> für Fairness > Forum & Gästebuch

 
 
 


ca. . 9 182 375 Mal besucht!


Seite, 421 ->>>>

Vorname
Nachname
E-Mail Adresse
Stadt
Internetadresse
Um automatisierten Registrierungen entgegenzuwirken müssen die Buchstaben aus dem grünen Feld in das nebenstehende Feld übertragen werden. Auf Gross- und Kleinschreibung wird nicht geachtet.


>>Spende an<<

14.01.2025 um 11.51 Uhr - von K*. - "Dürfen die denn das?"



Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin seit etwas mehr als einem Monat beim Ams gemeldet. Leider zum zweiten Mal, da ich vorhin jedoch schon einmal 2 Monate arbeitslos war und mein neuer Arbeitgeber mich vor Weihnachten gekündigt hat, da 2 seiner größten Kunden abgesprungen sind und nicht die Anzahl an Aufträgen herein kam, die gewünscht wurde.
Nun habe ich bereits wieder Bewerbungsgespräche, jedoch geht der Prozess dem Ams zu langsam, da einerseits die Feiertage dazwischen waren und ich nun bei der Auswahl der neuen Firma vorsichtiger bin. Nun hat man mir einen Vorschlag geschickt und mir gedroht, wenn ich diesen nicht annehme für 6 Wochen die Bezüge einzustellen.
Ich konnte es abwehren, meine Frage ist jedoch, ob die das generell dürfen oder ob man rechtlich dagegen argumentieren kann?
Mit freundlichen Grüßen,

Antwort:
Die dürfen das - ausser es handelt sich um kein zumutbares DV. oder eine verminderte Leistungsfähigkeit - weil gesundheitliche Einschränkung (brauchts ärztliches Attest) - verbietet es, sie an eine bestimmte Stelle zu vermitteln!
> Lassen sie sich nicht zu sehr unter Druck setzen! Das liegt in der Natur der Sache, dass dem AMS der Prozess zu langsam geht.
Zu den Zumutbarkeitsbestimmungen
(Ohne Gewähr)

14.01.2025 um 11.28 Uhr - von T. - "Selbst gesuchte Stelle ablehnen?"



Sehr geehrter Herr Moser.
Ich hätte eine Frage zur Vermittlung von Jobs seitens des AMS. Genauer gesagt ist mir da etwas "komisches" aufgefallen. Ich bin seit knapp 4 Wochen beim AMS gemeldet und habe selbst bereits zahlreiche Eigenbewerbungen an Firmen geschrieben und diese brav im AMS Konto unter "Eigenbewerbungen" dokumentiert. Dies auch immer mit Screenshot der Bestätigungsemails usw. Bei diesen Eigenbewerbungen steht es mir ja auch frei, im Falle eines anstehenden Bewerbungsgespräches, aus welchen Gründen auch immer, das Angebot aus zu schlagen und doch nicht an zu nehmen, oder nicht? Jetzt hat das AMS folgende "neue" Masche -> Eigenbewerbung bei Firma XY abgesagt bzw. nicht angenommen und ein paar Tage später bekomme ich von Seiten des AMS einen Vermittlungsvorschlag bei genau der Firma für genau dieselbe Stelle, bei der ich mich eigenständig Tage zuvor beworben hatte und die ich aus diversen Gründen abgesagt habe. Nur Zufall, Überschneidung oder neue "Taktik" des AMS? Oder bin ich paranoid? ;-) Liebe Grüße (13.01.25)

Antwort: Vorsicht!
Wenn das AMS erfährt, dass Betroffene ein DV. ablehnen gibt es eine Bezugssperre, auch wenn es sich um eine Eigenbewerbung handelt.
Wundert mich ein wenig, warum sie keine Sperre erhalten haben - so das AMS Kenntnis von ihrer Ablehnung hat? - ev. probiert es das AMS auf diesen Weg, mit neuerlichen Vermittlungsvorschlag zur selben Firma und Stelle.
Also nochmal Vorsicht: Es steht ihnen nicht zu ein DV. abzulehnen, auch wenn sie sich die Stelle selbst gesucht haben! (Ohne Gewähr)

