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30.08.2008 - von Ro. - Fehlende Aufklärung! |
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Sehr geehrter Herr Moser, besteht die Möglichkeit ein SÖB Projekt das durch Ams vermittelt wurde abzulehnen? Die Begründung dafür wäre dass man von dem Berater des AMS nicht über das Projekt aufgeklärt wurde, sondern auf meine Frage worum es da geht, nur die Antwort erhielt \" Schauen Sie im Internet nach. Ich hoffe auf Ihre Antwort da es schon in 4 Tagen bei JTF los gehen soll. Besten Dank im voraus rm (29.08.08)
Antwort: Das AMS ist nach wie vor zur Aufklärung verpflichtet! Sie müssten ev. mit einer rechtswidrigen vorläufigen Bezugssperre rechnen! Aber ich gestehe ihnen grosse Chancen auf eine erfolgreiche Berufung zu! (ohne Gewähr)
Begründungspflicht gilt ganz allgemein!
Weiterführende Links gut durchlesen! Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse
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30.08.2008 - von T. I. - Neuen Dienstgeber beim AMS bekanntgeben ? |
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hallo,
ich hab mal ne frage, vielleicht weiß ja jemand ne antwort. ich werde nach langen monaten der trostlosen arbeitslosigkeit am montag wieder eine neue stelle antreten. deshalb kann ich mich endlich beim ams abmelden, was mich sehr freut. bei der abmeldung gibt es verschiedene gründe von denen einer auszuwählen ist. muss ich dem ams bekanntgeben, wer meiner neuer dienstgeber ist? das möchte ich nicht, da mir das ams überhaupt nicht helfen konnte und nur seltsam anmutende stellenvorschläge hatte. den neuen job hab ich mir wie könnte es anders sein, selbst gefunden. wenn ich es nicht angebe, können sie es irgendwie erfahren? oder ist es besser einen sonstigen grund zu wählen? das würde mich interessieren.
ihre seite ist einfach toll und leider gottes auch bitter nötig, gilt es doch dem ams die zähne zu zeigen. es hat mir sehr geholfen, zu sehen, dass man in seiner situation nicht alleine ist. ich wünsche ihnen alles gute für die zukunft (29.08.08)
viele grüße t. i.
Antwort: Eigentlich brauchen sie dies nicht bekannt geben! Sollten sie wieder mal arbeitslos werden und stellen einen Antrag auf Versicherungsleistung, so wird es das AMS erfahren. Geben sie ev. bekannt, dass sie sich vom Bezug abmelden! Ich denke aber, dass es zu keinen Nachteilen kommt, sollten sie dem AMS den neuen Dienstgeber bekanntgeben!
4.09.2008 um 0.44 Uhr - von Info für alle! nein, der dienstgeber muss nicht bekannt gegeben werden. es genügt vollkommen, sich vom bezug wegen arbeitsaufnahme abzumelden, persönlich, telefonisch, oder per email... bzw formular auf der ams homepage. nur es macht keinen unterschied, das ams weiß bescheid wo sie arbeiten, spätestens wenn man sich wieder arbeitslos meldet, mit der arbeitsbescheinigung. |
30.08.2008 - von E. K. - Zwangsmassnahme Job-Transfair : Es ist daher klar ersichtlich, daß der Dienstvertrag von Job-Transfair gegen das AGBG verstößt "ich werde dies - wenn nötig - auch mit allen juristischen Schritten bekämpfen." |
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Sehr geehrter Herr Moser,
auch ich bin derzeit in einer sogenannten AMS-Maßnahme bei Job-Transfair und soll am kommenden Montag den dort üblichen Dienstvertrag als Transitarbeiter unterschreiben. Ich werde dies aus verschiedenen Gründen nicht tun. Eine allfällige Bezugssperre vom AMS werde ich beeinspruchen, und zwar weil der mir vorgelegte Dienstvertrag bei Job-Transfair in einem wesentlichen Punkt, und zwar in einem Punkt der Entgeltzahlung, dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch widerspricht.
Üblicherweise wird man bei Job-Transfair auf Basis einer 30-Stunden-Woche um brutto ca. Euro 840,00 eingestellt, dies wird Stehgehalt genannt. Wenn man dann an eine Firma vermittelt wird, dies wird "Überlassung" genannt, bekommt man das von dieser Firma bezahlte Gehalt, welches mindestens dem üblichen Kollektiv-Vertrag entsprechen muß.
So weit, so gut ..
