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21.05.2008 um 10.52 Uhr - von Mo. - Familienfreundliche ÖVP/Gusenbauer-spö Politik! Bezugseinstellung / Versicherungsabmeldung wegen Geburt eines Kindes? |
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Hallo, meine Frage: Wir sind gestern, nach der Geburt unserer Tochter, aus dem Krankenhaus entlassen worden und haben einen Brief des AMS vorgefunden. In dem Bescheid steht das mein Mann erst wieder ab 1.6. Anspruch auf Notstandshilfe hat, da durch mein Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld für unseren Sohn keine Notlage vorliegt. Auch wurde ihm vom AMS die Krankenversicherung gestrichen, er ist damit erst wieder am 1.6. krankenversichert. Ist das rechtens? Kann man dagegen Einspruch erheben und wie formuliert man das am besten? Auch wurde der Kinderzuschlag für unseren Sohn nicht berücksichtigt. lg Mo.
Antwort: Durch Anrechnung des Partnereinkommens werden Familien/Personen in existenzielle Schwierigkeiten getrieben!
Der Versicherungsschutz ihres Partners ist durch eine 6 wöchige Schutzfrist aufrecht! Scheuen sie sich nicht (ihr Mann) beim Sozialamt um Unterstützung anzusuchen! Ev. Überbrückungshilfe! Vertrauensperson mitnehmen! Sozialhilfe Bei einem "Nein", Bescheid verlangen - der ist zu berufen, probieren sie es bei der Caritas, ev. Einkaufsgutscheine, Miete, Strom ....., per Erlagschein oder Geldleistung in bar! Besuchen sie/ihr Mann AMSand und lassen den Bescheid (mitnehmen) prüfen! AMSand - Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien
Und lassen sie sich, durch diese asoziale Politik, die Freude an der Geburt ihres Kindes nicht trüben! Alles Gute!
21.05.2008 um 14.40 Uhr von AMS-Mitarbeiter3 Es kann schon sein, dass die Wochenhilfe (=Leistung für die Mutter 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) höher ist, als das vorher angerechnete Einkommen. Allerdings ist ab dem Zeitpunkt der Geburt für das Kind eine "Freigrenze" bei der Beurteilung der Notlage zu gewähren. Auch stellt die Schwangerschaft einen Freigrenzenerhöhungsgrund dar (in Wien: € 40,- im Monat). Wennst mir Namen und Geburtsdatum deines Klienten zukommen lassen kannst (und er in Wien wohnt), kann ich mir die Sache ansehen. Ansonsten würde ich jedenfalls eine Berufung einbringen, bzw. umgehend einen neuen Antrag stellen!
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21.05.2008 um 9.22 Uhr - von H. B. - Deppenkurs trotz Zivildiensttermin? |
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Hi, Christian
Mein Sohn (23) besucht gerade einen Kurs für Jugendliche und hat heute die Einberufung für den Zivildienst per 1.7.08 bekommen, nun meine Frage: Wie ich so hörte, vermittelt das Ams bzw. die Kursinstitutionen auch bei verbindlicher Zusage eines Jobs, weiterhin an Firmen obwohl schon diese Zusage zum Arbeitsbeginn besteht, was ich ja für total unnötig und herabwürdigend finde, wenn ich schon einen Job habe. Nun, muß mein Sohn, solche Vermittlungs-bzw. Vorstellungstermine vor Antritt des Zivildienstes wahrnehmen?? Ich frage, deshalb, weil ihm am Ams sicher gesagt wird, daß er diese Termine einzuhalten hat, sonst ...na eh schon wissen. Ich bitte um Auskunft bevor mein Sohn diesen Termin für den Zivildienst am AMS meldet. Muß er den Jobcoaching Kurs auch weiter besuchen?? mit freundlichen Grüssen H. B.
