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20.08.2008 um 18.07 Uhr - von Kl. - Zum SÖB-Informationstag Nachweis mitbringen |
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Hallo, hab heute eine Teilnahme für eine Information eines SÖB bekommen. Auf dieser Einladung ist exta in Fettschrift vermerkt: \"Bitte bringen Sie unbedingt einen Nachweis der Staatsbürgerschaft (Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis) sowie die behördliche Berechtigung zur Beschäftigung (Nicht-Österreicher) mit! Frage wozu soll ich an einer Infoveranstaltung Pass od. ähnliches mitnehmen; kommt mir sehr suspekt vor. mfg Klaus
Danke Herr Moser für den Betrieb der sehr informativen Seiten auf Soned.at
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20.08.2008 um 10.23 Uhr - von Di. - Hier finden ja vom Staat unzumutbare Menschenrechtsverletzungen statt |
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Ein tolle Seite, meine Schwester hat mir davon erzählt.
Werde euch auf jeden Fall nach meinen Möglichkeiten unterstützen. (Links von meiner HP zu euch) aber auch veröffentlichen im Internet via youtube usw.
Hier finden ja vom Staat Menschenrechtsverletzungen statt die fast nicht zumutbar sind. Daher ist es mir auch ein Anliegen mit meinen Mitteln zu agieren wenn die Zeit dazu entspricht. http://staat.operation05.com/ (19.08.2008)
Antwort: Gratulation zu ihrer Seite die die Menschenrechte auch visuell hervorragend umsetzt um diese auch Jugendlichen näherzubringen! Freut mich, dass sie mit ihrer Fähigkeit mithelfen für Aufklärung zu sorgen und so zur Veränderung hin zu einer humanistischen (menschlichen) Gesellschaft beitragen! Vielen Dank! |
19.08.2008 um 15.14 Uhr - von H*. - Zahl der Sperren des Arbeitslosengeldes steigt |
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Hallo Christian, hier ein interessanter Link zu obigem Thema
Zahl der Sperren des Arbeitslosengeldes steigt
Erstaunlich sind vor allem auch die Kommentare dazu. Viel Spass beim Lesen. Schöne Grüße aus Dornbirn
20.08.2008 um 10.53 Uhr - Anonym** - FRAGE!? zu: Zahl der Sperren des Arbeitslosengeldes steigt abschnitt AMS kurse: immer und immer wieder liest man, so wie im verlinkten thema, was in so kursen abgeht.... ich verstehs einfach nicht, auch nach vieeeeelmaligen nachdenken nicht, warum es so zugeht. DAS es so zugeht wie geschrieben und beschrieben, dürfte ja wohl echt wahr sein. aber wer sind diese menschen und wie kommen sie eigentlich in SO einen kurs? warum wird in diesen speziellen kursen alles so "kindisch" gestaltet? Basteln, schreiben, lesen, nacherzählen, usw. , also das ist doch unteres volksschulniveau! Kein Mensch auf der Welt würde sich so einen Kurs bezahlen oder so eine "Art Ausbildung" finanzieren. was soll das ganze und was sind die ziele dieser maßnahmen di eja schließlich unsummern steuergelder kosten! danke für Ihre antwort.
Antwort: Richtig, dies ist aus der Sicht eines emotional intelligenten (sozialen-mitfühlenden) Menschen nicht zu verstehen, nicht zu fassen und nicht zu glauben! Diese Politik / Rahmenbedingungen wird von einem faschistischen asozialen Menschenbild (ÖVP) gestaltet, dass sich nur auf eigene, wie der Vorteile der nahen Verbündeten, konzentriert! Selbst mit diesen wird nur geteilt solange der Kuchen gross genung ist! Deshalb hat sich hier eine Mannschaft zusammengeschlossen, die ihre Macht benutzt um über politische Massnahmen ein System zu errichten/auszubauen, dass die Ausbeutung der unteren sozialen Schichten gewährleistet und hinter dem sie ihr Gewissen verstecken können! Als unterstützende Methode dient u.a. die Schaffung eines Feindbilds wie z. Bsp. fauler Arbeitslose, dass mit falsch erhobener Statistik, in betrügerischer Absicht, untermauert wird! Zugleich dient diese Statistk als Zeugnis der "politischen Fähigkeit" und soll das, für dumm verkaufte, Volk zur Wiederwahl ihrer Partei veranlassen, die auch für ihre persönlichen Vorteile garantiert! Die vom "dummgehaltenen" Volk geglaubten Wahlkampf--Lügen und fehlende Alternativen bringen ihnen, Wahl für Wahl, Erfolg! Sollte durch, nicht mehr verdeckbare Fakten gerechtfertigte belastende Kritik an ihrer Politik entstehen, tauschen sie den Spitzenkandidaten einfach aus und schon ist eine neue Partei geboren, die aufeinmal "soziale" Politik für das Volk macht! Dies suggeriert ein dafür engagegierter Werbefachmann über neue Slogans! Wie z.Bsp. "Politik mit Herz" oder "Packen wir es an" - Der ist anscheinend sehr gut! Wird immer wieder, fast bei jeder Wahl, verwendet! Wobei der beste Spruch "Politik braucht Vertrauen!" ist! Um den streiten sich viele Parteien! etc. etc.
Mit diesem Bereich, dieser verabscheuenswürdigen Politik muss man sich auseinandersetzen, um das Motiv dieser faschistischen Arbeitsmarktpolitik, die mit 1.1.08 über die AIVG-Novellierung von der Verräterpartei Gusenbauer-SPÖ mit der menschenverachtenden neoliberalen ÖVP beschlossen wurde, und das inkompetente menschenerniedrigende Handeln des AMS / Zwangsmassnahmen / Deppenkurse zu verstehen!
Diese Arbeitsmarktpolitik dient nicht dem Interesse der Betroffenen, sondern soll, hauptsächlich den Grossunternehmern / ÖVP-Klientel, den notwendigen Tätigkeitsbereich des unteren Niveaus, über Lohndumping zwangsbesetzen! Dazu dienen diese u. a. auch menschenvernichtenden Zwangsmassnahmen/ Deppenkurse deren Protagonisten nicht "nur" aus Überzeugung mitwirken, sondern viele sich über Abhängigkeiten (Existenzsicherung oder ebenfalls der Vernichtung ausgesetzt werden) beteiligen! Mein Kommentar zum KALKÜL dieser Arbeitsmarktpolitik (dessen erzeugter Druck auf Arbeitslose hauptsächlich für Arbeitnehmer bestimmt ist) Abhängigkeit schaffen, um ausgeliefert zu sein / Faschistoide Politik gegen sozial Schwache
Die Hunderte Millionen Euro die beim Fenster rausgeschmiessen werden, sind im neoliberalen menschenverachtenden Sinne sehr erfolgreich!
Sie dienen, der Disziplinierung des "dummgehaltenen-belogenen" Volkes, der Statistikbeschönigung, dem Lohndumping-dem gegenüber Profit, und lässt den Handlangern (AMS/Zwangsmassnahmen/Deppenkurse) einen kleinen Teil des *Erbeuteten zukommen auf das sie keinen Widerstand leisten und weiter mitmachen! Gegen Moral, Ethik, Anstand, Menschenrechte, auch wie wir bis 31.12.2007 gesehen haben gegen den Rechtsstaat!
*Muss aus der Sicht der unteren sozialen Schichten verstanden werden! In der systematisch ungleichen Verteilung des gesamten Wirtschaftseinkommen! Teilweise mit Garantie des Arbeitsplatzes! = Zeitbedingt enorm viel Wert In diesem System ist wichtig, das die Mehrheit des Volkes vom Erbeuteten partizipiert! Hierarchisch geordnet
Bitte lesen sie die Kommentare unter Aktuell zu diesem Thema, sollte ihnen weiterhin etwas unklar sein, so können sie jederzeit nachfragen!
Ps. Die gerade begonnene Epoche der Informationsgesellschaft und die sich entwickelnden Alternativen / wählbare humanistische Parteien, erzeugen bei mir nicht nur Zweckoptimismus! Es liegt an uns! Suchen sie sich, wenn sie auch unzufrieden sind, eine Klein-Partei der sie ihre Hoffnung auf menschliche Politik anvertrauen! Die meisten der derzeitigen Politiker (vor allem die, der verschiedenen Regierungsparteien), schaden im grossen Masse dem Menschen, der Umwelt und dienen keinesfalls als "Vorbilder"!
20.08.2008 um 19.16 Uhr von C. S. - immer, und immer, und immer, und immer wieder in irgendwelchen Kursen. Anonym - FRAGE!? zu: Zahl der Sperren des Arbeitslosengeldes steigt
Wie Menschen gerade in so einen Kurs kommen, lässt sich damit begründen, das es den Verwaltern der arbeitslosen egal ist. Arbeitslose werden in Kurse abgeschoben, dort werden Dinge gemacht, die einem normal denkenden Menschen gegen den Verstand gehen, es macht Menschen psychisch kaputt.
Es ist reiner Zufall, in gerade solche Kurse zu kommen, deren einziger Zweck entweder die Erniedrigung, oder die Zwangsbeschäftigung mit Ballspielen ist. Hauptsache die Zeit geht rum, während Trainer in Büros hocken und Kaffee trinken, oder sonst etwas tun. (Keine Pauschalkritik an Trainern per se)
Wenn jemand nur lang genug arbeitslos ist, dann gibt es keine Grenze des zumutbaren mehr, heißt, auch solche Kurse sind erlaubt. Da gibt es kein Netz oder doppelten Boden, in dem ein unschuldig arbeitslos gewordener aufgefangen wird, oder dem etwas gelehrt würde, das verwertbar wäre.
Es ist eine Statistikbeschönigung, wer nicht mehr kann, nicht mehr mitmachen mag, dem droht Sperre einer Versicherungsleistung, auf die eigentlich Anspruch bestünde. Somit landen viele Menschen immer, und immer, und immer, und immer wieder in irgendwelchen Kursen.
Wie es den Menschen geht, ich bin ja auch so ein Fall, habe mich hier mit meinen Sorgen an Christian gewendet, dem es ähnlich ging. Nun bin ich nicht mehr in den Fängen der AMS Mafia, vorläufig nicht mehr, und hoffentlich nie mehr wieder. Auch ich konnte von Vorgängen in Kursmaßnahmen berichten, auch ich bin psychisch heute noch so schwer belastet, das mir ein normales Leben kaum möglich scheint..... Immer mit dem Druck leben zu müssen, dass mir das Geld gestrichen wird, war mir zuviel, ich konnte nicht mehr. Bin in psychischer Behandlung wegen dem, sry. für den Ausdruck AMS-*verein, und deren Maßnahmen die sie mir über die letzten 5 Jahre haben angedeihen lassen.
