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Ich bitte um freiwillige Spenden! Danke! - (18.08.10)
"Brandanschlag auf Wiener AMS" Mit Anmerkung: An das AMS / An die BrandlegerInnen! (25.07.10) Und einer Solidaritätserklärung (3.08.10) 25.08.10 - Brennende Mistkübel beim AMS, brennende Altpapiercontainer in Ausländerwohnheim (Albert Steinhauser / Nationalrat der Grünen)
E-Mail Adresse angeben! -"Brauchts zur Veröffentlichung und/oder Antwort!"
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3.09.10 um 11.23 Uhr - von R*. - "Wie wehre ich mich gegen andauernde Deppenkurs-Zuweisungen" |
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Bin seit November 2009 arbeitslos, war von Februar bis März bei Phönix (8 Bezirk), im Juni dann bei Fab (1100 Wien) und jetzt bei Weidinger & Partner (1120 Wien), bei diesem jetzigen Kurs soll ich dazwischen zur Maßnahme Monsun (1100 Wien - gleiche Adresse wie FAB) mit Übertrittsdatum November 2010. Jeder Trainer/in bestädigt meine Qualifizierung und bestädigt ebenso meine unzähligen Bewerbungen an Firmen, gegenüber dem AMS Berater, aber dies ist Hr. M. (AMS-Berater) ebenfalls zu wenig. Jetzt soll ich eben zu Monsun, das angeblich 12 Monate dauern soll, da diesmal aber zum ersten mal am AMS Schreiben steht \"Zur Maßnahme\" bei Monsun und auch bei Verweigerung kein Leistungsanspruch ist meine Frage dazu, was soll ich nach Ihrer Meinung machen. (2.09.10)
Antwort: Skrupellose Versicherten-Gelder-Verschwenderei Das müssen sie selbst entscheiden! Wenn sie sich aber nicht mehr als Voll-Trottel behandeln lassen wollen müssen sie die Versicherten-Gelder-Verschwenderei mit dem Rechtsweg bekämpfen! Verweigern und auf die rechtswidrige Sperre Berufung einlegen!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
"Schwere" Nötigung und Amtsmissbrauch! Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen!
Anmerkung: Und was schwafelt der jetzige politische verantwortliche Minister Hundstorfer ("?"SPÖ"?") über mehrfach Zwangs-Kurszuweisungen?! (Seiner Meinung nach sind TrainerInnen von Zwangs-Deppenkursen Ressurcen-, und Zeitverschwender! - "Logischer Weise dann auch Geldverschwender" - Hunderte Millionen / über die Jahre gerechnet bis Milliarde Euro wird so verschwendet und verhindert tatsächliche Qualifikation - Was dazu führte das unserer Gesellschaft jetzt Facharbeiter fehlen? Oder sind das nur die Kosten zur Umsetzung des ÖVP-Kalküls? - KALKÜL dieser Arbeitsmarktpolitik)
"Selbstgeführtes-Interview - Christian Moser von SoNed" zu Hundstorfer ("SPÖ"?" - Sozialminister?)!
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3.09.10 um 10.48 Uhr - von C. R*. - "Wird Sperre ev. bei langem Krankenstand aufgehoben" |
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Werter Herr Moser, Die Verweigerung eines Deppenkurses zieht die Bezugssperre nach § 10 AlVG nach sich.Diese verlängert sich um den Zeitraum in dem man ggf Krankengeld bezieht.Frage:Gilt diese Klausel nur für \"Kurzkrankenstände\",oder auch für solche die länger als 62 Tage dauern und man somit einen neuen Antrag stellen muss ? Danke im Voraus C.R. (2.09.10)
Antwort: Ich kenne keinen solchen Fall aber ich kenne das AMS! "Sie" kommen der Sperre nicht aus! Immer in Berufung gehen, das AMS scheisst nämlich auf den Rechtstaat wie Menschenrechte und sperrt die Bezüge auch rechtswidrig! Nur so kann diese gesellschaftszerstörende ethik-, morallose nach bestimmten Interessen ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik, von verantwortungslosen hohlen AMS-Köpfen umgesetzt werden! (ohne Gewähr)
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2.09.10 um 14.10 Uhr - von Mag. A.F. - "ANTRAGSFORMULAR zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung" |
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Lieber Christian,
nach längerem Suchen habe ich heute zufällig ein ANTRAGSFORMULAR zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung nach dem NÖ Mindestsicherungsgesetz im Internet gefunden.
