> für Fairness > Rechts-Information > Berufsunfähigkeit - BBRZ

 
 
 

"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?".
>"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines
individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?"
>"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung"
(13.10.14)

VwGH:
"U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)

Patientenrechte (Patientencharta
) - "Sehr interessant auch im Bezug aufs Rehageld?"
Art. 17 (Patienten und Patientinnen dürfen nur mit ihrer Zustimmung behandelt werden.)

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Berufsunfähigkeitprüfung! - arbeitsmedizinischen Dienst im BBRZ

Ich habe zur Sache der Berufsunfähigkeit Informationen bei der Volksanwaltschaft eingeholt.

Wenn das AMS begründete (nicht willkürlich und zu Disziplinierungszwecken) Zweifel an der Arbeitsfähigkeit eines Arbeitslosen hat, darf es eine medizinische Abklärung verlangen. Hier regeln § 8 der Menschenrechtskonvention (Eingriffe ins Privatleben) als auch höchstgerichtliche Erkenntnisse die Wahrung der Verhältnismäßigkeit und den Schutz der Privatperson.

Im AlVG ist aber nicht festgelegt, wie diese Untersuchung zu organisieren ist. § 18 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes sieht folgendes vor:

§ 18. (1) Die Behörde hat sich bei der Erledigung von Verfahren so viel als möglich einfacher, rascher und kostensparender Erledigungsformen zu bedienen.

Und das AVG sagt über die Beiziehung von Sachverständigen:

Fundstelle
BGBl.Nr. 51/1991 zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 471/1995

Typ BG - §/Artikel/Anlage § 52 - Inkrafttretedatum 19980701-Außerkrafttretedatum 99999999
Abkürzung AVG

Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren

Text
Sachverständige

§ 52. (1) Wird die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige
notwendig, so sind die der Behörde beigegebenen oder zur Verfügung
stehenden amtlichen Sachverständigen (Amtssachverständige)
beizuziehen.
(2) Wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen oder es
mit Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist, kann die
Behörde aber ausnahmsweise andere geeignete Personen als
Sachverständige (nichtamtliche Sachverständige) heranziehen.
(3) Liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht vor, so kann die
Behörde dennoch nichtamtliche Sachverständige heranziehen, wenn davon
eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens zu erwarten ist. Die
Heranziehung ist jedoch nur zulässig, wenn sie von demjenigen, über
dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, angeregt wird und
die daraus entstehenden Kosten einen von dieser Partei bestimmten
Betrag voraussichtlich nicht überschreiten.
(4) Der Bestellung zum nichtamtlichen Sachverständigen hat Folge zu
leisten, wer zur Erstattung von Gutachten der erforderten Art
öffentlich bestellt ist oder wer die Wissenschaft, die Kunst oder das
Gewerbe, deren Kenntnis die Voraussetzung der geforderten
Begutachtung ist, öffentlich als Erwerb ausübt oder zu deren Ausübung
öffentlich angestellt oder ermächtigt ist. Nichtamtliche
Sachverständige sind zu beeiden, wenn sie nicht schon für die
Erstattung von Gutachten der erforderten Art im allgemeinen beeidet
sind. Die §§ 49 und 50 gelten auch für nichtamtliche
Sachverständige.

Anmerkung
Zur Beeidigung vgl. G RGBl. Nr. 33/1868.

Schlagworte
nichtamtlicher Sachverständiger, Fachfrage, Fachkunde, Sachkunde

Gesetzesnummer 10005768 - Dokumentnummer NOR12064988 - Alte DokNr N4199512428O

Je nun: Den Amtssachverständigen kann man sich leider nicht aussuchen.

Früher hat man die Arbeitslosen zum Amtsarzt geschickt. Diese Tätigkeit
ist nunmehr vom arbeitsmedizinischen Dienst im BBRZ übernommen worden,
der als der vom AMS eingesetzte amtliche Sachverständige fungiert.