13.01.2025 um 10.49 Uhr - von M*. - "Mindestsicherung-Aufstockung"



Hallo Herr Moser,
ich habe ein Dienstverhältnis auf Teilzeitbasis von 15h pro Woche begonnen. Da ich jedoch auch Rechnungen zu zahlen habe, wollte ich die Differenz von der Mindestsicherung auszahlen lassen. Bei 15h pro Woche müsste ich allerdings weiterhin beim AMS gemeldet sein. Mein AMS Betreuer hat mich jedoch trotzdem vom AMS abgemeldet, mit der Begründung, dass ich von der MA40 beauftragt werden muss. Jetzt habe ich die Befürchtung dass ich eine absage von der MA40 bekomme oder mit Unterbrechung, da ich davor auch die Mindestsicherung bekommen habe. Ich würde mein Dienstverhältnis nur ungern deswegen kündigen, weil ich die Arbeit mag und dort längerfristig bleiben möchte. Wäre für jeden Ratschlag dankbar. LG (12.01.25)

Antwort:
Neue Situation, neuer Antrag und schriftliche Antwort bzw. Bescheid von der Behörde verlangen. Gegen diesen - falls - können sie Beschwerde erheben (Berufung einlegen)
Falls Probleme besuchen sie die AK und lassen sich unterstützen! (Ohne Gewähr)

8.01.2025 um 9.21 Uhr - von L. - "Von der PVA abgelehnt"



Guten Morgen Hr. Moser,

aufgrund einer psychischen Erkrankung, diagnostiziert seit Jahren und Befunde für meine Arbeitsunfähigkeit von Psychiatern, wurde ich trotzdem von der PVA wegen Invaliditäts-Berufsunfähigkeitpension abgelehnt-was für mich absolut nicht nachvollziehbar ist.

Was kann ich nun dagegen tun? Haben Sie da Erfahrung?

Danke für die Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Sie können dagegen klagen - das sollten sie auch tun! Die AK unterstützt in solchen Fällen! Besuchen sie die AK tragen den Sachverhalt vor und nehmen auch sämtliche Unterlagen (auch den Ablehnungs-Bescheid) mit! Ich denke die können ihnen auch sagen, wie hoch die Chancen auf Erfolg sind! Alles Gute (Ohne Gewähr)

3.01. 2025 um 19.25 Uhr - von S. - "Wie gut geht es unserer Wirtschaft wirklich?
Laut dem Experten würden viele Firmen ihre Stellen aber oftmals auch nur zum Schein ausschreiben."



Hallo Christian,
wie Gut geht es unserer Wirtschaft wirklich?
Laut dem Experten würden viele Firmen ihre Stellen aber oftmals auch nur zum Schein ausschreiben.
„Unternehmen inserieren, um wirtschaftliche Stärke zu zeigen, auch gegenüber Geldgebern und der Bank, nach dem Motto: Wir expandieren, uns geht es gut“, meint der Karriereberater.
„Dazu gehört auch, dass man die Konkurrenz verunsichern oder ein bisschen ärgern möchte, wie wunderbar doch die Geschäfte laufen.“ Besonders durchtrieben sei es, wenn die eigenen Mitarbeiter durch Schein-Inserate unter Druck gesetzt werden sollen.
Ganz nach dem Motto: „Unser Unternehmen sortiert sich neu“, so Hesse weiter.
Wird wohl auf Österreich auch zutreffen.
Hochachtungsvoll
S.
(2.01.25)

2.01. 2025 um 18.19 Uhr - von H*. - "Unternehmensgründungsprogramm "



Hallo Herr Moser,
zunächst einmal vielen Dank für Ihr Engagement an dieser Stelle.
Ich bin seit kurzem beim AMS gemeldet und will mich selbständig machen (Gründung Handelsfirma).
Es gibt das Unternehmensgründungsprogramm des AMS. Da gibt es glaub ich weiterführende Beratung und man wird noch ein paar Monate bis zum Start finanziell unterstützt. Welche Kriterien muss man erfüllen, gibt es einen Rechtsanspruch auf das Programm?
Danke, alles Gute im Neuen Jahr, LG H (1.01.25)

