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9.03.2007 um 12.06 Uhr - von Chiara- Ich muss diesen Sinnlos-Kurs nicht machen! - Positive Rückmeldung zum Eintrag von 8.03.2007 um 16.31 Uhr -über "Die Berater"


Erstmal das Wichtigste: Ich muss diesen Sinnlos-Kurs nicht machen! Ich hab dafür diese Betreuerin zwar fast in den Wahnsinn getrieben mit meinen Begründungen, aber damit wird sie leben müssen....
Was mich am meisten verwundert: Auf meine Frage nach einer Bestätigung, dass ich den Kurs nun doch nicht besuchen muss hat sie richtig entsetzt reagiert. Letzten Endes habe ich diese Bestätigung doch bekommen, aber auch erst nach langem hin und her, dass es doch mein Problem sei, wenn ich dem AMS bzw. den Betreuern nicht traue und sie \"nicht verpflichtet ist mir diese Bestätigung auszuhändigen. Wenn sie mir nicht trauen können sie ja am Montag zu dem Kurs gehen.\". Außerdem mußte ich mir anhören, dass ich sehr wohl verpflichtet sei, Saisonjobs in ganz Österreich anzunehmen, da ich im Tourismusbereich tätig war/sein will. Ich kann mir nur denken, dass das Blödsinn ist, beweisen konnte ich das freilich im Moment nicht.
Alles in allem bin ich froh, dass es diese Seite gibt! Denn das AMS informiert Arbeitslose zwar über seine Pflichten, aber nie darüber, dass man als Arbeitsloser auch Rechte hat. Und ganz ehrlich, wenn einem mit Bezugssperre gedroht wird und man keine Ahnung von nichts hat, dann macht man vieles,schließlich muss man ja von irgendwas leben....
P.S.: Den Vorschlag mit einer eigenen Partei würde ich absolut unterstützen!

Antwort:
Es besteht das Recht auf einen Feststellungsbescheid.

Gratuliere zum Erfolg!
Rückmeldungen sind sehr wichtig um die Richtigkeit und Wirkung von SoNed zu überprüfen. Sie erzeugen Vertrauen und animieren / motivieren zum Kampf für Gerechtigkeit.
Darüber hinaus sind sie auch mein Antrieb und Erfolgserlebnis! Danke!

Parteigründung!

8.03.2007 um 16.31 Uhr - von Chiara- Die Berater


Liebe Gleichgesinnte!
Ich habe soeben einen Brief bekommen, in dem ich ab Montag zu einem 11-wöchigen Kurs bei \"Die Berater\" verpflichtet werde (Titel:Überregionale Vermittlung im Fremdenverkehr Sommer/Winter 2007). Da der Kurs nicht annähernd Inhalte hat, die mir bei der Arbeitssuche behilflich sein könnten, möchte ich an diesem Kurs sicher nicht teilnehmen. Da ich morgen zu meinem Betreuer gehe um mit ihm darüber zu reden, hätte ich gern so schnell wie möglich ein paar Infos bzw. Links zu Artikeln ect., die beweisen, dass er mir im Falle einer Weigerung nicht mit Bezugssperre drohen kann. Vielen Dank!

Antwort:
Die Berater
VwGH meint nur freiwillig! Falls mittlerweile ein neues Konzept erstellt wurde so muss der Kurs neu ausjudiziert werden. Brauche den Kursinhalt!
Wobei nur das AMS unter §10 vermitteln darf!
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

Aufklärung über Defizite

Coaching keine Maßnahme

8.03.2007 um 12.22 Uhr - Danke!


Herr Moser, was Sie hier leisten ist unbezahlbar. Ich danke Ihnen für Ihre rasche Antwort und Hilfe, damit haben sie mein Selbstbewußtsein gestärkt und auch mein Weiterbestehen gesichert!! Danke!

Antwort:
Freud mich

7.03.2007 um 7.27 Uhr - von J.J. - lese täglich die Einträge


Ich möchte mich auf diesem Weg herzlich für diese tolle Seite bedanken..
obwohl ich seit jahren nicht arbeitslos bin, lese ich täglich die Einträge des Forums bzw. die div. Schicksale
Auch ich hatte vor Jahren schlechte erfahrungen mit dem AMS gemacht, welche mir noch heute im Magen liegen, daher verstehe ich die meisten hier ganz gut
Jedenfalls gebe ich den Link Ihrer Plattform so oft es geht an div. Freunde und bekannte weiter, welche dankend annehmen und die Seite Ihrerseits wieder weiterempfehlen...
nochmal vielen Dank und allen Betroffenen, viel Glück... lg J.J.

