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19.01.2025 um 11.07 Uhr - von J. - "AMS sperrte 2024 Arbeitslosengeld 164.400 Mal"



Hallo Christian, das

AMS sperrte 2024 Arbeitslosengeld 164.400 Mal

Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat im vergangenen Jahr mehr Arbeitslosengeld-Sperren verhängt als 2023. Konkret stieg die Anzahl der Sanktionen um rund 4,8 Prozent auf 162.435, wie das AMS bekannt gab.

Begründet wird das Plus mit steigenden Arbeitslosenzahlen und gleichbleibendem Verhalten der Arbeitslosengeld-Bezieherinnen und -Bezieher. Ende Dezember 2024 waren 426.012 Personen auf Jobsuche, um 27.007 mehr als zum Jahresende 2023.

Auch Schwänzen von Schulungen wird sanktioniert
Etwas mehr als 44.200 Sanktionen gab es 2024 laut AMS aufgrund von „tageweisem Fernbleiben von Schulungen“ (Paragraf 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes/AlVG) – gegenüber 2023 ein Zuwachs von rund 11,1 Prozent. Über 34.100 Sanktionen (plus 5,6 Prozent) resultierten – ebenfalls gemäß Paragraf 10 – aus „Verweigerung bzw. Vereitlung der Arbeit/Schulung“.

Sanktionen meistens für „versäumten“ AMS-Termin
Bei Weitem die meisten Sanktionen mit rund 52.600 verhängte das AMS aufgrund von unentschuldigtem „Versäumen“ eines AMS-Termins nach Paragraf 49. Hier betrug der Anstieg gegenüber 2023 knapp 5,6 Prozent. Mit 1480 Sperren verdoppelten sich unterdessen nahezu die Sanktionen wegen „Ablehnungen/Einstellungen mangels Arbeitswilligkeit“ (Paragraf 9).

Knapp 30.000-mal gab es eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld wegen selbst verschuldetem Arbeitsende – ein Rückgang von 6,7 Prozent. Weniger Eigenkündigungen seien ein Zeichen für eine schlechtere wirtschaftliche Entwicklung, so das AMS.

Quelle: Krone
Mit freundlichen Grüßen
J. (18.01.25)

Anmerkung:
Leider kommt in dieser Statistik nicht zum Vorschein wieviele Bezugssperren das AMS wieder aufheben musste - Ich gehe davon aus, dass es sich wie oft um eine sehr hohe Anzahl an rechtswidrigen Bezugs-Sperren handelte!

Deppenkurse und Zwangsmassnahmen dienen als Strategie um Betroffene u.a. die Existenzsicherung zu entziehen - Ja oft auch rechtswidrig - u.a. zur Disziplinierung arbeitsloser Menschen!

Neben den statistischen Spielereien / Fälschungen kann man über dieser Methode die Schuld an der Arbeitslosigkeit individualisieren!

Egal auch wie viele Firmen zusperren mussten oder X-(ev. auch tausende) Mitarbeiterinnen entlassen wurden, um weiter überleben zu können?

Die Arbeitslosen sind selbst Schuld an der Arbeitslosigkeit!
Das rechtfertig wiederum den "*Psychoterror und Mobbing" der Zwangsmassnahmen / Deppenkurse! (Hier schliesst sich der Kreis wieder)
* Diese Empfindung ist wahrscheinlich dann nachvollziehbar, wenn man als Betroffene(r) von einem Deppenkurs / SÖB-Zwangsmassnahme in den anderen geschoben wird.


Siehe::
AMS-Geld-Sperre: Einspruch lohnt sich!
"
OÖ: 70 von 186 Sperren werden rechtswidrig verhängt!" (4.01.11)

"50 % der Sperrbescheide nach Erfahrung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechtswidrig"

"Zum Thema „Arbeitsunwilligkeit und AMS-Sperren. (30.01.2020)

Siehe auch:
ARBEITSLOSENZAHLEN

Und noch ein HAMMER!
Vor der AlVG-Novelle mit 1.1.08

Grosser Erfolg der österreichischen Arbeitsloseninitiativen deckte das wahre Gesicht der "christlich-sozialen" Politiker/Parteien auf!
Mit Kopien, der veröffentlichten VwGH-Erkenntnissen wie Texten, die die systematisch verhängten rechtswidrigen Bezugssperren im Zusammenhang mit den SÖB-"Zwangs"-"Massnahmen" belegten, wurden sämtliche Berufungen gewonnen, oder die Sperren bei Vorlage dieser Kopien erst gar nicht mehr verhängt! Weswegen das AMS auf Weisung des Ministeriums hin die rechtswidrigen Bezugssperren einstellte!
(Eine Anlassgesetzgebung legalisierte längere Zeit später diese Rechtswidrigkeit)

15.11.2006 - Anm.: Man betrachte die Reaktionszeit von 2 Jahre!
(
unter: Erfolge)


18.01.2025 um 18.23 Uhr - von R*. - "Ich kann nicht mehr"



