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27.1.2009 um 20.59 Uhr - von W. B. - Wieviel Willkür darf hier ungestraft geschehen?


Heute spreche ich bei meiner Ärztín vor, weil ich mit einer orthopädischen Verletzung, welche im Unfallkrankenhaus diagnostiziert wurde, und ich einfach wegen meines Krankenstandes wiederbestellt war. Sagt meine Ärztin zu mir: jetzt sind sie aber wo anders versichert, und zeigt mir den Bildschirm mit meiner E-Card Abfrage.
Definitiv, bin ich zur Zeit mitversichert mit meiner ehemaligen Ehefrau, von welcher ich seit fünf Jahren geschieden bin, einvernehmlich, und
ohne gegenseitige Ansprüche, wie Unterhalt, Alimente etc. Da diese Frau selbstständig ist, bedeutet das, daß sie Selbstbehalte zahlen muss für von mir in Anspruch genommene Leistungen, aufgrund ihrer Versicherungsform. Liebe Leser stellt Euch vor Ihr seid so eine Exfrau, oder ein Exmann. Ihr habt eine faire Ehescheidung vollzogen, und trotzdem müßt ihr plötzlich für den/die Ex bezahlen ?
Und warum das ?
Die AMS BetreuerIn hat ordnungsgemäß Kennteniss von deine Krankenstand erhalten. Unverzüglich hat Sie/Er daraufhin Deine Krankenkassenversicherung abgemeldet, denn wenn sie Deinen Bezug sperrt, muss die Krankenkasse kein Krankengeld bezahlen. Das bedeutet die ersten drei Tage Deines Krankenstandes muss das AMS so wie ein Arbeitgeber Deinen Bezug zahlen, danach muss die Krankenkasse zahlen Deine Lohnfortzahlung, in meinem Fall meine Notstandshilfe. Bei aufgrund eines Krankenstandes abgemeldeten Bezuges sagt dann die Krankenkasse bringen Sie uns bitte eine Bestätigung des AMS in welchem Zeitraum sie bezugsberechtigt waren, und bis dahin gibt es keine "Lohnfortzahlung"
seitens der Krankenkasse.
Also bin ich bei derartiger "Rechtspraxis" nur solange Krankenversichert als arbeitsloser Mensch, solange ich gesund bin. Sobald ich erkranke, entzieht man mir den Versicherungsschutz.

Weiters vergreift sich das AMS dadurch an unbeteiligten Dritten.
Meine ehemalige Ehefrau wird von der WGKK zur Kasse gebeten, indem diese sich auf eine fünf Jahre zurückliegende Ehe bezieht, und eine Mitversicherung konstruiert, obwohl ein Gerichtsurteil besteht, daß so einen Vorgang klar und eindeutig unterbindet. Und dieses Scheidungsurteil ist der WGKK wohl bekannt, weil es ihr von mir in einem gleichartigen Fall im Jahr 2008 vorgelegt wurde.

Fühle mich wie im falschen Film.

Wie weit darf sich das AMS eigentlich von den Gesetzen der Rep. Österreich entfernen. Wieviel Willkür darf hier ungestraft geschehen?

Antwort:
Habe den Eintrag weitergeleitet!

Ev. besuchen sie morgen auch
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

28.1.2009 um 11.09 Uhr - von W. B. - Die Macht des AMS ist so groß wie die Demut und Geduld mit der sich die Mehrzahl der arbeitslosen Amtsmisshandeln läßt.
Danke lieber Christian !
Im Amerlinghaus bin ich eh schon Stammgast. Gemeinsam haben wir schon viele Berufungen geschrieben, auch die Volksanwaltschaft ist schon mit im Rennen.
Mein Wunsch war vor allem den täglichen Psychoterrror des AMS zu publizieren, damit immer mehr Menschen wissen was da los ist.
Die Macht des AMS ist so groß wie die Demut und Geduld mit der sich die Mehrzahl der arbeitslosen Amtsmisshandeln läßt.

29.1.2009 um 7.57 Uhr - von AMS-Mitarbeiter3
"Nach Ausscheiden aus der Pflichtversicherung (z.B. Dienstverhältnis, Leistungsbezug nach dem AlVG) besteht für die folgenden 6 Wochen ein Versicherungsschutz.
Es kann zwar vorkommen, dass zwar die Abmeldung vom Dienstverhältnis bei der Krankenkasse schon gespeichert ist, nicht aber der Arbeitlosengeldbezug, aber das dürfte hier ja nicht der Fall sein."


Anmerkung:
Widerrechtliche und gesundheitsgefährdende Abmeldungen von der Sozialversicherung sind nicht selten!
(Und soll die Menschen die soundso psychisch schwerstens belastet sind, den Rest geben und dazu führen, dass den Betroffenen die Persönlichkeit gebrochen wird um der elitären Bevölkerungsschicht aus der Hand zu fressen !
"Die Betroffenen sich unkritisch lenken lassen - wie es beliebt, um so die Absicherung der elitären Vorteile zu gewährleisten! Die Handlanger partizipieren über eine "sichere" Anstellung/Einkommen davon)

Was ist zu tun bei widerrechtlicher KK.Abmeldung?

