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1.05.09 um 10.29 Uhr - von S. D. - Bei Krankenstand gibts von der Krankenkassa das Geld!


Hallo!
Ich habe nach 6-wöchiger Probezeit, in der ich nur von Notstandshilfe und Ausgleichszulage vom MA 40 gelebt habe, auf freiwilliger Basis einen Arbeitsvertrag (BABE-Kollektivvertrag) im D.R.Z. (Demontage - und Recyclingzentrum) unterschrieben. Nun war ich zwei Wochen im Krankenstand (dauert noch an), habe aber kein Geld dafür bekommen. Bekomme ich keine Entgeltfortzahlung für die Zeit des Krankenstandes? Das ist meine Frage, denn eigentlich hätte gestern mein Geld am Konto sein müssen.

Antwort:
Bei Krankenstand gibts von der Krankenkassa das Geld!
Wenn sie wieder gesund-geschrieben sind holen sie von der Krankenkassa die Krankenstandsbescheinigung und bringen diese zum AMS!

Krankengeldauszahlung:



1.05.09 von Pa. - Im Krankenstand raus?



Hallo!

Ich bin für eine Massnahme angemeldet, die ich nicht machen will, da sie mir überhaupt nichts bringt. Leider wurde ich von meinem Berater überrumpelt und traute mich nicht sofort absagen, da ich schon zuvor einige unnötige Massnahmen ablehnte. Habe jetzt vor mich vorerst krank schreiben zu lassen, da mich eh ständig chronische Schmerzen quälen und der Krankenstand wäre nicht einmal gelogen. Ich hab mich noch nie krankschreiben lassen, daher weiss ich nicht, wie das ist mit rausgehen usw. Darf ich mein Haus verlassen? Muss ich jeden Tag und ganzen Tag zuhause bleiben? (28.04.09)

Antwort:
Wenn sie nicht bettlegrig krankgeschrieben sind dürfen sie bis 18.00 Uhr raus!
(Ohne Gewähr)
Erkundigen sie sich beim Arzt!



1.05.09 - von Sc. aus dem Burgenland - Wegzeit? "Eigener PKW?


ich habe nur eine frage wie weit muss eine arbeit annemmen wenn mann kein fahrzeug hat und auf öffis angewisen ist (30.04.09)

Antwort:
Die zumutbare Wegzeit (hin und zurück) beträgt jedenfalls 1 ½ Stunden, bei Vollzeitbeschäftigung sind zwei Stunden tägliche Wegzeit jedenfalls zumutbar. (AK)
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen

Nur mit PKW? (VwGH)



1.05.09 - von M. W. - Kurs Namens "Praktikumsassistenz"?


Hallo liebe Soned Betreiber und Besucher.

Ich wurde von meiner AMSbetreuerin mit der ich seit meiner nun mehrmonatigen Arbeitslosigkeit eigentlich recht gut auskomme, zu einem Kurs Namens "Praktikumsassistenz" zugewiesen wo ich nächste Woche einen Informationstag habe, dabei auch ein Einzelgespräch mit den "Trainern".

Nun habe ich bei der Suche im Internet nichts über diesen Kurs gefunden, und wollte mich hier mal darüber informieren.

Da es hier ja viele Infos zu AMSKURSEN gibt hoffe ich auch hier deutliche Infos zu finden.

Der Kurs wurde mir laut meiner Betreuerin empfohlen, da ich durch die Krise derzeit in meinem erlernten Bereich eher schlechte Chanzen habe und in meiner Gegend es allgemein schlecht aussieht mit Stellenangeboten, und ich so vl auch in andere Bereiche Fuß fassen kann.

Was würde jetzt passiern wenn ich sage der Kurs bringt mir für meine Arbeitslosigkeit nichts?!

Da ich Notstandshilfe bekomme, fürchte ich dadurch dann eine Sperre zu erhalten, oder in die richtigen "deppenkurse" zugeteilt zu werden (30.04.09)

Antwort:
Ich brauch die verschiedenen Massnahmen nicht im einzelnen kennen die alle nach dem selben Zwangs - Konzept ausgerichtet sind!
Kennst du einen - kennst du alle!
Und diese Behauptung halte ich so lange aufrecht, bis sie durch einen Bericht tätsächlich widerlegt wird!
Nur wäre dieser m.M. nach nicht auf den Niveau der Kurse die uns das Leben so extrem schwer machen und würden so auch nicht Thema sein/aufscheinen!

Praktikum - (Gratisarbeit nur freiwillig!)

1.05.09 um 13.05 Uhr - von Wei. - Vorschlag für eine AMS-Reform:
Arbeitssuchende, die selbst über einen PC und Internetanschluss verfügen, können auf eigenen Wunsch aus der AMS-Betreuung genommen werden (die Arbeitssuchenden können sich die Stellenangebote schließlich auch selbst aus dem Internet suchen - am AMS passiert ja nichts anderes ), Anträge für einen Weiterbildungskurs bzw. Verlängerungsanträge für Arbeitslosengeld/Notstandshilfe können per E-Mail gestellt werden - so hätten die AMS-Mitarbeiter mehr Zeit für Personen, welche über keinen PC und Internetanschluss verfügen;
keine Zwangsteilnahmen (unter Androhung von Bezugssperren) an "Beschäftigungstherapie-Kursen" die ohnehin nur der Arbeitslosenstatistik-Schönung dienen und hunderte Millionen Euro verschlingen (30.04.09)

Antwort:
Dies scheitert daran, dass die Arbeitsmarktpolitik-gestaltenden Personen den Betroffenen unterstellen, dass sie das nicht machen würden und sich in die soziale Hängematte legen!
M.M. könnten sie dann die Menschen nicht mehr zur Umsetzung ihrer Idee zwingen! Was auch die Ausbeutung schwieriger gestalten würde! Stichwort: Lohndumping (Kurse)

Wir werden von Personen mit einem kaputten Menschenbild geleitet!
Der dadurch entstehende Schaden wird immer schlimmer!
(Menschenbilddefinition: Es gibt keinen faulen, sondern nur demotivierte, erkrankte Menschen!)




1.05.09 - von B.- Werde vom Trendwerk-Kurs berichten!


Hallo, ich habe eine 5wöchigen Vorbereitungsmaßnahme (Workshop laut Herrn F. von Trendwerk) zugewiesen bekommen. Dieser dauert entweder (man kann es sich aussuchen) von mo-fr 8.30-12.30 oder 12.30-16.30 h. Inhalt (laut Trendwerk): Verfügung über PC´s und Krone und Kurier zur Jobsuche und Unterstützung durch TrainerInnen bei Bewerbungen. Angeboten werden auch Praktika und 1,2 ?/Tag als Fahrtkostenzuschuss. Die Infoveranstaltung war in Ordnung - dauert 20 min und Herr F. von Trendwerk hat über das Unternehmen referiert. Noch keine Bitte oder Aufforderung irgendwelche Daten bekanntzugeben oder etwas zu unterschreiben.
Ab Montag bin ich dann im Workshop und werde meine Erfahrungen weitergeben.
lg, (29.04.09)

Antwort:
Ja Danke!
Wir sind auf eine ehrliche Berichterstattung gespannt!


1.05.09 - von Ma.- Muss ich 3 Monate bei der Gemeinde arbeiten?


Guten Tag!
Bin auf ihr Forum beim recherchieren gestoßen, da ich auch solche Probleme mit dem AMS habe, bitte ich Sie um Hilfe.

