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Zum Eintrag
9.03.2007 um 12.06 Uhr - von Chiara- Ich muss diesen Sinnlos-Kurs nicht machen! - Positive Rückmeldung zum Eintrag von 8.03.2007 um 16.31 Uhr -über "Die Berater" |
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Erstmal das Wichtigste: Ich muss diesen Sinnlos-Kurs nicht machen! Ich hab dafür diese Betreuerin zwar fast in den Wahnsinn getrieben mit meinen Begründungen, aber damit wird sie leben müssen.... Was mich am meisten verwundert: Auf meine Frage nach einer Bestätigung, dass ich den Kurs nun doch nicht besuchen muss hat sie richtig entsetzt reagiert. Letzten Endes habe ich diese Bestätigung doch bekommen, aber auch erst nach langem hin und her, dass es doch mein Problem sei, wenn ich dem AMS bzw. den Betreuern nicht traue und sie \"nicht verpflichtet ist mir diese Bestätigung auszuhändigen. Wenn sie mir nicht trauen können sie ja am Montag zu dem Kurs gehen.\". Außerdem mußte ich mir anhören, dass ich sehr wohl verpflichtet sei, Saisonjobs in ganz Österreich anzunehmen, da ich im Tourismusbereich tätig war/sein will. Ich kann mir nur denken, dass das Blödsinn ist, beweisen konnte ich das freilich im Moment nicht. Alles in allem bin ich froh, dass es diese Seite gibt! Denn das AMS informiert Arbeitslose zwar über seine Pflichten, aber nie darüber, dass man als Arbeitsloser auch Rechte hat. Und ganz ehrlich, wenn einem mit Bezugssperre gedroht wird und man keine Ahnung von nichts hat, dann macht man vieles,schließlich muss man ja von irgendwas leben.... P.S.: Den Vorschlag mit einer eigenen Partei würde ich absolut unterstützen!
Antwort: Es besteht das Recht auf einen Feststellungsbescheid.
Gratuliere zum Erfolg! Rückmeldungen sind sehr wichtig um die Richtigkeit und Wirkung von SoNed zu überprüfen. Sie erzeugen Vertrauen und animieren / motivieren zum Kampf für Gerechtigkeit. Darüber hinaus sind sie auch mein Antrieb und Erfolgserlebnis! Danke!
Parteigründung!
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8.03.2007 um 16.31 Uhr - von Chiara- Die Berater |
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8.03.2007 um 12.22 Uhr - Danke! |
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Herr Moser, was Sie hier leisten ist unbezahlbar. Ich danke Ihnen für Ihre rasche Antwort und Hilfe, damit haben sie mein Selbstbewußtsein gestärkt und auch mein Weiterbestehen gesichert!! Danke!
Antwort: Freud mich |
7.03.2007 um 7.27 Uhr - von J.J. - lese täglich die Einträge |
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Ich möchte mich auf diesem Weg herzlich für diese tolle Seite bedanken.. obwohl ich seit jahren nicht arbeitslos bin, lese ich täglich die Einträge des Forums bzw. die div. Schicksale Auch ich hatte vor Jahren schlechte erfahrungen mit dem AMS gemacht, welche mir noch heute im Magen liegen, daher verstehe ich die meisten hier ganz gut Jedenfalls gebe ich den Link Ihrer Plattform so oft es geht an div. Freunde und bekannte weiter, welche dankend annehmen und die Seite Ihrerseits wieder weiterempfehlen... nochmal vielen Dank und allen Betroffenen, viel Glück... lg J.J.