Sehr geehrter Herr Moser
Vielen Dank das es Sie gibt
Ich habe in 5 Monaten mein Alter von 61 Jahre erreicht aber leider fehlen mir 28 Monate Arbeitszeit auf die Pension mit Ausgleichszulage dies kann ich lösen mit Geringfügige und einer Eigenfinanzierung zusätzlich kann ich aufstocken über die MA 40 nun wurde mir von Seiten des AMS angedroht das ich bis zu dem erreichten Zeitpunkt und wenn der auch erst mit 70 sein sollte beim AMS gemeldet bleiben muss natürlich bekam ich auch gleich eine Zwangszuweisung in in einen SÖB Egal wo ich anrufe man erfährt überall etwas anderes .Die Mindestsicherung ist an eine AMS Meldung gekoppelt verstehe ich aber bis ins hohe Alter? Denn das AMS nimmt keine Rücksicht auf geringfügig mein Berater sagte mir das es ihm egal ist .Je mehr ich aber unterbrechen muss desto länger brauche ich für diese 28 Monate und ich halte diesen Druck nervlich sicher nicht bis ins hohe Alter aus .Mein Berater sagte und wenn ich 90 bin sitze ich noch alle 2 Monate bei ihm oder in einem Kurs Wohin jann ich noch wenden um Auskunft zu bekommen ? Bei der MA 40 kommt man nicht weiter jeder sagt was anderes der AMS Omdudsmann ist der Meinung Kurs machen und zu dem Gespräch kann er nichts sagen da keiner dabei war .Ich werde seit vom AMS wie Dreck behandelt als MA 40 Bezieher ist man nichts wert .
Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar

Antwort:
Nein!! "Jetzt, dem Ende zu, geben sie nicht auf"
Bitte besuchen sie die AK und lassen sich bez. Pension informieren. Vielleicht gibt es irgendeine Möglichkeit früher in Pension zu gehen - auch ev. mit Abschlägen?. Verschiedene "Wege" in Betracht ziehen, bevor man total verzweifelt - die können ihnen auch Auskunft geben über Altersteilzeit oder sonstigen Möglichkeiten?
Leider kann ich diesbez. keine gesicherte Auskunft geben. - Drum AK!

Zur Info
Pension für Frauen: / Altersteilzeit

Wichtig,
Ihre AMS-BetreuerIn geniesst es anscheinend ihnen Stress und Angst zu verursachen!
Wenn möglich nehmen sie sich eine Begleitperson zu den AMS-Terminen mit (Wirkt Wunder)
Falls sie der Meinung sind bei den Terminen geht es nicht mit rechten Dingen bzw fair zu - oder die Probleme anhalten - so besuchen sie den Vorgesetzten bzw. AMS-Geschäftsstellenleiter - mit Begleitperson so möglich!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Sie brauchen sich nicht alles gefallen lassen!

Wie schaut es gesundheitlich aus?
Sollten sie vermindert leistungsfähig sein, so schützt sie das vor gewisse DV.
/ Arbeitsstellen. Falls - Stellt ein Arzt fest!

Siehe auch:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"(Ohne Gewähr)

19.01.2025 um 10.50 Uhr - von R*. - "Mindestsicherung auf ewig"
Hallo nochmal
Danke für die schnelle Antwort
Leider bekomme ich Pension mit Ausgleichszulage da ich lange krank war also kein Ausweg .
Kein Erreichen dieser Pension würde Mindestsichetung auf ewig bedeuten
Diese ist gekoppelt an eine AMS Meldung.
Mein Betreuer sagte mir dass man durch das meine Arbeitskraft für Immer beim AMS verlangen kann. Denn es gibt kein Regelpensionsalter für Leute mit MA 40 Bezug .
Werde auf ihr Anraten einen Anwalt aufsuchen hoffe der sagt was anderes. (18.01.25)

Antwort:
Okay - verstehe! Da sie lange krank waren - liegt bei ihnen ev. verminderte Leistungsfähigkeit vor. In ihrer Situation sehr wichtig - dann können sie nicht zu jeder Arbeitsstelle vermittelt werden! Je nach Grad der Beeinträchtigung / Krankheit geht das ev. soweit, dass sie die Mindestsicherung ohne Arbeitsverpflichtung bekommen könnten? - Wäre, falls, auch eine Möglichkeit!
Besuchen sie die AK, die kann sie ev. über Verschiedenes aufklären. Ev. auch über Altersteilzeit "etc."?" Vielleicht findet sich was, womit sie die fehlenden Monate zur Pension zusammen bringen? (Ohne Gewähr)

18.01.2025 um 17.35 Uhr - von D*. - "Grauenvolle Sklaventreiberei des AMS in Zusammenarbeit mit Personalleasing-Agenturen"



Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin jetzt knapp 50 Jahre alt und bin immer einer ordentlichen Arbeit nachgegangen. Zuletzt war ich 15 Jahre in einem Betrieb tätig, dann für 8 Monate arbeitslos und dann für 15 Monate in einer Firma, bei der ich erneut wegen Einsparungen meinen Platz verloren habe. Mir ist von Seiten des AMS ja schon in den 8 Monaten vor der letzten Arbeitsstelle, so einiges bekannt, darunter auch schon im Vorfeld befindliche Drohungen diverser Personalleasing-Agenturen, dass die Meldung an das AMS machen müssten, wenn ich eines ihrer zahlreichen "tollen" Angebote ablehnen würde. Nun bin ich seit Mitte November des Vorjahres arbeitslos und bekomme fast ausschließlich nur mehr Vermittlungen zu eben diesen Personalleasing-Agenturen. Das letzte Leihfirmen-Angebot umfasste unter anderem eine Stelle für insgesamt 50 "Lagerarbeiter" (es wurden halbwegs gute Deutschkenntnisse gefordert) und die Arbeitszeit umfasste eine "2-Teilschicht", wo man 2x täglich auf den Arbeitsplatz fahren muss, um einm al von 06 Uhr bis 08:30 Uhr zu arbeiten und dann ein zweites Mal von 15 Uhr bis 21 Uhr, natürlich von Montag bis Freitag. Dass man neuerdings zu so etwas gezwungen/genötigt wird, ist für mich schlichtweg nur mehr "unfassbar". Ich werde wohl demnächst dringend psychologischen Beistand benötigen, bevor ich etwas tue oder sage, das ich dann bitter bereuen würde. Mittlerweile steht auch schon eine Bezugssperre im Raum, auf Grund der (Falsch-)Aussage einer Mitarbeiterin von einem der eben genannten Leihfirmen. Meine Frage: Wäre im Falle einer tatsächlichen Sperre, der herkömmliche Weg von Vorteil, oder wäre es nicht besser, das von Haus aus gleich über einen Anwalt zu regeln, denn letzteres ziehe ich nämlich schon in Betracht.
Mit lieben Grüßen!

Antwort:
Ev. zuerst den kostenlosen Weg einschlagen - falls Sperre schriftlichen Bescheid verlangen und darauf Beschwerde erheben (Berufung einlegen) Auch dem BvWG vorlegen lassen - falls. Und dann besteht noch immer die Möglichkeit zum VwGH zu gehen, da brauchts dann eh einen Rechtsanwalt - ev. mit Verfahrenshilfe_VwGH..
Ja natürlich wäre es vorteilhaft gleich einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, ist halt eine Kostenfrage.
Ev. versuchen sie es auch bei der AK, falls die unterstützen, dann mit deren eigenen RA.
Sollten sie sich mal entscheiden einen Rechtsanwalt zu nehmen, dann ist Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser eh. zu empfehlen ! Sehr kompetent!
(Ohne Gewähr)

18.01.2025 um 16.53 Uhr - von L. - "Armutsbetroffene müssen unter der kommenden Regierung mit massiven Verschlechterungen rechnen?"



Es ist zu befürchten, dass Armutsbetroffene unter der kommenden Regierung mit massiven Verschlechterungen rechnen werden müssen.
Ende der Geringfügigkeit wahrscheinlich -
ORF Details zu Sparplänen von FPÖ und ÖVP - Klimabonus, Bildungskarenz, Förderungen (16.01.25)

Anmerkung:
"Vielen derjenigen, die die FPÖ gewählt haben wird es an den Kragen gehen!"
Die FPÖ macht "hauptsächlich" Politik für Unternehmer / Reiche etc. und "nicht" für die Kleinen, Anständigen, sozial Schwachen. Von denen will die FPÖ die Stimme bei Wahlen .....
... und die bekommt sie auch?????

18.01.2025 um 16.53 Uhr - von H. - Blau-Schwarz setzt Rotstift an: Hier wird gespart!
"Zuverdienstmöglichkeiten von Arbeitslosen sollen eingeschränkt werden. Blau-Schwarz erhofft sich hier Einsparungen von 82,5 Millionen Euro. Konkret heißt das: Geringfügige Einkommen sollen erschwert werden."
Ganzer Artikel: Krone LG H. (16.01.25)

14.01.2025 um 11.51 Uhr - von K*. - "Dürfen die denn das?"



Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin seit etwas mehr als einem Monat beim Ams gemeldet. Leider zum zweiten Mal, da ich vorhin jedoch schon einmal 2 Monate arbeitslos war und mein neuer Arbeitgeber mich vor Weihnachten gekündigt hat, da 2 seiner größten Kunden abgesprungen sind und nicht die Anzahl an Aufträgen herein kam, die gewünscht wurde.
Nun habe ich bereits wieder Bewerbungsgespräche, jedoch geht der Prozess dem Ams zu langsam, da einerseits die Feiertage dazwischen waren und ich nun bei der Auswahl der neuen Firma vorsichtiger bin. Nun hat man mir einen Vorschlag geschickt und mir gedroht, wenn ich diesen nicht annehme für 6 Wochen die Bezüge einzustellen.
Ich konnte es abwehren, meine Frage ist jedoch, ob die das generell dürfen oder ob man rechtlich dagegen argumentieren kann?
Mit freundlichen Grüßen,

Antwort:
Die dürfen das - ausser es handelt sich um kein zumutbares DV. oder eine verminderte Leistungsfähigkeit - weil gesundheitliche Einschränkung (brauchts ärztliches Attest) - verbietet es, sie an eine bestimmte Stelle zu vermitteln!
> Lassen sie sich nicht zu sehr unter Druck setzen! Das liegt in der Natur der Sache, dass dem AMS der Prozess zu langsam geht.
Zu den Zumutbarkeitsbestimmungen
(Ohne Gewähr)

14.01.2025 um 11.28 Uhr - von T. - "Selbst gesuchte Stelle ablehnen?"