Vielleicht interessiert es jemanden wie das Formular ausieht bzw. was man ausfüllen MUSS.
Hier der Link, zum Download
Für Wien habe ich so ein Formular noch nicht gefunden, hätte mich auch irgendwie gewundert, ist aber eigentlich schade. Ich werde weiter suchen...
Bedenklich sind in diesem Formular, meiner Meinung nach, die FELDER zu den Angaben über das VERMÖGEN.
In Österreich gibt es doch nach wie vor das Bankgeheimnis - oder irre ich mich da??
Liebe Grüße, Mag. A.F.
Antwort: "Bankgeheimnis, Datenschutz, Rechtstaatlichkeit etc. "nur" für die obere Gesellschaftsschicht!" Das läuft dann ungefähr so ab: Natürlich Bankgeheimnis - Sie brauchen uns keinen Einblick geben - dann gibts halt keine Mindestsicherung! ("Freiwilligkeit")
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2.09.10 um 14.10 Uhr - von M. W. - "Da wird mir schon ganz anders, so einen Nettoverdienst hatte ich zuletzt vor etwa 12 Jahren.:" |
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Grüß Gott Herr Moser,
ich bin 42 Jahre und seit 1.Feb.2010 arbeitslos - wohl weil zu teuer (zueltzt knapp 1400 Euro NETTO), da ein sehr viel Jüngerer jetzt auf meinem Ex-Arbeitsplatz sitzt. Im gestrigen AMS-Vermittlungsvorschlag schreibt der Arbeitgeber beim Gehalt: laut KV, jedoch MAX. 1100 NETTO: Da wird mir schon ganz anders, so einen Nettoverdienst hatte ich zuletzt vor etwa 12 Jahren.
Natürlich würde ich mich über einen Job wieder freuen, aber zu welchem PReis?Muß ich diese Stelle im Rahmen der AMS-Zumutbarkeitsbestimmungen annehmen ?
mit freundlichen Grüßen M. W. (bitte E-Mail Adresse NICHT veröffentlichen)
Antwort: AMS sorgt für Schlechterstellung der Arbeitslosen wie für Armut! Ja sie müssen "fast" alles annehmen! Auch den niedrigsten KV-Lohn akzeptieren! Nur im Arbeitslosengeld sind sie ca. für 3 Monate geschützt! Zumutbarkeitsbestimmungen , (ohne Gewähr) |
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2.09.10 um 12.09 Uhr - von Sozialarbeiter K. G. - "Ja, genau das ist passiert:" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Ja, genau das ist passiert: mit Hinweis auf den Bezug des Pensionsvorschusses wurde der Kombilohn nicht gewährt.
Die Antwort der AMS - Landesgeschäftsstelle steht noch aus, aber ich werde versuchen mit ihrem Hinweis noch einmal bei der RGS zu intervenieren.
Vielen Dank und freundliche Grüße (1.09.10)
Anmerkung.: An Sozialarbeiter K. G. Wurde/Wird bei ihrem Klientel "wegen dem Pensionsvorschuss" die 128 Tage-Regelung bez. Kombilohn angewendet?
>Alvg §23 (7) Wird eine Pension gemäß Abs. 1 nicht zuerkannt, so gilt der Vorschuß in der geleisteten Dauer und Höhe als Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe!< Daher gibt es keine "Nicht gemeldete Zeit" und darf die 128 Tage Regelung bez. Kombilohn nicht zur Anwendung kommen!(ohne Gewähr) unter: 10.08.10 um 14.35 Uhr - von K. G*. -"Pensionsvorschuss - Methode zur Statistikbeschönigung/ Verlust des Kombilohns"
2.09.10 um 13.03 Uhr - von G. G. - 182 Tage nicht 128 ! ad K.G. Kombilohnregelung: es sind 182 Tage Vormerkung erforderlich und nicht 128 ! Quelle: AMS |
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2.09.10 um 12.00 Uhr - von H. Da*. - "Anfrage ans AMS" "Wiedereingliederungs- und Integrationsversuche des Arbeitsmarktservice schikanös und sinnlos " |
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Hallo Herr Christian Moser,
was meinen Sie, macht meine Anfrage s.u., Sinn?