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27.02.2007 um 11.10 Uhr - von A. U./Graz - Dank für diese Seite! |
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Vielen Dank für diese informative Internetseite! Alles Gute und weiter viel Erfolg! |
26.02.2007 um 17.27 Uhr - von V. St. - ein stück menschenwürde zurück bekommen |
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ich gratuliere euch zu eurer tollen arbeit: dadurch habe ich ein stück menschenwürde zurück bekommen. danke.es wäre mir sehr geholfen wenn ihr , mir den kontakt mit herrn rechtsanwalt H.Pochieser ermöglichen würdet.danke im voraus.v. |
19.02.2007 um 14.14 Uhr - von Doris - Kompliment |
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Deine Homepage hat mir sehr gut gefallen. Und was noch wichtiger ist, viele Infos geboten. Danke. |
9.02.2007 um 21.01 Uhr - von R. H. - Geile Internetplattform |
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Geile Internetplattform kann nur sagen weiter so habe beim AMS noch nie einen Berater gesehen der was von Arbeit versteht. Die würden auch einen Schlosser als Hebame umschulen. |
4.02.2007 um 9.40 Uhr - von H.G. - Rückmeldung über den Ausgang - von 22.01! Bezugssperre wurde aufgehoben! |
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Hallo Herr Moser,
langer Rede kurzer Sinn : die Bezugssperre wurde mittels Berufungsvorentscheidung in erster Instanz wieder aufgehoben.
Die selbe Person die den Einstellungsbescheid ausstellte, schickte kurze Zeit später, nachdem ich Berufung einlegte, eine Berufungsvorentscheidung.
Der nach, kann die Behörde erster Instanz gemäß § 64a Abs. 1 AVG, die Berufung selber behandeln und in jede Richtung abändern.
Somit kann die Fopperei munter weitergehen.... Bezüge einstellen...ohne dass es dem Betroffenen mitgeteilt wird...warten ob sich der meldet...und dann, einfach die Tatsache, eher formlos nicht per Einschreiben, nein ein gewöhnlicher Brief mit dem Inhalt: Das Ermittlungsverfahren hat ergeben: Obgenannter Bescheid entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Bezüge wurden nachbezahlt (seit 25.10.06 eingestellt) und die Abteilungsleiterin schreibt mir, (RsB) zur Fortsetzung meiner Betreuung und Arbeitssuche sowie Abklärung und Beurteilung (Antragstellung) meines Leistungsanspruches, ist es unbedingt erforderlich mit mir persönlich zu sprechen und lädt mich daher, als Abteilungsleiterin, verbindlich, zu einem persönlichen Beratungsgespräch ein. Selbstverständlich wird dieser Termin als Kontrollmeldung gem. § 49 vorgeschrieben und ich freue mich schon, diesen wahrzunehmen.
Sollten Sie noch Fragen haben Herr Moser, antworte ich gerne gäbe es Ihrerseits Tips für mein Beratungsgespräch ... auch gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Zu Fopperei - Nein genau solche Fälle sind für Amtshaftungsklagen prätestiniert! Um diese Sauerei abzustellen, müßen Klagen eingebracht werden! Dazu der RA.
Stand der Amtshaftungsklagen. Welche Fälle wären (wegen guter Chancen) prinzipiell geeignet, um gezielt danach zu suchen?
Besonders günstig sind Fälle, wo das AMS den eigenen Bescheid behebt, bevor noch der Fall zum VwGH geht. Wenn die Rechtswidrigkeit bereits feststeht, können Spesen mit geltend gemacht werden. Schäden einklagbar. Z. Bsp. auch Fahrkarte zum Rechtsanwalt / Arbeitsloseninitiativen. |
3.02.2007 um 13.54 Uhr - Ch.Ba. - Sperre aufgehoben! - Kein Geld zu verschenken !! |
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Und schon gar nicht dem AMS. Die rechtswidrigen Praktiken beim AMS sind längst bekannt.(siehe dazu Erkenntnisse VwGH) Schließlich ist Arbeitslosengeld/Notstandshilfe dazu da Eure Existenz einigermaßen abzusichern. Ich kämpfe gerne um meine Existenz.
Eine 6-wöchige vorläufige Bezugssperre ist schnell ausgesprochen. Allein der Verdacht reicht völlig um Sanktionen (§9, §10, §49 und und...) einzuleiten. Hausverstand spielt dabei keine Rolle. Ob es überhaupt so möglich gewesen sein könnte?