Antwort: Sollte es zu einem Vermittlungsvorschlag kommen, dann unbedingt wahrnehmen, auch wenn ihr Sohn, von einer "seriösen" Firma, wegen bevorstehenden Zivildiensttermin sowieso nicht genommen wird! Ansonsten Sperre! Auch den Deppen-Kurs muss er weiter besuchen! Er kann und sollte ein klärendes Gespräch bezüglich Kursende/ausstieg führen, aber es geht in dieser Arbeitsmarktpolitik primär nicht um Arbeitslose oder ihren Sohn, sondern um Geschäftemacherei der Zwangsmassnahmen / AMS, der Statistik und um eine, über zwang gesteuerte, Lohndumpingpolitik der ÖVP, der die Gusenbauer-spö aus opportunen Gründen (Karriere/Einkommen/Macht etc.) zustimmt / ihre Wähler und die soziale Gesinnung verrät! |
20.05.2008 um 20.16 Uhr - von Cl. - Kursveranstalter vom AMS fallen gelassen! |
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Sg Herr Moser!
Vielleicht interessieren Sie noch ein paar Zeitungsartikel, aus denen hervorgeht, was Kursveranstaltern passiert, die zwar als Lückenbüsser hervorragend geeignet sind, und dem AMS zu helfen Probleme zu lösen, also Teilnehmerinnen, die wegen eines plötzlichen unerwarteten öffentlichen Budgetfüllhorns innerhalb kürzester Zeit ( d.h. innerhalb von wenigen Tagen!!! ) in Kursen untergebracht werden müssen, dann aber sobald sich "genehmere" Anbieter präsentieren, mit Saus und Braus fallen gelassen werden und auf sämtlichen Investitionskosten sitzen bleiben. So geschehen dem ZENTRUM DÖBLING unter dem Titel "*Integrationsoffensive Deutsch 08"* Von der Akontozahlung, die Anfang Jänner im voraus fällig war, wurden bis dato erst 50% überwiesen, während wir inzwischen bereits 5 Wochen lang 5 Kurse und 1 Woche lang 10 Deutschkurse für Migrantinnen abhielten und finanzieren mussten.
Dass der "genehmere" Anbieter den Ausschreibungskriterien in keinster Weise entspricht, interessiert offensichtlich keinen Verantwortlichen des AMS. |
20.05.2008 um 15.52 Uhr - von Landmark - Antrag beim Bundesamt für Soziales auf Feststellung einer Behinderung stellen. |
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Hallo Hr. Moser, Arbeitslos zu sein macht keinen spaß. Arbeitslosigkeit kann viele Ursachen haben,mangelnde Ausbildung oder gesundheitliche Defizite. Wie ich immer öfter im Forum lese haben die Leute gesundheitliche Probleme. Ein Ärztliches Attest mag recht schön sein aber wenn jemand dauerhaft geschädigt ist empfehle ich im doch einen Antrag beim Bundesamt für Soziales auf Feststellung einer Behinderung zu stellen. Bei einem positiven bescheid, seien es nur 30% Behinderung gibt es Steuererleichterungen und im falle einer sperre durch das AMS im Berufungsverfahren sehr gute Chancen dieses zu gewinnen! Die Antragsstellung ist kostenlos und den Antrag findet man unter help.gv.at
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20.05.2008 um 13.27 Uhr - von Ger. - Rücksicht? |
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Jetzt wirds völlig absurd! Eine Verwante(seit über 20 Jahren berufstätig und noch nie arbeitslos) leidet an einer Augenerkrankung und ist bis zum OP-Termin in einigen Monaten nahezu blind. Ihr Arbeitsplatz wurde \"einvernehmlich\" freigemacht. Für die Zeit nach der OP hat sie bereits eine Jobzusage! Das AMS verlangt nun von ihr pro Woche mindestens eine Bewerbung bei sonstiger (rechtswidriger!?) Bezugssperre. Das ist doch Wahnsinn besonders wenn man bedenkt, daß Bewerbungen zu schreiben, die nächsten Monate für sie nahezu unmöglich ist. Ist es denn normal für einige AMS-Betreuer auf Behinderte keine Rücksicht zu nehmen?
