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15.3.2023 um 16.31 Uhr - von G. - "Beratung für gesundheitlich eingeschränkte Personen“


Hallo Christian!

Ich habe wieder mal ein kleines Anliegen
Und zwar ich habe eine zubuchung zu (Monsun) bekommen es handelt sich hier um eine Einrichtung angeblich Beratung für gesundheitlich eingeschränkte. Meine Frage wäre was erwartet mich dort bzw. Muss ich da einen Arbeitsvertrag unterzeichnen? Soweit ich weiß handelt sich der Termin um eine Kontrollmeldung. Falls du da was genaueres weißt bitte ich dich um ein paar Zeilen.
Lg (14.3.23)

Antwort:
Kontrolltermin - auch wenn dieser ausserhalb der Behörde rechtlich fraglich ist? - einhalten, um genaueres bez. der Massnahme zu erfahren, die ev. freiwillig zu besuchen ist. Wie etwa ein Coaching oder ein Begleitkurs wegen Probleme oder Suchterkrankungen - hier gibt's eine rechtliche Beurteilung der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice OÖ
im Ausschuss für Leistungsangelegenheiten - die zur Aufhebung einer Sperre führte! Get Up -
Fragen sie ev. vor Zeugen bez. Freiwilligkeit nach!
Bei ev. Bezugssperre Beschwerde erheben - Berufung ist kostenlos! Ohne Gewähr


2.3.2023 um 18.10 Uhr - von Mag. G. *. - "Mein Berater buchte mich für eine Begutachtung dem BBRZ zu“


Sehr geehrter Herr Moser,

da Sie sich offensichtlich bestens mit der Materie des AlVGs auskennen, erlaube ich mir, Ihnen folgende Frage zu stellen.
Ich war in einer für mich völlig sinnlosen Beratung bei (*einem SÖB in) Wien. Meine Beraterin, eine Frau F., kannte sich in meinem Berufsfeld, Personalwesen, überhaupt nicht aus, war auch sonst eine ungute Person. Die von mir ohnehin nicht erwünschte Beratung beschränkte sich auf das Vorlesen meiner erfolgten Eigenbewerbungen und dem Suchen von Stelleninseraten durch die Beraterin. Da ich seit längerer Zeit Opfer einer Hetz- und Schmierkampagne und von Stalking bin, schrieb ich in einem E-mail (in welchem ich die Beraterin bat, den Termin telefonisch abhandeln zu dürfen), dass ich psychisch unter Druck stehen würde.

Daraufhin wurde ich zum AMS einberufen. Mein Berater, Herr G. *. (ein besonders nettes, falsches, hinterhältiges Exemplar) erklärte mir, er hätte Zweifel an meiner Arbeitsfähigkeit und buchte mich für eine Leistungsdiagnostik 2 / Begutachtung dem BBRZ zu. Erfahrungsberichten im Internet von anderen Arbeitssuchenden entnehme ich, dass es sich dabei um eine Art “Disziplinierungs-Gulag” für Arbeitlose handeln dürfte mit sehr schlechten Psycholog:innen, Personal.

Ich habe dem AMS daraufhin geschrieben, dass ich arbeitsfähig und –willig bin. Muss ich diesen Termin wahrnehmen und wenn ja, wie soll ich mich dort am besten verhalten? Kann ich selbst etwas tun, um diesen Termin abzuwenden?

Besten Dank für Ihre Zeit und Bemühungen. (28.03.23)

Antwort:
Ist der Termin als Kontroltermin ausgewisen §49 - Bei Versäumnis Sperre bis zur Wiedermeldung! Ich rate dazu hinzugehen, auch wenn der Kontrolltermin ausserhalb der Behörde rechtlich fraglich ist? - Ev. auch um Näheres zu erfahren. Fragen sie vor Zeugen, ob die Teilnahme freiwillig ist.

Zum BBRZ finden sich in SoNed eine Menge "sehr unzufriedenstellende" Inhalte.
Gehen sie sämtliche Links durch - auch bez. Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser

> VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)
Auszug: Eine Verweigerung der Teilnahme an einer Maßnahme zum Zweck der Feststellung einer allfälligen \"Problemlage\" durch einen Arbeitslosen ist aber nicht nach § 10 AlVG sanktionierbar. Heisst keine Sperre bei Verweigerung.
Um Arbeitslose u.a. einzuschüchtern kommt es auch zu rechtswidrigen Sperren.
Falls, legen sie auf den Sperr-Bescheid Berufung ein (erheben Beschwerde)

"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?".
>"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines
individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?"
>"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung" (13.10.14)

Sie dürfen die Datenweitergabe ans AMS verweigern.
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
- aus diesem Grund sind Betroffene nicht genommen worden.
unter: Datenschutz

Selbst das BvWG übt scharfe Kritik bez. der BBRZ.-Untersuchungen.
Bundes-Verwaltungs-Gerichts-Urteil
sicherlich auch für BBRZ-LeidensgenossInnen interessant."
(26.02.17)
Auszug: >Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen (Ohne Gewähr)

5.3.2023 um 2.12 Uhr - von Mag. G. *. - "Warum streicht er wichtige Kompetenzen, Qualifikationen aus meinem Stelleninserat?"
Sehr geehrter Herr Moser,

besten Dank für Ihre Antwort. Ich werde mir die angegebenen Links ansehen.