Und so kommt es nun schließlich, vor allem vor Wahlen, das Menschen wie du und ich, die unverschuldet in die arbeitslosigkeit abgerutscht sind, mit solchen Mafiösen Methoden gequält werden. Immer unter der Prämisse - tu was wir dir sagen, tust du es nicht, droht dir dieser und jener Kurs, oder die Sperre deiner Bezüge, dann schau mal, wie du überleben willst.
Aus meiner Kenntniss der Lage, überrascht es mich auch nicht, das nun so kurz vor der Wahl der Statistiken wegen Bezüge gestrichen werden. Ich hoffe das sich nach der Wahl einiges zum besseren wenden wird, für euch, die ihr momentan in der misslichen Lage seid, vom AMS abhängig zu sein, wie auch allgemein allen, die derzeit von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
An dieser Stelle noch einmal danke, Christian, für deine Seite, die Menschen wie mir immer noch, auch wenn ich derzeit nicht betroffen bin, Schauer über den Rücken laufen lässt, aber auch Mut macht! Mach weiter so, bleib stark und gib nie auf, nur durch Menschen wie dich, wird sich auf lange Sicht etwas verändern.
20.08.2008 um 21.07 Uhr - Anonym** - da kann man "Büromanagement" erlernen mit Prüfung auf der Handelskammer, zu C.S wegen Frage!? du schreibst: Und so kommt es nun schließlich, vor allem vor Wahlen, das Menschen wie du und ich, die unverschuldet in die arbeitslosigkeit abgerutscht sind, mit solchen Mafiösen Methoden gequält werden.
Nein ich bin nicht arbeitslos, lese aber manchmal gerne hier im forum mit, weil es scheinbar die einzige wirklich aktive webseite ist die die AMS Methoden aufzeigen. Denn die gefallen mir auch nicht! Natürlich war ich auch schon arbeitslos. Über ein halbes Jahr (das Unternehmen wurde verkauft). Und zum "Pech" hatte ich in der Anschlussfirma einen Arbeitsunfall mit Krankenhaus und längerer AUSZEIT! Der hat mich natürlich gekündigt weil ich erst neu war. Leider fand ich so schnell danach nichts gutes und "floh" um zu überleben und einen erhofften weiteren geregelten Lebensablauf zu gewährleisten, in die Bewachung und Leihbüro. Dort blieb ich immer nur wenige Wochen, und zähle es in das halbe Jahr arbeitslosigkeit da hinein von damals! Nachdem ich aber alle paar Wochen wieder am AMS stand und erklärte das ich mich in der Bewachung und bei Leihbüros angeschmiert und unterbezahlt (vorallem die ständige Unregelmäßigkeit an Diensten störte)fühle! Und so weiter machen will ich nicht. Bewachung-Leihbüro rein/raus - dazwischen AMS! Boah! Leider kamen keine besonderen Stellenagebote seitens AMS und wir beide entschieden sich damals für eine Ausbildung in einer anderen Berufsspate wegen es Arbeitsunfalles und des bleibenden Schadens an den Bandscheiben. Wir wählten gemeinsam einen Kurs wo man mir erklärte, da kann man "Büromanagement" erlernen mit Prüfung auf der Handelskammer, die man sich aber selber zahlen sollte, ausser man schafft die Vortests sehr gut, dann übernimmt das AMS die Kosten der Prüfungsgebühr. Dann kann man als Angestellter wieder "Fuß fassen" und keine körperliche schwere Arbeit machen. Ideal für mich dachte ich....
So und jetzt kommts! Ich fuhr voller Elan und Freud zu der Adresse wo ich eine Ausbildung erhalten soll. Ich stand dann irgendwo im 23ten Bezirk wo nur ca. alle Stunden mal ein Bus kommt...vor so einem niedrigen wie fluchtartig verlassenen Gebäude. Da wurde mir schon mulmig! Im Klassenraum dann...ich meine da war kein Klassenraum....da standen lauter Sesselreihen hintereinander eng zusammen, keine Tische...nix! Es wurde mulmiger! Der Raum füllte sich mit vielen Menschen, wobei manche Teilnehmer eigentlich schon sehr gezeichnet vom Leben aussahen, (bitte nicht bös verstehen ich kann es vielleicht nicht anders formulieren!), und Teilnehmer die schon 20 Jahre und mehr nicht mehr gearbeitet haben. Da wurde mir langsam bewusst...oje da bin ich in etwas reingetreten! Neugierig machte ich aber die ersten Tage mit, aber ausser Filme schauen, Computerspielen und sich Neurolinguistisches Programmieren anhören, war da nichts. Ich stand auf, hab mich nett verbeugt, verabschiedet und dieser Jungen Psychologin noch Adjeu gewinkt und fuhr zu meinen Berater, verlangte das er ein Protokoll aufnimmt, was in der sogenannten Ausbildung abgeht. Das Protokoll zeigt auch dann offensichtlich das der Berater einen Dreck weis wo er mich da hingebracht hat, oder er hat es gewusst und muss es dann erklären! Sicherheitshalber bat ich auch die Chefin hinzu! Sie kam! Alles ging gut, es wurde dem Berater "empf! ohlen" mir keinen "solchen" Kurs zu geben und nie wieder einen solchen zu geben! Leider blieb bis heute die Frage offen - Was ist das für eine Büroausbildung? oder ist der psychische Angriff von Testpsychologen die die Menschen dort mit Ihren Scheiss quälen - nur das "Vorprogramm" zu einer eventuellen Ausbildung? Gott sei Dank fand ich gleich wieder eine passende Stelle - aber vergessen kann ich den Psychoscheiss nicht so schnell was dort abging. Die Teilnehmer waren ja nicht mal "interessiert" am Tagesprogramm....es war alles wie in einem Film wo keiner wusste was es spielt! Und ausser dem Honorar für die Psychologin kostet der Kurs ja nichts...is ja nichts...nur ein Raum mit den Sesselreihen und vorne quatscht diese junge Frau. Die wird sicher auch wenig bekommen. Also von daher, sichere die billigste Alternative viele Menschen in solche Räume zu pressen. Und meine Frage dazu ist immer nur und immer noch WARUM? Und diese Frage stelle ich dem AMS: WARUM quält ihr Menschen die in Ihrer Jugend entweder nicht ausgelernt haben, oder Menschen die vom Schicksal gezeichnet sind, oder Menschen die aus unteren sozialen Verhältnissen kommen, mit Psychoterror! Kein Unternehmen wird 90% der Menschen die ich im Kurs sah und kennelernte und sie mir auch über Ihr Leben berichteten, wieder einmal aufnehmen! Sie werden den ewigen Leidensweg am AMS mitmachen als "Strafe" weil Sie sind wie sie eben sind!
Anmerkung: Sehr stark geschrieben! Bitte E-Mail Adresse für Rückmeldung!
21.08.2008 um 11.29 Uhr - Anonym** - Arbeiten und eigentlich davon ja garnet richtig Leben können! hab vorhin noch etwas vergessen zum dazuschreiben! bitte wenns geht anfügen! DANKE!: Ich finde es aber nebst diesen seltsamen Psychomaßnahmen auch unschön, das viele alleinerziehende Mütter im Supermarkt für ein paar Euro die Stunde arbeiten müssen um zu überleben, ich finde es auch arg das viele tausende Pensionisten von 600 oder 700 Euro leben müssen, die viel Arztbesuche benötigen und gehbehindert obendrein sind, ich finde es auch schlimm, das viele HUNDERTtausende Hilsarbeiter oder ungelernte Kräfte mit 900 bis 1100 Euro dahinrurcheln müssen und somit auch ALLE Kosten des Lebens (Strom, Miete, Telefon, Lebensmittel, Kleidung usw.) selber tragen müssen! Und da gibts es viele mehr die arbeiten und eigentlich davon ja garnet richtig leben können! |
19.08.2008 um 11.46 Uhr - von H*. - Zwangs-Arbeitsprojekt entspricht nicht meinen beruflichen Qualifikationen |
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Hallo,
ich brauche mal ganz dringend einen Rat. Seit 08/2004 beziehe ich (60 J.) Notstandshilfe. In den vergangenen Jahren habe ich brav an allen möglichen Kursen teilgenommen und verschiedene Praktika absolviert. Nun will mich das AMS in ein Arbeitsprojekt stecken, das a) nicht meinen beruflichen Qualifikationen entspricht und mir auch keine Weiterbildungsmöglichkeit bietet (ich bin Bürokaufmann, dort werden aber Beschläge zusammen gesteckt) und b) verdiene ich 100 Euro weniger als meine Notstandshilfe ist. Das Arbeitsprojekt läuft 8 Monate und soll der Wiedereingliederung ins Berufsleben dienen(ich bin 60 Jahre und gehe in 18 Monaten in Pension!!!). Muss ich nun diesen Job - ohne dass mir Sanktionen entstehen - annehmen.
Ich bitte um schnelle Antwort, da ich am *.08.08 einen Termin bei meinem AMS-Berater habe. Im Voraus vielen Dank.
Viele Grüße H*
Antwort: ja ist pflicht! eine absage führt zur bezugssperre!
jedoch hinkt das ams sehr oft ihrer aufklärungspflicht nach, wodurch eine ablehnung gerechtfertigt wäre und es zum erfolg in der berufung, ansonsten beschwerde an dem VwGH, bezüglich bezugssperre/rechtsprechung kommt!
ausserdem aktivieren sie ihren kampfgeist und konzentrieren sich penibel auf einige punkte des arbeitnehmerrechts: "dienstzettel / KV.entlohnung!" Tipp: diskussion über betriebsratgründung machen zwangsmassnahmen nervös! nochmehr ein engagement zur betriebsratgründung! (RA. zur betriebsratgründung )
Weiterführende Links gut durchlesen! Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse (ohne gewähr) darf ich ihren eintrag unter initiale veröffentlichen! zeigt das wahre motiv dieser arbeitsmarktpolitik, kürzung der einkommen "des einzelnen", disziplinierung, arbeitslosenstatistikbeschönigung etc. und passt gut zum eben getätigten eintrag- von L. R. - Arbeitslosen-Status! danke
20.08.2008 um 11.17 Uhr - von H*. - Ein guter Erfolg: ICH HÄTTE DAS RECHT DAZU UND SIE KÖNNE NICHTS MACHEN. Hallo Christian, es gibt Neuigkeiten! Gestern - nach dem Vorstellungsgespräch bei dem Arbeitsprojekt - war ich kurz bei meiner AMS-Beraterin und erklärte ihr, dass ich die "Stelle" wegen Unterbezahlung nicht annehmen werde. Sie sagte, dass sie mir dann meine Notstandshilfe für 6 Wochen sperren müsse. Daraufhin meinte ich in strengem Ton, dass das Ärger geben würde. Da die AMS-Beraterin keine Zeit für weitere Diskussionen hatte, vereinbarten wir für heute einen Termin.
