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21.06.2008 um 12.43 Uhr - von Christian Moser - an sämtliche Politiker/Medien Ist das AMS mit dem verantwortlichen Minister Bartenstein nach §278 eine kriminelle Vereinigung oder gar Organisation? |
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Ist das AMS mit dem verantwortlichen Minister Bartenstein nach §278 eine kriminelle Vereinigung oder gar Organisation und er wie die Mitarbeiter des AMS /Zwangsmassnahmen/Deppenkursen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei bzw. fünf Jahren zu bestrafen?
Die unglaublichen Verhaftungen, der sich u.a. im Hungerstreik befindlichen Tierschützer, denen der §278 kriminelle Vereinigung vorgeworfen wird, brachte mich auf den Gesetzestext des §278, der für mich in seiner Definition eher beim AMS als bei Tierschützern anzuwenden ist! (SoNed ist voll, der bewussten systematischen rechtswidrigen Bezugs-Sperren wegen derer die mit 1.1.08 greifende AIVG-Novelle beschlossen wurde, die Unrecht zu Recht und VwGH-Erkenntnisse als nicht relevant erklärte! Weiters zBsp. ist die praktizierte vorläufige Einstellung der Notstandshilfe laut Volksanwaltschaft verfassungswidrig und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Anforderungen! - Unverletzlichkeit des Eigentum! Auch meint die AK, dass die Anrechnung des Partnereinkommen ev. EU-rechtswidrig ist! etc. Durch den auf längere Zeit angelegten Zusammenschluss von mehr als zwei Personen ist m.M. mittlerweile ein beträchtlicher rechtswidriger Schaden entstanden. Die wiederkehrende und geplante Begehung, in Summe, schwerwiegender strafbarer Handlungen, bedrohen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und das "Vermögen"/Eigentum!))
Kriminelle Vereinigung
§ 278. (1) Wer eine kriminelle Vereinigung gründet oder sich an einer solchen als Mitglied beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Eine kriminelle Vereinigung ist ein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, der darauf ausgerichtet ist, dass von einem oder mehreren Mitgliedern der Vereinigung ein oder mehrere Verbrechen, andere erhebliche Gewalttaten gegen Leib und Leben, nicht nur geringfügige Sachbeschädigungen, Diebstähle oder Betrügereien, oder Vergehen nach den §§ 104a, 165, 177b, 233 bis 239, 304 oder 307 oder nach den §§ 114 Abs. 2 oder 116 des Fremdenpolizeigesetzes ausgeführt werden.
(3) Als Mitglied beteiligt sich an einer kriminellen Vereinigung, wer im Rahmen ihrer kriminellen Ausrichtung eine strafbare Handlung begeht oder sich an ihren Aktivitäten durch die Bereitstellung von Informationen oder Vermögenswerten oder auf andere Weise in dem Wissen beteiligt, dass er dadurch die Vereinigung oder deren strafbare Handlungen fördert.
(4) Hat die Vereinigung zu keiner strafbaren Handlung der geplanten Art geführt, so ist kein Mitglied zu bestrafen, wenn sich die Vereinigung freiwillig auflöst oder sich sonst aus ihrem Verhalten ergibt, dass sie ihr Vorhaben freiwillig aufgegeben hat. Ferner ist wegen krimineller Vereinigung nicht zu bestrafen, wer freiwillig von der Vereinigung zurücktritt, bevor eine Tat der geplanten Art ausgeführt oder versucht worden ist; wer an der Vereinigung führend teilgenommen hat, jedoch nur dann, wenn er freiwillig durch Mitteilung an die Behörde (§ 151 Abs. 3) oder auf andere Art bewirkt, dass die aus der Vereinigung entstandene Gefahr beseitigt wird.
Kriminelle Organisation
§ 278a. Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),
die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist, die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. § 278 Abs. 4 gilt entsprechend.
mit freundlichen Grüssen Christian Moser
Betreiber von SoNed (Erwerbsloseninternetplattform) http://www.soned.at/
seit Okt. 2004 über 500 000 Visiten momentan ca. 850 am Tag ca. 1 700 000 Seiten aufgerufen! An die 2300 Forum Einträge! Mit Grossteils erschütternden Berichten!