Ich bin leider schon 1,5 Jahre Arbeitslos, wegen einer "Allergie" konnte ich meine Arbeit nicht mehr ausüben.
Wurde schon einige Male in AMS Kurse (die ich nicht freiwillig machen konnte, sondern dazu gezwungen wurde) geschickt "Qualifizierung und Bewerbungsunterstützung" Die Kurse brachen mir überhaupt nichts. Bei den Kursen war die rede von "Bewerbungsunterstützung", aber stattdessen mussten wir Referate wie Gender Mainstreaming abhalten, mit Streichhölzer Häuser aufbauen, oder mit sich Selbstbeschäftigen (Zeitung lesen..)usw...
Neuerlich hatte ich meinen Berater gefragt ob ich eine Ausbildung zum Netzwerkadministrator finanziert bekomme, aber mein Berater lehnte dies Ausbildung ab.
Habe schon öfters um Umschulungen bzw. Kurse (die mir was bringen) gefragt- aber es war zwecklos.

Aber jetzt meine eigentliche Frage:
Das AMS teilte mir mit, ich sollte an den Projekt "gemeinnützige Arbeit" mitmachen.
Es handelt sich hierbei um ein 3 Monate befristetes Dienst-Verhältnis in einer Gemeinde (Straßen kehren, Mülltonnen ausleeren usw.) Aus meiner Ansicht bringt mir ein solches Dienstverhältnis nichts. Da ich eine Umschulung machen möchte, und mir ein Hilfsarbeiter Job keine guten Chancen am Arbeitsmark machen würde.
Frage: Muss ich ein solches Dienstverhältnis annehmen?
Ist überhaupt so ein Dienstverhältnis erlaubt?
Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen (29.04.09)

Antwort:
Billige Arbeitskräfte für die Gemeinden sind Pflicht! Seit der AIVG-Novelle sind diese Zwangsmassnahmen Pflicht wenn das Arbeitsrecht KV. mit Entlohnung eingehalten wird!
Sprechen sie mit dem Bürgermeister (je nach dem welcher Partei er angehört macht es mehr oder weniger Druck?) und sagen sie ihm sollte die Teilnahme nicht freiwillig sein: "Das sie sich gezwungen fühlen und nicht freiwillig teilnehmen und dies auch öffentlich vertreten!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse
(ohne Gewähr)



1.05.09 - von Br.- Finanzielle Unterstützung bei Kursteilnahme ohne Anspruch auf "Notstand"?


Anfrage an \"SoNed\":
mein 16jähriger Sohn hat Ende Jänner die Schule geschmissen und hat sich kurz danach beim AMS/Jugendliche lehrstellensuchend gemeldet. Damit er nicht nur zu Hause herumlungert (leider haben sämtliche bisherigen Bewerbungen nur Absagen oder gar keine Reaktion ergeben) habe ich nun dort angefragt, ob es nicht einen Berufsorientierungskurs für Jugendliche gebe. Nun ist ihm einer bei \"den Beratern\" zugeteilt worden, der zwar auch für Erwachsene ist, aber Jugendlichen angeblich die Möglichkeit gibt, ein 4-wöchiges Praktikum anzuschließen. Von einer Bekannten habe ich gehört, dass deren Neffe bei einem AMS in NÖ so etwas Ähnliches gemacht hat und dafür sogar eine kleine finanzielle Unterstützung erhielt.
Wissen Sie, ob auch jemand, der - wie mein Sohn - vorher noch nie berufstätig war, finanzielle Unterstützung (für Kurs und Praktikum) beim AMS geltend machen kann ? Für eine diesbezügliche Auskunft wäre ich als alleinerziehende Mutter sehr dankbar.
LG Br. (28.04.09)

Antwort:
Jugendliche erhalten bei Teilnahme eines Kurses eine geringe finanzielle Unterstützung!
Sehr sinnvoller positiver Anreiz!
Fragen sie beim Arbeitsamt nach wie hoch!
Ev. Bitte ich um Rückmeldung! (ohne Gewähr)


5.05.09 um 9.42 Uhr - von Br.- Rückmeldung - ........ dazu mindestens 16 Stunden pro Woche in einem Kurs sein müsse - seiner ist aber mit nur 10 Stunden angesetzt - wird vielleicht seinen Grund haben.
Hallo Christian,

danke für die rasche Antwort. Von den guten Aussichten beflügelt habe ich
mich in dieser Sache heute gleich direkt beim AMS/Jugendliche gemeldet.
Nach fast unendlichem Verharren in der Warteschleife der Service-Line
meldete sich eine junge Dame, die sich wohl nicht so besonders gut in dieser
Materie auskannte. Sie meinte zuerst, mit 16 sei mein Sohn zu jung, dann
hielt sie offenbar kurz Rücksprache mit jemand anderes und meinte danach,
unter 18 könnte er immerhin EUR 8 pro Tag kriegen (- das wäre ja schon was);
letztendlich stellte sich aber heraus, dass er dazu mindestens 16 Stunden
pro Woche in einem Kurs sein müsse - seiner ist aber mit nur 10 Stunden
angesetzt (wird vielleicht seinen Grund haben, warum es unter 16 sind - mir
wäre ja eine höhere Stundenanzahl durchaus willkommen gewesen, dann hinge er
nicht so viel zu Hause herum). Außerdem sagte man mir, dass - wenn ein
Anspruch bestünde - das AMS ohnehin von sich aus einen "Bezugsanspruch"
zuschicken würde.
Noch eines zu Information: bei unserem letzten Besuch beim AMS am 22.April
fragte ich an, ob schon bekannt sei, welche überbetrieblichen
Ausbildungs-möglichkeiten für Jugendliche (im Zuge der "Ausbildungsgarantie der Bundesregierung bis 18") das AMS für nächstes Schuljahr anbieten könne.
Wenn sich schon auf anderem Wege keine geeignete Lehrstelle finden lässt,
wollten wir wenigstens hier keine Anmeldefrist oder Ähnliches versäumen. Man
erklärte uns, dass erst im August bekannt wäre, welche Lehrberufe mit
September angeboten werden - tja, es geht nichts über eine vorausblickende
Planung und Organisation !

Beste Grüße (4.05.09)


28.04.09 um 10.46 Uhr - von K**. - Wie oft kann man vom AMS gesperrt werden?


Ich hätte 2 Fragen.

Muss ich in den Sommerferien (keine Kinderbetreuung) wieder an einer
Massnahme teilnehmen? Meine letzte Massnahme endete Februar 2009.

Wie oft kann man vom AMS gesperrt werden?
Bitte um Antwort. Danke

Antwort:
Vorsicht! Bei mehreren ungerechtfertigt abgelehnten Arbeitsangeboten kann es wegen Arbeitsunwilligkeit zum Verlust der Notstandshilfe kommen!

Auch deshalb unbedingt in Berufung gehen! Die ist kostenfrei!
Rechtswidrige Bezugssperren würden genauso unter diese Regel fallen!

Kommt auch darauf an um welche Massnahme es sich handelt?

Sollten sie "Deppenkurs" Massnahmen diese Art schon gemacht haben, sind in der Berufung "u.a." folgende Gründe anzugeben!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Söb-Zwangsmassnahmen ("befristeter Arbeitsplatz") sind unter Einhaltung des Arbeitsrechts Pflicht!

Betreuungspflichten
Es soll bei "einigen" Massnahmen Betreuungsplätze zur Verfügung stehen?
Argumentieren sie nicht, dass sie keinen Betreuungsplatz haben!
Es wird ihnen sonst der Bezug eingestellt, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen!
Fragen sie ob es zur Massnahme Betreuungsplätze gibt!
Kinderbetreuungsbeihilfe - rechtzeitig beim Berater bekannt geben!