Eine Niederschrift oder Parteiengehör erfolgt zumeist erst im Nachhinein. In meinem Fall war rechtswidrige Bezugssperre bereits ausgesprochen und Verfahren eingeleitet. Trotzdem habe ich mich durch AMS nicht verunsichern oder einschüchtern lassen. Ich habe die rechtswidrige Bezugsperre angefochten und war erfolgreich. Der mir zustehende NH-Betrag wurde überwiesen, die Sperre aufgehoben.
Ich empfehle allen Betroffenen es ebenso zu machen. Sofort einen Bescheid verlangen, am Besten eingeschrieben. Hier auf dieser Webseite http://www.soned.at/ sind zahlreiche Informationen und Rechtstipps die helfen und Auskunft geben wie am Besten vorzugehen ist. Es liegt bei jedem einzelnen selbstverantwortlich, die Seiten und Information auf http://www.soned.at/ genau zu lesen und anzuwenden.
Wer sich nicht ganz sicher ist, wie er/sie gegen Bezugssperre vorgehen kann, soll sich zusätzliche Tipps bei der Volksanwaltschaft (0800 223 223) einholen. Auch ich habe zusätzlich in meinem speziellen Fall die VA zu Rate gezogen. Um Kosten zu sparen (Brief/Porto) habe ich auch Email und Gratis-Online-Faxanbieter verwendet. Durch einige Umstände hat es leider bei mir auch 6 Wochen gedauert, das Verfahren wurde unnötig hinausgezögert, (damit ist zu rechnen, jedoch kein Grund aufzugeben), bis der Bescheid vom AMS kam, dass Nachzahlung veranlaßt wurde.
Auch wenn es an die 2 Jahre dauert sollte (obwohl VwGH AMS Angelegenheiten bereits zügiger abarbeitet und die Dauer verkürzt) und einige eventuell bis zum VwGH streiten müssen, ich würde - nein ich werde - es wieder machen und kann nur allen empfehlen es nicht einfach hinzunehmen - dass AMS eine rechtswidrige Bezugssperre ausspricht. Zu 90% werden die Urteile beim VwGH wegen Rechtswidrigkeit zugunsten der Betroffenen ausgepsrochen, was soviel heißt: Ihr bekommt euer Geld im nachhinein - aber Ihr habt Euch erfolgreich gegen AMS gewährt. Und das zählt.
Auch habe ich gelernt, das ICH als Betroffener wesentlich mehr Rechte habe als mir das AMS zugestehen will. Zukünftig werde ich diese auch verwenden. Bei jeder kleinsten Kleinigkeit. Auch empfehle ich sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit AMS mindesten 6 Monate aufzuheben und Notizen anzulegen. Ebenso mit den vom AMS zugewiesenen Firmen bei denen Ihr Euch vorstellen müßt. Auch dass werde ich noch genauer machen. Und ebenso werde ich mich regelmäßig über NEUES bei http://www.soned.at/ informieren und allen meinen Bekannten und Nicht-Bekannten weiterempfehlen.
Ich war bis zu meiner Bezugssperre freundlich am AMS (werde es auch weiterhin sein - den Umständen entsprechend) habe korrekt meine Bewerbungen gemacht, weil ich eben wieder ins normale Berufsleben zurück möchte, aber eines ist sicher: Die vom AMS nehmen keine Rücksicht darauf. Das spielen mit Zahlen und Statistiken ist den Ranghöheren vom AMS wichtiger als Schicksale. Die Spielregeln mit AMS werden zukünftig noch härter und unangenehmer. Also nehmt keine Rücksicht und wehrt euch, holt euch die Würde und Respekt zurück, die Euch zusteht. Ein von Arbeitslosigkeit Betroffener ist kein Bittsteller, der sich zu verstecken hat. Vielmehr ein Soziales Grundrecht, dass jedem, der die Vorraussetzungen erfüllt ZUSTEHT. Und in der heutigen Zeiten - kann es jeden morgen treffen.
Eine gute Möglichkeit meine Erfahrungen mit Bezugssperren weiterzugeben wird der nächste Kurs sein, den mir AMS sicherlich demnächst aufs Aug drückt, um diese Seite und Vorgehensweise von rechtswidrigen Sperren zu verbreiten.