Sollte es nicht nachvollziehbare Ungereimtheiten geben, dann ist ein Gang zum Rechtsanwalt unerlässlich! Bei AMSand sind sie richtig!

27.1.2009 um 20.19 Uhr - von W. N. - Bewerbung an anonymen Arbeitgeber ?


Sg. Herr Moser,

vielen Dank für diese informative Seite!
Ich hätte folgende Frage:
Manche Bewerbungen müssen direkt an das AMS gerichtet werden, da der eventuelle zukünftige Arbeitgeber anonym bleiben will. Ich finde es nicht in Ordnung, dass der AG meine Daten erhält und ich über ihn keinerlei Auskunft bekomme.
Muss ich mich auf anonyme Stellen bewerben oder hab ich das Recht zumindest den Namen des AG vom AMS zu erfahren?

Vielen Dank!

Antwort:
Sie müssen wissen um welche Stelle sie sich bewerben, auch dürfen sie vor der Bewerbung Kenntnis von der Firma haben!
Deswegen müsste es sich um eine freiwillige Bewerbung handeln! (ohne Gewähr)
Ich habe die Frage zur Sicherheit auch weitergeleitet!

27.1.2009 um 11.04 Uhr - von M**. - My sister braucht laut "Trainerin" gar nix lernen, weil es eh wurscht ist?! - (Deppenkurs-Bericht!)


Hallo Christian!

Ich möchte Euch eine interessante Geschichte erzählen - über einen "Englisch-Kurs", den meine Schwester besucht.
Der Englisch-Kurs wird vom X veranstaltet und dauert ca. 6 Wochen. Beginn 22.12! Pause v. 24.12 bis 1.1.2009! Die Terminplanung spricht ja schon für sich...
Der Englisch-Anfängerkurs ist eigentlich recht leiwand und lustig, auch wenn von 20 Kursteilnehmern knapp die Hälfte nicht Deutsch versteht!
Na ja - haben eh schon einige aufgegeben. Doch ob es an der nicht vorhandenen Sprachkenntnis lag?
Vielleicht lag es auch an einem anderen Umstand?! 1 Tag pro Woche müssen die Teilnehmer ein COACHING über sich ergehen lassen!

1 bis 2 "Trainerinnen" - eine davon eine "Möchtegern-Fast-Richterin"! - diskutieren mit den Teilnehmern über Transsexualität, über die Möglichkeit wie Frauen im stehen "pinkeln" können und über das Erkennen von Schwararbeitern. Die "Richterin" meinte sogar, dass sie einen Schwarzarbeiter daran erkennt, wenn er eine neue Uhr am Handgelenk trägt. Nebenbei urteilt die "Richterin" auch über die Notwendigkeit des Englisch-Erlernens gewisser Kursteilnehmer.
My sister braucht laut ihr gar nix lernen, weil es eh wurscht ist - für X (erlernter Beruf!) Die andere "Trainerin" meinte wiederum, dass es sogar für Putzfrauen notwendig ist Englisch zu können, vor allem wenn sie die Toiletten auf einem Golfplatz reinigen. Diese "Trainerin" spielt übrigens sehr gerne Golf - unschwer zu erraten!
4 Tage Englischlernen - 1 Tag Schwachsinn über sich ergehen lassen! Wie gesagt - eigentlich recht leiwand und lustig...
Vielleicht konnte ich Euch ein bisserl erheitern? Es gibt auch "Lustige" Kurse in diesem Land... LG M** (25.01.09)

Anmerkung:
(X steht für ein grosses "renommiertes" Kurs und Lerninstitut! Für Millionen-Aufträge ruinieren sie ihren "guten" Ruf!)
Nein erheitern tut`s ev. nur von aussen betrachtet! Stellen sie sich vor, sie sitzen drin und das vielleicht nicht zum ersten mal! (Krankmachend! "Gehirnwäsche" auf dem untersten, peinlichsten Niveau!)
Ihr Eintrag zeigt, dass die sogenannte "Qualifizierung" in Deppenkursen nur als Alibi verwendet wird um die unglaubliche Verschwendung der Arbeitslosen-versicherungsgelder in der Höhe von hunderten Millionen an Euro zu rechtfertigen!
Die Kurse und dessen Kosten dienen einem anderen Zweck!

27.1.2009 - von M. M. - kann Ich diesen sinnlosen Kurs ablehnen?


Hallo,
Bin leider Langzeitarbeitslos und habe im November eine AMS finanzierte Ausbildung abgeschlossen bis jetzt jedoch keinen Job gefunden.
Habe eine Betreuungsvereinbarung unterschrieben die bis zum 17.03.09 gütlig ist und alle gängigen Punkte enthält... Ausgangsituation, Arbeitsuche was nicht erfolgreich weil... Ziele, etc.
Nun hat mir meine Beraterin einen Kurs aufgezwungen.
\"Aktivierungs- und Praktikumsbörse 2008\" beginnend morgen dem 23.01 beim BFI.
Frage: kann Ich diesen sinnlosen Kurs ablehnen ohne Meine Notstandshilfe zu verlieren? (25.01.09)

Antwort:
Das AMS droht und sperrt auch rechtswidrig, deswegen müssen sie im Falle um ihr Recht kämpfen!

