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17.08.2007 um 17.38 Uhr - von Be. Fr. - bedarfsorientierten Grundsicherung.


Sehr geehrter Herr Moser,

ich hätte einige Fragen zu der von der Regierung geplanten bedarfsorientierten Grundsicherung.
Angeblich soll diese 690 Euro netto betragen mit bestimmten Abschlägen für Wohnungseigentum bzw. Vermögen. Stimmt das? Bringt es Verbesserungen für Arbeitslose, die bisher weniger Geld bekommen? Ab wann soll es kommen? Gibt es eine Regresspflicht wie bei der Sozialhilfe?
Würde mich sehr über eine kurze Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Sollte 2009 kommen! Fahrzeug und Eigentumswohnung sollen nicht verwertet werden! Empfänger der Mindestsicherung sind der AMS-Willkür ausgesetzt!
ArbeitslosensprecherIn zur bedarfsorientierten Grundsicherung ("Armutsfalle")

18.08.2007 um 0.34 Uhr von Petra zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung
Es gibt nach derzeitigem Wissensstand keine Regresspflicht, 690 ? 14 x im Jahr, Abwicklung über AMS, aber dafür Rechtsanspruch, was bei Sozialhilfe derzeit nicht der Fall ist. Verbesserungen wird es bei NotstandshilfebezieherInnen geben - Stichwort Anrechnung PartnerInneneinkommen - Eigentumswohnungen bzw. Haus werden angerechnet, d.h. es wird weniger ausbezahlt, da keine Miete anfällt, Auto soweit angemessen, muss nicht verwertet werden (also nen Porsche wird es nicht spielen)werde demnächst darüber mehr wissen, das ist der Stand der Dinge zum heutigen Tag lg

18.08.2007 um 7.47 Uhr von Erwin
Noch bevor die 690 Euronen Grundsicherung Wirklichkeit werden hat euch die hohe Inflation sowie die derzeitige Teuerungsrate schon wieder alles davon aufgefressen. Man kann nur noch lachen über die Großzügigkeit unserer Regierung



17.08.2007 um 13.31 Uhr - von M*.A. - .., da die Berater jetzt verrückt spielen


Hallo Christian!
Da wir ALe in Informationnot sind und die AMSler uns in diesen Hinsicht weit überlegen und mit voller Deckung der AMS- Leitung und Kollegen sind !! möchte ich diese Fragen stellen, da die Berater jetzt verrückt spielen.
1. Wer lt Gesetz darf ein AL in einem Kurs schicken? aller AMSler und ihre Freunde oder NUR die zuständige Beraterin?
2. Wenn in ein Betreungsvereinbarung ein Schulung vereinbart gilt das als verbindend oder darf das AMS ein rückzieher machen?
3. Ist es zulässig, eine Kurs und eine Vermittlungsmaßnahme gleichzeitig besucht verden? wenn ja, welche Kosten/ Nutzung sind hier zu erkennen? da ein Kurs von beiden überflüssig ist?
4. Ich bin Brav in jede sinnlöse Maßnahme gegangen und bei jede Blödsinn Mitgemacht, jede Termin eingehalten, jetzt darf ich ein Bezugsperre genießen, die vom meine Beraterin zu stande gebracht ( man braucht nur den gesunden menschen Verstand benutzen um es zu erkenn, was in AMS Bereich nicht vorhanden ist) WAS soll ich noch tun? und Wer kontrolliert diese AMSler?
5. Welche Aufgabe und Verpflichtung hat ein AMS- Berater den AL gegenüber? oder sind wir denen ausgeliefert? ist das AMS- Zone ein Rechtfreie Zone? Gilt dort nicht AT- Rechtsnormen?
6. Ich habe eine privaten Rechschutzversicherung, übernommen die auch die Kosten von Verwaltungsklagen?

Vielen Dank im Vorraus, diese Seite gibt mir Müt und baut auf!

Antwort:
1) Auch BeraterInnen-Kollegen
2) Wenn das passiert und sie wollen den Kurs machen, dann Vorgesetzten kontaktieren!
3) Zur Antwort
4) Berufung einlegen!
Rechtsberatung von AMSand besuchen!
AMSand / ArbeitslosensprecherIn im AMERLINGHAUS
Maria Hintersteiner
Stiftgasse 8
1070 Wien- jeden Mittwoch von 18 - 20 Uhr

AMSand im AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien- jeden Dienstag von 18 - 20 Uhr

Wer kontrolliert diese AMSler?
Feststellungs-Bescheide verlangen. Eingeschrieben!
Zeugen mitnehmen (Begleitperson ihres Vertrauens)!
Gedächnisprotokoll anlegen!

5) AMS verhält sich "oft" nicht VwGH-Konform (rechtswidrig)
ALVG; - VwGH-Erkenntnisse - Arbeitsmarktservicegesetz (1994, Stand der Novellen: 2003 Regelt Organisation und Aufgaben des AMS / Quelle: Arbeitslosennetz) Änderungen!

6) Ist möglich! Bei Rechschutzversicherung nachfragen!
Oder Rechtsanwalt Dr. Pochieser kontaktieren!

