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24.03.09 um 6.03 Uhr - von Karl - Wie wird bei Kurzarbeit das AL. Geld berechnet? - Über Kurzarbeit weniger Arbeitslosengeld? |
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Wie wird das AL. Geld berechnet, wenn der Bemessungszeitraum die Phase der Kurzarbeit betrifft?
Antwort: AMS-Mitarbeiter3 Während der Kurzarbeit wird die Arbeitszeit reduziet und der Unternehmer hat dem Arbeitnehmer (meist auch mit einer Beihilfe des AMS) einen Teil des Lohnverlustes abzugelten. Maßgeblich für die Bemessung des Arbeitslosengeldes ist die beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger gespeicherte Beitragsgrundlage (also jener Betrag, mit dem man bei der Krankenkasse angemeldet wird.
>wie gesagt: die Bemessung ist von der Jahresbeitragsgrundlage abhängig. Reduziert sich diese, reduziert sich auch der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes.<
Anmerkung: Achtung durch die Kurzarbeit kann es zu niedrigeren Arbeitslosengeld kommen! >Durch beschlossene Neufassung kann Kurzarbeit bis zu 18 Monate vereinbart werden, im Ausnahmefall auch länger.< So sind Fälle vorprogrammiert, in denen der Bemessungszeitraum des Arbeitslosengelds in die Phase der Kurzarbeit fällt und sich daher verringert!
Es muss also diesbezüglich eine Sonderregelung geben! Ev. den Bemessungszeitraum bis zum Eintritt in die Kurzarbeit heranzuziehen!
Erging als E-Mail an erich.foglar@oegb.at; roswitha.bachner@oegb.at; norbert.schnedl@goed.at akbgld@akbgld.at; arbeiterkammer@akktn.at ; mailbox@aknoe.at kontakt@ak-salzburg.at ; info@akstmk.net ;kontakt@ak-vorarlberg.at ; mailbox@akwien.at ;info@akooe.at ; ak@tirol.com; Wirtschaftskammer
ams.oesterreich@ams.at; service@bmwfj.gv.at; Infoteam ÖVP ; infopool@gruene.at ; info@akooe.at ; briefkasten@bmsk.gv.at ; spoe@spoe.at ; office@rechnungshof.gv.at ; post@volksanwaltschaft.gv.at ; office@vwgh.gv.at
sowie an mehreren Initiativen
24.03.09 um 15.45 Uhr - von Lukas Wurz / Grüne - Berechnung des Arbeitslosengeldes nach Kurzarbeit § 37b Abs. 5 des AMSG-neu lautet:
(5) Die Kurzarbeitsunterstützung gilt für die Lohnsteuer als steuerpflichtiger Lohn und für sonstige Abgaben und Beihilfen auf Grund bundesgesetzlicher Vorschriften als Entgelt. Während des Bezuges der Kurzarbeitsunterstützung richten sich die Beiträge und die Leistungen der Sozialversicherung nach der letzten Beitragsgrundlage vor Eintritt der Kurzarbeit.
§ 21 Abs. 1 AlVG erster und zweiter Satz lautet § 21. (1) Für die Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes ist bei Geltendmachung bis 30. Juni das Entgelt des vorletzten Kalenderjahres aus den beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger gespeicherten Jahresbeitragsgrundlagen aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt, mangels solcher aus anderen für Zwecke der Sozialversicherung gespeicherten Jahresbeitragsgrundlagen heranzuziehen.
Das ist nur so zu interpretieren, dass die Beitragsgrundlagen auch in Phasen der Kurzarbeit gleich hoch bleiben wie vor der Kurzarbeit (Ausnahme: Überstunden etc.). Unseres Erachtens kann es in der Folge daher auch kein niedrigeres Arbeitslosengeld geben.
Diese Auskunft haben wir vom zuständigen Minister auch im Sozialausschuss erhalten (von dem gibt es aber kein Protokoll). Grundsätzlich nehmen wir daher an, dass die Auskunftspersonen des AMS einfach sehr schlecht informiert waren.
Da derartige Fälle bisher nicht eingetreten sein können, gibt es auch keine anderslautenden Erfahrungen in der Praxis.
Sollte es aber tatsächlich Fälle geben, in denen aus der Kurzarbeit ein niedrigerer Arbeitslosenbezug resultiert, ersuchen wir, uns diese zugänglich zu machen. In diesem Fall werden wir einen Riesenaufstand machen.
26.03.09 um 10.58 Uhr - von AK-OÖ- Kurzarbeit Sehr geehrter Herr Moser,
nach § 37b Arbeitsmarktservicegesetz sind auch für den Kurzarbeitszeitraum die Beiträge zur Sozialversicherung auf Basis der Beitragsgrundlage v o r Eintritt der Kurzarbeit zu leisten, dh die Beitragsgrundlage, die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes entscheidend ist, wird durch die Kurzarbeit nicht verringert. Insoferne ergibt sich kein Änderungsbedarf. (25.03.09)
Mit freundlichen Grüßen Dr. Heinz Ehmer Arbeiterkammer OÖ Sozialpolitik A-4020 Linz, Volksgartenstraße 40 t+43(0)732 6906 2321 f+43(0)732 6906 62321 mailto:ehmer.h@akooe.at www.arbeiterkammer.com
31.03.09 um 20.25 Uhr - von AK-NÖ - Kurzarbeit Sehr geehrter Herr Moser, auch wenn Sie nicht Mitglied der Arbeiterkammer NÖ sind, so kann doch ausnahmsweise folgende Auskunft gegeben werden:
Ihre Sorgen betreffend die Höhe des Arbeitslosengelds im Zusammenhang mit Kurzarbeit sind zum Glück unbegründet.
Richtig ist, dass der Bezug von Dienstnehmern, die von Kurzarbeit betroffen sind, aus einem Teilentgelt vom Dienstgeber und einer Beihilfe des AMS besteht. Die Beihilfe wird vom AMS an den Dienstgeber ausbezahlt und ist von diesem ohne Abzüge an die Dienstnehmer weiter zu geben.
Gem. § 32 Abs. 3 AMFG richten sich die Beiträge und Leistungen der Sozialversicherung nach der letzten Bemessungsgrundlage vor Eintritt der Kurzarbeit. D.h. die Beiträge sowohl des Dienstgebers als auch des Dienstnehmers zur Sozialversicherung inkl. der Arbeitslosenversicherung sind nach dem Entgelt vor Eintritt der Kurzarbeit weiter zu leisten und dem entsprechend ergibt sich bei Verlust der Beschäftigung nach der Kurzarbeit kein verringertes Arbeitslosengeld.
Dies gilt selbstverständlich nur dann, wenn es sich um eine Kurzarbeit im Sinne des AMFG handelt, eine entsprechende Vereinbarung der Sozialpartner vorliegt und eine Förderung durch das AMS erfolgt.
Wird die Arbeitszeit ohne Beteiligung des AMS ausschließlich in einer Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer reduziert, so gebührt nur ein reduziertes Entgelt und ergibt sich daraus selbstverständlich eine niedrigere Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld.
Mit freundlichen Grüßen Mag. Reinhold Wipfel
Haftungsauschluss .................... Die AKNÖ übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Qualität der übermittelten Informationen. (25.03.09) |
24.03.09 um 1.15 Uhr - von C. M. - AMS - Millionenverbrechen- Kronzeuge spricht |
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Kriminalfall um AMS-Gelder in Millionenhöhe! (Wie soll der/die Täter Unrechtsbewusstsein erzeugen? Er / sie orientierte sich nur am AMS-Gebaren!)