Nun steht aber im Dienstvertrag von Job-Transfair wörtlich: "Die Auszahlung einer allfälligen Differenz zwischen dem Gehalt, das für die Überlassung gebührt und jenem des Stehgehalts erfolgt am Ende des auf den Monat der Leistungserbringung beim Beschäftiger folgenden Monats auf Basis der vorgelegten ordnungsgemäßen und vom Beschäftiger sowie dem Arbeitnehmer unterfertigten Stundennachweises."
Das bedeutet also, wenn jemand z.B. per 1.Oktober von Job-Transfair an eine Firma zu einem Gehalt von Euro 1200,00 überlassen wird, bekommt dieser Arbeitnehmer am 31.Oktober trotzdem nur das Stehgehalt von Job-Transfair und erst am 30.November das volle Gehalt vom Oktober.
Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch im Kapitel "Dienstvertrag / Anspruch auf Entgelt" ist unter § 1154 Abs. 2 folgendes angeführt: "Ist das Entgelt nach Monaten oder kürzeren Zeiträumen bemessen, so ist es am Schlusse des einzelnen Zeitraumes; ist es nach längeren Zeiträumen bemessen, am Schlusse eines jeden Kalendermonats zu entrichten."
Es ist daher klar ersichtlich, daß der Dienstvertrag von Job-Transfair gegen das AGBG verstößt und ich denke, daß es zu keiner Bezugssperre kommen darf, wenn ich diesen nicht unterschreibe.
Darüber hinaus glaube ich, daß die Zwangsvermittlung zu Job-Transfair durch das AMS auch nach der neuen Novelle in einigen Punkten rechtlich nicht haltbar sein wird und ich werde dies - wenn nötig - auch mit allen juristischen Schritten bekämpfen. (28.08.08)
Mit freundlichen Grüßen Kr.
Antwort: Alles Gute und danke für die Zusage uns über den Ausgang zu informieren! |
28.08.2008 um 18.33 Uhr - von Fr. H. - Nach Handgreiflichkeiten eines Bewerbungscoaches erstattete ich polizeiliche Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung |
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(Aus dem Polizeiprotokoll) Heute den 19. August hatte ich im AMS Ried bei Herrn B. das Erstgespräch. Eingangs stellte er mich sofort als Querulant und als schwierigen Fall hin! Das ging dann so weiter, dass er mir Vorwürfe machte, die in meine Privatsphäre hineinspielten und mit einer Arbeitsvermittlung überhaupt nichts zu tun hatte. Ich gab ihm daraufhin zu verstehen, dass ich mir solche unsachlichen Äusserungen nicht von ihm gefallen lassen werde und daher eine gemeinsame Aussprache mit dem Geschäftsführer des AMS Ried Herrn St., wünsche: Daraufhin drohte er mir damit, sofort den Leistungsbezug einzustellen und teilte mir unterdessen auch mit, dass der AMS-Leiter auf Urlaub sei und bot daher eine Aussprache bei Fr. F. an! In weiterer Folge kam es bei ihr im Büro zur Aussprache und bestätigte vorerst vor ihr seine mir gegenüber gemachten Angaben. Bei nächster Gelegenheit bestritt er jedoch dann wieder seine Angaben. Ich gab ihm daraufhin zu verstehen, dass wir uns unter vier Augen mal kein Gespräch führen dürften. Herr B. fragte mich dann, ob ich ihm etwa drohen wolle. Ich erwiderte ihm, dass ich das nicht als Drohung sehe. Blitzartig sprang Herr B. auf. packte mich mit seinem gestreckten rechten Arm im Bereich des rechten Oberarms am T-Shirt und schob mich bei der Tür hinaus. Ich liess mich aber nicht abschütteln und suchte daher erneut das Büro auf, wo er mich neuerlich auf diesselbe Art auf den Gang hinausschob und hinter ihm die Tür zuschlug.
Ich erlitt bei der ersten Handgreiflichkeit am rechten Oberarm eine mehrere Zentimeter lange Abschürfung (Kratzer). die einen brennenden Schmerz verursachte, aber nicht blutete! Nach dem Vorfall begab ich mich ins Krankenhaus Ried im Innkreis, wo ich mir die erlittene Verletzung konstatieren liess.
Antwort: Du bekämpfst mit dieser Anzeige die Sitten dieser Arbeitsmarktpolitik zum Vorteil aller! Sie soll Nachahmer finden!