28.04.09 um 5.06 Uhr - von U. G. - Ich kann nur raten, an den Volksanwalt schreiben
>Manche werden das mit Genuss exekutieren, einige werden sich eines Tages nicht mehr in den Spiegel schauen können und Burnout kriegen!<


Betrifft: S.H. und D* Kurs-Wahnsinn!
Ich kann nur raten, an den Volksanwalt schreiben und die Situation schildern!
In meinem Fall hat es einige Wochen gedauert bis ich Antwort bekam, aber, es war dann keine vorgedruckte 08/15-Antwort, sondern jemand hat sich mit meinem Schrieb auseinandergesetzt. Natürlich wurde in der Antwort darauf hingewiesen, daß so ein Kurs schon notwendig ist ... und nach allen Erkenntnissen bei langer Arbeitslosigkeit hilfreich für die Betroffenen ist ... usw..
aber es wurde betont daß die Kurse sehr wohl SINNVOLL sein müssen, und NICHT als Geldverschwendung im Gießkannenprinzip verteilt werden dürfen!
Weiters wurde darauf hingewiesen daß es mit den AMS Gespräche gab und die Situation nun eigentlich besser sein müßte , und daß sie meinem Fall sehr wohl zum Anlass nehmen werden diese Kurs-Zuweisungspraktiken beim AMS weiter zu beobachten......

Ich habe dann jedenfalls den Kurs abwenden können, wohl auch nur deswegen weil ich altersbedingt demnächst sowieso in der Statistik nicht mehr aufscheine. Es hat sich in den Gesprächen für mich ganz eindeutig herauskristallisiert daß die Berater Getriebene sind die der Statistik dienen müssen, da dürfen sie sich weder für Alter, noch Krankheit, noch kleine Kinder die Betreuung brauchen interessieren.
Wichtig ist nur, die Zahlenspiele mit zu viel Menschlichkeit nicht zu gefährden. Manche werden das mit Genuss exekutieren, einige werden sich eines Tages nicht mehr in den Spiegel schauen können und Burnout kriegen! Und was die Kurse betrifft: aus jedem Kurs MUSS innerhalb einer gewissen Zeit ein gewisser Prozentsatz in Beschäftigung gebracht werden - wurde mir wortwörtlich so bestätigt (egal wie, die MÜSSEN mit allen Mitteln arbeiten, ob das für den einzelnen sinnvoll ist oder nicht, oder die Kosten rechtfertigt, ist im Grunde alles völlig wurscht)

Die Volksanwaltschaft wird wahrscheinlich nicht in JEDEM Fall hilfreich sein können, aber einen Versuch ist es wert, die sollten wissen daß die Probleme nach wie vor bestehen und hinter den Kulissen alles weitergeht wie es auch nach Volksanwaltschaft NICHT in Ordnung ist! Dazu wäre es gut wenn immer wieder Berichte von Betroffenen auf deren Schreibtische flattern!

PS: Hallo Christian, ohne Deine Hilfe und die Infos auf SONED würde meine momentane Situation sicher noch viel bes...cheidener sein, DANKE nochmals!


28.04.09 - von M. H. - Zur Erinnerung: Veranstaltung am 29. April, 18h, Amerlinghaus: Grundeinkommen: in Freiheit tätig sein! Auch für Frauen?


29. April, 18h, Amerlinghaus: Stiftgasse 8 1070 Wien

Mag.a Margit Appel, Politologin, Katholische Sozialakademie

Grundeinkommen: in Freiheit tätig sein! Auch für Frauen?

Ein Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe, das frau ein Leben lang zur Verfügung steht; ohne Kontrolle der Beziehungsform, ohne Kontrolle der Berufs- und Lebensplanung. Kann ein solches soziales Recht die Benachteiligung von Frauen überwinden? Sicher nicht allein und nicht schlagartig. Aber es kann ein wichtiger - möglicherweise der bislang fehlende - Hebel sein um die hartnäckigen frauenfeindlichen Strukturen im Privaten, in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt und in der Politik langfristig zu verändern.




27.04.09 um 11.40 Uhr - von C*.- Sehr beeindruckt von dieser Website


Hallo,
ich bekam den Tip, mir diese Website anzusehen und bin nun sehr beeindruckt von ihrer Qualität, ihrem Umfang und natürlich vom großartigen Engagement des Betreibers. Bitte weiter so! Herzliche Grüße C*.

Antwort:
Danke freut mich!



27.04.09 um 11.18 Uhr - von La*. - Hatte heute mein klärendes Gespräch


20.04.09 von La*. - Inkompetenter boshafter "AMS Berater" sendet untaugliche Stellenvorschläge!
Hallo
Hatte heute mein klärendes Gespräch,und mein Bearbeiter meinte wo den das Problem sei ich könne ja immer wieder wenn eine Arbeit nicht meine Gesundheitschema entspricht eine email senden und sagen das ich sie nicht annehmen wolle.
Abgesehen davon sei ich verpflichtet jede Arbeit anzunehmen da ich in der Notstandshilfe bin.
Tja bin nicht wirklich schlauer als vorher,aber immerhin habe ich ihm meine Meinung gesagt!
Und nachdem ich Begleitung mithatte war meine Krankheit auf einmal nicht mehr so eine kleinigkeit wie in den wochen zuvor,im gegenteil er betonte sogar was nicht in frage kome.
Irgendwie blick ich das alles ned.gg*

Antwort:
Durch ihre Krankheit sind sie eben nicht verpflichtet, auch nicht im Notstand, jede Arbeit anzunehmen!

Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit



27.04.09 um 10.59 Uhr - von P. - Ich bin seit einigen Jahren arbeitslos, wofür ich mich recht schäme


Guten Morgen Herr Moser. Ich habe ein echtes Problem und bin in einer Zwickmühle. Ich bin seit einigen Jahren arbeitslos, wofür ich mich recht schäme und müsste demnächst in eine Massnahme wo ich 8 Stunden am Tag mehr oder weniger körperliche Tätigkeiten erledigen soll. Das gleiche habe ich vor 3 Jahren aufgrund meiner körperlichen Verfassung schon mal abgelehnt und auch jetzt fühle ich mich nicht körperlich in der Verfassung dies zu machen. Was bitte schön soll ich jetzt machen? Ich habe meinem Berater gesagt, dass ich das schon mal abgelehnt habe, jedoch wars ihm wurscht und meinte, irgendwas muss ich tun. Ich war vor 5 Jahren in der letzten Massnahme (Die Berater), seither hab ich 2 Massnahmen abgelehnt und auch Trendwerk. Vor 2 Jahren und auch voriges Jahr habe ich Zuweisungen als Pratikantin wahrgenommen, das hat mir gefallen, gibt es
aber leider nicht mehr. Der Wille zu arbeiten ist auf jeden Fall gegeben, keine Frage. Aber die Tätigkeit jetzt bringt mich überhaupt nicht weiter, denn ich war bis 2002 Sekretärin und kann nur als solche wieder arbeiten, da ich aufgrund meiner körperlichen Verfassung nur sitzende Arbeiten verrichten kann, heben oder stehen ist so gut wie unmöglich. Befunde sind auch vorhanden. Wie komm ich aus dieser Misere wieder heraus?
Krankschreiben wird nicht viel nützen, da das ganze dann nur aufgeschoben wird. Ich bin echt am verzweifeln, da ich Angst habe zum AMS zu gehen und das ablehnen, weil es dann vielleicht heißt, dass ich alles ablehne, weil wie gesagt, ich schon einiges Massnahmen abgelehnt habe, mit der Folge Geldsperrung (Berufungen wurden natürlich nicht stattgegeben). Wie kann ich nun vorgehen? Wochenlang krankschreiben geht ja auch nicht, was soll ich dem Arzt sagen?