Sehr geehrter Herr Moser.
Ich hätte eine Frage zur Vermittlung von Jobs seitens des AMS. Genauer gesagt ist mir da etwas "komisches" aufgefallen. Ich bin seit knapp 4 Wochen beim AMS gemeldet und habe selbst bereits zahlreiche Eigenbewerbungen an Firmen geschrieben und diese brav im AMS Konto unter "Eigenbewerbungen" dokumentiert. Dies auch immer mit Screenshot der Bestätigungsemails usw. Bei diesen Eigenbewerbungen steht es mir ja auch frei, im Falle eines anstehenden Bewerbungsgespräches, aus welchen Gründen auch immer, das Angebot aus zu schlagen und doch nicht an zu nehmen, oder nicht? Jetzt hat das AMS folgende "neue" Masche -> Eigenbewerbung bei Firma XY abgesagt bzw. nicht angenommen und ein paar Tage später bekomme ich von Seiten des AMS einen Vermittlungsvorschlag bei genau der Firma für genau dieselbe Stelle, bei der ich mich eigenständig Tage zuvor beworben hatte und die ich aus diversen Gründen abgesagt habe. Nur Zufall, Überschneidung oder neue "Taktik" des AMS? Oder bin ich paranoid? ;-) Liebe Grüße (13.01.25)

Antwort: Vorsicht!
Wenn das AMS erfährt, dass Betroffene ein DV. ablehnen gibt es eine Bezugssperre, auch wenn es sich um eine Eigenbewerbung handelt.
Wundert mich ein wenig, warum sie keine Sperre erhalten haben - so das AMS Kenntnis von ihrer Ablehnung hat? - ev. probiert es das AMS auf diesen Weg, mit neuerlichen Vermittlungsvorschlag zur selben Firma und Stelle.
Also nochmal Vorsicht: Es steht ihnen nicht zu ein DV. abzulehnen, auch wenn sie sich die Stelle selbst gesucht haben! (Ohne Gewähr)

13.01.2025 um 10.49 Uhr - von M*. - "Mindestsicherung-Aufstockung"



Hallo Herr Moser,
ich habe ein Dienstverhältnis auf Teilzeitbasis von 15h pro Woche begonnen. Da ich jedoch auch Rechnungen zu zahlen habe, wollte ich die Differenz von der Mindestsicherung auszahlen lassen. Bei 15h pro Woche müsste ich allerdings weiterhin beim AMS gemeldet sein. Mein AMS Betreuer hat mich jedoch trotzdem vom AMS abgemeldet, mit der Begründung, dass ich von der MA40 beauftragt werden muss. Jetzt habe ich die Befürchtung dass ich eine absage von der MA40 bekomme oder mit Unterbrechung, da ich davor auch die Mindestsicherung bekommen habe. Ich würde mein Dienstverhältnis nur ungern deswegen kündigen, weil ich die Arbeit mag und dort längerfristig bleiben möchte. Wäre für jeden Ratschlag dankbar. LG (12.01.25)

Antwort:
Neue Situation, neuer Antrag und schriftliche Antwort bzw. Bescheid von der Behörde verlangen. Gegen diesen - falls - können sie Beschwerde erheben (Berufung einlegen)
Falls Probleme besuchen sie die AK und lassen sich unterstützen! (Ohne Gewähr)

8.01.2025 um 9.21 Uhr - von L. - "Von der PVA abgelehnt"



Guten Morgen Hr. Moser,

aufgrund einer psychischen Erkrankung, diagnostiziert seit Jahren und Befunde für meine Arbeitsunfähigkeit von Psychiatern, wurde ich trotzdem von der PVA wegen Invaliditäts-Berufsunfähigkeitpension abgelehnt-was für mich absolut nicht nachvollziehbar ist.

Was kann ich nun dagegen tun? Haben Sie da Erfahrung?

Danke für die Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Sie können dagegen klagen - das sollten sie auch tun! Die AK unterstützt in solchen Fällen! Besuchen sie die AK tragen den Sachverhalt vor und nehmen auch sämtliche Unterlagen (auch den Ablehnungs-Bescheid) mit! Ich denke die können ihnen auch sagen, wie hoch die Chancen auf Erfolg sind! Alles Gute (Ohne Gewähr)

3.01. 2025 um 19.25 Uhr - von S. - "Wie gut geht es unserer Wirtschaft wirklich?
Laut dem Experten würden viele Firmen ihre Stellen aber oftmals auch nur zum Schein ausschreiben."



Hallo Christian,
wie Gut geht es unserer Wirtschaft wirklich?
Laut dem Experten würden viele Firmen ihre Stellen aber oftmals auch nur zum Schein ausschreiben.
„Unternehmen inserieren, um wirtschaftliche Stärke zu zeigen, auch gegenüber Geldgebern und der Bank, nach dem Motto: Wir expandieren, uns geht es gut“, meint der Karriereberater.
„Dazu gehört auch, dass man die Konkurrenz verunsichern oder ein bisschen ärgern möchte, wie wunderbar doch die Geschäfte laufen.“ Besonders durchtrieben sei es, wenn die eigenen Mitarbeiter durch Schein-Inserate unter Druck gesetzt werden sollen.
Ganz nach dem Motto: „Unser Unternehmen sortiert sich neu“, so Hesse weiter.
Wird wohl auf Österreich auch zutreffen.
Hochachtungsvoll
S.
(2.01.25)

