Rechtsberatung
Mit Polizei und Justiz hat frau oder auch man schnell einmal zu tun. Und dann? Meistens Ratlosigkeit. Das Recht funktioniert ganz anders als das alltägliche Leben. Leute werden mit ihren Problemen und Schwierigkeiten, die sich aus der Rechtspflege des Staates ergeben, alleine gelassen. Oft haben sie sogar die minimalen Widerspruchsmöglichkeiten, die ihnen auf legalen Weg offenstünden, in Wirklichkeit nicht. Mangels Wissen, mangels Geld, aber auch weil der oder die einzelne mit den verschlungenen Irrwegen der Justiz schlicht überfordert ist. Hier fehlt Zusammenwirken, kontinuierliches Engagement. Deshalb: Die Solidaritätsgruppe. Eine Gruppe nur und ausschließlich zu dem Zweck, ein bißchen dagegenzuhalten: Wenn die Staatsmacht an die Tür klopft. Beraten, Informationen geben, mögliche Auswege aufzeigen. Das ist, was wir vorhaben. Miteinander ist besser als alleine. "Chancengleichheit" zwischen Behörden und dem oder der einzelnen wird sich nie herstellen lassen, das ist von Anfang an nicht vorgesehen. Aber vielleicht läßt sich die himmelweite Ungleichheit ein wenig verringern. Wir machen keine Trennung zwischen "politischen" und "unpolitischen" Delikten. "Rechtshilfe" muß wesentlich mehr sein, als die Aufarbeitung von rechtlichen Verwicklungen nach Demonstrationen. Ein Verfahren wegen Diebstahl oder auch Drogenbesitz hat mit den Verhältnissen in dieser Gesellschaft zu tun. Eine Strafe wegen Schwarzfahrens oder -sehens ebenso. Arbeitslose haben mit Arbeits- und Sozialamt Schwierigkeiten, StudentInnen wegen der Familienbeihilfe Probleme, eine überhöhte Rechnung von irgendeiner dubiosen Firma hat beinahe schon jedeR bekommen. Auf wessen Seite wir jeweils stehen? Bei den von vornherein Schwächeren. So wichtig uns Parteilichkeit mit den Betroffenen ist, so wichtig ist uns die Distanz zu den "Taten". Es ist nicht unsere Sache, ob ihr "schuldig" oder "unschuldig" seid - wir sind nicht eure RichterInnen. Wir beurteilen nicht, wir verurteilen nicht, wir klatschen auch nicht Beifall - wir sind im Rahmen unserer begrenzten Möglichkeiten behilflich. Eine Bitte: Keine Illusionen. Es wird nicht oft möglich sein, irgendwen "herauszuhauen". Auch bei sorgfältigster Arbeit nicht. Dazu ist das Recht grundsätzlich zu sehr gegen "uns". Aber unter Umständen hilft schon Information darüber, was einem und einer bevorsteht, viel. Und manchmal lassen sich auch verschiedene Möglichkeiten aufzeigen, die den Schaden begrenzen. Wichtig ist uns weiters: Der oder die Betroffene bestimmt zu jedem Zeitpunkt, und zwar völlig, den Gang des Verfahrens. Auch wenn wir es hundertmal besser wissen, es ist nicht UNSER Verfahren.
Was wir nun tatsächlich tun können:
o Die Rechtslage mit euch durchbesprechen o Euch bei einfachen Verwaltungsstrafverfahren helfen o Sich gemeinsam auf Polizei- und Gerichtstermine vorbereiten o Kontakt zu anderen Einrichtungen, die Beratung anbieten, herstellen o Rechtsanwälte empfehlen o Kontakt zu anderen Leuten, die ein ähnliches Verfahren am Hals haben, vermitteln o Öffentlichkeit schaffen o Bei Rechtshilfeworkshops von euch teilnehmen
Was wir auch tun wollen:
Einen Zusammenhang herstellen. Zwischen Einzel"schicksalen" und der Politik, gerade im Polizei- und Justizbereich. Gesetze und Gesetzesnovellen kritisch hinterfragen. Grund- und BürgerInnenrechte einfordern. Polizei"über"griffe anprangern. Weil das mittlerweile viel zu wenig passiert und dringend nötig scheint.