LG P.

Antwort:
Sie brauchen sich nicht schämen!
Schämen muss sich das AMS, dass ihnen im Zusammenspiel mit den, ach so sozialen, Zwangsmassnahmen auch rechtswidrig die Bezüge sperrte - Die sie um die Versicherungsleistung mit Rechtsanapruch betrogen haben!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse

Das AMS prüft sich unvereinbarerweise selbst und bestätigt in der Berufung auch rechtswidrige Sperren! Darum ist es erforderlich Beschwerde an den VwGH zu erheben! - Dem AMS ist der Rechtsstaat nicht wichtig!

Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
das ams ist bei der vermittlung schon verpflichtet auf die Befunde einzugehen und
abzuklären - in welche tätigkeiten sie vermittelt werden können! ( berufungsgrund)

Antrag beim Bundesamt für Soziales auf Feststellung einer Behinderung stellen.

ev. eine möglichkeit
selbst einen kurs zu suchen!
ca. 16 - 20 wochenstunden - mindestens 28 tage - tageskurs - und kosten ca 2000
euro dann fallen sie auch aus der statistik!

Rückantwort von P.
Vielen, vielen lieben Dank für die überaus rasche Antwort!!

Mir ist bewußt, dass mir das Geld auch schon rechtswidrig gesperrt wurde,
das habe ich auf Ihrer Homepage erfahren!

13.24 Uhr von P.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich weiß sie zu schätzen, ich schätze Ihre
Arbeit überhaupt sehr. Bin jeden Tag auf Ihrer Homepage! Wüsste nicht was
ich ohne Ihre Hilfe machen würde.

27.04.09 um 10.57 Uhr - von Ma - Weiterbildung?


Sehr geehtre Damen und Herren !

Ich bin 24 Jahre alt ausgebildeter Pflegehelfer und Koch. Derezeit arbeite ich in einem Seniorenheim in Salzburg. Da es mein grösster Wunsch ist (seit längerer Zeit) , habe ich mich für die Aufnahme in eine Krankenpflegeschule beworben. Falls ich aufgenommen werde sollte ( die eine Schule beginnt Oktober , die andere im Dezember) , habe ich mich beim AMS bezüglich Arbeitslosengeld u Förderungen erkundigt ( da ich seit 2 Jahren Vollzeit in der Pflege arbeite).
Seitens des AMS wurde mir mittgeteilt , dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte , da ich diese Fortbildung auf freiwilliger Basis machen würde --> es würde anders ausschauen wenn ich vom AMS komme .
Die Beraterin vom AMS meinte nur , ich müsste mit einem Bescheid frühzeitig (September/ November) kommen um meine Lage zu prüfen .

Was kann ich dagegen tun ?

Jeder spricht hier vom Pflegenotstand , den niemand will hier mehr in der Pflege arbeiten . Lg Ma.

Antwort:
Geben sie nicht auf! Reden sie auch mit ihrem Arbeitgeber!
Lassen sie die Möglichkeit der Bildungskarenz prüfen!

27.04.09 um 10.32 Uhr - von H. - Ich bin derzeit Opfer einer sechswöchigen Bezugssperre


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin derzeit Opfer einer sechswöchigen Bezugssperre nach §10 AlVG. Da ich mich in der Rechtssache unschuldig behandelt fühle, möchte ich dagegen berufen. Ich ersuche höflich um Auskunft, welche Stelle mich bei der Verfassung meiner Berufung unterstützen würde.
Besten Dank für Ihre Bemühungen im Voraus.

Antwort:
Besuchen sie AMSand
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien


Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse
(aufsuchende Vermittlung freiwillig!)

Das AMS sperrt auch rechtswidrig! Daher immer in Berufung gehen, die ist kostenfrei!


27.04.09 um 10.00 Uhr - von Klara - Das AMS war früher übrigens nicht so streng.


Das AMS war früher übrigens nicht so streng. Im Jahre 1999 war ich 1 Jahr arbeitslos und hatte zwischen 2 Kontrollterminen oft 6 Monate frei. Damals musste man nur zu den Versicherungsdiensten jedes Monat gehen um die Zahn- und Krankenscheine zu bestellen und abzuholen. Man war immer willkommen und wurde nie gesperrt. (26.04.09)

Antwort:
Ja, das war vor der Zeit der "ÖVP/FPÖ" Schüssel/Gusenbauer/Faymann Arä, ab der Personen die einige Monate arbeitslos sind zu Feinde erklärt werden und auch psychisch vernichtet werden dürfen!

Nicht alle, aber einige AMS-SachberaterInnen finden auch Gefallen daran
Macht über Personen verliehen zu bekommen, die man auch vernichten darf!
Iist für manche ein erhebendes Gefühl das den Selbstwert steigert!
Sie müssen die Tatsache irgendwie ausgleichen, dass sie nur faschistoide zur Inkompetenz gezwungene Handlanger sind deren Meinung nichts zählt!

Unterstützt werden sie dabei von den, ach so sozialen, ZwangsmassnahmenmitarbeiterInnen!
(Hier ist noch immer der menschliche Geist beheimatet, der den Nationalsozialismus ermöglichte!)



25.04.09 um 9.03 Uhr - von Martin K. - Nun diese Firma, die die Langzeit Arbeitslose nur so hernehmen wie es nicht vorgesehen ist!!


Bericht von Montag im ORF 2!!
dazu möchte ich sagen das gegen diese im ORF gezeigte Kursleitung schon einige beschwerden vorliegen, früher war hier die Berater, danach wurde ein neuer AMS beauftragter Kurshaus daraus, der danach wieder verschwand. Nun diese Firma, die die Langzeit Arbeitslose nur so hernehmen wie es nicht vorgesehen ist!! Denn ein Kurs soll zur Berufsfindund da sein und nicht für irgendwelche Volkschulisch erechen und Schreibarbeiten.
Ein Freund von mir hatte sich beim AMS beschwert über diese Arbeit, darauf wurde Ihm das geld gesperrt, er ging zur AK und bekam zuspruch und das Geld wieder retour!
Solche Firmen bzw. Schulungszentren sollte das AMS mehr unter der Lupe nehmen bevor sie den leuten etwas anbieten was nicht der realität entspricht!
Lg
Martin K.

Antwort/Anmerkung:
Diese verantwortungslose, realitätsverweigernde Arbeitsmarktpolitik ist sehr wohl dafür gedacht um über Erniedrigung/persönliche Entwertung für Lohndumping zu sorgen!
Ich muss sie insofern korrigieren, als das die Deppen/Mobbing-Kurse sehr wohl für ""Langzeit"-Arbeitslose nur so zum hernehmen" vorgesehen sind!
Diese Arbeitsmarkt-politik / Zwangsmassnahmen wird von der ÖVP dahingehend missbraucht um damit u.a. Lohndumping zu betreiben!
Die SPÖ verübt Verrat an der sozialen Gesinnung und an ihrem ausgezeichneten Grundsatzprogramm und verkauft ihre Politik für den Kanzlerposten/Ministerposten/Macht und andere Vorteile!

Und natürlich muss das AMS in dem auch kompetente Fachkräfte bezüglich Arbeitsmarkt vorhanden sind, diese menschenverachtende verantwortungslose Vorgehensweise verdrängen. Nicht zuletzt aus Gründen der eigenen Gewissensbelastung!

Und für mich auch verständlich, dass sich AMS-Chef-Buchinger ebenfalls der Verdrängung hingibt, was er auch muss will er sich nicht nur als ÖVP-Handlanger einer faschistoiden, neoliberalen, asozialen, brutalen Arbeitsmarktpolitik sehen!
Was er aber ist!
Sollte er kein überzeugter ÖVP-Anhänger sein!