Antwort: Hier wäre ein ärztlicher Befund hilfreich! mit diesem und einer Begleitperson zur BetreuerIn! Auf Rücksicht besteht dann aber trotzdem kein Rechtsanspruch! In unserem asozialen System ist Bartenstein/AMS die Statistik wichtig, darum kann das zu erwartende Argument heissen: "Dann müssen sie halt in den Krankenstand!"
14.06 Uhr - von Ger. Danke für die Antwort! Meine Verwante ist beim AMS auch mit Befund und Begleitperson erschienen (jemand musste ihr ja den Antrag etc.vorlesen) "Wonn sa sie ned Bewerben können, dann sans Arbeitsunfähig", meinte die AMS-Betreuung nachdem sie auf diverse Schwierigkeiten bei der Ausführung ihrer "Forderungen" hingewiesen wurde. |
20.05.2008 um 12.59 Uhr - von G. B. - Pensionsvorschuss |
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Ich 54 Jahre alt, leide seit Jahren an immerwiederkehrenden Depressionen. Im Jahr 2003 nachdem ich meine Arbeitsstelle verloren hatte und meine Ehe getrennt wurde war ich 5 Monate in einer Psychosomatischen Klinik. Dort half man mir das ich soweit kommen konnte das ich mich geringfügig selbstständig machen konnte. Beim AMS bin ich seit 2002 arbeitslos gemeldet. Ich beziehe Notstandshilfe. Meine Depression ist wieder stärker geworden, deshalb kann ich jetzt auch nichts arbeiten. Beim AMs hat man mir gesagt ich solle um die I Pension ansuchen. Meine Frage ist nun wo wende ich mich hin und was mus ich tun?
Antwort: Das AMS wird sie beim Pensionsvorschuss (AMS) unterstützen! Pensionsvorschuss (HELP.GV.AT)
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20.05.2008 um 8.51 Uhr - von Lud. - Rechtswidrige Sperre von Notstandshilfe |
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Auch ich stehe vor dem Problem Sperre von Notstandshilfe.Seit über einem Jahr laboriere ich an meinen schmerzhaften Bandscheibenvorfällen bin alleinerziehende mit einem Kleinkind in Notstandshilfe.Wandere zwischen Krankenkasse und Ams hin und her. Im April wurde mir eine Stelle in Wien durch das Ams vermittelt wo ich mich bewerben solle, das ich auch tat. Nur habe ich im Bewerbungschreiben über meine gesundheitlichen Probleme informiert (scheinen ja auch im Betreuungsplan bei Ams auf) niemand hat mich aufmerksam gemacht das ich das nicht darf .Nun habe ich für sechs Wochen eine Sperre verhängt bekommen ! Habe ich eine Chance oder irgendeine Hilfe da ich sowiese schon grosse finanzielle Probleme habe.
Antwort: Wenn ihre gesundheitlichen Probleme ärztlich dokumentiert sind, so haben sie die Pflicht diese beim Vorstellungsgespräch anzugeben, anstatt einen Vertrag einzugehen der auf falsche Aussagen/Tatsachen beruht! Sofort in Berufung, und wenn es sein muss bis vor den VwGH!! (Rechtswidrige Sperre!)
In ähnlichem Sinne (kriminell) Nehmen sie die Kopie mit zu ihrem BetreuerIn und machen sie ihn/ihr darauf aufmerksam, dass es sich ev. um eine Aufforderung zu einer kriminellen Handlung handelt! Ev. sogar um Nötigung zur kriminellen Handlung! In diesem Falle wäre auch eine Anzeige/Klage angebracht!
(Wenn möglich nehmen sie zur Aussprache einen Zeugen mit!)
Bitte um Rückmeldung!
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19.05.2008 um 15.45 Uhr - von E*. - Einspruch gegen Amtsarzt-Untersuchung |
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Hallo!