18.08.2007 um 20.36 Uhr - von M*.A.
Hallo Christian!
Recht herzlichen Dank für die Informationen, mit Hilfe eines Menschen wie DU kann man sicher in Kampf gegen diese Umfug ziehen noch mall Danke, man du bist Super!
im Link bei 1 steht geschrieben>>Die Zuweisung zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt bedarf des Nachweises, daß .........jene darin vermittelten
Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen
jetzt die Frage:
woher kommt eine fremde Berater/in zu meine fehlenden Fähigkeit?
Ist das nicht ein Urteil an meine Beraterin?
Haben alle AMSler zugrief auf meine Daten? ist das gesetzlich?
Es wird immer von überlasteten BeraterInn gesprochen! woher hat der oder die Plötzlich Zeit?
Diese Kurse sind gleich nur wen man Glück hat bekommt einen guten Trainer sonst nichts! Ich habe bei einer Coaching einen unzumutbaren Berater gehabt, der sein Lebenslauf ein Muster ist für alls, was man nicht machen darf! diese Herr darf mich und 14 Teilnehmer zeigen, wie man sich richtig Bewerben kann!!!
Natürlich niemand kontrolliert diese Kurse, ich glaube es geht hier mit .....
sie wissen schon! Guten Abend

Antwort:
- Im Computerzeitalter haben BeraterInnen auf ihre Daten zugriff!
- Ihre Fähigkeiten sind dem AMS nicht wichtig! Kursvermittlungen dienen u.a. der Statistikbeschönigung!
Datenschutz gut durchlesen und Antrag auf Auskunft stellen! (Muster ist auf der Seite abgebildet!)
Datenweitergabeklauseln widerrufen. Meistens haben Arbeitslose die Weitergabe erlaubt und dafür unbemerkt zBsp. auf den Kurs-Verträgen unterschrieben!


17.08.2007 um 11.01 Uhr - von Ro. - Praktikum und körperliche Einschränkung


Hallo Christian! Recht herzlichen Dank für die RM vom 13.08.2007 über die Angelegenheit der Bezugssperre. Habe und werde deinen Rat befolgen. Nun habe ich aber das nächste Problem. Als ich von meiner Beraterin eine Kopie der Niederschrift verlangte wurde Sie etwas unfreundlich und wollte mir diese auch nicht geben. Erst auf den Hinweis das ich in Berufung gehen werde und diesen benötige hat sie mir ihn doch noch ausgedruckt. Am selben Tag, noch während des Termins hat sie mir ein Praktikum vermittelt. Über die Bedenken diesbezüglich (Körperliche Einschränkung) wurde geantwortet: \"Probiern\'s as mal\". Gesagt, getan habe ich den Praktikumstermin wahrgenommen. Da ich im Lagerbreich eingesetzt worden bin, musste ich von der Warenannahme (LKW\'s entladen ohne elektr. Hilfmittel) bis zur Warenausgabe sowie Einlagerungsarbeiten durchführen. Hierbei handelt es sich um ein Möbelhaus und wer schon in den Genuß des Siedlen\'s gekommen ist wird wissen wie leicht/schwer Küchen, Garnitu!
ren usw. sind. Ich machte eine Ausbildung als Logistik Sachbearbeiter im BBRZ-Kapfenberg. (18 Monate) Amtsärztliche Bestätigungen sowie Bestätigungen vom BBRZ liegen dem AMS vor. Nun zu meiner Frage: Darf ich das Praktikum vorzeiteit abbrechen, wenn die Umstände meiner Einschränkung nicht berücksichtigt werden ? Da ich es nun ohnhin schon getan habe (Gesundheit geht vor. ) wäre ich gerne Informiert, ob ich mit einer weiteren nun 8 Wöchigen Bezugssperre Rechnen muss. Denke mal meine Beraterin setzt alles daran mich mit solchen Maßnahmen unter Druck zu setzten. Danke schon mal im voraus. LG Ro.

Antwort:
Praktikum nicht gratis!

Wenn sie vermindert leistungsfähig sind und dafür eine ärztliche Bestätiging haben, können sie eine schwere Tätigkeit ablehnen! Sie sind freiwillig dort!
Rechtswidrige Sperre kann`s trotzden geben! Dann gehen sie sofort zum Vorgesetzten und legen das Attest und die VwGH-Rechtsatz-Kopie vor! Ansonsten gehen sie sobald der Bescheid kommt in Berufung!

Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit (VwGH)



17.08.2007 um 10.31 Uhr - von J*. - Coachingmassnahmen


Ich weiß, ist schon behandelt worden, aber können Sie mir einen Kurzverweis bezüglich Coachingmassnahmen (BFI) geben. Möchte mich in der Materie ein Bisschen einlesen. Vielen Dank J.

Antwort:
Teilnahme bei Coachingmassnahmen ist nur freiwillig möglich!
§9, 10 AlVG Coaching keine Maßnahme

5 - 12 Wochenkurse sind Pflicht und müssen erst ausjudiziert werden!
(mögliche Weigerungsgründe)



14.08.2007 um 17.49 Uhr - von Alexandra - Scheidungs- bzw Unterhaltsklage


hallo,
ich kenn mich jetzt gar nicht mehr aus *hilfe*
ich lebe von meinem mann getrennt. er hat mich aus der wohnung komplimentiert, grund weis ich nach 15 monaten noch immer keinen. beim letzten ams-termin (bezugsberechnungsstelle, nicht meine beraterin) musste ich einen wisch unterschreiben das ich innerhalb von 3 monaten eine scheidungs oder unterhaltsklage gegen ihn einbringe. anderenfalls berechnet das AMS einen fiktiven unterhalt. kaum hatte ich mich diesbezüglich halbwegs infomiert bekomme ich einen bescheid das ich die notstandshilfe noch ein weiteres jahr bekomme, kurz darauf wurde ich in einen mehrwöchigen kurs gebucht. der vor kurzem endete.
für mich war durch den bescheid diese vereinbarung bezüglich klage hinfällig!
heute hatte ich ein schreiben, meine bezüge wurden eingestellt ich muss das AMS informieren ob ich scheidungs- bzw unterhaltsklage eingebracht habe.

ich bin jetzt komplett verzweifelt! eine einvernehmliche werde ich nicht durchkriegen (mann spricht nicht mit mir), unterhalt kann ich mir abschminken (betriebskosten + rückzahlung für wohnungskredit machen fast 2/3 seines nettogehalts aus). einen anwalt / gerichtskosten kann ich mir nicht leisten
meine dummheit - wie konnte ich annehmen das der bescheid vom AMS diese vereinbarung aufhebt!
weis jemand rat? heute wars zu spät fürs AMS ich muss da am donnerstag gleich hin. die werden mich für einen kompletten idioten halten oder glauben ich lüg sie nur an!