E-Mail an den VwGH / VfGH wie an:
Ps.: (Viele aktuelle News und Termine auch rund um die Repressions-Krise gegen den VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN unter http://www.vgt.at/hinweise/Solidemos/21Juni_index.php) |
21.06.2008 um 12.40 Uhr - von B* - Einschreiben an AMS , in dem ich Sie mit den Gesetzeswidrigkeiten ihren Mitarbeiters konfrontieren werde! |
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Guten Tag! Ich bin 59 Jahre alt und Notstandshilfebezieher. Mir wurde ein 4-seitiger Befund einer Klinisch-psychologischen Untersuchung (erstellt durch Mag. *, *Wien) ausgehändigt nach dem ich vermindert, bzw. ganz Arbeitsunfähig bin. Ich habe aber wenig Pensionsversicherungszeiten und möchte keinnenfalls in eine Invalidenrente gehen, sondern vielmehr den Druck vom AMS lindern (Coaching und ähnliches). Wie bitte soll ich das anstellen und wo bitte könnte ich dazu eine persönliche Beratung (auch kostenpflichtig) bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
Antwort: ganz als arbeitsunfähig diagnostiziert zu sein ist ungünstig! dann droht AMS-ausgliederung! vertreibung! verminderte leistungsfähigkeit von ?% hilft hingegen vor bestimmten tätigkeiten! vor deppenkurse / zwangsmassnahmen kann man sich nach der AIVG-novelle schwer schützen es würde sich ein Pensionsvorschuss anraten um vor dem AMS ruhe zu haben!
ja, besuchen sie unbedingt AMSand - kostenlose Rechts-Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien dort gibt es kompetente kostenlose hilfe/unterstützung! ps.: eine spende, nur wenn möglich, kann jede initiative gebrauchen!
20.06.2008 um 19.33 Uhr - von B* - schwierig, bei jeder Vorladung einen Zeugen mit zu haben Danke für die schnelle Antwort. Sie möchten bitte meine Frage veröffentlichen, wenn Sie es für nützlich halten. Ich bitte nur ohne Namen (auch ohne den der befundausstellenden Ärztin).
Aus Ihren Internetseiten weiß ich, dass der mich betreuende AMS Mitarbeiter (Herr N*, AMS P*) nachweislich mehrmals die Gesetze missachtet hat (Kursmaßnahmen für die die Einzige Begründung meine angebliche Unfähigkeit eine Stelle zu finden war und damit zusammenhängende Nötigung und Einstellung der Fortzahlung der Notstandshilfe ohne Bescheid). Aber es ist schwierig, bei jeder Vorladung einen Zeugen mit zu haben. Man müsste tatsächlich mehr für diesbezügliche Zusammenarbeit der Arbeitslosen tun. Ich wäre bereit, so gut ich kann, jemanden auf reziproken Basis (in einem Pool mit Evidenz) als Zeuge zu gehen und sich die Besprechungen zu notieren.
Ich bin derzeit im Krankenstand und werde aus dem Krankenstand aus ein Einschreiben an die für mich zuständige AMS Stelle richten, in dem ich Sie mit den Gesetzeswidrigkeiten ihren Mitarbeiters konfrontieren werde. Wenn ich dann bei der nächsten Übertretung die Schadensforderung stellen werde, werden sie nicht sagen können, sie hätten davon nichts gewusst.
Was meine Arbeitsunfähigkeit betrifft, weiß ich, dass es für mich nicht gut ist über 50% arbeitsunfähig zu sein. Ich müsste aber zuerst überhaupt wissen, wer meine Arbeitsunfähigkeit offiziell festlegt und wie ich es dort anstelle, damit es 49% werden. Eine Pension ist unzumutbar, weil noch zu viel Abschlag.
Ich werde Ihre Beratungsstelle in der Stiftgasse aufsuchen und über eine Spende überlegen.
