Urlaub im Inland?
Ein Urlaub im Inland ist kein Ruhenstatbestand im ALVG, schließt also
definitiv nicht vom Bezug aus. Theoretisch kann der Berater natürlich einen
Meldetermin auf dem AMS des Urlaubsortes vereinbaren. Wird aber nie gemacht,
vielzuviel Aufwand.
Urlaub im Ausland?
Übrigends ist auch ein durchgehender Bezug bei Auslandsaufenthalt möglich: Bei einem
Urlaub mit Kindern, wenn der Urlaub noch im letzten Dienstverhältnis gebucht wurde.
Achtung:
Ich weiß nicht, ob das mit der Nachsicht bei Auslandsaufenthalt bei Buchung im DV, nicht schon wieder geändert wurde. 2.01.2007
AMS-Mitarbeiter
21.08.10 von St. M. - bezüglich Urlaub bei laufendem Arbeitslosengeld
sei gesagt das es ein Formular \"Veränderungsmeldung\",\"Nachsicht vom Ruhen bei Auslandsaufenthalt\" gibt. Dort wird der Zeitraum eingetragen in dem man den Urlaub macht und die Sache ist OK. Die Sachbearbeiterin sagte mir das dies nur gehen würde, wenn man den Urlaub schon vor dem Ersten Tag des Arbeitslosengeld Bezuges gebucht hat. Es wurde die Kopie der Buchungsbestätigung verlangt, damit man das Datum nachvollziehen kann. Weitere Möglichkeiten wären : der Arbeitssuche (nachweislich), der Teilnahme an einer Ausbildung, der Entbindung der Gattin/Lebensgefährtin, der eigenen Eheschliessung, der Eheschliessung eines Kindes/Stief oder Adoptivkindes, der Eheschliessung eines Bruders/einer Schwester, der Verlassenschaftsabhandlung nach einem Verwandten bei Vorliegen notarieller/behördlicher Einladung, des Ablebens meiner/meines, eines Wohnungswechsels mit eigenem Mobiliar, des Wegfalls der ständigen Betreuungsperson meines Kinde!
s, Weihnachten, Ostern, Pfingsten. Ich hoffe ich konnte damit die Seite (Urlaub) ein bisschen aktualisieren. (20.08.10)
Antwort:
Ohne Gewähr! - Danke!
"MIndestsicherung 2 Wochen Urlaub" (31.07.12) - (ohne Gewähr)
Bin ich trotz Bezugssperre versichert?
Die Versicherungsleistung bleibt trotz Bezugssperre aufrecht. Es kommt vor das diese eingestellt wird. - Eine Rücksprache mit AMS und Krankenversicherung behebt diesen (>"Irrtum"<) / diese ABSICHT!.
>Was ist zu tun bei widerrechtlichen KK.-Abmeldung.
Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
Versichert - Schutzfrist
Antwort: AMS-Mitarbeiter3
1 sobald Alg oder NH gezahlt wird (und sei sie auch noch so gering) besteht eine "eigene" Krankenversicherung!:
2 Die"Schutzfrist" bei Ausscheiden aus der Pflichtversicherung wurde mit 1.1.06 auf sechs Wochen verlängert!:
Leistungssperre während des Arbeitslosengeldbezugs auch bei kurzen Auslandaufenthalt! - Stundenweise
Asvg. § 122. (4) Leistungen werden nach Abs. 2 Z. 2 nicht mehr gewährt, sobald
der Erwerbslose auf Grund dieses Bundesgesetzes oder auf Grund
anderer gesetzlicher Vorschrift in der Krankenversicherung
versichert ist oder wenn sich der Erwerbslose ins Ausland begibt.
Telephonische Auskunft von der OÖGKK!
Sobald sie sich im Ausland aufhalten verlieren sie den Leistungsanspruch!
Auch Sonntags wie auch Stundenweise!
(Anm.: "Arbeitslose sind Täter und müssen bestraft werden!")
"während der Arbeitslosigkeit nicht ins Ausland fahren ? Verbot diskriminiert!" ? (27.09.07)
2010 - Anderslautend: "Versichert - Ja, Krankengeld - Nein"?
Wenn Sie ins Ausland reisen, meldet Sie das AMS ab und somit ist dann die Pflichtversicherung beendet, es besteht allerdings noch eine 6 wöchige Schutzfrist.
RÜCKFRAGE:
Wenn ich aber ins Ausland reise/fahre/gehe, ohne mich vom AMS abzumelden und mir passiert dort etwas, habe ich dann auch den Krankenversicherungsschutz? Danke für aufrichtige Antwort!
Mit Abmeldung vom AMS war mir ihre Antwort bewusst für die ich mich bedanke!
OÖGK-Antwort
In der Schutzfrist haben Sie Anspruch auf Sachleistungen (Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte,...) Somit besteht der Versicherungsschutz für 6 Wochen nach Beendigung eine Dienstverhältnisses bzw. über AMS.
