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29.06.2008 um 9.16 Uhr - von M. - Medizinische Zwangsuntersuchung!
Wie wir es bei Massenabfertigungen der Viecher (Nutztiere) kennen!


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich wende mich an Sie, da meine Mutter eine \'Einladung\' zum arbeitsmedizinischen Dienst des BBRZ, einer vom AMS beauftragten Firma, bekommen hat. Ist sie tatsächlich verpflichtet bei einer Fremdfirma(!) vorzusprechen und dort mit wildfremden Menschen (mit wem? einer Sekretärin; einem Arzt??) über Ihre psychische Erkrankung zu reden? Ich habe auf ihrer Seite gelesen, daß es eine gängige Praxis des AMS ist, Fremdfirmen zu beauftragen und dies anscheinend gar nicht zulässig ist.
Ich ersuche Sie um Stellungnahme zu der rechtlichen Situation dieser \'Einladung\'.
Vielen Dank, freundliche Grüße, M (27.06.2008)

Antwort:
ja arbeitslose wurden "fast völlig" entrechtet, ist wichtig die wenigen rechte
wahr zu nehmen!

der untersuchungsweg müsste der sein, dass vorher zum arzt überwiesen wird
und der könnte dann erst zum facharzt weiterleiten, falls notwendig!
es kann sein das das bbrz die reihenfolge einhalten kann, weil sie gleich
beide fachrichtungen anwesend haben, um laufbandmässig eine grössere
stückzahl Personen abfertigen zu können!

die ärzte sollen sich ausweisen, damit man weiss ob die erforderlichen wege
dieser unwürdigen machenschaften eingehalten werden:
Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser

die links genau lesen!
sensible daten nur preisgeben wenn sie notwendig sind!
zbsp. um verminderte leistungsfähigkeit von ?% feststellen zu können! die
schützt vor bestimmten tätigkeiten und ist daher nicht schlecht! wohingegen
arbeitsunfähigkeit schaden kann, weil man vom AMS bezug ausgeschlossen wird
und nicht selten sehen es die pensionsdoktoren anders und man befindet sich
im vakuum! sozialhilfe?
ausser die arbeitsunfähigkeit ist definitif festzustellen!
Berufsunfähigkeitprüfung! - arbeitsmedizinischen Dienst im BBRZ

(ohne gewähr)

27.06.2008 von M.
Hallo Christian,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Der Eintrag kann gerne veröffentlicht werden; meine Mutter ist froh, daß es diese Seite gibt und findet den Informations-&erfahrungsaustausch sehr wichtig.
Liebe Grüße, M. und K.

28.06.2008 um 9.43 Uhr - von De. - Erschöpfungszustand


Hallo. Und zwar hab ich folgendes Problem. Ich arbeite in der Pflege und wurde von meiner Ärztin seit Mrz 2008 krankgeschrieben, im Mai habe ich dann aufgrund von ärztlichen Rat hin, erschöpfungszustand, meine Stelle gekündigt. Hatte mich dann beim arbeitsamt gemeldet und die Sachlage dort vorgelegt mit dem Vermerk das ich nicht mehr in die Pflege zurück möchte aufgrund der erkrankung und der Arbeitszeiten. Das war auch soweit alles in Ordnung. dann bekam ich aber nur Stellenangebote aus der Pflege. Habe mich dort auch beworben und wurde natürlich auch prombt genommen. Arbeite jetzt seit 2 wochen dort und merke das es mir wieder nicht so gut geht, ich wieder schlechte Arbeitszeiten habe und ich wieder manchmal nicht weiß wo ich mein Kind lassen soll, Auto habe ich auch nicht immer( ist vermerkt) und die Belastungen wieder kommen. Ich würde gerne wieder aufhören, nur weiß ich nicht ob ich ne Sperrzeit bekomme oder nicht und was ich sagen soll beim Amt.
Vielleicht können sie mir schnell weiterhelfen, wäre sehr dankbar.

Antwort:
Ja, seien sie aus Gründen ihrer und der Gesundheit ihres Kindes vorsichtig!
Besuchen sie, sollten wieder Krankheits-symptome auftreten, ihre Ärztin.
Im Krankenstand, sollte es einen geben, besuchen sie ihren Arbeitgeber und sprechen sie die Probleme ruhig an!
"Das es ihnen leid tut, aber schon vor einiger Zeit, durch solch eine Situation erkrankt sind, die Arbeitsstelle verloren haben, weil sie u.a. mit der Doppelbelastung Beruf/Arbeitszeiten und Kindererziehung nicht zurecht kamen!
Bitten sie ihn, ob es ev. für sie familienfreundliche Arbeitszeiten geben könnte!"
Ansonsten, bevor sie weiter erkranken, ist eine beiderseitige Kündigung angebracht? Bitte besuchen sie davor oder gleich nach dem Gespräch ohne das sie irgend etwas unterschreiben die AK! Die ist in dieser Sache kompetent.

Falls es zu einem neuerlichen Arbeitslosenantrag kommt, lassen sie die Gründe, warum sie in diesem Bereich nicht mehr arbeiten können in den Betreuungsplan aufnehmen! Sollte ihre BetreuerIn weiter keine Rücksicht darauf nehmen, beschweren sie sich sofort beim Vorgesetzten!

In der gesellschaftlich sehr wichtigen Aufgabe der Kindererziehung müsste ihnen eine geschützte Position zu Teil werden, die es zum Teil gäbe, auf die das AMS im Grossen und Ganzen aber pfeift!

Betreuungspflichten und Kinderbetreuungsbeihilfe

Wegen Betreuungspflichten nicht verfügbar ?!

Anmerkung:
Dem AMS wurde von der faschistoiden ÖVP/Gusenbauer-spö Politik aufgetragen, die Menschen, egal unter welchen Umständen, für *ihren Profit/Gewinn, zur Arbeit zu zwingen, egal auch ob sie kaputt gehen! Das dabei auch die Gesellschaft zu Grunde geht ist ihnen ebenso egal!
Woraufhin das AMS diesen Wirtschaftsfaschismus unhinterfragt, auch rechtswidrig, umsetzt und viele Menschen vernichtet!

*(für den eigenen Profit wie dem ihres Klientels Gross-Unternehmer / Konzerne)

27.06.2008 um 22.49 Uhr - von K. H. - Die Welt dem Wahnsinn entgegen!