Im Kontakt mit Herrn Buchinger kommt man auch durchaus zu der Meinung, dass er mit diesen asozialen ÖVP-Gestaltern Karlheinz Kopf, Schüssel, Bartenstein und wie sie alle heissen mögen nicht in einen "Hut" zu schmeissen ist!
Wäre da nicht die menschenerniedrigenden Umgangsformen in vielen AMS-Behörden für die er hauptverantwortlich ist! Und von dem er sich auch nicht lösen kann!

Für diese Position, ob er jetzt "seine Politik" oder die der Unterdrücker umsetzt, bekommt er bezahlt!

>Nicht das was man sagt ist man, sondern das was man tut ist man!<
(Dazu kommt natürlich auch der Verantwortungsbereich, auch was andere im eigenen Namen tun, ist man!)

Auch kommt man im direkten Kontakt mit Buchinger zur Meinung, dass er eine soziale Einstellung hat, die aber unvereinbar/unverträglich mit dem Handeln und den daraus erwachsenden Konsequenzen des AMS ist!

Vielleicht war/ist alleine seine "zum Teil" soziale Meinung, der aber leider keine Taten folgten um "tausende" Menschen vor der psychischen Erkrankung/Suizid-Gedanken zu retten, der Grund warum ihm von Ex-Minister Bartenstein eine von der Industriellenvereinigung erzogene/dressierte Person (Johannes Kopf) zur Seite gestellt wurde, "die jetzt noch leidet weil die Amerikaner vor ca. 150 Jahren die Sklaverei abgeschafft haben!"



24.04.09 um 15.04 Uhr - von Wa. W. - Zwangs-Praktikum


habe einen lagerfacharbeiterkurs mit staplerschein absolviert und musste mir innerhalb der kurszeit selbst eine firma für ein zweiwöchiges praktikum suchen - meine frage: muss ich ein solches praktikum (OHNE DAFÜR BEZAHLT ZU WERDEN) wirklich machen?

Antwort:
Keine Gratisarbeit!



24.04.09 um 12.48 Uhr - von G.F. - Trendwerk - Neuigkeiten!


Hallo Christian,

das Ende des Workshops naht! Ein Trainerwechsel in Woche 4 der Workshopphase
hat zusätzlichen Zeitdruck gebracht. Heute war ich am Arbeits- und
Sozialgericht und wollte eine Vertragsprüfungsklage einbringen. Diese wurde
allerdings nicht angenommen. Stattdessen hat man mich an die AK verwiesen.
Der Mustervertrag von Trendwerk liegt nun dort zur Prüfung auf. Ein Hinweis
der AK war, das ich mir ohne weiteres Bedenkzeit nehmen kann.

Allerdings ist laut Auskunft des Trainers morgen der letzte Tag, wo man den
Dienstvertrag unterschreiben kann, da das Dienstverhältnis mit 24.4.
beginnen müsste. Ich habe gesagt, das die Prüfung durch die AK ausständig
ist und davor kann ich den DV aufgrund von mehreren fraglichen Punkten nicht
unterfertigen. Daraufhin wollte er das ich die beigefügte Anlage
unterzeichnen soll. Dies habe ich verweigert, stattdessen habe ich gebeten
mir diese zur genauen Überlegung mitnehmen zu können. Anmerkung: offenbar
sichert man sich bei Trendwerk dadurch gegen eventuelle Klagen ab, da man
genau begründen muß warum man das DV ablehnt.

Der Endbericht an das AMS wird aufgrund dieser Ablehnungserklärung oder
Anhand der Unterzeichnung des Vertrages erstellt.

Ich werde wahrscheinlich weder diese Erklärung, noch den Abschlußbericht
unterzeichnen, und zwar in keiner Weise. - Oder ich mache eine eigene
Erklärung unter Verweis, das ich sämtliche Mißstände des Workshops bereits
bei der Volkanwaltschaft zur Prüfung eingereicht habe.

Sie arbeiten also mit allen Mitteln. Zeitdruck, im letzten Moment rücken sie
mit derartigen zweifelhaften Papieren heraus!

Wie soll ich mich Deiner geschätzten Meinung nach verhalten?

Lieben Gruß GF (21.04.09)

9.04.09 von G.F. - Die Rückmeldung vom AMS zu meiner Beschwerde über Trendwerk


Antwort:
Nicht unterschreiben!
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!



24.04.09 um 11.52 Uhr - von R.W. - Datenschutzkommission gibt Beschwerdeführer recht! Wir leben in einem Rechststaat und (noch) nicht in einer Bananenrepublik!


BESCHWERDE MACHT SINN oder ZIVILCOURAGE ZAHLT SICH AUS!
DATENSCHUTZKOMMISSION im Bundeskanzleramt gibt Beschwerdeführer recht! Ich habe vor einigen Wochen den Fragebogen (Anamnese) eines Kursinstituts beeinsprucht, da fehlende Datenschutzregisternummer und unstatthafte Fragen nach Vorstrafen, Krankheit, Schulden etc...Die Datenschutzkomm. hat mir recht gegeben. Leute, laßt Euch die Datenschnüfflerei der Pseudoinstitute nicht gefallen. Meldet solche Vorfälle der Kommission und auch der Volksanwaltschaft! Wir leben in einem Rechststaat und (noch) nicht in einer Bananenrepublik! (23.04.09)



23.04.09 um 14.51Uhr - von D* - Meine schlimmsten Befürchtungen haben sich bestätigt muss wieder in den größten Deppenkurse aller Zeiten!
- Meine damalige beginnende schwere Essstörung hab ich übrigends bis heute nicht in den Griff bekommen...


SPÖ/ÖVP-Politik hetzt das AMS auf "alleinerziehende" Familie und gibt sie zur psychischen Vernichtung frei! (16.04.09)

Guten Tag Herr Moser!

Meine schlimmsten Befürchtungen haben sich bestätigt und heute ist die Kurzuweisung für den größten Deppenkurse aller Zeiten, wieder ins Haus geflattert!!! Kurbeginn 4.Mai 2009!

Hab jetzt sofort bei meine Beraterin angerufen und morgen nen Termin ausgemacht. Wie soll ich mich jetzt verhalten bzw. wie soll ich handeln, damit mir keine Sperre droht!Mir wird schon wieder die ganze Kinderbetreuung inkl. das Taxi täglich hin und retour bezahlt!
Das kann doch net angehen, was hier an Geld verschwendet wird!!!

Bitte um baldige Rückmeldung! Bin am Verzweifeln...

P.S: Da sieht man wieder wie sehr sich unsere Hernn Politiker dafür interessieren, wie es "uns Kleinen" geht..kein Einsatz, NIX!(trotz der vielen verschickten Hilferufe)
Ich bin so stocksauer, dass Sie es zulassen, uns dass AMS komplett ruiniert!
Achja, meine damalige beginnende schwere Essstörung hab ich übrigends bis heute nicht in den Griff bekommen... MFG D* (22.04.09)

22.04.09 um 14.01 Uhr - von D* - Das kann doch net angehen, was hier an Geld verschwendet wird!!!
Hallo!

Es ist IDENT derselbe den ich schon voriges Jahr (dieselben unqualifizierten "Trainer" die lieber ihre Ruhe haben möchten, selber Ort, selbes Programm, alles GENAU SO!!!)gemacht habe, da ich keinen eigenen PKW, zur Verfügung hab und sie mir auch anders keine Kinderbetreuung (haben da einen Deal mit einer Einrichtung für das Betreuen der Kinder STUNDENWEISE)auf Auge drücken können, bzw. sie mir nur für diesen einen OQUA(Orientierung, Qualifizierung, Arbeitssuche) das Taxi (Deal mit Taxi Kralik Freistadt, chauffiert nur er für AMS)bezahlen!!!*kotz* Hab sie eh gefragt, was mit nem anderen Kurs ist, aber nein, da wird mir die Kinderbetreuung nur minimal finanziert und das Taxi natürlich schon garnet!