Öffentlicher Beratungstermin: Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 18 Uhr, in der Bürogemeinschaft Schottengasse; Wien I, Schottengasse 3A/Stiege 1/4. Stock/Tür 59 Auf Wunsch werden Frauen ausschließlich von Frauen beraten. In dringenden Fällen sind wir telefonisch oder per E-Mail erreichbar (siehe unten).
Unsere Arbeit passiert ausschließlich kostenlos und ehrenamtlich. Trotzdem benötigen wir jedoch einiges an Geld, u. a. für Fachliteratur oder für Kopier- und Telefonkosten. Wir ersuchen daher um Spenden: Spendensparbuch 10410-010177, EmpfängerIn: Sparbuch "Jugend in Not", Sparkasse Oberösterreich, BLZ 20320 (Regelmäßige Spenden machen die Deckung unserer Kosten planbarer und ermöglichen uns kontinuierliche Arbeit. Überlegt euch bitte die Einrichtung eines Dauerauftrags, jeder noch so kleine Betrag ist herzlich willkommen.)
Kontaktmöglichkeiten: Solidaritätsgruppe Schottengasse 3A/1/4/59 1010 Wien Tel.: (699) 112 25 867 Fax: (01) 532 74 16 E-Mail: info@solidaritaetsgruppe.org http://solidaritaetsgruppe.org
Öffentlicher Beratungstermin: Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 18 Uhr in der Bürogemeinschaft Schottengasse Wien I, Schottengasse 3A/1. Stiege/4. Stock/Tür 59
20.02.2006
20.07.13 bitte aktualisieren:
Website: http://www.solidaritaetsgruppe.org
Beratungstermin: jeden ersten Dienstag (früher donnerstag)
Betrifft: Berufung - Neuerungsverbot! Aktueller Anlass!
>Hier ist doppeltes Unglück passiert: Die Sache der Betroffenen wäre ursprünglich sehr aussichtsreich gewesen, dadurch, daß im ordentlichen Verfahren aber die relevanten Tatsachen nicht vorgebracht worden sind und beim VwGH Neuerungsverbot gilt, ist es vorbei. Daß die Leute ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen, ist immens wichtig. Vielleicht sollte aber vermehrt auf die Notwendigkeit hingewiesen werden, zusätzlich unbedingt rechtliche Beratung einzuholen: Bei euch, Rechtsanwälten usw - damit nicht vollendete Tatsachen gesetzt werden, die sich danach nicht mehr rückgängig machen lassen. Einstweilen viele Grüße, Solidaritätsgruppe<
Relevanten Tatsachen wegzulassen oder wegen Unwissenheit nicht anzuführen, mit dem Glauben, diese in der Beschwerde an dem VwGH nachzuholen, führt zur Abweisung der Beschwerde! Aus diesem Grund ist es angebracht rechtlichen Hilfe in Anspruch zu nehmen!
Per E-Mail bietet sich u. a. die Solidaritätsgruppe an! Kostenlose kompetente Beratung!
24.07.2007
Presseaussendung der Rechtshilfe zur Verhaftungs- und Hausdurchsuchungswelle
Am 21. Mai 2008 stürmten WEGA-Beamte gegen ca. 7:00 Uhr mindestens 24 Wohnungen in Wien und anderen Orten. Einige der teilweise noch schlafenden BewohnerInnen wurden mit gezogenen Waffen in ihren Betten geweckt. Betroffen von den Hausdurchsuchungen waren mindestens achtzehn Menschen in Österreich. Die meisten leben in Wien und Graz, auch in Tirol wurde eine Wohnung durchsucht.
Bei mehreren Wohnungen wurden die Türen von Beamten der WEGA eingetreten. Wie in schlechten Hollywood Filmen stürmten die Beamten die Wohnungen. Erst nachdem die BewohnerInnen eingeschüchtert, "gesichert" an die Wand gestellt bzw mit Handschellen versehen wurden, machten sich Beamte der Kriminalpolizei an die Durchsuchungen.