Ich möchte mich auch an dieser Stelle für Ihre Arbeit bedanken. Arbeitssuchende Menschen haben keine Lobby, wir sind dem AMS und seiner mafiösen Kursmaschinerie (die mit dem Elend der Arbeitslosen gutes Geld lukrieren) wehrlos ausgeliefert. Umso wichtiger ist es, sich zusammenzutun und sich gegen unfaire Behandlung zu wehren. Sobald es mir finanziell besser geht, werde ich an Sie spenden.

Bei meinem jetzigen Berater, Herrn G.*., ist es so, dass er mich anscheinend überhaupt nicht vermitteln will (Warum sonst streicht er ohne Absprache mit mir wichtige Kompetenzen, Qualifikationen aus meinem Stelleninserat?), sondern mich nur in diese idiotischen Kurse, Beratungen, die ohnehin nichts bringen, stecken möchte. Anscheinend wird man als arbeitsloser Mensch ab einem gewissen Alter nur mehr für diese Zwecke missbraucht. Das ist meine persönliche Erfahrung mit dem AMS in letzter Zeit.

Mit herzlichen Grüßen
Mag. G. *. (3.03.23)

Antwort:
Einen gewissen Berufs- Einkommensschutz gibt es nur für ca. 3 Monate im Arbeitslosengeldbezug, danach müssen Betroffene jedes zumutbare DV. annehmen. Siehe: Zumutbarkeitsbestimmungen


27.2.2023 um 13.33 Uhr - von I*. - "Umgang mit den eigenen vertraullichen Daten“


Guten Tag Herr Moser,
ich sehe Dringlichkeit, dass ich Ihnen meine Erfahrungswerte mitteile und mir von ihnen ein paar Tipps geben lasse.
Ich bin grosser Fan und Leser ihres Forums und bin kürzlich auf einen Beitrag von Ihnen gestoßen mit dem Titel "Ratingagenturen der kleinen Leute""auf die eigenen Datenspuren aufpassen".
ich finde diesen Beitrag sehr wichtig und ich hätte mir gewünscht dass ich ihre Tipps schon vorher gelesen hätte; Das hätte mir vieles erspart;, Ich habe so leichtsinnig und naiv meine Versicherungsdaten auf den Formularen vermerkt(hab auch diese unterschrieben, wo noch kein festes dienstverhältnis feststand). Auch mit meinem Versicherungsdatenauszug bin ich großzügig umgegangen; Wenn der potentielle Arbeitgeber einen verlangt; Dann muss man diesen Wunsch doch nachkommen, oder? Denn die Firma will sich ja ein Bild von einem machen, oder kann man unter Vorwand die Ausgabe diesen auch verweigern?
jEDENfalls hätte ich mir gewunschen, dass ich ihre Tipps schon früher gelesen hätte; Denn der leichtsinnige Umgang mit meinen Daten hat mir viel Ärger und sehr viel finanziellen Schaden eingebracht.
ich bekam zB von den Leihfirmen (von fast allen in Graz) auf Hilfskräftejobs nur pauschalisierte Absagen. Handyverträge wurden mir auch verweigert. Es dauerte echt fast ein Jahrzehnt, bis ich mich so ziemlich gut wieder von dieser Miserer erholt habe und ich mich durch meinen Job als "freier Dienstnehmer§nun seit drei Jahren ein wenig "neutralisieren"konnte. Den ersten Erfolg hab ich erzielt, als ich bei einem Vermieter einen guten Eindruck hinterlassen konnte, sodass dieser mir sogar ein Garconniere zur Verfügung stellte. das ist nun ein neuer Schritt in meine Zukunft. Ich wusste nicht dass die Institutionen über meine Daten "interne Rankings"kreieren; Ich habe nur die letzten zehn Jashre gemerkt, dass ich sehr erfolglos war; BEI DER JOB-WOHNUNGSSUCHE und Abschließen einiger Verträge. Konnte mir nur nie erklären, was bei der Sache faul war. Nun weiss ich durch ihren Beitrag wieso. Ich bin viel zu leichtsinnig mit meinen Daten umgegangen. Sie sagen ja auch, dass man nach dem AMS-(Deppen-)kurs beim Kursanbieter löschen soll. Diese WEitergabe meiner Daten an Dritte (Sozialversicherungsnr. Versicherungsdatenauszug)hat bei mir die letzten zehn jahre echt schwere Folgen gehabt und ich war sehr eingeschränkt. Schade, dass ich nun erst jetzt auf ihre wertvollen Tipps gestoßen bin. habe die hakmatura und fast nahezu mein ganzes leben lang jobs auf dem niedriglohnsektor bekommen. Bitte lassen Sie mich ein paar weitere hilfreiche Tips wissen zwecks umgang mit den eigenen vertraullichen Daten, denn ich möchte nicht nochmal den Stempel als "schwer vermittelbar am Wohnungssektor und Arbeitsor)asektor aufgebrumit bekommen, somal ich mir nie etwas zu schulden kommen lassen habe und immer sparsam und arbeitswillig war. Können sie mir noch ein paar InsiderInfors verraten, welche machenschaften diese !"ratingagenturen der kleinen LEUTE"ohne unsderes wissens hinter unseren Rücken abziehen? WARE ICH IHNEN ECHT DANKBAR

