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23.1.2009 um 13.27 Uhr - von Mo - Keine Gratisarbeit!


Wieder mal ne Frage habe *g*:
ist es gesetzlich gedeckt, dass eine Firma einen Bewerber 14 Tage auf Probe arbeiten lässt wobei dieser weiter vom AMS bezahlt wird und - falls ja, kann einem das AMS zwingen, dies zu tun? (22.01.09)

Antwort:
Machen sie die Firma im Vorfeld schon darauf aufmerksam, dass sie nach KV. entlohnt werden wollen und dies gegebenenfalls einklagen werden!
Praktikum / Zwangspraktikum

23.1.2009 - von Miriam - über den antidemokratischen charakter des herrschenden neoliberalen lehre und bewegung


über den antidemokratischen charakter des herrschenden neoliberalen lehre und bewegung [bezieht sich zum teil auf altersvorsorge, aber auch auf ähnlichkeiten zwischen chile unter pinochet und de heute]
http://www.nachdenkseiten.de/?p=2853#more-2853
---
carl amnery - hitler als vorläufer [man beachte die drei punkte die weiter unten aufgelistet sind - nicht, daß man ähnlichkeiten entdecken könnte]
http://ad-sinistram.blogspot.com/2008/12/hitler-als-vorlufer.html (22.01.09)

21.1.2009 um 21.41 Uhr - von L. - massenhafte Zuweisungen zu "Jobtransfair" ausgeteilt.


Habe Heute ein Kontrolltermin beim AMS: Es wurde massenhafte Zuweisungen zum "Jobtransfair" ausgeteilt. ("Rasterfahndung".) Können Sie bitte die aktuellste Information bezüglich dieser Firma (links usw.) wieder hinschreiben. Auch. naturlich, Rechtsinfo, was zu vermeiden, hinterfragen ist.
freundlichen Grüßen
L.
P.S. Habe so eine Aktion aus verschiedene Grunde erwartet!

Anmerkung:
Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema

Die Gründung eines Betriebsrat würde SÖB sehr nervös machen!

21.1.2009 um 14.57 Uhr - von L. S. - Es wird Zeit das endlich etwas gegen die Unsitte getan wird


Es wird Zeit das endlich etwas getan wird gegen die Unsitte von Firmen einen Sozialversicherungsauszug vom Bewerber zu verlangen. Ich habe diesbezüglich auch die Argedaten, den Datenschutzrat und die Datenschutzkommision angemailt.

Die WGKK argumentiert so, dass den Auszug ohnehin nur der Versicherte selbst bekommen und was dieser damit macht geht die Kasse nichts mehr an.

Nur was tun, wenn man die Stelle will aber sich diese unter Datenschutz stehenden Daten (leider gibts aber auch keine Strafbestimmung) nicht abpressen lassen will?

Antwort:
Alle Betroffene sollen Beschwerden an die Datenschutzkommision dsk@dsk.gv.at senden! http://www.dsk.gv.at/

Endet mit dem Jobverlust auch das Recht auf Datenschutz?

Das AMS wurde vom Wirtschaftsminister (ÖVP/spö Regierung) zur folgenden Datenverarbeitung ermächtigt!

21.1.2009 um 12.24 Uhr - von Mi. - aufsuchende Vermittlungsunterstützung


Guten Tag!

Ich habe Ihre Mailadresse in einer I-Net Beratungsseite gefunden.

Meine Familiensituatuion:
ledig 6 Kinder , darunter ein geistig schwerstbehindertes im Alter von
11, 10 (behindertes Kind) 8,6,2 Jahren und der kleinste 4 Monate.
Alle mit der selben Partnerin und im gemeinsamen Haushalt.

Mein Hauptproblem ist, das ich kein Fahrzeug habe und meine Kinder
täglich in die Schule begleitet und mein behinderter Sohn auch Mittags
abgeholt werden muss.
Nun haben wir aber auch einen kleinen Sohn der 4 Monate alt ist.
Morgens herrschen im Moment immer Temperaturen um den Gefrierpunkt.

Da wir keinerlei Unterstützung haben, wird das bei einem Kursbesuch
meinerseits ein äusserst schwieriges fast unmögliches Unterfangen diesen
Pflichten nachzugehen.
Weiters habe ich dieser Seite entnommen, das die vom AMS Neunkirchen
empfohlene kursmaßnahme rechtswiedrig sein soll?
( aufsuchende Vermittlungsunterstützung ).
Vielleicht können sie mir ja sagen wie die beste Lösung aussehen könnte.

Ich sende Ihnen anbei einen Scan des Kursvorschlags und erbitte mir
baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen Mi.
Diese Mail kann möglicherweise bereits in Ihrem Posteingang zu finden sein.

Erläuterung:
Ich habe soeben das AMS NK angerufen, wo mir mitgeteilt wurde, das die keine Kursmassnahme sondern eine einmalige Gruppensitzung pro Woche sowie Einzelchoaching in der Massnahme vorgesehen sind.
Weiters wird man von einem Choach zu Bewerbungsgesprächen begleitet, welche dieser \"moderiert\".
Ist es rechtlich gedeckt oder eine Sperre bei Ablehnung zu erwarten?

Antwort zu Phönix
machen sie klar das sie das nicht freiwillig machen und verlangen sie die
verpflichtung dazu schriftlich! (vorm schriftlichen haben diese personen angst, weil sie dann zur verantwortung gezogen werden können)
diese personen müssen sehen dass sich die leute wehren! sie rechnen damit dass sich niemand wehrt, weil sich eine "auch rechtswidrige" sperre keiner leisten kann!