Anbei ein Leserbrief zum Artikel "der Kronzeuge spricht" des WEEKENDMAGAZIN. allerdings ohne Namensnennung.
Betrifft: *Der KRONZEUGE spricht. *
Eine Sache verstehe ich nicht. Wieso vergibt das AMS Aufträge im Wert von 15 Millionen Euro an einen einzigen Schulungsträger. Auch wenn diese Ausschreibungen im Internet veröffentlicht worden sein sollten, hätte man sie auf mehrere Institute aufteilen können und hätte das Ausschreibungserfordernis dementsprechend gestalten können. Die Formulierung der Ausschreibungsbedingungen obliegt dem AMS. Deren Abwicklung ebenso. Aufteilen der Aufträge hätte das Risiko, dass Millionen Euro verloren gehen, minimiert und Missbrauch verhindert.
Es ist doch so: Der Staat erhält genügend Mittel vom Steuerzahler, sowohl direkt als auch über die EU. Das Geld kommt nicht vom AMS. Das Geld kommt vom Steuerzahler. Der Steuerzahler gibt das Geld dem Staat für das AMS mit dem Auftrag, dieses auf Arbeitslose, SchulungsteilnehmerInnen, Institute ( TrainerInnen, etc. ) aufzuteilen. Das AMS hat heuer so viele Mittel wie nie zuvor. Die "Finanzkrise" ist da sehr hilfreich.
Es ist Aufgabe des Staates dieses Geld auf jeden Fall auf direktem Weg ohne Umschweife - seinem Zweck zuzuführen, also über das AMS an die Institute und Betreuten weiterzuleiten. Wieso gibt es dann Zahlungsaufschiebungen der auszahlenden Stelle, also des Staates? Noch dazu, wenn man sich bewusst wird, dass so viel Geld da ist, dass damit eine Unmenge von Aktivitäten gemacht werden, die mit Arbeitslosigkeit und arbeitslosen Menschen nur entfernt zu tun haben. Forschung, Events, Eventkalender, Veranstaltungen, Kongresse. Diese Aktivitäten haben absolut nichts mit der Tätigkeit des AMS zu tun - und sollten von einer anderen Stelle wahrgenommen werden. Der aufgeblähte Verwaltungsapparat des AMS müsste radikal entrümpelt werden. Es müsste in der Gesellschaft und Politik, vor allem aber beim AMS Platz greifen, dass momentan keine Vollbeschäftigung möglich ist, dass aber jeder einzelne von uns eine Grundlage zum Überleben braucht. Wenn man dafür eine Lösung findet, dann könnte sich das AMS wieder vermehrt um die Arbeitslosen kümmern. Das AMS sollte sich einfach wieder seiner Zielgruppe annehmen. Das AMS hat sich von seinen grundliegenden ursprünglich Aufgaben längst weit entfernt.
Man müsste das Geflecht des AMS und seiner Betreuten einmal ganz genau analysieren, und bei jedem einzelnen Fall untersuchen, welche Gelder ihrem Zweck gemäss eingesetzt werden. Wie viele Leute sitzen in Schulungen, nur um am Monatsende mittels Arbeitslosengeld ihr tägliches Brot bezahlen zu können? Welche Leute vollbringen wahre Trapezakte, um den Ansprüchen des AMS gerecht zu werden, während sie gleichzeitig nicht wissen, wie sie zu Kursbeginn und Ende die Kinder vom Kindergarten oder der Schule abholen sollen? Doch sie vollbringen diese Wundertaten, weil sie das Geld brauchen.Wie viele Menschen entlässt man nicht in Frühpension, wo man doch genau weiss, für diese/n oder jene/n gibt es keine Arbeit mehr? Die Leute werden weiter von einem zum nächsten Kurs geschleppt. Vergeudetes Geld des Steuerzahlers. Vergeudete Zeit der Arbeitslosen. Gleichzeitig: Oh, wie erfolgreich ist das AMS.
Sollte man nicht doch über ein bedingungsloses minimales Grundeinkommen für Miete, Energiekosten und Brot nachdenken? Und über ein steuerliches Existenzminimum für Kinder. Sollte man nicht eindlich hergehen und die Zahl der Schulungsteilnehmer in der Statistik zur Zahl der Arbeitslosen dazuzuzählen, um sich des wahren Ausmasses des Problemkreises "Arbeitslosigkeit" bewusst zu werden? Und dann noch die vielen geringfügigen Beschäftigungen dazuzählen. Dann kann man erkennen, wie hoch die Arbeitslosenzahl tatsächlich ist und erkennen, dass das Problem nur ganzheitlich gelöst werden kann. Und kommt vielleicht doch zu dem bedingungslosen Grundeinkommen.
Wie viel Geld wird bei der momentanen Vorgangsweise vergeudet, ja sogar vernichtet? Wie viel Geld könnte bei einem bedingungslosen Grundeinkommen aus volkswirtschaftlicher Sicht eingespart werden! Welche Menschenverachtung wird derzeit fallweise an den Tag gelegt? Würde das Geld nicht vergeudet werden, hätte der Staat keine Zahlungsschwierigkeiten - falls es diese überhaupt geben sollte und falls das nicht nur Ausreden sein sollten. Dann könnten den beauftragten Kursinstituten ihre Honorare bezahlt und ihre zugesagten Akontozahlungen geleistet werden, die Menschen im Dienste des AMS bzw. seiner Hilfsorganisationen könnten gerecht, adäquat und rechtzeitig und den Kollektivverträgen entsprechend entlohnt und nicht ausgebeutet werden ..... Menschlichkeit könnte einziehen in den Arbeitsmarkt und in die Arbeitswelt. Mobbing, *Verkauf von Schulungsbuchungen (!!!!!)* und Missbrauch wären absolut unmöglich. Falls die Bundesvergabestelle tatsächlich zum gegebenen Zeitpunkt kein Geld für die bestellten Kurse haben sollte, fragt man sich, wieso jemand etwas bestellt, das er nicht bezahlen kann. Weiters fragt man sich, wieso dies möglich sein sollte. Lehrer, Spitäler, Schulen, Ministerien, etc. werden auch vom Staat bezahlt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese zusehen würden, wenn sie ihre Gehälter und Geld für ihren Aufwand und die aufgelaufene Kosten nicht rechtzeitig bekämen. Könnte ein Spital oder eine öffentliche Schule hergehen und ihre Forderung verkaufen, wenn eine Zahlung einen Monat oder länger im Rückstand ist? Was ist das für ein neuer Geschäftszweig: *Kauf und Verkauf* *von Forderungen?* Was sagt die Gewerkschaft dazu? *Alle Menschen, vor allem jene, die kein Geld haben, brauchen endlich ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das würde auch Chancengleichheit zwischen Menschen, die Geld haben und jenen, die keines besitzen bringen. Die Arbeitslosen brauchen eine eigene Arbeitslosenkammer und/oder Gewerkschaft, dann könnten so viele menschenunwürdige Dinge und solche kriminelle Machenschaften nicht passieren. * Ohne Namensangabe. Falls jemand sich für den Verfasser des Artikels interessiert, ersuche ich die Redaktion erst bei obiger e-mailadresse nachzufragen.