Ich hatte mich gut vorbereitet, Ausdrucke aus dem Internet mitgenommen. Doch es kam alles ganz anders. Gleich zu Beginn eröffnete mir meine AMS-Beraterin, dass sie keine Sperre verhängen könne, wenn ich die Stelle ablehne. ICH HÄTTE DAS RECHT DAZU UND SIE KÖNNE NICHTS MACHEN. Ich war im ersten Moment völlig baff! Einzelheiten wollte ich dann gar nicht mehr wissen. Jedenfalls waren wir so verblieben, dass sie mir ähnliche "Angebote" nicht mehr vermitteln wolle.
Alles in allem: Ein guter Erfolg. Es geht doch ... In diesem Sinn, bis bald mal und viele Grüße aus Dornbirn
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19.08.2008 um 10.38 Uhr - von L. R. - Arbeitslosen-Status |
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Auf der Seite \"RECHTSHILFETIPPS: VON ARBEITSLOSEN FÜR ARBEITSLOSE steht unter dem Titel \"Anwartschaft\" folgendes \" ... Bei weiteren Inanspruchnahmen ist Voraussetzung, dass man mindestens 28 Wochen in einem Stück oder aber insgesamt innerhalb des letzten Jahres gearbeitet hat. Der Verdienst in dieser Zeit führt zu einer neuen Bemessung des Arbeitslosengeldes, und darin liegt eine große Gefahr für alle, die eine befristete Beschäftigung eingehen: Verdient man in dieser Zeit weniger als vor der Inanspruchnahme des letzten Arbeitslosengeldes, verringert sich auch die Bemessungsgrundlage. ...\"
Unter dem Titel \"Arbeitslosengeld\" wird die Berechnung erklärt: \" ... Wenn Du zwischen 1. Jänner und 30. Juni Deinen Antrag stellst, ist Deine Berechnungsgrundlage die des vorletzten Jahres. Innerhalb der 2. Jahreshälfte (vom 1. Juli bis 31. Dezember) wird Dein Arbeitslosengeld nach der Jahresbeitragsgrundlage des letzten Kalenderjahres berechnet ...\"
Das widerspricht sich! Wenn ich nach 28 Wochen (oder mehr) einen Antrag stelle, müßte das ein Neuantrag sein, und es müßten die Regeln der Antragsstellung gelten, also die mit den Stichtagen. Weshalb sollte gerade hier eine andere Bemessungsgrundlage gewählt werden - nämlich jene des letzten Jobs - unabhängig von den Stichtagen?
Oder: sollte hier kein Widerspruch vorliegen - wie lange muß man gearbeitet haben, bis wieder die Stichtagsregelung angewendet wird - und nicht mehr der \"letzte Job\" die Bemessungsgrundlage bildet? (18.08.2008)
Vielen lieben Dank, L. R.
Antwort: "Bei weiteren Inanspruchnahmen" In dieser Einleitung wird der Unterschied klarer! Dem gegenüber die erstmalige Inanspruchnahme! Eigentlich, so verstehe ich es, ist der Arbeitslosenstatus gegenüber der Notstandshilfe bevorteilt! (Der zusammenhängend in der Schlechterstellung des Notstand im Vergleich zum Arbeitslosenstatus auftritt! ) Jedoch führt die Bestimmung zur neuerlichen Inanspruchnahmen, über eine neue Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengelds zur systematischen Methode Arbeitslosengeld wie Notstandshilfe zu kürzen! Wofür sich hauptsächlich die Zwangsmassnahmen/""sozial""-ökonomischen-Betriebe hergaben! (In diesem Sinne ist ein neuerlicher Arbeitslosenstatus ein grosser Nachteil gegenüber einer Notsatndshilfe, die auf einer höheren Bemessungsgrundlage beruht!)
Werde die Frage aber weiterleiten, um sicher zu gehen, ob es sich nach jahrelangem Dienstverhältnis mit anschliessender neuerlichen Arbeitslosigkeit um eine "weitere Inanspruchnahme", damit verbunden zur Mit-Berechnung des letzten Einkommens, handelt?
19.08.2008 um 14.31 Uhr - von L. R. - ein konkreter Fall Hi, vielen Dank für die prompte Info. Hinter dieser Frage steckt natürlich ein konkreter Fall, den ich mal ausführlich schildern möchte, damit meine Anfrage klarer wird. Ich habe mich im Dezember 2007 arbeitslos gemeldet. Die Bemessungsgrundlage war dabei das Jahr 2006. Am 16.Juni, 2008, habe ich wieder zu arbeiten begonnen - das DV ist bis Ende Dezember befristet, danach werde ich wieder stempeln gehen. Ich habe dann 199 Tag ( = 28 Wochen + 3 Tage) gearbeitet, und es wird mit 1. Jänner 2009 zu einer Neuberechnung gekommen. Gemäß der Stichtagsregel müßte dann das Jahr 2007 zur Anrechnung kommen - ein Jahr, das finanziell recht lukrativ war, weswegen ich mit mehr Arbeitslosenunterstützung rechne, als jene auf Basis 2006.
Natürlich war mein Schreck gewaltig, als ich auf Eurer Seite las, dass plötzlich - abweichend von allen Gepflogenheiten - der Letztjob Bemessungsgrundlage sein soll. Der ist bei mir nämlich ziemlich schlecht bezahlt - ich habe dabei von Anfang an mit der neuen Bemessungsgrundlage spekuliert.
Ich habe heute sicherheitshalber nochmals beim AMS Callcenter angefragt - und dort die Bestätigung erhalten, dass, sollte ich mich im Jänner 2009 melden, das Jahr 2007 zur Anrechnung kommt, oder - sollte ich vorher kommen, also bevor ich die erforderlichen 196 Tage beisammen habe - der alte Bezug wieder auflebt. Also: auch bei \"weiterer Inanspruchname\" wird NICHT der Letztjob herangezogen! Auch die Notstandshilfe wird lt. AMS-Callcenter-Auskunft wieder aufgenommen, sollte man nicht auf die 196 Tage kommen. Auch hier keine Berechnung auf Basis des Letztjobs.
Ich habe darüberhinaus weiter recherchiert, ob es Fälle gibt, in denen abweichend von der Stichtagsregel der Letztjob Bemessungsgrundlage ist: ich stieß auf jene sehr komplizierten Fälle, wo die Stichtagsregel nicht anwendbar ist, (z. B. wegen Auslandsaufenthalt oder wenn man im entsprechenden Jahr kein Einkommen hatte) und wenn man aus einem SÖP wieder zurückgereicht wird. Letzterer Fall ist ein einzige Katastrophe - lehnt man ab, wird man gesperrt; nimmt man an wird man anschließend auf Basis des Letztjobs heruntergesetzt. Da kann man nur nachrechnen, wo man besser - oder: nicht ganz so schlecht - abschneidet. Deswegen: niemals ein SÖP annehmen, wenn es nur irgend geht!!
PS: ich schreibe Euch das, weil Ihr da nachrecherchieren wollt, und ich gebe Euch deswegen diesen konkreten Fall. Sollten meine Recherchen richtig sein und sich mit Euren decken, schlage ich vor, dass ihr die Formulierung in der entsprechenden Passage ändert, so wie es dasteht ist es irreführend.
Ansonsten möchte ich mich an dieser Stelle für Eure großartige Seite bedanken - ich konsultiere sie gerne und oft.
Vielen lieben Dank und viel Erfolg für dieses Euer Projekt! L. R.
20.08.2008 um 8.11 Uhr - von AMS-Mitarbeiter3 guten morgen! von einer "weiteren Inanspruchnahme" spricht man dann, wenn in der Vergangenheit bereits einmal Arbeitslosengeld bezogen worden ist.
Der Berechnungsmodus ist immer gleich, egal ob bei der erstmaligen, oder einer weiteren Inanspruchnahme: Antragstellung in der ersten Jahreshälfte: Beitragsgrundlage des vorletzten Kalenderjahres Antragstellung in der zweiten Jahreshälfte: Beitragsgrundlage des letzten Kalenderjahres
Sollte aber ein Bezug (z.B. wegen der Aufnahme eines Dienstverhältnisses) nur unterbrochen worden sein, ändert sich beim FORTbezug nichts an der Höhe des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes. Wenn allerdings die Anwartschaft für eine neuerliche Inanspruchnahme erfüllt wird (z.B. eben durch das weitere Dienstverhältnis), ist ein neuer Anspruch gegeben, der den Fortbezugsanspruch verdrängt. Es erfolt dann auch eine Neubemessung wie oben dargestellt. |
17.08.2008 um 19.07 Uhr - von T*. - Trendwerk angedroht! |
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Hallo, ich habe eine Frage die mich bedrückt: ich bin schon ziemlich lange arbeitslos und mein AMS-\"Berater\" hat mir schon angedroht, daß bei meinem nächsten Kontrolltermin wieder einmal eine \"Maßnahme\" fällig sein wird, und zwar wird er mich zu der \"gemeinnützigen\" Arbeitskräfteüberlassung \"Trendwerk\" schicken. Meine Sorge ist nun die, daß es eines Tages so weit kommen könnte, daß eine dieser sog. \"Arbeitskräfteüberlassungs-Firmen\" mich \"beschäftigt\" (anstellt) zu einem \"Gehalt\" das niedriger ist als meine derzeitige Notstandshilfe (oder mich bei einer Firma \"unterbringt\" wo ich weniger verdienen würde als meine dzt. Notstandshilfe ausmacht. Das kann ich mir nicht leisten da ich Schulden bei meiner Bank habe und diese im Rahmen eines Rückzahlungsplanes monatlich mit 150,- ? tilgen muß und der Plan auf der Höhe meiner derzeitigen Notstandshilfe basiert. Da ich schon 57 Jahre alt bin kann meine Notstandshilfe ja theoretisch nicht mehr weniger werden, ABER: besteht die Gefahr, daß ich eine Beschäftigung annehmen muß die geringer entlohnt wird als meine derzeitige Notstandshilfe??? Wissen Sie, wie da die momentane Rechtslage ist oder wie man sich am besten wehren kann, wenn dieser unangenehme Fall eintritt??? (13.08.2008)
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe, mit freundlichen Grüßen, T.
Antwort: Primär haben Zwangsmassnahmen nicht die Interessen der hilfesuchenden Arbeitslosen, sondern die eigenen, im Sinn! In der Notstandshilfe gibt es keinen "Zumutbarkeitsschutz" Ablehnungen sind nur über das Arbeitnehmerrecht möglich! - z.Bsp. KV. Entlohnung! In ihrem Alter ist es leider schwer sich gegen Mitbewerber durchzusetzen! Wenn es in der Privatwirtschaft zum Vorstellungstermin kommt, heisst das nicht das sie auch genommen werden!