Mit freundlichen Grüßen
21.06.2008 um 19.37 Uhr - von L. M. - Zu B*. Das Bundessozialamt in 1010 Wien, Babenbergerstraße 5. http://www.bundessozialamt.gv.at/ Dort stellt man in Prozenten den Grad Ihrer Behinderung(en) fest. Stellen Sie einen Antrag auf den Behindertenpass, danach ist eine nicht allzulange Wartezeit für einen Untersuchungstermin. Nehmen Sie alle ärztlichen Befunde mit.
P.s. Da ich vor kurzem selbst das Prozedere hinter mich gebracht habe, weiß ich das es ca. 2 Monate dauert bis zum Bescheid. Alles Gute.
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20.06.2008 (- 18.06.2008) um 2.14 Uhr - von Ka. - Betreuerin noch mit hämischen Grinsen nachgefragt warum er leicht kein Geld bekommt |
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Hallo! Ich bin gottsdeidank auf eure Seite gestossen ich bräuchte unbedingt hilfe. Mein Lebensgefährte hat im April nur die Hälfte seines Anspruches erhalten und im Mai gerade 70 Euro. Haben alles versucht herauszufinden warum das das passiert ist und heute würde uns eröffnet das eine Speere besteht. Wir haben nicht eimal etwas zugeschickt bekommen.Davor haben aber einige sogannten Ams-Berater immer wieder versichert das Geld wird nachgezahlt es ist alles in Ordnung es besteht keine Speere. Heute haben wir eine nette Dame gesprochen die uns gesagt hat das wir trotzdem noch gegen den Bescheid Einspruch erheben können. Ich habe keine Ahnung wie ich diesen Einspruch aufsetzten soll. Bitte helfen sie mir, wir sind eine Vierköpfige Familie bekomme selbst nur Karenz-Geld. Wissen jetzt schon nicht wie es weitergehen soll da wir einige Zahlungen mehr gehabt haben, weil wir sie voriges Monat nicht zahlen haben können. Ich bitte sie helfen Sie uns. Vielen Dank Ka.
Hallo! Ja sie können meine E-mail Adresse ruhig veröffentlichen, haben erst als gestern mein Lebensgefährte nochmals nachgefragt hatt von einer Dame in der Servicezone die Auskunft erhalten das eine Speere besteht und das wir eh keine Berufung mehr einlegen können weil es zu spät ist. Naja super Aussichten dacht ich mir und da meiner eher der ruhige Typ ist hab ich gleich gesagt dann will ich einen Vorgesetzten sprechen. Das hab ich auch getan und die Dame war wirklich nett hat mir sogleich ein Duplikat ausgedruckt und gesagt ich soll sofort Berufung einlegen, weil das wir es nicht schriftlich bekommen haben ist eigentlich nicht normal. Hoffe nur das die Berufung was bringt. So eine Frechheit das man so herumgeschubst wird. Hab in dem Bescheid dann herausgelesen dass sie nur deswegen besteht weil mein Lebensgefährte eine Arbeit nicht angenommen hat. Dabei war er dort um ein Bewerbungsgespräch zu führen auf Aussicht um einen Arbeitsplatz und um den sogenannten Stempel zu holen und dann hat die "Chefin" gleich den Stempel aufgedruckt und gesagt sie wollen ja eh net arbeiten ihn heimgeschickt und das anscheinend dem AMS mittgeteilt. Meiner dreht schon fast durch weil er nichts bekommt sowieso bei uns und dann kann man sich noch so was anhören ich hoffe nur das unsere Berufung durchgeht. Und das er bald wegkommt vom Ams weil er darf ja nebenher noch den lieben Kurs Phönix besuchen und das macht ihm ja richtig Spass vorallem wenn ihm seine Betreuerin sagt dort wär ein Arbeitsplatz frei gehen sie gleich dorthin bewerben und er macht dies und kann sich dann anhören das er ja eh nicht dort war. Wir glauben auch dass ihn einige Firmen nicht zurückrufen weil diese Person die ganze Zeit nachtelefoniert und den Firmen sowas sicher nicht interressiert. Und wie er kein Geld bekommen hat hat diese Betreuerin noch mit hämischen Grinsen nachgefragt warum er leicht kein Geld bekommt und das ihr das ja so leid tut.