Antwort:
Wichtig wären auch Zeugen die ihre Angaben bestätigen!
Sie brauchen eine Beratung rechtlich Gelehrter!
Probieren sie es bei der Solidaritätsgruppe - Kostenlose Rechtsberatung; Auch per E-Mail möglich!
E-Mail: solidaritaetsgruppe@chello.at - http://solidaritaetsgruppe.lnxnt.org

In Wien zu AMSand
Derzeit Urlaub!
Bis 21. August - Dienstag und Mittwoch keine Beratung!
Beratung immer am Donnerstag von 17 bis 19 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

15.08.2007 um 14.20 Uhr von Alexandra - scheidungs- bzw unterhaltsklage:
danke für die infos. ich weis nur nicht was für zeugen, es war niemand dabei als ich mich aus der wohnung verabschieden durfte. ich wohne seit letztem frühsommer bei meiner mutter, ganz regulär.
ich werde auf jeden fall morgen mal aufs AMS gehen und fragen was nun wirklich ist. mit diesem bescheid und durch den kurs dachte ich wirklich, diese sache wäre aufgehoben:(.
langsam stehts mir bis zum hals ich kann nicht mehr lange. von allen seiten nur druck, finanziell, AMS, privat....ich möcht nur noch schreien und heulen. mir fällt es teilweise wirklich schon schwer mich zusammen zu reissen wenn ich in einer gruppe bin oder auch alleine.
ich hab keine ahnung wie ich den besuch morgen am AMS durchhalten soll ohne das ich vor denen niederbreche, dann lassens mich wahrscheinlich gleich einliefern.

ich will einfach einen job, meine private situation ordnen und halbwegs in ruhe leben können.

Antwort:
Nehmen sie eine schriftliche Bestätigung ihrer Mutter mit! Seit wann sie bei ihr wohnen. Vielleicht kann das auch noch ein Freund, Bekannter oder Nachbar bestätigen!

Es geht vielen wie ihnen Alexandra! Das AMS sind die letzten weswegen sie sich was denken müssen! Die Leben von unseren Geld und trotzdem besitzen viele die Frechheit uns wie Abschaum zu behandeln!
Nur weil dies Politiker wie Bartenstein vom AMS verlangen! Natürlich mit dem Hintergedanken, dass so die Arbeitslosen für jeden Hungerlohn arbeiten und dadurch der eigene wie auch der Profit der ÖVP Wirtschaftsfreunde (Unternehmerpartei) steigt! Diese Leute haben kein Interesse an der Beseitigung der Arbeitslosigkeit! Das wird der Öffentlichkeit durch Statistikbeschönigung vorgegaukelt!

Das moralische Recht ist auf ihrer Seite! Mit dem Wissen besuchen sie morgen das AMS!! Ihnen steht das Geld zu! Alles Gute!

Und kontaktieren sie die Solidaritätsgruppe!


14.08.2007 um 17.00 Uhr - von Üm. A. - Mehrere Deppenkurse gleichzeitig?


Hallo Christian!
Zuerst möchte ich dir ein großes Lob für deine Seite aussprechen. bei einem Infotag beim aktiven Vermittung ( Kontrolltermin ). Es wurde nur über das Projekt gesprochen, es hat gut gehört ob es so bleibt?, und dan Termine für Einzelgesprach verteilt?!
Ich will jetzt genauer nachfragen:
1. ist man schon dabei? und wann wird man denn gefragt , ob er teilnehmen will oder nicht?
2. Ein Besucher behauptet, er besucht schon einem Kurs ( Bewerbungstraining bei die Berater)!!!!, er soll laut die Beraterin beide besuchen!!! stimmt das?
darf das AMS uns in 2 oder 3 Deppenkurse gleichseitig schicken? Er behauptet noch, das er am Montag von AMS einem Kurs bei BFI bekommen, dieser findet nächsten Monat von 7:30 bis 15:00?
kann das stimmen oder erzählt er nur Märchen? es hat sehr Echt gehört, weil er shr wüttend war?
Vielen Dank im Vorraus

Antwort:
1) Gehen sie davon aus - Ab dem zweiten Tag sind sie dabei!
2) Mir ist solches Vorgehen bis jetzt unbekannt!
Kurse sollen fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten schulen! Nur dann sind Kosten gerechtfertigt!
Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

Kenntnisse nicht ausreichend sind!
Hängt auch mit der Frage zusammen!
Wieviel lässt sich Arbeitsloser gefallen?
Berater freiwillig!




14.08.2007 um 12.08 Uhr - von Helga - Hilft die AK Arbeitslose?