Mfg H. Da. NB: Habe Ihre Seite im Netz gefunden...
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 27.8. d.J. ein so genanntes Einladungsschreiben > INFO "DONNERSTAG" - Vorbereitungsmaßnahme für Itworks (SÖBU)/2010 M 119594 V 35 auf mein eAMS-Konto erhalten.
Sinnigerweise gleich 3x und einmal sogar ohne Zeitangabe!, um pünktlich erscheinen zu können....
Ich darf nunmehr höflich um eine Drehgenehmigung für ein TVmedium bzgl. des INFO "DONNERSTAG" am 2.9.d.J. ersuchen!?
Nach unzähligen sinnlosen (auch schikanösen) AMS Kursmaßnahmen, so genannnten Jobcoachingkursen etc. würde ich diesmal diese zweifelhaften Vorgangsweisen mittels eines professionellen Kameramannes einer Filmproduktionsfirma dokumentieren, um dies einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. (Wer sind die wahren Pahgozyten im Land)
Mit dem Ersuchen um positive Kenntnisnahme verbleibt, mit freundlichen Grüßen H. Da. ???
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! Weiterführende Links gut durchlesen! Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema
es gibt rechtsmeinungen die von rechtswidrigkeit ausgehen was diese schmarotzer söb betrifft! dazu der eintrag von Warap (31.10.2009 ) - Diese GBP und SÖB benötigen angeblich keine Gewerbeberechtigung
Besonders schikanös werden Bewerbungs- und Jobcoaching-Kurse empfunden – für das AMS sind das die billigsten Kurse, die massenhaft angekauft und dann zugebucht werden müssen. Hier sitzen Arbeitslose ohne Schulabschluss neben Ex-Managern, Quasipensionisten und Akademikern, verfassen dutzende Bewerbungsschreiben unter Aufsicht und werden psychologischen Selbstfindungstechniken ausgesetzt. Es kommt sogar gelegentlich vor, dass ihr Trainer vormittags selbst einen Kurs des AMS absolviert und nachmittags die Zwangsverpflichteten motivieren soll. Der Anspruch, die Arbeitslosen einem zeitlichen Regime zu unterwerfen, um ihnen eine Struktur im Alltag zu bieten, scheint längst ins Gegenteil gekippt zu sein. Die Maßnahmen, von Arbeitslosenselbsthilfegruppen durchwegs „Deppenkurse“ genannt, werden als demütigend und sinnlos empfunden.
Ein Quell der Frustration sind auch Zuweisungen zu so genannten sozialökonomischen Betrieben, in denen die Arbeitslosen in einem Mix aus Coaching und Beschäftigung wieder fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden sollen. Das kann auch die Verpflichtung bedeuten, für gemeindenahe Institutionen Parks zu pflegen, zu putzen oder – wie zuletzt – für die Wiener Verkehrsbetriebe als Fahrscheinkontrolleur eingesetzt zu werden. Auch Akademiker oder Facharbeiter können nach längerer Zeit der Arbeitslosigkeit zu minderqualifizierten Tätigkeiten verpflichtet werden. Wer sich wehrt, macht sich der „Vereitelung“ schuldig. Der Arbeitslosenbezug wird dann gesperrt, das erste Mal für sechs, bei Wiederholung für acht Wochen. Im vergangenen Jahr gab es 93.552 Bezugssperren. (29.08.10)
Antwort: Am 30. August 2010 15:31 schrieb i.fr. - "Drehgenehmigung können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen NICHT befürworten." Sehr geehrter Herr D.!
