite haben sie da. sehr informativ. sollte mehr davon geben.
kurz zu meinem \"leid\":
bin seit juni arbeitslos, da ich im job als bürokauffrau nicht mehr glücklich bin und dauerhaft erhöhte temperatur habe.
mein ziel ist es, im september an der bildenden kunstuniversität, in wien, aufgenommen zu werden.
in der zwischenzeit verdiene ich ein bisschen geld auf honorarbasis dazu.
durch einen recherchejob in graz (3 tage), kann ich den ersten \"kontrolltermin\" beim berater nicht einhalten.
das ams sagte mir, dass wenn ich aufgrund dieser beschäftigung den termin nicht einhalten kann, das arbeitslosengeld gesperrt wird, bis zum zeitpunkt wo ich mich wieder blicken lasse.
da sie auf diese art von beschäftigung keine rücksicht nehmen können (weil sie mich in ein vollversichertes angestelltenverhältnis vermitteln möchten).
der termin ist am 10.08. und ich könnte am 14.08. beim ams wieder erscheinen.
meine fragen an sie:
wenn ich den termin nicht einhalte - was können sie mir wirklich anhaben (im schilmmsten fall)?
welche unterlagen und was für eine niederschrift braucht das ams dann von mir?
wie kommt es beim ams an, wenn ich denen erzähle das ich im sept auf die kunstuni will? soll ich das überhaupt erwähnen?
um ihre antwort wäre ich sehr froh, denn ich möchte nicht wirklich auf das kleine extrageld verzichten, weil ich es wirklich brauche. liebe grüße o.

Antwort:
Versuchen sie die AMS-Termine einzuhalten! In diesem Fall wird ihnen der Bezug von 10.-14.8. gesperrt Dem AMS mitteilen?
Die ersten 3 Monate sind meist nicht mit Stress verbunden!
Ein Monat ist schnell vorbei! Falls sie einen Vermittlungsvorschlag bekommen heisst das nicht, dass sie auch genommen werden! Alles Gute für die Uni!

9.08.2007 um 22. 54 Uhr von A.
Eine Inskribtion als ordentlicher Hörer an einer Uni schließt mit Garantie vom Arbeitslosengeldbezug aus (Ausnahmen gibts, aber die kommen hier nicht zur Anwendung). Deshalb wird das AMS froh sein, wenn Sie sich wegen Studium vom Bezug abmelden...
Nichtmelden würde in so einem Fall ganz sicher die Gefahr einer Betrugsanzeige mit sich bringen.



6.08.2007 um 22.45 Uhr - von Fü*. - Ibis-Acam
"4 x beim Gruppencoachings mit einem Psychologen teilgenommen und bin seit dem in Krankenstand."



Ich wurde vom Ams an Ibis-Acam weitervermittelt. Ich habe diese Belehrung unterfertigt. Diese Firma kooperiert mit
Adecco. Es ist ein \"Deppenkurs\" und es wird auch psychologisch vorgergangen. Ich bin 46, EU Staatsbürgerin. Ist dieser \"Kurs rechtswidrig\". Ich befinde mich im im Krankenstand. Kann ich gesperrt werden, steht mir Sozialhilfe zu, bin ich dann versichert? Meine Betreuerin setzt mich immer so unter Druck. Was kann ich tun? Vielen Dank

7.08.2007 um 16.38 Uhr von Fü*.
Lieber Herr Moser!
Ergänzend zu meiner gestrigen Frage möchte ich Ihnen noch folgenes mitteilen.
Kursinhalt bei Ibis Acam ist Job Suche Intensiv mit EDV, jedoch finden Coachings und auch Einzelcoaching statt. Die Gruppencoachings finden mit einem Psychologen statt. Es wurde uns verboten, das Besprochene beim Gruppentraining nicht nach außen tragen. Ich habe 4 x teilgenommen und bin seit dem in Krankenstand. Ich bin noch etwas verunsichert. Gilt trotzdem das von mir Ihnen empfohlenen Text und dass der Kurs freiwillig ist?