Schönen Abend,

da habe ich noch etwas gefunden zum Thema Gender-Mainstreaming und anderen Müll! Von wegen "Gleichberechtigung", hahaha! Sie werden sich noch wundern...

http://infokrieg.tv/eltern_in_gb_brauchen_lizenz_2008_06_27.html

Eltern in Großbritannien brauchen bald Regierungserlaubnis um ihre eigenen Kinder zu küssen
Einem Viertel der erwachsenen Bevölkerung steht ein vorgeschriebener "Anti-Pädophilen-Test" bevor

Anmerkung:
Mit empfehlenswerten Dokumentarfilmen (auf Deutsch) wie zBsp. Rise Of The Police State (Wirtschaftsfaschismus: Sichtbar anhand der Analyse des Anschlags in New York vom 9.11. - Dieser Geist regiert auch Europa und Österreich!
Diese Dokumentation befasst sich auch mit Schwarzeneggers Nazi-Problem bzw. dem Naheverhältnis der politischen Elite der USA mit der Naziideologie! 2.40 Std. sehr beängstigend!
Diese Dokumentation sollte "nur" dazu führen, Fragen über Fakten zu stellen!)

27.06.2008 um 18.23 Uhr - von We. - Kein Recht auf Urlaub


Hallo Christian

Ich hätte gerne gewusst ob mir ein Urlaub (Inland) beim AMS zusteht.
Bis jetzt hatte es keine Probleme dabei gegeben, wenn ich den Termin
angegeben habe, Aber als ich in einen selbst gewählten Kurs (Englischkurs A1) war flattert mir ein 3 Monate langer Nachfolge Kurs ins Haus, der am 23 Juni beginnen sollte, konnte noch den zweiten (Englischkurs A2) mir aber sichern doch als dieser an mangels an Teilnehmer abgesagt wurde bekam ich vom Betreuer einen Coaching 961 Kurs darauf hin ging ich zum Leiter er sagte ich könnte mir einen (Englischkurs) Ersatzkurs suchen das war am 24 Juni, darauf hin konnte ich einen anderen gleichwertigen Kurs finden, Ich habe die Zusage und das Begehren und werde am 2 Juli den 4 Wöchigen Kurs beginnen,aber als ich ins Postfach reinschaue hatte ich von AMS eine Einladung zum Trendwerk am 15 Juli,wie sie ja vielleicht wissen dauert er 9 Monat. Habe meinen Urlaub rechtzeitig im Mai angegeben, gefaxt und noch schriftlich übergeben. Bitte um Information Ich danke im voraus

Antwort:
Es besteht als Arbeitsloser kein Recht auf Urlaub!
Falls sie keinen Kurs besuchen besteht ev. die Möglichkeit auf "Inlands-Urlaub"

Ich warte noch auf die Information, ob man sich während einer Zwangsmassnahme, wegen Urlaub, ohne Konsequenzen vom Bezug abmelden kann!
Ich denke schon?

(Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse)

29.06.2008 von AMS-Mitarbeiter3 - Kursunterbrechung wegen Urlaub - Vorsicht!
na da wäre ich aber sehr vorsichtig!:
mit einer sanktion hat zu rechnen, wer "durch sein verhalten den erfolg einer maßnahme vereitelt"

ich würde versuchen, das mit dem/der AMS-beraterIn vorweg zu besprechen. notfalls würde ich mich auch an die landesgeschäftsstelle wenden.

27.06.2008 um 4.43 Uhr - von R.E. - Berater der mich anscheinend nicht leiden kann.


Hallo
Seit 2 Monaten habe ich einen neuen Berater der mich anscheinend nicht leiden kann. Obwohl dem AMS bekannt ist das ich Diabetiker bin, wollte er mich an Stellen vermitteln, wo ausdrücklich körperliche Robustheit verlangt wurde (zB Stahlwerk). Auf meinem Hinweis das ich Diabetiker sei, meinte er: \" Diabetes ist ja keine Krankheit\" !!!
Weiters habe ich ihm mitgeteilt, da meine Frau 22 Stunden die Woche arbeitet, das ich dem AMS nur 20 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen kann, da wir niemanden sont für unsere Kinder (4 und 7 Jahre) haben. Kommentar: \"Geben sie die Kinder halt bei den Nachbarn ab\" !!!.
Nun wurde ich zum wiederholten Male auf eine Massnahme gebucht (Beginn *- Job Aktiv). Bei den bisherigen Besuchen ist immer das Gleiche rausgekommen, und das AMS weis auch wieso es bei mir mit einem Job nicht klappt. Nun ist das Problem das ich am * mit meiner Frau und den Kindern für 14 Tage nach Italien fahren möchte. Wir wurden da von den Schwiegereltern eingeladen.
Wie verhält sich das nun mit dem Kurs ? Abmelden ist sowieso klar; aber geht das auch trotz Kurszuweisung ? Muss ich mit einer Sperre rechnen, auch wenn ich mich per * vom Bezug abmelde ? Würde natürlich nach dem Urlaub wieder den Kurs besuchen...ob sinnvoll oder nicht. Beziehe übrigens Notstandshilfe.
mfg, R.E.

Antwort:
Ich habe sicherheitshalber die Frage weitergeleitet!
Sie brauchen sich auf keinen Fall ein solches Verhalten gefallen lassen!!

30.06.2008 um 9.35 Uhr - von R.E. - Denke ich an den morgigen Termin, wird mir gleich anders
Hallo
Haben Sie schon etwas in Erfahrung gebracht ?
Habe morgen nämlich einen Kontrolltermin bei meinem "Berater".
Er hat mir auch aufgetragen, im Monat 10 Bewerbungen anzugeben,
und ich muss diese Liste morgen mitbringen.
Da ich aufgrund der Betreuungspflichten im Moment nur max. 16 - 20 Stunden
pro Woche arbeiten kann (bis Oktober), ist dies nicht so einfach.
Bin schon gespannt was er sagt; da ich mich "nur" bei 8 Firmen beworben
habe. Denke ich an den morgigen Termin, wird mir gleich anders :(
mfg, E

Antwort:
Kursunterbrechung wegen Urlaub - Vorsicht!

Betreuungspflichten und Kinderbetreuungsbeihilfe

Wegen Betreuungspflichten nicht verfügbar ?!
Bewerbungen müssten reichen!
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Wenns Probleme mit BetreuerIn gibt, dann zum Vorgesetzten

30.06.2008 um 10.39 Uhr - von R.E. - Was den Kurs betrifft:
Hallo
Gerade Anruf von einer AMS Mitarbeiterin bekommen.
Sie verschiebt den Kurseinstieg auf 4. August !
Abmeldung für den Zeitraum des Urlaubs habe ich online erledigt.
Was den Kurs betrifft:
Das AMS weis ganz genau, wieso es bei mir mit einer Arbeitsaufnahme nicht
klappt. Aufgrund meines Diabetes bin ich schon einmal eingeschränkt; und zweitens habe ich durch einigen Blödsinn in der Jugend einen beträchtlichen Schuldenberg angehäuft.
Bei jedem Vorstellungsgespräch wird die Frage nach Exekutionen gestellt; und
ich kann so gut wie immer gleich wieder gehen. Trotzdem werde ich von einen Kurs in den anderen gesteckt. Ich empfinde das nur mehr als reine Schikane; auch die ganzen Intelligenzspielchen und ähnliches kenne ich schon zur Genüge.
Aber was solls.... kann ja eh nix dagegen machen.
Danke nochmals für ihre Hilfe !