Deppenkurs! Zur Information
Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema

27.1.2009 - von Gerhard - Itworks: Ist die Kündigungsfrist immer 14 Tage gültig oder erst immer per Monatsende ?


bin bei itworks seit einiger Zeit und habe herausgefunden das alle in meiner Gruppe nach 2 Monaten gekündigt wurden von seiten itworks, welch weniger NH bezogen haben als ein Kollege und ich welche dort noch immer beschäftigt sind, wohl weil wir mehr NH hatten als wir dort verdienen. Es wird wohl keinen Sinn machen auf eine einvernehmliche Kündigung zu hoffen, aber ich habe keine Lust nach 28 Wochen einen deutlich schlechteren Bezug durch das AMs zu bekommen, was bleibt mir als Ausweg ? Wenn ich denen bei itworks sage ich habe selbst einen Job gefunden und ich will eine Kündigung im beiderseitigen Einvernehmen obwohl ich gar keinen neuen Job habe ? Ist die Kündigungsfrist immer 14 Tage gültig oder erst immer per Monatsende ? Danke Gerhard (25.01.09)


Antwort:
Ich kenne den "Arbeits"-Vertrag nicht! Sehen sie nach!
Ansonsten stellen sie Fragen des Arbeitsrechts der AK! (Bitte um Rückmeldung!)
Sie müssen aber wissen, was den Informationsaustausch betrifft, die "Zwangs"-Massnahme der verlängerte Arm vom AMS ist!
Auch 4 Wochen Sperre bei Selbst-Kündigung!

Die Teilnahme an (f)itworks beruht ausschließlich auf Freiwilligkeit. -Aus deren Web-Seite!
(Finde ich gut, sollte das stimmen und darüber auch aufgeklärt werden!!)

27.1.2009 - von Anna - Werden meine persönlichen Daten eventuell vom AMS einfach weitergegeben?


Hallo,

ich bin seit kurzem arbeitslos gemeldet und habe heute von der Fa. AWS (Finanzdienstleister) ein Mail erhalten, in welchem mir angeboten wird die Firma näher kennenzulernen und auf ihrer Internetseite meine Stärken zu testen und anschließend eine Auswertung darüber zu erhalten.
Der Betreff im Mail lautet \"Ihre Bewerbung beim AMS\" und ich werde auch mit Namen angesprochen. Ich frage mich nun wie diese Firma zu meinem Namen kommt und welche Daten denen noch von mir bekannt sind.
Werden meine persönlichen Daten eventuell vom AMS einfach weitergegeben? Wenn ja, muss ich das akzeptieren oder was kann ich dagegen machen?

Es wäre sehr nett wenn Sie meine Fragen beantworten könnten - Danke (25.01.09)

Antwort:
Datenschutz ist Menschenrecht! - Mit Antrag auf Auskunft Gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000

siehe auch Antwort vom 21.1.2009 um 14.57 Uhr - von L. S.
Alle Betroffene sollen Beschwerden an die Datenschutzkommision dsk@dsk.gv.at senden! http://www.dsk.gv.at/

Endet mit dem Jobverlust auch das Recht auf Datenschutz?

Das AMS wurde vom Wirtschaftsminister (ÖVP/spö Regierung) zur folgenden Datenverarbeitung ermächtigt!



28.1.2009 um 1.29 Uhr - von C. S. - @Anna
Ich kann mir schon denken, woher die Firma ihre Daten haben könnte. Hat das AMS einen von ihnen angefertigten Lebenslauf hochgeladen, kann das ein Arbeitgeber jederzeit über die Webseite des AMS einsehen.

Das sollten sie als erstes mit ihrem Berater abklären. Sie können auch, falls das Zutrifft verlangen, das ihr Lebenslauf wieder entfernt wird.

Die zweite Möglichkeit ist, das ein Profil auf der AMS Webseite über sie existiert. Diese enthält eine Kennung, und wenn der Dienstgeber ihre Adresse wissen will, muß er das AMS anrufen, und bekommt dann die - für ihn relevanten - Daten übermittelt. ((Was da im einzelnen übermittelt wird, außer Name und Anschrift, steht auf einem anderen Blatt, das weis ich nicht.))

Ich halte nicht viel von der Praxis, ausgefüllte Lebensläufe auf der AMS Homepage zu haben. Denn da passieren auch schonmal Fehler. Da sind auf einmal Profile und Lebensläufe für jeden einsehbar. Das habe ich schon selber erlebt, plötzlich Bewerbungen von Ärztinnen usw. zu sehen, 10 Seiten á 20 Lebensläufe pro Seite, von Bewerbern aus allen möglichen Berufsgruppen.