26.01.09 - AMS-Abteilungsleiter bestätigt Grundsätzlich ist der Eintritt in das Projekt "Jobworking-Jobfinding" freiwillig

21.1.2009 um 12.20 Uhr - von Ani. - Anrechnung des Einkommens der Mutter


hallo,
ich 24 beziehe zZ al geld. demnächst geht es in notstand über und ich ziehe wieder bei meiner mutter ein. frage: hat ihr gehalt oder das gehalt meines bruders der ebenfalls dort gemeldet ist irgendeinen einfluss auf die berechnung meines al bzw. notstandgeldes? mfg ani.

Antwort:
nein, das einkommen der mutter/bruder wird nicht angerechnet!
mit ihrem bruder bilden sie eine wohngemeinschaft und keine
lebensgemeinschaft! (ohne gewähr)

21.1.2009 um 7.58 Uhr - Wiener - Es gibt mehr Selbstmorde als Verkehrstote


In Österreich dürfen ja keine Nachrichten über Selbstmorde veröffentlicht werden. Wegen dem Nachahmungseffekt. (Es gibt mehr Selbstmorde als Verkehrstote) Trotzdem kommt selten aber doch, eine Meldung wo sich jemand absichtlich umgebracht hat: So ganz nebenbei erfährt man da hat sich halt wer umgebracht. Details erfährt man wie üblich nicht. Heute auf orf.at :

Zwei Menschen haben sich in den letzten Tagen aus Angst vor dem Ruin das Leben genommen. Sozialstellen schlagen Alarm - bei ihnen melden sich viele Menschen, die nicht mehr weiter wissen.

Quelle: http://ooe.orf.at/stories/336621/

Übrigens, in Österreich nehmen sich mehr Menschen das Leben, als durch Autounfälle sterben ! Das soll heißen, für jeden Verkehrsunfall (von dem man in den Medien hört), hat sich jemand anders freiwillig in Österreich mittels suizid umgebracht. Davon hört man aber nichts !!

20.1.2009 um 19.13 Uhr - von Wo. B. - AUGEN AUF, HIER WIRD GELOGEN UND BETROGEN.


Hab heute drei nette \"Stellenangebote\" von der Post geholt. Alle drei tragen das Datum 14. 01.2009, und sind im Namen meiner Betreuerin. Diese war allerdings am 14.01.2009 gar nicht im Amt. Da hätte ich einen Termin bei ihr gehabt, und musste zu einer Vertretung. Da das Einschreiben am Montag zugestellt wurde, wurde es am Freitag vom AMS zur Post gebracht. Meine allerwerteste Betreuerin hat also das Datum um mindestens zwei Tage gefälscht. Mi, Do, Fr, sind bereits dreiTage, Mo, Di, sind fünf Werktage. Somit kann ich mich unter gar keinen Umstanden innerhalb von drei Tagen - also unverzüglich bewerben - beworben haben. Ich kann mir schon gut vorstellen wie dann in meinem Verwaltungsakt steht, \" der Kunde hat sich erst am 21.01 auf das Stellenangebot vom 14.01. beworben.\" Eine derartige \"Vereitelung\" hatte ich bereits als Begründung für eine Bezugssperre.
AUGEN AUF, HIER WIRD GELOGEN UND BETROGEN.

Antwort:
Sollte sich das tatsächlich so abgespielt haben, so gehen sie der Sache nach und bringen eine schriftliche Beschwerde bei ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle ein!
Meist hat man 7 -10 Tage Zeit! Lassen sie das in den Betreuungsplan aufnehmen! (ohne Gewähr)
Bei jeder Sperre in Berufung gehen! Die ist kostenfrei!
Und machen sie sich bei den Firmen sofort einen Termin zum vorstellen aus!
So schnell als möglich erledigen!

21.1.2009 um 11.34 Uhr - von Gundula - vordatieren -
schon mal was von vordatieren der post gehört...
das ams macht es !!!!
auch jedes büro macht das (20.01.09)

Antwort:
Wäre auch nicht schlimm, dies darf dann allerdings nicht zu Konsequenzen (Sperre/Existenzbedrohung) der Betroffenen führen!

20.1.2009 um 12.25 Uhr - von C. S. - Evaluierung von 4 Kursen.
.., wir werden in die Maßnahmen zumeist einfach zwischen geparkt.


Vorhin entdeckte ich bei meiner Suche nach AMS Kursen, ich stehe ja wiedermal unter der Fuchtel des AMS, aber das tut hier jetzt nichts zur Sache, etwas über die Evaluierung von 4 Kursen. 2 ,,qualifizierende\" und 2 ,,aktivierende\".

>Ein Auszug daraus zweier Trainer über Kursteilnehmer:

,,Die TeilnehmerInnen der aktivierenden Maßnahmen sind also eine "Negativauswahl": "schwere Kaliber",
Kranke, wenig Intelligente, PfuscherInnen, SäuferInnen, Alte und Depressive. Diese Beschreibung hat viel Wahres: In den aktivierenden Maßnahmen trifft man wohl tatsächlich überdurchschnittlich oft auf Menschen, die straffällig geworden sind, eine psychische oder physische Krankheit haben, schlecht qualifiziert sind, die
staatlichen Transferzahlungen mit Schwarzarbeit auffetten, suchtkrank sind, ein Alter erreicht haben, in dem sie nur noch schwer einen neuen Arbeitplatz finden oder an Depressionen leiden.\"<

Sehr interessant, wenn man bedenkt, das die Kurse ja dem Ziel dienen sollten zu qualifizieren, oder zu aktivieren. Es stellt sich so daumen mal pi das dar, was wir alle ohnehin schon gewußt haben, wir werden in die Maßnahmen zumeist einfach zwischen geparkt. Lest euch das ganze in aller Ruhe durch, es lohnt sich.

http://www.wu-wien.ac.at/sozialpolitik/forsch/pub/fb0702

Anmerkung:
...-- ! (-?-) ! --...