Freundliche Grüße
B. O.
OÖ Gebietskrankenkasse
FORUM GESUNDHEIT
Kundenservice-Center
Freundliche Grüße
Anmerkung: OHNE GEWÄHR (15.06.10)
Vermittlung von "geringfügiger Beschäftigung"
Normalerweise sollen gerinfügige Beschäftigungen (Entlohnung unter 335,???)...nicht in die EDV des AMS und auch nicht vermittelt werden. Passieren tuts dann doch tatsächlich ab und zu. Sperren können keine verhängt werden, schon allein deshalb nicht, weil eine geringfügige Beschäftigung ja die Arbeitslosigkeit nicht beenden würde. Man muß da aufpassen, weil viele Leute die Begriffe "Teilzeitstelle" und "geringfügige Beschäftigung" nicht richtig unterscheiden.
AMS-Mitarbeiter
Ladung am Samstag?
Zur Einladung für einen Samstag: Einladungen für Maßnahmen erfolgen dann
mit RSA, wenn das Nichtnachkommen dieses Termines auch rechtliche Folgen
haben soll. Also auf jeden Fall erhöhte Vorsicht!. Grundsätzlich kann man
sich natürlich keinesfalls darauf berufen, daß man am Samstag nicht arbeiten
muß oder kann. Es gibt ja auch Berufe wo Samstagarbeit normal ist wie im
Verkauf, Friseur oder im Gastgewerbe. Zwar wird bei der Prüfung der
Verfügbarkeit nur die Zeit zwischen Mo-Fr herangezogen, aber das ist wieder
eine andere Baustelle und man kann deshalb daraus nicht schließen, daß die
Einladung für einen Samstag nicht zumutbar sein kann. Ging die Einladung an
eine Dame, die bisher üblicherweise nicht in einem Beruf mit Samstagsarbeit
gearbeitet und Kinderbetreuungspflichten hat, im Betreuungsplan eine Arbeit
von Montag bis Freitag vereinbart ist, kann sie es mit dem Argument der
fehlenden Kinderbetreuung für einen Samstag schon versuchen. Erfahrungswerte
gibts da keine, da es nicht üblich ist
AMS-Mitarbeiter
Kinderbetreuung?
Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe hat nur, wer der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Unter Berücksichtigung der Wahrnehmung Ihrer gesetzlichen Betreuungspflichten müssen Sie auf jeden Fall für eine Beschäftigung im Ausmaß von 16 Wochenstunden zur Verfügung stehen. Erfordert die Betreuung von Familienangehörigen einen solchen zeitlichen Umfang, dass dies auch eine Beschäftigung von 16 Stunden in der Woche ausschließen würde und kann der/die Arbeitslose nach den tatsächlichen Verhältnissen diese Pflege nicht an andere Personen übertragen, liegt Verfügbarkeit im Sinne der Bestimmungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz nicht vor.
von RA. - erhöhter Betreuungsaufwand
Manchmal erfordern Kinder einen erhöhten Betreuungsaufwand, wenn sie behindert sind. Aber auch bei Entwicklungsstörungen wie z.B. Lese- und Rechtschreibschwächen (hat nichts mit verminderter Intelligenz zu tun!) reicht die institutionelle Therapie nicht aus, um dem Handicap entgegenzuarbeiten. Die Eltern werden in einem erhöhten Maße gebraucht. Wenn die Eltern nun arbeitslos und nur eingeschränkt verfügbar sind, ist dies dem AMS durch ein Gutachten eines dafür zuständigen Experten (PsychologIn, PsychiaterIn) mitzuteilen. Es soll eine genaue Situationsschilderung an das AMS erfolgen: Ausmaß des Betreuungsbedarfs, ist ein Hort da mit für die Lernstörung ausgebildeten Kräften verfügbar, sind andere Personen für die Betreuung des Kindes da. In solchen Fällen liegen oft in besonderer Weise berücksichtigungswürdige Umstände vor, die einer Nachsicht seitens des AMS erfordern. Das kann durchaus auch heißen, dass die Mutter bzw. der Vater auch nicht im sonst bei Personen mit Kindern im Volksschulalter üblichen Ausmaß von 16 Stunden verfügbar ist. Sollte im AMS-Betreuungsplan die eingeschränkte Verfügbarkeit des Elternteils nicht in entsprechender Weise berücksichtigt worden sein, kann er jederzeit korrigiert werden. wird. Das ist in jedem Fall möglich, es handelt sich im keinen Vertrag.
Kinderbetreuungsbeihilfe
weiter zu Betreuungspflichten
Ab wann einen neuen Antrag?
>Bei 63 Tagen Unterbrechung einen neuen Antrag<
Nach Krankheit, Ausland, kurzfristigem DV auf jeden Fall. Hat man DLU
erhalten und noch einen Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilferest, dann
braucht man auch bei einer Unterbrechung über 62 Tagen keinen neuen Antrag.