Ich will jetzt doch einmal genauer nachfragen, denn desöfteren steht geschrieben: Fragen Sie bei der AK!
Während meiner Arbeitslosigkeit habe ich ein einziges Mal bei der AK angerufen und wurde sofort um Angabe der Mitgliedsnummer gebeten. Ich sagte damals, dass ich diese Nummer im Moment nicht weis und arbeitslos bin....
Auskunft habe ich damals nicht erhalten - weil eben arbeitslos!!!
Wie ist das denn nun? Kann ich die Dienste der AK als Arbeitslose in Anspruch nehmen oder nicht?
Bitte um Antwort - danke schön! lg

Antwort:
Schwierige Frage! Bei der Antwort kommt man mit Unvereinbarkeit in Berührung!
AK befindet sich mit dem AMS unter einer Decke und ist Teil der Beiräte!
Ausserdem verdient das AK / ÖGB Kind BFI fleissig an den Zwangsmassnahmen!
Eine Hilfe ist auch regional abhängig! Es gibt AK Einrichtungen die engagieren sich mehr als andernorts!
Ich leite vor allen Dingen weiter, wenn es sich um Arbeitnehmerrecht-Fragen handelt! KV - angemessene Entlohnung! Hier kann man mit Unterstützung hoffen/rechnen!
Es ist zum grün ärgern, dass die AK auf die Zusammenhänge von Arbeitslose und Arbeitnehmer zu wenig eingehen. Einerseits Arbeitnehmer vertreten und für ihre Rechte eintreten und andererseits sobald der Arbeitnehmer arbeitslos wird, bei der Entrechtung und Ausbeutung mitwirken!
Zum besseren Verständnis zwei Artikeln
Neoliberaler menschenverachtender Arbeitsmarktsumpf!
Geschäfte mit der Not der Menschen!
Bedauerlicher Weise sind darin auch AK und Gewerkschaft "in-direkt" verwickelt!
Bartensteins Arbeitslosenpolitik

Ich bin überzeugt,
wenn die AK ihre Aufgabe, trotz Beiräte-Minderheit, aufrichtig im Sinne der Gerechtigkeit und ihr Engagement mit der vollen Ausschöpfung ihrer zur Verfügung stehenden Mittel betreiben würde, könnte Menschenverachtung und Rechtswidrigkeit nicht in der Extreme, wie anzutreffen, platzgreifen!


14.08.2007 um 11.58 Uhr - von Bob aus Wien - Kurs verschieben


Hallo,
Ich habe nach langer Arbeitslosigkeit nun endlich eine mündliche Zusage für eine Anstellung bekommen. Ich soll mitte Sept. beginnen und werde demnächst den Dienstvertrag zur Begutachtung bekommen.
Vom AMS aus soll ich jedoch ab kommenden Mo. eine Aktivierungs und Praktikumsbörse besuchen. Dieser Kurs dauert täglich von 8-18h.
Ich würde die Zeit bis zum Arbeitsbeginn jedoch gern sinnvoller nutzen.
Ich habe daher beim AMS angerufen, denen den Sachverhalt erklärt und gefragt, ob ich den Kurs verschieben kann, bis ich etwas schriftliches vom Dienstgeber in der Hand habe.
Die dame vom AMS meinte, das ich den Kurs auf jeden Fall besuchen muß.
Ich würde gerne wissen, was ich machen kann um den Kurs trotzdem verscheiben zu können. Sollte aus dem Job wiedererwartens nichts werden, möchte ich nicht als Kursverweigerer dastehen

Antwort:
Ich brauche genauen Kursinhalt! Vielleicht handelt es sich um freiwillige Teilnahme!
Holen sie sich von der Firma eine Einstellbestätigung, die legen sie ihrer Betreuerin oder/und den Vorgesetzten vor! Das Argument "Einsparung" ist zwar beim AMS im Zusammenhang mit Deppenkursen nicht viel Wert, aber vielleicht wird in Verbindung mit einer Einstellzusage darauf Rücksicht genommen!

Praktikum Machen sie den Auftraggeber darauf aufmerksam, dass sie nicht freiwillig arbeiten und den Lohn nachfordern!

Kursverweigerungsgründe unter Deppenkurse-Antwort
(ohne Gewähr)


13.08.2007 um 17.42 Uhr - von Chr. R. - Reno OÖ gehört zur FAB


Hallo!
Wurde vom AMS Traun dem \"Reno Employment Pool\" (Reno OÖ gehört zur FAB) zugeteilt, ohne vom AMS-Betreuer über den Zweck informiert zu werden. Ziel der Veranstaltung: Vorbereitung auf die Teilnahme an einem Renovierungs- und Beschäftigungsprojekt. Die Einladung kam kommentarlos per Post. War vorher 1 Jahr arbeitssuchend und habe anschließend über 2 Monate beim Wachdienst gearbeitet (>62 Tage). Musste den Wachdienst-Job aus gesundheitlichen Gründen aufgeben (Nachtdienst war Migräne-Auslöser bei mir).
Bei Reno läuft es so ab:
1. Tag: Vorstellung des Projektes +
persönliches Gespräch mit einer der Kursbetreuer (wollen Versicherungsnachweis, Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf usw.);
2. Tag: Vorstellung der 5 Bereiche: Reno Bau + Renovierung + Ausgrabungen, Reno Malerei, Reno Dienstleistungen, Restaurant Laguna + GastroService Linz, Supported Work - Integrationsleasing)
3. Tag: Jeder muss sich für einen der 5 Bereiche melden und kann eine Woche schnuppern. Danach Übernahme in ein angemeldetes, befristetes Dienstverhältnis mit 1068,- brutto bei 38,5 Stunden (Entlohnung bei Teilzeit entsprechend weniger). Die Entlohnung gilt für alle Bereiche außer vermutlich Integrationsleasing.
Am heutigen zweiten Tag war jemand von AMS Traun da, um sich zu erkundigen wie es den Kursteilnehmern geht (sogar der Leiter vom AMS Traun war mit). Grundtenor vom AMS: \"Dieser Kurs bringt jeden etwas.\"
Ich selbst habe eine gute Ausbildung (HTL-Matura + angefangenes berufsbegleitendes FH-Studium) und frage mich was ich in diesen Kurs soll? Die Zeit der \"Kursmaßnahme\" (bis 38 Std./ Woche + Anreise nach Linz) geht mir beim Bewerben für \"qualifizierte Arbeitsstellen\" ab.
Es besteht bei den befristeten Arbeitsverhältnis (zuerst 10 Wochen, dann 5 Monate und zuletzt 1 Jahr) zwar 1x pro Woche für 1-2 Stunden Bewerbungen zu machen (bzw. verpflichtendes Mitarbeitergespräch oder Kurse wie z.B. Deutsch für Ausländer oder EDV-Grundkurse).
Welche Möglichkeiten habe ich aus dem Kurs auszusteigen? Nachdem ich zwischendurch über 62 Tage gearbeitet habe, dürfte ich auch nicht als langzeitbeschäftigungslos gelten?
Momentan kann ich viele Bewerbungen machen, weil es im Internet, Zeitung viele Stellen gibt im IT-Bereich (jedoch kaum AMS-Stellen). Durch die Reno-Kursmassnahme bin ich dazu gezwungen, dass fast ausschließlich in meiner Freizeit zu machen!!!
Habe den Eindruck es geht darum, dass ich mir meine Zeit der Arbeitssuche durch das Dienstverhältnis bei Reno selbst finanzieren soll. Auch die Kursbetreuung und angebotenen Kurse werden durch die einheitlich, bezahlte Arbeit (Kollektivvertrag ?) finanziert (so sagt es der \"Verein Reno\" selbst).