20.1.2009 um 11.05 Uhr - von Kurt aus Graz - Frage zu ERFA.


Nachdem mir meine Beraterin mitgeteilt hat "Sie könne für mich nichts mehr tun" werde Sie mich ERFA zuteilen.
Hat schon jemand Erfahrung mit dieser Einrichtung und wie kann ich dem Entkommen?
Mit freundlichen Grüßen
Kurt aus Graz

Antwort:
Ebenfalls eine Zwangsmassnahme! Was sehr schade ist! Denn solch ein Projekt "stundenweise" als freiwillige gerecht entlohnte Massnahme wäre dann wirklich eine hilfreiche Methode um Menschen nicht nur finanziell sondern auch persönlich zu stärken!
Ob das Selbstvertrauen, wie angegeben gestärkt wird, wenn diese über Zwang funktionierende Einrichtung laut Ankündigung für Personen, die sowohl im 1. als auch im 2. Arbeitsmarkt wenig bis keine Chancen haben, gedacht ist?

Meiner Meinung nach errichtet die neoliberale Elite denen der soziale Raum nichts Wert ist Betätigungsfelder in denen die gesellschaftlich notwendige Arbeit, von Personen, für die es gar keine Arbeit im 1. Arbeitsmarkt gibt, über Billigstlohnarbeitsplätze verrichtet werden soll! (ca. 300 000 Arbeitslose stehen ca. 30 000 offenen Arbeitsstellen gegenüber! nach gefälschter Statistik*)
Anstatt in diesem gesellschaftlich wichtigen Bereich gerecht entlohnte qualiftativ hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen!
Diese Massnahmen vernichten sogar Arbeitsplätze in diesem Tätigkeitsbereich, da gleichgeartete Arbeitsplätze im 1. Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig sind!

(Sollte die Massnahme stundenweise Arbeit anbieten und die Entlohnung unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben, so kann ich mir vorstellen, dass dieses Angebot für den einen oder anderen Betroffenen reizvoll sein kann!)

Der Begriff: "Schmarotzer", anhand Kopf`s (ÖVP) Forderung der Arbeitspflicht für Arbeitslose, neu definiert!

Die unbestrittene notwendige Hilfe freiwilliger Massnahmen führt über Zwang zum Schaden!



um 18.02 Uhr - von Kurt aus Graz - ERFA.
Da laut Betreuungsvereinbarung für mich keine Hinderungsgründe vorliegen und für mich weiter ein Job als Buchhalter oder System- und Andwenderbetreuer gesucht wird sehe ich gar nicht wie ich in das Schema dort passe.
Ausserdem bin ich geringfügig als Buchhalter beschäftigt und als Gewerblicher Buchhalter mit Gewerbeschein angemeldet. Das wird noch heiter werden :)
Ich bin 46 Jahre. Gibt es da nicht etwas mit der Bemessungsgrundlage?
Danke im Voraus Kurt aus Graz

Antwort:
Die Zwangsmassnahmen dienen auch dazu Arbeitslosen, von denen bekannt ist das sie einer geringfügigen Tätigkeit nachgehen, diesen Zuverdienst zu verunmöglichen! Es gibt BeraterInnen die bekommen dadurch ein Hochgefühl und spritzen dabei ab!

geschützte Bemessungsgrundlage

24.1.2009 um 19.52 Uhr - von B.Z .- Ja, ich habe Erfahrung mit ERFA
(auch mit vielen anderen namhaften AMS-Maßnahmen). Das mir am 1. Tag vorgelegte Begehren des AMS habe ich nicht unterschrieben, da ich der Meinung war und bin, mit meinen Erfahrungen, Kenntnissen und Fähigkeiten für diese Maßnahme ungeeinget zu sein. Ergebnis: 6 Wochen Sperre der Notstandshilfe. Gerne berichte ich darüber ausführlicher. Ihr trefft mich beim Arbeitslosenstammtisch in Graz, der jeden 2. Donnerstag ab 17:00 Uhr im Café Sorger in Graz, Südtiroler Platz, im 1. Stock stattfindet. Der Verein AMSEL - Arbeitslose Menschen Suchen Effektive Lösungen - ist aus diesem Arbeitslosenstammtisch heraus entstanden. Mehr Infos unter www.amsel-org.info.

Anmerkung zu Begehren

*Definition
von "gefälschter Statistik"
damit meine ich gefälschte Realität über bewusst falsch erhobener Statistik!

19.1.2009 um 15.36 Uhr - von M. - Bestätigung nach Vorstellungsgespräch


Hallo

zu den vom AMS vorgeschlagenen Stellenangeboten:

Man bekommt da ja 2 Blätter, eines behält man sich, als Bestätigung für das Vorstellungsgespräch, eines überlässt man der Firma, damit diese dann eine Rückmeldung ans AMS geben kann, welches nun die Gründe für die mögliche Ablehnung gewesen sei.

Hier wäre nun meine Frage: Wenn aus irgendeinem Grund vergessen wird, dem möglichen Arbeitgeber dieses Blatt zu übergeben (und er demzufolge keine Rückmeldung macht), kann das Konsequenzen für mich haben?
Auf dem Blatt ist ja alles im Konkunktiv geschrieben, also sehe ich keine Verpflichtung für Arbeitgeber irgendetwas rückmelden zu müssen.
Warum ich das frage: ich lese hier im Gästebuch ja von Fällen, wo Arbeitgeber aus Böswilligkeit schreiben, man sei betrunken erschienen usw, und ich will mir diese Scherereien ersparen, falls ich die Stelle nicht bekommen sollte.