Sie wandten sich mit Mail vom 29. August 2010 an die Leitung unserer regionalen Geschäftstelle Schönbrunnerstrasse und führen Beschwerde gegen die mit Ihnen geplante Vorbereitungsmaßnahme beim Maßnahmenträger „itworks“, sowie in weiterer Folge bezüglich des Informationsablaufes über Ihr eAMS-Konto, im Zuge dessen es zu mehrfachen Erstellungen von Einladungsschreiben gekommen ist, wobei es in einem Fall an der Zeitangabe mangelt.
Wir bedauern außerordentlich, dass Sie die Wiedereingliederungs- und Integrationsversuche des Arbeitsmarktservice als schikanös und sinnlos erachten, können aber leider nicht umhin Ihnen mitzuteilen, dass diese Maßnahmen verpflichtend in den Betreuungsverlauf aufgenommen und je nach Dauer der Arbeitslosigkeit auch mehrfach zu absolvieren sind. Um Ihre Anwesenheit zu dem bereits erwähnten Infotag zu gewährleisten, erlauben wir uns Ihnen auf diesem Wege bekanntzugeben, dass der Termin am 2. September 2010 in der Zeit zwischen 08:00h bis 15:00h auf der regionalen Geschäftsstelle Schönbrunnerstrasse stattfindet und von Ihnen verbindlich einzuhalten ist.
Warum es diesbezüglich zu einer dreifachen Versendung eines Einladungsschreibens gekommen ist, wird von unseren EDV-Fachleuten überprüft.
Ihre Anfrage betreffend Drehgenehmigung können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen NICHT befürworten. Die Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice sind sogenannte öffentliche Gebäude, in welchen die anwesenden und handelnden Personen ein Recht darauf haben, NICHT der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden.
Wir hoffen, mit diesen Informationen einen kleinen Beitrag zum besseren gegenseitigen Verständnis geleistet zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Dr. In- F- Stellv. Landesgeschäftsführerin Arbeitsmarktservice Wien Landstraßer Hauptstraße 55-57 1030 Wien T: (01) 87871-50001 F: (01) 87871-50090 email: ingeborg.friehs@ams.at www.ams.at
Von: H. Da.Datum: 31. August 2010 13:56 Betreff: Re: Drehgenehmigung - Vorbereitungsmaßnahme für Itworks (SÖBÜ)/2010-M 119594 V 35 An: in. fr.
Sehr geehrte Frau Dr. Fr.,
nochmals herzlichen Dank für Ihre Antwort und entschuldigen Sie die weitere Störung. Wozu es einer Überprüfung Ihrer EDV Abteilung bedarf wenn offensichtlich ein Mitarbeiter eine so genannte Einladung 3x übermittelt, scheint mir nicht sehr schlüssig.
Und Ihr Hinweis auf das Datenschutzgesetzt erscheint auch etwas seltsam, da man in dem so genannten Einladungsschreiben der Fa.? Itworks seine SV-Nummer etc. bekannt zu geben hat. Datenschutz???
Weiters wurde ich Kenntnis gesetzt, dass diese "Androhung" bzgl. §49 ALVG nicht rechtens ist???
Ich darf höflich um Stellungnahme diesbzgl. ersuchen!
Weiters können Sie meine "redlichen" Bewerbungsbemühungen; sogar bzgl. Halbtagstätigkeit dem so genannten eAMS-Kto. entnehmen. Ich möchte nämlich gerne; trotz meines juvenilen Alters von 50 Jahren gerne mein abgebrochenes Studium fortsetzen bzw. neu beginnen. Und da man meines Wissens dann auch die bescheidene "Notstandshilfe" als Existenzsicherung verliert, bedarf es zumindest einer Halbatagstätigkeit. Vielleicht sollten sie eine Ombudsstelle einrichten? Meine Bewerbung hätten Sie!?
Selbstverständlich ist mir bewusst, dass dies im gegenständlichen Fall nichts zur Sache tut, aber ich dar Sie trotzdem höflich um Beantwortung ersuchen.
Mit freundlichen Grüßen
H. Da.
NB: ergeht auch an "Volksanwaltschaft". PPS: das Wiener Blut soll zwar rot sein, aber vielleicht sollte man sich in solch einer Situation vielleicht an den Mitbürger HC Strachen wenden. Der soll ja für die wirklich "Fleißigen" eintreten....z...
