|
|
11.05.2008 um 0.18 Uhr - von H. - Zu C.P. 09.05.08 Schwangerschaft Kündigungsschutz bei Schwangerschaft |
|
Wichtig: Sie wurden vom Dienstgeber gekündigt! Waren Sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger?, oder in der Kündigungszeit? In dieser Zeit besteht ein Aufrechtes Dienstverhältnis!! Ich nehme an, nachdem Sie wissen, dass es 5 Wochen sind, haben Sie eine ärztliche Bestätigung. Sie müssen diese innerhalb 5 Tagen!!! Ihren Dienstgeber nachweislich zur Kenntnis bringen. Kopie machen. das Original der Firma (Lohnbüro) bringen, auf der Kopie den Empfang bestätigen lassen! oder Zeuge mitnehmen. Postweg ist nicht verlässlich. In diesem Fall ist Kündigung nicht Rechtswirksam. 5 Tagefrist ab Kenntniserlangung der Schwangerschaft ist wichtigster Punkt, wenn diese bereits bei der Kündigung bzw. Kündigungszeit eingetreten war. Ab Ihrer Meldung geht das Dienstverhältnis normal weiter (Behaltepflicht), und Sie haben alle Ansprüche wie jede andere Dienstnehmerin. Sollten Sie keine ärztliche Bestätigung haben, gehen Sie sofort zum Arzt, oder in eine Spitalambulanz, sagen Sie warum Sie das brauchen (Existenz), notfalls versuchen Sie das Attest Privat zu bezahlen, glauben Sie es, es zahlt sich aus! Sollten die genannten Punkte so sein, und der Dienstgeber zieht die Kündigung nicht zurück, gehen Sie sofort zur AK. Sie werden Ihr Recht bekommen. Frist ist wichtig, ega! l wann die Schwangerschaft während des aufrechten Dienstverhältnisses eingetreten ist, niemand kann verlangen das Frau dass gleich bemerkt. LG. H. PS: Sollte C.P. an mich noch Fragen haben, können Sie meine E-Mail Adresse weitergeben
An Sie Hr. Moser alles Gute, machen Sie weiter, die Menschen brauchen Hilfe und Sie.
Antwort: Danke!
(Alle Einträge ohne Gewähr!)
|
10.05.2008 um 17.49 Uhr - von M. B. - Unterstützungen? |
|
lieber herr moser ich bekomme für eine jahr eine Invalidätspension in der höche von 700?.meine wohnung kostet mich 390? in monat.an wen kann ich mich um eine unterstützung wenden? ich möchte mich dringend nächste woche für eine abendschule anmelden.doch die schule will ein nachweis über berufstätigkeit oder bestätigung vom arbeitsamt das ich arbeitssuchend bin.aber die PVA zahlt meine I-Pension.was muss ich machen damit ich doch in die abendschule gehen darf?? bitte um ihre hilfe.lg.martin
Antwort: Suchen sie um Wohnungsbeihilfe an! Befreiung der Rundfunkgebühren / Telefon Zuschuss! auch Rezeptgebühr! etc. Help-gv.at Der Amtshelfer im Internet. Wegweiser durch österreichische Behörden, Ämter und Institutionen. Von A wie Alleinerziehung bis Z wie Zivilschutz.
Wenn der Abendschule der Bescheid über die Invalidätspension nicht reicht, holen sie sich eine aktuelle Bestätigung von der PVA!
18.22 Uhr - von M.B. - Wohnungs-übernahme habe als hauptmieter eine (52m*)2 zimmer gemeinde wohnung seit 19 monaten.mein guter freund wohnt 2 strassen weiter in einer (80m*)3 zimmer gemeinde wohnung.er möchte in 3 monaten ausziehen.was muss ich machen das ich seine wohnung übernehmen kann?
Antwort: Beide zum Vermieter (Gemeinde) gehen und Wohnungs-Übernahme regeln!