27.02.2007 um 11.10 Uhr - von A. U./Graz - Dank für diese Seite!


Vielen Dank für diese informative Internetseite! Alles Gute und weiter viel Erfolg!

26.02.2007 um 17.27 Uhr - von V. St. - ein stück menschenwürde zurück bekommen


ich gratuliere euch zu eurer tollen arbeit: dadurch habe ich ein stück menschenwürde zurück bekommen. danke.es wäre mir sehr geholfen wenn ihr , mir den kontakt mit herrn rechtsanwalt H.Pochieser ermöglichen würdet.danke im voraus.v.

19.02.2007 um 14.14 Uhr - von Doris - Kompliment


Deine Homepage hat mir sehr gut gefallen. Und was noch wichtiger ist, viele Infos geboten. Danke.

9.02.2007 um 21.01 Uhr - von R. H. - Geile Internetplattform

Geile Internetplattform kann nur sagen weiter so habe beim AMS noch nie einen Berater gesehen der was von Arbeit versteht. Die würden auch einen Schlosser als Hebame umschulen.

4.02.2007 um 9.40 Uhr - von H.G. - Rückmeldung über den Ausgang - von 22.01! Bezugssperre wurde aufgehoben!


Hallo Herr Moser,
langer Rede kurzer Sinn : die Bezugssperre wurde mittels Berufungsvorentscheidung in erster Instanz wieder aufgehoben.
Die selbe Person die den Einstellungsbescheid ausstellte, schickte kurze Zeit später, nachdem ich Berufung einlegte, eine Berufungsvorentscheidung.
Der nach, kann die Behörde erster Instanz gemäß § 64a Abs. 1 AVG, die Berufung selber behandeln und in jede Richtung abändern.
Somit kann die Fopperei munter weitergehen.... Bezüge einstellen...ohne dass es dem Betroffenen mitgeteilt wird...warten ob sich der meldet...und dann, einfach die Tatsache, eher formlos nicht per Einschreiben, nein ein gewöhnlicher Brief mit dem Inhalt: Das Ermittlungsverfahren hat ergeben: Obgenannter Bescheid entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Bezüge wurden nachbezahlt (seit 25.10.06 eingestellt) und die Abteilungsleiterin schreibt mir, (RsB) zur Fortsetzung meiner Betreuung und Arbeitssuche sowie Abklärung und Beurteilung (Antragstellung) meines Leistungsanspruches, ist es unbedingt erforderlich mit mir persönlich zu sprechen und lädt mich daher, als Abteilungsleiterin, verbindlich, zu einem persönlichen Beratungsgespräch ein. Selbstverständlich wird dieser Termin als Kontrollmeldung gem. § 49 vorgeschrieben und ich freue mich schon, diesen wahrzunehmen.
Sollten Sie noch Fragen haben Herr Moser, antworte ich gerne gäbe es Ihrerseits Tips für mein Beratungsgespräch ... auch gerne.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Zu Fopperei - Nein genau solche Fälle sind für Amtshaftungsklagen prätestiniert!
Um diese Sauerei abzustellen, müßen Klagen eingebracht werden!
Dazu der RA.

Stand der Amtshaftungsklagen. Welche Fälle wären (wegen guter Chancen) prinzipiell geeignet, um gezielt danach zu suchen?

Besonders günstig sind Fälle, wo das AMS den eigenen Bescheid behebt, bevor noch der Fall zum VwGH geht. Wenn die Rechtswidrigkeit bereits feststeht, können Spesen mit geltend gemacht werden.
Schäden einklagbar. Z. Bsp. auch Fahrkarte zum Rechtsanwalt / Arbeitsloseninitiativen.

3.02.2007 um 13.54 Uhr - Ch.Ba. - Sperre aufgehoben! - Kein Geld zu verschenken !!


Und schon gar nicht dem AMS. Die rechtswidrigen Praktiken beim AMS sind längst bekannt.(siehe dazu Erkenntnisse VwGH) Schließlich ist Arbeitslosengeld/Notstandshilfe dazu da Eure Existenz einigermaßen abzusichern. Ich kämpfe gerne um meine Existenz.