Antwort: Bis sie ihre Ignoranz, Inkompetenz mit der sie uns in Antworten füttern, selbst kotzen! finde ich toll das sie zeigen dass es ihnen reicht - werden immer mehr und sollte jeder machen! Bis sie ihre Ignoranz, Inkompetenz mit der sie uns füttern, selbst kotzen!
Wahnsinn! Übers AMS wird sichtbar dass auch Menschen mit Doktor-Titeln "nichts" mit Ethik, Moral, Anstand, Wissen, emotionale Intelligenz, Kompetenz, Rechtstaatlichkeit, Mündigkeit etc. zu tun haben!
Das trotz jahrelangen Studium nichts anderes als realitätsverleugnende, peinliche, zukunftsvernichtende Figuren rauskommen! (Neben Ressurcenverschwendung ein Horror) Antworten auf Anfragen wie ihre machen das sichtbar! Auch wenn solche "augenscheinlich" nichts bringen, sollte jede(r) Betroffene ihrem Beispiel folgen und dies dann auch öffentlich machen!
Bis ihnen die Argumente ausgehen und auch ihnen klar wird, dass der Sch.... den sie uns über Antworten mitteilen nur über Macht, die ihnen gegeben wurde um die untere soziale Schicht zu entwerten/erniedrigen, vertretbar ist! Betroffene macht mit und deckt dieses "G*******" auf!
Ab einer gewissen Beschwerde-Anzahl werden (immer mehr) Medien von diesem Wahnsinn berichten und ihnen ihre Motivation zu Lug und Trug zerstören, auch wenn sie dafür gut entlohnt werden! |
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2.09.10 um 11.17 Uhr - von N. N*. - "Bezug eingestellt" / Wie komme ich dem Volks-Vertrottelungs-Kurs aus! |
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Sehr geehrter Herr Moser,
nach meiner Rückkehr von einem 2jährigen Auslandsaufenthalt bin ich (27) nun seit April diesen Jahres beim hiesigen AMS als arbeitssuchend gemeldet.
Am 12.August hatte ich meinen letzten Kontrolltermin bei meiner AMS-Beraterin und bekam den nächsten Termin für den 3. September gesetzt. Am 19. August bekam ich dann vom AMS per Einschreiben die Aufforderung, in 3 Tagen (also den Montag darauf) eine Kursmaßnahme (BFI JobFit) zu beginnen - sehr kurzfristig und auch etwas unvorhergesehen zumal ich weder ein Informationsgespräch noch Sonstiges darüber erhielt. Im Einschreiben selbst stand lediglich vermerkt, dass es sich um eine Aufschulung für EDV, Kommunikationstraining, Persönlichkeitstraining etc. handelt. Ich wurde freundlich darauf hingewiesen, dass man mir meine Bezüge sperrt, sollte ich die Maßnahme nicht beginnen.
Schon während meiner Ausbildung zur Sonderpädagogin besuchte ich laufend Fortbildungen in diesen Bereichen, auch im Bereich EDV besitze ich keinerlei Defizite da ich immer wieder (nachweisbare) und sehr umfassende Weiterbildungen nebenher freiwillig absolvierte. Kurzum: ich bin bestens ausgebildet und es ist mir das Geld für das Busticket nicht wert, mich jetzt 6 Stunden am Tag in einer derartigen Maßnahme zu langweilen, das gebe ich zu.
Ich liess mich Montag morgen für die erste Woche krank schreiben und entschuldigte mein Fehlen bei jener Kursleiterin des BFI. Soviel ich weiss, verliert man automatisch den Platz (zumindest für diesen 8wöchigen Kurs) wenn man die Einstiegswoche verabsäumt und wartet im Regelfall auf den nächsten Einstiegstermin. Ich bin die 2. Woche (nach meiner Gesundschreibung)nun automatisch und unentschuldigt fern geblieben.
Heute morgen erhielt ich einen eingeschriebenen Brief, dass meine Bezüge vorübergehend gesperrt wurden.
Meine Frage nun: Was kann ich dagegen tun? Ich bin auf meine Bezüge (leider) noch angewiesen. Wem und wie muss ich meinen Einspruch gegen diese Sperre erheben, was muss ich vorlegen?