Sagt Ihnen normalerweise der Berater, manchmal wenns unübersichtlich ist, wird
das auch übersehen, der Antrag wird dann rückdatiert.
AMS-Mitarbeiter:
Gibt`s bei Kündigung in der Probezeit eine Sperre?
Eine Lösung in der Probezeit kann zu keiner Sperre gem. §11 führen, vorausgesetzt es war eine Probezeit vereinbart. Hat der Arbeitnehmer einen Dienstvertrag wo eine Probezeit vereinbart wurde, kann es keine Sperre geben, selbst dann nicht, wenn der DG auf der Arbeitsbescheinigung einen anderen, für eine Sperre relevanten Grund draufschreibt.
Wenn er einen Dienstvertrag hat, indem eine Probezeit vereinbart wurde, kann er das Dienstverhältnis in der Probezeit selbstverständlich lösen. Bei einer einvernehmlichen Lösung kann es auch keine Sperre nach §11 geben. Sperren nach § 11 gibts nur bei Lösung durch den Dienstnehmer (außerhalb der Probezeit, oder wenn keine Probezeit vereinbart wurde), bei fristloser Entlassung und bei (ungerechtfertigtem) vorzeitigen Austritt.
Über eine andere Rechtsmeinung - Doch Sperre?
Ja, im Gesetz ist das nicht festzumachen. Offensichtlich haben da die
Juristen in den Landesgeschäftsstellen unterschiedliche Auffassungen und es
wird der §11 in den verschiedenen Bundesländern in der Praxis
unterschiedlich ausgelegt.
Mir ist natürlich nur die gängige Praxis in Oberösterreich bekannt, da wird
eine Kündigung in der Probezeit nicht sankioniert sondern nur bei
unberechtigtem vorzeitigen Austritt, Lösung Dienstnehmer und fristloser
Entlassung. Daß damit der §10 unterlaufen wird, das ist schon klar. Deshalb
wurde in Beschäftigungsprojekten bei uns generell keine Probezeit
vereinbart.
Meine private Meinung: Das ganze hat einen arbeitsrechtlichen Hintergrund.
Während der Probezeit kann bekanntlich das Dienstverhältnis ohne Angabe von
Gründen von beiden Seiten gelöst werden. Da ist es durchaus nicht unlogisch,
daß das AMS dann nicht nachträglich Gründe prüfen muß.
Man muß die Meinung des Ombudsmannes respektieren, ich habe leider keine
Ahnung, ob diese Ausführungen theoretisch sind, oder ob es tatsächlich
Landesgeschäftsstellen gibt, die eine Lösung in der Probezeit sanktionieren.
AMS-Mitarbeiter
Es lässt sich in diesem Punkt keine österreichweite Auskunft erteilen, die mit Sicherheit vor einer Sperre schützt.
Darum sollte dieses Argument gebraucht werden, wenn ein Dienstverhältnis aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist!
23.03.2007
Eine Sperre nach § 11 AlVG kann immer nur für 4 Wochen verhängt werden!
________________________
Eine Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers während der Probezeit kann
durchaus Probleme bereiten.
Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser
4.04.2007
Massnahme als Dienstverhältnis
mit Arbeitslosengeld oder Notstand als Entlohnung verstösst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist daher rechtswidrig!
( auch wenn es zusätzlich ein Taggeld gibt! )
.....Dies verstößt - unterstellte man mit der belangten Behörde, dass eine Zuweisung
zu einem "echten" Arbeitsverhältnis erfolgt sei - schon vom Konzept her gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der eine an den tatsächlichen Diensten orientierte Entlohnung verlangt und willkürliche Differenzierungen zwischen Arbeitnehmern verbietet.
Wieviel Stellenangebote darf das AMS in einer Woche vergeben ?
Bei der Zuweisung von Stellen gibts sicher kein Limit. Wo es ein Limit gibt, das ist beim Vorschreiben von Eigenbewerbungen. Da ich Eigenbewerbungen selten bis nie vorschreib, weiß ichs gar nicht auf Anhieb. Glaube mich zu erinnern, daß es 3 Eigenbewerbungen/Woche sind.
Wie lange können Eigenbewerbungen(§9) vorgeschrieben werden.
Es gibt aber eine physikalische Grenze bei Stellenzuweisungen, kein
Arbeitsloser kann innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zB bei 50 Firmen
vorstellen gehen.
Grundsätzlich gibts keine Limitierung, auch nicht am Vordruck der ausgefüllt
wird, wielang die Eigenbewerbungen vorgeschrieben werden können. Wie gesagt,
ich halt diese Eigenbewerbungen für unfair und verwende sie wirklich nur
dort wo ich das Gefühl hab, daß wer extrem labil ist, also selten bis nie
und ich hab noch nie bei Nichterfüllung eine Sperre gemacht. Allerdings,
wenn mir einer sagt, daß er zu den Eigenbewerbungen nicht fähig ist, nicht
weiß, wie und wo...., dann ist schon klar, daß er sich fürs
Bewerbungstraining "qualifiziert" hat .