Weiterführende Links gut durchlesen! Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse
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16.08.2008 um 10.11 Uhr - von Wer. - Kooperation AMS und Headhunter/Personalleasingfirmen - Datenschutz |
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Hallo Herr Moser, ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch mit einem Headhunter. Würde gerne wissen, wie der Datenaustausch/Datenschutz zwischen den beiden funktioniert. Wird ja gerne unter dem Teppich gekehrt - wie so vieles andere auch. Mit wurde erzählt, daß grosse Firmen auch Daten über Bewerber von Sozialversicherungen etc. bekämen. Gibt es da Rüchmeldungen oder Erfahrungen ? Danke
PS: Das Video auf youtube finde ich eine grossartige Idee, nur muß es halt eindeutig belegen daß Arbeitslose und mies bezahlte Menschen Opfer einer habgierigen, degenerierten und dekadenten Wirtschaftspolitik sind ! Sehe da Parallelen zu \" Wenn das Volk kein Brot hat, soll es eben Kuchen essen\" PPS: Vielleicht sollte man den christlich wasimmerauch im Parteinamen enthalten flüstern, daß Habgier eine Todsünde ist.
Antwort: Das AIVG-(Novelle) lockert den Schutz der Daten arbeitsloser Personen, weshalb Datenschutzverletzungen als Kavaliersdelikt gesehen wird, dient ja nur zur Arbeitsfindung! Ausser Betroffene wollen Auskunft über ihre eigenen Belange! Die wird dann aus Gründen des Datenschutz verweigert??? Daraus ist zu schliessen! Es gibt ihn doch!?! Die folgende verlinkte Seite gut durchlesen und bei Verdacht einer Datenschutzverletzung Beschwerde an die Datenschutzkommission senden! Bundeskanzleramt, Ballhausplatz 1, A-1010 Wien, Tel.: 01-50105/2525, http://www.dsk.gv.at Datenschutz ist Menschenrecht! - (Datenverarbeitung im AMS! (AiVG-Novelle) Ich rate, sensible Daten nicht weitergeben! Endet mit dem Jobverlust auch das Recht auf Datenschutz?
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15.08.2008 um 19.57 Uhr - von E. - Pseuydomassnahme habe ich schon 2 x besuchen müssen. |
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Hallo Hr. Moser ! Muss mich wiedereinmal mit einer Frage an Sie wenden. Habe nun endlich meinen Termin für eine Kur aufgrund meines Diabetes bekommen. Dieser Termin ist der *.10.2008. Heute habe ich jedoch auch eine \"Einladung\" zur Teilnahme an der Massnahme \"Job Aktiv\" erhalten. Ist dies sinnvoll ? Diese Massnahme dauert ja meines Wissens 3 Monate ?! Ist es weiters sinnvoll wie vom Betreuer verlangt, monatlich 10 Bewerbungen vorzulegen ? Welche Firma stellt mich den ein, um mich nach 2 Monaten wieder für 3 Wochen zu verlieren ? Diese Pseuydomassnahme habe ich übrigens schon 2 x besuchen müssen. Jedesmal wurde festgellt das ich ein gutes Bewerbungsmanagment habe; jedoch aus gewissen Gründen (Schulden, Diabetes) eine Arbeitsaufnahme für mich extrem schwer ist. (13.08.2008)
Antwort: Auf Grund der SoNed-Einträge stellt sich die Frage: "Für wen soll diese Arbeitsmarktpolitik eigentlich "sinnvoll" sein?"
Weiterführende Links gut durchlesen! Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen. (VwGH)
Beschwerden an den Rechnungshof machen grossen Sinn! |
15.08.2008 - von Ma. - Jobtransfair ohne Sperre ablehen ? |
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Kann man den Vertrag bei der Arbeitskäfteüberlassung Jobtransfair ablehen ohne mit einer Sperre des Notsatdbezugs rechnen zu müssen? (14.08.2008)
Antwort: Weiterführende Links gut durchlesen! Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse |
15.08.2008 anonym - ORF-Thema: wo bleibt ein so brisantes Thema wie AMS - Schande. |
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zu: Über den ORF bin ich schwer enttäuscht ! Bringen in den Thema Beiträgen offensichtlich uninteressante \"Füller-Storys\" aber wo bleibt ein so brisantes Thema wie AMS - Schande.
Vielleicht kommt ja einmal in einer anderen form oder anderen sendung zum anspielen...bei karlich war oder kommt...(ich habs nur gehört) ein thema: ich will nicht arbeiten...oder geh endlich arbeiten.....sorry...ich weis den genauen wortlaut auch nicht... in deutschland hat man sowas in talkshows auch schon gesehen.... man sieht das es eher in die richtung tendiert wo die leute die nichts arbeiten im mittelpunkt stehen, und nicht das AMS so wie es hier offensichtlich erst durch arbeitslose negativ dagestellt werden soll. (14.08.2008)
15.08.2008 um 12.09 Uhr - von We - Zu : ORF-Thema: Wieso nehmen wir es nicht in die Hand und stellen es auf YouTube ?
Antwort: Wir besitzen weder das Filmmaterial noch die Rechte darauf! Wir sind auf das Wohlwollen der Macher angewiesen! Ich hoffe Herr W. S. (Verantwortlich für die Aufnahmen) beschützt derweil dieses Dokument der "*staatlichen" Menschenverachtung / vernichtung! *Vorsicht bei der Interpretation "Staat"! Momentan wird unser Staat von einer Regierung geführt der Ehre und Würde fremd ist! Das müssen/werden wir ändern!
15.08.2008 um 16.39 Uhr - youtube - Machen wir selbst Aufnahmen zum veröffentlichen! Warum gibts sowas wirklich noch nicht? Kann doch jeder im Kurs jemanden "interviewen" oder jeder kann frei erzählen was er mitmachte....das onlinestellen von sich selbst ist doch nicht verboten! bei der gelegenheit hab ich auf youtube schon mal geschaut, es gib von deutschland so sendungen wo arbeiter mit arbeitslosen und wie sie leben verglichen.
Anmerkung: Sehr gute Idee! Den Link dazu veröffentliche ich nicht, da die Gefahr besteht, dass dieser unterschiedlich interpretierbare Bericht, hunderttausende Arbeitslose für die es keine "gerecht entlohnte" Arbeit gibt, zum Feindbild stempelt! |
13.08.2008 um 11.04 Uhr - von A. M. - einen monat notstandshilfe und dann arbeitslosengeld? |
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Ich hab mich am 2.7.08 am ams zurückgemledet,am7.8 bekamm ich einen bescheid das ich von 4.7.-31.7.08 keine notstandshilfe bekomme da meine frau zu viel verdiend hat,meine frau ist in der arbeitsunfähigkeits pension und hat gar nicht gearbeitet in den zeitraum.Am gleichen tag hab ich dan meine einstufung bekommen das ich ab 1.8.08 arbeitslosengeld bekomme.mein frage ist wie kann ich einen monat notstandshilfe bekommen und dann arbeitslosengeld
Antwort: Ich vermute auch, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht! Besuchen sie mit den Bescheiden den Vorgesetzten ihres Beraters! Ev handelt es sich um ein "Versehen"! Nach meinem Verständnis müssten sie auch für das erste Monat ALG. bekommen! (Sollte der Termin beim Vorgesetzten zu keiner Korrektur führen, dann Berufen (Einspruch) sie gegen den Notstandshilfe-Bescheid! (schriftlich) Bekommt ihre Frau eine hohe Pension ca. 1200 Euro? Dann würde beim Notstand (nicht viel) nicht`s überbleiben! Trotzdem einen Bemessungsbescheid beantragen! (ohne Gewähr)
Ich werde die Frage auch weiterleiten!
13.08.2008 um 21.24 Uhr - von AMS-Mitarbeiter3 mir geht es wie dir, ich kanns mir auch nicht vorstellen und würde auch einen feststellungsbescheid über den anfallstag des alg beantragen. gegen den nh-abweisungsbescheid würde ich berufen -kost ja nix.
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13.08.2008 - von J. - unverbindliche Stellenvorschläge |
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Hallo, ich wollte mal fragen ob es einen unterschied zwischen verbindlichen Vermittlungsvorschlägen und unverbindlichen Stellenvorschlägen seiten des AMS gibt ? (12.08.2008)
Antwort: Vorsicht! Bei Vereitelung oder Weigerung wird der Bezug gesperrt! Hier kommt es auf ihre BetreuerIn an, wie sie mit ihnen umgeht und ob sie ihr vertrauen können! - Ob sie/er ihnen Stellenvorschläge, ohne irgendwelchen Konsequenzen, mitgibt, die "nur" als Möglichkeit zur Arbeitsfindung gedacht sind!
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13.08.2008 - von A. A. - Fortbildung |
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ich wollte wissen ob im sozialen bereich zur zeit ein kurs statt finden wird oder auch was anderes???? (12.08.2008)
Antwort: Setzen sie sich wegen ihren Wunsch mit ihrem Berater auseinander! Zusätzlich empfehle ich Eigenengagement! Suchen sie sich aus Katalogen diverser Kursanbieter einen für sie geeigneten Kurs aus! Wichtig. Ausbildungsziel, ev. Vorkenntnisse - einschlägige Praktiken / Hilfs - Dienstverhältnisse, Dauer / (tägl.) Stundenplan gewisse Stundenanzahl in der Woche sind Voraussetzung! Und die Kosten nicht vergessen! Nehmen sie ev., vorm AMS-Besuch, einen Auskunftstermin im Schulungs-Institut wahr!
Deppenkurs Alternative Suchen sie sich bei diversen Kursanbieter einen für sie geeigneten/interessanten Kurs aus! Sollte ev. täglich stattfinden, ca. 20 Stunden in der Woche betragen und mind. 1 Monat, zwecks Statistik - für tatsächliche Ausbildung/Lernmöglichkeit sollte er mehrere Monate dauern und 2000 - 3000 Euro kosten! Und dann, wenn es sein muss, lästig sein!
Bildungskarenz
(Weiterbildung und Studium? ) |
11.08.2008 um 12.07 Uhr - von Si. - MÖCHTE BETROFFENEN mitteilen, - gebt NICHT AUF - ( Fortsetzung ) / Reaktion vom Rechnungshof auf Beschwerde! |
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Lieber Christian,
hier weitere News.
1. Weiterhin befinde ich mich im Krankenstand - seit *.2.08 !!!! nach diesem schrecklichen Umgang meiner Person durch diese unmenschlichen AMS Mitarbeiter.
2. Meine Reha beginnt nunmehr am *.9. für 4 Wochen und ich erhoffe mir danach die Geschichte mit dem AMS endlich aufgearbeitet zu haben.