2.01. 2025 um 18.19 Uhr - von H*. - "Unternehmensgründungsprogramm "



Hallo Herr Moser,
zunächst einmal vielen Dank für Ihr Engagement an dieser Stelle.
Ich bin seit kurzem beim AMS gemeldet und will mich selbständig machen (Gründung Handelsfirma).
Es gibt das Unternehmensgründungsprogramm des AMS. Da gibt es glaub ich weiterführende Beratung und man wird noch ein paar Monate bis zum Start finanziell unterstützt. Welche Kriterien muss man erfüllen, gibt es einen Rechtsanspruch auf das Programm?
Danke, alles Gute im Neuen Jahr, LG H (1.01.25)

Antwort:
Auf Ausbildung / Qualifikation etc. gibt es keinen Rechtsanspruch. Aber falls, seien sie ruhig auch ein wenig lästig , damit die Beraterin mitbekommt wie ernst es ihnen ist.
Genauere Infos siehe Link: Unternehmensgründungs-Programm
Alles Gute! (Ohne Gewähr)

27.12. 2024 um 11.13 Uhr - von J. - "Nachtrag zu ""Hilfe Geringfügigkeit"



Frohe Weihnachten! Nachtrag zu meinem Beitrag vom 5.12.mit dem Titel ""Hilfe Geringfügigkeit":Auf ihrem Anraten hin erbat ich telefonisch bei der AK um einen Termin; Jedoch wurde mein Anliegen vor Vergabe eines Termines so abgehandelt, "dass in meinem Fall der AK Graz die Hände gebunden sind". Die Dame hat mich in meiner Annahme sogar noch bestätigt und mir Recht gegeben. Sie haben mir geantwortet, also hab ich bei der AK angerufen. Fakt ist; ich bezahle Miete €520,--....von den Fixkosten, Nahrungsmittel ganz zu Schweigen. Und mir wird seitens des Sozialamtes seit drei Monaten die Aufstockung der SUG gestrichen. Ohne Worte.....Ich kann mein Leben nicht bewältigen. Ich weiss, dass viele Bürger unter unserem System leiden und will auch nicht jammern, aber ich find das so ungerecht. Einst sagte ein Kripobeamter zu mir : "In Österreich musst du kriminell werden, um zu überleben". Ich hab nen KNOCHenjob und jetzt bei 20Grad Minusgraden kann ich als Fahrradkurier nicht teil-bzw. Vo llzeit arbeiten. Wie kann es sein, dass andere Bürger o. Arbeit problemlos die volle SUG kassieren?! Oder andere Leute bekommen ein Kind nach dem anderen und haben keine finanz. Probleme. Aber ich zeige e einen guten Willen, indem ich arbeite und MIR ENTZIEHT MAN GRUNDLOS diese paar Kröten zur Aufstockung, die mir als Überbrückung so helfen würden. Hab mir nach der Scheidung alles ohne fremde Hilfe selbst aufgebaut(Umzug, neue Wohnung). Musste jetzt mich auch mal N bisschen emotional entladen. So nun wieder zum Sachstand: Wie schon gesagt verdiene ich mehr in den warmen Monaten; bzw. ich kann im Frühling/sommer mehr arbeiten als Kurier. Ich brauch einfach fachlichen Rat. Das Sozialamt entzieht mir die Aufstockung der SUG, weil ich "geringfügig" und nicht (mehr) teilzeit arbeite!?Stimmt das? Die einzige Möglichkeit, die ich habe ist es, dass ich mir nen Zweitjob in der Gastro suche? Soll ich das alles so hinnehmen? Oder soll ich ans Sozialamt noch mal N energisches Schreiben schicken, wo ich ganz klar darlege, dass mein Einkommen immer schwankt. Es ist auch lt. meinen Lohnzettel nachweisbar. Ich bin echt hilflos u. bürokratisch überfordert. Das mit der Aufstockung hat nämlich in der Vergangenheit gut funktioniert. Das setzt mir psychisch sehr zu. Zum Glück hab ich den Heizkostenzuschuss wenigstens bekommen, aber ich muss schon soviele hundert Euro ins Minus gehen, weil mir seit drei Monaten das Amt "den Geldhahn zudreht". Weil ich ja so gerne um Aufstockung der SUG ansuche *ironie off* (24.12.24)

Antwort:
Falls es ein Monat gab, in dem ihr DV - weil sie für ein geringfügiges DV. zuviel Stunden gearbeitet haben und deshalb ein höheres Einkommen erhielten - zum Arbeitslosenversicherungspflichtigen DV. erklärt wurde, so müssen sie sich ev. für einen Monat vom Kurierdienst abmelden, um wieder "Sozialhilfe/Aufstockung" zu bekommen! Wie in der Antwort unten beschrieben!
Sprechen sie persönlich bei der AK vor, seien sie ev. auch lästig, nicht telefonisch. Anscheinend hat die AK Hilfe zugesagt?
Versuchen sie die Angelegenheit mit dem Sozialamt schriftlich zu erledigen bzw. verlangen sie bei einer Ablehnung der "Sozialhilfe/Aufstockung" einen schriftlichen Bescheid, auf diesen können sie Berufung einlegen / Beschwerde erheben!
(Ohne Gewähr)

21.12. 2024 um 11.30 Uhr - von G*. - "Antrag auf Reha-Aufenthalt gestellt"