Hallo Christian! Wie gesagt das Geld ist seit 17.03 2008 eingestellt der Bescheid stammt (laut Duplikat) von 03.04.2008 nur haben wir erst am 18. Juni 2008 erfahren das überhaupt eine Speere besteht und dort haben wir nur ein Duplikat ausgestellt bekommen.
Haben am 19. Juni gleich Berufung eingelegt und jetzt heißts halt abwarten.
Ich hoffe wirklich dass alles Gut geht und ich Danke ihnen dass sie eine so tolle Sache machen. Vielen Dank Ka.
Antwort: per E-Mail Bezugeinstellung ohne Bescheid unzulässig (VwGH) –
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch (VwGH)
Welch (weitere rechtswidrige) Sauerei! Schön das sie sich wehren!! Alles Gute!
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19.06.2008 um 22.21 Uhr - von H - Auch positives vom AMS sollte man bekanntgeben |
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Guten Abend Hr. Moser! Rückmeldung zum Thema v. 16.06.08. Auch positives vom AMS sollte man bekanntgeben, obwohl es leider selten Anlaß dazu gibt. Die Landesgeschäftsstelle teilte mir mit heute erhaltenen Schreiben mit, dass meine gestellten Anträge der Regionalen Geschäftsstelle zur Bearbeitung übermittelt wurden. Weiters konnte ich auf meinem Bankkonto feststellen, dass bereits Teilüberweisungen der fälligen Nachzahlungen vom AMS getätigt wurden. Der einzige Hinweis: AMS ALV Nachz. Kein Hinweis für welche Zeit, auch kein Schreiben dazu. Ich sehe das so, dass offensichtlich doch jemand mitdenkt, so, wir schicken einmal das Geld, das ist nötiger, den Briefverkehr und ev. Nachberechnungen können wir anschliessend machen. Nun, sind Sie überrascht?? Ich habe jedenfalls nach meinen jahrelangen Erfahrungen nicht mit so schneller Reaktion gerechnet. Bei Eintreffen der Bescheide hoffe ich die Fehlerqelle zu entdecken. Darum an alle, lasst Euch nicht entmutigen, besteht auf Euer Recht! Das ist das Ergebni! s, wenn man einmal einen Bemessungsbescheid über den Anspruch verlangt. Dies soll nicht heissen, dass bei allen AL Fehler passieren, aber möglicherweise gerade bei manchen wo eine besonders komplexe Berechnung anfällt.(Alter, mehrere Kinder, mehrere kurze Dienstverhältnisse usw.) Im besonderen sollte man darauf achten dass man den Familienzuschlag erhält, der wird sehr gerne bei der Berechnung übersehen. Noch ein Hinweis: auf jedem Antrag der zur Berechnung des Leistugsbezuges ausgefüllt werden muss, befindet sich die Zeile: \"Auf die Voraussetzungen zum Erhalt des Familienzuschlages wurde ich hingewiesen\", fast immer wird verlangt, man solle dort noch extra unterschreiben, damit bestätigt man diesen Satz. Ich wurde in all den Jahren auf nichts hingewiesen, das in irgendeiner Form mit dem Familienzuschlag zu tun hat. Wenn man das so zur Kenntnis nimmt, weiß man natürlich nicht ob man alle Voraussetzungen zum Erhalt des FZ erfüllt, und dann kann natürlich passieren, dass das! AMS darauf (begründet oder unbegründet)vergisst. LG H. |
19.06.2008 um 14.23 Uhr - von D*. - Ich bekomme Wutanfälle und zeitweise sogar Bauchkrämpfe wenn ich nur AMS höre |
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Guten Tag!