19.47 Uhr - von M. B. Ich war 5 jahre als maurer tätig.dan war mir alles schon zuviel.meine eltern und mein boss machten mich psychisch fertig.ich jänner 2006 habe ich ein SV begangen.war über einen jahr auf reha und in spital.im april 2008 holte ich mir ein Versicherungsdatenauszug von der wgkk.darauf steht: - - - sensible Daten - - - seit 1.11.07 beziehe ich pension.mein unfall hate ich im jänner 2006.ausser meiner pension wurde mir kein geld seit meinen unfall von meinen chef überwiesen.wie kann ich das geld einklagen? bekomme ich unterstützungen wen ich eine kleine pension habe? muss mein leiblicher vater mir kinderbeihilfe zahlen wenn er noch nie alimente gezahlt hat? kann ich weniger rundfunkgebühren zahlen? wie bekomme ich eine wohnbeihilfe? mein stiefvater ist eisenbahner.er und meine leibliche schwester und auch meine mutter haben dank ihm ein eisenbahnerausweis mit den sie umsonst in österreich und 50% in der welt fahren können,kan ich auch so einen erhalten? mein stiefvater hat mich seit ich beim gewohnt habe sehr oft im rausch geschlagen und getreten.als ich 18 wurde hat er mich rausgeschmisen aus seiner wo! hnung.ich hab dan ein lehrlingsheim gefunden.dan kam der (Sv)unfall.meine geschwister und eltern wenden sich von mir ab.jetzt beziehe ich eine kleine pension und bitte sie um ihren rat.
Antwort: Besuchen sie die AK! Die hilft ihnen die Angelegenheiten mit ihrem Ex-Chef zu bereinigen! Ab 18 Jahre gibt es keine Familienbeihilfe mehr, ausser sie machen eine Ausbildung/Schule! Dann bekämen sie das Geld, so sie eine eigene angemeldete Wohnung hätten! Eisenbahnerausweis müssten sie mit ihrem Stiefvater regeln! Pensionsbezieher haben auch Vergünstigungen! Ev. Vorteilskarte gratis! Nachzulesen in Ermässigungen und finanzielle Beihilfen - Senioren (Pensionsbezieher) in Wien Mit Unterstützungsfond der Pensionsversicherung - und vieles mehr!
|
10.05.2008 um 16.58 Uhr - von Cl. -- E-Mail an Min. Buchinger u. LH. Pröll Bitte unterstützen sie das bedingungslose Grundeinkommen! |
|
*BITTE UNTERSTÜTZT/UNTERSTÜTZEN SIE DIE FORDERUNG NACH EINEM BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN FÜR ALLE.* Nähere Infos dazu findet Ihr/ finden Sie unter www. soned.at
Das ist eine Kopie des Mails, das ich an Herrn Min. Buchinger und Landeshauptmann Pröll geschickt habe. Cl. *.
Kopie:
Sg Herr Minister Buchinger! Sg Herr Landeshauptmann Pröll!
Es ist eine Tatsache: Wie viele Menschen gibt es, die über einen echten Arbeitsplatz verfügen? Wie viele Menschen gibt es, die einen Spießrutenlauf bestehend aus geringfügigen Jobs-Werk- oder Dienstverträgen- oft in Kombination mit Arbeitslosengeld bestehen müssen, um ihr Leben zu fristen. Wie viele Menschen gibt es, die davon betroffen sind, und überdies behindert sind, sei es leicht-mittel- oder schwer!
Wie viele Menschen oder Institutionen gibt es, die vom Staat getragen werden, von Staatswegen die finanziellen Mittel bekommen, um obiges Procedere abzuwickeln.
Wie viele Private gibt es, die sich dieser Vorgangsweise gegenüber sehen - allerdings ohne dafür die nötige Grundabsicherung ihrer beruflichen Tätigkeiten vom Staat abgesichert zu bekommen. Und diese stehen dann im gleichen sogenannten Wettbewerb des sogenannten "Freien Marktes" und müssen unter Ausbeutung ihrer Person und ihrer persönlichen Ressourcen und unter Ausbeutung ihrer Gesundheit neben diesen bestehen. Absoluter Machtmißbrauch ist an der Tagesordnung - bezahlt von öffentlichen Stellen und von der öffentlichen Hand. Für eine faire Chancengleichheit ALLER Menschen dieses Landes, sei es Mütter, die sich der Kindererziehung widmen wollen, Personen, seien es Verwandte oder Nichtverwandte, die sich der Altenpflege widmen wollen, Behinderte, die nicht im gleichen Tempo agieren können, wie "Normalsterbliche", Ehefrauen oder Ehemänner, die sich der Familienarbeit widmen wollen, Teilzeitbeschäftigte, Vollbeschäftigte gibt es nur eine Antwort:
*die bedingungslose Grundsicherung für alle. Denn erst wenn es diese gibt, wird es Chancengleichheit geben. Erst wenn die Grundbedürfnisse wie Energie, bescheidene Lebensmittel und der Familiengrösse angepasste Wohnverhältnisse für alle gesichert sind, wird es eine Gerechtigkeit und keinen Sozialmissbrauch geben. Erst wenn auch Kindern, und nicht nur Autos, eine Mindestquadratmeteranzahl an Lebensraum zugestanden wird, wird das Leben für alle gerechter werden.