Ich habe Eure Website bisher immer wieder meinen Arbeitslosen KolligenInnen empfohlen, jetzt aber bemötige ich selbst einen Tipp in folgender Angelegenheit:
Ich wurde vom AMS zur ärztlichen Untersuchung zum Amtsarzt (auf der BH) geschickt. Soweit war das auch OK für mich. Schon bei der entsprechenden Info durch meinen Berater (der ja grundsätzlich gute Arbeit verrichtet ,das sei hier mal vermerkt) hat er mir mitgeteilt, dass ich eventuell vorhandene Befunde - nicht älter als 1 Jahr - mitnehmen sollte. Ich habe dann beim Amtsarzt leider nur Befunde vorlegen können, die ca. 2 bis 4 Jahre alt sind. Mir ist aber ein anderer Fall im Bekanntenkreis geläufig, wo ein Amtsarzt auf einen aktuellen Befund bestanden hat. Nun meinen Fragen: Ist es überhaupt eine "korrekte" Vorgangsweise (des Amtsarztes), einfach die alten (älter als 1 Jahr) Befunde zu verwenden? Kann ich noch nachträglich gegen diese Untersuchung Einspruch einbringen (der Termin beim AMS, wo der Befund besprochen wird, ist am *.05.)? Falls Ihr die Fragen nicht selbst beantworten könnt, bitte um Info an mich, wo ich die entsprechenden, kostenlosen, Auskünfte erhalte.
Danke schon in voraus für Eure Bemühungen. Liebe Grüße
Antwort: Richten sie eine Anfrage an die Solitaritätsgruppe! solidaritaetsgruppe@chello.at - kostenlose Rechtsberatung
16.32 Uhr von E*. Hallo Christian! Danke für die rasche Info und den Tipp. Werde auch dort gleich nachforschen. Ja, der Eintrag kann NUR mit meinen Initialen, ohne e-mail Adresse, und ohne Ortsangabe veröffentlicht werden. Sollte ich dann die Rechsauskunft erhalten, werde ich es Dir zukommen lassen. Liebe Grüße |
19.05.2008 um 12.26 Uhr - von Ger. - Fazit: Zwangsmassnahme ignorieren |
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Sehr geehrter Herr Moser,
heute war ich mich bei S.A.M. "bewerben". Glücklicherweise konnte ich die Massnahme ablehnen indem ich der Betreuerin meine eigentlichen beruflichen bzw. ausbildungsmässigen Absichten schilderte. Das Ganze wirkte auf mich als ob, wenn man vom "sich dort bewerben müssen" absieht, trotz der fehlenden aktuellen VwGH-Erkenntnisse Freiwilligkeit zur Aufnahme in die Stiftung unbedingt Notwendig ist. Ich kann mir allerdings gut vorstellen, daß manche Leute durch das Vorspielen eines Vorstellungsgesprächs überumpelt werden, denn ich wüsste keinen anderen Grund warum sich jemand freiwillig(!) deutlich unterhalb des KV-Lohnes bezahlen lassen möchte. Insegesamt glaube ich das die Betreuer(vom AMS usw.) vorsichtiger geworden sind. Wichtig ist das die Menschen über ihre Rechte bescheid wissen und darüber informiert werden was mit den Arbeitslosenversicherungs-Beiträgen konkret finanziert wird. Zwangsmassnahmen währen dann nicht mehr durchführbar.
Danke! mfG Ger.
Anmerkung: Vorsicht: Zwangsmassnahmen und Deppenkurse sind seit der AIVG-Novelle Pflicht! Arbeitslose sind nach der AiVG-Novelle auch Verleihfirmen ausgeliefert! Jedoch gelten arbeitnehmerrechtliche Bestimmungen! KV.- Entlohnung/"branchenüblich?" Dienstzettel etc. Dienstverhältnis ablehnen. (Die AK gibt in dieser Sache kompetente Auskunft!)
Auch könnte es sein, dass die Richtlinien noch nicht fertig sind! Kann mir gut vorstellen, dass es nicht einfach ist menschenverachtende menschenrechtswidrige Bestimmungen gerichtstauglich zu gestalten!
Bei Stiftungen in denen es um Qualifizierung geht, sollte/muss es Freiwilligkeit geben!