Als ich das sah, schrieb ich der Datenschutzkommision. Die lapidare Antwort war, sie könnten das nicht nachvollziehen, Fehler können passieren, und es könne ja von den betroffenen so gewollt sein. Aber einen Versuch denen zu schreiben, kann ja nicht schaden. :)

27.1.2009 - von Heinz - wie wird eigentlich eine neue Anwärtschaft auf ALG berechnet ?


wie wird eigentlich eine neue Anwärtschaft auf ALG berechnet ? zählen hier die 28 Wochen innerhalb eines Kalenderjahres (z.B.2008) oder rückwirkend ab der Antragstellung (z.B.Antrag am 1.4.2009 mindestens 28 Wochen ab 1.4.2008) ?(25.01.09)

Antwort:
Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes: Es genügt, wenn in den letzten 12 Monaten vor dem Antrag (Rahmenfrist) eine 28-wöchige Beschäftigungszeit liegt.

Berechnungsgrundlage
 bei Geltendmachung bis 30. Juni eines Jahres der arbeitslosenversicherungspflichtige Brutto - durchschnittsverdienst des vorletzten Jahres inkl. Sonderzahlungen
 bei Geltendmachung ab 1. Juli eines Jahres der arbeitslosenversicherungspflichtige Brutto - durchschnittsverdienst des letzten Jahres inkl. Sonderzahlungen

26.1.2009 um 19.44 Uhr - von U. - Irgendwie versucht man unsichere arbeitslose noch mehr zu verunsichern oder ihnen falsche Hoffnungen zu machen.


Sehr geehrte Betreiber von soned,

ich schreibe Sie an wegen meiner Tochter. Meine Tochter ist 17 Jahre. Sie hat nach dem Polytechnischen Lehrgang eine Lehre als Koch- Kellner begonnen und die erste Klasse der Berufschule erfolgreich abgeschlossen. Nach ca. 1 Jahr hat sie die Lehre wegen unzumutbaren Zuständen im Lehrbetrieb abgebrochen und hat das sogenannte Jobcollege in Leibnitz besucht, welches sie mit Auszeichnung als Beste abgeschlossen hat. Nun ist sie seit Oktober 2008 beim AMS gemeldet und hat den Aufnahmetest beim Bundesheer bestanden und rückt mit Ende März 2009 in der Kaserne Straß ein. Nun hat man sie in einen Kurs gesteckt der sich Bewerbungscoaching nennt und verlangt von ihr, dass sie sich einen Ganztagsjob für 2Monate sucht, allerdings als Kellnerin. Sie hat dann der Dame von ihrer Seite erzählt und ihr mitgeteilt, dass sie diese Massnahme ja gar nict besuchen müsste, da ihr keine mangelnden Qualifikationen erörtert wurden. Die Trainerin hat ihr darauf gesagt, dass es sehr wohl seit August 20!
08 zulässig sei Personen einfach so in eine Massnahme zu stecken und zu zwingen, daran teil zu nehmen.

Nun meine Frage: ist das wahr? Hat sich die Gesetzeslage dahingehend wirklich geändert? Oder ist das nur eine falsche Auslegung der Trainerin?

Bitte um Antwort
U. Tel: **** (11.29 Uhr)

Antwort:
(hat ihre tochter anspruch auf arbeitslosengeld?)

das ist eine falsche auslegung der trainerin
es hat sich wohl, über die AIVG-novelle mit1.1.2008, zu unseren ungunsten etwas geändert!

aber das AMS ist nach wie vor verpflichtet aufzuklären!
hier würde es bei einer sperre zu einer erfolgreichen berufung kommen! dies würde sich ev. an die zwei monate bis zur beruflichen karriere ihrer tochter beim bundesherr hinziehen! (ohne gewähr)

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse

ps. darf ich den eintrag unter initialen veröffentlichen! dieser unsinn muss aufgezeigt werden!

26.1.2009 um 19.44 Uhr - von U. - Ich finde es auf jeden Fall eine Schweinerei, wie mit unseren Geldern umgegangen wird!
Zum einen -Ja sie hat Anspruch auf Arbeitslosengeld (€9,95/Tag) allerdings nur bis 06.02.09. Der Kurs hat aber am 19.01.09 erst begonnen und dauert wesentlich länger. Nun hat man ihr zugesagt, dass sie bis Kursende Arbeitslosengeld erhält (ich halte dies für eine Fehlmeldung, da meines Wissens nach nur die Fahrtkosten über den Zeitraum hinaus rückerstattet werden). Irgendwie versucht man unsichere arbeitslose noch mehr zu verunsichern oder ihnen falsche Hoffnungen zu machen.

Ich finde es auf jeden Fall eine Schweinerei, wie mit unseren Geldern umgegangen wird, denn meine Tochter hat schon eine fixe Einstellung und das beim Bundesheer, wo sie die Unteroffizierslaufbahn einschlägt. Das ist in meinen Augen reine Schikaniererei von jungen Menschen. Mir wurde die Matura oder eine Umschulung nicht finanziert, stattdessen wurde ich seinerzeit auch zu einem Orientierungskurs geschickt (habe mittlerweile 4 besucht und alle sind der gleiche Topfen und laufen nach dem gleichen Schema F ab).

Natürlich darfst du meine E- mails veröffentlichen.

Antwort:
Ihre Tochter muss/soll nach Ablauf des Arbeitslosengelds einen neuen Antrag auf Notstandshilfe / "Arbeitslosengeld" stellen!
Wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, so hat sie das auch ohne Kurs!
Sie sollte sich ev. erkundigen um wieviel mehr sie durch den Kurs bekommt!
Euch alles Gute!