Antwort:
Auf Ausbildung / Qualifikation etc. gibt es keinen Rechtsanspruch. Aber falls, seien sie ruhig auch ein wenig lästig , damit die Beraterin mitbekommt wie ernst es ihnen ist.
Genauere Infos siehe Link: Unternehmensgründungs-Programm
Alles Gute! (Ohne Gewähr)

27.12. 2024 um 11.13 Uhr - von J. - "Nachtrag zu ""Hilfe Geringfügigkeit"



Frohe Weihnachten! Nachtrag zu meinem Beitrag vom 5.12.mit dem Titel ""Hilfe Geringfügigkeit":Auf ihrem Anraten hin erbat ich telefonisch bei der AK um einen Termin; Jedoch wurde mein Anliegen vor Vergabe eines Termines so abgehandelt, "dass in meinem Fall der AK Graz die Hände gebunden sind". Die Dame hat mich in meiner Annahme sogar noch bestätigt und mir Recht gegeben. Sie haben mir geantwortet, also hab ich bei der AK angerufen. Fakt ist; ich bezahle Miete €520,--....von den Fixkosten, Nahrungsmittel ganz zu Schweigen. Und mir wird seitens des Sozialamtes seit drei Monaten die Aufstockung der SUG gestrichen. Ohne Worte.....Ich kann mein Leben nicht bewältigen. Ich weiss, dass viele Bürger unter unserem System leiden und will auch nicht jammern, aber ich find das so ungerecht. Einst sagte ein Kripobeamter zu mir : "In Österreich musst du kriminell werden, um zu überleben". Ich hab nen KNOCHenjob und jetzt bei 20Grad Minusgraden kann ich als Fahrradkurier nicht teil-bzw. Vo llzeit arbeiten. Wie kann es sein, dass andere Bürger o. Arbeit problemlos die volle SUG kassieren?! Oder andere Leute bekommen ein Kind nach dem anderen und haben keine finanz. Probleme. Aber ich zeige e einen guten Willen, indem ich arbeite und MIR ENTZIEHT MAN GRUNDLOS diese paar Kröten zur Aufstockung, die mir als Überbrückung so helfen würden. Hab mir nach der Scheidung alles ohne fremde Hilfe selbst aufgebaut(Umzug, neue Wohnung). Musste jetzt mich auch mal N bisschen emotional entladen. So nun wieder zum Sachstand: Wie schon gesagt verdiene ich mehr in den warmen Monaten; bzw. ich kann im Frühling/sommer mehr arbeiten als Kurier. Ich brauch einfach fachlichen Rat. Das Sozialamt entzieht mir die Aufstockung der SUG, weil ich "geringfügig" und nicht (mehr) teilzeit arbeite!?Stimmt das? Die einzige Möglichkeit, die ich habe ist es, dass ich mir nen Zweitjob in der Gastro suche? Soll ich das alles so hinnehmen? Oder soll ich ans Sozialamt noch mal N energisches Schreiben schicken, wo ich ganz klar darlege, dass mein Einkommen immer schwankt. Es ist auch lt. meinen Lohnzettel nachweisbar. Ich bin echt hilflos u. bürokratisch überfordert. Das mit der Aufstockung hat nämlich in der Vergangenheit gut funktioniert. Das setzt mir psychisch sehr zu. Zum Glück hab ich den Heizkostenzuschuss wenigstens bekommen, aber ich muss schon soviele hundert Euro ins Minus gehen, weil mir seit drei Monaten das Amt "den Geldhahn zudreht". Weil ich ja so gerne um Aufstockung der SUG ansuche *ironie off* (24.12.24)