Ich habe eine Frage und zwar. Ich bin 22 Jahre alt und nun schon 2 jahre arbeitslos da ich in meiner Lehre einen 3fachen Bandscheibenvorfall erlitten habe(nur einen leichten) und ich wurde ständig in kurse geschickt und mir wurde glaub ich 2 mal das geld gesperrt weil ich mich geweigert hab in so einen Kurs zu gehn. Umschulung habe ich keine bekommen obwohl meine Lehre(ohne Lehrabschlussprüfung) beendet wurde und ich auch laut amtsarzt nicht mehr als 5 kg heben darf. Nun hab ich schon wieder nen Kurs zugeteilt bekommen. Ich bin 100% depressiv und 92% Paranoid laut einem Psychologischen Gutachten. Ich weiß net von was das gekommen ist nur ich hab das sogar meiner AMS beraterin vorgelegt. Der hab ich gesagt als ich wieder mal im Krankenstand war das ich eigentlich vorhatte entweder in die Tagesklinik zu gehen oder zu einer Psychotherapeuthin etc. Brauche 50 Stunden Therapie. Das mit der Tagesklinik hat sie gleich aufgeschrieben! Jeden AMS wisch den ich bekomme auf jedem drecks zettel steht das gleiche bla bla bla Kotrollmeldung im Sinne der Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Wenn ich nicht ohne trifftigen grund fernbleibe wird das Geld gestrichen. bekomme eh nur 250€ da ich noch bei meiner Mutter wohne was sich mit so wenig geld ja auch net ändern lässt. Naja sie meinte ich soll dann halt in Krankenstand gehn wenn ich in die Tagesklinik gehe oder mich nicht gut fühle. Jetzt kommts aber. Der kurs beginnt am 23.6.2008 und laufender einstieg möglich. Das Teil heißt QC3 Cleaing und Persönlichkeitstraining. Termin Dauer: 2 Jänner 08 bis 31 Dezember 08 Bei nichtantritt des Kurses wegen Krankenstand Rückmeldung am 1 Tag der Arbeitsfähigkeit Persönlich bei ZIB Training. Verdammt noch mal ich bin Krank ich brauche ne Therapie und Ruhe und Zeit mich zu fangen und net dauernd das AMS das mir am Arsch klebt! Ich bekomme Wutanfälle und zeitweise sogar Bauchkrämpfe wenn ich nur AMS höre oder erfahre ich muss wieder hin oder ich muss in einen Kurs.
Ich war schon in 3 und ich hab die schnauze voll von dem ganzen schwachsinn.
Deshalb meine Frage! rennt da alles koscha oder werd ich hier wieder mal von vorne bis hinten beschissen? Ich hab mir mal sagen lassen bei Notstand können sie an die Decke springen das dürfen sie einem nicht sperren? Und das Kurse von Firma bla bla bla keine Kontrollmeldung ist und ich da von Rechtswegen nicht hingehn brauche! Bitte um eine Rasche antwort(soll nicht arogant klingen) Da ich einfach keine Kraft mehr habe und langsam geht mir des ganze an die Substanz mit Psychosomatischen sympthomen, Bauchkrämpfe, Panikattacken, Stechen in der Brust.
Mit freundlichen und Dankbaren Grüßen
Antwort: (Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse) wahrscheinlich wäre bei den 2 sperren eine erfolgreiche berufung möglich gewesen! darum ist es wichtig, jedesmal bei einer sperre in berufung zu gehen, da diese kostenlos ist! (nochdazu bei einem deppenkurs mit einer derart langen dauer??? wahnsinn!) eine möglichkeit: gehen sie wegen ihren symtomen zum arzt und lassen sie sich zu einem facharzt (psychologen) überweisen! erzählen sie woher sie die symptome haben und warum!
es wurde eine betroffene wegen "mobbing" krank geschrieben und brauchte zu diesen zeitpunkt für drei monate keinen kurs besuchen! viele ärzte wissen mittlerweile über den AMS/Zwangsmassnahmen/Deppenkurs-psychoterror bescheid
eine notlösung wäre auch der Pensionsvorschuss (AMS) Das AMS wird sie beim Pensionsvorschuss unterstützen! weil sie dann aus der statistik fallen!