Antwort:
Ab besfristeten Arbeitsverhältnis handelt es sich um einen Transitarbeitsplatz!
Die Teilnahme ist freiwillig
!
Bei §10 Androhung (Bezugssperre) handelt es sich um Amtsmissbrauch und schwere Nötigung!
Und bis zur Übernahme, falls sie es zur eigenen Massnahme erklären, dürfte es sich um eine unzulässige Massnahme handeln! Nur damit die Tage bis zur Übernahme nicht zur Falle werden! Obwohl die fehlende Aufklärung eine solche Falle vereitelt!
Fehlende Belehrung kommt noch dazu!
Wenn sie von ihrer Beraterin nicht über ihre Defizite und den Kurs aufgeklärt wurden, ihnen auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, dann haben sie einen erfolgversprechenden Berufungsgrund! (schon sehr oft erfolgreich)
Aufklärung über ihre Defizite und der Notwendigkeit diesen Kurs zu besuchen

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag
verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Datenverweigerung - Datenschutz

Solche Kurse werden auch verwendet um Personen mit höherem Arbeitslose/Notstand durch Neubemessung einen niedrigeren Bezug zu verpassen!
Freiwillige Teilnahme!
(ohne Gewähr)



13.08.2007 um 14.13 Uhr - von Hannes Wien - Datenschutz


Hallo Leute !

Ich habe einen bfi Kurs ausgefasst und finde die technischen Themen interessant, da sie mich quasi wieder Fastarbeitsluft schnuppern lassen gg.
Nur wollen die einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben, ich gebe diese Daten nur sehr ungern her, da ich dann nicht mehr die Kontrolle darüber habe.
Beim letzten Kurs meinte ich, die Zeit des Coachings wäre für andere, wichtigere Dinge besser genutzt, da der Lebenslauf ja einige Male von anderen Coaches gelesen und für gut befunden wurde.
Der erste ICE Kurs vom bfi war ein reiner Gedankenwäsche Kurs ...
Nun meinte der Coach, ohne Lebenslauf und Motivationsschreiben kann man den Kurs gleich verlassen und wird nicht zur Weiterbildung angenommen

Was passiert mit diesen Daten, werden die nach Kursbesuch gelöscht, gespeicher oder gar an Dritte weitergegeben ?
PS : Wenn wir zusammenhalten und uns gegenseitig mit Informationen aushelfen, dann werden wir als Gemeinschaft stärker !

Antwort:
Datenverweigerung - Datenschutz


13.08.2007 um 13.47 Uhr - von Ro. aus Leoben - Bezugssperre!


Hallo!
Musste am 21.07.2007 an einem Infotag beim AMS Graz teilnehmen. In der Einladung stand keine Information über die Firma, die den Infotag abhielt. Meine Betreuerin sagte lediglich das es sich um ein Call Center in Graz handle.
Nachdem der Vortrag fertig war konnte man Fragen stellen. Für mich war wichtig welcher Verdienst zu erwarten sei. Antwort: 600.- Euro + Provision bei Abschluß (Telefonverkauf). Auf die Frage sollte man keine oder nur geringe Provisionen erhalten, gibt es dan eine AUsgleichszahlung bis zum Mindestgehalt" wurde gesagt: Wir sind ein leistungsorientierter Betrieb--NEIN Da mir das Fixum zu wenig war und mir das Provisionssystem zu unsicher, lehnte ich die Stelle ab. Am 28.06.2007 hatte ich einen Termin bei meinem Betreuer, der mir mitteilte, das ich eine Niederschrift wegen die Firma"COMDISA machen müsste. Der Bezug sei bis zur Klärung eingestellt. Heute am 13.08.2007 hatte ich wieder einen Termin. Auf die Frage wegen der Entscheidung diesbezüglich wurde mir gesagt:"Entscheidung gefallen -- Kein Bezug für 6 Wochen und der Bescheid wird mir am 28.08.2007 zugesendet. Nun meine eigentliche Frage:
Ist es möglich nach einer Niederschrift wegen den Wegzeiten (2x 1Stunde 6Minuten ohen Weg und Wartezeiten oder 2x 1Stunde 35Minuten mit Weg und Wartezeiten) einen für mich positiven Entscheid bei einer Berufung zu erwirken. Vielleicht erkennen Sie noch eine andere Möglichkeit. Bedanke mich im voraus schon für die Hilfe. Liebe Grüße Roland