Antwort:
Falls es ein Monat gab, in dem ihr DV - weil sie für ein geringfügiges DV. zuviel Stunden gearbeitet haben und deshalb ein höheres Einkommen erhielten - zum Arbeitslosenversicherungspflichtigen DV. erklärt wurde, so müssen sie sich ev. für einen Monat vom Kurierdienst abmelden, um wieder "Sozialhilfe/Aufstockung" zu bekommen! Wie in der Antwort unten beschrieben!
Sprechen sie persönlich bei der AK vor, seien sie ev. auch lästig, nicht telefonisch. Anscheinend hat die AK Hilfe zugesagt?
Versuchen sie die Angelegenheit mit dem Sozialamt schriftlich zu erledigen bzw. verlangen sie bei einer Ablehnung der "Sozialhilfe/Aufstockung" einen schriftlichen Bescheid, auf diesen können sie Berufung einlegen / Beschwerde erheben!
(Ohne Gewähr)

21.12. 2024 um 11.30 Uhr - von G*. - "Antrag auf Reha-Aufenthalt gestellt"



Hallo lieber Herr Moser,
ich bin in der Notstandshilfe. Mein Arzt hat wegen meiner Erkrankung einen Antrag auf Rehaaufenthalt gestellt. Nach 5 Wochen ist immer noch kein Bescheid der PVA da, obwohl ich schon mehrfach bei der Ombudsstelle angerufen habe. Was kann ich noch machen? LG G. (18.12.24)

Antwort:
Was sagt die Ombudsstelle? Reden sie nochmal mit ihrem Arzt, ob er was bekommen hat oder was er dazu meint? Vielleicht unterstützt er sie weiter, wenn sie ihn darum bitten. Auf alle Fälle dran bleiben! (Ohne Gewähr - Alles Gute)

17.12. 2024 um 10.34 Uhr - von S. M.- "AMS strich dreifacher Mutter die Notstandshilfe"



Sehr geehrter Herr Moser,

AMS strich dreifacher Mutter die Notstandshilfe.
Die Arbeiterkammer legte im Namen der Linzerin Beschwerde beim AMS ein – mit Erfolg.
Der negative Bescheid wurde aufgehoben.
Deswegen ist es so wichtig, sich gegen das Menschenverachtende Sanktionsregime des AMS zu wehren.

AMS strich dreifacher Mutter die Notstandshilfe oe24


Hochachtungsvoll
S.M.

13.12. 2024 um 11.32 Uhr - von Dr. Pochieser - "Licht am Horizont für erwerbsarbeitslose Menschen: VwGH judiziert zumutbare Wegezeiten differenziert"



Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,

Es geschehen noch Zeichen und Wunder, was im Zusammenhang mit den Arbeitslosen zugewiesenen Wegzeiten, wo sich die Politik (und in ihrem Gefolge der Ösi-Journalismus) beim Arbeitslosen-Bashing besonders hervor tut, erfreulich ist:
Berücksichtigung von Wartezeiten vor und nach Dienstbeginn bei der zumutbaren Wegzeit für Arbeitslose.

BEARBEITER: M... L. • ARD 2024/10 • 11.12.2024
Bei der einem Arbeitslosen zumutbaren Wegzeit sind auch „Stehzeiten“, die mit dem Warten auf den Arbeitsbeginn nach der spätestmöglichen Ankunft mit einem öffentlichen Verkehrsmittel bzw mit dem Warten auf die Abfahrt mit dem frühesten nach Arbeitsende verfügbaren Verkehrsmittel verbracht werden müssen, zu berücksichtigen.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

10.12. 2024 um 11.24 Uhr - von N*. - "Schulungszuschlag für SozialhilfebezieherInnen"



Guten Abend
Ich mache seit paar Monat einen Kurs beim AMS ich bekomme vom AMS jeden Monat einen Schulungszuschlag wo man sich minimal freuen könnte das es mehr Geld gibt. Leider beziehe ich auch noch Mindestsicherung und so kam es wieder mal das ich das Geld zurück zahlen durfte. Das ganze finde ich aber seltsam den es gibt ein Neus Gesetz das eben genau Mindestsicheruns Bezieher diesen ab 2024 nicht mehr zurück zahlen sollten. Jetzt frage ich mich wann soll dieses Gesetz in Kraft treten? Hier noch der Link dazu: sozialministerium.at (9.12.24)