15.28 Uhr - von Ger. - Ist denn Freiwilligkeit kein Grundrecht? Arbeit sollte den Menschen freude bereiten. Das funktioniert nur freiwillig. In Zukunft werden unzählige Arbeitsplätze durch technische Entwicklungen ersetzt werden. Das AMS mit Kursen und Massnahmen muss doch unheimlich viel Geld kosten, wenn man das einsparen würde müsste sich doch eine angemessene Grundsicherung für alle Einwohner ausgehen. Hat sich das schon mal jemand ausgerechnet? Irgendwie müsste man wahrscheinlich "die Menschen" an der finanziellen Leistug die durch Computer und Maschienen erbracht wird beteiligen. |
19.05.2008 um 12.02 Uhr - von Klaus - Was macht das AMS mit diesen Daten??? |
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Hallo, besuche zur Zeit einen Bewerbungskurs, der Trainer sagte: "Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben werden in digitaler Form benötigt, da dies das AMS seit neuestem vom Kursveranstalter einfordert." Was macht das AMS mit diesen Daten??? Werden diese Daten dann auch so "vertraulich" wie die Daten der EM-Job Bewerber behandelt??? bzw. für wen werden diese Daten gesammelt, wer hat dann darauf Zugriff?? Kann man sich dagegen wehren und erfahren was das AMS mit diesen Daten machen darf. mfg Klaus
Antwort: Datenschutzauskunft / Datenschutz!
Das AMS wurde vom Wirtschaftsminister (ÖVP/spö Regierung) zur folgenden Datenverarbeitung ermächtigt!
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18.05.2008 um 22.44 Uhr - von Ben. - Finde ich sehr gut |
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Hi, ich habe mir deine Texte angesehen und vieles davon durchdachte ich auch schon.. Öfter sogar und wollte dies auch weiter ausführen. Im Grunde habe ich dieselben Gedanken gehabt. Finde ich sehr gut =). Wahrscheinlich melde ich mich noch einmal bei dir, bei mir geht es momentan ums Aufbauen auf der (hoffentlich bald online verfügbaren) Homepage.
Liebe Grüße |
17.05.2008 um 15.46 Uhr - von U* - Naturheiler über Arbeitslosigkeit! |
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Hallo Herr Moser, bin auf einen Artikel mit interessantem Ansatz gestoßen, Achtung, ist ziemlich umfangreich... (16.5.08) Ganz freundliche Grüße!
Anmerkung: Empfehlenswerter Artikel über den Unterschied zwischen Arbeit (Tätigkeit zum Geld verdienen) und Beruf (Berufung) - im Kontext der Arbeitslosigkeit! / Glück / Sinnstiftung!
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17.05.2008 um 14.37 Uhr - von Chris - Termin-verschiebung |
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ich habe am Dienstag einen Termin beim AMS, bin aber noch bis Mittwoch im Krankenstand, wann werde ich einen neuen Termin bekommen ? Danke
Antwort: Rufen sie an und machen sie einen neuen Termin aus oder spätestens am Tag der Gesundmeldung! Sie müssen sich beim AMS zurückmelden und die Krankenstandsbescheinigung von der Krankenkassa mitnehmen!
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17.05.2008 um 7.25 Uhr - von Robert - Firma Connect |
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was ist die firma connect wurde telefonisch von diesser angerufen das sie einen job für mich haben ist diesser termin pflicht ?? mfg.robert
Antwort: Zumutbarkeitsbestimmungen / Entgeldschutz/Berufsschutz die ersten 120/100 Tage! Es braucht aktuelle VwGH-Erkenntnisse Wenn sie um ihr Recht kämpfen und den Rechtsweg Berufung/Beschwerde an den VwGH, beschreiten, dann teilen sie uns das Ergebnis mit! Danke! Vorsicht! Arbeitslose sind nach der AiVG-Novelle auch Verleihfirmen ausgeliefert! Connect Jedoch gelten arbeitnehmerrechtliche Bestimmungen! KV.-Entlohnung/"branchenüblich?" Dienstzettel etc. Dienstverhältnis ablehnen. (Die AK gibt in dieser Sache kompetente Auskunft!)