Anm.: "Ratingagenturen der kleinen Leute" Siehe Eintrag von L. H. vom 22.10.13


Antwort:
SoNed ist bemüht in sämtlichen Bereichen zumindest grundsätzliche Auskünfte zu erteilen bzw. bereit zu stellen! Es ist schwierig Antworten ohne konkrete Fragestellungen abzuliefern. Ich kann anhand ihrer Erfahrungen nicht festlegen, was genau "Sache" ist! Was sich nachvollziehbar zugetragen hat bzw. wo Zusammenhänge bestehen oder ob es sich auch mal um Zufälligkeiten handelt?
Klar ist, dass man mit sensiblen Daten vorsichtig umgehen soll/muss!
Wenn es ihnen möglich ist, es zu vermeiden, dass bestimmte Stellen Kenntnis von ihren sensiblen Daten erlangen - so vermeiden sie es - ausser es liegt auch in ihrem Interesse! Ev. gehen sie auch die Seite Datenschutz durch! "Ohne Gewähr"

Kompetente Anlaufstelle bez. Datenschutz
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz,


22.2.2023 um 11.46 Uhr - von W*. - "Sperre im Krankenstand“


Guten Tag, Herr Moser,

Ich wurde vom Ams Bezug gesperrt, obwohl ich wie das Stellenangebot kam und die Firma mit 18.02 meldete, das ich mich nicht beworben habe, im Krankenstand war. Habe mich gleich nach dem Krankenstand beworben, die Firma hat sich sogar per Mail zurück gemeldet.

Habe die Mails meinen Ams Berater gezeigt und per mail übermittelt, mußte eine Niederschrift machen, bin noch immer gesperrt und muß auf die Entscheidung warten?

Meine Frage, wie kann das sein das ich im Krankenstand war und er mich sperrt , Krankengeld habe ich erhalten, und obwohl ich es beweisen kann ich auf die Entscheidung warten muß, und eine Niedeschrift machen muß? Kann ich noch irgendwas tun?

Vielen Dank im voraus. (21.02.23)

Antwort:
Während des Krankenstands mussten sie sich nicht bewerben. So wie sie den Sachverhalt schildern, handelt es sich um eine rechtswidrige Sperre! Verlangen sie sofort den schriftlichen Sperr-Bescheid. (Antrag mit Datum und ev. eingeschrieben per Post senden / ev. AMS-Konto bzw. im AMS abgeben und dies auf einer Kopie bestätigen lassen) Kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats muss ihnen das AMS "vorerst" das Geld ausbezahlen.
Dazu siehe: Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
Auf den Bescheid (falls?) legen sie sofort Berufung ein!
Da es sich nach ihrer Schilderung so "eindeutig" um eine rechtswidrige Sperre handelt, könnten sie auch den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter besuchen, den Sachverhalt darlegen und die sofortige Bezugsaktivierung einfordern!
Um solche Provokationen in Zukunft zu erschweren / "verunmöglichen" - könnten sie eine Beschwerde an die Landesgeschäftsstelle - in diesem Fall auch an den AMS-Ombudsmann - senden. (Ohne Gewähr)


22.2.2023 um 11.40 Uhr - von L. - "Projekt Mitgehen“


Begleitung zum Behördentermin - Projekt der Armutskonferenz!

"Beschämung als soziale Waffe!"
Mehr als 70.000 Menschen in Österreich, die Anspruch auf die Mindestsicherung hätten, verzichten auf diese, wie eine Studie von Forscherinnen und Forschern unter Leitung des Soziologen Michael Fuchs vom Europäischen Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung in Wien gezeigt hat. (21.02.23)

Projekt Mitgehen ORF


Zum Eintrag
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