Hallo lieber Herr Moser,
ich bin in der Notstandshilfe. Mein Arzt hat wegen meiner Erkrankung einen Antrag auf Rehaaufenthalt gestellt. Nach 5 Wochen ist immer noch kein Bescheid der PVA da, obwohl ich schon mehrfach bei der Ombudsstelle angerufen habe. Was kann ich noch machen? LG G. (18.12.24)

Antwort:
Was sagt die Ombudsstelle? Reden sie nochmal mit ihrem Arzt, ob er was bekommen hat oder was er dazu meint? Vielleicht unterstützt er sie weiter, wenn sie ihn darum bitten. Auf alle Fälle dran bleiben! (Ohne Gewähr - Alles Gute)

17.12. 2024 um 10.34 Uhr - von S. M.- "AMS strich dreifacher Mutter die Notstandshilfe"



Sehr geehrter Herr Moser,

AMS strich dreifacher Mutter die Notstandshilfe.
Die Arbeiterkammer legte im Namen der Linzerin Beschwerde beim AMS ein – mit Erfolg.
Der negative Bescheid wurde aufgehoben.
Deswegen ist es so wichtig, sich gegen das Menschenverachtende Sanktionsregime des AMS zu wehren.

AMS strich dreifacher Mutter die Notstandshilfe oe24


Hochachtungsvoll
S.M.

13.12. 2024 um 11.32 Uhr - von Dr. Pochieser - "Licht am Horizont für erwerbsarbeitslose Menschen: VwGH judiziert zumutbare Wegezeiten differenziert"



Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,

Es geschehen noch Zeichen und Wunder, was im Zusammenhang mit den Arbeitslosen zugewiesenen Wegzeiten, wo sich die Politik (und in ihrem Gefolge der Ösi-Journalismus) beim Arbeitslosen-Bashing besonders hervor tut, erfreulich ist:
Berücksichtigung von Wartezeiten vor und nach Dienstbeginn bei der zumutbaren Wegzeit für Arbeitslose.

BEARBEITER: M... L. • ARD 2024/10 • 11.12.2024
Bei der einem Arbeitslosen zumutbaren Wegzeit sind auch „Stehzeiten“, die mit dem Warten auf den Arbeitsbeginn nach der spätestmöglichen Ankunft mit einem öffentlichen Verkehrsmittel bzw mit dem Warten auf die Abfahrt mit dem frühesten nach Arbeitsende verfügbaren Verkehrsmittel verbracht werden müssen, zu berücksichtigen.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

10.12. 2024 um 11.24 Uhr - von N*. - "Schulungszuschlag für SozialhilfebezieherInnen"



Guten Abend
Ich mache seit paar Monat einen Kurs beim AMS ich bekomme vom AMS jeden Monat einen Schulungszuschlag wo man sich minimal freuen könnte das es mehr Geld gibt. Leider beziehe ich auch noch Mindestsicherung und so kam es wieder mal das ich das Geld zurück zahlen durfte. Das ganze finde ich aber seltsam den es gibt ein Neus Gesetz das eben genau Mindestsicheruns Bezieher diesen ab 2024 nicht mehr zurück zahlen sollten. Jetzt frage ich mich wann soll dieses Gesetz in Kraft treten? Hier noch der Link dazu: sozialministerium.at (9.12.24)

Antwort:
Da ein Teil, je nach Höhe des Schulungszuschlag, von den Ländern ausbezahlt wird, kann es regional zeitliche Unterschiede geben. Wie im Link zu lesen ist sollte es schon stattfinden und innerhalb 7 Monate ab Herbst 2024 überall ausbezahlt werden? Wenn sie in den Genuss dieses Schulungszuschlags kommen sollten, so legen sie ev. bei der Behörde eine Kopie / Ausdruck des Textes vor und fragen nach, ob sie jetzt schon damit rechnen können! Alles Gute (Ohne Gewähr)

8.12. 2024 um 10.53 Uhr - von G*. - "Arbeitsstipendium / negativen PVA -Bescheid"



Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für die wertvollen Informationen. Bevor ich mich an den Kulturrat wende, möchte ich bitte noch fragen, ob ich während des AL-Bezuges ein Arbeitssstipendium des BMKOES, das einmalig ausbezahlt und steuerfrei ist, beziehen kann. Es liegt über der Geringfügigkeitsgrenze.
Weiters möchte ich bitte fragen, ob man sich gegen einen negativen Bescheid der PVA nach Kurantrag wehren könnte.
Herzliche Grüße, G. (7.12.24)

Antwort:
Versuchen sie es ! Stellen sie einen Antrag an das BMKOES auf zweimalige Auszahlung des Arbeitsstipendium. Es ist problematisch, wenn es sich um ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze handelt. Ev. droht die Einstellung des AL-Bezugs für den Monat in dem sie das Stipendium erhalten?
Besuchen sie auch den AMS Geschäftsstellenleiter und versuchen die Angelegenheit zu klären. Vielleicht gibt's eine andere Lösung als auf das Stipendium zu verzichten? Und reden sie mit dem Kulturrat, die haben sicherlich diesbez. Erfahrung.
PVA:
Wenn sie einen schriftlichen Bescheid erhalten haben können sie dagegen Beschwerde erheben! - Auf die Frist achten! (Ohne Gewähr)

unter:
"Auf die Transparenzdatenbank des Finanzministeriums gestoßen" (4.12. 2024)