Nächste Frage: die Rückmeldung von mir ans AMS bzw der Bewerbung hat wie zu erfolgen? FAX oder Telefon möglich?
Und zuletzt: Wie oft kann ich Stellenangebote ohne Angabe von Gründen ablehnen? Danke vielmals mfg

Antwort:
Es kommt darauf an ob ihnen die AMS-MitarbeiterIn ihrem mündlichen Bericht glaubt! Ansonsten/Wahrscheinlich wird sie/er anrufen, oder sie müssen die Bestätigung nachholen!
Die Firmen wissen über die Rückmeldungen an das AMS Bescheid, ansonsten müssten sie darauf aufmerksam machen und das Ausfüllen der Bestätigung verlangen! (Es handelt sich um ihre Konsequenzen)
Rückmeldeformalitäten machen sie mit der BetreuerIn aus, wenn es sich um Bewerbungen handelt die auf Eigeninitiative beruhen! Vorausgesetzt sie müssen eine bestimmte Zahl nachweisen!
Beim Termin "schriftlich" mitnehmen! Fax müsste auch reichen!
Sie dürfen keine Stellen ablehnen ausser unter nachvollziehbarer Begründung! Z.Bsp. Verletzung des Kollektivvertrags / gesundheitlichen Gründen etc. (ohne Gewähr)

Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch

19.1.2009 um 15.08 Uhr - von Moser Christian - an Ö3 wie sämtlichen Medien und Parteien!
ORF /Ö3 Nachrichten - AK-Arbeitsmarkt-Experte äussert sich über die illegalen Methoden der Verleihfirmen wie die Armut-sgefährdung der Verleiharbeiter!


Ich grüsse die Damen und Herren

Sie vergessen zu erwähnen, dass die österreichische Regierung die Betroffenen über ihre Arbeitsmarktpolitik in die Armut zwingt!
Seit der faschistoiden AIVG-Novelle mit 1.1.08 die Unrecht zum Recht machte und sämtliche VwGH-Erkenntnisse für irrelevant erklärte, werden Arbeitslose unter Androhung der Bezugssperre/"Existenzvernichtung" legal in die Armut/Verleihfirmen gezwungen!

Gesendet mit dem Eintrag vom 20.12.2008 um 8.25 Uhr - von Hermann - Arbeitsmarktpolitik zwingt in die Armut - (Studie angeblich unter BMWA-Verschluss)
Arbeitsmarktpolitik zwingt die Menschen in die Armut!

mit freundlichen Grüssen

Moser Christian
A.Brucknerstr.23
5280 Braunau

www.soned.at (Erwerbsloseninternetplattform)

seit Okt. 2004 über 650 000 Visiten - momentan ca. 750 am Tag
ca. 2 300 000 Seiten aufgerufen! An die 3000 Forum Einträge
handeln von Rechtsstaatlosigkeit im AMS,
"verursachten" psychischen Erkrankungen wie auch Suizid!

erging an:
heinz.fischer@hofburg.at ; zib20@orf.at ; zib24@orf.at ; ORF ZiB2 ; thema@orf.at ; report@orf.at ; zeitimbild@orf.at ; spoe@spoe.at ; ams oesterreich ; zibflash@orf.at ;martin.bartenstein@bmwa.gv.at ; Infoteam ÖVP ; infopool@gruene.at ; info@akooe.at ; briefkasten@bmsk.gv.at ; office@rechnungshof.gv.at ; post@volksanwaltschaft.gv.at ; office@vwgh.gv.at

18.1.2009 um 13.46 Uhr - von Su* - Notstandshilfe trotz Studium?


Hallo!

Ich werde Ende Jänner 2009 an der Uni alle Lehrveranstaltungen für mein Masterstudium abschließen (die Masterarbeit ist bereits erfolgreich absolviert und benotet). Anfang April 2009 habe ich noch die ausstehende Masterprüfung.
Meine Frage: Kann ich ab Februar 2009 (Semesterbeginn fürs sommersemester) Notstandshilfe beantragen (hab vor Studienbeginn Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bezogen und habe noch Anspruch auf Notstandshilfe)? Ich bekomme keine Studienbeihilfe etc., da das Masterstudium ein Zweitstudium ist. Während des Masterstudiums habe ich \"nur\" auf Honorarbasis gearbeitet und mich irgendwie durchgebracht. Ich werde mich für das Sommersemester nicht nocheinaml inskribieren, da die Nachfrist vom Wintersemester bis Ende April 2009 geht und ich somit die Prüfung als inskribiert absolvieren kann.

Zusammengefasst: Ich muss ab Februar 2009 keinen Tag mehr an die Uni (das kann ich nachweisen), sondern nur mehr die Prüfung im April machen. Ich kann durchaus voll arbeiten und bin voll vermittelbar!Fürs am 1. Februar 2009 beginnende Sommersemester bin ich nicht mehr inskribiert. Ich bin finanziell an meinen Grenzen und wirklich auf irgendeine Unterstützung bzw. auf einen Job angewiesen (leider gibts in meiner Stadt so gut wie keine Jobaussichten für mich momentan)!!!
Meine AMS Beraterin verlang die Exmatrikulation ab Februar 2009, damit ich den Antrag stellen darf. Somit könnte ich die Abschlussprüfung nicht machen! Habe ich irgendeine andere Möglichkeit???
Grüße (15.01.09)

Antwort von Magistra M. H. / AMSand
Auf gar keinen Fall ist die Exmatrikulation die Voraussetzung dafür,
dass jemand einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
stellen darf. Die AMS-Beraterin von Suna ist schlichtweg nicht
informiert über die Gesetzeslage. Studium und Arbeitslosigkeit ist
prinzipiell verträglich. (Ich hab heute nachmittag etwas Gehirnakrobatik
betrieben und verschiedene Rechtskommentare zum Gesetz studiert . Na so
ungefähr blick ich jetzt durch. Es ist keine Parallelität von Arbeit und
Studium, wie früher, erforderlich: Man kann gearbeitet haben, dann
arbeitslos werden und den Antrag stellen und kurze Zeit darauf zu
studieren beginnen). Ob Suna Anrecht hat auf Notstandshilfe, hängt
nämlich von ganz anderen Voraussetzungen ab:

1. der prinzipiellen Verfügbarkeit für die Vermittlung (ohne gehts
wirklich nicht. Das heisst, man darf der AMS-Beraterin oder sonst wem
keinesfalls auf die Nase binden, dass man einfach keine Zeit zu arbeiten
hat).