50 Vermittlungsvorschläge in der Woche haben sicher nichts mit der Realität
am Arbeitsmarkt zu tun, die wird wohl nie einer bekommen, daher gibts auch
da keine Regelung. Daher in so einem Fall Berater anrufen und Vereinbarung
treffen. Mit 6-10 Bewerbungen in der Woche wird der sehr zufrieden sein.
Sich natürlich irgendwann mal fragen, warum bei so vielen Bewerbungen nichts
rauskommt und das könnte auch außerhalb der Übertrittszeiten ein Argument
fürs Bewerbungstraining sein (oder wie die diversen Kurse in den
verschiedensten Geschäftsstellen auch heißen mögen, ich glaub ihr wisst,
welche Kurse ich meine)
AMS-Mitarbeiter
Unterschrift verweigern wegen datenschutzrechtlicher Bedenken.
Man schreibt etwa folgende Worte:
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das
Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu
streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Langzeitarbeitslosigkeit - Langzeitbeschäftigungslosigkeit
Langzeitarbeitslosigkeit (LZAL) liegt vor, wenn die Arbeitslosigkeit länger als ein Jahr dauert. Bei Unterbrechungen größer 28 Tage (zB durch Schulungsmaßnahmen wie u.a. Deppenkursen) beginnt eine neue Periode der Arbeitslosigkeit
AMS-Mitarbeiter3
Gemessen werden Langzeitarbeitslosigkeit (bis 25 und ab 50 nach 6 Monaten)
Langzeitarbeitslosigkeit wird durch eine Unterbrechung von 28 Tagen beendet.
Daneben wird noch die Langzeitbeschäftigungslosigkeit (LZBL) gemessen. Da fällt man durch eine 62-tägige Unterbrechung aus. Die wird aber durch Schulungen NICHT unterbrochen. Wenn also einer langzeitbeschäftigungslos ist, wird er nicht in Kurse sondern in die (SÖB) Beschäftigungsprojekte geschickt, da das vorgegeben Ziel des AMS die Beschäftigungsaufnahme ist.
AMS-Mitarbeiter
(Parlamentarische Anfrage zur Langzeitarbeitslosigkeit versus Langzeitbeschäftigungslosigkeit)
Wird der Führerschein bezahlt?
Eine heiß diskutierte Frage, wohl in fast jeder Geschäftsstelle.
Richtlinien gibts gar keine, jede Geschäftsstelle entscheidet da autonom, auch nach budgetären Möglichkeiten. Und wenn die Geschäftsstelle (oder der Regionalbeirat) keine Vorgangsweise vereinbart, entscheidet der Berater. Grundsätzlich könnte das AMS den Führerschein bezahlen, nicht nur C,E sondern auch FSB. Die meisten Berater und Geschäftsstellen (und ich) halten es so, daß sie Führerscheine sehr restriktiv oder generell nicht, bzw. wenn, dann nur bei einer (glaubwürdigen!) schriftlichen Einstellzusage einer Firma zahlen. Man fürchtet, und das sicher nicht zu unrecht, ganz einfach die Folgefälle. Denn wenn Du einmal einen Führerschein bezahlst, will den jeder machen, ist auch klar. Vorallem hat man das Problem, daß der Führerschein im Normalfall nichts mit der Zielerreichung des AMS beiträgt, da Führerscheinkurse im Normalfall nicht den Kriterien des AMS genügen, weil es Abendkurse sind. Ist es ein Tageskurs mit mindestens 12 Wochenstunden und Dauer mindestens 28 Tagen standen die Chancen heuer aufgrund des Regierungsprogramms gut. Im Rahmen der beruflichen REHA (Berufswechsel über PVA und AUVA aus ges. Gründen erforderlich) werden Führerscheine in der Regel immer bezahlt. Zu den zwei verschiedenen Behandlungen: Es ist durchaus zu vermuten, daß man vom AMS im Dezember 05 eine ganz andere Auskunft als im Jänner 06 (Beginn des Regierungsprogramms) bekommen hat.
Weiterbildung und Studium?
Es geht nicht um das Recht auf Lernfreiheit, die gibts sowieso, es geht um die Frage, wer dieses Studium finanzieren muß. Da gibts einmal die Möglichkeit des Stipendiums. Ich bin dafür nicht zuständig, aber ich weiß, daß das bei Leuten die schon längere Zeit gearbeitet haben, recht großzügig gehandhabt wird.
Wenn es nachweislich eine reine Abendausbildung (wie Abend-HTL, -AHS, -HAK)) hat das auf den Bezug überhaupt keine Auswirkungen, das ist nebenbei betreibbar.
Bei einem Studium gibts naturgemäß keine festen Ausbildungszeiten. Also geht man von nicht nebenberulich betreibbar und daher am Arbeitsmarkt nicht verfügbar aus.