Anmerkung: KALKÜL dieser Arbeitsmarktpolitik, |
24.03.09 - von Wi. - Muss ich jetzt wirklich ein Spielball der Leasingfirmen werden? |
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Sehr geehrter Herr Moser und auch alle anderen Sonedbesucher!
Zu Erst etwas zu meiner derzeitigen Situation.
Ich war bis anfang Dez. 2008 bei einer Firma beschäftigt, da die Auftragslage durch die Wirtschaftskrise total zusammengebrochen ist wurde ich durch einvernehmliche Kündigung gekündigt, ABER ich erhielt eine Wiedereinstellbestätigung für Anfang März! Doch als ich mich bei der Firma meldete erhielt ich leider die Entgültige Kündigung! Nun werde ich allerdings beim AMS als länger Arbeitssuchend angesehen. Bis vor kurzem war ich noch bei einer anderen Beraterin, die stellte mir Möglichkeiten in Aussicht durch Schulungen Kurse Weiterbildungen, nicht nur die Zeit zu überbrücken sondern auch vielleicht in einer anderen Branche oder Tätigkeitsfeld Fuß zu fassen da es in meiner erlernten Branche ja zur Zeit sehr schlecht aussieht (Metall). Meine neue (alte) Betreuerin die ich schon von früher her kenne sagte mir wiederrum das hier nur eine Umschulung seitens BFI in Frage kommen würde (eine ganze Ausbildung mit Lehrabschluss) was mir wiederum eher nicht zusagt da ich dieses Vergnügen schon hatte, und 2tens ich mir auch nicht vorstellen kann was einem x Ausbildungen bringen sollen wenn man keine Praxis vorweisen kann! Auch meinte die Betreuerin das sie mich erst zu Schulungsmassnahmen einteilen könne wenn ich 1. länger Arbeitssuchend bin (schwer vermittelbar?) 2. es keine Stellausschreibungen mehr gäbe für mich. Nun krieg ich fast nur Ausschreibungen von den berühmten Leasingfirmen. Ich hatte bis her noch nie das Vergnügen mit diesen Arbeitskräfteüberlasser. Meine Meinung darüber ist aber eher als Negativ zu bezeichnen, da man im Internet ja genug Negatives dazu lesen kann und ich denke auf Grund der Situation zur Zeit ein LEASINGHACKLA noch schlechtere Situationen vorfindet als davor. Ich könnte mir zwar wenn ich eine Interessante Stelle über eine Leasingfirma finde zwar schon vorstellen das ich es versuche, nur habe ich etwas Sorgen wegen möglicher Amszahlungkürzungen bzw Sanktionen wenn ich von meiner Seite aus eine Stelle verweiger bzw frühzeitig eine Anstellung wegen nicht gefallen beende. Darum komme ich nochmal zu dem Punkt Schulungen zurück.
Ich bin nun fast 25 Jahre alt, ein Alter in dem ich von mir aus sagen kann hier kann man noch einiges machen sprich es in anderen branchen probiern etc. habe ich absolut keinen Einfluss oder Einspruchbedarf beim AMS um mir diese Mittel zu wünschen, oder muss ich jetzt wirklich ein Spielball der Leasingfirmen werden und vl für lange Zeit Bildungstechnisch auf dem selben Stand bleiben bzw sogar einen Schritt zurückgehen?
Habe ich hier keinerlei Möglichkeiten? Wenn ja welche gibt es ohne gleich eine gesamte Umschulung seitens BFI zu absolvieren. Meine Lernbereitschaft ist zwar sehr hoch, aber nur dann wenn ich für mich einen praktischen Nutzen daraus sehe und denke das es mir in meiner Beruflichen Karriere helfen kann. Es würde mich sehr freuen wenn mir nette Menschen die vl ähnliche Erfahrungen gesammelt haben Tipps geben könnten, oder auch Leute vom Fach klare und sachliche Tipps bzw. Antworten geben können! (23.03.09)
Antwort: Seit der AIVG-Novelle mit 1.1.08 von ÖVP/spö dürfen sie auch in die Armut gezwungen werden!
Arbeitsmarktpolitik zwingt die Menschen in die Armut!
10 Ausbeuter-Tricks der Leasingfirmen
Versuchen sie sich einen Kurs selbst zu suchen! Tageskurs / mind. ca. 20 Wochenstunden / Dauer mind. 4 Wochen / Kosten 2- 3000 Euro / Kursanbieter? Auch längerfristige Ausbildung erscheint mir bei ihnen sinnvoll! Mit diesen Unterlagen besuchen sie ihre BeraterIn, bei Problemen zum Vorgesetzten! Es geht hier ums lästig sein, denn es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausbildung! Und sie werden gezwungen werden billigst gebuchte Deppenkurse zu besuchen. (Stückzahlabfertigung) bzw. Zwangsmassnahmen/arbeit bei SÖB anzunehmen!
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24.03.09 - von K.O. - Muss man dann jede Arbeit annehmen oder gibt es auch hier (Alters) Grenzen?? |
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Sg. Herr Moser,
ich möchte vorausschicken - bin 58 und beziehe seit 3 Monaten Arbeitslosengeld. Ich bin also derzeit im sogenannten Entgeltschutz und muss keine Arbeit annehmen die unterhalb dieser Regelung liegt. (habe ich hoffentlich richtig verstanden). Was passiert aber - was ich nicht hoffe - wenn ich in den Notstand komme. Da gibt es ja diesen Schutz nicht mehr. Muss man dann jede Arbeit annehmen oder gibt es auch hier (Alters) Grenzen?? Wird der Notstand gestrichen wenn man eine Arbeit ablehnt, bei der die Entlohnung unter dem Notstand liegt?? MfG (23.03.09)
Antwort: Nach dem Berufsschutz / Einkommensschutz ca. 100 Tage nur während des Arbeitslosengelds ist jede Arbeit anzunehmen, wenn nach KV. entlohnt wird!
Die geschützter Bemessungsgrundlage betrifft die Höhe des Arbeitslosengeld / Notstandshilfe die ab dem 45 Geburtstag nicht mehr weniger werden kann! |
23.03.09 um 13.38 Uhr - von Chr. S. - Beinahe hätten es das AMS und ein menschenverachtendes System geschafft, mich in eine tiefe Depression zu stürzen. Dank einer jahrelangen Psychotherapie und viel, viel Arbeit mit mir selbst fühle ich inzwischen wieder als ganzer Mensch. |
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Sehr geehrter Herr Moser,
es ist mir ein Bedürfnis, Ihnen zu sagen, wie großartig ich ihr Engagement finde!!! Danke dafür! Natürlich konnte ich aus der Fülle an authentischen Berichten nur einige durchlesen. Aus eigener Erfahrung kann ich diese schwierigen und demütigenden Situationen beim AMS & Co sehr gut nachfühlen. Es erinnert schmerzhaft an meine eigene Ausweglosigkeit, aus der ich mich schließlich gerettet habe, indem ich (Alleinerzieherin, 54 J.) um Berufsunfähigkeitspension angesucht habe. Beinahe hätten es das AMS und ein menschenverachtendes System geschafft, mich in eine tiefe Depression zu stürzen. ich fühlte mich wertlos, völlig ausgeschlossen, unverstanden und wütend. Außerdem machte sich eine chron. Darmentzündung sehr schmerzhaft bemerkbar. Dank einer jahrelangen Psychotherapie und viel, viel Arbeit mit mir selbst fühle ich inzwischen wieder als ganzer Mensch. Ich arbeite künstlerisch, bin ehrenamtlich tätig (u. A. bei einem Verein für psychisch Erkrankte, z. T. wegen Arbeitslosigkeit!!!), lebe sehr gesundheitsbewusst. Die "Kunst des stilvollen Verarmens" beherrsche ich als kreativer Mensch inzwischen auch gut. Ich habe meine Ressourcen wiederentdeckt, die! sich aber leider mit einer Anstellung als Bürofrau (wie ich es zuletzt war) gar nicht mehr vereinbaren lassen. Es ist hier in der Kürze unmöglich zu schildern, welchen teilweise sehr schweren Weg ich schon hinter mir habe. Ich habe ohne jeden Rückhalt schwierigste Hürden überwinden müssen. Nun bin ich soweit selbstsicher, dass ich Autoriäten wie AMS-Berater, Personalbereitsteller, Chefs usw. zwar als Menschen mit ihren Einzelschicksalen ohne Hass akzeptieren kann, aber in meinem Leben haben sie nichts mehr verloren.