Begründung für die Hausdurchsuchungen ist der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation gemäß §278a StGB. Gegen zwölf Personen, bei denen Hausdurchsuchungen stattgefunden haben, liegen Haftbefehle vor. Begründet werden diese mit Verdunkelungsgefahr, da die Betroffenen zb mit verschlüsselten Mails kommuniziert haben sowie Tatbegehungsgefahr, weil die Betroffenen seit langem in der Tierrechtsszene aktiv sind. Beide Argumentationsstränge stehen in eklatantem Widerspruch zur Unschuldsvermutung. Vollkommen willkürlich wird eine kriminelle Organisation konstruiert, die für sämtliche unaufgeklärte Straftaten der letzten Jahre verantwortlich gemacht wird. Die Vorwürfe werden mit keinerlei Beweisen bekräftigt, im Gegenteil: die Exekutive erhofft sich scheinbar durch die Hausdurchsuchungen Hinweise auf Bestätigung ihres Tatverdachts. Dieser, dh die Bildung einer kriminellen Organisation, kann bislang weder mit Indizien noch sonstigen vagen Vermutungen untermauert werden.
Die Betroffenen wurden aus ihrer Wohnungen direkt in das Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände überstellt und werden in den nächsten 48 Stunden der Haftrichterin vorgeführt. Bei den Hausdurchsuchungen wurde dem Großteil der Betroffenen der Anruf bei einer Vertrauensperson oder einer RechtsvertreterIn verwehrt. Auch FreundInnen, die nach dem Rechten sehen wollten, wurde ein Gespräch mit den Betroffenen verweigert.
Die Inhaftierten haben sich für Tierrechte eingesetzt. Sie organisierten Demonstrationen und Infostände in Fußgängerzonen. Diese völlig legalen Aktivitäten werden ihnen ebenfalls als Betätigung im Rahmen der "kriminellen Vereinigung" angelastet. Das muss als ein Versuch der Aushöhlung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewertet werden.
Die Verhältnismässigkeit der Amtshandlung war nicht gegeben. Das frühmorgendliche Erstürmen von Wohnungen durch vermummte WEGA-Beamte mit gezogener Waffe muss als vollkommen überzogen bezeichnet werden. Gesucht wurde nach allen Gegenständen, die dazu dienlich sein können, strafrechtlich relevante Delikte zu begehen. Neben Computern, Handys, Uniskripten oder Fotoalben wurden auch Kleidungsstücke beschlagnahmt.
Gleichzeitig bleibt offen, was der konkrete Anlass für diese Einsätze sein soll. Es gilt anzunehmen, dass Zeitpunkt und Umsetzung dieser Einsätze politische Hintergründe hat. Auf jeden Fall wird missliebiger politischer Aktionismus kriminalisiert und verunmöglicht. Was der oder die einzelne von Tierschutz und Tierrechten hält: Darum geht es hier recht wenig. Sollte nämlich diese offensichtlich von oben verordnete Repressionswelle nicht auf breite öffentliche Ablehnung stossen, besteht die Gefahr, daß jederzeit auch andere Bereiche einer kritischen Zivilgesellschaft mundtod gemacht werden. Durch den Polizeistiefel.
Pressekontakt: 0650 / 592 67 91 oder antirep2008@gmx.at
Am Montag, 26. Mai 2008 um 10 Uhr wird eine Pressekonferenz der Rechtshilfe im Grünen Parlamentsclub (Wien I, Löwelstraße 12, 2. Stock) stattfinden.
22.05.2008
Infoupdate der Rechtshilfe 24.5.2008
Mittlerweile wurde gegen alle 10 verhafteten TierrechtsaktivistInnen die Untersuchungshaft verhängt, neun von ihnen befinden sich in der Justizanstalt Wiener Neustadt (direkt neben dem Gebäude des Landesgerichts Wiener Neustadt), eine Person ist nach wie vor in Innsbruck am Landesgericht. Gerüchte über die baldige Verlegung konnten bislang nicht verifiziert werden. Die nächste Haftverhandlung findet vorrausichtlich in zwei Wochen statt, bei dieser wird ausschließlich über die Fortsetzung der Untersuchungshaft entschieden.