Nach Auskunft der Patientenanwältin (587 12 04) hat der/die vom
Verfahren Betroffene (Pensionsansuchende oder Arbeitslose/r oder
PatientIn)aber das Recht, auf der Beiziehung eines Facharztes zur
Klärung seiner/ihrer Sache zu bestehen, wenn er/sie dies für
erforderlich erachtet.
Allerdings scheint der arbeitsmedizinische Dienst tatsächlich über
FachärztInnen inklusive PsychiaterInnen zu verfügen, die eine
hinreichende (ich denk, das müsst man im Einzelfall auch prüfen)
Abklärung der Arbeitsfähigkeit vornehmen können. Sie haben sich bei der
Weitergabe des von ihnen erhobenen Befundes auf jene Daten zu
beschränken, die das AMS unbedingt wissen muss, um in der Sache zu
entscheiden: D.i.die Art und Grad der Beeinträchtigung der
Arbeitsfähigkeit. Eine allfällige Weitergabe von Krankheitsdetails
(Einzelne Befunde, stattgehabte Operationen, biographischer Hintergrund
etc.) oder Einzelheiten der Diagnose ist aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht zulässig. Selbstverständlich dürfen auch die Gutachten,
die bei der Einbestellung angefordert werden und die gegebenenfalls von
der/dem Arbeitslosen vorgelegt werden, nicht dem AMS übermittelt werden.

Das Attest der Arbeitsunfähigkeit selbst wird vom AMS ausgestellt. Es
bedient sich dabei der Unterlagen, die von den amtlichen
Sachverständigen geliefert werden.
Dieses Attest hat Bescheidcharakter und kann wie jeder andere Bescheid
über den üblichen Verfahrensweg bis zum VwGH beeinsprucht werden

Zur Auskunftspflicht des AMS: Das AMS muss von sich aus über die
Angelegenheiten, die im Bereich der Behörde liegen, unaufgefordert
Auskunft geben. Dazu braucht man nicht extra fragen.
Das AMS muss aber auch auf Fragen antworten, die nicht unmittelbar in
den Verwaltungsbereich der Arbeitslosigkeit fallen: Z.B. gerade dann,
wenn die Prüfung der Arbeitsfähigkeit ins Haus steht: ob es im
gegebenen Fall ratsam erscheint, einen Pensionsantrag zu stellen, wie
dieser zu stellen ist, wie hoch der Pensionsvorschuss sein wird und
welche Nachteile mit der Stellung des Antrages verbunden sein könnten etc.
Achtung: Diese Fragen müssen von der arbeitslosen Person gestellt
werden. Das Spiel läuft so, die auskunftsuchende Person selbst fragt und
sich nicht darauf verlässt, dass die AMS-Betreuer sie schon von sich aus
über alles Notwendige und Wissenswerte informiert. Man muss auf den
Knopf drücken: von selber spucken sie das nicht aus.

Die beschriebene Auskunftspflicht des AMS könnte man als ungeschriebene
Fürsorgepflicht bezeichnen, denn sie fusst zwar auf keinem Gesetz, folgt
jedoch einem Urteil des Landesgerichts, dass diese Fürsorgepflicht
hervogehoben hat.

In den Fällen, wo die Arbeitsfähigkeit in Zweifel gestellt wird, ist
auch deshalb das Einholen von Informationen durch fleißiges Fragen
unbedingt anzuraten, weil die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch
das AMS den Rausschmiss aus dem Versicherungssystem zur Folge hat, was
heisst, dass man in die Sozialhilfe abgedrängt wird. Die eigeninitiierte
Antragstellung kommt daher der befürchteten Abschiebung der
arbeitsunfähigen Person zum Sozialamt mit allen nachteiligen Folgen
(Anrechnung von Versicherungszeiten für die Pension, verschärfte
Bedarfsprüfung, kein geringfügiger Zuverdienst, Nachteile bei
AMS-finanzierten Bildungsmaßnahmen, keine Geltung des AlVG, schwierige
oder verunmöglichte Rückkehr ins Versicherungssystem...)zuvor.
Ein weitere Vorteil ist darin zu sehen: Pensionierungen werden häufig
nicht auf Dauer, sondern auf 1 oder 2 Jahre befristet gewährt. Wenn die
befristet pensionierte Person nach Ablauf dieser Zeit keinen weiteren
Antrag auf Verlängerung der Pension stellt, kann sie innerhalb eines
Rahmens von bis zu 3 Jahren wieder in die Notstandshilfe zurückkehren
und an ihren Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung anknüpfen.