>> Ausgehend vom § 12(3)f. Alvg: "Als arbeitslos gilt nicht, wer in einer
Schule oder in einem geregelten Lehrgang - so als ordentlicher Hörer einer
Hochschule (....) ausgebildet wird". <<
Man könnte zwar eine Ausnahmegenehmigung gem §12(4) ALVG beantragen
>> § 12(4) "(...) abweichend von Abs.3lit.f "gilt als arbeitslos, wer während
eines Zeitraumes von 12 Monaten vor der Geltendmachung ( Antragstellung)
mindestens 39 Wochen, davon 26 Wochen durchgehend arbeitslosenversichert
beschäftigt war".
Wenn jedoch das Dienstverhältnis zum Zweck der Fortsetzung des Studiums
gekündigt wurde, gebührt kein Arbeitslosengeld Dennoch gilt es zu beachten: Die Verfügbarkeit muss gegeben sein. D.h.: Ich kann( darf, soll) nicht sagen, "ich will keinen Job, ich muss ja studieren, ich will nur Arbeitslosengeld".<<
Fast jede Ausbildung über 5 Wochen wird abgelehnt (Ausnahme soweit mir bekannt sind Berufsschulen).
>> Ausbildung im Rahmen von 5 Wochen: Hier handelt es sich lt. Vwgh Erkenntnis
um Ausbildungen, die im Rahmen des zustehenden Urlaubs ( also 5 Wochen)
ganztägig gemacht werden können. Aber: Auch hier muss die Verfügbarkeit
gegeben sein. In der Praxis kommt es vor, dass Personen, die
saisonarbeitslos sind, manchmal in diesem Zeitraum von ( oft weniger als) 5
Wochen eine ganztägige Ausbildung auf eigene Kosten absolvieren. <<
Ein anderer Weg wäre, nachzuweisen, daß das Studium tatsächlich nur am Abend ist. Wenn das gelingt, könnte man in der Berufung sicher Erfolg haben, wenngleich die Vermutung naheliegt, daß wegen der Vielzahl der Folgefälle da ein Gang zum VGH nötig sein wird.
Das mit dem verfassungsmäßigem Recht auf Lernfreiheit (gibts die überhaupt in der Verfassung?) ist Schmafu und völlig uninteressant, das hat mit der Voraussetzung für den Arbeitslosengeld überhaupt nichts zu tun.
Eine weitere Möglichkeit wäre noch eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen, wenn der erlernte und ausgeübte Beruf (Voraussetzung wird wohl ein Berufsschutz sein) nicht mehr ausgeübt werden kann und PVA oder AUVA (nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) dem Studium zustimmen. Machen sie in sehr, sehr extremen Ausnahmefällen extrem selten bis nie.
>> Im Pfeil Korrektur 13.03.2007 <<
Zusatzfrage
ab wann(welcher uhrzeit) am nachmittag könnte ich \"gefahrlos\" ein seminar inskribieren, um als nebenberuflicher schüler zu gelten??? die finanzierung wär kein problem; wäsche hab ich genug, eine liste der öffentlichen ausspeisungen in der pazmanitengasse7 geholt, studiengeld und miete werden falls kein regulärer job greifbar durch mcjobs in den ferien finanziert. fürs erste würden nur vorlesungen und seminare genommen, die am nachmittag od. abend sind; eventuell vorlesungen am tag, bei denen keine anwesenheitspflicht ist(um die prüfung machen zu können). eine prüfung untertags würde mittels \"zeitausgleich\" gehen, da ich zb am freitag abend karrierestandard, presse und kurier kaufe und bis in die nacht auf stellen durchforste. die sachen am tag mit anwesenheitspflicht würden auf später verschoben, bis wieder ein arbeitsverhältnis da ist. es geht mir jetzt nur um den richtigen zeitpunkt am nachmittag ??
Antwort: AMS-Ombudsmann
Erstmals der Begriff der Verfügbarkeit: Eine /die Verfügbarkeit muss für
mindestens 16 Wochenstunden gegeben sein, und zwar im Rahmen der
üblicherweise auf dem Arbeitsmarkt angebotenen Beschäftigung ( also in der
Regel zwischen 7:00 - 18:00 Uhr). Für touristisch dominierte Gebiete ist die
übliche Arbeitszeit eine andere, als in einem agrarisch dominierten,
dünnbesiedelten Bereich ( s. Fall vom 13.3.07 - die Zeit zwischen 16:00
-24:00 würde ich hier sehr in Zweifel stellen):
Jemand , der studiert, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Es git
auch nicht die Behauptung, nicht aktiv zu studieren ( " ich bin eh nur
inskribiert, aber Vrolesungen und Seminare geh ich eh nicht, Prüfungen mach
ich auch keine") oder die niederschriftliche Erklärung, arbeitswilig bzw.
verfügbar zu sein.