Liebe und anerkennende Grüße Chr. S.
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23.03.09 um 8.38 Uhr - von Birgit Schatz / Grüne - Partnerschaftseinkommen - Grüne suchen/unterstützen Betroffene! Bitte melden! |
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Anrechnung des Partnerschaftseinkommen ist rechtswidrig! (Link mit Anfrage und Entschliessungsantrag)
Sg. Herr Moser!
Sollte ich ihr Mail richtig verstanden haben fragen Sie mich, ob mein Mail richtig war. Und ja - ich bestätige das nochmals. Im Land Salzburg wurde die Vollzugspraxis bei der Berechnung des Sozialhilfeanspruches im Falle von Lebensgemeinschaften geändert. Was allerdings von der Landesregierung aus großer Schritt und Korrektur eines rechtswidrigen Zustandes interpretiert wird, ist definitiv für mich noch nicht befriedigend. Ich plane dazu eine weitere Pressekonfernz in Salzburg Ende dieser oder Anfang nächster Woche.
Zur Notstandshilfe habe ich auf Bundesebene aktuell eine Anfrage an Minister Hundsdorfer laufen, da er sich zu der Sache bisher nicht öffentlich geäußert hat. Im Rahmen einer kurzen Frage dazu im Ausschuss hat er mir nur geantwortet, dass das Problem durch die Einführung der Mindestsicherung bald ohnehin hinfällig sei. Das ist in Anbetracht der nun schon wieder eintretenden Verzögerung noch zynischer, als es ohnehin schon war. Weiters habe ich auch einen Entschließungsantrag zum Thema eingebracht. Dieser wird hoffentlich in einem der nächsten Termine des Ausschusses für Soziales und Arbeit behandelt werden.
Sollten Sie über Ihre Netzwerkarbeit Kontakt zu direkt von der Lebenspartnerschaftsregelung Betroffenen haben, die bereit wären mir und vielleicht auch den Medien zu sprechen, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG Birgit Schatz
Mag.a Birgit Schatz Abgeordnete zum Nationalrat ArbeitnehmerInnen- und KonsumentInnenschutzsprecherin der GRÜNEN
GRÜNER Klub im Parlament A-1017 Wien Tel: 01/40110-6678 www.gruene.at www.salzburg.gruene.at
Anmerkung: Zynismus von Minister Hundstorfer zeichnet das erwartete Bild der Verantwortungslosigkeit! Eignet sich deshalb Hundstorfer Ex ÖGB-Chef als neuer Herr/Minister der Arbeitslosen?
Warum Arbeitslose von Hundsdorfer nichts zu erwarten haben! (Karriere-, Machtrausch verdrängt anscheinend jedes Schamgefühl!)
Und was schwafelt der jetzige politische verantwortliche Minister Hundstorfer über mehrfache Kurszuweisungen!
24.03.2009 um 13.49 Uhr - von H. U. - "Die kämpferische U. hat sich bereit erklärt Kontakt mit Fr. Schatz aufzunehmen! E-Mail wurde weitergeleitet!" dankeschön...
ich werde nicht aufgeben und mein bestes geben um mein ziel zu erreichen... "versprochen" ... habe leider nicht mit so vielen steinen gerechnet... vor allen dingen nicht dass man versucht mir den job mit dem ich meiner meinung nach die größten chancen habe endlich wieder arbeiten zu können (wenn auch nur geringfügig und schlecht bezahlt) und der gerade im anlaufen ist, mit anfragen bei der caritas (vorläufig noch vermutung aber ich werde das zu gegebener zeit klären) eventuell auch noch wegzunehmen... mir kommt es so vor dass sie mich einschüchtern wollen bzw. womöglich versuchen es mir schwer zu machen doch einen job zu finden (zweck ist meiner meinung nach damit ich zu spüren bekomme was passieren kann wenn ich mich gegen die entscheidungen des ams wehre).... ich habe, muß ich ehrlich gestehn, einen kurzzeitigen tiefpunkt erreicht weil ich wirklich nicht verstehen kann dass öffentliche institutionen so macht ausüben können und dürfen... ist ja leider gottes neuland für mich... ich war ja immerhin fast 30 jahre meines lebens ganztägig berufstätig und von niemanden abhängig... habe so nebenbei einen sohn großgezogen...
und das alles um jetzt um geld betteln zu müssen beim lebensgefährten(in) weil das ams davon ausgeht dass er(sie) unterhaltspflichtig zu sein hat.. es ist so erniedrigend für mich und ich denke ich spreche da für sehr viele... darum meine ich.... unsere (arbeitssuchenden inkl. sie) chance wird kommen... kampf ist weiterhin angesagt... ich will hier was in bewegung setzen in der hoffnung dass es mir gelingt...
übrigens von herrn mag.milich habe ich bis heute leider keine antwort bekommen... auch frau stöckl hat sich nicht mehr bei mir gemeldet... auch hier kommt es mir so vor als ob da verbote erteilt worden sind... aber egal das stört mich nicht... ich hoffe dass ich ihnen mit dieser mail nicht ihre kostbare zeit gestohlen habe... sind ein paar von meinen gedanken die zur zeit in meinem kopf herumschwirren...
ich melde mich sobald sich wieder etwas neues ergibt...
danke und lg h.
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23.03.09 von Michael Pand - Offener Brief an das AMS! Sind Tiere gesetzlich besser geschützt wie Arbeitslose? |
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Lieber Christian Moser,
ich hab einen neuen Text geschrieben den -wie üblich-keine Zeitung drucken will. Wenn Sie damit was anfangen können, dann können Sie ihn auf die Soned Seite dazustellen. Im übrigen ein weiteres Kompliment für Ihre Arbeit, ebenso der Emil B. (AMSand - Anm.) in Wien, wenn ich es je zu einem Kulturbonzen schaffe (was früher durchaus mein Ziel war, von dem ich mich aber immer weiter entferne), dann müsste man Menschen wie Sie und B. aus rein kulturellen Gründen (Menschenwürde) mit Ehrungen und Auszeichnungen überhäufen, denn Ihre Webdienste leisten mehr als die sogenannte kritisch-engagierte Kunst, also Volkstheater, Schlingensief, etc. in der Sache der aktuellen gesellschaftlichen Misstände +Probleme zu leisten imstande sind, friendly Michael Pand Wien-Mitte
Michael Pand Sehr geehrter Herr Zoodirektor im Arbeitsamt !