Antwort:
Dieser Kurs muss freiwillig sein! - Sperre ist rechtswidrig!
Wenn sie aussteigen wollen, die Kopie ihrer Beraterin vorlegen!
Bei falscher Auskunft der BeraterIn sofort zum Vorgesetzten gehen!
(ohne Gewähr)


6.08.2007 um 22.28 Uhr - von AMA - Berater anstatt Englischkurs



Liebes Team!
Ich bin seit * 2006 arbeitslos und bekomme am Tag 8,70€ Notstandshilfe.
Von 2006 bis 2007 war ich im „Coaching“ (ca. 12 Stunden pro Woche).
Ich wies des Öfteren darauf hin, dass ich Englisch brauche und dass man mir doch einen Wifi-Englisch-Kurs von 145€ genehmigen könnte ( 2006). Meine AMS-Betreuerin sagte, das muss der Coach entscheiden. Als mein Coach einen Antrag für Englisch stellte kam die Absage. Vom *.2. – *.3. wurde mir ein Englischkurs bei Inlingua genehmigt - 12 Stunden um über 600€!
Ich hatte eine Zusage vom ÖBH wo ich als Psychologin im Kosovo im Einsatz gewesen wäre. Meine AMS-Betreuerin meinte ich soll doch vom ÖBH eine Bestätigung bringen wo drinnen steht, dass ich Englisch brauche. Ich rief beim ÖBH an und ca. 2 Wochen später (Jänner) kam die Absage und dass es keine Bestätigung bezüglich Englisch gibt. Das war nicht die einzige Bewerbung welche am Englisch gescheitert ist!!!
Mit meiner Notstandshilfe konnte ich mir Englischkurse leider nicht leisten.
Durch mein Rheuma kann ich nicht mehr in meinen alten Beruf als Pflegehelferin zurück.
Seit Juli bin ich in der „Initiative“ bei den „die Berater“ in Salzburg. Das sind 19 Stunden pro Woche und beinhaltet EDV, Einzel- und Gruppencoaching (hatte ich schon ein ganzes Jahr) etc.
Ein Kurs welcher mir bei meiner Arbeitssuche nicht weiterhilft.

Meine AMS-Betreuerin meinte, im Sommer gibt es kein Englisch ich soll diese Initiative machen, dann gibt es vielleicht einen Englischkurs im Herbst. Also das ganze Spielchen noch einmal.
Hätte man mir damals ab Herbst einen Wifi-Kurs bezahlt, dann wäre das erstens billiger gewesen und zweitens wäre ich jetzt auf einem Niveau wo meine Chancen auch im Ausland erheblich höher wären.
Ich habe mich am * Juli bei der Ombudsfrau des AMS Frau Prax in Salzburg beschwerd.
Was geschah bis jetzt: Die „die Berater“ sagten sie können Englisch anbieten, dann geht es doch wieder nicht. Dann heisst es, es kommt eine Englischlehrerin um mein Englischniveau zu testen. Diese kam nicht.
Am *. August teilte mir meine Betreuerin von „die Berater“ mit, dass die Frau B. vom AMS dem Englisch zugestimmt hätte, ich sollte mir eine Einrichtung suchen welche Englisch anbietet. Ich habe aber keine Ahnung wie viel Stunden, wie lange, in welchem Rahmen, was darf es kosten?
Leider ist die Frau B. (wie auch andere) nicht erreichbar. Wie gehe ich jetzt am besten vor, so dass ich zu einen Englischkurs komme? Auf was muss ich Acht geben? Kann ich meine AMS-Betreuerin wechseln? Haben sie Erfahrungen mit der Ombudsfrau Prax in Salzburg? Ich hoffe, ich habe mein Anliegen verständlich geschrieben und verbleibe

Antwort
Abgesehen davon, dass sie in einem Kurs sitzen in dem die Teilnahme freiwillig wäre, würde ein Englischkurs auch nicht mehr kosten!
Gehen sie zu den Vorgesetzten ihres Betreuers! (keine Ruhe geben)
Ein Kurs soll den AMS vorgaben entsprechen, heisst mindestens 4-5 Wochen Tageskurs mit ca 16 Stunden die Woche! Kosten ca 2000 - 3000 Euro!
Diese Vorgaben sollen den Arbeitslosen auch aus der Statistik entfernen!
In ihrem Fall könnte diesbezüglich eine Ausnahme gemacht werden, wenn der Kurs anschliessend stattfindet!