Nein, wurde net über meine Defizite aufgeklärt, da ich KEINE DEFIZITE habe, außer dass ich 2 Kinder habe und eben keinen PKW! Und dass ich Arbeit suche, von 8-12 Uhr 5 Tage in der Woche (nur da ist unsere Kinderbetruung im Ort gewährleistet, Tagesmutter gibt es nämlich keine), was natürlich sehr schwierig ist, da ich hier ziemlich am A... der Welt sitze und ich bei Gott nicht die Einzige Mutter bin, die Arbeit sucht...aber sagen sie das doch mal den *, uneinsichtigen, herzlosen und nur DRUCKMACHENDEN MONSTER!

Als Futter hab ich Ihnen ja mal die Tagesmutterausbildung offen gelassen, aber die fängt ja leider gottes erst im Herbst an und ihre Antwort darauf, NEIN sie MÜSSEN VORHER schon was machen, sie haben eh solange schon nichts mehr gemacht!*argh* Hab dann zu ihr gesagt, wie sie sich das vorstellt, bezügl. Kinder und hinkommen usw., hats nur gesagt, dass mir dass eh alles wieder bezahlt wird und dass ich mir da eh keine Sorgen machen muss, außerdem kennich das ja eh schon!

Hab ihr auch gesagt, dass ich wieder diesen SINNLOSEN Kurs machen soll??
Sie, inwiefern sinnlos?
Hab sie angeschaut und hab zu ihr geagt, sie WISSEN WAS ICH MEINE!
Sie: Hat er ihn nichts gebracht?
Hab dann nur mehr gesagt, dass ma da garnimma weiterreden brauchen!

Hab nämlich seit ungefähr 2, 3 Monaten ne NEUE Betreuerin, die alte ist weg...ob freiwillig oder gegangen worden, weiß ich net...auf jeden Fall hab ich jetzt nen ganz neuen "Wachhund" und der macht mir mein Leben gerade zur Hölle!!!!
Und wie sie mich herabwürdigend behandelt, sitz in ihrem Sessel und fühlt sich mächtig und redet mir überall dagegen!
MFG D*.

Antwort:
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!

*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über die Kurse ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen. Auch steht ihnen Parteiengehör zu! Sie dürfen ihre Meinung dazu sagen!
Viele Berufungen/Sperrverhinderungen waren mit folgendem Spruch erfolgreich!

- Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! - Mir wurde auch kein Parteiengehör zuteil!


Sollten sie Ablehnen und mit einer Sperre sanktioniert werden, legen sie auf den Bezugsperrebescheid Berufung ein!
Niederschrift nicht unterschreiben!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse
(aufsuchende Vermittlung freiwillig!)
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

(ohne Gewähr)


23.04.09 um 14.32 Uhr - von S.H. - Muss erneut in eine für mich 'schwachsinnige' Maßnahme


Sehr geehrter Herr Moser,

vor einiger Zeit habe ich mich schon einmal per mail an Sie gewandt (es ging damals um Jobtransfair) und so hoffe ich, dass Sie mir auch diesmal meine Frage beantworten können?
Folgendes:
nachdem ich einem neuen Betreuer (?!) zugeteilt wurde, der natürlich über mich bzw. meine berufl.Quilifikationen keine Ahnung hat, werde ich erneut in eine für mich 'schwachsinnige' Maßnahme (JSI - Job Suche Intensiv mit EDV / bfi Wien) mit dem Ziel folgende Kompetenzen zu erlangen:
1) Erste Schritte am PC
2) Erkennen grundlegender Kenntnisse in dern Textverarbeitung
3) Umgang mit Internet und e-Mail, vor allem im Hinblick auf die Jobsuche
4)Module für Word, Excel etc.

Leider ist dieser neue Betreuer des Lesens anscheinend nicht mächtig, sonst hätte er längst in seinem PC ersehen müssen, dass ich bereits solche Kurse bzw. Maßnahmen (Lesen + Schreiben, EDV- u. Englischkurs etc.) besucht habe.

Es kann doch nicht sein, dass man sich mit 55 Jahren und nach einem erfolgreichen 35-järigem Berufsleben (Musiktheater / Künstleragentur mit eigenem selbständigen Aufgabenbereich), wie ein Idiot von so einem "greenhorn", natürlich mit Androhung der Streichung der Sozialhilfe (leider bin ich darauf angewiesen) in so einen 'Blödsinn' jagen lassen muss.

Ich sitze tägl. Stunden vor meinem Laptop und 'durchfilze' sämtliche Jobangebote, nicht nur in meiner Branche und dann muss ich in diesem Kurs erlernen, wie man sich als Arbeitsloser verhält?

Verzeihen Sie bitte, dass ich meine Wut und Enttäschung über soviel Unfähigkeit, Mißachtung, Arroganz und Verachtung los werde, bevor mich meine eigentlichen Fragen an Sie richte:

Wird mir meine Sozialhilfe ganz gestrichen, falls ich mich verweigere und mit welchem Argument kann ich diesem Ganzen Einhalt gebieten?

Gern höre ich von Ihnen,
bin mit Dank im voraus und freundlichen Grüssen-
S.H. (22.04.09)

Antwort:
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über die Kurse ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen. Auch steht ihnen Parteiengehör zu! Sie dürfen ihre Meinung dazu sagen!
Viele Berufungen/Sperrverhinderungen waren mit folgendem Spruch erfolgreich!

- Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! - Mir wurde auch kein Parteiengehör zuteil!

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!

*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!


Sollten sie Ablehnen und mit einer Sperre sanktioniert werden, legen sie auf den Bezugsperrebescheid Berufung ein!
Niederschrift nicht unterschreiben!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse
(aufsuchende Vermittlung freiwillig!)
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

(ohne Gewähr)



23.04.09 um 10.32 Uhr - von Sch* - Eine Absage erteilte Hundstorfer Forderungen nach einer generellen Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 60 Prozent des letzten Gehaltes.


Hundstorfer:
\"Nicht das Thema\"
Eine Absage erteilte Hundstorfer Forderungen nach einer generellen Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 60 Prozent des letzten Gehaltes.
Hundstorfer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diejenigen mit ganz geringen Einkommen bereits jetzt eine 60-prozentige Nettoersatzrate erhielten. Mit den diversen Familienzuschlägen komme man auf einen Gesamtdurchschnittsbezug von 61 Prozent.
WO BITTE SEHR; bekommen Leut mit weniger Einkommen 60 % vom letzten Lohn??? wo bitte ? ...
ich kriegs nicht !! hatte wenig lohn.
von was redet der da?
http://www.orf.at/090423-37552/37553txt_story.html
glg

Anmerkung:
Ein Problem ist sicher auch die %Spielerei!
Ich vermute ganz stark - bin mir bei diesen sozialgestörten Politikern ziemlich sicher, dass sie im Bezug auf Arbeitslosigkeit und der Umsetzung der geeigneten Massnahmen, ganz kurz von einer eigenen kurzen Arbeitslosigkeit ausgehen und sich beim setzen der politischen Massnahmen vorstellen!
Ich könnte auch auch mit 25% meines Gehalt noch gut leben, dann können es andere auch!