Erst wenn auch die Ärmeren oder die Mittelschicht nicht mehr darüber nachdenken muss, woher sie das Geld für den Mindestbedarf des Überlebens nehmen muss, wird es ein gerechtes Leben und gerechte Arbeitsverhältnisse geben.
Erst wenn Freiwilligenarbeit genauso "entlohnt" wird, z.B durch das bedingungslose Grundeinkommen, wird das Alltagsleben produktiv, effektiv, effizient, gerecht, positiv sein. Erst, wenn die Menschen nur mehr jene Tätigkeiten verrichten müssen, die sie mit ihrem Gewissen verantworten können, und nicht mehr glauben Dinge tun zu müssen, oder tatsächlich Dinge tun, die sie mit ihrem Gewissen nicht verantworten können, wird das Leben lebenswert und von positiver Energie und Aufschwung und Liebe und und und und so weiter getragen sein. So wäre das Leben lebenswert.
*DAHER UNTERSTÜTZE ICH VOLL UND GANZ DIE FORDERUNG NACH EINEM BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN FÜR ALLE,* ob Mann, ob Frau, ob Alt ob Jung, ob Berufstätig, ob Nichtberufstätig, ob Ehrenamtlich oder nicht.
Es tut mir weh zu sehen, wie viele "Hilfsorganisationen" Menschen "als ehrenamtliche Mitarbeiter" lukrieren, dabei anderen Menschen, die sich hart ihr tägliches Brot verdienen müssen, die Arbeitsplätze wegnehmen, weil sie es sich nicht leisten können "ehrenamtlich" zu arbeiten. Bitte, wo ist da die Gerechtigkeit? Wo ist die Gerechtigkeit, wenn ehrenamtliche Praktikumsplätze immer wieder an neue junge Menschen vergeben werden, die dann dadurch keinen eigenen Arbeitsplatz erhalten können, denn das ist ja ein Perpetuum Mobile. Wo ist der Sinn des ehrenamtlichen Agierens unter diesen Voraussetzungen? Wo ist da der faire Arbeitsmarkt? Wenn den anderen dann nichts anderes übrig bleibt, als beim AMS zu landen, .............. wie geht es dann denen und wie geht es da zu? Wieso werden Menschen dann ausgegrenzt, ausgesteuert, der Lebensunterhalt gestrichen, wenn sie keine Arbeit finden und unvermittelbar sind, in Folge von Behinderung oder sonstigen anderen Gründen? Wieso passiert es, dass Menschen keinen anderen Ausweg mehr sehen, als in so einem Fall ihrem Leben ein Ende zu setzen. Es dürfte diesbezüglich einige Fälle geben, die dem Problem der Arbeitslosigkeit ohne Geld auf diese Art begegnet sind. Zynischerweise könnte ich sagen: das hat dem Staat viel Geld erspart. Andererseits: kann sich ein Staat darüber freuen? *Bei einem bedingungslosen Grundeinkommen gäbe es * *das **nicht.* Seien wir uns doch ehrlich: Es gibt nicht genügend Arbeit für alle. Daher muss die Arbeit auf alle aufgeteilt werden, jede ( für die Allgemeinheit durchgeführte, also auch die Erziehung der eigenen Kinder ) Tätigkeit, die verrichtet wird, muss als Arbeit bewertet werden und jeder Mensch muss die Möglichkeit haben - ohne Verlust seines Selbstwertes bescheiden zu leben und zu überleben. Will er/sie mehr als bescheiden leben, dann muss er/sie dazu selbst die Voraussetzung schaffen.
*DAHER UNTERSTÜTZE ICH DIE FORDERUNG AUF * *BEDINGUNGS**LOSES GRUNDEINKOMMEN.* ** Mit vorzüglicher Hochachtung. (3./8.5.08) |
10.05.2008 um 16.33 Uhr - von L. -- Heikles Thema! |
|
Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Thema ist etwas heikel, mein noch Ehemann (bereits strittige Scheidung eingereicht), hat mich vor 2 Jahren gezwungen, offiziel den Wohnsitz zu ändern, damit er weiterhin seine Notstandshilfe beziehen kann. Da er von mir jetzt auch noch Unterhalt verlangt obwohl wir gemeinsam keine Kinder haben und sicher Arbeiten gehen kann. Möcht nachfragen ob ich auch belangen werden kann?