Eine 6-wöchige vorläufige Bezugssperre ist schnell ausgesprochen. Allein der Verdacht reicht völlig um Sanktionen (§9, §10, §49 und und...) einzuleiten. Hausverstand spielt dabei keine Rolle. Ob es überhaupt so möglich gewesen sein könnte?

Eine Niederschrift oder Parteiengehör erfolgt zumeist erst im Nachhinein. In meinem Fall war rechtswidrige Bezugssperre bereits ausgesprochen und Verfahren eingeleitet. Trotzdem habe ich mich durch AMS nicht verunsichern oder einschüchtern lassen. Ich habe die rechtswidrige Bezugsperre angefochten und war erfolgreich.
Der mir zustehende NH-Betrag wurde überwiesen, die Sperre aufgehoben.

Ich empfehle allen Betroffenen es ebenso zu machen. Sofort einen Bescheid verlangen, am Besten eingeschrieben. Hier auf dieser Webseite http://www.soned.at/ sind zahlreiche Informationen und Rechtstipps die helfen und Auskunft geben wie am Besten vorzugehen ist. Es liegt bei jedem einzelnen selbstverantwortlich, die Seiten und Information auf http://www.soned.at/ genau zu lesen und anzuwenden.

Wer sich nicht ganz sicher ist, wie er/sie gegen Bezugssperre vorgehen kann, soll sich zusätzliche Tipps bei der Volksanwaltschaft (0800 223 223) einholen. Auch ich habe zusätzlich in meinem speziellen Fall die VA zu Rate gezogen. Um Kosten zu sparen (Brief/Porto) habe ich auch Email und Gratis-Online-Faxanbieter verwendet. Durch einige Umstände hat es leider bei mir auch 6 Wochen gedauert, das Verfahren wurde unnötig hinausgezögert, (damit ist zu rechnen, jedoch kein Grund aufzugeben), bis der Bescheid vom AMS kam, dass Nachzahlung veranlaßt wurde.

Auch wenn es an die 2 Jahre dauert sollte (obwohl VwGH AMS Angelegenheiten bereits zügiger abarbeitet und die Dauer verkürzt) und einige eventuell bis zum VwGH streiten müssen, ich würde - nein ich werde - es wieder machen und kann nur allen empfehlen es nicht einfach hinzunehmen - dass AMS eine rechtswidrige Bezugssperre ausspricht. Zu 90% werden die Urteile beim VwGH wegen Rechtswidrigkeit zugunsten der Betroffenen ausgepsrochen, was soviel heißt: Ihr bekommt euer Geld im nachhinein - aber Ihr habt Euch erfolgreich gegen AMS gewährt.
Und das zählt.

Auch habe ich gelernt, das ICH als Betroffener wesentlich mehr Rechte habe als mir das AMS zugestehen will. Zukünftig werde ich diese auch verwenden. Bei jeder kleinsten Kleinigkeit.
Auch empfehle ich sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit AMS mindesten 6 Monate aufzuheben und Notizen anzulegen. Ebenso mit den vom AMS zugewiesenen Firmen bei denen Ihr Euch vorstellen müßt. Auch dass werde ich noch genauer machen. Und ebenso werde ich mich regelmäßig über NEUES bei http://www.soned.at/ informieren und allen meinen Bekannten und Nicht-Bekannten weiterempfehlen.

Ich war bis zu meiner Bezugssperre freundlich am AMS (werde es auch weiterhin sein - den Umständen entsprechend) habe korrekt meine Bewerbungen gemacht, weil ich eben wieder ins normale Berufsleben zurück möchte, aber eines ist sicher: Die vom AMS nehmen keine Rücksicht darauf.
Das spielen mit Zahlen und Statistiken ist den Ranghöheren vom AMS wichtiger als Schicksale. Die Spielregeln mit AMS werden zukünftig noch härter und unangenehmer. Also nehmt keine Rücksicht und wehrt euch, holt euch die Würde und Respekt zurück, die Euch zusteht. Ein von Arbeitslosigkeit Betroffener ist kein Bittsteller, der sich zu verstecken hat. Vielmehr ein Soziales Grundrecht, dass jedem, der die Vorraussetzungen erfüllt ZUSTEHT.
Und in der heutigen Zeiten - kann es jeden morgen treffen.