Charles Darwins 200.Geburtstag zum Anlass nehmend, möchte ich Sie und die humanistische Öffentlichkeit nach den gemeinsamen Spielregeln im Menschenzoo AMS befragen:
Meine Ausbildung als dressierter Kulturaffe erfolgte am Wiener Reinhardt Seminar, bei Otto Schenk, Susi Nicoletti, Samy Molcho, später bei Otto Tausig; dann in der Filmhochschule und am IKM Karlsplatz. 36 Zirkusjahre lang diente ich bei namhaften Dompteuren im In-und Ausland, zum Beispiel bei Karl Paryla, Lee Strasberg, Peter Stein, schließlich bei Edwin Zbonek. Obgleich mir der Durchbruch zur prominenten Rampensau verwehrt blieb, besetzte man mich schon als Esel in der Arthur Honegger Oper Jeanne d´Arc au bûcher im Wiener Konzerthaus. Jahrzehntelange Bemühungen als weißer ORF-Elefant in Pension zu gehen scheiterten aber kläglich. Deshalb landete ich bei Ihren Betreuern und Coachern im AMS, genauer gesagt im ausgelagerten Künstlerstall team 04, eine hoch subventionierte Einrichtung für ausgediente Papiertiger.
§ 12. (1) Zur Haltung von Tieren ist jeder berechtigt, der zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der darauf gegründeten Verordnungen in der Lage ist, insbesondere auch über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. (Quelle : Tierschutzgesetz, Grundsätze der Tierhaltung)
Solches wird sich auch der Herr Datzer vom Weiterbildungsinstitut mit dem schönen Namen „Venetia“ bei der Geschäftsgründung gesagt haben: wir coachen die Ochsen und melken den Staat. (16 Mio €). Zwar muss dort neuerdings wirtschaftskriminalistisch ausgemistet werden, das Institut bleibt vorerst geschlossen, gestunken hat es aber schon lange, das melden die profil orientierten Spatzen. Ähnliches gilt für team 04, denn dort sitzen seit 5 Jahren zehn selbst ernannte Künstlerkörperverwerter die allesamt in freier Wildbahn, bei der eigenen Futterbesorgung schwer gescheitert sind. Nun beziehen die Bürohengste und Stuten 14 mal dienstvertraglich zugesicherte Fütterungen pro Jahr, davon träumen viele Kellerratten.
Als unbeschäftigter Mehrzweckaffe erreichte mich von dort folgendes „Beschäftigungsangebot“: „Für einen Bahlsen-TV- Spot werden div. Darsteller gesucht: Einen griechischen Mann mit Erdverbundenheit ab 40-55, etwas rustikal, dem man eher ansieht, dass er schon viel erlebt und gearbeitet hat und einen afrikanischen Mann ab 50 der einen mittelafrikanischen Savannen Einschlag hat – kantig“. Da ich diesem und ähnlichen Angeboten nicht nachgegangen bin, wurde ich von der AMS-Betreuung namens team 04 ausgeschlossen und in den gewöhnlichen Vollzug zurück gestellt.
§ 13. (1) Tiere dürfen nur gehalten werden, wenn auf Grund ihres Genotyps und Phänotyps und nach Maßgabe der folgenden Grundsätze davon ausgegangen werden kann, dass die Haltung nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ihr Wohlbefinden nicht beeinträchtigt. (Quelle: Tierschutzgesetz).
Meine neue Wärterin im AMS Esteplatz heißt M., ich schätze, dass sie keine 30 Lebensjahre zählt, wenn sie überhaupt so weit zählen kann. Beim letzten Kontrolltermin versuchte es die falsche Sch....., ohne mir dabei nur in die Augen zu sehen, mit einer neuen Dressurmaßnahme: sie schickte wenige Stunden nachdem ich zur Kontrolle erschien war, einen RSa- Brief : „Job Suche Intensiv mit EDV, Bewerbungstraining, Gruppenfindung und Warming Up“: ich soll, wenn es nach ihr geht, 54jährig, zum banalen Cyberaffen umgeschult werden. § 22. (1) Natürliche oder künstliche Zuchtmethoden, die das Wohlbefinden der Tiere länger oder dauerhaft beeinträchtigen, sind verboten. (2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer 1. Züchtungen vornimmt, die für das Tier oder dessen Nachkommen mit starken Schmerzen, Leiden, Schäden oder mit schwerer Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt oder weitergibt; 8. ein Tier zu einer Filmaufnahme, Werbung, Schaustellung oder ähnlichen Zwecken und Veranstaltungen heranzieht, sofern damit Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst für das Tier verbunden sind.
Obzwar für den ganzen, hoch subventionierten Fressnapfverein, vulgo EU, die gleichen Menschen- und Tierrechte, somit auch Bewegungsfreiheit gelten, hat jeder arbeitslose Menschenaffe der selbständig zur Futtersuche, beispielsweise nach München fährt, seinem Wärter gegenüber Meldepflicht. Genau genommen schon wenn er nach Linz reist, doch davon redet man nicht gerne weil unsereins ohnehin nicht nach Linz will. Entschieden wird der Freigang jedenfalls immer vom Aufseher.
§ 16. (1) Die Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird. (2) Das Tier muss über einen Platz verfügen, der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist. (3) Die dauernde Anbindehaltung ist verboten. 5) Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden. Im Mai/Juni 08 waren mir gleichzeitig 3 BetreuerInnen (3 zuviel) zugeteilt: zwei Damen vom AMS und ein komischer Vogel namens S., der sich als arbeitsloser Kabarettist vorstellte. Mit ihm hatte ich wochenlanges Einzeltraining. Das großzügig ausgestattete Umerziehungslager, weißer Marmor im Hausflur, adressierte sich in der Salztorgasse, nur einen Block entfernt vom Morzinplatz wo eine Granittafel: „Niemals vergessen“ an bedenkliche Zeiten erinnert; als man nämlich noch affirmativ „Arbeit macht frei“ über den Eingang pinselte. Um meine Überlebenschancen zu verbessern, denn es ging bereits um meine bevorstehende Abschiebung, konzentrierte ich mich auf meta-menschliche Sprache und sagte zu ihm: „Wer, wenn ich schriee, hörte mich denn…“ Das ist der Beginn der Duineser Elegien, mit denen ich täglich, außerhalb der Kontrollzeiten mein affiges Mundwerk übe. Der Trainer hat zwar den Namen R. M. R. schon mal gehört, nicht aber die Elegien und deshalb unterbrach er meine Darbietung sofort. Anstelle dessen sollte ich mich nach Tätigkeiten am nicht- circensischen Arbeitsmarkt, wie sie von den jüngeren Brut- und Legehennen in den Callcentern verrichtet werden, umsehen.
Ich schließe meinen unvollständigen Bericht an Sie, verehrter Herr AMS-Zoodirektor, mit dem Hinweis dass wir heuer nicht nur Darwins 200.Geburtstag, sondern auch den 20.Jahrestag des Zusammenbruches der DDR, der vollendet erfolglosen Planwirtschaft von homines sapientes zum Gedenken haben.
Michael Pand, Jg. 1955, arbeitete als Schauspieler, Dokumentarfilmer, Univ.-Lekt. in Bangkok, München, Berlin, Hamburg, Los Angeles. (22.03.09)
24.03.09 um 8.59 Uhr - von Helga - würde ich gerne ausdrucken und für alle zugängig machen Wäre es möglich, auf diesem Wege Herrn Pand Antwort zu geben?;-) aufpassen Herr Pand! Könnte sein, dass sich der von Ihnen erwähnte Vogel namens S. mit Ihren Federn schmückt und behauptet: Dieser kabarettistische Brief wäre die Folge seines Wirkens! :-) Vielen Dank für dieses mehr als kabarettistische Werk! Ihre Zustimmung vorausgesetzt würde ich dieses gerne ausdrucken und für alle zugängig machen (wir sind in Theater- und Filmbranche tätig).