26.06.2008 um 16.44 Uhr - von Lis. - jetzt bin ich zum Verzweifeln!


Guten Tag,
also jetzt bin ich zum Verzweifeln! Ich hatte bevor ich zum BBRZ gekommen bin, Arbeitslosengeld 25,97, dann Nostand von 23.50 dann bekam ich einen Umschulung im BBRZ wo ich von 24.04.2006 bis 26.10.2007 dort war, dann habe ich mich zurück gemeldet beim AMS und bekam Arbeitslosengeld von 23.50 wo ich doch vorher 25.97 bekam, wieso das?
Ich wollte damals mich beim AMS erkundigen aber die Dame hat mich damals so feritg gemacht das ich weinend rausgelaufen bin, und seit dem traue ich mich nicht mehr Fragen stellen!!!
In meinen Augen ist da ja was bei der Verrechnung falsch oder?

Das AMS hat mich psychisch sowie finanziell echt ruiniert und nur weil damals schwer krank wurde und seit dem keinen job mehr finde. lg lis.

Antwort:
Wenn möglich nehmen sie in Zukunft eine Begleitperson mit! Das Verhalten wird sich dann sofort ändern! Bei einem unangebrachten Verhalten der BetreuerIn, beschweren sie sich ofort beim Vorgesetzten!
Sie brauchen sich auf keinen Fall ein solches Verhalten gefallen lassen!!
Stellen sie einen Antrag auf Bemessungsbescheid ! Wie wir gelesen haben kann es auch zu falschen Berechnungen kommen!
Im AMS abgeben und auf einer Kopie bestätigen lassen! Wenn sie nicht hingehen wollen, senden sie einen eingeschriebenen Brief ans AMS!

26.06.2008 um 14.06 Uhr - von Pr. - Jeden Job annehmen und mein KV hinfällig??


schönen guten tag!
ich bin seit *.*.07 arbeitslos. ich bin grafiker und art director mit 25 jahren berufserfahrung.
heute teilte mir mein berater vom ams mit, dass ich jetzt jeden job annehmen muss. z.b. küchenhilfe für 1.035,- brutto.mein kv ist jetzt hinfällig, da muss ich schon flexibel sein, und der gestzgeber schreibt das so vor. stimmt das wirklich? ich bin geschockt und hoffe auf eine information von ihnen.
lg pr. (24.06.2008)

Antwort:
schutz besteht beim arbeitslosengeld ca. 120 tage bei der notstandshilfe
keiner! Zumutbarkeitsbestimmungen

darf ich den eintrag unter initialen veröffentlichen! die öffentlichkeit
muss über den wahnsinn aufgeklärt werden, umso mehr, als das " fehlende facharbeiter" gerufen wird?!

Anmerkung:
ÖVP/gusenbauer-spö Politik setzt die Menschen dem Lohndumping aus!
Wie sollten sich auch sonst, für sie und ihrem Klientel (Gross-Unternehmer), Millionen und Milliarden-Gewinne ausgehen?

26.06.2008 um 13.28 Uhr - von A. aus Braunau - Urlaub


Hallo Christian!
Ich habe eine generelle Frage, und zwar werde ich mit 9.7.08 einvernehmlich gekündigt. Am 10.7.08 sollte ich dann ja spätestens zum AMS gehen (habe HTL Matura) meine Arbeit bisher war eigentlich nur ein Nebenjob um das Studieren zu erleichtern (30h/WOche) jedoch hab ich das Studium jetzt aufgegeben.
Meinen 3 Wöchigen USA Urlaub habe ich im Jänner bereits gebucht und möchte diesen auf jeden Fall antreten und danach so schnell wie möglich einer neuen Vollzeitarbeit nachgehen, jedoch habe ich Angst dass wenn ich mich jetzt am 10. Juli beim AMS melde die mich bis zum 23. AUgust schon vermitteln und somit mein Urlaub flach fallen könnte. Was ich auf keinen Fall will weil da über 2000? drin stecken.
Wie gehe ich hier im am besten vor ?
Mir ist nicht das Arbeitslosengeld für die 2 Monate wichtig, sondern mir ist wichtig VERSICHERT zu sein da ich ständig auf Medikamente angewiesen bin.
Freue mich bereits auf die Antwort mfg A. (25.06.2008)

Antwort:
Schade, sehen sie zu das sie zu Ende studieren! (Das Studien-Fach sollte sie interessieren)
Das sie Stellen-Vermittlungen bekommen, könnte passieren! (Ist auch nicht schlecht sollten Tätigkeiten dabei sein die sie gerne ausüben würden.)
Falls, vielleicht ist es möglich mit ihrem zukünftigen Arbeitgeber darüber zu sprechen und den Urlaub, da er schon gebucht ist, auch zu konsumieren! Im Notfall ev. unbezahlt!
Ansonsten melden sie sich diese Zeit vom Bezug ab! Sie sind dann trotzdem über eine
6 wöchige Schutzfrist versichert!

Wenn sie ev. über die Matura Berufsschutz geniessen, wäre es 100 Tage lang möglich bestimmte Tätigkeiten abzulehnen! Zumutbarkeitsbestimmungen !

Lassen sie das im Betreuungsplan aufnehmen! (ohne Gewähr)

26.06.2008 um 7.48 Uhr - von H. aus Villach - Geschützte Bemessungsgrundlage


Geehrte Ratgeber.
Ich habe an 16.4 mich Arbeitsloss gemeldet. Von 1.4.2007 bis 15.4 2008 gearbeitet mit ?2450,- Brutto.
Bin 57jhr und das AMS hat die Bem.Grndlage von 2006 herangezugen(? 1703,-) wo ich auch Al. bezogen habe. Kann ich Lt.§21 Abs 8 letzte Satz,\"bis ein hoheres Monatliches Bruttoentlegt vorliegt.\" mich auf die ?2450,- berufen??
Grüsse Ho

Antwort:
Die geschützte Bemessungsgrundlage dient dazu, dass Personen über 45 kein niedrigeres Arbeitslosengeld bekommen, auch wenn die Entlohnung durch eine neuerlichen Beschäftigung eine niedrigere Bemessungsgrundlage zulässe!