Das Attest der Arbeitsunfähigkeit setzt voraus, dass jemand mehr als 50%
Einschränkung eines vergleichbaren Menschen aufweist.

Wenns wirklich zur Untersuchung geht, nicht allzu krank zu erscheinen!

Danke an Maria Hintersteiner
29.06.2007

>"BBRZ" - "Es liegt meiner Meinung schon in der Natur der Sache,
dass die Tätigkeiten/das Vorgehen der vom AMS beauftragten/"bezahlten" Ärzte
(ev. über/in Zwangsmassnahmen-Einrichtungen beauftragt)
der
Genfer Deklaration zuwiderlaufen. (u.a. über Auftrags-Motiv, -"Ziel?")" (9.08.12)<


§ 49 AlVG Zwangszuweisung zu AMS-Psychologin
(Antwort von M. H. hilft bei der Einschätzung der Lage!
Es gibt für PsychologInnen sehr wohl Berufspflichten. Ich weiß aber nicht, welchen rechtlichen Status die haben.) 6.06.2009

Den BBRZ-Ärzten die Genfer Deklaration vorlegen und fragen ob sie mit diesen Werten etwas anfangen können!

Genfer Deklaration des Weltärztebundes
Die Genfer Deklaration (häufig auch als Genfer Gelöbnis bezeichnet) wurde im September 1948 auf der 2. Generalversammlung des Weltärztebundes in Genf, Schweiz verabschiedet. Sie soll eine zeitgemäße Version des Eid des Hippokrates darstellen und wurde mehrfach revidiert (1968, 1983, 1994, 2005 und 2006).

Gelöbnis [Bearbeiten]
Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand:

Ich gelobe feierlich mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen;

Ich werde meinen Lehrern die Achtung und Dankbarkeit erweisen, die ihnen gebührt;

Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben;

Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein;

Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren;

Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten;

Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein;

Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung;

Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden;

Dies alles verspreche ich feierlich, frei und auf meine Ehre.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

28.06.09

Anmerkung: "Die Widerlichkeit dieser "Sozial"-Politik sprengt das Vorstellungsvermögen!"
"Bei diesen "AMS/Zwangsmassnahmen"-Ärzten handelt es sich um, vom AMS "gekaufte" Ärzte, die nach bestimmten Interessen, die sich nicht mit den Interessen der PVA decken ("können"), agieren!
Beide Behörden haben den politischen Auftrag, eine positive-niedrige Statistik abzuliefern und ""Geld einzusparen"" - egal mit welchen Mitteln und Methoden!
(>Die Realität zu leugnen und zu fälschen! Betroffene schlechter zu stellen - entmündigen, zwischen den Stühlen platzieren und alleine lassen! etc.
- egal ob menschenrechtsverletzend, rechtswidrig, armutserzeugend, etc.)
= auch der Grund für zahlreiche Unvereinbarkeiten innerhalb "eines" politischen "Verantwortungsbereichs"!

Die Gutachten dieser, vom AMS "gekauften", Ärzte zählen nichts und werden von den, von der PVA "gekauften", Ärzten nicht anerkannt.
"Dient der Leugnung/Fälschung der tatsächlichen tristen Arbeitsmarktsituation - Diese zu verbergen (abzulenken) und die Verantwortung individuell zuzuweisen!"

Und nun stelle man sich vor, diese beiden Behörden haben den selben "politischen" Chef - Minister Hundstorfer ("spö?")