Eine gute Möglichkeit meine Erfahrungen mit Bezugssperren weiterzugeben wird der nächste Kurs sein, den mir AMS sicherlich demnächst aufs Aug drückt, um diese Seite und Vorgehensweise von rechtswidrigen Sperren zu verbreiten.

Zum Schluß: Ich wünsche keinem dass er in ähnliche Situation wie ich schlittert. Appelliere jedoch an alle - setzt Euch zur Wehr. Bescheid anfechten. Beschwerden schreiben. Nehmt Eure Rechte wahr. Schütz Eure Existenz. Verteidigt Eure Würde. mfg

3.02.2007 um 21.33 Uhr von Landmark
Beglückwünsche Sie zu Ihren Erfolg.
Leider ist es heute sehr schwer möglich eine Job zu finden mit einer Entlohnung von der man auch Leben kann.
DAS ist für mich das Problem

3.02.2007 um 11.33 Uhr - Wolfgang L. - Website ist ABSOLUTE SPITZE!


Hallo lieber christian u. übrige "soneder",aus Zeitmangel (bin dzt.hauptsächlich mit täglichem - finanziellen - Überlebenskampf "haupt"beschäftigt, sorry!!) kann ich mir leider nicht immer alles im Net anschauen, was für mich bzw. unsere "Bewegung" interessant bzw. wichtig ist/wäre...
...ABER deine/eure Website ist ABSOLUTE SPITZE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Werde mich jetzt sicher öfter als bisher dort "aufhalten", versprochen, lieber "Blutsbruder" christian!!!

Noch etwas: würde mich gerne, wenn ich ein bissl Zeit dafür erübrigen kann, mit RA Dr. Pochieser wegen Klage gegen AMS in Verbindung setzen: Könntest du mir, bitte, seine Adresse u.evtl.E-mail-Adr.(wenn "freigegeben") mitteilen??

Antwort:
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.
Schottenfeldgasse 2-4
A-1070 Wien
Tel.: ++43 1 5238667
Fax: ++43 1 5238667-10
ra@hpochieser.at
Rechtsanwaltscode: R110832
Kanzleistunden:
Mo - Do 9-12 u. 14 - 17; Fr 9 - 12 Uhr

22.01.2007 um 12.24 Uhr - H. G. - gegen diesen Bescheid Berufung einlegen


Hallo, bitte um Hilfe bei Berufung gegen Bescheid.
Nachdem mir das AMS seit 25.10.2006 keine Leistung mehr anwies erhielt ich nun endlich nach dringlicher Nachfrage einen Bescheid über die Leistungseinstellung . Als Grund wird die Nichteinhaltung eines Kontrolltermines gemäß § 49 und das ich mich nicht mehr persönlich bei meinem zuständigen Berater gemeldet habe angeführt. Besagter Kontrolltermin wurde mir als Rückmeldetermin bezüglich einer Stellenzuweisung, welche mir zu einem Zeitpunkt übermittelt wurde zu der eine Leistungseinstellung bestand, vorgeschrieben. Auf Grund der aufrechten Leistungseinstellung betrachtete ich alle in dieser Zeit eingehenden AMS Schreiben als gegenstandslos. Da ich verbale und tätliche Übergriffe (vor Zeugen) meines zuständigen Beraters als nicht konstruktiv empfand forderte ich auf dem Dienstweg (Abteilungsleiterin, Amtsleiter, Ombudsfrau) einen anderen Berater, leider erfolglos. Nun geht es darum gegen diesen Bescheid Berufung einzulegen und da fehlt mir ein gutes Konzept.Vielleicht weis jem!
and Rat, Antwort auch per mail vielen Dank mfg

Antwort:
In der Sperrezeit mußten sie Stellenzuweisungen nicht folgeleisten!

Die bezugsberechtigte Person hat das Recht,
binnen vier Wochen nach Zustellung der Mitteilung einen Bescheid
über die Einstellung oder Neubemessung zu begehren. Wird in diesem
Fall nicht binnen vier Wochen nach Einlangen des Begehrens ein
Bescheid erlassen, so tritt die Einstellung oder Neubemessung
rückwirkend außer Kraft und die vorenthaltene Leistung ist
nachzuzahlen.
Das AMS muss Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen
Kopieren sie diesen VwGH-Rechtssatz für die Berufung!

Bitte um Rückmeldung über den Ausgang!