26.1.2009 um 14.15 Uhr - von U. G. - Kurs nur um aus LZ-Arbeitslos-Statistik zu fallen!


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich habe an einer Info-Veranstaltung teilgenommen für e-learning-Kurs, Veranstalter BIT im GTZ Wels. Ich soll da IRGENWAS lernen, nur um aus LZ-Arbeitslos-Statistik zu fallen, wurde mir sogar im Gespräch mit BIT bestätigt. Kurs beginnt demnächst, Dauer ca. 12 Wochen, inklusive Bewerbungsmangemant. Meine Frage: ist die Teilnahme freiwillig??? Das ganze ist für mich (57 Jahre) kein zielführender Ansatz.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Auskunft

Antwort:
Sieht mir nach Deppenkurs aus! Zur Information

Begründungspflicht gilt ganz allgemein!
Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema

26.1.2009 um 10.43 Uhr - von Hans guck in die Luft aus Braunau - (Gegenstimme)
der betreiber dieser internetseite ist das assozialste was braunau zu bieten hat


hat hier schon mal wer gesagt das der betreiber dieser internetseite das assozialste ist was braunau zu bieten hat=? **** geht nicht arbeiten !! Da frag ich mich wo denn das geld her kommt um solche seiten aufzuziehen ! danke Herr Steuerzahler für diese wichtige seite

****Vorwürfe an Dritte habe ich zensiert, weil sie so auch nicht richtig sind!

Antwort:
Meine jahrelangen Erfahrungen im Arbeitslosenbereich haben ergeben, dass bei Arbeitslosigkeit genau die Personen wie sie, die grössten psychischen Probleme bekommen, weil sie anhand ihrer eigenen Feindbild-Gedanken "wissen", was andere Menschen / "die Gesellschaft" über sie denken!
Erst recht, wenn sie dann als Betroffener, sehen, dass sich die Situation/Realität nicht so darstellt wie es falsch erhobene Statisken glauben lassen sollen!
Es sich überdies in naher Zukunft viele tausend Arbeitslose dazu-gesellen werden! Diese Situation wird von der neöliberalen rahmenpolitik-gestaltenden Elite dahingehend ausgenützt um, über einen aussichtslosen Konkurrenzkampf, die Löhne wie Arbeitnehmerrechte nach unten zu drücken!
Würden sie anstatt in die Luft zu gucken mal auf die tatsächliche gesellschaftliche Lage sehen, würden sie erkennen, dass die Schmarotzer unter denjenigen zu finden sind, die sich über eine ungerechte Verteilung ein Einkommen/Gagen in schwindelerregenden Höhen sichern!

Ich wünsche ihnen trotzdem nicht, dass sie über die Wirtschafts/Kapitalkrise in die Arbeitslosigkeit gleiten, in der sie erkennen müssten, dass "keine Arbeit" keine Freude ist, sondern eher krank macht!
Nicht zuletzt wegen gehässiger Vorwürfe, die aus einem Feindbild der niedrigen emotionalen Intelligenz entspringen, wie die ihren!

Es könnte also "mal", so sie noch nicht in Pension sind, in ihrem ureigensten Interesse sein, ihre Einstellung zur Arbeitslosigkeit wie zu Arbeitslosen zu überdenken und zu ändern!

Der Begriff: "Schmarotzer", anhand Kopf`s (ÖVP) Forderung der Arbeitspflicht für Arbeitslose, neu definiert! (

3.03.2009 um 13.42 Uhr - von F. S. aus Munderfing - Ich würde für einen ordentichen Arbeitsplatz sogar wieder einen Adolf Hitler wählen.
Ich werde heuer 48 Jahre alt und bin schon 6 Jahre arbeitslos. Dazu kommt, dass ich 50% behindert bin,-also keine Chance mehr auf dem Aebeitsmarkt. Ich habe mich in dieser Verzweiflung auch an Bundespolitiker
gwandt, wurde aber nur vertröstet. Auch an Frau H., der Chefin des AMS, habe ich geschrieben. Antwort: Sie werde schaun was sich machen lässt.- Mittlerweile keine Meldung seit dem. Dazu muß ich mit einem Taggeld von 8,34 Euro leben.
Viele Leute wundern sich, warum bei den letzten Wahlen, die \"Rechten\" so zugelegt haben. Aber es ist kein Wunder. Ich würde für einen ordentichen Arbeitsplatz sogar wieder einen Adolf Hitler wählen. (6.01.09)

Antwort:
Folter, Mord, Barbarei z. Bsp. Kinder-Zwillinge zu siamesischen Zwillingen zusammen-operieren!
Oder zur allgemeinen Belustigung - Hunde auf die Hoden, der an den Händen knapp über den Boden aufgehängten Personen, abrichten! Auf das sie im Blutrausch die Männer langsam kastrieren! (Dieser Tod dauert anscheinend ca. 15 Minuten!)
Und das ganze als Freiluftveranstaltung bei freiem Eintritt,
hat es also doch wirklich nur gegeben weil die Menschen wie sie Arbeit woll(t)en?