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16.05.2008 um 10.33 Uhr - von Sa. - Keine Notstandshilfe, trotzdem versichert? |
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Habe bis dato Notstandshilfe bezogen und bekomme ab Juni nun keine mehr, da ich zusätzlich Einkünfte auf Vermietung habe und diese zu hoch geworden sind. Nun kann ich lt. AMS trotzdem in Betreuung bleiben. Bin ich dann Pensionsversichert? Was ist, wenn ich auf Stelleninserate nicht reagiere. Bezugssperre kann es dann ja keine mehr geben!?
Antwort: Es gibt dann, ohne Bezüge, keine Sperren mehr! Sie sind dann auch nicht (Pensions) versichert. (ohne Gewähr)
18.05.2008 um 21.08 Uhr - von AMS-Mitarbeiter3 Eine "Vermittlungsvormerkung" ohne Bezug von Leistungen (Alg, NH) ist jederzeit möglich und verlängert auch die Fortbezugsfrist für die Notstandshilfe (falls das Einkommen aus Vermietung mal wieder wegfällt!). Die Vormerkung allein bewirkt allerdings weder Kranken- Unfall- oder Pensionsversicherung. Das Verweigern von Stelleninseraten ist dann natürlich sanktionsfrei. Das AMS könnte sich aber auf Dauer fragen, warum jemand in Vormerkung bleiben möchte, wenn er/sie auf Vermittlungsvorschläge nicht reagiert.
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14.05.2008 um 14.22 Uhr - von Natascha - Sozialstaat ??! |
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habe einen sohn mit 6 jahren der seit seinem 2 lebensjahr an adhs leidet.Dafür muß er 7 1/2 tabletten am tag nehmen im september 2007 kam er in den integrationskindergarten dort durfte er anfangsl 1 stunde bleiben, in dieser zeit bekam ich notstandshilfe. als ich wieder einen kontrolltermin beim ams hatte und der betreuerin sagte das mein sohn dann erst anfang dezember von 8-12 bleiben darf und es auch einen beleg von dem psychologen der ihn im kindergarten betreute er schrieb das er nur auf unbestimmte zeit von 8-12 gehen dar, sagte die betreuerin zu mir ! dann muß ich sie mit 1.oktober von der Notstandshilfe abmelden ,denn es steht ihnen nicht zu wenn sie keine 16 stunden in der woche für uns verfügbar sind notstandshilfe zu beziehen !! ich dachte in dem moment es bricht eine welt zusammen, da mein sohn ja seine medikamente brauchte und ja noch ein jüngerer bruder da ist.ich sagte dann zu ihr wie soll es weiter gehen meinte sich ich solle zum sozial amt gehen die helfen mir dann weiter. gesagt getan dort war ich auch ABER weil mein mann 1 tochter aus erster ehe hat und er am lohnzettel zu viel verdiene denn die grenze liege bei ? 1220,-- für 2 erwachsene und 2kinder , ich sagte dem herrn dort na er muß von seinem nettogehalt ja noch die alimente bezahlen, meinte der herr ja das stimmt schon aber wir können ja nicht alle familein unterstützen die alimente bezahlen müsse. mit gesenktem kopf ging ich nachause und weinte mal denn jetzt müüssen wir mit 1100 netto im monat leben die wohnung kostet rund 600 euro mite ich bekomme zwar 270 wohnbeihilfe aber zum leben ist es sehr wenig kann ich mich noch irgendwo wegen unterstützungen erkundigen ? danke
Antwort: Führen sie eine Verwandte/Bekannte etc. an, die ihnen 16 Stunden in der Woche auf das Kind aufpasst!
Der VwGH zur Verfügbarkeit bei Betreuungsaufgaben! Auch müssen die gesetzlichen Betreuungspflichten eingehalten werden können!
Bei Ablehnung einer Sozialhilfe schriftlichen Bescheid verlangen! Der ist zu berufen!