Schreiben sie auch dem AMS-Vorstand - Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at! Formulieren sie ihr Schreiben ungefähr so ab, dass ein Englischkurs ihre Chancen auf eine Arbeitsstelle beträchtlich erhöhen würde.(Wie sie im Eintrag erwähnen)
Und das eigentlich auch die Erlaubnis schon gegeben wurde Der Kurs wahrscheinlich aus organisatorischen Gründen noch nicht erfolgte und nur einen kleinen Schubs bräuchte um den ich sie bitte!.....

Wenn das AMS Personal von der Sinnhaftigkeit und ihrem Willen überzeugt ist, kann ich mir gut vorstellen, dass sie bald in einem Englischkurs sitzen!

Ich habe bezüglich der salzburger Ombudsstelle keine Info!
Die Einsatzbereitschaft ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!
Für den Beraterwechsel besuchen sie den Vorgesetzten ihrer BeraterIn und legen ein Schreiben mit Beschwerde vor! Andere Möglichkeit eingeschrieben aufgeben!
Für diesen Wunsch sollte eine deutliche Verfehlung ihres Beraters vorliegen!
Das es "noch" zu keinem Englischkurs gekommen ist, muss nicht alleine an ihrer Beraterin liegen!
Ich wiederhole mich! Keine Ruhe geben, seien sie ruhig lästig im Bezug auf diesen Kurs!

6.08.2007 um 20.08 Uhr - von St. He - die Berater - ICE"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin seit voriger Woche zu einer Zwangsmaßnahme bei der Firma "die Berater - ICE" in
der Siebenbrunnengasse in Wien, nähe Matzleinsdorferplatz verurteilt worden. Diese
Maßnahme umfaßt Fachvorträge, e-learning und Einzelcoaching.


Zum letzteren, dem Einzelcoaching (Bewerbungen, Strategien,...), würde ich sehr gern erfahren,

1. da ich mich dem Coach gegenüber geweigert habe, ihm Einsicht in meine Dienstzeugnisse zu gewähren, damit er diese kommentieren kann und er daraufhin nach meiner Weigerung, für meine Begriffe für einen Berater seltsam reagierte (aufgebracht, gereizt, unfreundlich und immer wieder mit Aussagen wie: Wollen Sie diese Maßnahme, sie brauchen es nur zu sagen? oder Wie machen wir weiter, wenn Sie alles blockieren? oder Wie heißt Ihre Beraterin beim AMS? - Es ist nur ein Telefonat um abzuklären wie´s weitergeht? oder Hausaufgabe bis morgen, ich soll mir überlegen wie wir weitermachen beim Einzelcoaching!), würde ich sehr gern wissen, ob ich verpflichtet bin, diesem sogenannten Coach auf Verlangen meine Dienstzeugnisse vorzulegen ? Er meinte dann noch, ob ich etwas zu verbergen hätte. In Wahrheit frage ich mich, wie ich dazu komme, ihm meine Dienstzeugnisse zu zeigen, da ich denke, daß Sie ihm nichts angehen. Wenn er mir etwas erklären möchte, könnte er dies auch anhand eines Musterbeispiels, was ich ihm auch gesagt habe.

2. der Coach hat mir eine Stellenanzeige vorgelegt, die er extra für mich herausgesucht hat. Er meint, dieses Jobangebot wäre das richtige für mich. - Muss ich mich tatsächlich auf diese Stellenanzeigen bewerben, die ich vom Coach vorgelegt bekomme ?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir das jemand beantworten könnte.
Es ist wirklich unerträglich, daß es Menschen gibt die einem vorschreiben wollen, wie man sich zu bewerben, zu verhalten, ja gar zu leben hat.


mfg, St

Antwort:
Sie sind freiwillig in diesem Kurs in Folge dessen liegt es bei ihnen was sie dem Trainer zeigen! Coaching keine Massnahme!

Vermitteln darf nur das AMS ansonsten auch nur freiwillige Vermittlung!