3. Habe ein Schreiben vom Rechnungshof, datiert mit 9.7.08 erhalten. Zitat: Wie das Arbeitsmarktservice nunmehr mitteilt, ist mit Ihnen ein klärendes Gespräch mit ALLEN INVOLVIERTEN MITARBEITERN des Arbeitsmarktservices Wien vereinbart. Über das Ergebnis dieses Gespräches wird der Rechnungshof durch das Arbeitsmarktservices informiert werden.
Also auf dieses Zusammentreffen bin ich schon mehr als gespannt. Da einerseits die Landesgeschäftsstellenleiterin, Frau Finster mir schriftlich (das Mail hast Du bereits) erklärt, solche Gespräche könnten NICHT stattfinden, obwohl dies mein Wunsch zur Aufklärung wäre, aber der Leiter meiner zuständigen AMS Geschäftsstelle, Herr Hinterholzer gerne bereit wäre mit MIR nach Beendigung meines Krankenstandes ein Gespräch zu führen.
Wer nun aber dem Rechnungshof mitgeteilt hat, dass es NUN DOCH (wie von mir gefordert !!!) ein klärendes Gespräch MIT ALLEN INVOLVIERTEN AMS MITARBEITERN nach meinem Krankenstand gibt, wird noch zu klären sein. Ich werde auf JEDEN FALL auf dieses Gespräch bestehen und nun, da das AMS sogar dem Rechnungshof dies bestätigt hat, können die wohl kaum mehr einen Rückzieher machen.
Ich werde Dich auf jeden Fall auf dem laufenden halten. UND MÖCHTE WIE IMMER AUCH ANDEREN BETROFFENEN mitteilen, gebt NICHT AUF kämpft um EURE RECHTE - Arbeitslosigkeit ist nicht gleichzusetzten mit respektlosem Umgang durch AMS Mitarbeitern !
LG S.
PS: Über den ORF bin ich schwer enttäuscht ! Bringen in den Thema Beiträgen offensichtlich uninteressante "Füller-Storys" aber wo bleibt ein so brisantes Thema wie AMS - Schande !!!!
Anmerkung: 13.08.2008 Beschwerden an den Rechnungshof machen grossen Sinn! Der Rechnungshof geht der Sache nach! Das AMS muss sich rechtfertigen! In Einzelfällen reichen, dem AMS, die Wischi-Waschi-Erklärungen die sie uns Betroffenen unterbreiten! Bei einer Vielzahl an Beschwerden zeigen die Antworten an eine Behörde/Adresse, dass das AMS nicht nach Kompetenz, sondern über Realitätsverweigerung nach faschistoiden Weisungen vorgeht! Und dabei Hunderte Millionen Euro beim Fenster rausschmeisst, was dem Rechnungshof sicher nicht egal ist! Darum tragen Beschwerden, u.a. an den Rechnungshof, zur Veränderung, weil auch zur Peinlichkeit des AMS, bei!
Ich habe heute vom Rechnungshof per Post eine Antwort unter GZ. * auf meine AMS-Anfrage, die ich an mehrere Behörden (siehe Link) gesendet habe, erhalten! Der Rechnungshof dankt für das Interesse an seiner Tätigkeit und ersucht diesbezüglich das AMS Oberösterreich um Auskunft! Weswegen ich mich meinerseits beim Rechnungshof bedanke!
14.08.2008 für den AMS-Vorstand - Dr. Andreas Schaupp Das Antwortschreiben des AMS Vorstand auf meine Anfrage, Sehr geehrter Herr Moser,
die Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich erlaubt sich den Hinweis, dass eine der Hauptaufgaben des Arbeitsmarktservice darin besteht, die Kundinnen und Kunden bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Das AMS hat den gesetzlichen Auftrag, Arbeitslosigkeit so rasch wie möglich (unter Einhaltung der Zumutbarkeitsbestimmungen) zu beenden, hilfreich kann dabei auch die Teilnahme an Kursmaßnahmen sein. Diesbezüglich sind mit den Kundinnen und Kunden im Betreuungsplan entsprechenden Vereinbarungen zu treffen, die die Wahrscheinlichkeit einer Arbeitsaufnahme wesentlich erhöhen. Selbstverständlich erfolgt der Auftrag zu einer Teilnahme an einer Kursmaßnahme unter Beachtung der gültigen Regelungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG) und der hierzu vom VwGH ergangenen Erkenntnisse. Im Besonderen muss die mit 01.01.2008 novellierte Gesetzeslage berücksichtigt bzw. angewendet werden.
Bei langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, und dem steten Wandel, dem der Arbeitsmarkt bekanntlich unterliegt (ein geändertes Stellenangebot bedingt geänderte Anforderungen an die Dienstnehmer/Innen), ist die Teilnahme am Kurs Qualifizierung und Bewerbungsunterstützung oder an der Aktivgruppe durchaus sinnvoll, um eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erzielen.
Für die im Auftrag des Arbeitsmarktservice durchgeführten Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gibt es selbstverständlich Qualitätskriterien, insbesondere bezüglich der Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten TrainerInnen. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen eines Vergabeverfahrens. Die Durchführungsqualität wird unangekündigt vor Ort kontrolliert. Ihre Kritik bezieht sich offensichtlich auf den Umstand, dass Sie in den letzten Jahren bereits an vergleichbaren Maßnahmen teilgenommen haben. Auch die Gewährung von Eingliederungsbeihilfen führte zu keinem dauerhaften Dienstverhältnis. Eine Integration in den Arbeitsmarkt wird Ihnen nur dann gelingen, wenn Sie an dieser auch aktiv mitwirken.
Nach Auskunft der regionalen AMS-Geschäftsstelle Braunau wurde vorerst von der Kursteilnahme abgesehen, um nochmals zu versuchen, Sie am ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Diesbezüglich wurden Sie ja bereits durch die regionale Geschäftsstelle Braunau informiert. Falls trotz aller Vermittlungsbemühungen kein Dienstverhältnis am ersten Arbeitsmarkt zustande kommt, werden sich die MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle bemühen -unter Einsatz des geeigneten Förderinstrumentariums- Sie bestmöglich bei der Stellensuche zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen Für den Vorstand
Dr. Andreas Schaupp Öffentlichkeitsarbeit und Marketing (12.08.2008)
Anmerkung: und Antwort an das AMS den Bundespräsidenten wie weiteren Adressen (siehe unter meine Anfrage!) Ich kann bestätigen, dass ich mit meiner Betreuerin ein gutes Auskommen habe und sie mich *bestmöglich bei der Stellensuche unterstützt! In dieser Auseinandersetzung handelt es sich nicht "nur" um mich! Und *Bestmöglich richtet sich nach den politischen Rahmenbedingungen, an die auch meine Betreuerin gebunden ist! Die u. a. auch durch eure realitätsverdrängenden/verleugneten Rückmeldungen an die Politik gestaltet werden! Die nicht weitergeben, zum wievielten male Personen ergibnislos diese Deppenkurse/Zwangsmassnahmen besuchen! Wieviele Personen angeknackst wegen der Arbeitslosigkeit (Nutzlosigkeitsgefühl - Selbstwertgefühlsverlust über soziale Ausgrenzung) durch eure menschenverachtende Behandlung die letzen Reste der Selbstachtung verlieren! Psychisch krank werden und sich schlussendlich mit Suizid auseinandersetzen! Wieviele den letzten Schritt gehen, kann nur über die Suizid-Statistik vermutet werden! Wie oft Mütter/Väter - Alleinerzieher der Bezug gesperrt wurde/wird, weil sich die Verfügbarkeit nicht mit den Betreuungspflichten verträgt! Ihr die Politiker bei der Vollbeschäftigungslüge unterstützt und mitwirkt die Bevölkerung für dumm zu verkaufen, indem ihr der Öffentlichkeit verheimlicht, wieviele Personen erst gar nicht in der Arbeitslosenstatistik aufscheinen! Wieviel Geld diese Lohndumping-Arbeitsmarktpolitik verschlingt ohne dass Menschen qualifiziert werden! Wieviele durch diese Zwangsmassnahmen/Deppenkurse in den Krankenstand gehen! (Die Kosten an ein soziales Institut (Krankenkasse) abwälzt und diese dadurch in grosse Schwierigkeiten bringt/unser Gesundheitssystem gefährdet!) Nach dem Motto Kosten sind egal, wenn andere Behörden/Institutionen belastet werden! Hauptsache wir haben keine Arbeitslosen, denn die scheinen ja in der Statistik nicht auf! Wie etliche andere Gruppierungen! Wie euch auch egal ist, dass diese Schwachsinns-arbeitsmarktpolitik bis 31.12.2007 nur über Rechtswidrigkeit funktionierte! Geschweige denn Menschenrechte, sind euch gänzlich unbekannt! Nach Juristenmeinungen missachtet das AMS, trotz der faschistoiden AIVG-Novelle, die Unrecht zum Recht erklärte, weiterhin den Rechtsstaat! VA: - Vorläufige Einstellung der Notstandshilfe! AK - Anrechnung des PartnerIneinkommens möglicherweise EU-rechtswidrig etc.
Die "Kompetenz" des AMS bezüglich Qualifizierung/Ausbildung ist in einer AMS-Ombudsmann-Antwort zu erkennen
Ps. Ist eure Entlohnung derart hoch, dass ihr damit euer Gewissen - Moral, Anstand, Charakter, Ethik, Wissen/Kompetenz ausblenden könnt??
mit, Veränderung herbeiführenden, Grüssen
Christian Moser
öst. Netzwerk
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11.08.2008 - von Pe. - Zwangs-Termin bei Itworks |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe in der kommenden Woche einen Zwangs-Termin bei Itworks Personalservice, Sozialökonomischer Betrieb, in Wien. Kurz zu meiner Person: bin 59 Jahre, seit 2002 mit mehreren Unterbrechungen (jew. 7 Monate come back Anstellungen) arbeitslos und seit 1 Jahr im Notstand. War 35 Jahre (=Beitragsjahre) in Werbeagenturen in leitenden Positionen beschäftigt. Vor 2 Jahren wurde mir vom AMS eine Umschulung zum Berufsorientierungstrainer finanziert. Im Juni 2007 habe ich diesen Kurs mit einem Diplom abgeschlossen. Meine Fragen:
1. Muss ich einen von Itworks angebotenen Job annehmen der gehaltsmäßig unter meinem derzeitigen Notstandsanspruch (dzt. ca. 1.000,-) liegt? Lt AK ja. Stimmt das? 2. Kann mich Itworks in die Selbstständigkeit zwingen? 3. Muss ich vor Ort einen Dienstvertrag unterschreiben. Wie man hört setzt dieses Unternehmen die AMS - Kunden diesbezüglich massiv unter Druck. Besten Dank für Ihre Auskunft. (9.08.2008)
Antwort: 1 Wenn eine Zwangsmassnahme als Dienstverhältnis zählt, so handelt es sich um einen Transitarbeitsplatz bei dem Arbeitnehmerrecht anzuwenden ist KV. - Entlohnung, etc. Bei "Kursen" - "Schulungen", die sind dann anscheinend als "Einsparungs-/Entrechtungsmotiv" vorgeschaltet, gibt es VwGH-Erkenntnisse die, oder teilweise, noch Gültigkeit haben und die wie vor der AIVG-Novelle missachtet werden! Weiterführende Links gut durchlesen! (Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse)
2 das AMS darf zwar "fast" alles! hier muss aber ein eigener wille vorhanden sein sonst kann das nicht funktionieren! vermeiden sie am besten eine direkte ablehnung, wenn der umgang darauf ausgerichtet ist ihnen eine ablehnung in irgendeiner form zu entlocken um ihnen das geld zu sperren! ev. ihre antwort falls überhaupt notwendig! ich fühle mich dazu nicht geeignet, deswegen suche ich eine anstellung! also ich gehe davon aus, dass dies nicht vorkommt! es ist aber schon soviel auch rechtswidriges passiert, dass ich mir eine antwort mit gewähr nicht erlauben darf!