18.01.2007 um 6.28 Uhr - von Da.Z. - bin unter Schock


Bitte - bin unter Schock - was ist das für eine neue Schikane - erfahre gestern Nachmittag zufällig bei einem Arztbesuch - weder ich noch meine Kinder sind krankenversichert !!!
Vielleicht zeig ich zuviel Begeisterung in der ausnahmsweise wirklich interessanten AMS-Maßnahme, die ich zur Zeit mache.
Ich bin 45 Alleinerzieherin 3er Kinder (8, 12, 14 Jahre) und seit September mach ich einen Projektmanagementkurs beim BIT-Institut.
Meine Leistungsanspruch für Notstandshilfe ist laut AMS bis 10.11.2007 bestätigt.

Bitte wieso bin ich plötzlich und ohne Vorwarnung nicht mehr krankenversichert zumal ich brav meine Maßnahme besuche?
Bin gespannt welche Erklärung ich heute vom AMS bekomme. Lg

Antwort:
Jeden Monat erst nachträglich versichert. Muster-Brief für Einspruch

14.45 Uhr anonym
e card - ams - gkk probleme
www.hausaerzteverband.at, unter e card tagebuch gibts dann näheres zu problemchen ärzte u. gkk sowie ams ( siehe 25.5. )
mfg

11.01.2007 um 14.37 Uhr - von Martina aus Wien - Trendwerk oder IT-Works


Ich war heute beim AMS Kontrolltermin meine Beraterin hat keine Arbeitsstelle(n) für mich schreibe auch dieses mal weider 6 Bewerbungen wie schon seit Monaten.Habe im Februar den nächsten Termin und muss mir überlegen ob ich nicht was anderes machen will denn so geht das nicht weiter laut Beraterin nähmlich muss ich im Februar was gefunden haben oder mich umsatteln oder Sie muss mich an Trendwerk oder IT-Works oder ............schicken denn das ist seit Jänner 2007 Pflicht geworden ob ich will oder nicht.Meine Frage also wäre stimmt diese Aussage oder ist das wieder so eine reinlege.Bitte um Antwort . Vielen Dank und herzliche Grüsse an alle.

Antwort:
Trendwerk: Änderungen der Kurse bringt keinen Unterschied
Solidaritätsgruppe über AK-Artikel
Kündigung in der Probezeit darf zu keiner Sperre führen!

Vorläufige Sperre, auch wenn unzulässig, ist zu befürchten. Die Chancen auf Erfolg bei Berufung oder Beschwerde sind groß! Keine Gewähr!

18.10 Uhr von Martina
Gilt dieser Absatz von Hr. Dr. Hans -Paul Nosko eigentlich noch (freie Entscheidung,.....)darf Ams jetzt legal an diese Firmen vermitteln?Darf man Notstandshilfe streichen wenn man nicht annimmt?Bin jetzt schon verunsichert habe voriges Jahr erfolgreich abgelehnt ohne Folgen DANK EUCH

8.01.2007 um 19.55 Uhr - von karoline - meine 10. Schulungszuweisung


ich bitte um einen Tip bezüglich Schulungen. Bekomme meine 10. Schulungszuweisung, davon 8 Personal-Trainings, mir reicht es was kann ich dagegen tun wobei andere kollegen von den kursen ebenfalls langzeitarbeitlose sind und nur 1 oder 2 kurse haben.
danke im voraus

Antwort:
Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! (VwGH)
Falls sie einen Kurs mit selben Inhalt schon mal besucht haben, können sie in der Berufung folgenden Grund angeben!
"Ich habe mir die in diesem Kurs angebotenen Kenntnisse/Fähigkeiten bei meinen letzten Kursbesuch ( insgesamt 10 ) schon angeeignet, deshalb können sie mir nicht fehlen"!, Keine Gewähr