Jetzt könnte von Ihnen das Argument kommen, warum gilt dann die von mir
zitierte Ausnahme ( § 12( 4) Alvg): Hier legt der Gesetzgeber die Überlegung
zugrunde, dass ein Arbeitsloser durch die erforderliche Parallelität von
Studium und Beschäftigung bewiesen hat, dass er imstande ist, das Studium
neben einer Beschäftigung zu betreiben.
Zurückgehend zu dem von Ihnen beschrieben Fall: Wie ich ihn sehe, gebührt
kein Arbeitslosengeld, da eindeutig Studium vorliegt ( "Studiengeld,
Vorlesungen, Seminare...."), auch die Erklärung der Verfügbarkeit würde
nichts nutzen, außer, der Kunde/ die Kundin weist die Paralleität nach (
§12( 4).
Geschützte Bemessungsgrundlage mit Vollendung des 45. Lebensjahr
Die Verringerung des Arbeitslosenbezugs durch die Beschäftigung in einem SÖB ist wie bereits erklärt nicht verhinderbar, erst mit Vollendung des 45. Lebensjahr haben Sie eine geschützte Bemessungsgrundlage, dann kann es nicht mehr weniger werden.
§ 21 (8) ALVG
Hat ein Arbeitsloser das 45.LJ vollendet, so ist ein für die Bemessung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes herangezogenes monatliches Bruttoentgelt auch bei weiteren Ansprüchen auf das Arbeitslosengeld so lange für die Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes heranzuziehen, bis ein höheres Bruttoentgelt vorliegt.
Soweit das Gesetzeschinesisch.
Auf deutsch: Ein Arbeitsloser über 45 kann sich, wenn er einen neuen
Anspruch erwirbt, nicht mehr verschlechtern.
15.02.10 - Geschützte Bemessungsgrundlage bedeutet, dass jene Bemessungsgrunglage geschützt wird, die bei einem Bezug nach dem 45. Lebensjahr angewandt wurde.
Wird z. Bsp. einen Monat / (einen Tag) vor dem 45 Geburtstag in ein DV. vermittelt - so ist diese Bemessungsgrundlage nicht geschützt! - und es kommt zu einer neuen Bemessungsgrundlage!
Bemessungsgrundlagenschutz im Zusammenhang mit dem Kombilohn
(§ 21 Abs. 1 AlVG) (BGBl. I Nr. 114/2005, In-Kraft-Treten mit 1. 1. 2006)
Jahresbeitragsgrundlagen, die einen Zeitraum enthalten, in dem ein Kombilohn (§ 34a AMSG) bezogen wurde, bleiben außer Betracht, wenn diese niedriger als die sonst als Bemessungsgrundlage heranzuziehenden Jahresbeitragsgrundlagen sind. Dadurch wird gewährleistet, dass jüngere Personen unter 25 Jahren, die mit einem Kombilohn im Nied-riglohnbereich beschäftigt waren, im Falle einer neuerlichen Arbeitslosigkeit nach Ende dieser Beschäftigung kein geringeres Arbeitslosengeld erhalten als zuvor. Für ältere Per-sonen ab 45 Jahren ergibt sich dies auch auf Grund der Wahrung der Bemessungsgrundlage.
Kur?
Bin ich während einer Kur krankenversichert und bekomme weiter Arbeitslosengeld?
Bei einer Kur wird ab dem 1. Tag, meistens aber ab dem 4. Tag Krankengeld von der Gebietskrankenkasse gewährt. Nach der Kur mit der Krankenstandsbescheinigung beim AMS vorsprechen. Der Arbeitslosen(Notstandshilfe)bezug wird für den Zeitraum des Krankenstandes unterbrochen.
Die Versicherungsleistung besteht auch während der Kur!
Dienstverhältnis ablehnen.
Kann man ein Dienstverhältnis ablehnen wenn weder über Arbeitszeit noch
Höhe des \'Gehalts\' informiert wird?
Eindeutig ja; frau oder auch man kann ein solches
Dienstverhaeltnis ablehnen. Laut § 2
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (siehe Anhang) besteht ein Recht
des/der ArbeitnehmerIn auf einen sogenannten Dienstzettel der genau diese
beiden Dinge (und noch einiges mehr) beinhalten muss. § 7 Abs 3
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 normiert, dass die einschlägigen
gesetzlichen (und kollektivertraglichen) Bestimmungen einzuhalten sind
(siehe Anhang) und das AVRAG ist ganz sicher eine solche.