3 nein sie dürfen den vertrag überprüfen lassen! ev. von der AK, wenn das vertrauen nicht gegeben ist, dann zusätzlich noch von einer anderen stelle! |
10.08.2008 um 12.43 Uhr - Fr. - bei meinem nächsten Termin zum Arzt |
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Hallo Herr Moser, Erstmal DANKE für Ihre Initiative und Ihre Zeit die Sie hier investieren.
mein Frage: Ich habe eine Hautkrankheit die immer schlimmer wird. Mein AMS-Berater sagte mir bei meinem nächsten Termin ist ein Arzt anwesend da er mich so nicht zu einem Vorstellungstermin schicken kann. Was muß ich beachten? grüße aus Wien
Antwort: Ich weiss nicht ob sie selber schon über ihre Krankheit Bescheid wissen! Zu diesem Zweck ist ein Arzt notwendig, dem sie vertrauen können! Beim AMS-Arzt geht es darum ob sie arbeitsfähig sind! Hier ist Vorsicht geboten! Bei der Diagnose Arbeitsunfähigkeit gerät man in Schwierigkeiten - Abschiebung zum Sozialamt - verminderte Arbeitsfähigkeit jedoch schützt vor unzumutbaren Dienstverhältnissen! Kommt wirklich auch darauf an, wie sie sich selber fühlen. Ansonsten gäbe es dann noch die, auch nicht problemlose, Möglichkeit sich vom AMS beim Pensionsvorschuss unterstützen zu lassen! (Eignet sich um bei Überbelastung eine Zeit Ruhe zu haben! Das AMS ünterstützt in solchen Fällen, da die Arbeitslosenstatistik kleiner wird) Ärztliche Untersuchung Arbeitsloser
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10.08.2008 um 12.12 Uhr - Se. M. - den Machenschaften des AMS ausgesetzt ! |
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Wertes SoNed-Team!Danke, für Euren menschlichen Einsatz. Möchte mich anschließen, da ich auch eine Betroffene bin. Bin, wg. vielseitiger körperlicher Beschwerden, jahrelang (dzt. 53 Jahre) der Machenschaften des AMS ausgesetzt u. existiere mit monatl. 620.- Euro. (incl. Wbh.+ Sozialh.) Reichte 2004 Pension ein u. klage seit 4 Jahren. So manche gericht. beeeidete Sachverständige nehmen einem die letzte Würde. Briefliche Beschwerde beim Sozialgericht-Präsidiale wurde mit Returschreiben entkräftet. Diese Woche schrieb ich an Soz.Minister Buchinger, mit der Bitte, um Hilfe. Habe am 19.Aug.08 nächste Verhandlung - mit pers. Einvernahme - und zittere jetzt schon vor der nächsten Zensur.Meine Fragen:Wie soll ich mich verhalten - was kann ich tun? (wehrend)Welche hilfreiche Kontakte (unterstützend )sind noch möglich?Ist Unterstützungserklärung "Linke" aktuell? In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüssen M.Se.
Antwort: Aus aller erstens mal, werden sie die übermässige Angst aufgeben! Ihre Beschwerde ünterstützt nur das Bild ihrer Notlage. Fürchten sie keine Konsequenzen! Die politische Lage hinsichtlich dieses Problems ist zwar sehr trist, diese Situation lassen sie aber in ihre Einstellung miteinfliessen und gehen nicht von zu grossen Erwartungen aus, sondern sehen darin eine Möglichkeit, dass sie die Pension über den Verhandlungstermin auch bekommen!! Schildern sie, wenns geht, unvoreingenommen ihre Lage! Falls möglich, soll sie eine Vertrauensperson begleiten! Alleine wegen der psychischen Unterstützung enorm viel Wert! Ich kann mir gut vorstellen das es, bei dieser restriktiven Pensionsvergabe, auch eine Rolle spielt mit welchen Personen/"Menschen" sie es zu tun bekommen! In ihrem Fall müsste es "hoffentlich" früher als später klappen! Als "kleiner" Trost wäre ev. zu sehen, dass es trotz neuer Regierungskonstellation zu der BO. Mindestsicherung kommt! (aber voll ohne Gewähr) und sie die Monate dorthin ein wenig mehr, vom AMS, in Ruhe gelassen werden!
Das wäre im Groben ein Schnelltip! Besuchen sie AMSand! Mit Emil haben die einen Spezialisten was Pensionen betrifft! Auch, sollten die Stricke reissen, sie wieder zum AMS müssen, ist es von grossem Vorteil ein wenig rechtlich informiert zu sein und geradezu lebensrettend wie sie/ich mich psychisch für die AMS-Kontakte einstelle! Das wissen, das es vielen so geht! Das moralische Recht, ja sogar oft das staatliche Gesetz auf seiner Seite zu haben, lässt einen durchschnaufen und macht bewusst, dass man nur durch asoziale, amoralische Politiker zum Feindbild gestempelt wird/wurde, ohne das man selbst etwas für die wirtschaftliche Situation kann! Melden sie sich jederzeit wieder! Alles Gute!
AMSand - Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien
Ps.: Was asoziale, amoralische Politiker anbelangt, so liegt es an den Wählern/uns dies zu ändern! Wenn nicht gleich, so werden wir das aber tun! Die Informationsgesellschaft deckt diese unaufrichtige, menschenverachtende nur an das eigene Wohl denkende Politiker-Kaste auf! |
9.08.2008 um 22.05 Uhr - von Mag. Claudia Millwisch - Fragen zum AMS LESERBRIEF auf einen Profil-Artikel über das AMS! - |
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Zu Ihrem Bericht über das AMS und aus eigener Erfahrung stellen sich bei mir folgende Fragen, die einer genaueren Erörterung bedürfen:
Wer ist das AMS? Wer trägt das AMS? Wer finanziert das AMS? Wer kontrolliert das AMS? Wo ist die Kontrollinstanz? Wer kontrolliert wie oft, wodurch und in welcher Form? Wie und wo wird das Kontrollergebnis dokumentiert und für die Öffentlichkeit verifizierbar gemacht? Wo gibt es die Möglichkeit für die Öffentlichkeit dazu Stellung zu beziehen?
Wer ist zuständig für die Formulierung und insbesondere für die finanziellenVorgaben der Ausschreibungskriterien? Muss sich das AMS - insbesondere dabei - an die österreichischen Gesetze halten? Gelten für das AMS eigene Gesetze, die mit dem ABGB nichts gemein haben? Muss sich das AMS an seine eigenen Vorgaben halten? Muss das AMS die Menschenrechte einhalten? Ist das der Fall?
Wer bestellt die Köpfe des AMS? Nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt? Als Trainingskriterium für eine AMS Position sollte jeder potentielle AMS Mitarbeiter ein Jahr lang arbeitslos sein, ohne zu wissen, ob er/sie dann in den Genuss einer Arbeitsstelle beim AMS kommt. Vielleicht sähe dann manches anders aus.
Hat das AMS die Interessen der Arbeitslosen zu vertreten? Vertritt es diese? Wodurch? Ist das AMS ein gemeinnütziges oder gewinnorientiertes Konstrukt? Vertritt es die Interessen der Steuerzahler? Vertritt es die Interessen der Wirtschaft oder der Gewerkschaft? Und nochmals die Frage: hält sich das AMS dabei an die ausgehandelten Vorgaben der Sozialpartner? Werden die Interessen der Arbeitslosen dabei berücksichtigt? Ist es die Aufgabe des AMS Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder Menschen in/aus dem Arbeitsmarkt zu separieren, segregieren, selektieren, hinauszukatapultieren?
Wann wird endlich die Anzahl der SchulungsteilnehmerInnen und die Anzahl der Arbeitslosen in einer Summe erfasst, um sich ein Bild über das tatsächliche Ausmass des Problems "Arbeitslosigkeit" machen zu können?
Wann bekommen die "echten" Vertreter der Arbeitslosen ausreichende öffentliche Mittel zur Gründung einer Arbeitslosenkammer? ( 8.08.2008 )
Mag. Claudia Millwisch ZENTRUM DÖBLING
9.08.2008 um 22.05 Uhr - von Mag. Claudia Millwisch Lieber Christian Moser, Ja, Veröffentlichung ist okay, auch mit meinem Namen und dem Namen Zentrum Döbling. Kennen Sie den Profil Artikel über das AMS ( Ausgabe 4.8. )? Könnten Sie auch einen Leserbrief schreiben? Ich bin gespannt, ob sie meinen Leserbrief bringen und bin gespannt wie viele weitere Leserbriefe es zum Thema geben wird. Hab der Redakteurin auch unsere AMS Erfahrungen geschickt. ..............
Nächste Frage: Arbeitslosenkammer. Ich glaube es bedarf wirklich und dringend einer Arbeitslosenkammer. Habe in meinem Deutschkurs den Augustin-Artikel über die Forderung nach einer Arbeitslosenkammer mit meinen TeilnehmerInnen gelesen; die waren alle begeistert und dafür, weil sie sich alle vom AMS ver....... fühlen. Eine Chinesin war dabei, die in Österreich in die Schule gegangen ist und sogar maturiert hat und trotzdem wurde sie gezwungen einen Deutschkurs zu besuchen.
Gibt es Ihrer Meinung nach jemanden, der sich für die Durchführung und Organisation der Arbeitslosenkammer zur Verfügung stellen würde?