2. Der Erfüllung der langen Anwartschaft und zwar auch für die unter
25-jährigen (12 Monate während 2 Jahren versicherungspflichtige
Beschäftigung ohne Berücksichtigung der Rahmenfristerstreckung durch
Ausbildungszeiten).
Wichtig ist, aufgrund welcher Beschäftigungszeiten Suna ihren
Al-Geld-Anspruch erworben hat. Die 2 Jahre werden dann auch durch
Rahmenfristerstreckung verlängert.

§ 15. (1) Die Rahmenfrist (§ 14 Abs. 1 bis 3) verlängert sich um
höchstens drei Jahre um Zeiträume, in denen der Arbeitslose im Inland
1. in einem arbeitslosenversicherungsfreien Dienstverhältnis
gestanden ist;u.s.w.

Für die mögliche Rahmenfristerstreckung spielt auch eine Rolle, wie
lange sie studiert bzw.während ihres Studium auf Honorarbasis im Sinne
von § 15, 1. dahingewurschtelt hat. Das können natürlich auch
geringfügige Dienstverhältnisse sein !
Diese Dienstverhältnisse müssen belegt werden. Sie wird sie ja wohl zur
Steuererklärung beim Finanzamt schon vorgelegt haben.Warum ist das
wichtig ? Weil der bloße Verzicht auf Al-Geld oder Notstandshilfe
keinerlei rahmenfristerstreckende Wirkung hat ! Sie soll auf der
AMSand-Seite das AlV-Gesetz runterladen und sich den § 15 anschauen.
Dann sieht sie, was sie noch alles geltend machen kann. Es ist allerhand !
Relevant sind außer § 15 vor allem § 12, Abs. (3), f und Abs. (4) und § 14

Wenn Suna allerdings, wie ich vermute oder befürchte, doch
höchstwahrscheinlich länger als 3 Jahre nach erstmaliger Geltendmachung
des Al-Geld Anspruches studiert hat, wird der Anspruch verfallen sein.
Sie behauptet, noch Anspruch zu haben. Da hätte sie schon vor einem Jahr
ansuchen können.

Auf jeden Fall:
Sie soll es probieren. Sofort Antrag stellen. Dazu geht man nicht zur
Beraterin, sondern in die Leistungsabteilung. Auf den Antrag
hinaufschreiben: Ich ersuche um eine Ausfertigung in Form eines Bescheides.
Auf den Bescheid kommt es an, sonst wird man nur abgewimmelt.
Wo ist Suna denn zu Hause ? Wenn sie in Wien ist, soll sie nächsten
Donnerstag bei uns vorbeischauen, falls sie Schwierigkeiten hat.

AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

22.1.2009 um 7.11 Uhr - von AMS-Mitarbeiter3 - Zu M.s Antwort eine Präzesierung:
Leistungsbezug trotz (selbstgewählter) Ausbildung:

Seit der letzten AlVG-Novelle gilt folgende Regel:

Ausbildungen mit einer Gesamtdauer bis zu 3 Monaten sind für den Leistungsbezug unschädlich.
Bei längeren Ausbildungen muss primär die "Verfügbarkeit" gegeben sein (i.d.R. für 20 Wochenstunden).
Weiters wird die "Anwartschaft" für den aktuellen Leistungsanspruch nochmals durchgerechnet:
Es muss hier die "große Anwartschaft" erfüllt sein und dies muss gelingen, ohne dass der Rahmenfristerstreckungsgrund "Ausbildung" herengezogen werden muss.
So weit, so kompliziert.
Bemerkenswert ist vielleicht noch, dass seit 1.1.09 die Rahmenfristerstreckungsfrist (also jene Frist, um die die Rahmenfrist bei vorliegen bestimmter Gründe erstreckt werden kann) und auch die Fortbezugsfrist (für ALG und NH!) von 3 auf 5 Jahre verlängert wurden!

18.1.2009 - Mehr Geld für Arbeitslose! Die Grünen laden Sie ein folgenden Text zu kopieren und per Mail an den Sozialminister zu schicken:


Die Grünen laden Sie ein folgenden Text zu kopieren und per Mail an den Sozialminister zu schicken:

Herr Sozialminister!

Können Sie von € 576,-- im Monat leben?
Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sind in Österreich deutlich niedriger als in anderen europäischen Ländern. Das durchschnittliche Arbeitslosengeld und die durchschnittliche Notstandshilfe liegen weit unter der Armutsschwelle!

Arbeitslosengeld und Notstandshilfe werden nicht der Inflation angepaßt!
Wer 2002 arbeitslos geworden und bis heute geblieben ist, erhält noch immer den gleichen Betrag, obwohl die Preise seither um 15% gestiegen sind.

Konjunkturpakete und Steuerreformen haben für arbeitslose Menschen keinen einzigen Cent Entlastung vorgesehen, die Banken erhalten dagegen Milliarden!

Herr Sozialminister, ich frage Sie als zukünftigen Minister für Arbeit, warum arbeitslose Menschen trotz erheblicher Armutsgefährdung, stark steigender Preise und Wirtschaftskrise keinen Cent mehr bekommen? Ich fordere Sie auf, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sofort zu erhöhen und – wie bei Gehältern und Pensionen – jährlich der Inflation anzupassen!