19.06.2008 um 22.24 Uhr - von D*. - Laut arbeitsmarktpolitischen-psychologischem Gutachten u.a zu 92% Paranoid, da ich ein krankhaftes Misstrauen an den Tag lege! Ich wollte hier mal anfragen ob jemand den Kurs QC3 Clearing und Persönlichkeitstraining von ZIB Training kennt und mir was darüber sagen kann! Wenn das wieder so ein Schmarn is von wegen Wie Bewerbe ich mich richtig oder was sind meine Ziele dann erklär ich am Montag (da soll der Kurs beginnen) dem AMS offiziell mit allen mir zu Verfügung stehenden Mitteln den Krieg! Ich bin dank der D* dort laut Psychologischem Gutachten 100% Depressiv und 92% Paranoid (Da ich ein krankhaftes Misstrauen an den Tag lege)
Ich schreib mal vom Infoblatt so ein paar auszüge:
Persönlichkeitstraining! (braucht man den wer hat schon ne eigene Persönlichkeit) Berufsorientierung! (Ja sicher weiß doch kein Mensch als was er arbeit sucht) Persönlicher Maßnahmeplan! (Aufstehn essen duschen? oder was muss ich mir da vorstelln?) Leistungscheck und Profiling! (Bitte um Übersetzung oder sind wir hier beim FBI und ich soll nen Mord aufklären?) Berufsbezogene Kommunikation! (Bitte stellen sie mich ein oder ich spring meinem AMS Berater an die Gurgel! Soll ich den Punkt hier wirklich ernst nehmen?) Schriftliche telefonische und persönliche Bewerbung! (Ganz klar jeder von uns braucht dazu ne schulung denn wie wir ja wissen müssen wir das sprechen ja erst noch lernen nicht wahr?) Soft Skills! (Was man auch immer darunter verstehn will) Soziales Kompetenztraining! (Oh mein Gott! Natürlich da brauch ich umbedingt hilfe ich bin nämlich in Isolation und völlig abgeschottet von anderen Menschen aufgewachsen) Kommunikation! (Manchmal frag ich mich wozu arbeiten gehn wenns dann eh für solche Maßnahmen verheizt wird) Konfliktmanagement! (Kann ich da das AMS auch anmelden? ich meine wenn da jemand seine Konflikte mit Gesetz und Menschen managen sollte dann wohl die!) Gender Mainstreaming! (Ha Da gehts um die Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt! Toll darüber zu sprechen hilft sicher den Frauen ne arbeit zu finden) *Ironie* Aktivierung! (Was? Ja was den? Wie ich ne kaffe maschine einschalte oder was? Oder soll ich mich einschalten? Wer denkt sich diese bescheuerten sachen eigentlich aus?) Aktive Stellensuche! (Oh ja wir sitzen alle zuhause und warten auf das Wunder das der Job zu uns kommt!) Zielgruppenspezifische Schwerpunkte und Vorträge! (Ach du meine Fresse was wird das denn? Ich bin Arbeitslos, Mittellos und bald Obdachlos? Ja Jackpot und wenn wir uns nen Vortrag drüber anhören gehts uns sicher bald besser nicht vergessen nur WIR sind schuld das wir keine Arbeit haben! Ich frag mich echt wo das noch hinführen soll) Praktikum je nach Bedarf! (Nach wessen Bedarf? Was hat das Wort da eigentlich zu suchen? Wir brauchen kein Praktikum das auf paar wochen oder Monate befristet ist damit wir dann wieder vorm AMS auf die Knie falln dürfen wir brauchen ARBEIT!) So das ganze is Sarkastisch gemeint und soll auch in der Stunde des frustes ein bischen zum schmunzeln anregen.
So nun zu meiner Frage hat da jemand erfahrung darin? Ich hab so das gefühl das geht mehr ins Coaching als in sonnst was!
Anmerkung: Der ist gut! (Da ich ein krankhaftes Misstrauen an den Tag lege)
Wo haben sie das "krankhafte Misstrauen" nur her? Wo wir doch wissen, dass wir dem AMS, den Zwangsmassnahmen wie Deppenkurs-Mitarbeitern voll trauen können!
Klar ist das ein Coaching - im AMS-Auftrag auch Deppenkurs genannt! Diese Coachings haben anscheinend die schlechtesten Lehrer/Trainer auf Erden, da das Zwangs-Klientel "ups" die Kunden solche (?) nicht selten 10 mal und öfter besuchen um dann trotzdem nicht qualifiziert zu sein! Macht aber nichts, machen wir halt den nächsten! Die gibt`s eh zum saufüttern! "Und ausserdem haben wir sowieso jedes Jahr hunderte Millionen Euro von euch, um sie beim Fenster rauszuschmeissen! Hi!"