Zum Schluß: Ich wünsche keinem dass er in ähnliche Situation wie ich schlittert. Appelliere jedoch an alle - setzt Euch zur Wehr. Bescheid anfechten. Beschwerden schreiben. Nehmt Eure Rechte wahr. Schütz Eure Existenz. Verteidigt Eure Würde. mfg
3.02.2007 um 21.33 Uhr von Landmark Beglückwünsche Sie zu Ihren Erfolg. Leider ist es heute sehr schwer möglich eine Job zu finden mit einer Entlohnung von der man auch Leben kann. DAS ist für mich das Problem |
3.02.2007 um 11.33 Uhr - Wolfgang L. - Website ist ABSOLUTE SPITZE! |
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Hallo lieber christian u. übrige "soneder",aus Zeitmangel (bin dzt.hauptsächlich mit täglichem - finanziellen - Überlebenskampf "haupt"beschäftigt, sorry!!) kann ich mir leider nicht immer alles im Net anschauen, was für mich bzw. unsere "Bewegung" interessant bzw. wichtig ist/wäre... ...ABER deine/eure Website ist ABSOLUTE SPITZE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Werde mich jetzt sicher öfter als bisher dort "aufhalten", versprochen, lieber "Blutsbruder" christian!!!
Noch etwas: würde mich gerne, wenn ich ein bissl Zeit dafür erübrigen kann, mit RA Dr. Pochieser wegen Klage gegen AMS in Verbindung setzen: Könntest du mir, bitte, seine Adresse u.evtl.E-mail-Adr.(wenn "freigegeben") mitteilen??
Antwort: Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser eh. Schottenfeldgasse 2-4 A-1070 Wien Tel.: ++43 1 5238667 Fax: ++43 1 5238667-10 ra@hpochieser.at Rechtsanwaltscode: R110832 Kanzleistunden: Mo - Do 9-12 u. 14 - 17; Fr 9 - 12 Uhr |
22.01.2007 um 12.24 Uhr - H. G. - gegen diesen Bescheid Berufung einlegen |
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Hallo, bitte um Hilfe bei Berufung gegen Bescheid. Nachdem mir das AMS seit 25.10.2006 keine Leistung mehr anwies erhielt ich nun endlich nach dringlicher Nachfrage einen Bescheid über die Leistungseinstellung . Als Grund wird die Nichteinhaltung eines Kontrolltermines gemäß § 49 und das ich mich nicht mehr persönlich bei meinem zuständigen Berater gemeldet habe angeführt. Besagter Kontrolltermin wurde mir als Rückmeldetermin bezüglich einer Stellenzuweisung, welche mir zu einem Zeitpunkt übermittelt wurde zu der eine Leistungseinstellung bestand, vorgeschrieben. Auf Grund der aufrechten Leistungseinstellung betrachtete ich alle in dieser Zeit eingehenden AMS Schreiben als gegenstandslos. Da ich verbale und tätliche Übergriffe (vor Zeugen) meines zuständigen Beraters als nicht konstruktiv empfand forderte ich auf dem Dienstweg (Abteilungsleiterin, Amtsleiter, Ombudsfrau) einen anderen Berater, leider erfolglos. Nun geht es darum gegen diesen Bescheid Berufung einzulegen und da fehlt mir ein gutes Konzept.Vielleicht weis jem! and Rat, Antwort auch per mail vielen Dank mfg
Antwort: In der Sperrezeit mußten sie Stellenzuweisungen nicht folgeleisten!
Die bezugsberechtigte Person hat das Recht, binnen vier Wochen nach Zustellung der Mitteilung einen Bescheid über die Einstellung oder Neubemessung zu begehren. Wird in diesem Fall nicht binnen vier Wochen nach Einlangen des Begehrens ein Bescheid erlassen, so tritt die Einstellung oder Neubemessung rückwirkend außer Kraft und die vorenthaltene Leistung ist nachzuzahlen.
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