Herzl. Grüsse Claudia Millwisch
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8.08.2008 um 14.31 Uhr - von Dai. - Zur Zeit stehe ich mit dem AMS auf Kriegsfuss - Bezüge gestrichen, da ich für August keine Kinderbetreuung vorweisen konnte
Die Antwort des Ombudsmanns auf Dai. Hilferuf spricht für sich! |
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Hallo, habe durch viele Gespräche mit Freunden einen Hinweis auf Deine Seite bekommen und muss sagen alle Achtung weiter so. Zur Zeit stehe ich mit dem AMS auf Kriegsfuss da diese mir meine Bezüge gestrichen habe,da ich für August keine Kinderbetreuung vorweisen konnte. Tja kurze Rede langer Sinn, Papier ist geduldig ich auch meine Nerven sind noch gut beinander aber es ist alleine schwer etwas zu erreichen und für tausende von Müttern kann ich mich alleine nicht durchsetzten. Habe etliche A4 Seiten mittlerweile die ich Dir gerne weiterleiten würde,wenn Du daran Interesse hast und wissen möchtest wie das AMS auf manche Dinge argumentiert. Lg Dai. ( 6.08.2008)
Anmerkung: Die Antworten des Ombudsmanns auf Dai. Hilferuf spricht für sich! Mit anderen Worten und wenn sie wegen ihrem Kind (Betreuungsaufgaben) verrecken so ist das nicht unsere (AMS) Angelegenheit! Verantwortlich ist hauptsächlich die soziale familienfreundliche ÖVP-Politik!
Wenn Sachbearbeiter jegliche Vernunft, Menschlichkeit, Moral ablegen dadurch natürlich auch das Schamgefühl verloren haben, dann heisst es VORSICHT, dann sind Geister unterwegs die wir aus unserer Vergangenheit kennen!
Antwortschreiben vom Ombudsmann auf Dai. Hilferuf -------- Original-Nachricht -------- > Datum: Tue, 5 Aug 2008 11:47:22 +0200 > Von: michael fleischlig <michael.fleischlig@ams.at> > An: * > Betreff: Antwort: help.ams/ PST 756109
Sehr geehrte Frau S.!
Wir danken für Ihr Schreiben und möchten Sie über den Ausgang unserer Recherchen und die gesetzlichen Bestimmungen informieren:
Da die Kernproblematik Ihrer Beschwerde im Versagen des Leistungsbezuges für August 2008 zu sehen ist, welches sich als Konsequenz mangelnder Verfügbarkeit ergeben hat, möchten wir Ihnen dazu die gesetzlichen Bestimmungen, die im § 7 Arbeitslosenversicherungsgesetz (Verfügbarkeit) geregelt sind, näher bringen.
Verfügbarkeit ist die Definition für das zeitliche Ausmaß, in dem der/die Arbeitslose eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze aufnehmen kann.
Die Betreuung durch das Arbeitsmarktservice (Vormerkung zur Stellenvermittlung, Kurszuweisung und Leistungsbezug) setzen ein Mindestmaß an Verfügbarkeit voraus, wofür - in sinngemäßer Anwendung des § 7 Arbeitslosenversicherungsgesetz - eine Beschäftigungsannahme im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden möglich sein muss. Personen mit Betreuungspflichten für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder für behinderte Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung der Mindestverfügbarkeit auch dann, wenn sie für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden zur Verfügung stehen. Die Mindestverfügbarkeit muss im Rahmen der üblicherweise auf dem Arbeitsmarkt angebotenen Beschäftigungen, das sind in der Regel solche, die zwischen 7 und 18 Uhr bei üblicher Arbeitszeitverteilung auszuüben sind, gegeben sein.
Unsere Recherche hat ergeben, dass Sie bereits im Juli 2008, genauer am 07.07.2008 aufgefordert wurden, bei der Maßnahme ?Jobsuche intensiv? teilzunehmen, die dazu geeignet scheint, Ihr Beschäftigungsproblem lösen zu können. Aufgrund eines Krankenstandes vom *.06.2008 bis *.07.2008 war Ihnen die Teilnahme an der besagten Maßnahme nicht möglich.
Da sich in den Datenaufzeichnungen des Arbeitsmarktservice keinerlei Hinweise finden lassen, dass Ihre Kinderbetreuung in den Sommermonaten nicht geregelt sein könnte, auch keinerlei Eintragungen ersichtlich sind, die zeigen würden, dass Sie eine solche Problematik mit der für Sie zuständigen Arbeitsmarktservice ? Beraterin besprochen hätten, war es dem Arbeitsmarktservice somit nicht möglich, Sie bei der Beseitigung etwaiger Kinderbetreuungsschwierigkeiten, rechtzeitig zu unterstützen.
Aus diesem Grund erfolgte die erneute Zubuchung zu ?Jobsuche intensiv? mit Beginn 04.08.2008. Zwar gingen Sie laut eigener Angaben und Datenaufzeichnung durch das Arbeitsmarktservice zu der Informationsveranstaltung, gaben im Zuge dieser jedoch dort bekannt, dass es Ihnen nur möglich sei an der Maßnahme teilzunehmen, wenn Sie auch Ihre Kinder mitbringen dürften. Da dies aus Sicht des Maßnahmenveranstalters nicht möglich ist, wie dies auch bei einem bestehenden Dienstverhältnis unrealistisch wäre, bat man Sie, sich zu Ihrer zuständigen Arbeitsmarktservice-Beraterin zu begeben.
Von dieser wurden Sie über, die auch eingangs in diesem Schreiben angeführten, gesetzlichen Bestimmungen ausführlich informiert. Der Hinweis über diese gesetzlichen Bestimmungen sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen, bei Wegfall der Verfügbarkeit, wurden niederschriftlich festgehalten.
Aufgrund des Wegfalles Ihrer Verfügbarkeit, da Ihre Kinderbetreuung im August 2008 nicht geregelt ist, wurden Sie über den Leistungswegfall und die mögliche Beantragung einer Sozialhilfe beim zuständigen Sozialreferat informiert. Ergänzend zu dieser Information weisen wir noch darauf hin, dass Sie auch noch einen Bescheid über den Wegfall des Leistungsanspruches erhalten werden und Ihnen aufgrund dieses Bescheides auch das in diesem Bescheid angeführte Rechtsmittel zur Verfügung steht.
Zwar bedauern wir die Konstellation dieser Ereignisse, müssen an dieser Stelle aber dennoch auf die Kernaufgaben des Arbeitsmarktservice und die gesetzlichen Bestimmungen hinweisen.
Jede/r Bezieher/in von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist im Rahmen der Arbeitsmarktservice-Betreuung zu einem auf die Erlangung eines Arbeitsplatz ausgerichteten Verhalten verpflichtet, um eine rasche und dauerhafte Beseitigung des Beschäftigungsproblems herbeizuführen. Leistungen gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz haben die Funktion vorübergehender Überbrückungshilfen bis zur Aufnahme einer neuerlichen Beschäftigung und sind als solche an die Kriterien der Arbeitswilligkeit und Verfügbarkeit gebunden. Das heißt unter anderem, dass der/die Arbeitslose ein vom Arbeitsmarktservice zugewiesenes Stellenangebot nicht zurückweisen bzw. das Zustandekommen eines Anstellungsverhältnisses nicht vereiteln darf und eine vom AMS vorgeschlagene Maßnahme, die dazu geeignet scheint, bestehende Qualifikationsmängel zu beseitigen, nicht ablehnen darf. Verstößt der/die Arbeitslose gegen diese rechtlichen Bestimmungen, zieht das konsequenterweise eine entsprechende Sanktion in Form einer Leistungssperre oder auch eines gänzlichen Versagens eines weiteren Leistungsanspruches nach sich.
Wir bedauern, dass wir Ihnen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in dieser Situation keine Hilfestellung oder Kulanzlösung anbieten dürfen. Wir können Sie nur ersuchen, in Hinkunft, Probleme, die Ihre Arbeitsaufnahme oder Teilnahme an einer Maßnahme erschweren würden, rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Arbeitsmarktservice-Beraterin zu besprechen, damit schon im Vorfeld an einer möglichen Problemlösung gearbeitet werden kann. So wären in Ihrem Fall, bei rechtzeitiger Abklärung Ihrer Problemlage mit der Arbeitsmarktservice-Beraterin vor Zuweisung der Maßnahme, die mögliche Unterstützung durch den Verein ?Kinderdrehscheibe? und eine finanzielle Abfederung zusätzlich entstehender Kosten durch eine entsprechende Beihilfe, durchaus denkbar gewesen.
Wir hoffen, dass wir mit unserem Schreiben informieren und zum besseren Verständnis beitragen konnten und wünschen Ihnen, schon bald wieder am Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Hr. M. Fleischlig, eh. elektronisch gefertigt Arbeitsmarktinformation und Marketing, Grundlagen Ombudsmann AMS HELP Ombudsstelle für KundInnen des AMS Wien Landesgeschäftsstelle Wien 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 55-57 Telefon: 87871 DW 50515 Telefax: 87871 DW 50589 E-Mail (allgemein): ams.wien@ams.at
Von Dai. an AMS Ombudsmann Sehr geehrter Hr.Fleischlig,
danke für die sehr rasche Antwort, die mich trotzdem etwas erstaunt hat.
Wieso? Ganz einfach, auf die Problematik mit dem Kindergarten und wie der genaue Wortlaut der MA 10 ist, wurde Ihrerseits überhaupt nicht eingegangen. Des weiteren musste ich feststellen, das es ignoriert wird wenn Klienten sich um einen Job bemühen dazu jedoch eine entsprechende Weiterbildung verwehrt wird. Wie soll man also im Berufsleben wieder Fuss fassen?
Hinkünftig und ich hoffe dieses Recht habe ich, werde ich mir alles schrifltich geben lassen, da es mir vorkommt als sei ich jetzt schuld, das ich nicht darauf hingewiesen habe, das ich keine Betreuung habe über die Sommerferien.
Ich hatte im Juli eine Betreuung, leider kam mir der Krankenstand dazwischen, somit konnte ich die mir zugewiesene Kursmassnahem nicht besuchen. Aber und nun kommt es, ich habe am 11 Juni erstmals bekannt gegeben das ich über die Sommerferien keine Betreuung habe und damals sagte mir Fr.E. schon "Na dann müss ma Ihnen die Bezüge streichen, Sie könne auch nichts daran ändern, das kommt von ganz oben" von einer "Kinderdrehscheibe" oder dergleichen hat mir weder Fr.Ei.noch Fr.Te. irgendetwas gesagt. Wenn das die Zielaufgabe ist und man darunter versteht einem Klienten zu helfen im Berufsleben wieder Fuss zu fassen, na dann danke. Der Einblick in den Computer ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt, das ist auch gut so aber ich kann somit auch nicht feststellen ob mein Betreuer in meinem Akt sich befindet und welche Notizen er sich dazu macht. Wie schon gesagt einen Ersatzkindergarten oder gar eine Tagesmutter kann ich mir beim besten Willen nicht leisten und verweigert haben ich mich nicht, an der Kursmassnahme teilzunehmen ich habe mir lediglich erlaubt meine Kinder mitzunehmen.