Achtung: Grosse Gefahr! Wenn diese Ärzte und Psychologen die selbe Qualität wie die Zwangs-, und Deppenkurs-Trainer aufweisen wirds gefährlich, oder haben sie sich nur zu Handlangern degradiert und setzen faschistoide Anweisungen um?
Wir müssen gegen diesen systematischen faschistoiden Psychoterror aufstehen! |
19.06.2008 um 11.48 Uhr - von Christian Moser - Ethik / Moral / Anstand !! |
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Betrifft Security / Wachdienst im AMS:!
Müsste / sollte sich das AMS, wäre ein Fünkchen Verständnis von Moral / Ethik / Anstand vorhanden, nicht fragen: "Wie kommt es, dass wir uns vor den Menschen in Not, denen wir helfen sollten, die unsere Hilfe brauchen/wollen und von deren Versicherungs-Geldern wir letztendlich entlohnt werden, schützen müssen?!"
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19.06.2008 um 9.29 Uhr - von Cal. - Was soll ich tun? |
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Hallo, bin manisch depressiv und habe Arthrose. Daher bin ich oft und lange krank geschrieben. Nun habe ich Angst, dass ich darauf angesprochen werde und wenn ich es sage als nicht arbeitsfähig eingestuft werde und mir das Geld gestrichen wird. Wenn ich es nicht sage, dann verschlechtert das sicher das ohnehin nicht zum besten gestelltes Verhältnis zu meiner Beraterin. Was soll ich tun?
Antwort: Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet! Wenn es mal notwendig sein sollte, holen sie sich ein ärztliches Gutachten, dass die prozentuelle verminderte Leistungsfähigkeit angibt!
Ärztliche Gutachten sind auch im Pensionsverfahren / Pensionsvorschuss (AMS) wichtig, in dem schon viele Betroffenen flüchten, weil sie durch diese AMS-Menschenverachtung krank werden, wobei sie hier vom AMS unterstützt werden, da dies in Form der Statistikbeschönigung als Erfolg aufscheint/gewertet wird!
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19.06.2008 um 9.13 Uhr - von R. - 1000,- Euro Prämie für Firma die mich einstellt |
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Mir (über 50, seit 6 Jahren arbeitssuchend) wurde letztens beim AMS kommentarlos ein Paket Gutscheine zu je 1000,-Euro überreicht. (gültig bis.) Wer mich mindestens für 3 Monate einstellt, erhält vom AMS eine einmalige Prämie von Euro 1000,- und einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Kann mir jemand Tipps geben, wie ich mit diesem Druckmitttel umgehen soll? In Bewerbungen erwähnen? Gruss R.
Antwort: Abgesehen von einer Diskussion über die Verwendung von Versicherungsgeldern, wer da letztlich unterstützt wird und wie lange dann so eine Anstellung auch wirklich dauert, schauen und suchen sie sich in erster Linie Arbeitsstellen die sie interressieren. Dort bringen sie diese Möglichkeit vor!
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18.06.2008 um 14.35 Uhr - von Ol. - Krankheitsmeldung bei Bewerbungen. |
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Guten Tag, ich hätte eine Frage zur Krankheitsmeldung bei Bewerbungen. In so einer tollen Kursmassnahme vom AMS wurde mir erklärt das man Epilepsie und Diabetes angeben MUSS. Meine Beraterin vom AMS meint wieder das ich nichts angeben soll da ich sonst keine Chance am Arbeitsmarkt hätte. Da ich seit 22 Jahren an Epilepsie leide und dies auch seit ca. 2 Jahren angegeben habe frage ich mich nun wer wirklich Recht hat ? Danke,mfg Ol.
Antwort: Das sind sensible Daten! Die brauchen sie nicht anzugeben, ausser sie wollen! (Ev., Wahrscheinlich achten sie auf den beruflichen Verantwortungsbereich des Dienstverhältnisses! In wie weit andere im ungünstigen Fall gefährdet wären? z.Bsp. Als LKW-Fahrer etc.)
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