Ich danke Ihnen im Voraus (9.5.08)
Antwort: Diese Frage braucht Rechtsgelehrte! Ich möchte ihnen die Solitaritätsgruppe empfehlen! Kostenlose Rechtsauskunft auch per E-Mail möglich! solidaritaetsgruppe@chello.at
|
9.05.2008 um 23.07 Uhr - von M.K. -- Schulgeld Fahrtkostenzuschuss ?????? |
|
Ich besuche seit Februar eine Schule für Altenbetreuer mit der Implacementstiftung . Die Schule kostet mir im Monat 70,-- . Ich fahre 2 mal wöchentlich in die Schule eine Strecke ca. 35 km und 2 x wöchentlich Praktikum ca. 20 km. Ich bin Alleinerziehende Mutter einer Behinderten Tochter. Die Betreuungshilfe habe ich jetzt mal im Anspruch genommen ( Bzw ich warte auf das Geld bereits seit 25. Februar ) Jetzt meine Frage Schulgeld und Fahrtkosten muss mir das Ams zahlen ja oder nein!!! Vielen Lieben Dank ! m. k
Antwort: Angelegenheiten der Finanzierung vor Antritt einer Ausbildung / Schulung klären! Ab 2 Km. bekommen sie Fahrgeld in Höhe der Tarife öffentlicher Verkehrsmittel! Klären sie das mit der Stiftung bezw. AMS (ohne Gewähr)
|
9.05.2008 um 14.16 Uhr - von C.P. -- Anspruch auf finanzielle Unterstützung? |
|
Hallo! Ich war 4 Monate angestellt (20 Stunden) und wurde gekündigt. Habe jetzt herausgefunden, dass ich in der 5. Woche schwanger bin, was ich zum Zeitpunkt meiner Kündigung noch nicht wußte. Gibt es irgendeine Form der finanziellen Unterstützung auf die ich jetzt Anspruch habe?
Antwort: Arbeitslosengeld-Anwartschaft Bei erstmaliger Inanspruchnahme des Arbeitslosengel des: Innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Antrag (Rahmenfrist) müssen 52 Wochen versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. 1. Ausnahme: Bis zum 25. Lebensjahr: Innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Antrag (Rahmenfrist) müssen 26 Wochen an Beschäftigungszeit vorliegen. 2. Ausnahme: Wurde schon Karenz(urlaubs)geld bezogen, genügt innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Antrag (Rahmenfrist) eine 28-wöchige versicherungspflichtige Tätigkeit.
Ansonsten müssten sie Sozialhilfe bekommen! ist zwar Ländersache deswegen unterschiedlich - aber Gesetz! Sozialhilfe "Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?", "Wie bekommen Sie Sozialhilfe?", "Wieviel Geld bekommen Sie im Monat?" wichtige Kontaktadressen. ( Sozialhilfe - Richtsätze 2005 ) Bei "nein" am Sozialamt lassen sie sich einen Bescheid geben - der ist zu berufen! (gut wäre eine Begleitperson mitzunehmen)
Alles Gute für die Schwangerschaft
|
9.05.2008 um 11.47 Uhr - von Fü. -- Keine Geldüberweisung? |
|
bin einigermaßen verzweifelt, weil noch keine notstandshilfe an mich überwiesen wurde. kann es sein, dass ich eine sperre bekommen habe, nachdem ich vor genau einem monat den halbtagsjob bei mcdonalds nicht angenommen habe? lt. gutachten kann ich aus gesundheitlichen gründen nur mehr halbtags (20std./woche) arbeiten, keine stressberuf! ich hab dieses gutachten mit dem schreiben am ams abgegeben, meine beraterin aber nicht mehr persönlich gesprochen, weil ich nach rund einer halben stunde warten noch mal vertröstet wurde, da inzwischen jemand gekommen ist, der einen termin bei ihr hatte. ich ging davon aus, dass man auch als notstandshilfebezieher drei jobangebote ablehnen könnte. oder muss ich wirklich den \"erstbesten\" job (mit rund 500,00 eine SKLAVENARBEIT) annehmen? bitte um hilfe. hab heute schon wieder magenkrämpfe wegen dieser geschichte und weiß nicht, was ich tun soll. danke (8.5.08)
Antwort: Sie müssen in der Notstandshilfe "fast" jede Arbeit annehmen! Zumutbarkeitsbestimmungen / Entgeldschutz/Berufsschutz nur bei Arbeitslosengeld/nicht in der Notstandshilfe!
Jedoch gelten arbeitnehmerrechtliche Bestimmungen! KV.-Entlohnung/"branchenüblich?" Dienstzettel etc. Dienstverhältnis ablehnen. (Die AK gibt in dieser Sache kompetente Auskunft!)