Die Rechtshilfe hat sich bewusst dafür entschieden keine Namen der Betroffenen als auch keine (eventuellen) Gruppenzugehörigkeiten zu veröffentlichen solange das nicht mit den Betroffenen genau geklärt ist. Wir bitten dies – auch in Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen - zu berücksichtigen!
!!!!!!!!!!!!!! AnwältInnen kosten einiges – organisiert Solipartys und spendet an: Kontonr: 01920013682, Bankleitzahl 14 000, Kontoinhaberin ist die Grünalternative Jugend Wien, Zweck: Antirep 2008 IBAN + BIC für Überweisungen aus dem Ausland werden am Montag, 26.5.2008 bekannt gegeben. !!!!!!!!!!!!!!
Soli-Demos gab es mittlerweile in Wien, Wiener Neustadt, Graz, Bregenz, Hamburg, Berlin, Stockholm und München. Der Rechtshilfe sind noch weitere geplante Soli-Demos in Rumänien sowie Italien bekannt.
Briefe in die U-Haft dauern erfahrungsgemäß sehr lang – trotzdem ist es wichtig, den Betroffenen zu schreiben und ihnen unsere Solidarität zu zeigen. Wichtig ist mitzudenken, dass die Briefe von der Staatsanwaltschaft gelesen werden – daher schreibt nichts, was die Betroffenen belasten oder sich negativ gegen sie auswirken könnte. Wie mensch Briefe an Gefangene schreibt, findet sich z.B. hier: http://no-racism.net/article/111/
Briefe an: Name + Geburtsdatum, Justizanstalt Wr. Neustadt, Maximiliangasse 3, 2700, Wiener Neustadt
Wir fordern die sofortige Freilassung der Gefangenen! Betroffen sind nur wenige – gemeint sind wir alle! Gemeinsam sind wir stark!
Kontakt: Infohotline für Betroffene, FreundInnen, Familie: 0650/5926791 mailto: antirep2008@gmx.at
Medieninfotelefon: 0681/10643623
_______________________________________________ Solidaroekonomie-Kongress-Wien mailing list Solidaroekonomie-Kongress-Wien@lists.lnxnt.org https://www.lnxnt.org:8090/mailman/listinfo/solidaroekonomie-kongress-wien
26.05.2008
Unfassbare Polizei-Attacke gegen den Tierschutz
Die "unbequeme" Tierschutzbewegung soll mit unlauteren Methoden ausgelöscht werden
Am 21. Mai kam es zu insgesamt 24 Hausdurchsuchungen und einer noch größeren Zahl von Einvernahmen: in einer beispiellosen Kommandoaktion wurden mit teils unglaublicher Brutalität im Morgengrauen Wohnungstüren mit Rammböcken eingerannt und Menschen mit Pistolen im Anschlag von den Einsatzkommandos aus dem Bett geholt. Insgesamt sind Personen von sieben verschiedenen Tierschutzvereinen betroffen. Die Polizei begründete diese Aktion mit dem waghalsigen Verdacht auf die Bildung einer kriminellen Verbindung. Konkrete Vorwürfe spezifischer Straftaten zu einzelnen Personen wurden keine vorgebracht.
Wie jetzt bekannt wurde, hat die Polizei schon jahrelang gegen die TierschützerInnen ermittelt. "Als sich aber herauskristallisierte, dass die Polizei trotz Beschattung und Lauschangriff mit legalen Mitteln nichts gegen den völlig gesetzeskonform operierenden VGT unternehmen kann, machen sie es jetzt auf die schmutzige Tour", meint Harald Balluch, Geschäftsführer des Verein Gegen Tierfabriken. "Der Tierschutz soll kriminalisiert und das Image der Tierschutzvereine soll nachhaltig beschädigt werden. Dabei sind die Vorwürfe absolut aus der Luft gegriffen. Der VGT lehnt kriminelle Handlungen und Gewalt ab und distanziert sich ausdrücklich von allen gegenständlichen Straftaten."