Antworten:
Sie müssen nach Kollektivvertrag entlohnt werden! Hier geht es um Lohndumping!
dies ist die Begründung in der Berufung! In Berufssparten in denen es keinen KV gibt sollte das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht unterschreiten!
Eine Beschäftigung ist zumutbar, wenn sie angemessen entlohnt ist.
Als angemessene Entlohnung gilt grundsätzlich eine zumindest den jeweils anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung entsprechende Entlohnung?
Besuchen sie die AK und holen sie sich Unterstützung / genaue Auskunft! Diese Entlohnung ist m. M. unzumutbar - Und geben sie in der Berufung auch die Wegzeit an!
Bei einer Vollzeitbeschäftigung ist aber jedenfalls eine tägliche Wegzeit von zwei Stunden und bei einer Teilzeitbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden eine tägliche Wegzeit von eineinhalb Stunden zumutbar."
Die Sperre ist m. M. rechtswidrig! (ohne Gewähr)


13.08.2007 um 12.01 Uhr - von Ma. B. - Notstandshilfe / Partnerschaftseinkommen


Hallo ich habe eine Frage zum Thema Notstand.
Ich möchte einen Antrag auf Notstandshilfe stellen, mein Partner hat jedoch ein Einkommen. Da wir aber nicht auskommen und uns immer mehr in Schulden stürzen, will ich wissen, kann ein Kredit angerechnet werden, den mein Partner alleine hat? Und gibt es da eine Einkommensgrenze beim Partner, sodass ich Anspruch auf Notstand habe?? Ma.

Antwort:
Es werden grundsätzlich nur jene Kredite berücksichtigt, die für eine angemessene Haushaltsführung erforderlich sind (z. B. Kredite für eine Hausstandsgründung oder für eine Wohnraumsanierung) und vor Eintritt einer Arbeitslosigkeit aufgenommen wurden. (AMS)

Regierungsprogramm SPÖVP
Bei den Anrechnungsbestimmungen von Partnereinkommen in der Notstandshilfe wird der Familienausgleichszulagenrichtsatz (1.091 Euro) als Untergrenze herangezogen. Damit wird künftig keine Familie mit einem Notstandshilfebezieher unter der Armutsgrenze leben müssen. (17.01.2007)

Ungefähr von den Betrag ausgehen! Besser sie besorgen sich einen eigenen Wohnsitz, trennen die Wirtschaftsgemeinschaft und führen so lange sie arbeitslos sind eine Liebesbeziehung!

Vorsicht!
Aus dem Strafgesetzbuch Betrug



13.08.2007 um 10.46 Uhr - von Sabrina - Kursverweigerung


Hab eine Frage bezüglich Kursverweigerung: Wenn man einen Kurs vom AMS verweigert und erfolgreich Einspruch erhebt gegen die Bezugssperre...was passiert dann eigentlich weiter? Wie lange hat man dann vom AMS Ruhe bis zum nächsten Kurs? Lernt das AMS dann nicht daraus und klärt jemanden über seine Defizite auf bzw steckt ihn dann in einen anderen Kurs? Danke für die Antwort!!!

Antwort:
Zu was soll das AMS lernen? Dem AMS passiert bei Rechtswidrigkeit nichts!
Es hat von Bartenstein Wirtschaftsministerium/ÖVP den Auftrag, Arbeitslose für die es keine Arbeit gibt wie "Verbrecher" zu behandeln und zu erniedrigen! Dabei braucht sich das AMS selbst nicht an Gesetze halten!
Ist wichtig für Statistikbeschönigung - Arbeitslose in Billiglohnstellen zu zwingen und Arbeitnehmer mit Arbeitslosigkeit unter Druck zu setzen! Weniger Lohn, Rechte - "gesundheitsschädliche Leistungssteigerung! Motiv (Eigener und Profit der Unternehmerfreunde)
Erfolgreiche Berufung ist nicht gleich eine andauernde Kursbefreiung! Seien sie froh, wenn sie nicht aufgeklärt werden. So haben sie bei Deppenkursvermittlungen einen weiteren erfolgsversprechenden Berufungsgrund!


13.08.2007 um 5.51 Uhr - von To. - Habe Mist gebaut!


!!!!!!!!!WICHTIGH!!!!!!!!
Hallo an alle!
Habe Mist gebaut!
Ich war in einer Schulmassnahme des Arbeitsmarkservice,nach dieser Massnahme sollte ich mich bei dem Betreuer melden und habe das aber erst 14 Tag später gemacht.jetzt habe ich für die 14 Tage keine Leistung bekommen.

Frage:
Kann mir einer helfen das ich den Kopf aus der Schlinge bekomme?
Habe noch keine Berufung gemacht,in der Niederschrift habe ich anbgegeben das ich meine Meldekarte nicht gefunden habe und auch nicht finde.Brief habe ich bereits erhalten
Hoffe das mir einer helfen kann,die 14 Tage wären 400?!!!!!!!!!

Antwort:
Leider, ich befürchte das Geld ist weg!
Das Geld das durch Deppenkurse beim Fenster raus geworfen wird muss irgendwie wieder reingeholt werden!
Acht geben und sofort zurückmelden!



12.08.2007 um 21.34 Uhr - von In. - Geschützte Bemessungsgrundlage


Hallo Christian!
Zuerst möchte ich dir ein großes Lob für deine Seite aussprechen. Bravo mach weiter so.
Jetzt zu meiner Frage? Stimmt es, dass ab dem 45 Lj der Notstandsbezug vom AMS gleich bleibt bzw. erst dann neu berrechnet wird wenn mehr verdient wurde?
(vorraussetzung nach 28 Wochen).
Ps: Habe 26 Arbeitsjahre ohne Unterbrechung. Bin Alleinerz. und mach mir große Sorgen. Lg In.