Für eine neue höhere Bemessung/ Arbeitslose müssen sie Dienstverhältnis(se) über einen gewissen Zeitraum / Rahmenfrist eingehen die eine höhere Bemessungsgrundlage zulassen!
Um Durchblick zu bekommen empfiehlt sich immer ein Antrag auf Bemessungsbescheid
(Hätten sie drei Monate später um die Arbeitslose angesucht, dann wäre die Bemessungsgrundlage von 2007, mit ?2450,- Brutto, herangezogen worden. 27.06.08) (
ohne Gewähr)

Anmerkung:
Habe die Frage/Antwort um sicher zu gehen auch weitergeleitet!
Auch ich bin durch das, auch rechtswidrige, Verhalten des AMS und der faschistoiden AIVG-Novelle immer wieder verunsichert!
In diesem Fall sollte die Sachlage aber klar sein!

27.06.2008 - AMS-Mitarbeiter3
Guten Morgen!
Bei Antragstellungen bis 30.6. wird die Bemessungsgrundlage des vorletzten Jahres herangezogen.
Bei Antragstellungen ab 1.7. jene des letzten Jahres.

Liegt in den entsprechenden Jahren keine Bemessungsgrundlage vor (es gibt also keinen einzigen Tag versicherungspflichtiger Beschäftigung), ist so weit zurückzugehen, bis man auf ein Jahr kommt, in dem es eine Bemessungsgrundlage gibt.

Wenn man nach Erreichen des 45. Lebensjahres einen neuen Anspruch erwirbt (also eine neue Anwartschaft erfüllt), ist die Bemessungsgrundlage dieses Anspruches geschützt (es sei denn, es ergibt sich in der Folge eine höhere Bemessungsgrundlage).

26.06.2008 um 7.42 Uhr - von Judith - Sperre obwohl noch im Dienstverhältnis?


Ich bin nicht sicher, ob das Posten schon geklappt hat...
jedenfalls habe ich mich beim AMS vorangemeldet. Nun muss ich mich bis zu einem Termin schon bewerben, bin aber noch innerhalb dieses Termins bei meiner Firma beschäftigt?
Mir wird aber schon mit dem Streichen des Leistungsanspruchs gedroht... dabei bin ich offiziell erst nächste Woche arbeitslos. Soll ich das nun ignorieren, sagen, ich hätte es nicht bekommen? Den Antrag soll ich erst nächstes Mal mitbringen, allerdings habe ich bereits eine sogeannte \"Betreuungsvereinbarung\" unterschrieben.
Ich danke ganz ganz herzlich für eine Antwort.

Antwort:
Das AMS tut was es will, auch unter Missachtung des Rechtsstaat. Von daher wird meine Position sehr sehr schwierig!
Aber wie soll es als Konsequenz ein Streichen des Leistungsanspruchs geben, wenn noch gar kein Leistungsanspruch gegeben ist!

Sie werden doch sicherlich nicht eine Betreuungvereinbarung unterschrieben haben, in der steht: "Das AMS darf mir bei Eintritt in den Leistungsanspruch sofort das Geld sperren, sollte ich während meines noch bestehenden Dienstverhältnis einen Vermittlungsvorschlag nicht nachkommen"?

Ich kann nur alle Menschen davor warnen - keinen Tag zu früh in diese Horrorbehörde zu gehen!

25.06.2008 um 12.29 Uhr - von R.W- SÖB - ALs ich das las kam ich mir vor ich werde in ein KZ gesteckt


Hallo Herr moser
Mich hat es jetzt erwischt, sozialökonimscher Betrieb "proba" ( ALs ich das las kam ich mir vor ich werde in ein KZ gesteckt) Laut diesem Schreiben soll ich mich nächste woche, Mittwoch um 9 uhr, dort einfinden um als Hilfskraft im Baugewerbe eingesetzt zu werden, obwohl ich eine Fachkraft bin! ( 4 jährige Fachlehrausbildung im technischen bereich)
Wie soll ich mich dort verhalten?
Was tun wenn die einem ein "Arbeitsverhältnis" unterjubeln wollen?
Wenn ich dort nicht hingehe, wie lange wird dann ein sperre sein? Viele danke R.W

Antwort:
"Es ist legitim nach dem Motto: Wie man in den Wald reinruft, so schallt es zurück! vorzugehen!"

(Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse)

Betriebsradgründung: Die Idee dürfte den einen oder anderen SÖB nervös machen!

24.06.2008 um 13.00 Uhr - von S. - Die Pointe: Deppenkurs nur mit Handy


Hallo Christian
Ich habe von der MA 40 ein Projekt mit dem Namen "jetzt" bekommen. Heute war der Infotag für dieses Projekt. Alles schön und gut. Jetzt kommt aber die Pointe die ich nie vergessen werde. Die haben ich werde nicht genommen weil ich kein Handy habe. Ich muss für denen den ganze und die ganze erreichbar sein. Ich habe denen erklärt dass ich kein Handy nicht haben darf weil ich Sozialhilfe. Laut meiner Betreurin darf ich kein Handy da es Luxus ist. Ich bekomme das Geld für Nahrung. Aber in diesen Projekt ist es denen egal. Ich habe eine Frage an dich und zwar ich habe vom AMS bis jetzt lauter Deppenkurse die haben keinen Sinn für mich dann eben zehn Billa Stellen, auch nicht normal bin schon in Wiener Neudeorf bei der Abteilungsleiterin sagt dass das AMS einen * das sie mir immer Stellen mit Praxis. Hat alles keinen das ich in diesen Konzentrationslager noch hingehe. Meine Betreuerin will mich auf die Straße setzen. Mein Artz hat mir schon mir schon angeboten etwas schreibe!
n nicht mehr hingehen muss. Weil ich die Psychoterror ich gehe nur noch in den Krankenstand, ich weiß ich flüchte anders mein Gesundheitszustand nicht mehr zu. Meine Frage lautet wie bekomme ich eine Dauersozialhilfe Emil von AMSAND hat mir gesagt ich muss nur noch in den Krankenstand gehen. Ich meiner Betreurin MA40 gesagt das ich in Krankenstand bin sie hat gesagt ich brauch das nicht auch nicht am AMS. Wie bekomme ich Dauersozialhilfe? Arbeiten ist sowieso nicht mehr drinnen für mich.
Bitte schreibe mir zurück wie ich eine Dauersozialhilfe bekomme.
Grüße S. (23.06.08)

Antwort:
emil kennt sich sehr gut aus und wird gemeint haben, dass bei
gesundheitlichen problemen, krankenstand bzg. pensionsvorschuss zur
voraussetzung gehört oder behilflich ist!
es gibt leider keine garantie was dauersozialhilfe betrifft!
einen kleiner trost ist ev. die mindestsicherung beginn mitte 2009 / 2010
dann sollte nur ganz selten der bezug gesperrt werden? bis zur hälfte! ich
hoffe das erkrankte menschen dann ruhe haben!

lasse dich von deinem arzt unterstützen - rede mit ihm, ob eine überweisung
zum psychologen nicht sinnhaft ist! es wurde schon wer wegen mobbing ( viele psychologen kennen schon den psychoterror des AMS) 3 monate kursuntauglich/krank geschrieben!
und bei zweifeln besuche weiter AMSand / emil

Muster: betreffend AMS-anfrage bez. deppenkurs! ich empfehle dir, das ans AMS und den angegebenen adressen zu senden!