"Diese Aktion ist ein unglaublicher Willkürakt und ist darauf ausgelegt bestimmte Vereine mit unlauteren Mitteln auszulöschen." sagt Harald Balluch. "Uns und 4 weiteren Tierschutzvereinen hat die Polizei die komplette Arbeits- und Existenzgrundlage genommen: Sie entwendeten uns die gesamte Spenderdatei, wir haben also keine Möglichkeit mehr unsere Mitglieder zu kontaktieren. Die Polizei hat weiters alle Computer mitgenommen und den Angestellten die Handys entwendet. Unsere Infrastruktur ist damit vollkommen lahm gelegt. Gestern war selbst unsere Festnetzleitung gestört. Wir waren für die Medien damit unerreichbar. Zufall?", kommentierte der VGT- Geschäftsführer am Tag nach der Kommandoaktion. Und weiter: "Auch unser gesamtes Foto- und Filmmaterial wurde uns genommen, das in 15-jähriger Aufbauarbeit zusammengesammelt wurde und das die Zustände in Österreichs Tierfabriken dokumentiert. Unsere Tierschutzarbeit ist zerstört - wir sind an den Anfang zurückgeworfen. "
"Alle Versuche die Exekutive dazu zu bewegen uns wenigstens Kopien der wichtigsten Daten zu überlassen, wurden abgeschmettert. Vielmehr wurde in Aussicht gestellt, dass nicht damit zu rechnen ist, dass mit der Datensichtung innerhalb des nächsten Jahres begonnen werden kann, weil die betreffende Abteilung derartig überlastet sei!!! Der Verein ist nach dieser Aktion durch einen polizeilichen Willkürakt praktisch zerstört. Und das ohne dass irgendwelche Fakten gegen den Verein vorliegen würden." "Dafür durften sich MitarbeiterInnen süffisante Bemerkungen anhören. Beispielsweise, dass sie sich jetzt einen anderen Job suchen müssten, weil der Verein jetzt ohnehin am Boden ist oder die Frage warum wir denn die Daten haben wollen, wo wir doch ohnehin keine Computer mehr hätten."
Mehr als eine Woche nach der Polizei-Attacke kristallisiert sich immer deutlicher heraus, dass der Schlag gegen die TierschützerInnen ein Schuss ins Blaue war. Offenbar hatten sich die BeamtInnen erhofft bei den Durchsuchungen etwas zu finden, dass sie den Beschuldigten vorwerfen könnten, um so ihre eigene scharfe Vorgehensweise nachträglich rechtfertigen zu können. Den festgenommenen Personen wurden bisher nach wie vor keine konkreten Anschuldigungen vorgelegt.
Zusätzliche Schikanen
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, der zu den Verhafteten gehört, wurde zunächst das Gespräch mit seinem Rechtsanwalt verweigert. Außerdem wurde ihm nach wie vor keine konkreten Tathandlung vorgeworfen. Er befindet sich aus Protest gegen diese Polizeiwillkür seit einigen Tagen im Hungerstreik.
Laufende Solidaritätskundgebungen
In Österreich und Deutschland finden sich in vielen Städten hunderte Menschen zu spontanen Solidaritätskundgebungen zusammen. In Deutschland ziehen demonstrierende Menschen zu den österreichischen Botschaften und protestieren gegen die Repression und Polizeiwillkür in Österreich. In Wien und Wiener Neustadt finden Solidaritätskundgebungen und Mahnwachen statt. Unterstützungserklärungen und Hilfeangebote kommen aus vielen Ländern und die Empörung über die Vorgehensweise der österreichischen Behörden wächst.
Zu dem unfassbaren Vorgehen gegen den Tierschutz in Österreich werden nun immer mehr Details bekannt, die das rechtswidrige Vorgehen der Behörden unterstreichen. Mehr dazu unter http://www.vgt.at/presse/news/2008/news20080527.php
Ein Statement von Martin Balluch zu seinem Hungerstreik unter http://www.vgt.at/presse/news/2008/news20080527_1.php
Eine Liste der zahlreichen internationalen Solidaritätskundgebungen unter http://www.vgt.at/presse/news/2008/news20080524.php
31.05.2008
Anmerkung: Ich fordere den Innenminister auf den Haftgrund bekannt zu geben!