In Notfällen bitten sie die Caritas um Hilfe! Einkaufsgutschein etc.
Haben sie Notstand oder AL-Geld bekommen - Wie hoch? Auch bei der Notstandshilfe wird das Partnereinkommen angerechnet?
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13.05.2008 um 12.51 Uhr - von Claudi - Datenschutz |
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Bitte ich habe eine Frage zu meinem persönlichem Datenschutz. Verstößt das AMS wenn man ein Schriftstück (Kurskostenfförderungsantrag) von Ihnen erhält nicht gegen den Datenschutz wenn darauf neben Adresse und Name, direkt unter meinem Namen vor der Adresse! auch mein Familienstand - geschieden- obensteht? Ich finde das eine bodenlose Frechheit und versetzt mich nun schon zum zweiten Mal in Rage, vor allem weil das niemanden was angeht. Weil, neue Partnerschaft, zugezogen, ländliche Region, kleine Ortschaften, Briefträger der jeden und allen kennt, und der liest das ja...
Wie kann ich dagegen vorgehen!? Bzw dürfen die das so einfach... kann mir einfach nicht vorstellen das mein Familienstand am Kuvert zu stehen hat (ist übrigens ein Teil des ANtragstextfeldes)
Antwort: Teilen sie dem AMS / BeraterIn mit, dass sie in der Anschrift, aus Gründen des Datenschutz, auf den Familienstand verzichten mögen oder/und dieser beim Sichtfenster nicht aufzuscheinen hat! |
13.05.2008 um 11.40 Uhr - von Mar. - Ausbildungskosten? |
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guten Tag, ich hab da eine Frage. Mir wurde vom AMS im Jänner 2008 die Hälfte der Ausbildungskostenübernahme für eine Schule in Wien zugesagt. Gesamtpreis 4000 euro, die Hälfte wird übernommen, die andere Hälfte..na ich mit 400,-Euro AMS Geld natürlich. Ich streubte mich und sagte das ich das nicht zahlen könne doch vergeblich..Ich begann die Schule, jedoch jetzt werden meine Schulden immer größer, kann mir nirgendwo ausborgen, meine Eltern haben auch nichts, was kann ich tun?? Bekomm zwar jetzt die Miete bezahlt 300 Euo monatlich vom Sozialamt, aber dennoch. Die restlichen 2000,-euro will die Schule innerhalb eines Jahres haben und somit muß ich 170,-Euro von meinen 400,-Euros wegzahlen!! Meine Frage ist nun, ist das gesetzeskonform? Ich meine wenn jemand 800 ? monatlich hat vom ams, dann sag ich auch der soll seinen Beitrag leisten, aber ICH mit 400,-?? Und die wußten das vorher! Einerseits wenns ums pfänden geht, sagt man ein gewisser Betrag ist nicht pfändbar...und wen! ns um die Schule geht darf man mich auf diese Art "pfänden" weiß echt nicht mehr was ich tun soll. War mit der Arbeiterkammer in Kontakt, doch die meinen das Ams kann das machen.... Soll ich ans Bundessozialamt schreiben oder wohin, ich will das nicht so stehen lassen. Ich bin 25 jahre alt und weiß was Sache ist. Spenglerkurse und andere handwerkskurse kosten ein vielfaches von meiner Schule, diese zahlen sie zur Gänze, und meine Schule, die ihn Richtung Kunst und Technik geht, die wollen sie nicht so zahlen? Jedenfalls ist der Beruf im Förderprogramm des AMS...vielleicht wissen sie Rat, ich kann einfach nicht mehr, mir wird schlecht wenn ich daran denk daß ich mir bereits fast 1000 Euro ausgeborgt hab die letzen Monate für die Schulkosten...danke für ihre Anteilnahme im Vorraus (9.5.08)
Antwort: förderungen sind unbedingt vor beginn der ausbildung/schule klären! das AMS braucht, dank den sozialen parteien ÖVP/SPÖ etc., auf ein existenzminimum keine rücksicht nehmen!
ja, schreiben sie an sämtliche stellen, sozialministerium etc. stellen sie auch einen sozialhilfe-antrag beim sozialamt! verlangen sie bei ablehnung einen bescheid! der ist zu berufen! suchen sie bei der caritas um hilfe an! einkaufsgutscheine etc.