Antwort: Habe die Anfrage/E-Mail weitergeleitet! |
22.03.2009 um 9.56 Uhr - von Sa.- Was passiert eigentlich mit Leuten die kranke Kinder oder Angehörige haben die sie versorgen müssen? Die kriegen nichts vom AMS, keine Sozialhilfe, gar nichts mehr? |
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Hallo, ermutigend Eure Seite! Ich habe eine Frage: Mein Mann hat mich verlassen und jetzt steh ich mit 2 Kindern 13 + 4 allein da. Da ich Geld vom Sozialamt brauchte musste ich mich beim AMS melden. Dort hat man mich zu diversen Kursen verpflichtet. Da mein Kleinster hyperaktiv ist, ich ihn täglich von 7:30 bis 2:00 früh beaufsichtigen muss und zum Kursanfang auch noch Grippe hatte habe ich es nicht geschafft den Kurs (Powerbewerbung) zu beginnen. Ich schaff das auch gesundheitlich nicht mehr, bin urfertig wegen der seit drei Jahren laufenden Scheidung und ausserdem schon fast 50. Habe seit 1985 nicht mehr gearbeitet (5 Kinder ingesamt) und keine Berufsausbildung. Das AMS hat mir ein Inserat als \"Elektroinstallateurgehilfin\" geschaltet. Jetzt bin ich wieder abgemeldet. Was passiert eigentlich mit Leuten die kranke Kinder oder Angehörige haben die sie versorgen müssen? Die kriegen nichts vom AMS, keine Sozialhilfe, gar nichts mehr? (21.03.2009)
Antwort: Sie haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Sozialhilfe! Ein "Nein" beim Sozialamt lassen sie sich schriftlich per Bescheid geben, der ist zu berufen! Personen mit Betreuungsverpflichtungen müssen 16 Stunden zur Verfügung stehen!
Besuchen sie die Caritas und bitten sie um Hilfe! Einkaufgutscheine, Unterstützung bei Miete, Strom etc. per Erlagschein, ev. auch Bargeld!
Sollte ihr Kind krank sein holen sie sich vom Arzt eine Pflege-Freistellung (Pflege-"Krankenstand")
Sollten sie die Zeit finden, besuchen sie AMSand - Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien
Anmerkung: Leider regieren uns "noch" asoziale emotional unintelligente Personen, deren Ziel die Umsetzung ihrer "noliberalen" Idee, der Ausbeutung und Unterdrückung der niedrigen sozialen Schichten unter Umständen mit Vernichtung dergleichen, ist!
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22.03.2009 - von J. - Daten an anonyme Firmen weitergeben?? |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich erhielt vom AMS eine Einladung zur Vorauswahl. In dieser Einladung befindet sich eine Stellenbeschreibung, jedoch keine Kontaktadresse dieser Firma - also eine anonyme Firma. Bewerben sollte ich mich bei einem mir unbekannten Mitarbeiter des AMS Wien.
Ich vermute hinter dieser Vorgehensweise folgenden perfiden Plan: Das AMS versucht unbedingt eine Bewerbung meinerseits in die Hände zu bekommen, um ein "Defizit" festzustellen und schon geht es ab in einen Deppenkurs, damit ich lerne, mich "richtig" zu bewerben. So perfekt kann eine Bewerbung gar nicht sein, dass ein AMS-Mitarbeiter nicht ein "Defizit" behaupten kann. Aus diesem Grund wollte ich mich nicht bei einem AMS-Mitarbeiter bewerben und stellte in der Rückmeldung per Mail an meine Beraterin fest:
"Sehr gehrte Frau F., ich danke für Ihre Einladung zur Vorauswahl, der ich aber nicht Folge leisten kann. Wie schon am 28.01.2009 von Ihrem Vorgesetzten im Log vermerkt, bin ich nicht bereit, meine Daten an eine unbekannte juristisch dritte Person weiterzugeben. Bewerbungen an anonym bleibende Firmen sind nicht obligatorisch. Das AMS ist verpflichtet, dem/der Arbeitslosen ein konkretes Angebot zu machen. Einfache Lösung: Teilen Sie mir mit, wer sich hinter der Auftragsnummer 3818390 verbirgt und ich werde mich sofort bewerben. Mit freundlichen Grüßen, XY
Beim Kontrolltermin (12.03.09) empfing mich die Betreuerin mit der Frage, ob sich "der Chef" (AMS-Leiter J.) schon bei mir gemeldet hat, wegen meiner Weigerung meine Daten an eine unbekannte juristisch dritte Person zu übermitteln. Ich verneinte, worauf sie Hrn. J. telephonisch bat, am Gespräch teilzunehmen. Gleich darauf meinte sie, sie werde mir jetzt einen Termin bei der AMS-Psychologin geben. Ich lehnte ab: "Daran habe ich kein Interesse. Ich suche keine psychologische Beratung, ich suche eine Arbeitsstelle." Dieses Vorgehen bestärkt mich in der Annahme, daß es dem AMS nur darum geht, mit aller Gewalt ein zu behebendes "Defizit" zu konstruieren. Nach einiger Zeit des Wartens wollte mich dann die Betreuerin aus dem Raum weisen, ich solle draußen warten, worauf ich ihr anbot mir entweder einen Termin für den folgenden Tag zu geben, oder das Gespräch ohne Unterbrechung zu Ende zu bringen.
Nachdem Hr. J. eintraf, wurde eine Niederschrift wegen "Nichtannahme bzw. Nichtzustandekommen einer zugewiesenen Beschäftigung im Rahmen einer Personalvorauswahl (AMS Hietzinger Kai)" verfasst, in der ich folgende Einwendung vorbrachte: "Ich danke für Ihre Einladung zur Vorauswahl bei einer anonymen Firma, der ich aber nicht Folge leisten kann. Wie schon am 28.01.2009 von Ihrem Vorgesetzten (Herr S.) im Log vermerkt, bin ich nicht bereit, meine Daten an eine unbekannte juristisch dritte Person weiterzugeben. Bewerbungen an anonym bleibende Firmen sind nicht obligatorisch. Das AMS ist verpflichtet, dem/der Arbeitslosen ein konkretes Angebot zu machen. Einfache Lösung: Teilen Sie mir mit, wer sich hinter der Auftragsnummer 3818390 verbirgt und ich werde mich sofort bewerben."
Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass die Firma anonym bleiben wolle. So, so: Die Firma "darf" ihre Daten geheim halten, ich aber werde mit einer Sperre sanktioniert, wenn ich meine Daten nicht an Unbekannte weitergeben will ! Es wurde mir mehrmals erklärt, das ich "ziemlich sicher" mit einer Sperre zu rechnen habe.
Der Punkt, ob eine Bewerbung an eine anonyme Firma obligatorisch ist, interessiert mich zur Zeit am Meisten !!! Es kann doch nicht angehen, dass ich meine Daten an eine unbekannte Firma weitergeben muss, während die unbekannte Firma ihre Daten geheimhält. Für den "Kleinen" gilt das Datenschutzgesetz nicht, der "Große" richtet es sich, wie es beliebt ?