Mail an : Sozialminister Hundstorfer briefkasten@bmsk.gv.at

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Ist meinerseits geschehen!

Moser Christian
A.Brucknerstr.23
5280 Braunau

Betreiber von SoNed (Erwerbsloseninternetplattform)

seit Okt. 2004 über 650 000 Visiten - momentan ca. 750 am Tag
ca. 2 300 000 Seiten aufgerufen! An die 3000 Forum Einträge
handeln von Rechtsstaatlosigkeit im AMS,
"verursachten" psychischen Erkrankungen wie auch Suizid!

Grüne fordern mehr Geld für Arbeitslose

16.1.2009 um 8.32 Uhr - von Johann - 3 Monate itworks, und habe bis jetzt noch keinen Job bzw. kein Vorstellungsgespräch vermittelt bekommen


ich bin nun seit fast 3 Monaten bei itworks, und habe bis jetzt noch keinen Job bzw. kein Vorstellungsgespräch vermittelt bekommen, ich habe früher mehr NH bezogen als ich dort Gehalt bekomme, jetzt habe ich erfahren das alle nach 2 Monaten gekündigt wurden die keinen Job fanden, wieso ist das bei mir nicht der Fall ?

Antwort:
Hier geht es nicht um logische Grundsätze oder ihren Interessen!
Hier geht es um deren Interessen, Finanzierung des menschenverachtenden Wirtschaftszweigs "Zwangsmassnahmen/Deppenkurse"
Um Lohndumping! Also Vorteile derer die die Arbeitsmarktpolitik gestalten! Wirtschaftsministerium und ihr Klientel! Des Profit wegen!
Der Vorteile verschiedener Politiker und dessen Lobby!
Die bewusst mit gefälschten Statistiken eine falsche Realität mit Feindbilder erzeugen, um sich vom ""dummen" Fussvolk" als erfolgreich feiern zu lassen
und um bei der Ausbeutung niedriger sozialen Schichten auch noch eins auf gutes Gewissen machen zu können! (Dieses brauchts natürlich auch für die Handlanger)

Zielsetzung der Deppenkurse/Zwangsmassnahmen

Die unbestrittene notwendige Hilfe freiwilliger Massnahmen führt über Zwang zum Schaden!
Und zerstört erst recht den Ruf der eigenen Berufsgruppe (Sozialarbeiter/Coacher,Schulungsanbieter), die sich aufrichtig für die Interessen/Probleme der Betroffenen, die freiwillig Hilfe suchen, einsetzen!

An TrainerInnen wie KollegInnen und arbeitsmarktpolitisch-tätigen Personen!
Eine "Kundin"/"Bekannte" erlitt nach Ende einer Kursmassnahme, in der es ihr sehr gut ging, einen Nervenzusammenbruch und musste deswegen in eine Klinik. Dies führt bei Verantwortlichen zum Schluss: ...... ...........
(Egal von welcher Seite man diese Arbeitsmarktpolitik betrachtet! Sie ist menschenverachtend!)

Der Begriff: "Schmarotzer", anhand Kopf`s (ÖVP) Forderung der Arbeitspflicht für Arbeitslose, neu definiert!

16.1.2009 um 8.32 Uhr - von Karl - Kündigungsfristen bei itworks
wie schaut es eigentlich mit den Kündigungsfristen aus bei itworks ? ich finde meinen Arbeitsvertrag leider nicht mehr, könnte jemand einen hier reinstellen als Muster ?

Antwort:
Kündigungsfrist ist bei befristete Zwangsmassnahmen ein nicht verwendeter Begriff!
Sie sollen so schnell es geht eine Arbeit finden und können/sollen dann von einem Tag auf den anderen verschwinden!
Jede andere Art von Kündigung kommt einer "Arbeitsunwilligkeit" gleich!
Nicht selten werden Betroffene, weil es eben keine Arbeit gibt, immer wieder in diese "Betriebe" gezwungen! Was logischerweise bei vielen, über die dort stattfindende Behandlung, zum Gefühl der Erniedrigung führt!

Hinweis zur Veranstaltung:
ÖGB - THEMA: ARBEIT. KRANKHEIT. GESUNDHEIT. - Wenn Arbeit krank macht.

Anmerkung von W.
Ob die wissen, dass keine Arbeit auch krank macht?

Lösungsansatz: Arbeitszeitverkürzung / Teilung


15.1.2009 um 13.02 Uhr - von M. N. - Sind die AMS Berater eigentlich alle im Beamten-Status!


Hallo zusammen!

Bezüglich keine Zubuchungen mehr zu Trendwerk: Leider gibt es noch genug SÖBS die von allen Seiten gefördert werden und auf die das AMS mit Zubuchungen zurück greifen kann. Einer dieser Trendwerk ähnlichen Vereine ist Wienwork.

Was mich brennend interessieren würde: Sind die AMS Berater eigentlich alles im Beamten-Status! Denn man kann sich über die beschweren wie man will, es ändert sich rein gar nichts und beim nächsten Termin sitzen sie noch immer hinter ihren Schreibtischen. Meine AMS-\"Beraterin\" macht jedenfalls was sie will.

Selbst ein Gemeindebediensteter im Beamtenverhältnis bekommt eine Ermahnung bei einer Beschwerde eines Kunden etc.

Fazit: Den einzigen sicheren Job in Österreich hat man als AMS-Mitarbeiter. Da kann man sich erlauben was man will.

Beschwerden beim Vorgesetzten? Lachhaft! Eine Krähe hackt ja der anderen bekanntlich kein Auge aus.