Du musst dich auch nicht durch Telefonanrufe terrorisieren lassen.

und schau, dass du ein wenig zur ruhe kommst, wenns geht, lass sie ranzig
sein, hauptsache du verhältst dich so, dass es schwer ist dir das geld zu
nehmen und wenn s nicht anders geht, steht gott sei dank dein arzt hinter
dir! ich finde super dass du dich wehrst / innerlich sträubst! wir werden so
lange kämpfen bis wir vernichtet sind oder verbesserungen herbeiführen!

in gedanken bei dir
alles gute

24.06.2008 um 12.58 Uhr - von Jo. - liess ich mich von niemandem irgendwie bestechen und blieb meinem Ziel treu


Schönen guten Tag Christian,

vor etwa 1 Jahr erhielt ich von meinem derzeitigen Betreuer beim AMS - Hr. G. H. - die Mitteilung ein gewisser Herr Dr. F. S. vom AMS Wien startet ein Projekt "Wandertheater".
Bei Kenntnisnahme davon, war ich etwas verunsichert - vielleicht auch wegen der Bezeichnung "Wandertheater". Ich habe zwar ein fertiges Comedy-Programm, darf dies jedoch offensichtlich in Österreich nicht öffentlich zur Aufführung bringen. Ich hatte damit zwar einmal einen Auftritt im Theaterlabor, Wien. Der zuständige Leiter sagte mir
"Joachim, des ist eh gaunz guad, schau dassd nu a poor Pointen dazua einebrinst, daun passt des scho"
Aufgrund dieser Aussage war ich sehr positiv gestimmt. Der Leiter des Theaterlabors weiter zu mir:
"Du, oba a Froge hät i jetzt nu. Mimst du 1 Person oda san des mehrare?"
Ich antwortete daraufhin, dass es sich hierbei um meinen Vater handelt.
Er wurde daraufhin sehr zurückweisend und fügte noch an:
"Sehr beachtenswert, waun ma den eigenen Vater nu so guad in Gedächtnis hod"

Es ist mit Sicherheit nicht mein Verschulden, aus sehr zerrüteten Familienverhältnissen zu stammen und nicht so zu enden wie in Neulengbach von mir vorrangig gedacht wurde. Stattdessen liess ich mich von niemandem irgendwie bestechen und blieb meinem Ziel treu
"Weithin sichtbare Leibesfülle, kommt nicht von alleine"
Das wurde mir nämlich bereits als Kind versucht einzubläuen, dass jeder richtige Mann und jede richtige Frau automatisch sehr korpulent werden. Ebenso die Meinung, ein richtiger Mann kann keinen Haushalt führen.

Mit freundlichen Grüßen
Jo.

24.06.2008 um 8.26 Uhr - von Karl aus Wels - wer verfasst die strafanzeige im sinne des § 278 ? wo kann ich mich als mitanzeiger anschliessen.


werter christian moser,
auch ich seh im AMS, kriminelles potential.
§ 105 Nötigung
(1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet.

§ 278 (3).... oder auf andere Weise in dem Wissen beteiligt, dass
> er dadurch die Vereinigung oder deren strafbare Handlungen fördert.

mit dem § 105 versuchte ichs bereits 2006, bei meiner AMS chefin. leider waren wir nur zwei strafanzeiger. in beiden faellen verlief es imm sande und es kam nichts raus.
wahrscheinlich wegen punkt (2)
wenn nach § 105 Nötigung angezeigt wird, darf nicht das AMS als institution anzeigt werden, sondern der AMS mitarbeiter als einzelperson.
verdacht einer kriminellen handlung im sinne des § ...
eine strafanzeige mehrerer betroffener (20 bis einige hundert) nach § 278 hat eventuell ebenfalls aussicht auf erfolg. diese anzeige sollte schriftlich bei der staatsanwaltschaft eingebracht werden. durchschrift an:_
medien und parlamentclubs. mit verteilervermek, damit die verschiedenen empfaenger von justiz, politik und medien ueber die kompetenzuebergreifende verteilung bescheid wissen.

ich machte den fehler und zeigte meine AMS chefin bei der oertlichen polizei an, wo der protokollierende beamte meine anzeige nur mit wiederwillen entgegennahm.

also, wer verfasst die strafanzeige im sinne des § 278 ?
wo kann ich mich als mitanzeiger anschliessen.

Antwort:
Trotz unserer Meinungsverschiedenheiten veröffentliche ich deinen Eintrag gerne! Die Arbeitslosenbewegung braucht couragierte Personen wie dich!
Du weisst!
Durch meine Niederlage* vor einigen Jahren gegen einen SÖB , habe ich gelernt, nicht mehr zu schnell in den "Infight" zu gehen!
Wenn der Zeitpunkt kommt, freue ich mich auf deine Unterstützung!

*In einem Flugblatt verwendete ich geschäftsschädigende, rufschädigende Begriffe bezüglich der Tätigkeit eines SÖB, worauf ich über einen Streitwert von 25 000 Euro geklagt wurde! Die Klage wurde, nachdem ich eine Unterlassungserklärung wie Widerruf unterzeichnete, zurück gezogen!
Ich hätte mich der Klage vor Gericht gerne gestellt, aber wegen gewisser Umstände musste ich mir die schmerzhafte Niederlage eingestehen!

24.06.2008 um 4.57 Uhr - von P. - Fehlende Facharbeiter??


Sehr originell, besonders Lohn- und GehaltsverrechnerInnen.