Mit heutigem Datum (20.03.09) halte ich den Bescheid des AMS über meine Bezugssperre in Händen.
Ich bin kein Jurist, aber alleine der Hausverstand sagt mir, dass diese Vorgehensweise des AMS rechtswidrig ist: Wäre das AMS hier im Recht, müssten sich alle Arbeitslosen (nicht nur ich) gefallen lassen, daß das AMS persönliche Daten an eine unbekannte juristisch dritte Person weitergeben darf. Konkret zu Ende gedacht, müsste das AMS keinem einzigen Arbeitslosen mehr mitteilen, bei welcher Firma er sich eigentlich bewirbt !!! Besonders zynisch empfinde ich in der Begründung: "Berücksichtigungswürdige Gründe für eine Nachsicht liegen nicht vor und wurden auch nicht geltend gemacht.". Ich habe doch in der Niederschrift betont, dass ich nicht bereit bin, meine Daten an eine unbekannte juristisch dritte Person weiterzugeben. Auch habe ich das AMS mehrfach aufgefordert, mir mitzuteilen, um welche Firma es sich handelt, mit der gleichzeitigen Versicherung, dass ich mich sofort bewerben werde.
Da ich keinerlei Erfahrung mit einer Berufung (und Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem. § 56 Abs. 2 AlVG) habe, wende ich mich an Sie, mit der Bitte mir im Kampf gegen die "Arbeitslosenindustrie" und der rechtswidrigen Vorgehensweise des AMS beizustehen. Wie genau soll ich nun vorgehen und was sollte in der Berufung stehen ?
Ich hoffe, Sie können mir helfen, da ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann !
Mit freundlichen Grüßen, J. (21.03.2009)
Antwort: hallo j. ich hoffe sie haben die niederschrift nicht unterschrieben! bestimmte daten muss mann dem AMS geben! nicht das das AMS die begründung ändert! es geht in der sperre um eine anonyme bewerbung zu der sie nicht bereit sind!
Dazu die Solidaritätsgruppe so ein vorgehen ist uns nicht bekannt und wir konnten im Gesetz dafür auch keine Regelung finden. Was es natürlich schon gibt, ist da mensch dem AMS seine Daten bekannt gibt, und diese dann in eine Datenbank eingetragen werden, und diese dann von den Firmen abgerufen werden kann.
Falls es sich wirklich um eine direkte anonyme Bewerbung handelt, halten wir diese nicht für rechtmäßig. Falls es so ist, würden wir uns über mehr Informationen freuen.
lg Solidaritätsgruppe> kontaktieren sie die solidaritätsgruppe - sind "rechtsgelehrte" und helfen ihnen bei der berufung! Kontaktmöglichkeiten: Solidaritätsgruppe Schottengasse 3A/1/4/59 1010 Wien Tel.: (0699) 112 25 867 Fax: (01) 532 74 16 E-Mail: solidaritaetsgruppe@chello.at http://solidaritaetsgruppe.lnxnt.org
Berufung
ihre adresse
.......... ............ ...........
ams adresse ................... ................. .................... auf der anderen seite ort und datum
berufung: mit bescheidnummer
begründung: sie müssen wissen bei wen sie arbeiten sollen und um welche tätigkeit, welche entlohnung und Kollektivvertrag es sich handelt!
Je nach Bezugssperre-Grund auch darf sie die AMS-mitarbeiterin nicht zum psychologen vermittteln! zuerst zum arzt und nur der darf wenn nötig zum facharzt vermitteln!
"Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen." Bei Weigerung ist mit einer vorläufigen "rechtswidrigen" Bezugssperre zu rechnen. Bescheid verlangen und sofort in Berufung gehen.
mit grüssen ....................
Eine weitere Möglichkeit wäre Unterstützung von der AK einzufordern, auch wenn die des öfteren nicht wissen auf welcher Seite sie stehen!
Auch AMSand bietet kostenlose Rechtsberatung!
AMSand - Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien
ps. darf ich den eintrag mit veränderten daten veröffentlichen! muss aufgezeigt werden - und es ergeht vielen so - zur info dritter!
bitte auch um rückmeldung über ausgang (ohne Gewähr)
22.03.2009 - von J. - Ich glaube, ich schaffe hier Neuland. Hi Christian, darf ich Dich einfach mit Vornamen und dem DU-Wort anreden ? Sag auch Du einfach * zu mir. Interne Angelegenheiten bieten mir mit dem DU-Wort bessere Möglichkeiten mich auszudrücken. Selbstverständlich bin ich einverstanden, daß die interessierte Öffentlichkeit -> (anonymisiert) am laufenden Geschehen teilnehmen kann und wie ich in unserer Beider Positionen denke: auch soll !
Vorerst danke ich Dir und allen Mitstreitern für die Informationen. Ich habe auch an das ehrenamtliche Team AMSand geschrieben. Diese Mail werde ich Dir sofort weiterleiten.
Ich bin der selbe "J.", der als Informatiker Hilfsarbeiter bei "Phoenix" werden sollte. Das hat mich erst derart erbost, daß ich schlußendlich Deine Seite fand und wußte: Du bist nicht allein ! Ich kann das Datenschutzgesetz nicht herunterbeten, aber es ist ca. 20 Jahre Teil meines Lebens. Selbstverständlich darf das AMS bestimmte Daten ohne meine Zustimmung weitergeben, sogar sehr viele Daten, aber nicht Alles und in meinem Fall hat das AMS keine rechtliche Möglichkeit dies zu tun.
Ich glaube, ich schaffe hier Neuland.
Das Wichtigste ist:
Sollte ich es schaffen, einen rechtsgültigen Bescheid zu erwirken, daß kein Arbeitsloser in Österreich mehr einer unbekannten juristisch dritter Person seine Daten übermitteln muß, kann die ganze "Arbeitslosenindustrie" einpacken !
Habe soeben Deine Lesebestätigung erhalten, ich melde moch morgen wieder ! Liebe Grüße,
Antwort: Danke für deinen "öffentlichen" Einsatz! Dieser hilft uns allen!