5.12. 2024 um 12.03 Uhr - von J*. - "Hilfe Geringfügigkeit"



Guten Abend Herr Moser,
es geht um die Sozialunterstützung. Sämtliche Unterlagen werden wieder seitens des Sozialamtes von mir angefordert: Kontoauszüge, Lohnzettel, etc. Alles gut und schön. Bin es ja gewohnt, dass wir österreichischen Bürger von den AMS und SozialamtsOrganen schikaniert werden und uns immer wieder aufs Neue "nackig machen müssen". Dieses Mal hab ich den Antrag pünktlich eingebracht zwecks Verlängerung der Sozialunterstützung. Mir ist ebenso bewusst, dass das AMS und Sozialamt "unter einem Hut stecken". Ich zitiere ihnen folgenden Satz, der bei mir am "Mitwirkungsauftrag" steht: AMS ARBEITSLOS MELDUNG-SONST LEISTUNGSKÜRZUNG FÜR DREI MONATE(BEI GERINGFÜGIGER ANSTELLUNG MÜSSEN SIE BEIM AMS GEMELDET BLEIBEN). Folgender Sachstand: Ich arbeite seit fünf Jahren als Fahrradkurier und die Auftragslage ist immer verschieden; Im Juli zB hab ich mehr verdient, als zB im Oktober. Die Geringfügigkeit geht bis €510,--. Verstehe ich das nun richtig; Muss ich mich nun quasi entscheiden zwischen meinem langjährigen Job und der Aufstockung der SUG? Ich dachte bis dato, dass man das Recht auf eine Aufstockung hat; Dies gilt aber nur wenn man über 510,-- verdient??!!Ich bin nun bürokratisch total überfordert, da ich in der Vergangenheit schon sooft seitens des Sozialamtes "durch den Fleischwolf gezogen wurde". Mit ultralangen Wartezeiten und Nachreichung sehr persönlicher Daten. Das geht mir ehrlichgesagt zu weit. Fakt ist, dass ich meinen Job wie bisher durchführen möchte; Wie gesagt mein Verdienst schwankt je Auftragslage. Wie stellt das Sozialamt sich das vor. Ich kann doch nicht an meinen Arbeitgeber herantreten und die Forderung stellen, dass ich er mich einen Monat lang abmelden soll und dann wieder einstellen soll. ICH möchte mich im Voraus höflichst für ihre Hilfestellung bedanken. Mein Arbeitgeber ist sehr zufrieden m.meiner Arbeitsleistung u. ich denke, dass ich im Job schon ein gewisses Standing habe. Aber ich habe Angst, dass ich meine Arbeit verliere, wenn ich den Chef das mitteile, dass ich 1 Monat "arbeitslos" sein muss, um SUG zu erhalten. Ich kann ohne SUG mein Leben nicht bewältigen. Bitte weisen sie mich darauf hin, ob ich das richtig verstanden habe? Ich interpretier das so, dass das Sozialamt von mir verlangt,d ass ich meinen Job kündige. Wenn ich das nicht tue, hab ich kein Recht (MEHR!!!!) auf SUG?!
Bitte bekräftigen Sie mich auch darin, mit meinem Chef eine einvernehmliche Lösung diesbezüglich zu finden. Mach meine Arbeit gerne aber ich bin in der Zwickmühle; Vorallem jetzt im Winter kann ich als Fahrradkurier kaum Teil-oder Vollzeit arbeiten. Erst vor drei Monate musste ich meine Kontoauszüge vom ganzen Jahr einreichen. Dazu bin ich extra in meine ehem. Heimat m.dem Zug gefahren. Was soll diese ganze Schikane. Bin neugierig, wielange sich es dieses Mal in die Länge zieht, bis ich diese paar Euro bekomme, die ich aufstocken lassen (muss!!!!)Ich finde die Verfahrensweise vom Sozialamt so widerspr üchlich. Einerseits wollen die, dass arbeitssuchende Bürger so schnell wie möglich ne Arbeit finden, andererseits stehen in meinem Mitwirkungsauftrag so Sätze wie "Wenn sie sich nicht arbeitslos melden, dann bekommen sie ne Kürzung". he, wo is die Logik. Hab ja nen Knochenjob.
(4.12.24)

Antwort:
Was die Mindestsicherung / Sozialhilfe Aufstockung bei geringem Einkommen betrifft, so dürften sie kein Problem haben, wenn das Einkommen immer die selbe Höhe hat, ansonsten müssen sie nachweisen wie hoch das mon. Einkommen ist - und ja, sie müssen sich gleichzeitig beim AMS melden!

Bei Arbeitslosengeld Notstandshilfe-Bezug!
Es ist grösste Vorsicht geboten - wird eine geringfügiges Einkommen. zu einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Einkommen - muss man sich für ein Monat bei der Geringfügigkeits-Firma abmelden erst dann gibts wieder Arbeitslosengeld Notstandshilfe! Siehe auch Vorsicht - Geringfügigkeit!