Vor einiger Zeit machte ich gemeinsam mit 30 anderen Frauen und Männern
eine diesbezügliche Ausbildung (WIFI Wien) über das AMS. So mit Prüfuhng
und allem drum und dran. Recherchen ergaben dass nur zwei im Bereich
Arbeit fanden. Hier geht es nicht um mangel an qualifizierten
Mitarbeiterinnen, sondern ausschließlich darum dass Menschen aus dem
Ostblock bereit sind, für Mindestlöhne zu arbeiten. Dass sie keinerlei
Ahnung von Arbeitsrecht haben - sollte man in dem Job schon haben -
spielt ja keine Rolle - Hauptsache billig!
Lg P.

Anmerkung:
Im Gegenteil, für Lenkende ist es eine grosse Erleichterung, wenn die sogenannten "Fach-, Sachbearbeiter nur fregmentiertes Wissen besitzen!
Hinterfragung und Kritik hält nur auf!
Sollten sie im Laufe der Zeit zusammenhängendes Wissen erlangen, sorgt die "erhöhte" Abhängigkeit weiter für "Ruhe"!

23.06.2008 um 14.32 Uhr - von Christian Moser - Deppenkurs "Zwangs"-Teilnahme? E-Mail Anfrage an das AMS!


Christian Moser
A. Brucknerstr.23
5280 Braunau

Grüss Gott AMS

Betreff: Qualifizierung? und Bewerbungsunterstützung, Braunau M 64959

Haben diese Qualifizierungskurse derart schlechte Lehrer/Trainer, dass die Kunden solche (?Kurse) nicht selten 10 mal und öfter besuchen um dann trotzdem nicht qualifiziert zu sein!

Mit anderen Worten:
Erstellt das AMS bei solchen Kursen keine Qualitätskriterien, die zur Auftragsvergabe herangezogen werden, um die Kurskosten pro Person von ca. 2000 - 3000 Euro (AMS weiss das sicher genauer), die über die, durch Nötigung zustande gekommenen, Begehren der Betroffenen (ansonsten Bezugssperre) an das, in diesem Fall,. Bfi ausbezahlt werden, effizient zur tatsächlichen Qualifizierung einsetzen zu können!

Weiters bitte ich um die Antwort warum die VwGH Erkenntnisse,
mit der Geschäftszahl 2002/08/0262 Kurse nur wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind,
Geschäftszahl 2002/08/0262hit1hit1 Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! / nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!,
missachtet werden!
Nachzusehen auch in http://www.soned.at/rechts-information/vwgh_erkenntnis_-_1

(Ab dem wievielten Kursbesuch gleichen Inhalts wird von einer Qualifizierung ausgegangen, ungeachtet der beträchtlichen Kurskosten?)

Danke für die Antwort
(*oder besser: " Ich bitte um rechtsverbindliche Auskunft")

mit freundlichen Grüssen

Christian Moser
http://www.soned.at/

E-Mail auch an:
ams oesterreich ; martin.bartenstein@bmwa.gv.at ; Infoteam ÖVP ; infopool@gruene.at ; info@akooe.at ; service.braunau@bfi-ooe.at ; briefkasten@bmsk.gv.at ; spoe@spoe.at ; info@bfi.at ; office@rechnungshof.gv.at ; post@volksanwaltschaft.gv.at ; office@vwgh.gv.at

Beschwerden an den Rechnungshof machen grossen Sinn!
Mit der AMS-Antwort auf meine Anfrage 13.08.2008

Anmerkung:
Betroffene die solche Deppen"Kurse" schon des öfteren und nicht freiwillig besucht haben, empfehle ich bei neuerlichen Vermittlung eine Anfrage an das AMS, wie an abgebildete Adressen, zu senden! Der Text kann als Muster verwendet werden!


24.06.2008 Antwort Dr. Pochieser
Sehr geehrter Herr Moser,

Diese Judikatur betrifft die Tatbestände des § 10 Abs. 1 Z. 2 bis 4 Arbeitslosenversicherungsgesetz, die sich nicht geändert haben. Die Judikatur ist nach wie vor gültig. Ich betone dies in allen Seminaren, die ich bisher gegeben habe, weil ich feststellen musste, dass eine große Verunsicherung darüber vorherrscht, dass jetzt gegen sogenannte Maßnahmen nichts mehr gemacht werden könnte und man der Willkür der Arbeitsmarktverwaltung ausgeliefert sei.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.


Anmerkung: 26.06.2008
Trotzdem ist auf das Risiko einer vorläufigen Sperre hinzuweisen, die den Rechtsweg von ca. 1 Jahr benötigen könnte!
Aktuelle VwGH-Erkenntnisse wären sehr behilflich!

23.06.2008 um 19.53 Uhr - anonym - sie müssen aber auch zur kenntnis nehmen, das diese von ihnen sogenannten DEPPEN kurse, für menschen gedacht sind, die garnicht \'deppen\' sind
zu : 23.06.2008 um 14.32 Uhr - von Christian Moser - Deppenkurs \"Zwangs\"-Teilnahme? E-Mail Anfrage an das AMS!
=================
sie müssen aber auch zur kenntnis nehmen, das diese von ihnen sogenannten DEPPEN kurse, für menschen gedacht sind, die garnicht \'deppen\' sind, sondern zu größter wahrscheinlichkeit schon sehr lange arbeitslos sind, und/oder aus sozialen verhältnissen kommen. ich glaube das diese kurse vielmehr den hintergrund haben, menschen aus den o.g. schichten wieder \"sozial zusammenzuführen\", ihnen selbstbewusstsein verschaffen sollen. die meisten trainer kommen ebenso aus den verschiedensten berufsspaten wo sie selbst nicht mehr arbeiten... bei den jungpsychologen handelt es sich in den meisten fällen um \"newbis\" die ebenso keine arbeit haben und in solchen kursen eine art \"praktikum\" erleben. also nach dem motto...eine hand wäscht die andere und beide seiten haben für eine zeit ein geregeltes leben.
was die teilnehmer davon mitnehmen und ob sie wieder arbeiten gehen, wird man an der entwicklung jedes einzelnen sehen.

sei es nur die tägliche pünktliche anwesenheit in den kursen, vorallem das mitmachen, und das ausschütten der herzen untereinander. ich glaube das gibt den menschen schon einen kleinen auftrieb, auch wenn sie es anfangs nicht merken und gegen die \"realität\" protestieren, oder angst haben gefühle zeigen zu müssen.

ich wünsche all diesen kursteilnehmern alles gute und hoffe auch das viele davon wieder eine arbeit finden...zuminderst haben sie ja eine kursbestätigung in der hand und man kann daraus schliesen das sie ja doch ein bissl verantwortung haben können! ;)

Alles Gute!

Antwort: 24.06.2008 Christian Moser
egal von welcher seite man diese arbeitsmarktpolitik betrachtet! sie ist menschenverachtend!