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28.08.2008 um 11.04 Uhr - von Ka. aus Wien - Bemessungsgrundlage bei Teilzeit |
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Hallo! Ich bin 42 jahre alt und leider seit mehreren Jahren Notstandhilfebezieher, ca. 650 ?/Monat. Seit 4 Wochen nehme ich an einer Maßnahme bei Jobtransfair teil und soll, bzw. muß nächste Woche den Beitrittsvertag unterschreiben, dies würde für mich bedeuten das ich für ca. 720? Netto einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen muß dessen Dauer auf maximal 8 Monate begrenzt ist. Sollte ich es in dieser Zeit nicht schaffen eine besser bezahlte ollzeitbeschäftigung zu finden oder werde von einem der Jobtrasfair Clients in eine Festanstellung übernommen muß ich wohl oder übel in 8 Monaten beim AMS einen Neuantrag stellen. Nun meine Frage: wird dieses befristete Teilzeitarbeitverhältnis zu einer, für mich ungünstieren, Neuberechnung herangezogen würde das sich meine ohnehin schon schwierige Lebenssituation aufgrund dieses Dienstverhältnisses noch mehr veschlechten oder kann ich mit Fortzahlung meines jetzigen Bezugs rechnen? l.G aus Wien, Ka. (27.08.08)
Antwort: von AMS-Mitarbeiter3 Bei Teilzeitbeschäftigungen ist die Entlohnung auf den Lohn einer Vollzeitbeschäftigung hochzurechnen . Umrechnungsformel von Teilzeitlohn auf Vollzeitlohn (bei 40 Stunden Normalarbeitszeit): Monatslohn (Teilzeit) : Anzahl der Wochenstunden (Teilzeit) x 40
Bei Antragstellungen bis 30.6. wird die Bemessungsgrundlage des vorletzten Jahres herangezogen. Bei Antragstellungen ab 1.7. jene des letzten Jahres.
Liegt in den entsprechenden Jahren keine Bemessungsgrundlage vor), ist so weit zurückzugehen, bis man auf ein Jahr kommt, in dem es eine Bemessungsgrundlage gibt. Wenn man nach Erreichen des 45. Lebensjahres einen neuen Anspruch erwirbt (also eine neue Anwartschaft erfüllt), ist die Bemessungsgrundlage dieses Anspruches geschützt (es sei denn, es ergibt sich in der Folge eine höhere Bemessungsgrundlage).
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27.08.2008 um 10.40 Uhr - von P.D. - Bartenstein Fragen stellen |
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Heute im Standard Sommergespräch mit Barten(s*)stein.
Habe schon gepostet - in aller Freundschaft - wäre schön wenn noch ein paar mitmachen würden. Der Rabattminister rühmt sich wieder mal seiner Erfolge am Arbeitsmarkt und auch seine Pharmafirma ist ein Thema
28.08.2008 um 10.13 Uhr - von Werner - WICHTIG !!! Unsere große Chance auf unser Leid aufmerksam zu machen ! Der Standard - Chat mit den Parteispitzen, stellt kritische Fragen und hofft auf Antwort. Übersicht über die Chats auf derStandard.at
28.8. von 11 bis 12 Uhr: Werner Faymann (SPÖ) im Chat 1.9. von 13 bis 14 Uhr: Heinz Christian Strache (FPÖ) im Chat 2.9. von 12 bis 13 Uhr: Alexander Van der Bellen (Grüne) im Chat 3.9. von 12 bis 13 Uhr: Heide Schmidt (LIF) im Chat 4.9. von 12 bis 13 Uhr: Karl Novak (RETTÖ) im Chat 5.9. von 12 bis 13 Uhr: Alfons Adam (Die Christen) im Chat 8.9. von 13.30 bis 14.30: Jörg Haider (BZÖ) im Chat 10.9. von 13 bis 14 Uhr: Wilhelm Molterer (ÖVP) im Chat 12.9. von 12 bis 13 Uhr: Mirko Messner (KPÖ) im Chat 15.9. von 13 bis 14 Uhr: Fritz Dinkhauser (FRITZ) im Chat
Sie haben zu den angegebenen Terminen keine Zeit zum Chatten? Schicken Sie uns Ihre Fragen schon jetzt per Email! Als Betreff bitte das Wort "Chat" und den Namen des jerweiligen Chatgastes angeben (also etwa: Chat Faymann).
30.08.2008 um 11.11 Uhr - von We* - kritische Fragen loswerden Auch bei ATV oder dem ORF kann man kritische Fragen loswerden. Nutzt die Chance !
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27.08.2008 - von M.N. - Seid vorsichtig bei TRENDWERK! |
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Hallo Leute!
Ich habe auch eine fünfwöchige Teilnahme bei dieser dubiosen Maßnahme hinter mir.