Soweit denken sie bei der Arbeitslosigkeit dann natürlich nicht, dass ihnen nach ein paar Monaten über Zwangsmassnahmen die Bemessunsgrundlage auf ca. 800 Netto herunter gekürzt wird!
Oder über eine verpflichtende Teilzeitbeschäftigung (ab 20 Stunden) noch weiter runter!
Warum sollten sie auch soweit denken? Die Statistik weist aus, dass wir "Vollbeschäftigung" haben und dass wer will auch Arbeit bekommt!
Die Betroffenen sind für die Situation selber schuld!

>Es gibt Vollbeschäftigung wenn die Statistik irgendwie auf 4% Arbeitslose kommt!
Kein Problem! Mach ma!
Und es ist unerhört die "aktive" Arbeitsmarktpolitik mit Lohndumping gleich zu setzen!<

Anmerkung zur Arbeitsmarktpolitik "Alt" / "Neu?"

Warum Arbeitslose von Hundsdorfer nichts zu erwarten haben!


23.04.09 von Ing. Ib. O. - Gratisarbeiter durch Schnuppertage


Liebe Leute!
Neuerlich eine richtige Dömping wurde von Firmen für Arbeitsuchenden Schnuppertage anbieten/ermöglichen bei Bewerbung für eine Job.

Auf ersten anhören hört sich gar nicht so schlecht an.Mann kann es ausprobieren, beweisen die eigenen Fähigkeiten.Bevor was unterschrieben wird, mann kennenlernt ihre zukünftige Team. .... und die Firma kann sich auch vergewissern ob ihren Wahl mit die neue Mitarbeitern richtig war.....

Nur inzwischen ich bin stutzig wurde....

Eine große Möbelhaus laufend sucht neue Mitarbeiterinnen.Bei eine solche Vorstellungs-Castingstagen werden bis zu 100 Arbeitsuchende (vor allem Frauen) zusammengetrommelt, oder von AMS hingeschicht.

Nach 3-5 Minutige Vorstellungsgesprech werden für die Großteil die Bewerberinnen eine "Schnuppertag" angeboten

Also wenn ich rechnen beginne: wenn nur in sollche Schnuppertagen nur
ca. 5 Person arbeitet umsonst (6-8 Stunden!), und das ständig wird wiederholt, wöchendlich (sogar mehrmals in die Woche!),dann hat die Unternehmer eine Schar von Gratisarbeiterinnen (in Hoffnung eine Job zu bekommen!) welchen in ihren Laden Schlichten, Aufräumen,uzw.....

Merkwürdigerweise aber von die Bewerberinnen KEINE hat eine Job erhalten!

Also ich finde es ist wieder eine schlichte BETRUG!!!!!
Was meint ihr? Wer weiss was, Wer hat so ähnliche Erfahrung?
Wer kennt die Bestimmungen zu "Schnuppertagen" ????
Lg. (22.04.09)

Antwort:
Ein Hammer! Ja ist unsittlich - unredlich! Aber die Betroffenen nehmen freiwillig teil!
Das AMS dürfte/sollte aber, weiss es von solchen Methoden, nicht mehr hinvermitteln!

24.04.09 um 13.08 Uhr - von Werner - Zu : Gratisarbeiter durch Schnuppertage
Es gibt beim AMS einen AP für die Firmen, an den kann man sich wenden und Problem darlegen.
Wenn es mehrere machen und ev. in Medien publik machen sperrt das AMS diese Firma und sie bekommen keine Gratismitarbeiter mehr.

Bald wird es soweit sein, wo man für einen Job bezahlen muss....


22.04.09 um 12.25 Uhr - von A. - wieder einmal wurde ich vom AMS besch….:


Hallo Christian,
wieder einmal wurde ich vom AMS besch….:
das AMS hat mir 9 Monate lang, den Familienzuschlag für ein Kind nicht bezahlt!

Kürzlich habe ich einen neuen Antrag gestellt, da meiner abgelaufen war, da habe ich die Dame darauf aufmerksam gemacht, dass ich zu Schulanfang eine Schulbesuchsbestätigung in der Infozone abgegeben habe. (Kann ich leider nicht mehr beweisen!!!) Nach Durchsicht der Akten meinte sie, nein habe ich nicht! Gut dachte ich mir, hatte ja die Schulbesuchsbestätigung meines Kindes dabei. Aber da habe ich mich zu früh gefreut: die Gute meinte, ich werde mir das noch ansehen, aber sie glaube nicht, dass sie das im Nachhinein noch auszahlen könne!!!!

Bis dato habe ich nichts erhalten, immerhin sind das so um die € 260,-. Bei € 500,- Notstandshilfe im Monat ist das ein nicht so unwichtiger Betrag für mich!

Was soll ich tun? Steht mir dieses Geld zu, oder zahlt das AMS es nur aus, wenn sie wollen? Danke A. (21.04.09)

Antwort:
sollten sie den zuschlag nicht bekommen legen sie berufung auf den bescheid ein!
sie bestehen darauf, dass sie die bestätigung abgegeben haben!
und lassen sie sich nicht von ahnungslosen oder absichtlich nervenden äusserungen reizen! mal abwarten!
das ist gesetzlich geregelt, aber die betroffenen sind verpflichtet mitzuwirken!

daher unbedingt die bestätigungen rechtzeitig bringen. ev. auf kopie bestätigen lassen!



22.04.09 um 11.30 Uhr - von Pe- Dieser "Kurs" ist nicht nur sinn- und niveaulos, sondern auch kontraproduktiv und würdelos ist.


Sehr geehrter Herr Moser,

es freut mich diese Seite "Soned!" gefunden zu haben.

Ich bin vor kurzem zu einen "Kurs" vom AMS per
Rückscheinbrief, ohne mich im vorhinein in irgendeiner Form zu befragen,
genötigt worden.
Dieser "Kurs" wurde mir willkürlich, d.h. ohne Bedachtnahme meiner
Qualifikation und Bedürfnisse zugeteilt.
Ich denke, ich brauche Ihnen nicht weiter auszuführen, daß dies nicht
nur sinn- und niveaulos, sondern auch kontraproduktiv und würdelos ist.
Ich habe letzte Woche eine Beschwerde mit Begründung beim AMS eingelegt,
und eine Begründung für diese Zwangsmaßnahme samt zugehörigen
Rechtsgrundlagen angefordert.
Es würde mich sehr, wenn Sie mir in dieser Sache Tipps geben könnten.

Vielen herzlichen Dank! (21.04.09)

Antwort:
Sollten sie Ablehnen und mit einer Sperre sanktioniert werden, legen sie auf den Bezugsperrebescheid Berufung ein!
Niederschrift nicht unterschreiben!

Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über die Kurse ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen. Auch steht ihnen Parteiengehör zu! Sie dürfen ihre Meinung dazu sagen! Das ist anscheinend nicht passiert! Weswegen ich ihrer Berufung grosse Erfolgschancen zubillige!
Viele Berufungen/Sperrverhinderungen waren mit folgendem Spruch erfolgreich!

- Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! - Mir wurde auch kein Parteiengehör zuteil! (ohne Gewähr)

22.04.09 um 9.49 Uhr - von De- Darf mich mein Berater so mir nix dir nix mich einfach fristlos abmelden.


Hallo,
ich hab vor kurzen einen kontrolltermin des AMS verpasst und mein berater drohte mir bei der neu Anmeldung er wird wenn das nochmal passiert mich sozusagen fristlos abmelden und das Sozialamt verständigen damit sie mir mein geld streichen . Meine frage ist jetzt
Darf mich mein Berater so mir nix dir nix mich einfach fristlos abmelden.
und was kann ich gegen die drohung machen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Antwort:
Sie müssen versuchen den Kontrolltermin einzuhalten oder schnellstmöglich wieder melden!
§49 Kontrolltermin sieht vor. Betroffene bei Versäumnis den Bezug bis zur Wiedermeldung zu sperren! Es kommt/kann dann auch bei der Sozialhilfe zu Sanktionen/kommen!