5.01.2007 um 21.41 Uhr - von L*. - Grosse gesundheitliche Probleme


Es fällt mir bei Gott nicht leicht darüber zu schreiben. Aber ich brauche dringend Rat und Hilfe. Mittlerweile ist meine Braterin sehr bemüht für mich einen passenden Kurs zu finden.
Ich kann aber nicht, ich habe ein schweres Alkoholproblem. Noch sieht man es mir nicht an, oder vielleicht doch und ich weiß es nur noch nicht, weil es mir noch keiner gesagt hat.
Habe Panik wenn ich nur daran denke in einer Gruppe von Menschen sitzen zu sollen. Schon bekomme ich Schweissnasse Hände und Panik.
Ich will nicht versuchen mein Problem auf andere abzuschieben, das ich trinke ist alleine mir zuzuschreiben.
Begonnen hat es aber mit meiner ungerechtfertigten Kündigung. Diese habe ich angefochten und nach Jahren auch gewonnen. Die nervliche Belastung, die Existenzangst, mein Alter und einiges mehr liessen mich Anfangs ein wenig Alkohol trinken um schlafen zu können. In den Jahren wurde es mehr und mehr. Ich hatte den Alkohol nicht mehr unter Kontrolle.
Was kann ich denn jetzt tun ? Soll ich es meiner Beraterin erzählen ? Ich schäme mich ja dafür und es ist auch nicht einfach darüber zu reden. Ich würde auch zu den Anonymen Alkoholikern gehen, aber auch dort möchte ich nicht in Gruppen zusammen sitzen. Ich habe Angst ausgespottet zu werden. Auch wenn die alle ein Alkoholproblem haben.
So lange ich das aber nicht in den Griff bekomme, solange wird es sehr schwer einen Kurs zu besuchen, oder arbeiten zu gehen.
Bitte helft mir. Erst am 2. Jänner 2007, nahm ich Teil an einem Begräbnis. Todesursache : Leberzhirrose. Nicht immer ist Alkohol dafür verantwortlich. In diesem Fall, leider schon.
Ich will nicht so Enden. Ich will Leben und mich wieder Integrieren im Arbeitsleben. Aber ich habe Berührungsängste und mag keine Menschen um mich haben.
Kann\'s leider nicht besser erklären. Hoffe aber trotzdem das man den Ernst meiner Lage erkennt und mir Hilfreiche Tipps geben kann.
Vielen Dank im voraus.

Antwort
Hallo
Den ersten Schritt haben sie gemacht und ich finde ihn mutig.
1 Ich würde das nicht der Beraterin mitteilen- wenns nicht unbedingt sein
muss.
2 Sie haben es richtig erkannt und auch bewusst gemacht - Krankheit
Wenn sie jetzt die Nase voll haben und etwas dagegen unternehmen wollen dann
gehen sie zu den anonymen Alkoholikern. - oder einer Beratungsstelle!
Sie können beruhigt sein. jeder der dort anwesenden Personen hat sich das
gleiche gedacht bevor er hingegangen ist -
und genau das wird nicht passieren!!!!!
Es wird sich niemand darüber lustig machen, eher ein alle Achtung verspüren.
Übrigens: können sie dort auch Einzelgespräche führen.
Es geht nur darum die Hürde zu überwinden.
Wenn sie das gemacht haben wird ihnen ein Stein vom Herzen fallen.
Ich lese aus ihren Zeilen, dass es soweit ist und sie den Kampf aufnehmen
wollen.
Dazu brauchen sie Hilfe und die finden sie genau dort.

tun sie es!

Dort haben sie dann auch die Möglichkeit ihr Problem im Zusammenhang mit
Arbeit, AMS, Kurse, ..etc. zu sehen und sich damit besser auseinanderzusetzen.
Weitere Schritte zu diskutieren und ev. auch mal über Krankenstand nachzudenken.
Alles Gute

20.12.2006 um 23 43. Uhr - von A. Kl. - Bezug auf Nicht einschüchtern lassen!!!
- Bei falscher Rückmeldung - Anzeige wegen Verleumung


Warum nützen sie nicht die gesetzlichen Möglichkeiten ?? Eine Anzeige wegen Verleumung wird klarheitschaffen ! Wenn sich herausstell, dass dieser Denunziant dem AMS gegenüber gelogen oder etwas erfunden hat, dann bekommt er eine Strafe und muß ihnen den Schaden ersetzen !

Wenn eine Leasingagentur oder eine Firma - bei der man sich beworben hat - falsche Rückmeldungen ans AMS macht kann man sich sehr wohl schnell dagegen wehren ! Und zwar sehr effektiv: Vorgehensweise:

Sie machen eine Anzeige DIREKT bei der Staatanwaltschaft in ihrem Wohnort wegen dem Verdacht der VERLEUMDUNG gegen diese Leasingagentur. Dies geht sehr schnell und eine Entscheidung liegt oft in einer Woche vor ! Eine Verleumdung ist (auszugsweise) wenn eine dritte Person (zb Leasingagentur) falsche Angaben über dich bei einer Behörde (zb AMS) macht und du dadurch einen finanziellen Schaden erleidest (zb Sperre weil sie Frech waren). Dies ist strafrechtlich und zivilrechtlich relevant. Sie ersparen sich eine Klage !