Ähnliche Bestimmungen finden sich auch im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
(siehe Anhang) und in § 11 (4) heißt es ausdrücklich: „Verweigert der
Überlasser die Ausstellung des Dienstzettels oder entspricht dieser nicht
der Vereinbarung, so ist die Arbeitskraft nicht verpflichtet, der
Überlassung Folge zu leisten.“
Beachte auch § 2b AVRAG: Befristet eingestellte DienstnehmerInnen dürfen
gegenüber den unbefristet angestellten nicht benachteiligt werden. Sie sind
von einer frei werdenden unbefristeten Stelle im selben Betrieb zu
informieren - hier ist das Feld doch wirklich sehr weit, auf der Einhaltung
mir zustehender Rechte zu bestehen, nach dem Motto „Wie Du mir, so ich Dir
…“
Solidaritätsgruppe
Bei Sperre zur Verfügung stehen?
Muss man bei einer Sperre dem AMS zur Verfügung stehen?
Zuweisungen in Maßnahmen kann es nicht geben, wenn doch ists
eine Überschneidung oder ein Irrtum. Zuweisungen auf Stellen sehr wohl, da
man arbeitssuchend vorgemerkt bleibt. Wenn man denen nicht nachkommt, kanns
keine Konsequenzen geben.
Berufung
Gegen Bescheide der regionalen Geschäftsstellen ist eine Berufung an die Landesgeschäftsstelle zulässig und bei den zuständigen regionalen Geschäftsstellen einzubringen. Unbedingt zu enthalten hat eine Berufung die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet, sowie einen begründeten Berufungsantrag.
( Entweder eingeschrieben aufgeben, oder bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle abgeben und auf einer Kopie bestätigen lassen. )
Gleichzeitig mit der Berufung ist ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem. § 56 Abs. 2 AlVG dringend zu empfehlen.
Wortlaut: „Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.“
>Bei einer vorläufigen "rechtswidrigen" Bezugssperre Bescheid verlangen und sofort (innerhalb 4 Wochen) Berufung an das Bundesverwaltungsgericht (AMS-Geschäftsstelle leitet weiter) einlegen./ Beschwerde erheben - Die ist kostenfrei.
Berufung besser
Beschwerde erheben (wko-Info)
Zumutbarkeitsbestimmung
Arbeitswilligkeit
§ 9. (1) Arbeitswillig ist, wer bereit ist, eine durch die regionale Geschäftsstelle oder einen vom Arbeitsmarktservice beauftragten, die Arbeitsvermittlung im Einklang mit den Vorschriften der §§ 2 bis 7 des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG), BGBl. Nr. 31/1969, durchführenden Dienstleister vermittelte zumutbare Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis als Dienstnehmer im Sinn des § 4 Abs. 2 ASVG anzunehmen, sich zum Zwecke beruflicher Ausbildung nach- oder umschulen zu lassen, an einer Maßnahme zur
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen, von einer sonst sich bietenden Arbeitsmöglichkeit Gebrauch zu machen und von sich aus alle gebotenen Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung zu unternehmen, soweit dies entsprechend den persönlichen Fähigkeiten zumutbar ist.
(2) Eine Beschäftigung ist zumutbar, wenn sie den körperlichen Fähigkeiten der arbeitslosen Person angemessen ist, ihre Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährdet, angemessen entlohnt ist, in einem nicht von Streik oder Aussperrung betroffenen Betrieb erfolgen soll, in angemessener Zeit erreichbar ist oder eine entsprechende Unterkunft am Arbeitsort zur Verfügung steht sowie gesetzliche Betreuungsverpflichtungen eingehalten werden können. Als angemessene Entlohnung gilt grundsätzlich eine zumindest den jeweils anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung entsprechende Entlohnung. Die zumutbare tägliche Wegzeit für Hin- und Rückweg beträgt jedenfalls eineinhalb Stunden und bei einer Vollzeitbeschäftigung jedenfalls zwei Stunden. Wesentlich darüber liegende Wegzeiten sind nur unter besonderen Umständen, insbesondere wenn am Wohnort lebende Personen üblicher Weise eine längere Wegzeit
zum Arbeitsplatz zurückzulegen haben oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden, zumutbar.
(3) In den ersten 100 Tagen des Bezuges von Arbeitslosengeld auf Grund einer neu erworbenen Anwartschaft ist eine Vermittlung in eine nicht dem bisherigen Tätigkeitsbereich entsprechende Tätigkeit nicht zumutbar, wenn dadurch eine künftige Beschäftigung im bisherigen Beruf wesentlich erschwert wird. In den ersten 120 Tagen des Bezuges von Arbeitslosengeld auf Grund einer neu erworbenen Anwartschaft ist
eine Beschäftigung in einem anderen Beruf oder eine Teilzeitbeschäftigung nur zumutbar, wenn das sozialversicherungspflichtige Entgelt mindestens 80 vH des der letzten Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld entsprechenden Entgelts beträgt. In der restlichen Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld ist eine Beschäftigung in einem anderen Beruf oder eine Teilzeitbeschäftigung nur zumutbar, wenn das sozialversicherungspflichtige Entgelt mindestens 75 vH des der letzten Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld entsprechenden Entgelts beträgt. Entfällt im maßgeblichen Bemessungszeitraum mindestens die Hälfte der Beschäftigungszeiten auf Teilzeitbeschäftigungen mit weniger als 75 vH der Normalarbeitszeit, so ist während des Bezuges von Arbeitslosengeld eine Beschäftigung in einem anderen Beruf oder eine Teilzeitbeschäftigung nur zumutbar, wenn das sozialversicherungspflichtige Entgelt mindestens die Höhe des der letzten Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld
entsprechenden Entgelts erreicht. Der besondere Entgeltschutz nach Teilzeitbeschäftigungen gilt jedoch nur, wenn die arbeitslose Person dem Arbeitsmarktservice Umfang und Ausmaß der Teilzeitbeschäftigungen durch Vorlage von Bestätigungen ehemaliger Arbeitgeber nachgewiesen hat. Ist die Erbringung eines solchen Nachweises mit zumutbaren Bemühungen nicht möglich, so genügt die
Glaubhaftmachung.