Wenn er sich nicht bessert drohen sie ihm mit der Beendigung des Kurses!
Dazu die Kopien der AMS BeraterIn vorlegen! Bei Schwierigkeiten zum Vorgesetzten gehen! (ohne Gewähr)

6.08.2007 um 14.31 Uhr - von En. Is. - Umschulung zur Krankenschwester


Zurzeit arbeite ich in einem Büro, da ich aber von Anfang an wusste, dass dies nicht mein Traumjob ist, möchte ich jetzt gerne eine Umschulung zur Krankenschwester machen.
Ich habe mich bei diversen verschiedenen Krankenhäusern bzw. -schulen beworben. Ich habe es immer bis in die Endrunde geschafft, ich weiß nicht woran es gelegen ist, dass sie mich nicht aufgenommen haben, aber bei den Tests hab ich überall gut abgeschnitten...
Meine Frage jetzt ist, zahlt das AMS eine Umschulung bzw. unter welchen Umständen wird eine Umschulung zur Dipl. Krankenschwester bezahlt??
Wie sieht die Ausbdildung dann aus, das gleiche wie bei einer normalen Schule?
Ich danke jetzt schon für die Antwort.

7.08.2007 um 0.24 Uhr von Petra
liebe IS EN
also Verkürzte Ausbildungsdauer ist nur möglich wenn es bereits Vorausbildung gibt (Pflegehelferin) oder ähnliches. Ansonsten Dauer drei Jahre! Kosten vom AMS werden nur selten übernommen, nämlich nur wenn bereits einschlägige Vorkenntnisse und Einstellungszusage!
Übrigens, wegen Auscheiden in der Endrunde - sprechen Sie mal mit jemandem des Auswahlgremiums darüber, vielleicht können die Ihnen einen Tipp geben, warum Sie scheitern
lg Petra


6.08.2007 um 11.02 Uhr - von Erwin - Fahrtkosten


Mich schickt das AMS zu einer Vorstellung nach NÖ. Ich wohne in Wien und besitze kein Auto. Muß mir das AMS die Fahrtkosten bezahlen? Vom Bahnhof zur Firma müßte ich noch ungefähr 4 km gehen. Die mutmaßliche Fahrzeit mit der Bahn wäre 40 Minuten. Ist eine Annahme dieser Stelle bei so einer Wegstrecke zumutbar??? Danke für Antwort

Antwort:
Vor Beginn der Vorstellung mit der BeraterIn Kontakt aufnehmen!
Fahrkostenbeihilfe/Vorstellbeihilfe.

Bei einer Vollzeitbeschäftigung ist aber jedenfalls eine tägliche Wegzeit von zwei Stunden und bei einer Teilzeitbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden eine tägliche Wegzeit von eineinhalb Stunden zumutbar."
Zumutbarkeitsbestimmungen


6.08.2007 um10.38 Uhr - von Rabier - Coaching Kurs


Sehr geehrter Hr. Moser,

mir wurde ein Coaching Kurs vom AMS zugeteilt. Die Unterschrift auf der bzgl. Niederschrift habe ich verweigert. Ich bin dann dort weder zum ersten Termin noch zu den weiteren erschienen und habe auch nicht vor einen derartigen Kurs zu besuchen.

Vor 14 Tagen, unmittelbar nach Kursbeginn, erhielt ich ein Schreiben vom AMS, daß mein Bezug eingestellt wurde, da ich einen Coaching Kurs am BFI nicht wahrgenommen habe. Ich werde i.d. Schreiben aufgefordert mich innerh. Einer Woche bei meinem Berater zu melden, da erst dann über die Weitergewährung meines Anspruches entschieden werden kann. Die Zeit ist nun verstrichen und ich habe mich nicht gemeldet. Ich habe Angst meinen NH Bezug zu verlieren. In dem Schreiben ist auch die Rede von der Möglichkeit einer Berufung innerh. Von 4 Wochen ab Zustellung dieses Schreibens. Habe ich noch eine Chance den entgangenen Leistungsanspruch zurückzuerhalten? Was soll ich nun tun um die NH wieder beziehen zu können, bzw wie lange wird mir diese gesperrt. Eine Sperre erfolgt zum ersten mal. Vielen Dank für Ihre Antwort, mit freundlichen

Antwort:
Sofort den Termin wahrnehmen! Erst jetzt geben sie ihrem Berater die Möglichkeit ihnen bis zum nächsten erscheinen den Bezug zu sperren!
Der Kurs ist freiwillig! Eine Sperre ist rechtswidrig! Legen sie ihrem Berater diese Kopie vor