Vor allem verstehe ich nicht, WARUM ich letztendlich gesperrt wurde. Da ich spätestens in einer Woche eine erneute Aufforderung für einen BFI Kurs bekommen werde - wem muss ich meine Zeugnisse vorlegen um zu beweisen, dass ich aus einer derartigen Maßnahme im Augenblick einfach keinen Nutzen ziehe bzw. diesbezüglich keine Defizite habe?
Vielen herzlichen Dank für ihre Mühen und Ihren Rat
mit freundlichen Grüssen, N. N. (1.09.10)
Antwort: "AMS-MitarbeiterInnen haben Courage wie eigenes Denken "verkauft" und sind mit Robotern zu vergleichen." "Es ist schwer zu sagen ob sie ohne ihre Einwilligung in dem Deppenkurs aufgenommen wurden! Das AMS und die Zwangsmassnahmen halten sich an keine Rechtsvorschriften, geschweige denn an gesellschaftliche Anstands-, Benimmregeln! (Sie dürften nicht aufgenommen worden sein! Vorsicht die konstruieren auch rechts bzw. sittenwidrige "Verhaltens-Regeln" zum Nachteil Betroffener um ihnen die Existenzsicherung zu entziehen!)
Ihre Aufgabe wäre es aber gewesen von der KK. die Krankenstandsbestätigung zu holen und beim AMS abzugeben! Tun sie das sofort!! Solange ist ihr Bezug eingestellt!
Was den Volks-Vertrottelungs-Kurs betrifft so geben sie den Grund bei der AMS-BetreuerIn an. Zeugnisse sind nicht von nöten, denn das AMS sperrt auch rechtswidrig! Ausserdem haben AMS-MitarbeiterInnen (mehr oder weniger) nichts zu melden! Die haben Courage und das eigene Denken abgegeben/"verkauft"! Die sind mit Robotern zu vergleichen. Deshalb bringt es nichts mit denen auch nur irgend eine Diskussion zu führen! Hirn abgeschaltet!
Im Gegenteil die im AMS konzentrieren sich auf Schwachpunkte die die Betroffenen sogar selbst auspacken, (in der aberwitzigen Hoffnung, dass sich auf der Gegenseite soetwas wie Mitgefühl einstellen könnte) um einen Ansatzpunkt zu haben die Betroffenen Eigen-Schuld zu suggerieren um sie widerstandslos zum Material zu erklären, mit dem man gute Geschäfte machen kann/darf! (Sie sind als Arbeitslose eine Stückzahl mit denen Millionen von Euros umgesetzt werden) AMS-MitarbeiterInnen tun was man ihnen sagt! Zur Rechtfertigung ihres menschenverachtenden Handelns werden sie mit Feindbildern gefüttert, weswegen sie auch keine Gewissensbisse bekommen selbst wenn sie Menschen durch ihr Handeln psychisch vernichten! Macht auch nichts wenn es sich z. Bsp. um alleinerziehende Mütter/Väter mit Kindern handelt!
Volks-Vertrottelungs-Kurs: Wenn sie denn Mobbingkurs nicht machen können/wollen, so verweigern sie und unterschreiben die Niederschrift nicht, sondern verlangen schnellstens den Sperr-Bescheid. Auf den sie dann Berufung einlegen! Zu der legen sie dann ihre Bescheinigungen (Kopie), die zeigen das ihnen die Kenntnisse die dort vermittelt werden "sollten?" nicht fehlen, bei!
Berufungsgrund: Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Auch sieht es so aus das sie nicht aufgeklärt wurden! fehlende Belehrung / Begründungspflicht gilt ganz allgemein!
zu SÖB und vorgeschaltenen Deppenkurs :
Begleitperson mitnehmen wirkt Wunder!