"Der gibt, als Chef, einer seiner Behörden (AMS) den Auftrag: "Kauft euch Ärzte, die Arbeitslose als arbeitsunfähig diagnostizieren!
Und sendet sie zur Pensionsversicherungsbehörde! Dort sollen sie einen Antrag auf I-Pension stellen!

Gleichzeitig warnt er, als Chef, seine andere Behörde PVA und erteilt ihnen den Auftrag:
"Vorsicht das AMS schickt euch Arbeitslose damit diese einen Pensions-Antrag stellen! - Kauft euch Ärzte, die die Arbeitslosen arbeitsfähig schreiben und verwehrt ihnen die Pension!
Schickt sie einfach wieder zurück zum AMS!" (25.05.11)

Ps.: "Alleine die Zeit, in der Arbeitslose in der Luft hängen / Pensionsvorschuss beziehen, ist ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg (geringe AL-Statistik) der mit Prämie belohnt wird!
Pensionsvorschuss wird übrigens vom AMS bezahlt, damit sich die PVA nicht aufregen kann, wenn Arbeitslose vom AMS systematisch ("ohne Grund") in den PV. gedrängt werden!" (9.07.11)

>>(Mittlerweile wurde AMS und PVA aufeinander abgestimmt, um im Einklang gegen kranke unschuldige Personen / Arbeitslose vorzugehen!
Zuvor wurden die arbeitslosen Menschen vom AMS bei der Antragstellung zum Pensionsvorschuss unterstützt! Auch wurde "Vielen" dazu geraten, weil es zugleich ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg war! - Schienen sie doch in der PV-Bearbeitungszeit nicht mehr in der Arbeitslosen-Statistik auf! (23.03.14)

„Ab
2014 keine befristete Invaliditätspension mehr"
"Nun werden auch Kranke zum Feindbild erklärt und dem menschenverachtenden / menschenvernichtenden AMS ausgeliefert"
- AMS kritisiert Qualifikationsschutz: Zu teuer (28.07.12)<<

(>Den Ärzten die Genfer Deklaration vorlegen und fragen ob sie mit diesen Werten etwas anfangen können!<)

"AK prangert unwürdiges Spiel mit kranken Arbeitslosen an"
AK: Offenbar mit System schiebt das AMS reihenweise Menschen zur Sozialhilfe ab, damit die Arbeitslosenstatistik besser aussieht. (18.07.11)

"Arbeitslosengeld während Pensionvorschuss ausgelaufen" (29.10.2011)
Daraus ergibt sich der Tipp,
wenn möglich während dem ("höheren") Arbeitslosengeld-bezug nicht in den Pesionsvorschuss abschieben lassen!
Denn wenn die Pension nicht genehmigt wird und der Betroffene wieder zurück muss in den Arbeitslosenstatus, so wird die Differenz nicht rückwirkend nachbezahlt sollte das Arbeitslosengeld höher gewesen sein als der Pensionsvorschuss!
Zum Ersten und zum Zweiten läuft das Arbeitslosengeld in der Pensionsvorschuss-zeit aus bzw. verkürzt sich die ALG-Zeit um die Pensionsvorschuss-Dauer! (ohne Gewähr)

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"BBRZ-Fragebogen: Unfassbar skandalöse Fragen, die ich mit Sicherheit nicht beantworten werde" - unter:
PVA / BBRZ / Gesprächstherapie?" (3.07.2017)

"BFI / BBRZ-Gruppe im Einflussbereich der AK" OÖ-Nachrichten vom 4.02.17
.... das BFI, das zur BBRZ-Gruppe gehört und damit im Einflussbereich der Arbeiterkammer (steht) ..... - Für das AMS - es steht für knapp die Hälfte des Umsatzes - bleibt das BFI weiter tätig! OÖ Bilanz 2016: 57,3 Millionen Euro Umsatz! (6.02.2017)
unter:
"
Warum die AK Arbeitslosen nicht (seltenst) hilft"
"Entrechtung der Arbeitslosen für die widerlichen Millionen-Geschäfte mit der Not der Menschen" (4.01.2012)