Bei einer ANZEIGE WEGEN VERLEUMDUNG verlangt die POLIZEI /bzw STAATSANWALTSCHAFT vom Denunzianten die Beweise ob du tatsächlich dies oder jenes getan hast. DU MUSST NICHTS BEWEISEN. Die beweislast liegt alleinig beim Verleumder ! Daher brauchst du keine Angst haben, und du hast das RECHT ZUM SCHWEIGEN! Keine Selbstbelastung ! Daher WENN nun die Staatsanwaltschaft der meinung ist die Beschuldigungen (zb das sie Frech waren und ein faules schlampiges vereitelndes Verhalten an den Tag gelegt haben ) sind nicht genug dann bekommt dieser Verleumder automatisch eine Strafe. Und wie will man denn nachweisen dass jemand frech war oder dies und jenes getan hat. Gar nicht. Und Tonbandaufzeichnungen akzeptiert die Staatsanwaltschaft auch nichtl. Daher wird diese Person auch ordentlich gestraft. Da sie verleumdet wurden. Und ihnen die existenz DURCH DIESE Person enzogen wurde. Nur das Schmerzensgeld (falls es nötig sei) müssten sie selber einklagen. Hingegen die Verleumdung ist ein Offi!
zialsdelikt sowie strafrechtlich relevant und der Staatsanwalt handelt von sich aus, ohne ihr zutun.

Bsp: Firma behauptet sie waren frech. -> Bezug gesperrt. Sie machen sofort anzeige gegen diese Firma wegen Verleumdung. Staatsanwaltschaft verlangt von der Firma und NICHT von ihnen die Beweise dass sie tatsächlich (zb Frech waren und den Job vereiteln wollten). Wenn die firma dies nicht erbringen kann, bekommt derjenge eine feste Strafe ! Und das ist meistens der Fall.

Denn es geht doch nicht an dass man jemanden verleumdet und es nicht mal beisen kann !!!!!! So Leute kommen nicht ungestraft dafon !!

21.12.2006 um 23.39 Uhr - von St.
dies ist natürlich ein möglicher weg bei verleumdung bei kursbesuchen an das ams.
jedoch muss man hier einiges richtigstellen.
die beweislast dafür,dass verleumdung stattgefunden hat,liegt sehr wohl bei dem der die anzeige erstattet.
dies ist ist vielen fällen auch möglich durch aktenauszug beim zuständigen ams,was auch einen rechtsanspruch darstellt.
trotzdem liegt die beweislast für das angeklagte delikt beim kläger.
in unsrere rechtssprechung gibt es nämlich den bedeutenden satz \"in dubio,pro reo\",heisst auf deutsch im zweifel für den angeklagten.
obwohl dieser bei diversen verfahren nicht ausreichend beachtet wird,steht er so festgeschrieben.
dies könnte im äussersten fall dazu führen,dass der beschuldigte,wenn sie ihm die verleumdung nicht nachweisen können,wiederum die möglichkeit hat, eine verleumdungsanzeige gegen den kläger einzubringen, wo sie es dann wesentlich schwerer haben diese zu widerlegen,weil die aussage ja dann amtlich und bewiesen ist.
also sollte man hier aufpassen,dass man sich nicht auf empfehlungen einlässt, von rechtsunkundigen personen,die einem dann selber auf den kopf fallen.
auch wenn es gut gemeint ist,würde ich davon abraten auf vorschläge ohne genaue recherche und deren risiko einzugehen.

Anmerkung:
Bei Unsicherheit Auskunft einholen. Bei Rechtsanwälten ist meistens die erste Stunde gratis. Es gibt auch Gerichtstage an denen eine Rechtsauskunft möglich ist. Kostenlose Rechtsberatung per E-Mail von der Solidaritätsgruppe.
Mit Zeugen, wie in diesem Fall, ist eine Anzeige oder Klage kein Problem!
Gegen diese Schweinerei sollten sie vorgehen!

20.12.2006 um 13.36 Uhr - von Si. Gr. aus Tux- Bitte kämpft weiter!


Ich finde eure Hompage sehr wichtig. Auch ich bin schon oft in situationen gekommen wo ich ungerecht behandelt wurde. Bitte kämpft weiter!

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