Die ersten drei Wochen waren die TRENDWERK-Mitarbeiter noch ziemlich nett und freundlich. Der Vormittag begann mit einer 30 minütigen Gruppensitzung und dem Vorlesen von freien Stellen und die restliche Zeit verbrachte man dann auf sich allein gestellt vor dem PC und musste Job suchen.
Ab der vierten Woche wurde die Gangart dann schon härter und ungemütlicher. Man wurde gedrängt diesen 8-monatigen und schlechtbezahlten Vertrag von TRENDWERK zu unterschreiben (...da wird das AMS keine Freude haben, wenn Sie wieder dort auftauchen). Es gab keine Gruppengespräche mehr (wahrscheinlich damit man sich nicht mit den Anderen besprechen konnte) sonder nur mehr Vier-Augen-Gespräche.
Diese Vier-Augen-Gespräche waren aber immer Sechs-Augen-Gespräche, sprich der Arbeitssuchende die Trainerin und ein zweiter TRENDWERK-Mitarbeiter der wie es schien, unbeteiligt und nicht das Gespräch in diesem Raum verfolgend am PC saß. In einem dieser Einzelgespräche in dem ich zum x-ten Mal kundtat, dass ich diesen Vertrag nicht unterschreiben möchte, sprang dieser 2. TRENDWERK-Mitarbeiter auf und schrie mich an: "Wann werdet ihr Leute endlich begreifen, dass wir keine Leihfirma sind"!!! Das hatte man uns aber die letzten drei Wochen immer gesagt!!! Also was jetzt?!?
Ich habe den Vertrag nicht unterschrieben und bin nach Ende der 5 Wochen wieder bei meiner AMS "Beraterin" gelandet, zu der ich sowieso ein angespanntes Verhältnis habe. Als ich Ihr Büro betrat empfing sie mich schon mit den Worten: Ich habe das mit meinem Vorgesetzten besprochen, bei Ihnen kommt jetzt Paragraf 10 zur Anwendung!" Eine fix fertige Niederschrift wurde mir zur Unterzeichnung vorgelegt. Aber da ich sowieso nie etwas beim AMS unterschreibe habe ich es auch diesesmal nicht getan. Ich wollte aber eine Kopie dieser Niederschrift bekam aber keine, mir werde in ca. 2 Wochen diesbezüglich eh was zugeschickt. Also lange Rede kurzer Sinn: MIR WURDE SECHS WOCHEN (bis Anfang Oktober) DER BEZUG GESPERRT!!! Ah ja bin Alleinerziehend und auf das Geld angewiesen, aber das interessiert ja niemand.
Und wäre das nicht genug, bekam ich von der AMS Mitarbeiterin auch meine Beurteilung von TRENDWERK vorgelegt, darin stand: Ich bin antriebslos und habe resigniert (trotz drei Vorstellungsgesprächen in der Zeit bei TRENDWERK, habe ich mir natürlich selbst gesucht), ich habe Probleme, wahrscheinlich im familiären Bereich, ich kann in meinen Job nicht mehr zurück, da ich schon zu lange weg wäre", mir wurden immer wieder Stellen angeboten, die ich abgelehnt habe! WIE BITTE!?!?
Ich habe schon über 800 Bewerbungen geschrieben - soviel zur Antriebslosigkeit. Ich habe auch keine familiären Probleme - ich habe über keine privaten Dinge mit der TRENDWERK-Trainerin gesprochen, die gehen sie meiner Meinung nach auch nichts an und mir wurde seitens TRENDWERK auch keine Stelle angeboten.
Wie geht das, dass man von einem Menschen den man 5 Wochen eine halbe Stunde am Tag gesehen hat so verleumdet und denunziert wird?! Und egal was ich sage, das AMS schenkt natürlich dem Bericht der Trainerin glauben.
Ich habe so eine Wut im Bauch, dass ich schon seit Tagen nicht mehr schlafen kann. Ich fühle mich hilflos und ohnmächtig angesichts solcher falschen Aussagen.
Wie ich die 6 Wochen überstehen soll, weiss ich nicht. Gerade jetzt wo die Schule wieder beginnt und eine Menge Ausgaben bevorstehen.
Ich kann nur jedem raten, auch bei Trendwerk immer einen Zeugen zu den Einzelgesprächen mitzunehmen. Die Methoden beim AMS und seinen ausgelagerten Stellen" erinnern mich sehr an eine Zeit, die ich zum Glück nicht erlebt habe und von der mir meine Oma immer berichtet hat.