Amnesty International - Stellungnahme zur Festnahme von 10 Tierschützern am 21.05.2008 /_04_06_08.pdf
VGT-Obmann DDr. Balluch: Statement zum Hungerstreik
(Bitte lassen Sie nicht zu, dass die Verfassung und unsere Grundrechte derartig mit Füßen getreten werden.)
Ich habe seit Dienstag, 20. Mai 2008, also seit 7 Tagen nichts mehr gegessen. Ich befinde mich in Wr. Neustadt in Untersuchungshaft im Hungerstreik.
Am Mittwoch in der Früh, noch im Dunkeln, schlug eine Gruppe schwarz maskierter Männer meine Wohnungstür ein, hielt mir im Bett die Pistole an den Kopf und zwang mich nackt aufzustehen. Mein Bruder im Nebenzimmer wurde mit erhobenen Händen an die Wand gestellt und bekam die Pistole ins Genick, während seine 7-jährige Tochter zuschauen musste. Anschließend durchwühlte die Polizei meine Wohnung, stellte alles auf den Kopf und verließ sie erst nach 6 Stunden mit meinen Computern, mit Büchern, Schriften und Videokassetten. Ich sitze seitdem in einer Zelle.
Da ich bis jetzt nicht konkret informiert wurde, was eigentlich gegen mich vorliegt, trat ich in Hungerstreik. Nach so vielen Tagen ohne Essen fühle ich mich schon sehr schwach. Wenn ich mich schnell bewege, dann dreht sich alles. Aber ich vertraue noch immer auf den Rechtsstaat, dass man bei uns in Österreich nicht derartig behandelt werden kann, ohne gute Begründung. Und deshalb werde ich weiter im Hungerstreik bleiben, bis mir entweder eine Begründung genannt wurde oder ich freigelassen werde.
Mein Rechtsanwalt hat mir den gegen mich vorliegenden Akt übergeben. Er ist sehr umfangreich, liefert aber keine Begründung für meine Behandlung. In 1500 Seiten wird mein Name nur 3x erwähnt: einmal wegen eines Interviews, das ich einer amerikanischen Tierschutzzeitschrift gegeben habe, einmal wegen eines Artikels mit mir in der Zeitschrift "Wiener"; und zuletzt wegen einer Radiosendung mit mir in Radio Orange. Es kann ja wohl nicht ernsthaft wahr sein, dass ich wegen meiner Medienarbeit derartig misshandelt und in U-Haft gehalten werde.
Der 1500 Seiten starke Akt besteht in erster Linie aus polizeilichen Ermittlungsberichten von insgesamt 27 Tierschutzaktionen in den letzten Jahren. Darunter fallen Aktionen wie "Stalking einer Angestellten eines pelzführenden Geschäftes" über "Aufhängen eines Anti-Pelz Plakates auf der Westautobahn" und 2x "Verteilen von Papierschnipseln in Geschäftsräumen pelzführender Geschäfte" bis zum Beschädigen von Autos, Einschlagen von Scheiben und Werfen von Stinkbomben. In dem gesamten Akt ist keine Rede von Brandlegung oder Gasangriffen, wie das meines Wissens von der Staatsanwaltschaft gegenüber Medien behauptet wurde. Vielmehr hat der ORF berichtet, gab es im Jahr 2000 eine Brandstiftung mit Tierschutzzusammenhang, seitdem nicht mehr.
Alle polizeilichen Ermittlungsberichte zu den 27 Vorfällen enden mit der Feststellung, dass die Täter unbekannt sind.
Dennoch wurden am besagten Mittwoch neben meiner Wohnung noch 23 weitere Wohnungen und Büroräume von TierschützerInnen und insgesamt 4 Tierschutzvereinen durchwühlt. 10 Personen wurden festgenommen. Laut Akt wurden die polizeilichen Ermittlungen von einer von einem Grünen Gemeinderat organisierten Kundgebung gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung im Jahr 2006 ausgelöst. Da am selben Ort auch Anti-Nazi Graffiti gefunden worden waren, gab es bei besagtem Grünen eine Hausdurchsuchung - natürlich ohne Ergebnis. Dieses Graffiti wurde aber von der Polizei auch mit dem Zerschneiden von Werbeplakaten einer Reptilienschau in Vösendorf in Zusammenhang gebracht, und seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt im Tierschutzmilieu - mit dem bekannten Ergebnis.