Lg und einen schönen Abend (13.1.09)

Antwort: ("Faschistoide Methode")
Nein, das AMS wurde teilprivatisiert, Nur mehr ein Teil der AMS-MitarbeiterInnen sind Beamte! Um es effizienter zu gestalten!?!
Die Begründung für das dumme Fussvolk!
Tatsächlich ist das ein Schritt um autoritäre (faschistoide) Politik ohne Schwierigkeiten umsetzen zu können!

Der Beamte(In) bekommt einen Vertrag mit erhöhter rechtlicher Verantwortung und müsste bei Rechtsverstössen seine/ihre Mitarbeit verweigern und den Vorgesetzten über diesen Missstand aufklären!
Wohingegen eine Angestellte "rausfliegt", sollte sie den Anweisungen nicht Folge leisten!

So wurde ein "kompetentes" Amt zum menschenverachtenden Handlanger umgestaltet! - Das jeden Unsin umsetzt! Auch rechtswidrig!
Wie wir gesehen haben, bis zur AIVG-Novelle mit 1.1.08 auch systematisch rechtswidrig!
>Die Sperren, für die Weigerungen der SÖB Zwamgsmassnahmenteilnahme, die laut VwGH nur über Freiwilligkeit zu besuchen gewesen wären, waren alle rechtswidrig!
Schwer rechtsstaatschädigend!<

Das erschreckende für mich ist, über dieses Beispiel, die Beantwortung der Frage! Wie es zum Nationalsozialismus kommen konnte! Und warum "fast" jeder mitmacht(e)!

Illegale Arbeitsverträge beim Arbeitsamt?

15.1.2009 um 12.54 Uhr - von D. Z. - Arbeitslosengeld durchgehend während Ausbildung??


Hallo,

ich beziehe Arbeistlosengeld-welches ja maximal 6 Monate bezogen werden kann-nun fange ich eine vom AMS bezahlte Ausbildung an-welche aber 1 Jahr dauert-und mir wurde gesagt,daß ich während der AUsbildung weiterhin Arbeitslosengeld bekomme-stimmt das???..oder geht das Arbeitslsoendgeld nach den & Monaten in Notstandshilfe über?? (14.1.09)

Antwort:
Sie bekommen während der Ausbildung DLU = Deckung des Lebensunterhalts!
Diese hat die Höhe des Arbeitslosengelds! Ev. kann es durch Prämien (Firmenpraxis) etwas höher ausfallen! (ohne Gewähr)

13.1.2009 um 16.52 Uhr - von M. R. - OFFENBAR HAT DAS AMS MEINE BERUFUNG NICHT AN DIE DAFÜR ZUSTÄNDIGE STELLE WEITERGEREICHT!!


Hi, habe am 5.12 bereits einmal hier gepostet, bezüglich meines Problems, als Student neben dem Hauptberuf, Arbeitslosengeld zu beantragen, was daher kam, dass mir eine Niederschrift, welche das Produkt der lebhaften Phantasie meiner AMS Beraterin entstammt, zur Unterschrift vorgelegt wurde.
Dagegen ging ich in Berufung, und habe auch zugleich diesen Betrug der AMS Beraterin als solches benannt.

Nun, was kam dabei am Ende raus? 3 Wochen später ging ich wieder zum AMS, wurde einer anderen Beraterin zugeteilt, und nach etwas verwirrtem Suchen in den Akten, hat sich herausgestellt, dass OFFENBAR DAS AMS MEINE BERUFUNG NICHT AN DIE DAFÜR ZUSTÄNDIGE STELLE WEITERGEREICHT HAT!!
Ich war sehr überrascht, die Dame dort ebenfalls, und binnen drei Tagen hatte ich danach plötzlich einen positiven Bescheid, und das Geld am Konto!
Erstaunlich, immerhin wurde mir ja zuvor erklärt, Berufungen gingen an eine andere Instanz, und nur diese könne dem stattgeben, oder auch nicht - in diesem Sonderfall gings plötzlich ganz unbürokratisch ;-)

Welchen Schluss ziehe ich nun aus der Geschichte:

Immer möglichst aggressiv und wenn möglich mit Anwalt vorgehen, wenn man wieder mal beim AMS versucht, jemanden über den Tisch zu ziehen, denn offenbar ist das die einzige Sprache die sie dort verstehen.

p.S.: eine Frage muss auch wieder sein: Wie wahrscheinlich schätzt ihr das ein, dass mir nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit bei meinem ersten Kontrollgespräch mit fixem Termin (also ohne Karte ziehen und auf Aufruf warten) gleich eine Zwangsbeglückung mittels Deppenkurs zuteil wird?

Antwort:
Die ersten Monate hat man ev. Ruhe! Mit jedem weiteren Monat/Woche steigt die Wahrscheinlichkeit einer Deppenkurs/Zwangsmassnahmen-Zuweisung!
Liegt auch an freien Plätzen! Die müssen ausgeschöpft werden, da dies ihr eigenes ("Zwangsmassnahmen-MitarbeiterInnen) Einkommen sichert!

In der Berufung kontrolliert sich das selbe AMT??
Unvereinbarkeit - Rechtstaatlosigkeit!!

Anmerkung:
Berufungsvorentscheidung:
Das AMS hat die Möglichkeit, nach §64a Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGB1. Nr.51/1991 , die Sperre aufgrund einer Berufung zu beheben! (17.02.2005)

14.1.2009 um 12.15 Uhr - von Robert A. - Wehrt sich der/die Betroffen(e) wird so getan als wäre nichts gewesen.
..vor allem wenn Berufung mündlich, bzw. nicht eingeschrieben ist, kann Berufung im Amt (Geschäftsstelle) behandelt werden.
Natürlich ist jede Geschäftsstelle bemüht, sowenigi Aufwand wie möglich zu machen. AMS testet teilweise wie weit man mit Betroffenen umspringen kann. Wehrt sich der/die Betroffen(e) wird so getan als wäre nichts gewesen.