"Bundes-Verwaltungs-Gerichts-Urteil
sicherlich auch für BBRZ-LeidensgenossInnen interessant."
(26.02.17)
Auszug:
>Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.<

>"Das AMS soll sich die erkauften BBRZ-"Gutachten" irgend wohin stecken!" (18.11.10)

"Zum Ergebnis bez. BBRZ- Termin" / Aus meiner Sicht wichtig: unter:
"Trotz Facharzt-Gutachten zum BBRZ?" (11.03.2016)


"BBRZ - Wie konnte, nach 5 Minuten, so ein BEfund/Diagnose über meinen Kopf hinweg erstellt werden. Das übersteigt doch jede Kompetenz!" (24.05.14)

Radio Orange-Sendung:

"Verdacht auf illegale Vorgehensweise beim BBRZ und deren Duldung durch das AMS"
teil 01 – verdacht auf illegale vorgehensweise beim bbrz und deren duldung durch das ams" http://cba.fro.at/244838 (ca. 55MB) (15.08.13)
unter:
"Seit 6 Jahren dokumentiert unsere Redaktion grobe Verletzungen des österreichischen Rechts durch MitarbeiterInnen des AMS und des BBRZ zum psychischen und wirtschaftlichen Nachteil von KundInnen." (8.08.13)


"BBRZ: Feind des Arbeitslosen" - "Bei diesem Berater geht es nur darum, das er mich zu einem Kurs zubucht - das ist sein Ziel/seine Aufgabe." (22.08.12)

"BBRZ: ... macht mich das alles total fertig."
"Arbeitslose und kranke Menschen sind Feindbilder und werden in unserem faschistischen Land, Dank SPÖ/ÖVP (auch FPÖ/BZÖ) entrechtet.
Auch entzieht man Betroffenen den menschenrechtlichen Schutz!" (27.06.12)

BBRZ: " Das heißt es geht denen nur um Zermürbung und wie man darauf reagiert."
Es ist auch absolut offensichtlich dass sie nur Ihre Ausbildungen Verkaufen wollen." (1.06.12)

`?´BBRZ:)!(: = soviel wie Grusel*! (20.08.2009)

BBRZ "Gesund geht man hin und als kranker geht man aus dem Kurs raus" (16.01.10)

Abends vor dem BBRZ, Zwangstermin bekam ich einem Asthmaanfall und brauchte den Notarzt, der mir die Rettung schickte. (26.10.2008)

Zwangsuntersuchung BBRZ (6.06.2009)

Nach BBRZ in Deppenkurse (8.06.2009)

BBRZ - oberflächliche fast schon diskriminierende Untersuchung (19.08.2007)

Vorfälle im BBRZ sind ja Einzelfälle? (29.09. 2007)

Erfahrungsbericht BBRZ "Untersuchung meiner psychischen Gesundheit", (11.03.10)

>"Ihre Geschichte hat mich schwer erschüttert! / Unterstützung kann vielleicht der Verein Chronisch krank bieten."
unter:
4.06.2015 - "AMS / BBRZ / PVA" ("Ich bin echt fertig. Weiss eigentlich nicht mehr was ich machen soll)

------------- ------------

Siehe auch die Antwort unter:
"
Zwangsmassnahme zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung ist eine menschenverachtende Farce!" (10.09.13)

bzw.
"(Vorerst?) keinerlei weitere BBRZ-Untersuchungen" unter:
"Kann ich eine BBRZ-Schulungsmaßnahme ablehnen? (3.10.13)

"BBRZ wurde wieder storniert, nachdem ich eine schrifftliche Stellungsnahme bez. "verpflichtende Teilnahme bei sonstiger Bezugssperre" verlangt habe" (28.11.13)

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Fürchtet euch:

"PVA u. deren Praktiken, zwecks IV-Pension" (5.02.2021)###

---- -------- --------- -----------

"Pensionsversicherungsanstalt als AMS-Spitzel"
"Pensionsversicherung verrät Arzt-Befunde ans AMS
" -
+
"Die PVA hebelte eine Gutachterin vor dem Arbeitsgericht aus"
„Mobbing von A bis Z“

mit der Anmerkung:
"Die PVA-Gebarung sagt viel über den politischen Zustand Österreichs aus!" (24.10.13)

"Vorsicht Betrugsverdacht"
"Falsche PVA-Begutachtungen - gewolltes "möglicherweise kriminelles" System?
" (26.05.14)

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Und hier etwas für Interessierte, man glaubt es kaum, was alles möglich ist im Sozial-Staat darunter auch Gutachter, die mich untersuchten. von A. R.

PVA Abschaffung der befristeten Pension (unter 50. Lj.) ab 2014
u.a.
Befangenheit von Sachverständigen (selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at)

"Missstände bei PVA und deren Gutachter (5.01.17)
----------- -------------

"I-Pension-Reform: Ein Riesen-Pfusch" (8.07.2017)

Die Reform der Invaliditätspension – Was kommt auf chronisch Kranke zu? (chronischkrank.at) (8.07.14)

"Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionsreform"
"Was "Chronisch Krank" zu berichten hat - hat nichts mit "christlich-sozialer" Politik zu tun - sondern ist SPÖ-ÖVP-Politik!" (6.04.2016)

"Rehageld-Fragestellung: "3-Reich-Gesundheitspolitik?" "Zwangsbehandlung? / Zwangsmedikation? / Zwangspsychologisierung?" (10.09.14)

>
Sehr besorgniserregend! Bestätigt sich meine Befürchtung?"
"Zwangsrehabilitation"-"Zwangsmedikation"("?")
"Rehabiliationsgeld: Verfplichtende stationärer Rehaaufenthalt in einem psychiatrischen Rehabiliationsspital." (28.05.15)

"Erschreckender Bericht zum Rehabilitationsgeld"
"
Beim Rehabilitationsgeld muss man also doch zwangsarbeiten" (17.09.16)

-------------------- ------------------ ---------------

"Nach 10 Min-Termin 4 Jährige I-Pension aberkannt" (5.02.16)

"Meine Untersuchung bei der PVA-Gesundheitsstraße" (23.07.15)

"
Ein Beispiel über die Behandlung von ASVG-Pensionswerbern" (12.12.13)

"Impertinente und verletzende Fragestellung!"
"Psychologische und Neurologische Untersuchung zur Bestätigung der Berufsunfähigkeit!" (24.08.14)

"Un-sozial-Politik"
"Weitere, für die Pension nötige, 6 Monate Krankenstand wegen Aussteuerung nicht möglich!"?" (12.03.15)

"Unmutskundgebung bez. PVA"
"Wie ist sonst zu erklären dass auf anonyme Anfragen freundlichst Hilfestellung geleistet wird bei mir aber sofort abgeblockt wird?" (30.09.14)

"
PVA: Bekam mein Attest erst nach Unterschrift, dass ich den Antrag fallen lasse!"
"Ich lasse das nicht mehr mit mir machen! Wir sind Menschen und keine Sklaven jahrelang mach ich diese Prozedur schon mit! Ich wundere mich sehr stark das ich noch lebe!" (25.03.15)

("Arbeits-Zwangs-Massnahme, obwohl das IV-Pensionsverfahren noch läuft?" 10.08.15)

("KK: Kranke sind während der BU-Pensions-Schutzfrist gesund zu schreiben
?"
+ An.: "Dienstanweisung zum Schaden versicherter Personen - 19.08.15)

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"Standgerichte" / Betrifft: BU / IV- Pensions-Verfahren"

"CHRONOLOGIE EINER HINRICHTUNG"
unter:
"Verstößt unsere Justiz gegen Menschenrechte ?" (20.12.14)
+ Anmerkung: "Diese Berichte machen Verzweiflungstat-en verständlicher!"
"Mann sägte sich den Fuss ab um dem AMS-etc.-Terror auszukommen