Spätestens seit dem Jahr 2004, in dem es dem VGT gelang, gegen den Willen der Tierindustrie ein Legebatterieverbot durchzusetzen, ist eine politisch motivierte Kampagne gegen unseren Verein zu spüren. Diese Kampagne gipfelt jetzt offenbar in dieser Aktion. Das Vereinsbüro wurde all seiner Computer und Aktenordner beraubt - offenbar für Monate oder Jahre - und ist dadurch für lange Zeit politisch handlungsunfähig. Ebenso wurden Wohnungen des VGT-Kassiers und zweier VGT KampagnenleiterInnen durchsucht und ihrer Computer beraubt, genauso wie das Materiallager des VGT. Außer mir sind aber keine VGT-MitarbeiterInnen in Haft.
Um zu kaschieren, dass diese Aktion ohne jedes konkrete Verdachtsmoment für eine strafbare Handlung - und ohne Ergebnis nach den Hausdurchsuchungen - durchgeführt worden ist, hält sich das Innenministerium jetzt bedeckt, verbreitet Gerüchte von Brandstiftung und hält mich weiter in U-Haft, als ob ein Haftgrund vorläge. Da dieser aber nicht vorliegt, und um den ganzen Skandal dieses Polizeiterrors publik zu machen, musste ich in den unbefristeten Hungerstreik treten, und damit meine eigene Gesundheit und mein Leben akut gefährden. Ich rufe alle Bürger und Bürgerinnen in unserem Land, denen die Menschrechte am Herzen liegen, auf, mich zu unterstützen und mein Leben zu retten. Bitte lassen Sie nicht zu, dass die Verfassung und unsere Grundrechte derartig mit Füßen getreten werden.
DDr. Martin Balluch Obmann des VGT aus der Gefängniszelle
2.06.2008
Ein Schritt mehr Richtung Zwei-Klassen-Justiz
Verfassungsmäßig geschützte Rechte nur für finanziell gut situierte - Ein Schritt mehr Richtung Zwei-Klassen-Justiz
Ein fundamentales Recht für Beschuldigte bzw. Parteien im Straf- und Zivilprozess ist das Recht auf Akteneinsicht. Erst die Möglichkeit, sich im Verfahren über alle relevanten Tatsachen und behördliche Erhebungen informieren zu können, ermöglicht es der Partei, sich zu diesen Dingen zu äußern und zweckentsprechend zu verteidigen. Eine generelle Verweigerung der Akteneinsicht würde dem verfassungsmäßig geschützten und in Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgeschriebenen Grundsatz des fairen Verfahrens ("fair trial") widersprechen (so auch OGH: 6Ob148/98b). Genau dies ist aber mit der still und heimlich erfolgten Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) geschehen. Denn mit 1. 7. 2009 wurde die Gebühr für die Kopie einer Aktenseite von ohnehin nicht geringen 40 Cent auf einen Euro erhöht (Zum Vergleich: Der handelsübliche Preis beträgt ca. 1/10 davon). Dadurch wird das Recht auf Akteneinsicht ad absurdum geführt bzw. durch die Hintertür abgeschafft, denn viele Betroffene werden sich die Kosten von mehreren hundert bzw. tausend Euro, und wir reden hier noch nicht einma von AnwältInnen- und Gerichtskosten, schlicht nicht mehr leisten können. Denn selbst in kleineren Verfahren kann ein Akt schnell auf mehrere hundert Seiten anwachsen.
Wir fordern die sofortige Rücknahme dieses Gesetzes und Aktenkopien zum Selbstkostenpreis!
Die Solidaritätsgruppe bietet kostenlose Rechtsberatung für sozial Schwächere an. Unser Beratungstermin ist jeden ersten Dienstag im Monat ab 18 Uhr in der Bürogemeinschaft Schottengasse (Wien I, Schottengasse 3A/1. Stiege/4. Stock/Tür 59).