"Merkwürdig", für einen Arbeitsplatz stimmen "wir" zu, dass"andere" Menschen erniedrigt und vernichtet werden dürfen und trotzdem wirft man "uns" Arbeitsunwilligkeit vor?

"Das finde ich ungerecht"!

26.1.2009 um 9.23 Uhr - von M. - AMS hält an Rechtswidrigkeit fest!
(Antwort des Abteilungsleiter bestätigt Lüge und Nötigung der MitarbeiterIn)
Jobworking‏ / begleitendes Coaching nur freiwillig! (Zur Anfrage 21.01.09)



Hallo Christian!

Ich habe heute 8.00h morgens beim AMS Neunkirchen angerufen und wurde sofort zu meiner Beraterin Fr. B. L. durchgestellt.
Ich fragte, ob der Termin und die damit verbundene Massnahme verplichtend sei was sie BEJAHTE.
Ich hakte sofort mit dem Argument ein, das ich meinen geistig schwerstbehinderten Sohn unbedingt von der Schule holen muss.
Sie meinte das dies auch nicht gehen würde wenn ich arbeite und beharrte strikt auf Einhaltung des Termins.

Ich, lies mich nicht lange lumpen und schrieb dem AMS Abteilungsleiter Herrn S. mir der Mailadresse meiner Lebensgefährtin eine Anfrage um bitte zur Aufklärung, ob diese Maßnahme verpflichtend sei.

UND NUN KOMMTS, DIE ANTWORTMAIL :


Ihre Anfrage zum Projekt Jobworking‏
Von: s. **
Mittleres RisikoMöglicherweise kennen Sie den Absender nicht.Als sicher markieren|Als unsicher markieren
Gesendet: Montag, 26. Jänner 2009 07:22:33
An: *

Sehr geehrte Frau *
besten Dank für Ihre Anfrage.
Zur Freiwilligkeit und allfälligen Sanktionen:
Grundsätzlich ist der Eintritt in das Projekt "Jobworking-Jobfinding" freiwillig,
da Sie zum bevorzugten Personenkreis gehören (wir haben lediglich 40 Kontingentplätze) und Ihre bisherige Jobsuche leider negativ verlief, gehe ich davon aus, dass Sie jegliche zusätzliche Unterstützung gerne in Anspruch nehmen werden, weshalb das leidige Thema "Sanktionen" gar nicht der Rede sein wird.
LG

S.
Abteilungsleiter BZ
AMS N.
**** *****


Nun meine Frage mir stinkt es gewaltig, das mir die beratende Person welcher ja an und für sich glaubens- und vertrauenswürdig sein sollte, mir trocken ins Gesicht lügt.
Wie kann ich dagegen vorgehen und dies ohne weitere Schikanen des möglichen nachfolgenden Beraters regeln?

So!

Nun habe ich Herrn S. angerufen, und informiert das ich heute mein geistig schwerbehindertes Kind von der Schule holen muss.
DIeser meinte, falls ich heute 14h nicht erscheine wird mein Bezug bis auf weiteres eingestellt und er müsse mit mir abklären, ob ich laut Arbeitslosengesetz überhaupt dafür in frage käme diesen zu erhalten, weil ich zu ortsüblichen Zeiten nicht verfügbar bin.

Hierzu muss ich sagen, das die Betreuungsverpflichtung alleine bei meiner Lebensgefährtin liegt, und ich diese Sanktion, Entschuldigung dieses großzügige Angebot, zwar zeitmässig besuchen kann aber keinesfalls freiwillig besuchen will !
Ich finde es einen Eingriff in meine Privatsphäre, das man mir so eine Art "Bewährungshelfer" zwanghaft zur Seite stellen will.

Wie soll ich mich verhalten, das ich mich dieser "freiwillig" erzwungenen Massnahme nicht beugen muss.

Antwort:
super gemacht!
und danke für die info! die veröffentliche ich um die x betroffenen uber die
weitere freiwilligkeit zu informieren!
um das verhalten der betreuerin zu ändern! schreiben sie sofort eine
beschwerde über das vorgehen der betreuerIn!
wenn sie einen zeugen über die auskunft der betreuerin hätten, dann könnten
sie sogar eine anzeige wegen nötigung und amtsmissbrauch erstatten! (sie soll ihnen die auskunft schriftlich geben! was sie wahrscheinlich nicht tun wird!

aber sie können jetzt den spiess umdrehen und ihr mit einer anzeige drohen, sollte sie sie weiter der nötigung aussetzen!

freiwillig heisst bei einem "nein" keine sperre!
wenn sie das nur unter euch beiden austragen, wird sie ev ranzigen druck
auszuüben versuchen!
deswegen nochmal
unbedingt beschwerde an
ams.oesterreich@ams.at;" martin.bartenstein@bmwa.gv.at "/ service@bmwa.gv.at ; infoteam@oevp.at; infopool@gruene.at ; info@akooe.at ; briefkasten@bmsk.gv.at ; spoe@spoe.at ; office@rechnungshof.gv.at ; post@volksanwaltschaft.gv.at ; office@vwgh.gv.at

unter cc. auch an SoNed damit die sehen sie sind nicht ganz alleine!
zur Anzeige wegen Amtsmissbrauch wie ebenso eine Anzeige wegen schwerer Nötigung.
so wird sie sich überlegen ob sie sie weiter wie einen "deppen" behandeln kann!gratuliere!
wir müssen den spiess umdrehen, um diese rechtswidrigen schweinereien
abzustellen!

Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!
sagen sie zur verfügbarkeit nicht nein und gehen sie wenn möglich zum termin sonst wird ihnen bis zur wiedermeldung der bezug eingestellt! §49 AIVG

Personen mit Betreuungsverpflichtungen (AIVG-Novelle)
für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung des Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden bereithalten. 7.5.2008

Anmerkung: Information an Betroffene!
Lassen sie sich die Auskunft zu Vermittlungen an Zwangsmassnahmen/aufsuchende Vermittlung / "Phönix" , als Verpflichtung bei sonstiger Bezugssperre, schriftlich geben! (Mit Unterschrift!)
Somit ist die Gelegenheit gegeben die AMS-MitarbeiterIn zur Verantwortung zu ziehen und eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch wie schwerer Nötigung. zu erstatten.
Dies soll/muss dann auch aus Gründen der Gerechtigkeit und der Menschenwürde erfolgen!
Eine andere Möglichkeit wäre, die Auskunft mit einem Zeugen einzuholen!

Indem sie für ihr eigenes Recht kämpfen, kämpfen sie zugleich für das Recht aller Leidensgenossen!
"Dies könnte dann auch ganz im Sinne von Wilhelm Molterer ÖVP sein, der auch meint!" Es reicht!

26.1.2009 um 15.46 Uhr - von M. - Soeben kam ich vom Informationsnachmittag, bei dem sich unglaubliche Szenen abspielten nach Hause.
Hallihallo :-/

Soeben kam ich vom Informationsnachmittag, bei dem sich unglaubliche Szenen abspielten nach Hause.
Anfangs wurden wir aufgeklärt wie das Projekt abläuft und funktioniert.
Die Massnahme beginnt ab (!) 1.1.2009 und endet spätestens nach 18 Monaten.
Zum Abschluss wurde eine Erklärung verlesen, in der man sich gegenüber Firma Aus- und Weiterbildungs GmbH. verpflichtet von Montag Morgen bis Freitag am späten Abend zu "ortsüblichen" Arbeitszeiten eben, sowie in Ausnahmefällen auch an Wochenende telefonisch bereitzustehen.

Ich fragte, ob ich das ganze nochmal durchüberlegen könne und ich die Möglichkeit bekäme die Unterschrift am nächsten Tag (Morgen 10h) gegebenenfalls nachzuholen.
Eisiger Wind seitens des Leitungstrios wehte mir entgegen.
Ich wurde sofort damit konfrontiert, das der nächste Tag zu spät sein könnte und ich nicht mehr ins Projekt einsteigen kann, was einer Verweigerung gleichkommt und von mir zu verantworten wäre.
Der Angestellte der Firma versuchte mich vor allen Leuten zum Trottel zu machen und kam mit Argumenten wie zum Beispiel ob ich meine Mutti fragen muss. Ich konfrontierte ihn mit der Feststellung das er wohl sehr schlecht vorbereitet in das Gespräch gegangen sei, da er jedezeit den Unterlagen entnehmen konnte, das ich nicht entmündigt sei.
Plötzlich erhob ein älterer Mann der hinter mir saß die Stimme und fragte wer ihm das Recht gibt mit mir so zu reden, was mit einem Schreiduell endete.
Ich hörte dem eine Zeit lang zu und unterbrach die beiden, um dem Kursleiter zu erklären, das dieser Herr nur klarmachen möchte auf einer gleichen Gesprächsebene und nicht von oben herab behandelt zu werden.
Der Kursleiter ätze mit stark erhobener Stimme dem lauschenden, inzwischen doch sehr ineressierten Publikum entgegen, das ein Gespräch zwischen ihm und uns ( dem Fussvolk arbeitslosen) auf einer Ebene NIEMALS stattfinden wird.

Ich ging danach nach vorne und bat ihm mir das Papier, welches für meine Unterschrift bereitlag auszuhändigen.
Er zog es panikartig vom Tisch und vermittelte mir, das dieses Firmeneigentum ist und ich nach erfolgter Unterschrift eine Kopie erhalten könne.

Nun bin ich für Morgen 10h in das Büro von Herrn S. vorgeladen, um die Unterschrift unter den Text zu setzen, was ich aber keinesfalls will.

Ich überlegte mir das Papier u.V. zu Unterschreiben, bin mir aber sicher, das nur durch eine vorbehaltlose Unterschrift eine Sperre zu umgehen ist,
weil mir signalisiert wurde das der Fall bearbeitet werde und überprüft werde, ob ich überhaupt bezugsberechtigt bin!

Eine Sperre seitens des AMS wäre für mich existenzgefährdend, da es nahezu unmöglich ist die diese Unterstützung sechs Wochen oder gar länger? nicht zu erhalten. l.g.