Antwort:
Da ein Teil, je nach Höhe des Schulungszuschlag, von den Ländern ausbezahlt wird, kann es regional zeitliche Unterschiede geben. Wie im Link zu lesen ist sollte es schon stattfinden und innerhalb 7 Monate ab Herbst 2024 überall ausbezahlt werden? Wenn sie in den Genuss dieses Schulungszuschlags kommen sollten, so legen sie ev. bei der Behörde eine Kopie / Ausdruck des Textes vor und fragen nach, ob sie jetzt schon damit rechnen können! Alles Gute (Ohne Gewähr)

8.12. 2024 um 10.53 Uhr - von G*. - "Arbeitsstipendium / negativen PVA -Bescheid"



Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für die wertvollen Informationen. Bevor ich mich an den Kulturrat wende, möchte ich bitte noch fragen, ob ich während des AL-Bezuges ein Arbeitssstipendium des BMKOES, das einmalig ausbezahlt und steuerfrei ist, beziehen kann. Es liegt über der Geringfügigkeitsgrenze.
Weiters möchte ich bitte fragen, ob man sich gegen einen negativen Bescheid der PVA nach Kurantrag wehren könnte.
Herzliche Grüße, G. (7.12.24)

Antwort:
Versuchen sie es ! Stellen sie einen Antrag an das BMKOES auf zweimalige Auszahlung des Arbeitsstipendium. Es ist problematisch, wenn es sich um ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze handelt. Ev. droht die Einstellung des AL-Bezugs für den Monat in dem sie das Stipendium erhalten?
Besuchen sie auch den AMS Geschäftsstellenleiter und versuchen die Angelegenheit zu klären. Vielleicht gibt's eine andere Lösung als auf das Stipendium zu verzichten? Und reden sie mit dem Kulturrat, die haben sicherlich diesbez. Erfahrung.
PVA:
Wenn sie einen schriftlichen Bescheid erhalten haben können sie dagegen Beschwerde erheben! - Auf die Frist achten! (Ohne Gewähr)

unter:
"Auf die Transparenzdatenbank des Finanzministeriums gestoßen" (4.12. 2024)

5.12. 2024 um 12.03 Uhr - von J*. - "Hilfe Geringfügigkeit"