In diesem Fall, wurde neuer Berater und Geld nachgezahlt - als ein Erfolg für alle die sich wehren.

Erst wenn Berufung direkt auch an die Landesgeschäftsstelle versandt wird, ist es quasi öffentlich und geht seinen rechtlichen Weg

13.1.2009 um 13.57 Uhr - von Gerhard aus Wien - Es werden keine Zubuchungen zu Trendwerk und ITWorks mehr vorgenommen.


Hallo Herr Moser! Vielleicht eine interessante Info für Ihre Seite, ich habe mich aktuell beim AMS für Trendwerk gemeldet und erfahren, das keine Zubuchungen zu Trendwerk und ITWorks mehr vorgenommen werden. Diesen \"Markt\" dürfte nun ausschließlich Jobtransfair abdecken. lieben Gruß G. (12.1.09)

Anmerkung:
Es könnte sein, dass einigen Zwangsmassnahmen/Menschenverachtungsfirmen die Zertifizierung entzogen wurde. Cool / Kuhl (ohne Gewähr)

21.1.2009 um 17.55 Uhr - von Gerhard - Nach wie vor werden Zuweisungen vorgenommen,
Hallo Herr Moser, zu meinem Beitrag \"keine Zuweisungen zu Trendwerk und ITWorks\" habe ich eine neue Info. Nach wie vor werden Zuweisungen vorgenommen, doch die Entscheidung ist regional bedingt, zu welcher Maßnahme man zugewiesen wird. Also nicht jedes AMS weist zu Trendwerk.
Die Methodik von JT hat sich geändert, es gibt keine lange Verweildauer mehr. 4 Wochen Vorbereitung (mit AMS Bezug) bei Eignung 2 Monate befristetes DV und wenn man keine Überlassung oder Arbeit findet endet das Gastspiel. liebe Grüße G.

13.1.2009 um 13.41 Uhr - von M* - Verleihfirma - Firmenstempel ist noch nicht fertig (????? HÄÄ).


Hallo,
folgendes:
Heute mittags bekam ich einen Anruf von einer angeblichen Leasingfirma, die meinte, dass sie mit dem Ams Innsbruck zusammen arbeite und sie eine Stelle für mich hätte und ob ich Interesse hätte, ich sagte ja. Sie fragte, ob ich ein Auto habe, weil dieses für den Job notwendig ist. Ich sagte,dass ich keines besitze,somit war das vom Tisch. Mir kam das ein wenig komisch vor, vor allem, weil das AMS meine Telefonnummer an dritte weitergegeben hat. Ich rief nochmals an und fragte von wem sie meine Telefonnummer bekommen hat. Sie meinte von einem gewissen M. Günther und das sie eben eng mit dem Arbeitsmarktservice zusammen arbeite.
OK.
Am Abend (heute 12.1.) kam ich nach dem Wochenende nach Hause und fand im Briefkasten einen Brief vom AMS. Darin der Stellenvorschlag für die Lagerarbeit, von M. Günther, der aber gar nicht mein Berater ist. Ich rief dann am Abend nochmals bei der LeasingDAME an und fragte nach, ob ich jetzt doch noch kommen muss, zwecks Stempel. Wir quatschten ein wenig und so erzählte Sie mir nochmals, dass sie mit dem AMS sehr eng zusammenarbeite. Weiters, dass die Firma neu ist und der Firmenstempel noch nicht fertig sei (????? HÄÄ). Dabei sagte sie auch immer wieder, dass sie dem "Günther" sagen werde, dass ich kein Auto habe und ich nicht nochmals extra vorbeikommen muss.
Ich habe jetzt ein wenig nachgegoogelt, fand aber nichts über eine Leasingfirma mit dem superNamen "BODY WORK". Über den "Günther" M. fand ich nur heraus, dass er beim AMS Wels ist. Häää, ich Innsbruck, Günther in Wels! Das er fotografiert und am liebsten Mollige Akt, das vergesse ich jetzt mal.
Ich möchte noch dazu sagen, dass ich seit Jahren ein Problemkind beim AMS war/bin. Wenn die meinen Namen hören, zucken sie zusammen. Dahinter steht aber auch, dass ich ein jahrelanges Drogenproblem HATTE. Ich bin zwar clean, aber meine Psyche hat vom jahrelangen Drogenkonsum ordentlich was abbekommen.
Also irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass mir das AMS an den Hals will. Kenne so manche OOE-AMS-Praktiken von meiner Zeit in Linz! SCHRECKLICH!
Meine Frage: was könnte hier vor sich gehen? Darf das AMS meine Daten an Leasingfirmen weitergeben?

Tja, ich hoffe, es ist nicht allzu konfus und hoffe weiters, dass ihr meine Frage beantworten könnt.
Danke Gruss M. (12.1.09)

Antwort:
ist mir auch so gegangen!
da das AMS natürlich vernetzt ist, hat "anscheinend" jede(r) "in Österreich" zugriff?!

ja seit der faschistischen AIVG-novelle sind wir auch verleihfirmen
ausgeliefert!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse

Datenschutz ist Menschenrecht! - auch beim AMS?

Arbeitsmarktpolitik zwingt die Menschen in die Armut!


14.1.2009 um 12.22 Uhr - von Robert A. - wer das nicht möchte, muß schriftlichen Widerruf
Jeder der einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung stellt unterschreibt gleichzeitig, dass er damit einverstanden ist, das seine Daten zwecks Arbeitsaufnahme weitergegeben werden dürfen.gleichzeitig mit dem Betreuungsplan wird vereinbart, das ein Inserat geschalten wird.
wer das nicht möchte, muß schriftlichen Widerruf bei AMS einreichen - dann hört das auf.

(ohne Gewähr)

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