Antwort:
Geschützte Bemessungsgrundlage ab dem 45. Lebensjahr



10.08.2007 um 17.00 Uhr - von Mo. Kr. - Geschützte Werkstätte?


Hätte da mal eine frage, und zwar:
Ich habe eine Umschulung beim AMS bekommen, die ich vor einiger Zeit abgeschlossen habe. Nun da ich (41 Jahre)längere Zeit keinen Job gefunden habe, wurde ich vom AMS an die Geschützten Werkstätten verwiese. Ich habe aber keine Behinderung!!! Ich soll nun für ein erhöhtes Taggeld (so um die ? 18,-herum - ich erhalte zZ Notstand von ? 11,04) dort 38 1/2stunden arbeiten. Als wiedereingliederung heisst es. In wirklichkeit ist aber eine Mitarbeiterin in Urlaub und deren Vertretung ist krank. Zwar ist es eine Art Bürojob, aber eigentlich möchte ich diese Tätigkeit nicht annehmen. Noch dazu wurde mir untersagt, dass ich mich weiterhin bewerbe, denn die GW sei ja jetzt für mich zuständig. Das habe ich aber gleich mit meinen AMSbetreuer abgeklärt, dass ich mich sehr wohl weiter bewerben will.
Ist es überhaupt zulässig, dass ich nun von den GW vermittelt werde? Und wie ist das mit der Bezahlung? Ich soll ja die Arbeit von der Mitarbeiterin des GW leisten, die in Urlaub ist.

Antwort:
Diese Vermittlung ist nur freiwillig möglich! Sie werden dort ausgenützt!

Es ist unzulässig, ....... in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses ....

Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte nicht geeignet!

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Keine Vermittlungstätigkeit)
Wenn sie freiwillig bleiben wollen, dann müssen sie nach Kollektivvertrag entlohnt werden! Dazu besuchen sie die AK, dort werden sie bei der Entlohnung unterstützt!



10.08.2007 um 15.53 Uhr - von Doris - hab trendwerk auch erfolgreich verklagt


hab auch erfolgreich trendwerk verklagt super endlich leute die sich wehren und ah tipp die ak hilft dabei wegen klage unzumutbare dv zu wenig bezahlung
ein lob an des team soned ihr seid spitze bitte so weitermachen
p.s gemeinsam sind ma stark und können sich wehren

Antwort:
Können sie uns genaueres über die Klage / Urteil mitteilen. Daten werden natürlich anonymisiert!

18.04 Uhr von Doris
ja gerne hab ja dank euer hilfe die klage gewonnen hab vor längere zeit um deinen rat gebeten ich bin auch die person die beim abz wien flog weil ich mich gewehrt hab übrigens auch erfolgreich dank euch und euer team doris



10.08.2007 um 14.45 Uhr - von Ro. We. - Kontrolltermin genau 1 Minute besucht! - Voller Erfolg für SoNed!


Danke an C.M. von SONED!
An ALLE!
Bin nach dem X-ten Schulungskurs vom AMS wieder einmal zu TRENDWERK vermittelt worden! (d.h.: angeblicher Kontrolltermin + Leasingvertrag Arbeitsvermittlung). Habe den Kontrolltermin genau 1 Minute besucht, eine Bestätigung geholt, das ich da war (die Dame auf Ungesetzlichkeit dieses Termins und bestehender Urteile-Vwgh hingewiesen, betretende Reaktion, ich müße mich an AMS wenden). Gleichzeitig Ausfertigung eines Bescheids vom AMS verlangt (mit Begründung, daß mein Rechte gefährdet sind, und auch alle hier vorgestellten Vwgh -Urteil genannt und dem Antrag beigelegt)
Ergebniss: AMS traut sich nicht einmal einen Bescheid ausfertigen, man weiß, daß diese Vorgangsweise ungesetzlich ist, und zumindest eine Irreführung, denn das AMS vermittelt offiziell nur zum Pseudokontrolltermin in der Hoffnung, daß die Leute Sanktionen fürchten, wenn sie nicht gleich auch einen Leasingvertrag mit TRENDWERK etc.. eingehen. Meiner Meinung nach ist dies Irreführung durch ein Amt, das klagbar wäre. Apropo Klagen: ich habe auf die Möglichkeit einer Klage im Schreiben an das AMS hingewiesen, die die Betreuerin zu gegenwärtigen hätte, wenn weiter das Recht gebeugt wird!!!!! Leute droht endlich mit Klagen und zieht das durch! Bitte mehr Zivilcourage!
FAZIT: Alle sind unzuständig und haben zurückgezogen! Ich war beim Pseudo-Kontrolltermin, das AMS traut sich nicht einmal einen Bescheid oder Sanktionen auszusprechen.
DANKE AN SONED, ich gebe meinen Akt gerne an Journalisten und Herrn Volksanwalt weiter den was sich hier abspielt ist bewußte Irreführung und Amtsmißbrauch!!!! Schluß mit Lustig!
Voller Erfolg für SONED!

Antwort:
Danke - für die Rückmeldung!

Ro. We. machts vor! AMS-Ungereimtheiten als Beweis für ev. rechtliche Schritte dokumentieren! -
Oder auch für Aufklärungsbericht / Aufdeckungsdokumentation archivieren!




10.08.2007 um 14.25 Uhr - von Ag. A. - Deppenkurs!