Richtig, dass sind keine Deppen, sondern werden wie Deppen behandelt!
Und auch richtig, dass diese Kurse bei anders-motivierter Ausrichtung eine grosse positive Wirkung hätten!
Über Freiwilligkeit kämme diese zur Entfaltung!
Es wäre, nach Wiederherstellung des ruinierten und mit Füssen getretenen Vertrauen, zu erwarten, dass es zu freiwilligen Teilnehmer-Wartelisten kommen würde!
(Natürlich nicht nach einem 1 zu 1 Vergleich! Der Markt kann nicht Unmengen von solchen Kursen ertragen und es würde dann unweigerlich zur Qualität im Inhalt, Ausstattung und der TrainerInnen führen!)

Ich veröffentliche hier einen E-Mail-Antwort-Auszug einer Anfrage von TrainerInnen und KollegInnen eines Instituts, in der es u.a. auch um eine Fragestellung und einem meist angeführten Argument zur Sinnhaftigkeit ging:
"eine "Kundin"/"Bekannte" erlitt nach Ende einer Kursmassnahme, in der es ihr sehr gut ging, einen Nervenzusammenbruch und musste deswegen in eine Klinik. Dies führt bei Verantwortlichen zum Schluss:
"Wie anhand der gesundheitlichen Reaktion/disem Beispiel einer Kundin" bezüglich dem Kursende zu sehen ist, handelt es sich um sinnvolle und positive Kurse, bei denen "Kundinnen" sollten sie es noch nicht sein, sogar krank werden, wenn sie den Kurs wieder verlassen müssen!"

An TrainerInnen wie KollegInnen und arbeitsmarktpolitisch-tätigen Personen!
ich kann ihnen eine antwort was ihre bekannte betrifft geben!
um dies nachvollziehen zu können, bitte ich sie aus ihrer rolle zu schlüpfen
und das ganze zusammenhängend von oben zu betrachten!

der mensch ist ein soziales wesen, er braucht kontakte, anerkennung,
erfolgserlebnisse, zuspruch etc. geborgenheit etc.
in diesem sinne hätten die kurse eine positive wirkung! haben dies bei
einigen/vielen menschen auch!
und es gibt trainerInnen die meinen ihren "liebevollen" umgang ernst!
nur!!
auch von dieser seite betrachtet wird sichtbar was für einen schaden diese
nach system/kalkül ausgerichteten kurse anrichten wenn sie unter ZWANG stattfinden!
für menschen ist einsamkeit, abgegrenztheit, ausgegrenztheit einer der
schlimmsten seelischen schmerzen.
sind sie eine zeit in solcher situation so treten verschiedenste psychische
störungen, wie zum beispiel Leutescheuheit auf, nicht selten/meistens führt
diese isolation auch zu depressionen, dann ist es sehr schwierig diese
menschen wieder in den sozialen kontakt zu führen!
kommt es zur kursteilnahme wie hier durch druck, so tritt nach anfänglichen
problemen die positive wirkung, der für den menschen durchaus lebenswichtigen sozialen kontakte, in erscheinung, die betroffene wieder aufrichtet und sie, mit grosser dankbarkeit den trainerInnen und der gruppe gegenüber, am kurs teilnehmen lässt!

bei diesen menschen kommt es zum totalen horror müssen sie den kurs wieder
verlassen, weil die kurszeit von ?monaten zu ende geht!
und hier passiert der ganz grosse vertrauensbruch! nur weil die zeit zu ende
ist wird mir nicht mehr geholfen, bin ich trotz aller zusagen, verständnis,
etc. nicht mehr wichtig! geht es also nicht um mich? wonach geht es? die können mir gar nicht helfen, stattdessen wird der suggerierte arbeitslosigkeits-schulddruck immer grösser!
hier kommt es zum schrecklichen paradoxa!
genau die trainerInnen die am liebevollsten waren und dadurch auch grosses vertrauen aufgebaut haben, müssen diese person fallen lassen!
warum! weil sie nicht herr ihrer entscheidungen sind! das von neoliberalen
kräften gelenkte kurs-system/kalkül hat in erster Linie andere interessen, als der "KundIn" beizustehen und die muss der trainer umsetzen, egal der emotionalen bindung die entstanden sind!

die betroffene kursteilnehmerin kommt sich vor wie der letzte dreck! und findet
sich aufeinmal in den von kritikrern aufgestellten behauptungen!
wie, da gehts um statistikbeschönigung! da gehts um grosse geschäftemacherei zwischen kursanbieter und ams in der höhe von hunderten millionen euro! Lohndumpingpolitik etc.! die zuneigung die mich wieder hoffen liess war nur gespielt!

wie sollten sich die trainer auch um hilfesuchende kümmern, wenn nach
stückzahl abgefertigt wird, wenn der arbeitsmarkt (100 000ende arbeitslose
und nur 10 000ende freie stellen) und die befristete zeit der kurse keine
lösung zulassen! alles wird im zusammenhang einer realitätsverweigerung
empfunden!
bei der verabschiedung gibt`s noch zu hören: "alles geht wenn man nur will"???!

ich könnte noch weiter ausführen! unterm strich bleibt! egal von welcher
seite man diese arbeitsmarktpolitik und dessen zwangsmassnahmen betrachtet! sie ist menschenverachtend!

und zwar weil das system, das ihr umsetzen müsst menschen verachtet!
ihr nur den spielraum habt diese menschenverachtung freundlich umzusetzen!
die vor dem hintergrund wie beschrieben zum hohn und zynismus wird!
hinter der freundlichkeit wartet die existenzvernichtung/ bezugssperre!
die bis zum 31.12.2007 im grossen masse, mit eurer hilfe systematisch rechtswidrig verhängt wurde, nur um die geschäfte mit den zwangsmassnahmen aufrecht zu halten, die gleichzeitig für eine schönere statistik sorgen und eine grosse hilfe bezüglich lohndumping sind, die wiederum zur bereicherung / profit derer führt, die diese menschenverachtende politik gestalten!
(viele nehmen mittlerweile dienstverhältnisse an, die unter den KV-lohn
liegen, weil sie die demütigungen und erniedrigungen des AMS wie der
zwangsmassnahmen nicht mehr aushalten!)

die trainer der deppenkursen/zwangsmassnahmen beschädigen den ruf seriöser
wichtiger schulungen und weiterbildungs-kurse und wirken für engagierte arbeitssuchende total demotivierend!

vielleicht denken sie auch mal drüber nach welche sozialen unsicherheiten
(schaden für den einzelnen und der gesellschaft) zeitarbeit und
verleiharbeit anrichten und wer die nutzniesser sind? stichwort
milliardengewinne der konzerne!
vielleicht wird ihnen klar welches zahnrad die trainer in diesem kalkül
einnehmen!

immer mehr menschen sind und werden darüber aufgeklärt oder/und nehmen
diesen horror schon emotional wahr!
als handlanger dieses kalküls gibt`s keine sympathie! es vernichtet menschen!