10.05.2008 von Mar. - von einem Idiotenkurs zum nächsten Hallo Christian! danke für Ihre Antwort! was heißt die brauchen auf ein Existenzminimum keine Rücksicht nehmen, ich dachte das gilt für jede Art von Abzügen, das man jedem das Geld zum existieren lassen muß laut Gesetz...irre... Einerseits war ich ja dankbar, das die, nachdem ich 2 Jahre bettete und flehte, den Kurs wenigstens zur Hälfte überommen haben. Ich war ja am Drücker und sagte wie soll ich den Rest zahlen, aber da war nichts drin im Linde....die blieben hart. Auch die Arbeiterkammer versuchte es noch, ohne Erfolg...jetzt kann ich beim Land noch um eine Unterstützung ansuchen sagte die Kammer....da bekomm ich auch ein paar Hunderter meinten die....und somit ist auch mein Ordner bei der Arbeiterkammer "abgelegt" Das größte ist ja, ich MUSSTE eine Stellenzusage VOR Schulbeginn bringen, wo ich nach der Schule gleich arbeiten kann in der Branche, sonst hätten die das überhaupt nicht übernommen. Wer gibt einem denn eine Stellenzusage als Tontechniker, für ein halbes Jahr später? Wer läßt sich drauf ein? Wo nicht mal garantiert ist, ob, und wie du die Schule schaffst! Keiner im Normalfall...hätte ich da nicht einen guten Freund der Unternehmer ist gehabt...... also alles Schikane... Ich habe übrigens besten Notendurchschnitt, und hätten die mir vor 2 jahren schon geholfen, als ich begann drum zu betteln, dann hätten die sich 2 jahre Kosten mit mir erspart. So schickten sie mich von einem Idiotenkurs zum nächsten, denn mehr sind die Kurse vom ams nicht, mit Bewerbung schreiben lernen, usw...weiß nicht wie teuer ich ihnen da gekommen bin in der Zeit und wie sinnlos das war... Wir sind sozial besser gestellt als andere Länder, das ist keine Frage, aber so vieles ist nur "schöngeschmückt" und das ärgert das Volk und man fühlt sich verarscht. Naja, nun bleibt noch ein Brief an das Sozialministerium, und den werd ich schreiben! Gerne können sie meinen Beitrag veröffentlichen, aber bitte ohne Familiennamen. danke für ihr Bemühen! mit freundlichen Grüßen Mar. |
13.05.2008 um 10.09 Uhr - von Sa. - Phönix? |
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lieber Chris! Phönix wird mir angeboten, kann doch nicht sein, dass bestehende VWGH Erkenntnisse darüber nicht mehr rechtsgültig sind. Der Inhalt von Phönix bleibt doch rechtswidrig, oder muss ich ein neues Erkenntniss erwirken? mfg
Antwort: Die ÖVP/spö AiVG- Novelle entrechtete Arbeitslose mit 1.1.2008 Es braucht aktuelle VwGH-Erkenntnisse Wenn sie um ihr Recht kämpfen und den Rechtsweg Berufung/Beschwerde an den VwGH, beschreiten, dann teilen sie uns das Ergebnis mit! Danke!
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13.05.2008 um 9.56 Uhr - von Rol. - Urlaub? |
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hallo und guten morgen ich beziehe notstand vom ams und würde gerne urlaub mit meinem kind machen. wenn ich urlaub beim ams bekanntgebe, wird mir in dieser zeit der notstand weiterbezahlt? es handelt sich um 2 -3 wochen. falls ja wie muss ich mich verhalten um meinen urlaub machen zu können. lieb grüsse aus wien rollie
Antwort: Urlaub - Beim Auslandsurlaub müssen sie sich vom Bezug/ AMS abmelden! (ohne Gewähr)
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