Bei dieser Strategie gegen die "Geringfügigkeit" handelt es sich lautt BvWG um eine Rechtswidrigkeit -
Bei zwei von der AK unterstützten Verfahren hat das BvWG bereits zu Gunsten der Betroffenen entschieden! Das AMS hat Rechtsmittel erhoben. Das letzte Wort hat jetzt der VwGH! - heisst noch abwarten was der VwGH sagt!

Erfreulich: Die Arbeiterkammer gewährt ausnahmslos Rechtsschutz.

Melden sie sich bei Problemen bez. ihrem Geringfügigen-DV. unbedingt bei der AK, dort finden sie Unterstützung! Auch räumt man im Gespräch leichter ein Missverständnis aus - erst recht, wenn es sich um eine komplizierte Materie handelt! (Ohne Gewähr)

"Nachtrag zu ""Hilfe Geringfügigkeit" (27.12.24)

4.12. 2024 um 12.03 Uhr - von G*. - "Auf die Transparenzdatenbank des Finanzministeriums gestoßen"



Sehr geehrter Herr Moser,
ich war Künstlerin und beziehe zwischen meinen jährlichen Engagements überbrückungsweise Arbeitslosengeld, so auch jetzt.
Zufällig bin ich über das Digitale Amt auf die Transparenzdatenbank des Finanzministeriums gestoßen und habe festgestellt, dass immer diesselbe AMS Mitarbeiterin aus der AMS Zentrale ca im Abstand von 3 Monaten meine Daten der letzten 3 Jahre abfragt (Covid-Hilfen, AL-Geld, Tanzstipendien). Wozu werde ich regelmäßig abgefragt? Was könnte man dagegen tun? Vielen Dank, mfg G. (3.12.24)

Antwort:
Die Behörden häufen soviele Daten über Betroffene an wie möglich, um daraus relevante Schlüsse zu ziehen - Ev. auch um zu kontrollieren, ob ihre Angaben richtig sind? etc..
Ev. richten sie Fragen bez. Datenschutz an ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032,
www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at - hier wären sie an kompetenter Stelle!
Und hatten sie schon mal Kontakt zum
Kulturrat Österreich - Könnte mir vorstellen, dass ein ev. Erfahrungsaustausch hilfreich wäre!
Sie können selbst einmal im Jahr „Datenschutzauskunft“ begehren, um zu wissen welche Daten über sie gespeichert wurden / werden! (siehe Datenschutz)
(Ohne Gewähr)

8.12. 2024 um 10.53 Uhr - von G*. - "Arbeitsstipendium / negativen PVA -Bescheid"
Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für die wertvollen Informationen. Bevor ich mich an den Kulturrat wende, möchte ich bitte noch fragen, ob ich während des AL-Bezuges ein Arbeitssstipendium des BMKOES, das einmalig ausbezahlt und steuerfrei ist, beziehen kann. Es liegt über der Geringfügigkeitsgrenze.
Weiters möchte ich bitte fragen, ob man sich gegen einen negativen Bescheid der PVA nach Kurantrag wehren könnte.
Herzliche Grüße, G. (7.12.24)

Antwort:
Versuchen sie es ! Stellen sie einen Antrag an das BMKOES auf zweimalige Auszahlung des Arbeitsstipendium. Es ist problematisch, wenn es sich um ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze handelt. Ev. droht die Einstellung des AL-Bezugs für den Monat in dem sie das Stipendium erhalten?
Besuchen sie auch den AMS Geschäftsstellenleiter und versuchen die Angelegenheit zu klären. Vielleicht gibt's eine andere Lösung als auf das Stipendium zu verzichten? Und reden sie mit dem Kulturrat, die haben sicherlich diesbez. Erfahrung.
PVA:
Wenn sie einen schriftlichen Bescheid erhalten haben können sie dagegen Beschwerde erheben! - Auf die Frist achten! (Ohne Gewähr)


25.11. 2024 um 9.28 Uhr - von S. - "Die Wut war mein Motor, mich endlich zu wehren"



Sehr geehrter Herr Moser,

Dank Ihrer Informationen habe ich das Ams sehr gut in den Griff bekommen, man lässt mich in Ruhe.

Als Arbeitslose mit 50 plus wurde ich zu jedem erdenklichen Nutzloskurs gegen meinen Willer verschachert, sehr schade um unsere Gelder. Vor allem bei "den B*. am H*. ist mir großer Schaden entstanden, man hat dort meine Krankenstandsbestätigung verschlampt, ich hatte deshalb Bezugssperre. Das Schlimme ist, dass sofort der Bezug gesperrt wird ohne zu prüfen, ob das überhaupt gerechtfertigt ist. Man ist daher sofort in Zahlungsnot und kann seine Miete nicht bezahlen. Bei mir wartet der Vermieter ohnedies nur darauf, dass ich die Miete nicht entrichten kann, denn das ist sein einziger Kündigungsgrund. Ich habe einen sehr alten Mietvertrag und bezahle entsprechend wenig Miete. Mit der sofortigen Bezugssperre wird Obdachlosigkeit gefördert, erst viele Wochen später wird diese Sperre wieder aufgehoben, es entschuldigt sich keiner.

Weil mich diese Deppenkurse dermaßen genervt haben, habe ich mich fortwährend an den Ombundsmann des Ams und an den Rechnungshof gewandt.

DAS will das AMS überhaupt nicht! Das Amt ist nämlich dazu verpflichtet mit öffentlichen Geldern sp


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