Es ist schon verdammt schwer ohne Job dazustehen aber kein Mensch hat das Recht, denn anderen deshalb schlecht zu machen oder Hilfe zu unterlassen wenn es eine geben könnte, wenn ich dann Hilfe ablehne ist es mein eigener Kaffee aber wenn ich sie nicht mal angeboten bekomme dann find ich es schlimm, denn ich glaube das es vielen Müttern so gehen wird.
Mit freundlichen Grüssen Dai.
8.08.2008 um 14.31 Uhr - von Dai. - Rückmeldung finde ich eine extreme Ausrede und Missachtung des Jugendschutzgesetzes. Hallo Christian, habe absolut kein Problem wenn Du diesen Schriftverkehr veröffentlichenn möchtest, allerdings bitte ich Dich darum den zweiten Teil, den ich heute bekommen habe ebenfalls zu lesen und dann mit anzuhängen, denn diese Rückmeldung finde ich eine extreme Ausrede und Missachtung des Jugendschutzgesetzes. 7.08.08)
-------- Original-Nachricht -------- Datum: Thu, 7 Aug 2008 12:26:38 +0200 Von: michael fleischlig <michael.fleischlig@ams.at> An: "D. Betreff: Antwort: Re: Antwort: help.ams/ PST 756109
Sehr geehrte Frau S.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Wir sind auf Ihre Anfrage sehr gezielt eingegangen und haben versucht, Ihnen die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu erläutern, nach denen das Arbeitsmarktservice verpflichtet ist, seinen Auftrag Mensch mit Arbeit zu verbinden, zu erfüllen.
Zu Ihrem Vorwurf: Wieso? Ganz einfach, auf die Problematik mit dem Kindergarten und wie der genaue Wortlaut der MA 10 ist, wurde Ihrerseits überhaupt nicht eingegangen. Des weiteren musste ich feststellen, das es ignoriert wird wenn Klienten sich um einen Job bemühen dazu jedoch eine entsprechende Weiterbildung verwehrt wird. Wie soll man also im Berufsleben wieder Fuss fassen?
sei zu sagen, dass diese Problematik (Kinderbetreuung, Kinderunterbringung) auf einem anderen Gebiet politischer Entscheidungen angesiedelt ist und daher nicht im Einflussbereich des Arbeitsmarktservice zu sehen ist.
Das Arbeitsmarktservice versucht zwar, nach vorhandenen Möglichkeiten, auf die Betreuungspflichten der Arbeit Suchenden einzugehen, vertritt aber auch den Standpunkt, dass auch diese Problematik erstlinig Angelegenheit des/der Betroffenen ist. Auch bei einem bestehenden Dienstverhältnis kann man das Problem mangelnder Kinderbetreuung nicht zum Problem des Dienstgebers machen, sondern muss versuchen, eigenständig eine Lösung zu finden.
Wir sind uns der schwierigen Situation alleinerziehender Mütter bewusst, haben aber auch einen klaren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Daher bieten die BeraterInnen des Arbeitsmarktservice den betroffenen Personen die Möglichkeit, temporär Sozialhilfe beim Sozialreferat zu beantragen an, da für die Beantragung der Sozialhilfe andere Richtlinien gelten und bestimmt nicht die nahezu uneingeschränkte Verfügbarkeit gegeben sein muss, wie diese vom Arbeitsmarktservice, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (§7 Arbeitslosenversicherungsgesetz) verlangt wird.
Zu Ihrem Vorwurf erteilter Kursablehnung sei zu sagen, dass Entscheidungen über den Einsatz und die Art von Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen zur Gänze in den Kompetenzbereich der zuständigen regionalen Geschäftsstelle fallen und daher auch außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Landesgeschäftsstelle Wien liegen. Weiters besteht gemäß den Bestimmungen des Arbeitsmarktservicegesetzes (AMSG) kein Rechtsanspruch auf Förderungen durch das Arbeitsmarktservice und sind Beihilfen nur nach arbeitsmarktpolitischen Kriterien zu gewähren. Bei der Beurteilung sind u.a. auch die regionale Arbeitsmarktlage sowie die daraus resultierenden spezifischen arbeitsmarktpolitischen Prioritäten zu berücksichtigen. Eine generelle Unterstützung spezieller Ausbildungswünsche, so erstrebenswert dies aus persönlichen Überlegungen auch erscheinen mag, kann daher im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik nicht erfolgen.
Wir hoffen, dass es uns mit diesen Ergänzungen zu Ihrer Anfrage gelungen ist, verbleibende Fragen zu klären und bedauern, Ihnen keine andere Unterstützung anbieten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Hr. M. Fleischlig, eh. elektronisch gefertigt
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8.08.2008 um 13.40 Uhr - von Mag. P. M. - Wie soll ich mich nun gegenüber der "akademikerfressenden" Kollegin verhalten. |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe Ihren Artikel bzw. die Kommentare zum Thema AMS aufmerksam gelesen und finde diese sehr interessant.
Leider hatte ich gerade heute einen für mich sehr ärgerlichen Vorfall im AMS Wien.
Ich bin 28 Jahre alt. Akademiker und seit Ende Mai erstmals arbeitslos gemeldet. Bei meinem vorletzten Termin im Juli erhielt ich zwei Stellenangebote, bei denen ich mich innerhalb von zwei Wochen bewerben sollte. Leider hatte ich eine dieser Bewerbungen um zwei Tage zu spät abgeschickt, wodurch ich letztendlich die Stelle (als Regalbetreuer einer Supermarktkette) nicht erhielt.
Als ich heute zu meinem "Betreuungstermin" ging, erwartete mich eine schlecht gelaunte AMS-Mitarbeiterin, die mir androhte meine Leistungen für 6 Wochen zu streichen. Und schließlich meinte die Dame, dass Akademiker und Studenten sowieso "Problemfälle" (das Wort "Schmarotzer" wurde angedeutet) darstellen. Sie werde mich nun an eine Kollegin übergeben, die (zitat:" Leute wie mich sowieso gerne frisst, da kann ich Doktor, Medizinalrat oder sonstiges sein").
Die Streichung meines Arbeitslosengeldes fand letztendlich nicht statt.
Ich fühlte mich während des Gesprächs eingeschüchtert und konnte mich zu diesem Zeitpunkt leider nicht sachgemäß äussern. Im Laufe des Tages musste ich leider sehr oft an diesen Vorfall denken und muss sagen, dass so eine Aussage nicht hinnehmen kann, da so ein Verhalten extrem respektlos und intolerant ist. Bzw. weiss ich nicht, wie ich mich nun gegenüber der "akademikerfressenden" Kollegin verhalten soll.
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Mit freundlichen Grüssen Mag. P. (6.08.08)
Antwort per E-Mail dies brauchen sie nicht auf sich sitzen lassen! das AMS besteht aus mehreren bediensteten, und "einige" sind nicht unzumutbar! im übrigen steht auf dem AMS plakat 2008 unter kundinnenziele als erster punkt: arbeitssuchende behandeln wir mit respekt und würde! dieses hat ihre betreuerin noch nicht gesehen? schreiben sie ein gedächnisprotokoll und beschweren sie sich beim vorgesetzten! wenn das nichts nützt, dann bringen sie eine schriftliche beschwerde an mehrere stellen ein! mit dem können sie auch beim vorgesetzten drohen! das verhalten wird so abgestellt! und sie selbst werden sich um vieles besser fühlen! es ist eine sache "gedemütigt werden" und eine andere, sich das gefallen zu lassen! (in dem schreiben an mich sehe ich, dass sie das nicht vorhaben!) alles guite
Falls notwendig - Adressen für Beschwerde in der Antwort unten!
8.08.2008 um 13.40 Uhr - von Mag. P. M. - Ich werde Beschwerde erstatten. Hallo! Herzlichen Dank für Ihr Antwortschreiben. Ich werde Ihren Rat befolgen und Beschwerde erstatten. Meinen Eintrag dürfen Sie gerne, unter meinen Initialen veröffentlichen. Besten Dank! Mit freundlichen Grüssen Ihr M. P. (7.08.08) |
7.08.2008 um 10.20 Uhr - von Be. - Habe Angst, dass es das berüchtigte Phönix-Projekt oder etwas vergleichbares ist |
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Habe einen Anruf von der Gesellschaft für Weiterbildung bekommen, ich soll zu einem Beratungstermin kommen. Bei dieser am Montag beginnenden Maßnahme wird ein Screening durchgeführt und eventuelle Schulungen wären möglich. Nun habe ich Angst, dass es das berüchtigte Phönix-Projekt oder etwas vergleichbares ist. Davon habe ich schon fürchterliches (Psychoterror & Co) gelesen. Wie soll ich mich verhalten. Vielen Dank.
Antwort: Bleiben sie freundlich, solange Freundlichkeit zurückkommt! Wenn sie sich unaufrichtig, belogen und ausgenutzt vorkommen, so konfrontieren sie umgehend die Betroffenen, auch mit Freundlichkeit (wenn`s geht), mit dieser Kritik! Am besten unter/mit Zeugen Auch Beschwerden an weitere Stellen sind ein geeignetes Mittel um sich zur Wehr zu setzen! Da es vielen so ergeht, bietet sich eine Sammelbeschwerde an! Text aufsetzen und unterschreiben lassen!
z. Bsp. an Adressen wie ams oesterreich ; martin.bartenstein@bmwa.gv.at ; Infoteam ÖVP ; infopool@gruene.at ; info@akooe.at ; briefkasten@bmsk.gv.at ; spoe@spoe.at ; office@rechnungshof.gv.at ; post@volksanwaltschaft.gv.at ; office@vwgh.gv.at ; Weitere Adressen für Beschwerden!
Wenn eine Zwangsmassnahme als Dienstverhältnis zählt, so handelt es sich um einen Transitarbeitsplatz bei dem Arbeitnehmerrecht anzuwenden ist KV. - Entlohnung, etc. Bei "Kursen" - "Schulungen", die sind dann anscheinend als "Einsparungs-/Entrechtungsmotiv" vorgeschaltet, gibt es VwGH-Erkenntnisse die, oder teilweise, noch Gültigkeit haben und die wie vor der AIVG-Novelle missachtet werden! Darum braucht es aktuelle VwGH-Erkenntnisse!
Weiterführende Links gut durchlesen! (Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse) (ohne Gewähr)
>Sollte dies die erste Massnahme sein die sie unter Pflicht auch besuchen, so konzentrieren sie sich auf Punkte, die für sie ev. interessant sind ünd versuchen so viel positives wie möglich rauszuholen!<
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