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21.03.2009 um 19.47 Uhr - von C.W.- 3 Kurse gleichzeitig ??? Habe keine Kraft mehr, mich auf ein Vorstellungsgespräch, bzw. Bewerbungsschreiben vorzubereiten, da all meine Energie für diesen Unsinn aufgeht. |
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Lieber Herr Moser, ich habe folgende Frage: Ich habe im März einen „Kurs“ (Context-Lenus), der allerdings freiwillig ist, nicht als Kurs als solcher gewertet und daher auch kein Fahrtkostenzuschuss geleistet wird, begonnen. Ich mache ihn deswegen, da ich sonst zu einem anderen Kurs zugebucht worden wäre, (es geht immer im Kreis) und ich zu nichts verpflichtet bin, d.h. durch die Freiwilligkeit fühl ich mich dadurch auch nicht unter Druck gesetzt. Ich musste auch nichts unterschreiben und kann mich dort jederzeit abmelden, So weit – so „gut“. Innerhalb dieses „Kurses“ bekam ich jetzt, für April, die Zuweisung für einen „richtigen Kurs“: „die Berater“ – „Einladung zur Maßnahme – individuelle Begleitung bei der Jobsuche“?? Ich muss ja für 6 Wochen aus der Statistik verschwinden. Hat man mir auch so gesagt. Heute bekomme ich vom Ams, wieder von einem anderen Berater eine „Einladung“ für Itworks mit Workshop und anschließendem Dienstverhältnis – für März !! Abgesehen davon, dass ich mich nicht zu einem „Dienstverhältnis mit Itworks nötigen lassen möchte, frag ich mich, weiß dort beim Ams eigentlich jemand, wer, was, wo, wann, tut ? Ich kann doch nicht an 3 !! Kursen gleichzeitig teilnehmen. Heute hab ich beim Ams niemandem mehr erreicht, aber was könnte ich dagegen machen ?? Welche dieser Kurse sind sanktionierbar und welche nicht, ich kenn mich nicht mehr aus und verzweifle schön langsam, obwohl ich bis dahin trotz der ganzen Schikanen ein positiver Mensch gewesen bin. Ich kann schon nicht mehr. Ich bin wirklich bemüht Arbeit zu finden und bewerbe mich auch gern, aber wenn ich andauernd (so wie alle anderen auch) mich mit so unsinnigen Kursmaßnahmen beschäftigen muss, kreisen meine Gedanken nur mehr darum: wie schaut es rechtlich aus, wird mir das wenige Geld als Existenzerhaltung auch noch gestrichen, muss ich diesen oder jenen Kurs machen, habe ich keine Kraft mehr, mich auch nur irgendwie auf ein eventuelles Vorstellungsgespräch, bzw. Bewerbungsschreiben vorzubereiten, da all meine Energie für diesen Unsinn aufgeht. Ich danke herzlichst für eine Auskunft. Liebe Grüße C.W. (20.03.09)
Antwort: Setzen sie sich mit der BeraterIn und Vorgesetzten in Verbindung! Fragen sie welchen Termin sie ernst nehmen sollen! Dieser Vorgang Kurszeitenüberkreuzung sieht mir nach psychischer Zermürbung aus!
Bei den Beratern handelt es sich ev. um aufsuchende Vermittlung! Die ist freiwillig! Information an Betroffene!
Eine aufsuchende Vermittlung wäre freiwillig!
Rückbericht: Begleitenden Massnahmen nur freiwillig! ---- (Zeuge bewirkt grossen Unterschied! - Zeugenschaft )
AMS hält an Rechtswidrigkeit fest! (Antwort des Abteilungsleiter - aufsuchende Vermittlung freiwillig - bestätigt Lüge und Nötigung der MitarbeiterIn)
Phönix und aufsuchende Vermittlung In Zukunft kann man sich insofern an dieser Fa. schadlos halten, als man sie wegen Vertragsverletzung auf Schadensersatz klagt. Anm: Kuhl, treiben wir ihnen die Schweinereien aus! Hier handelt es sich um "Verbrechen" an den Menschen und deren psychischen Gesundheit!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Weiterführende Links gut durchlesen! Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema
(ohne Gewähr)
Bitte unbedingt Beschwerden an die VA. post@volksanwaltschaft.gv.at schreiben! per cc. auch noch an ams oesterreich ; martin.bartenstein@bmwa.gv.at; service@bmwfj.gv.at; Infoteam ÖVP ; infopool@gruene.at ; info@akooe.at ; mailbox@akwien.at; briefkasten@bmsk.gv.at ; spoe@spoe.at ; office@rechnungshof.gv.at ; post@volksanwaltschaft.gv.at ; office@vwgh.gv.at
Wir dürfen uns diese Behandlung nicht mehr gefallen lassen! Leute wehrt euch (gewaltfrei!)! Ihr tut es nicht nur für euch alleine!
21.03.2009 um 20.41 Uhr - von C.W.- Wenn ich da noch weniger bekomme, brauche ich gar nicht mehr zu existieren, muss meine Wohnung aufgeben und ich weiß einfach nicht mehr weiter. - hab Herzrasen, Depressionen und werde am Montag zu meinem Arzt gehen. Hallo Christian, Danke für Deine Antwort. Ja, klar, dieser Beitrag dient der Veröffentlichung…daher die Kürzel. Ich werde das beim AMS aufklären, mein Problem ist nur, ich würde ja auch zum xten Mal so einen Deppenkurs wie die Berater machen, aber wenn ich in der Zwischenzeit zu Itworks muss, krieg ich alle Zustände, Depressionen – ich kann schon an nichts anderes mehr denken. Ich habe ja die Beiträge in Deinem Forum darüber gelesen wie z.B. den eines Betroffenen der mehr Notstandshilfe bekommt, als bei einem „Arbeitsverhältnis“ der Firma Itworks. Ich habe € 850,- Notstandshilfe, klingt „viel“, aber mir bleiben nur mehr € 100 Euro zum leben. Wenn ich da noch weniger bekomme, brauche ich gar nicht mehr zu existieren, muss meine Wohnung aufgeben und ich weiß einfach nicht mehr weiter. Noch dazu, wer will schon in eine Zwangsarbeit gesteckt werden,. Wo ist da noch Motivation, Freude, Selbstwertgefühl, ganz zu Schweigen von der Menschenwürde. Ich glaub, ich brauch gar nicht zu simulieren, wenn ich mich zum 1. Mal krank melde, ich habe bis jetzt keine Tabletten u.ä. gebraucht, aber jetzt kann ich nicht mehr, ich kann nichts mehr essen, hab Herzrasen, Depressionen und werde am Montag zu meinem Arzt gehen. Ich weiss ich muss kämpfen für mich, für alle – aber ich muss erst mal so schnell wie möglich wieder zu mir finden, sonst dreh ich noch durch. Ich reiß mich jetzt zusammen und werde Deine Tipps beherzigen und meine Beschwerde an die u.a. Adressen senden.
Vielen lieben Dank für Deine Hilfe. Ich bin so froh, dass es diese Seite gibt und Du Dich mit aller Kraft für uns einsetzt. Erst durch Deine Seite habe ich erfahren, dass ich doch Anrecht auf z.B. Rezeptgebührenbefreiung habe (wurde jedes Mal von der WGKK abgewiesen, da ich „zuviel“ Notstandshilfe habe) Antrag ist schon gestellt. Habe an Sozialminister Hundstorfer geschrieben, Deine Flyer ausgedruckt. Beim letzten Kurs stand auch so ein Mitbetroffener abseits. In der Pause hab ich mit ihm gesprochen, er war sehr deprimiert, er dachte er müsse alles über sich ergehen lassen, da ihm sonst Sperre droht. Ich hab ihm ein wenig Mut gemacht und ihn auf Deine Seite verwiesen. Er war ganz verwundert, dass auch er Rechte hätte und hat mir versprochen, da gleich nachzusehen. Mich hat es gefreut, als ich ihm ein Lächeln abgewinnen konnte.
Liebe Grüße C.W.
Antwort: Tue das, geh zum Arzt! Über einen psychologischen Facharzt war es einer Betroffenen möglich, sich einige Monate für Deppen/Mobbing-Kurs-untauglich schreiben zu lassen! Rede mit dem praktischen Arzt darüber und lasse dir, sollte es dein "Gesundheitszustand" verlangen, eine Überweisung zum Facharzt geben!
Viele Psychologen die nicht in die Menschenvernichtungsmaschinerie / Arbeitsmarktpolitik eingebunden sind, wissen über diese Horror-Situation Bescheid! Ich wünsche ihnen, dass sie an so eine(n) gelangen - Da gibts Unterstützung!
Anmerkung: Und was schwafelt der jetzige politische verantwortliche Minister Hundstorfer über mehrfache Kurszuweisungen! |
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