"Un-sozial-Politik"
"Weitere, für die Pension nötige, 6 Monate Krankenstand wegen Aussteuerung nicht möglich!"?" (12.03.15)

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>BEACHTENSWERT Ärgernis Pensionsverfahren
Bruno Haas / Selbsthilfegruppe Invaliditätspension (25.11.15)


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Anders , bei den UmsetzerInnen dieser Menschen verachtenden Politik!
Als Belohnung: "
97% der Beamten in Frühpension" (12.02.15)


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Landesrecht Oberösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta), Fassung vom 19.01.2015

ABSCHNITT 4 - Recht auf Selbstbestimmung und Information

Artikel 16

(1) Patienten und Patientinnen haben das Recht, im Vorhinein über mögliche Diagnose- und Behandlungsarten sowie deren Risken und Folgen aufgeklärt zu werden. Sie haben das Recht auf Aufklärung über ihren Gesundheitszustand, weiters sind sie über ihre erforderliche Mitwirkung bei der Behandlung sowie eine therapieunterstützende Lebensführung aufzuklären.

(2) Die Art der Aufklärung hat der Persönlichkeitsstruktur und dem Bildungsstand der Patienten und Patientinnen angepasst und den Umständen des Falles entsprechend zu erfolgen.

(3) Ist eine Behandlung dringend geboten und würde nach den besonderen Umständen des Einzelfalles durch eine umfassende Aufklärung das Wohl des Patienten oder der Patientin gefährdet werden, so hat sich der Umfang der Aufklärung am Wohl des Patienten oder der Patientin zu orientieren.

(4) Auf die Aufklärung kann von den Patienten und Patientinnen verzichtet werden; sie dürfen zu einem Verzicht nicht beeinflusst werden.

(5) Patienten und Patientinnen sind im Vorhinein über die sie voraussichtlich treffenden Kosten zu informieren.

.Artikel 17

(1) Patienten und Patientinnen dürfen nur mit ihrer Zustimmung behandelt werden.

(2) Ohne Zustimmung darf eine Behandlung nur vorgenommen werden, wenn eine Willensbildungsfähigkeit der Patienten oder Patientinnen nicht gegeben ist und durch den Aufschub der Behandlung das Leben oder die Gesundheit der Patienten oder der Patientinnen ernstlich gefährdet würde.

(3) Für Patienten und Patientinnen, die den Grund und die Bedeutung einer Behandlung nicht einsehen oder ihren Willen nach dieser Einsicht bestimmen können, ist sicherzustellen, dass eine Behandlung nur mit Zustimmung eines nach Maßgabe der Gesetze zu bestimmenden Vertreters und erforderlichenfalls mit Genehmigung des Gerichtes durchgeführt wird.

(4) Ohne Zustimmung des Vertreters und allenfalls erforderlicher Genehmigung des Gerichtes darf eine Behandlung nur bei Gefahr in Verzug vorgenommen werden, wenn der mit der Einholung der Zustimmung oder der Genehmigung verbundene Zeitaufwand für den Patienten oder die Patientin eine Lebensgefahr oder die Gefahr einer schweren gesundheitlichen Schädigung bedeuten würde.

(5) Maßnahmen, die mit einer Beschränkung der persönlichen Freiheit oder sonstigen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Patienten und Patientinnen verbunden sind und ohne deren gültige Zustimmung vorgenommen werden, sind - sofern nicht der mit der Einholung der Zustimmung verbundene Aufschub mit Lebensgefahr oder mit der Gefahr einer schweren gesundheitlichen Schädigung für den Patienten oder die Patientin verbunden wäre - nur nach entsprechender Befassung des gesetzlichen Vertreters, erforderlichenfalls des Gerichtes, zulässig.

.---------- -------------- ----------------

>Zusammengefasst heisst diese SPÖ?/ÖVP Politik: Ausbeutung! (15.02.12)
unter: Sozialer Frieden?
Bei der Erhöhung der Pensionsgrenze(n) werden Zusammenhänge ignoriert (18.09.11)

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