Hallo,
war gestern bei meiner AMS-Betreuerin und sie hat mir gesagt, dass ich Ende des Monates (Kontrolltermin) eine Maßnahme verpaßt bekomme. "Aktive Arbeitssuche"- ein 5-wöchiger Kurs in irgendeiner Institution (mehr wollte sie mir darüber nicht sagen). Sie argumentiert damit, dass weder ich, noch das AMS es geschafft hätten, einen Job zu finden. Nur, darf das AMS die Jobsuche an andere überhaupt abgeben? Und, welche Möglichkeiten habe ich mich dem zu widerstzen? (Meine Betreuerin ist darüber informiert, dass mir ein Sprachkurs die wichtige Zusatzqualifikation verschaffen würde)

Antwort:
Wenn sie von ihrer Beraterin nicht über ihre Defizite und den Kurs aufgeklärt wurden, ihnen auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, dann haben sie einen erfolgversprechenden Berufungsgrund!
Aufklärung über ihre Defizite und der Notwendigkeit diesen Kurs zu besuchen

Der 5 Wochenkurse muss erst ausjudiziert werden!
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Coaching keine Maßnahme

Falls sie Kurse in diese Richtung schon besucht haben!
Verweigerungsgrund:
Kenntnisse nicht ausreichend sind

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

Aufsuchende Arbeitsvermittlung / Begleitung zum Vorstellungstermin ist rechtswidrig!



9.08.2007 um 22.35 Uhr - von Dina - mein Erlebnis heute bei AMS
"Man kommt sich wie Abschaum vor, wenn man auf AMS geht."


Hallo

Möchte darüber berichten mein Erlebnis heute bei AMS.
Meine "nette" Beraterin hat mir einen Stellenvorschlag beim letzten "Beratungsgespräch" gegeben, mir der Aufforderung eine Bestätigung der Bewerbung innerhalb 10 Tagen beim Infocenter abzugeben.
Nachdem noch ein Dokument von der Antragsstellung fehlte, bin heute morgen hinmaschiert.
Ich gehe zu dem "netten" Mann der dort steht am Infocenter und will zuerst meine Bestätigung von der Bewerbung abgeben.
Er in barschen Ton, "Was soll ich mit dem?"
Ich;" Naja, ich soll das abgeben von meiner Beraterin aus.
Er; Das geht nur am Nachmittag.
Zwischendurch ein Gespräch mit seiner Kollegin die ca. 10 meter von ihm entfernt sitzt.
" Hast du gehört das die Schutzbestimmung von der Krankenkasse verlängert wurde auf 42 tage, das ist neu. Er; Nein, es werden nur 3 Wochen voll bezahlt.
Sie, Das soll neu sein.
Er, Na rufen wir mal an auf der Krankenkassa.

(Tolles Kundenservice)
Dann wieder zu mir, Was soll ich mit dem?
Und wendet sich einem anderen wartenden zu.
Ich, Ich möchte ein Dokument auch noch abgeben, das geht ja nur vormittags.\\\"
Man staune, das darf ich.

Ich, Jetzt kann ich das Dokument abgeben, und den Stellenvorschlag nur nachmittags?
Das nehmen sie nicht? "
Er wieder unfreundlich. "Nein, zeigen sie mir ihren Betreungsplan.
Ich, "Das steht da nicht das ich das nachmittags nur abgeben darf"
Er, "Gehen sie zu meiner Kollegin"
(Meine 9-jährige Tochter steht die ganze Zeit neben mir)

Die etwas " nettere" Kollegin sieht sich das an und sagt, " ach, wieder die XXXX.
"Gehen Sie zu ihr rauf, sie muss das normal reinschreiben, das man das nur nachmittags bringen darf.

Meine Tochter zu mir, wie wir rauffahren" Der ist aber unfreundlich, warum ist der so unfreundlich zu Dir?"

Man kommt sich wie Abschaum vor, wenn man auf AMS geht.

So und jetzt mein Erlebnis vom letzten " Beratungstermin"
Habe wieder damit gerechnet das ich zu Trendwerk oder ähnliches vermittelt werde.
War bestens gerüstet, die Úrteile ausgedruckt und mitgehabt.
Ich werde reingerufen zu meiner "Beraterin".
Liegen am Tisch schon 2 Formulare,
Sie, " Unterschreiben Sie das, dort gehen Sie hin."
Ich lese, steht da was von Informationveranstaltug "ContexT"
Hat mir nichts gesagt.
Ich;" Was ist das?"
Sie, " Da wird Ihnen geholfen"
Ich nochmal, während ich lese " Was ist das?"
Sie ; "Die helfen Ihnen"
( Tolle Antwort)
Ich; " Werde ich da übernommen von denen?"
Sie," Nein, die können ihnen mehr helfen wie wir"
Ich, "Kann ich eine Kopie haben von der Niederschrift"
Sie angesäuert, " JA"

Der infotag ist als Kontrollmeldung getarnt.
Ich hab das nachher erst gecheckt.
Auf der Homepage von diesem Verrein steht das sie mit Trendwerk zusammenarbeiten.
Und natürlich wieder mit Bezugssperrenandrohung wenn man den Termin nicht einhält.
Und wieder keine Rücksicht auf Betreungspflichten.

Ist es gut wenn ich an diesem "Kontrolltermin" bei Context einen Zeugen mitnehme?

Ich habe mir schon alle VwGH-Urteile ausgedruckt die ich mir mitnehmen werde.

Danke für die Antwort. MFG

Antwort:
Vielleicht ist es ein Versuch wert! Die Infoveranstaltung findet wahrscheinlich vor mehreren Personen statt. Und ob sie bei Einzelgesprächen eine Begleitung zulassen?. Wenn dies aber mit einem Kontrolltermin gleichgesetzt wird und jeder beim AMS das Recht hat eine Begleitung mitzunehmen, muss es auch hier gestattet sein!




 
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