Lg an Alle
Ps.: Trotz Sperre bin ich heute bei einem Vorstellungsgespräch gewesen, antriebslos wie ich bin. (26.08.08)
Antwort: Trotzdem schlage ich vor, dass sie in Berufung gehen! Kostenfrei! Es wäre von Vorteil in Erfahrung zu bringen ob Trendwerk bei dem 8 monatigen *?Verhältnis die KV-Entlohnung einhält! Zu wenig Lohn rechtfertigt eine Ablehnung ohne Sanktionen! Ebenso muss ein Dienstzettel vorliegen! etc. So wie sie die Sache schildern, habe ich das Gefühl, dass sie gute Chancen auf eine erfolgreiche Berufung haben! Sie hätten nämlich auch das Recht den Vertrag von der AK, ÖGB oder einer Rechtsberatung überprüfen zu lassen! Und wären nicht verpflichtet gewesen, schon gar nicht unter Druck, den Vertrag sofort zu unterschreiben! Es hat nicht den Anschein als wären sie darüber aufgeklärt worden oder hätte man ihnen das zugebilligt! Hier wurde meiner Meinung das Arbeitnehmerrecht verletzt! Darauf ist die Berufung zu begründen! Besuchen sie bei einer Sperre die AK und bitten um Auskunft/Unterstützung! Sollte der Besuch unbefriedigend sein, bietet sich AMSand an! AMSand - Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien (ohne Gewähr)
In der Zwischenzeit, scheuen sie sich nicht, besuchen sie das Sozialamt und/oder die Caritas um Hilfe zu erhalten!
28.08.2008 um 10.14 Uhr - von Ka. aus Wien - Üble Nachrede ist laut §111 StGB strafbar. Re:27.08.2008 - von M.N. - Seid vorsichtig bei TRENDWERK!
Üble Nachrede ist laut §111 StGB strafbar. Das AMS und insbesondere Trendwerks-Stasi hat Beweispflicht dass die Anschuldigungen ihnengegenüber gerechtfertigt sind, ansonst bekommt AMS-* eine Geldstrafe von 360 Tagessätze. Schicken sie einen eingeschriebenen Brief an die nächstgelegene Einlaufstelle der Staatsanwaltschaft, mit Text: zb: Anzeige wegen §111 StGB Üble Nachrede. Erklären sie dass der Trendwerk* Sie zu Unrecht beschuldigt hat und sie dadurch beim AMS zu Unrecht einen Nachteil und Schaden erhalten. Direkt an die Staatsanwaltschaft bitte !! Das AMS wird dann sehr schnell vom Gericht DIREKT aufgefordert Nachweise zu bringen. Der AMS- und Trendwerk * werden bestraft, sollten jedoch die Behauptungen stimmen, dann bekommt niemand eine Strafe. Also es zahlt sich aus ! Österreich §111 (1) StGB: "Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." Wenn die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist, erhöht sich der Strafrahmen auf ein Jahr (§ 111 (2)); die Tat ist straffrei, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird (§ 111 (3)). Es geht ganz leicht, und dass zieht bei den * die geben dann Ruhe.
Schicken sie die Anzeige NICHT an die Polizei, sondern IMMER schön DIREKT an die Staatsanwaltschaft. Das garantiert ein kleines Wunder. Dann bekommt der AMS * innerhalb von 3 Tagen eine aufn Deckel und Einladung zum Richter. Und das ja zu Recht. Sollte die Staatsanwaltschaft herausfinden dass sie doch Arbeitsunwillig waren, haben sie zumindestends von der Staatsanwaltschaft nichts zu befürchten -> Anzeige wird eingestellt. Wenn der Trendwerk * seine Anschuldigungen nicht GERICHTLICH ORDENTLICHST belegen kann, bekommt er bis zu 360 Tagsätze - oder er kommt dahin wo er hingehört ->> ins Gefängnis bedingt. Verstehen Sie was ich meine, SIE haben auch damit eine Handhabe !! MfG . Alles Gute.(27.08.08)
(Alle Einträge ohne Gewähr)
Anmerkung: AMS-BeraterInnen sind ein wenig besser geschützt, aber die Menschenerniedriger in den Zwangsmassnahmen könnten so ev. zur Verantwortung gezogen werden! Sollte das die Methode sein, wie wir diese Schweinereien eindämmen/abstellen? Guter Tipp! (Die AMS-BeraterIn hätte nur Verantwortung zu tragen, wenn sie bewusst der falschen Angaben Sanktionen verhängt!) Weiters ist rechtlich der Tatbestand des | | |