22.06.2008 um 10.21 Uhr - von Fam. F - "Urlaub"stermin noch aus Dienstverhältnis? Berater hat mich behandelt wie einen "rotzmensch"


war am *.6.2008 bei meinem betreuer ams p*. es ging um einen kurs, der am *.6.08 beginnt und sechs wochen dauert. habe meinem betreuer gemeldet, dass ich schon letztes Jahr(wohlgemerkt als ich noch ein bestehendes Dienstverhältnis hatte) innerhalb österreich einen urlaub gebucht habe ,konnte da ja noch nicht ahnen, dass ich ab jänner 2008 ohne arbeit dastehen werde. er meinte, dass mit meinem urlaub würde auf keinen fall gehen, denn diesen müsste ich mir erst erarbeiten (diese aussage ist ja schon eine frechheit), er meinte dann nur lapidar, ich muss dem arbeitsamt rund um die uhr zur verfügung stehen, zwecks arbeitssuche. und das beste wäre, ich würde meinen urlaub stornieren, denn der kurs wäre vorrangig. worauf ich antwortete, dass ich sicher nichts storniere. er meinte dann, ich soll mich halt die 14 tage die ich im urlaub bin, vom bezug abmelden zum Kursbeginn am *.6.08 müsste ich auf jeden fall hinfahren und denen dort auch bescheid geben, aber laut meinem betreuer kann ich den kurs sowieso nicht 2 wochen unterbrechen. Frage mich, wozu ich dann zu dem Institut noch hinfahren soll (Institut befindet sich im 23.Bezirk, ich wohne im 22.bez). Ich denke dass ist eine reine Schikane von ihm. ich fragte, ob ich dann einen neuen kurstermin haben könnte, er meinte mir steht kein neuer termin zu und überhaupt steht mir gar nichts zu. mit einem wort er war pampig ohne ende und hat mich behandelt wie ein"rotzmensch" und das mit meinen 46 jahren. das habe ich sicher nicht notwendig. ich bewerbe mich ohne ende und halte schön brav alle kontrolltermine ein und lasse mich nicht in einen topf mit notstandshilfeempfängern stecken, die schon 20 jahre und länger beim ams gemeldet sind und sicher ihre termine nicht einhalten wie ich. insgesamt ist das alles eine rießengrosse frechheit, so lasse ich mit mir nicht umspringen und reden. Möchte nun gerne von ihnen wissen, ob mein betreuer es mir nahe legen kann, meinen urlaub zu stornieren, oder er das recht hat mir nahe zu legen, mich während des urlaubs vom bezug abzumelden. Das kann es doch nicht sein. Soviel ich weiss, muss ich das bei einem inlandsurlaub nicht tun. Stimmt das? Mit der bitte um antwort . Mfg f. (21.06.08)

Antwort:
vorweg:
bitte stimmen sie sich nicht auf das "gewünschte" feindbild arbeitsloser ein!
es gibt seit jahrzehnten nicht mehr für alle "gerecht entlohnte" arbeit!
hunderttausende würden übrig bleiben, wären alle arbeitsstellen besetzt!
und glauben sie mir "alle" notstandshilfebezieher kommen zu den
kontrollterminen, ausser die, die die erniedrigungen, demütigungen
psychisch nicht mehr verkraften!
und dann leider nicht mehr wissen wovon sie leben sollen!!

zum problem
Urlaub wäre u. U. im inland zu machen, würden/müssten sie keinen "Deppen"-kurs besuchen.
hier hat der betreuerIn spielraum und alle "willkür" macht!
wenn sie einen ranzigen beraterIn haben, von denen gibts genügend, kann dieser ihnen den urlaub vermiesen!

(darum ganz wichtig, bei für sie wichtige themen immer auch zu vorgesetzten gehen! auch ist mit einer begleitperson ein anderes verhalten fakt! Zeugenschaft )

die ÖVP/spö-gusenbauer AIVG novelle hat arbeitslose sozusagen "total" entrechtet!
(Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse)

sie brauchen sich aber auf keinen fall ein solches verhalten gefallen lassen!!
umsomehr, als das AMS auf den neuen 2008 hochglanzplakaten unter kundinnenziele an erster stelle den leitsatz, "kundinnen werden mit wertschätzung behandelt", platziert hat!
dieses plakat hat anscheinend ihr berater noch nicht gesehen!

schreiben sie eine beschwerde an ihre AMS regionalstelle, landesgeschäftstelle, öster. AMS vorstand! Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at
ev. auch an die Volksanwaltschaft post@volksanwaltschaft.gv.at.
E-Mail möglich! Schreiben sie die Beschwerde und tragen sie alle E-Mail Adressen im Feld "An" ein!
(Es soll für alle sichtbar sein, wer aller die Beschwerde bekommen hat!)

An alle "Betroffenen" / "AMS-Opfer":
"Es ist legitim nach dem Motto: Wie man in den Wald reinruft, so schallt es zurück! vorzugehen!
Begegnen sie jeder(n) mit Freundlichkeit, sollte sie/er meinen, sie/er müsse sie wie eine "Rotzpiepm" behandeln, so sind sie geradezu verpflichtet dies sofort zurück zu geben!
Gleichzeitig bringen sie beim Vorgesetzten eine Beschwerde ein, wenn es sein muss schriftlich!
Bei Erfolglosigkeit beim hierarchisch übergeordneten Vorgesetzten vorsprechen/
beschweren!

22.06.2008 um 10.21 Uhr - von Fam. F - ist eine Begleitung sinnvoll?
lieber christian, danke für ihre schnelle stellungnahme, natürlich dürfen sie meinen artikel veröffentlichen. weiss aber nicht so wirklich, wie ich jetzt weiterverfahren soll, denn mir läuft die zeit bis zum urlaubsantritt davon (mitte juli). mein mann meint ich soll mich auf keinen fall 14 tage vom bezug abmelden, da dass nicht mit rechten dingen zugeht, auch hat er schon überlegt, mich zum nächsten ams-termin zu begleiten. ist das sinnvoll? lg f.

Antwort:
ja begleitung ist immer sinnvoll!
im notfall ist der urlaub leider nur mit abmeldung vom bezug möglich!
und gehen sie mit ihren mann auch zum vorgesetzten!
ohne gewissen druck geht schon gar nichts!

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