Solidaritätsgruppe Schottengasse 3A/1/4/59 1010 Wien Tel.: (0699) 112 25 867 Fax: (01) 532 74 16 > E-Mail: info@solidaritaetsgruppe.org http://solidaritaetsgruppe.org
17.08.09
Polizeireform schränkt Rechtsschutz für Bürger_innen massiv ein!
Mit der Errichtung der neun Landespolizeidirektionen per 1.9.2012 sollen durch schlankere Behördenstrukturen 10 Millonen Euro jährlich eingespart werden. Verschwiegen wird dabei, dass durch die Behördenreform auch der Rechtsschutz in vielen sensiblen Bereichen erheblich eingeschränkt wird, wie etwa im Versammlungsrecht. Die Möglichkeiten gegen eine Versammlungsuntersagung vorzugehen sind sehr bescheiden. Über Berufungen gegen ein Versammlungsverbot entscheidet im Wesentlichen die Sicherheitsdirektion, also die oberste Polizeibehörde. Es bedarf wohl nur eines gesunden Menschenverstandes, dass diese nicht gegen die eigene Unterbehörde Entscheidungen trifft. Nach unseren Kenntnissen, ist dies bisher auch noch nie passiert. Der Bescheid der Sicherheitsdirektion kann in weiterer Folge nur vor dem VfGH angefochten werden. Dies ist nicht nur Kostenintensiv, sondern dauert auch lange, mit mindestens einem Jahr muss gerechnet werden. Mit der Einführung der Landespolizeidirektionen soll der Rechtsschutz aber nun komplett beseitigt werden. Denn fungiert die Landespolizeidirektion selbst als Versammlungsbehörde (quasi in allen Landeshauptstädten), ist als Berufungsinstanz auch die Landespolizeidirektion vorgesehen. Die beabsichtigte Einrichtung von sogenannten Rechtsmittelbüros, mag nichts daran ändern, dass sich diese Regelung am Rande der Verfassungskonformität bewegt. Wir sehen darin klar das rechtstaatliche Prinzip und den damit eng zusammenhängenden Grundsatz der Effizienz des Rechtsschutzes verletzt. Auch die in Art 13 EMRK garantierte Grundrechtsbeschwerde wird so ad absurdum geführt. Zwar sollen mit der Einführung der Landesverwaltungsgerichte am 1.1.2014, diese als Berufungsinstanzen tätig werden, jedoch ist dieses Vorhaben lediglich in der Regierungsvorlage festgeschrieben und noch nicht als Gesetz beschlossen. Es ist also durchaus möglich, dass die Landespolizeidirektionen auch nach dem 1.1.2014 als „Rechtsmittelinstanz“, quasi für sich selbst, weiterbestehen; den Sicherheitsbehörden würde dies gewiss nicht ungelegen kommen. Unabhängig von der juristischen Diskussion, bedeutet dies in der Praxis eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit und eine zusätzliche Hürde für den politischen Willensbildungsprozess abseits der gesetzlichen Vertretungskörper. Es besteht die Gefahr, dass kritische Initiativen bereits im Vorfeld mundtot gemacht werden und der Willkür der zuständigen Beamt_innen ausgeliefert sind. Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, diese juristische Farce unverzüglich zu beenden, und bis zum tätig werden der Landesverwaltungsgerichte die Unabhängigen Verwaltungssenate als Berufungsbehörden einzusetzen. Auch ein "vorläufiger Rechtsschutz", wie er etwa in Deutschland existiert, wäre Wünschenswert. Auf diese Weise wäre gewährleistet, dass über Berufungen gegen Versammlungsuntersagungen zeitnah entschieden werden könnte. Das Versammlungsrecht steht dabei exemplarisch für andere Bereiche, in denen die Rechtsmittel ebenfalls drastisch eingeschränkt werden. Zu diesen zählen etwas das Vereinsrecht sowie das Fremden- und Sicherheitspolizeirecht.
Rückfragehinweis:
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