Mit "rechtswidriger" Sperre müssen sie rechnen, können sie sich verständlicher Weise nicht auf ein so derart niedriges Niveau, das diese Deppenkurse garantieren, runter begeben!" (ohne Gewähr) |
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2.09.10 um 11.16 Uhr - von Re*. - "Eine Linke vom AMS?" |
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Ich 55 bin seit Ende Dezember 2009 wegen Sparmassnahmen gekündigt worden. Seither befinde ich mich bis 16.8.2010 wegen BurnOut im Krankenstand. Am 1.6.2010 habe ich eine Berufsunfähigkeitspension eingereicht und wurde abgelehnt. Habe bezüglich Ablehnung bereits einen Termin bei der AK. Seit 17.8. bin ich beim AMS gemeldet und beziehe angeblich einen Pensionsvorschuss und keine Arbeitslose ist das Richtig oder eine Linke vom AMS? Wie soll ich mich weiter verhalten, bitte um Hilfe. Danke (1.09.10)
Antwort: reden sie mit der AK sie können gegen die ablehnung klagen und solange wären sie noch im pensionsvorschuss - wenn sie nicht klagen müssen sie das dem AMS melden und sind sofort wieder im bezug (ohne gewähr)
1.09.10 um 8.58 Uhr - von Re. - Bei weiteren Fragen werde ich mich wieder melden Ja,vielen Dank! Bei weiteren Fragen werde ich mich bei Ihnen wieder melden. Schönen Tag
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1.09.10 um 14.07 Uhr - von Sy. - "Zwangs-Schmarotzer-Betrieb alles Lug und Trug" |
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Ich wurde vom AMS gezwungen(sonst gibt es keinen Bezug - Geld) einen Kurs bei der Fa. Jobtransfair zu machen. Bin derzeit in diesem Kurs. Dort wurde mir gesagt, daß ich über diese Fa. auch ein Praktikum machen kann. Habe mich lt. Aushang (Jobtransfair ) um ein Praktikum für einen Graphiker beworben. Wurde aber abgewiesen, da die sogenannte Fa. nicht die Kosten übernimmt, sondern Jobtransfair diese übernehmen muss.Und wurde mit einem leider nicht abgewiesen Und so Arbeiten diese Herr/Damenschaften. Studienabrecher, nichts gelernt, aber Erwachsenen Menschen etwas erzählen wovon sie keine Ahnung haben. Ist doch alles Lug und Trug so lange diese Firmen vom Staat gesponsert werden, und von den Arbeitslosen Menschen leben.Ist ja alles O.K. (29.08.10)
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1.09.10 um 12.34 Uhr - von R. Pl. - Schreiben u.a. an den Ombudsmann des AMS "PVA und AMS nicht einer "Meinung"?" |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
folgend sende ich Ihnen ein Schreiben an den Ombudsmann des AMS.
Vorgeschichte:
Ich bin Arbeitslos, war im Juni im Krankenstand, fragte dann per Mail um einen neuen Termin an, worauf ich nie eine Antwort bekam. Daraufhin habe ich den Ombudsmann des AMS angeschrieben, warum ich keine Antwort auf meine Mail bekomme. Er kontaktierte dann seine Kollegin, welche mich gleich anrief.
Aber bitte lesen Sie folgend mein Schreiben. was dann folgte:
Sehr geehrter Herr G.,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Frau K. hat mich innerhalb von Minuten auch gleich angerufen. Anfangs war sie sehr forsch, was ich dann auch wurde, immerhin habe ich genug in die Arbeitslose einbezahlt und erwarte mir dann auch einen Service (das S bei AMS steht ja für Service), immerhin wird sie auch von Steuergeldern bezahlt.
Auf die Frage, warum sie nicht auf die Email reagiert hat, meinte sie, es wird nicht auf alle Emails geantwortet (bitte, was soll das!), weil ich mir denken könne, wie viele Emails sie und das AMS bekomme.
Somit sind mir wertvolle Wochen vergangen, die ich finanziell nicht mehr ausgleichen kann.
Also, ich wurde dann auch forsch, dann wurde sie plötzlich freundlich und ich erzählte ihr, dass ich psychisch krank bin, kaum aus dem Haus gehe, dass ich Panik bekomme, wenn ich einkaufe gehen muss, wenn dort viele Leute sind und dass ich dazu Alkoholiker bin und seit Monaten auf der Suche bin, um einen passenden Therapieplatz zu finden. Erzählte ihr, dass ich schon dort und dort war, dass ich mich schon sehr viel informiert habe, dass ich keine Tablette nehmen möchte (ich war schon mal Tablettensüchtig) und dass es bei mir psychisch bedingt ist.