22.04.09 um 1.46 Uhr - von Ni*. - Ich hoffe sie koennen mir Tips geben?


Ich bin durch Zufall auf diese Seite gestossen. Ich hoffe sie koennen mir Tips geben? Ich bin unverschuldet in die Arbeitslosenfalle geraten. ich hatte 2003 einen Autounfall das war der Negative ausloeser.

Antwort:
Wie kann ich ihnen helfen? Sollten sie einen konkreten Anlassfall haben, melden sie sich! Alles Gute!


21.04.09 um 12.55 Uhr - von H. Wi.- Hatte heute meinen "Ausprache" Termin -
- Mein Berater völlig verwundert - um was es ginge!?
- Der Kampf geht weiter!!!!


hallo christian!

ich hatte heute meinen termin wegen der "ausprache". pünktlich - wie mir frau ombubdsfrau se. vorgeschlagen hatte - erschien ich und meine begleitperson zun vereinbarten termin! nach kurzer wartezeit sass ich meinem berater hrn. k. gegenüber. auf meine frage ob die besprechung hier stattfindet oder in einem anderen büro, sagte er völlig verwundert um was es ginge. nach meiner aufklärung und seiner durchsicht der mails, war er kurz sprachlos und sagte er weiss von nichts und ist erst seit gestern montag wieder im büro nach einem urlaub. etwas erstaunt über die perfekte interne kooperation dieser "servicedienststelle" sagte ich - der termin ist von der frau se. mit mir so vereinbart, in anwesenheit des stellvertretenden leiter des ams linz und herrn m.. stimme aus dem nebenbüro - der herr m. ist auf urlaub! er selbst konnte dieses mail nirgends finden (wurde ihm von mir heute übermittelt!!!!)

da ich mit hrn. k. immer ein halbwegs gutes verhältnis im bezug der bisherigen "beratertätigkeit" hatte blieb ich ruhig und fragte was jetzt werden soll. er rief der stv. leiter hrn. g. an und bekam zur antwort - nicht anwesend ist in einer externen besprechung.

schon etwas sauer über die "fähigkeiten" der ams-mitarbeiter - von der frau ombudsfrau abwärts - fragte ich - und jetzt?

etwas ratlos wirkend machte mir hr. k. folgenden vorschlag. termin 7. 5. 2009 - terminbestätigung 4. 5. 2009 da er ja nicht wissen kann ob alle beteiligten anwesend sind ;) no na!

ein *haufen sondergleich, aber leider mit der macht ausgestatten existenzen zu vernichten!!!

Ich frage mich auch, ob dies zu einer verschleppungstaktik gehört und ob ich davon auch die anderen adressaten meiner beschwerdemail informieren soll. was würdest du mir raten christian?

der kampf geht weiter!!!!
grüsse aus linz h.

21.04.09 um 16.25 Uhr - von H. Wi. - Schreiben an die OÖ-AMS Ombudsfrau
Sehr gehrte Frau Dr.in Se.
Der von uns vereinbarte Termin ist heute aus folgenden Gründen des AMS nicht zu Stande gekommen:
Mein Berater Hr. K. wusste nichts davon - aus dem wohlverdienten Urlaub zurückgekommen.
Herr M. ist im Urlaub!
Nach einem Telefonat von Herrn K. während des Termins, stellte sich heraus, dass auch Herr G. sich in einer Besprechung befindet.
Die Vereinbarungen, welche mit Herrn K. getroffen wurden, entnehmen Sie bitte Ihrer internen Kommunikation!

Mit dem Ersuchen um eine Stellungnahme Ihrerseits
verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
H. Wi.



21.04.09 um 12.53 Uhr - von Ge. Le. - die tatsachen beim wort nennen!


finde gut das du die tatsachen beim wort nennst!!!


21.04.09 um 11.58 Uhr - von Jo. F. - Wie kann es sein, dass man sich in einen freien Land wie Österreich Zwangsmaßnahmen aussetzen muss ?


Guten Tag Herr Moser!

Ich habe da mal eine Frage und zwar ich kann abslut nicht verstehen wie es sein kann in einen Land wie Österreich ich betone in einen freien Land , das man sich Zwangsmaßnahmen aussetzen muss ? Wie kann es sein das das AMS Leute in Zwangskursen schickt ohne danach zu fragen ob man überhaupt will und ohne seiner zustimmung und dann auch noch sanktioniert mit Geldsperre und das alles in einen freinen Land Österreich? Warum unternimmt keiner was oder warum wird dem AMS nicht auf die Fingern geklopft für die Frechheiten das es sich anmaßt? Wiso ist so was überhaupt möglich und das ja schon über etliche Jahre ohne das wirklich was pasiert? Soweit ich weiß macht das das AMS schon über ja fast 10 Jahre so und nichts pasiert? Wie kann man die schweinereien abstellen ? Finden sie nicht das es langsam Zeit wird das sich das langsam was ändern soll? In meinen Augen sind das ja Stasi methoden und sonst nichts ,also jemanden zu was Zwingen und das in einen freinen Land sind für mich nch!
ts anderes als Stasi methoden. Es ist ein großes Verbrechen an die Menschheit und das nur deshalb weil eben ein paar AMS Mitarbeiter keine Eier haben nein zu sagen .......traurig Österreich sage ich nur ..Ach übrigens ich habe ihre Fleier verteilt und das nicht grade wenige ich hoffe sie haben nichts dagegen? Auf das sich bald was ändert wird und diese Zwangsmaßnahmen bzw. diese Menschenvernichtung aufhören ..........

Antwort:
Danke fürs Werbung machen! Ja bitte weiter so!


21.04.09 um 9.35 Uhr - von Su*. - Meiner Berufung wurde stattgegeben!
- Antrag auf Notstandshilfe!


Hallo,
Meiner Berufung zum unten stehenden Fall wurde nach fast zwei Monaten Wartezeit stattgegeben!
Ich habe ein Schreiben von 13 Seiten erhalten, es wurde mein ganzer Fall nochmals geprüft und von der ersten Inanspruchnahme erneut aufgerollt. Interessant war auch, dass Telefongespräche, die ich mit der leitenden Stelle geführt habe, ebenfalls im Bescheid niedergeschrieben waren.
Ich habe mich in meiner Berufung auf die "eine Gesamtdauer von drei Monaten nicht überschreitende Ausbildung bezogen". Das hätte auch gegolten, denn laut Begründung gelten die drei Monate ab dem Tag der Antragstellung. Bei mir wurden aber die drei Monate um einen Tag übertreten (was eigentlich nicht ganz stimmt).
Schlussendlich hat aber eine neue Berechnung der Anwartschaft dazu geführt, dass der Berufung stattgegeben wurde. Wie diese berechnet wurde, ist mir nicht ganz klar.
Irgendwie komisch, dann hätt ich ja schon früher einen Antrag stellen sollen? Ich war nämlich im Oktober 2008 (da hab ich noch regulär studiert) beim AMS und hab mich über meine Lage erkundet. Mir wurde damlas vom selben Betreuer gesagt, dass wenn ich inskribiert bin ... der Antrag abgelehnt werden würde. Naja, auf alle Fälle bin ich froh, dass alles noch einen guten Ausgang hatte und meiner Berufung stattgegeben wurde.

Schöne Grüße

Antwort:
Danke für die Rückmeldung!
AMS-Haftung


 
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