(4) Zumutbar ist eine von der regionalen Geschäftsstelle vermittelte Beschäftigung auch dann, wenn eine Wiedereinstellungszusage von einem früheren Arbeitgeber erteilt
wurde oder sich die arbeitslose Person schon zur Aufnahme einer Beschäftigung in Zukunft verpflichtet hat (Einstellungsvereinbarung).
(5) Die arbeitslose Person ist zum Ersatz eines allfälligen Schadens, der aus der Nichterfüllung der Einstellungsvereinbarung wegen Antritt einer anderen Beschäftigung entstanden ist, nicht verpflichtet. Sie soll jedoch dem früheren Arbeitgeber ihr
Abstandnehmen vom Wiederantritt der Beschäftigung vor dem Wiederantrittstermin bekannt geben. Ansprüche aus einem früheren Arbeitsverhältnis, auf die die arbeitslose Person anlässlich der Beendigung nur wegen der erteilten Wiedereinstellungszusage oder nur wegen der geschlossenen Wiedereinstellungsvereinbarung verzichtet hat, leben wieder auf, wenn sie dem früheren Arbeitgeber ihr Abstandnehmen vom Wiederantritt der Beschäftigung vor dem Wiederantrittstermin bekannt gibt.
(6) Wenn in Folge eines Wiedereinstellungsvertrages oder einer Wiedereinstellungszusage Ansprüche aus dem beendeten Arbeitsverhältnis nicht oder nicht zur Gänze erfüllt worden sind, so werden diese spätestens zu jenem Zeitpunkt fällig, zu dem die arbeitslose Person ihre Beschäftigung gemäß dem Wiedereinstellungsvertrag (der Wiedereinstellungszusage) hätte aufnehmen müssen, sofern durch Gesetz nicht anderes bestimmt ist. Verjährungs- und Verfallfristen verlängern sich um den Zeitraum
zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem vereinbarten Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Beschäftigung.
(7) Als Beschäftigung gilt, unbeschadet der erforderlichen Beurteilung der Zumutbarkeit im Einzelfall, auch ein der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienendes Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines
Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes (GBP), soweit dieses den arbeitsrechtlichen Vorschriften und den in den Richtlinien des Verwaltungsrates geregelten Qualitätsstandards entspricht. Im Rahmen dieser Qualitätsstandards ist jedenfalls die gegebenenfalls erforderliche sozialpädagogische Betreuung, die Zielsetzung der mit
dem Arbeitsverhältnis verbundenen theoretischen und praktischen Ausbildung sowie im Falle der Arbeitskräfteüberlassung das zulässige Ausmaß überlassungsfreier Zeiten und die Verwendung überlassungsfreier Zeiten zu Ausbildungs- und Betreuungszwecken
festzulegen.
(8) Wenn im Zuge von Maßnahmen des Arbeitsmarktservice Arbeitserprobungen stattfinden, so haben diese Arbeitserprobungen den in den Richtlinien des Verwaltungsrates geregelten Qualitätsstandards zu entsprechen. Arbeitserprobungen dürfen nur zur Überprüfung vorhandener oder im Rahmen der Maßnahme erworbener
Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Einsatzmöglichkeiten in einem Betrieb eingesetzt werden und eine diesen Zielen angemessene Dauer nicht überschreiten. Bei Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hat das Arbeitsmarktservice der arbeitslosen Person die Gründe anzugeben, die eine Teilnahme an einer derartigen Maßnahme
als zur Verbesserung der Wiederbeschäftigungschancen notwendig oder nützlich erscheinen lassen, so weit diese nicht auf Grund der vorliegenden Umstände wie insbesondere einer längeren Arbeitslosigkeit in Verbindung mit bestimmten bereits zB im
Betreuungsplan (§ 38c AMSG) erörterten Problemlagen, die einer erfolgreichen Arbeitsaufnahme entgegen stehen, als bekannt angenommen werden können. Eine Maßnahme zur Wiedereingliederung kann auch auf die persönliche Unterstützung bei der Arbeitssuche abzielen.