Frau K. sagte dann, ich soll zur Überbrückung zum Sozialamt gehen und zur PVA, um Berufsunfähigkeit bzw. Pensionsvorschuss zu beantragen und soll sofort dann bei ihr vorbeikommen.
Soweit das Telefonat.
Diese Anweisungen habe ich dann auch befolgt.
Am Montag, den 30. August 2010 war ich dann bei Frau K. und erzählte ihr, dass ich bei der PVA war und dass sie mich am letzten Donnerstag angerufen hat. Zunächst konnte sie sich nicht an das Telefonat erinnern und als sie mir dann endlich zuhörte und sich (anscheinend) bisschen erinnern konnte, meinte sie nur: „Ach, Sie sind der, der nicht aus dem Haus geht“, anscheinend konnte sie sich mehr als dieses nicht erinnern. Weiters erzählte ich ihr, dass ich bei der PVA war und sie wollte eine Bestätigung. Als ich erwiderte, dass der Herr, mit dem ich den Antrag ausgefüllt habe, erklärte, dass das von der PVA an das AMS automatisch weitergeleitet wird, meinte sie, das geht nicht und ich sollte es selbst vorbeibringen. Als ich nochmals erklärte, dass ich nichts anderes sagen kann, als der Mann von der PVA mir gesagt hatte, wieder das gleiche. Naja, ich sagte dann wieder, „ich kann nichts anderes sagen, als mir der Herr bei der PVA erklärte“, schrie sie mich an: „und zum dritten Mal, das ist nicht möglich“. Daraufhin habe ich gesagt, dass ich mich nicht von ihr anschreien lasse und bin dann gegangen.
Nach diesem „Vorfall“ bin ich aber doch noch zur PVA, um das abzuklären. Dort wurde mir erklärt, dass dies nicht so schnell ginge und ich abwarten soll.
Weiters gab es noch einen Vorfall vor vielen Monaten, wo ich bei Frau K. einen Termin hatte, sie mich wieder rausschickte, um nachzusehen, ob noch Leute draußen sind, die zu ihr wollten. Als ich das verneinte, musste ich das Schild von Geöffnet auf Geschlossen umdrehen.
Heute denke ich mir, was das denn soll; bin ich ihr Laufbursche? Wollte sie damit versuchen, wie weit sie mich einschüchtern kann?
Eigentlich dachte ich mir, dass Beamte da sind zu dienen und nicht zu befehlen!!!
Frau K. braucht den Versuch nicht mehr zu machen mich anzurufen, es wird ab jetzt nur noch schriftlich verkehrt, per Mail oder per Brief, damit alles schwarz auf weiß dokumentiert ist und im Nachhinein nichts mehr bestritten werden kann. Sollte ich nochmals persönlichen Kontakt mit ihr aufnehmen müssen, werde ich jemanden mitnehmen, als Zeugen.
Ich werde dieses Schreiben auch weiterleiten an die AK, www.anti-ams.at, soned.at, usw.
Nochmals kurz: Das S bei AMS steht für Service.
Mit freundlichen Grüßen R. P. (31.08.10)
Antwort: Finde ihren Versuch gut, der Beraterin Benehmen beizubringen! (Beiteiligen sich immer mehr Betroffene daran, wird uns das auch gelingen!)
Richtig, Begleitperson mitnehmen! Wirkt Wunder! Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!
Gehen sie auch auf der Stelle zum Vorgesetzten sollte das Benehmen der BetreuerIn nicht akzeptabel sein! Und /oder "bringen sie eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles ein."
RA. zu Schlechte Behandlung: Schreiben sie eine Beschwerde! Bei schlechter Behandlung durch den Berater: Anschreien, beschimpfen, Drohungen ausstoßen, Mobbing anderer Art: Die Drohung, durch Bezugssperre den Existenzunterhalt zu entziehen, stellt eine existenzielle Gefährdung dar. In diesem Falle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten.
Wie verhalte ich mich bei | |