Ihre Beraterin hätte vor einer Sperre mit ihnen eine Niederschrift aufnehmen müssen! Wenn sie mit dem Text nicht einverstanden sind unterschreiben sie eine ev. Niederschrift nicht! Im AMS empfiehlt es sich aus Prinzip nichts zu unterschreiben! sondern ev. vorher von einer "unabhängigen" Stelle Erkundigungen einzuholen!
Eine Unterschriftsverweigerung wie auch immer (sei es am AMS, BBRZ etc.) kann in KEINEM Fall eine Bezugssperre irgendwelcher Art nach sich ziehen!!!!!!!!!!
Bezugeinstellung ohne Bescheid unzulässig (VwGH) In dieser Definition des VwGH wird bestätigt, das die praktizierte "voreilige Einstellung der Notstandshilfe/Al" rechtswidrig ist! Dem AMS spielen rechtsstaatliche Grundsätze keine Rolle!
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
Ich hoffe es handelt sich nicht um einen versäumten Kontrolltermin, bei dem das Geld bis zur Wiedermeldung eingestellt wird!
Darum besuchen sie sofort ihre Beraterin und klären die fehlende Geld-Überweisung! Vielleicht handelt es sich auch um ein Missverständnis!
Auf Grund ihres Gutachten sind sie vermindert leistungsfähig und für manche Tätigkeiten nicht tauglich! Wenn Mc-donalds kein Stressberuf ist, welcher ist es dann?
Sollte es tatsächlich zu einer Sperre kommen! legen sie auf alle Fälle Berufung ein! Melden sie sich wieder! Alles Gute! (ohne Gewähr)
9.05.2008 um 19.24 Uhr - von Fü. also vorerst HERZLICHEN DANK für die umfassenden infos. die ganze aufregung war umsonst, heute ist die überweisung gekommen. aber ich merke, wie sehr mir diese situation des \"ausgeliefert sein\" nervlich zusetzt. dafür krieg ich jetzt EINZELCOACHING. bin gespannt, was das bringt. |
9.05.2008 von AMS-Mitarbeiter3 - Rahmenfrist-verlängerung - U.a. zu 1.05.2008 um 22.11 Uhr - von Hel. |
|
damit die rahmenfrist von 12 monaten verlängert werden kann, muss ein "rahmenfristerstreckungsgrund" vorliegen. die rahmenfristerstreckungsgründe findest du in § 15 AlVG. es gibt rahmenfristerstreckungsgründe, die die rahmenfrist um maximal 3 jahre erstrecken und solche, die die rahmenfrist sozusagen unbefristet (bzw. so lange dieser grund eben vorliegt) erstrecken:
hier die max. dreijährigen: "inländische" Zeiten (§ 15 Abs. 1 Z. 1 AlVG) · eines arbeitslosenversicherungsfreien (z.B. „geringfügigen“) Dienstverhältnisses · der Vormerkung beim Arbeitsmarktservice („Arbeit suchend“) · des Bezuges von Sondernotstandshilfe oder Sonderunterstützung (nach dem SUG) · des Bezuges eines Vorschusses auf eine nicht zuerkannte Pension · des Bezuges von Abfertigung · einer Ausbildung oder der beruflichen Rehabilitation · des Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienstes · eines Karenzurlaubes im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, sowie des Bezuges von Karenzgeld, oder Weiterbildungsgeld · der Krankenversicherung bei Sterbebegleitung eines nahen Verwandten oder bei Begleitung eines schwersterkrankten Kindes · des Bezuges eines außerordentlichen Entgeltes nach dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz · der behördlichen Anhaltung
"ausländische" Zeiten (§ 15 Abs. 1 Z. 2 AlVG) · des Bezuges von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung wie oben, wenn dies durch Abkommen oder internationalen Vertrag geregelt ist · einer Ausbildung (die "überwiegend in Anspruch genommen hat")
hier die unbefristeten:
· des Bezuges von Krankengeld oder Wochengeld · des Aufenthaltes in einer Heil- oder Pflegeanstalt · des Bezuges einer Invaliditäts- Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension · der Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung mit Anspruch auf Pflegegeld mindestens der Stufen 3, wenn Pflegender in der Pensionsversicherung weiterversichert war · des Bezuges einer Invaliditäts- Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension im Ausland, wenn dies durch Abkommen oder internationalen Vertrag geregelt ist · einer krankenversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach dem GSVG oder BSVG · des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld
(ohne Gewähr) |
|
|
|
|
|