5.08.2007 um 0.35 Uhr - von K. Ho. - Lebensversicherung


Guten Tag Hr. Moser!
Bezüglich Notstandshilfe hätte ich eine Anfrage an Sie. Ich habe seit 13 Jahren eine Lebensversicherung. Jetzt, mit 55 Jahren, bin ich Arbeitslos geworden und mache mir schon langsam Gedanken über die Notstandshilfe. Meine Frage wäre: Muss ich meine Lebensversicherung beim Antrag für Notstandshilfe anführen oder muss ich Sie kündigen?
Vielen Dank für Ihre Antwort, mit freundlichen Grüssen

23.34.Uhr AMS-Mitarbeiter3
Im Antrag auf NH wird gefragt, ob man ein eigenes Einkommen hat: hier braucht man die Lebensversicherung nicht angeben (ist ja auch kein Einkommen, man hat ja nur regelmäßige Ausgaben).
Wenn man stirbt, hat sich die Sache mit der NH ohnedies erledigt (hihi).
Sollte es sich um eine ERlebensversicherung handeln, müßte die Auszahlung binnen einer Woche gemeldet werden. Es könnte dann sein, dass die Auszahlungssumme im Folgemonat der Auszahlung angerechnet wird, womit in diesem Monat keine Notlage vorliegt.


3.08.2007 um 11.35 Uhr - von K. Ho. - Trendwerk


Guten Tag Herr Moser,

Habe gestern den Workshop bei Trendwerk wegen Sinnlosigkeit abgelehnt und mir dies von der dortigen Vorgesetzten bestätigen lassen.
War heute am AMS wo ich die Ablehnung des Kurses bekannt gab.
Mein Berater meinte nur das sei kein Problem da es eine freiwillige Massnahme sei (Sozialökonomischer Betrieb).
Ausserdem fragte ich bezüglich einer Vorstellungsbeihilfe (Fahrkarte) nach, was auch kein Problem darstellt wie er meinte.
Einzige Voraussetzung es muss sich um eine klares Einstellungsgespräch handeln (kein Infogespräch).
Auch konnte ich eine einigung dahingehend erzielen das weitere Kursangebote nicht einfach nur zugeschickt werden sondern in einem Gespräch gemeinsam vereinbart werden.
Was ich auch noch jeden raten möchte ist freundlich aber bestimmt sagen was man will.
Wie selbst ich zu meiner, positiven, Verwunderung festellte ist das möglich und führt zu einem postiven Ergebnis. Auch wenn mir klar ist es nicht immer so abgeht glaube ich doch das es allen die in dieser Lage sind, eine Hoffnung geben sollte.

bedanken möchte ich mich auch noch für Ihre Tipps, auch wenn ich sie nicht anwenden musste.

Antwort:
Vermutlich hat die Beschwerde über ihren Berater und das Ansuchen über einen Wechsel geholfen!
Darüber hinaus bin ich ganz ihrer Meinung auf Freundlichkeit zu achten!
Wie man in den Wald reinruft, so schallts zurück!
Wenn trotz Freundlichkeit nichts in diese Richtung zurück kommt, darf man, nach einigen freundlichen Versuchen, sein Verhalten auch danach ausrichten!


3.08.2007 um 10.57 Uhr - von Thomas - Arbeitssuche mit seelischer Erkrankung


Hallo Hr. Moser,
Danke für Ihr Engagement. Gerade die aktuelle Rechtssprechung ist für mich in meinem Job, Menschen mit seelischer Erkrankung bei der Arbeitssuche zu begleiten und unterstützen sehr wertvoll.

zu Martina 2.08.2007 um 8.47 Uhr
§123 Abs.4 ASVG, Vollendung des 18. Lebensjahres und Erwerbslosigkeit


3.08.2007 um 9.55Uhr - von Mo. R. / Österreich! - Ich bin froh, dass ich deine Seite kenne!


Hallo Christian!

Ich möchte dir einen Dank aussprechen, dass du dich so ins Zeug legst. Ich will nicht wissen, wie viele Einzelschicksale du schon beraten hast, wieviele Menschen durch dich Mut gewonnen haben. Wie vielen Menschen es dadurch besser geht, wie vielen du geholfen hast vor dem sozialen Totalabsturz (damit meine ich rechtswidrige Bezugssperren). Ich bin froh, dass ich deine Seite kenne und sehe täglich mehrmals rein und holte mir schon viele Tipps! Danke

Antwort:
Vielen Dank für diese Worte! Die bauen auf!

 
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