Antwort: - Einschüchterung
Eine Sperre wegen der Kursverweigerung brauchen sie nicht zu befürchten! Der Abteilungsleiter hat ihnen die Information, über die Freiwilligkeit, per E-Mail gesendet!
Was jetzt passiert ist Einschüchterung, lassen sie das nicht zu!
Er droht ihnen an zu prüfen, ob ihnen ev. aus Gründen der fehlenden Verfügbarkeit, die Versicherungsleistung gar nicht zusteht!
Sollten sie nämlich alleine für die Betreuung ihrer behinderten Tochter zuständig sein, so steht ihnen wegen fehlender Verfügbarkeit kein Anspruch zu!

Die Verfügbarkeit ist aber, nicht zuletzt über ihren wahrgenommenen Termin, gegeben!
Im Gegenteil setzen sie eine Beschwerde auf und senden sie diese an obige Adressen! Diese zeigen sie ihm auch!
Drehen sie den Spiess jetzt um und sie werden sehen, die Nervösigkeit wird sich auf AMS-Seite einstellen!
Und wenn möglich, nehmen sie sich eine Begleitperson mit! Sorgt für ein ganz anderes Klima!

Bitte klären sie beim nächsten mal die Kursteilnehmer auf, dass der Kurs laut AMS-Abteilungsleiter grundsätzlich freiwillig ist! Wäre eine gute Gelegenheit gewesen!
Und auch vom "Trainer" die schriftliche Auskunft über verpflichtende Teilnahme verlangen! Dann gibt es kein Abstreiten von Gesagten mehr! Was ihre Methode ist!
Deswegen gibt er/sie auch keine schriftliche Auskunft her! Das würde bei Unrichtigkeit belasten!

28.1.2009 um 12.02 Uhr - von M. - Ich bin meiner Linie dank deiner Informationen unweigerlich gefolgt.
Hallo Christian!
Ich habe meinen Temin gestern Vormittag wahrgenommen und ein Gespräch geführt das bereits nach einigen Minuten zur Schlacht mutierte.
Ich bin meiner Linie dank deiner Informationen unweigerlich gefolgt.
Es ging bis an äußerste. Erst dann flachte das ganze ab und wir konnten friedlich, ja fast schon freundschaftlich miteinander reden. Ich habe nun eine Vereinbarung getroffen, welche mich und vielleicht auch den AMS Berater äußerst zufriedenstellt.
Anbei möchte ich noch Vermerken, das er mich nicht hätte Sperren können.
Ohne beste Vorbereitung und Information geht man aus solchen Konfliktgesprächen 100% als Verlierer vom Platz.

Ich möchte mich nocheinmal bedanken und werde mich in den nächsten Tagen erkenntlich zeigen.

26.1.2009 um 7.54 Uhr - von N - Wenn ich keine Notstandshilfe mehr bekomme, da mein Freund "genug" verdient, wo bin ich dann Krankenversichert?



Hallo Christian, angenommen ich gehe mit meinem Freund eine Lebensgemeinschaft ein, weil es sich nicht vermeiden lässt, und ich keine Notstandshilfe mehr bekomme, da mein Freund "genug" verdient, wo bin ich dann Krankenversichert? Beim Freund kann ich mich ja nicht mitversichern, da wir keine Kinder haben. Bin ich beim AMS versichert oder garnicht? Und muss ich dem AMS weiter zur Verfügung stellen, sollte ich zwar kein Geld erhalten, aber dort Krankenversichert sein?

Antwort:
Sie sind dann nirgends versichert! Sie müssen sich ev. selbst versichern??!
den "Ehe"partner mitversichern ?

25.1.2009 um 18.50 Uhr - von Ar. - leide ich extrem unter Schikanen meiner "Beraterin



Hallo! Derzeit leide ich extrem unter Schikanen meiner "Beraterin" des
AMS. Eine Bekannte gab mir Ihre Homepageadresse. Bin mehr als beeindruckt
von dieser Seite! Danke dafür! Lieben Gruß Ar.

Anmerkung:
Mobbing durch das AMS
RA gibt zu bedenken, dass jede/r die/der aus AMS“Betreuung“ rausfliegt, den sowieso überforderten „Beratern“ Arbeit erspart, und diese es durchaus auch so anlegen. Er nennt es Mobbing durch das AMS und denkt daran, mit einer Mobbingberatungsstelle Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich ist in einem solchen Fall nach einem demütigenden AMS-Besuch ein/e PsychologIn, ÄrztIn oder PsychiaterIn aufzusuchen, die den Zustand festhält und bestätigen kann. Dann sind Schmerzensgeldforderungen möglich, wobei RA Hilfe anbietet.

Mobbing Test (AK)

"Es ist legitim nach dem Motto: Wie man in den Wald reinruft, so schallt es zurück! vorzugehen!

Schlechte Behandlung
Bei schlechter Behandlung durch den Berater: Anschreien, beschimpfen,
Drohungen ausstoßen, Mobbing anderer Art: Die Drohung, durch Bezugssperre
den Existenzunterhalt zu entziehen, stellt eine existenzielle Gefährdung
dar. In diesem Falle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit
Beschreibung des Vorfalles anzuraten.

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