Guten Abend Herr Moser,
es geht um die Sozialunterstützung. Sämtliche Unterlagen werden wieder seitens des Sozialamtes von mir angefordert: Kontoauszüge, Lohnzettel, etc. Alles gut und schön. Bin es ja gewohnt, dass wir österreichischen Bürger von den AMS und SozialamtsOrganen schikaniert werden und uns immer wieder aufs Neue "nackig machen müssen". Dieses Mal hab ich den Antrag pünktlich eingebracht zwecks Verlängerung der Sozialunterstützung. Mir ist ebenso bewusst, dass das AMS und Sozialamt "unter einem Hut stecken". Ich zitiere ihnen folgenden Satz, der bei mir am "Mitwirkungsauftrag" steht: AMS ARBEITSLOS MELDUNG-SONST LEISTUNGSKÜRZUNG FÜR DREI MONATE(BEI GERINGFÜGIGER ANSTELLUNG MÜSSEN SIE BEIM AMS GEMELDET BLEIBEN). Folgender Sachstand: Ich arbeite seit fünf Jahren als Fahrradkurier und die Auftragslage ist immer verschieden; Im Juli zB hab ich mehr verdient, als zB im Oktober. Die Geringfügigkeit geht bis €510,--. Verstehe ich das nun richtig; Muss ich mich nun quasi entscheiden zwischen meinem langjährigen Job und der Aufstockung der SUG? Ich dachte bis dato, dass man das Recht auf eine Aufstockung hat; Dies gilt aber nur wenn man über 510,-- verdient??!!Ich bin nun bürokratisch total überfordert, da ich in der Vergangenheit schon sooft seitens des Sozialamtes "durch den Fleischwolf gezogen wurde". Mit ultralangen Wartezeiten und Nachreichung sehr persönlicher Daten. Das geht mir ehrlichgesagt zu weit. Fakt ist, dass ich meinen Job wie bisher durchführen möchte; Wie gesagt mein Verdienst schwankt je Auftragslage. Wie stellt das Sozialamt sich das vor. Ich kann doch nicht an meinen Arbeitgeber herantreten und die Forderung stellen, dass ich er mich einen Monat lang abmelden soll und dann wieder einstellen soll. ICH möchte mich im Voraus höflichst für ihre Hilfestellung bedanken. Mein Arbeitgeber ist sehr zufrieden m.meiner Arbeitsleistung u. ich denke, dass ich im Job schon ein gewisses Standing habe. Aber ich habe Angst, dass ich meine Arbeit verliere, wenn ich den Chef das mitteile, dass ich 1 Monat "arbeitslos" sein muss, um SUG zu erhalten. Ich kann ohne SUG mein Leben nicht bewältigen. Bitte weisen sie mich darauf hin, ob ich das richtig verstanden habe? Ich interpretier das so, dass das Sozialamt von mir verlangt,d ass ich meinen Job kündige. Wenn ich das nicht tue, hab ich kein Recht (MEHR!!!!) auf SUG?!
Bitte bekräftigen Sie mich auch darin, mit meinem Chef eine einvernehmliche Lösung diesbezüglich zu finden. Mach meine Arbeit gerne aber ich bin in der Zwickmühle; Vorallem jetzt im Winter kann ich als Fahrradkurier kaum Teil-oder Vollzeit arbeiten. Erst vor drei Monate musste ich meine Kontoauszüge vom ganzen Jahr einreichen. Dazu bin ich extra in meine ehem. Heimat m.dem Zug gefahren. Was soll diese ganze Schikane. Bin neugierig, wielange sich es dieses Mal in die Länge zieht, bis ich diese paar Euro bekomme, die ich aufstocken lassen (muss!!!!)Ich finde die Verfahrensweise vom Sozialamt so widerspr üchlich. Einerseits wollen die, dass arbeitssuchende Bürger so schnell wie möglich ne Arbeit finden, andererseits stehen in meinem Mitwirkungsauftrag so Sätze wie "Wenn sie sich nicht arbeitslos melden, dann bekommen sie ne Kürzung". he, wo is die Logik. Hab ja nen Knochenjob.
(4.12.24)

Antwort:
Was die Mindestsicherung / Sozialhilfe Aufstockung bei geringem Einkommen betrifft, so dürften sie kein Problem haben, wenn das Einkommen immer die selbe Höhe hat, ansonsten müssen sie nachweisen wie hoch das mon. Einkommen ist - und ja, sie müssen sich gleichzeitig beim AMS melden!

Bei Arbeitslosengeld Notstandshilfe-Bezug!
Es ist grösste Vorsicht geboten - wird eine geringfügiges Einkommen. zu einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Einkommen - muss man sich für ein Monat bei der Geringfügigkeits-Firma abmelden erst dann gibts wieder Arbeitslosengeld Notstandshilfe! Siehe auch Vorsicht - Geringfügigkeit!

Bei dieser Strategie gegen die "Geringfügigkeit" handelt es sich lautt BvWG um eine Rechtswidrigkeit -
Bei zwei von der AK unterstützten Verfahren hat das BvWG bereits zu Gunsten der Betroffenen entschieden! Das AMS hat Rechtsmittel erhoben. Das letzte Wort hat jetzt der VwGH! - heisst noch abwarten was der VwGH sagt!

Erfreulich: Die Arbeiterkammer gewährt ausnahmslos Rechtsschutz.

Melden sie sich bei Problemen bez. ihrem Geringfügigen-DV. unbedingt bei der AK, dort finden sie Unterstützung! Auch räumt man im Gespräch leichter ein Missverständnis aus - erst recht, wenn es sich um eine komplizierte Materie handelt! (Ohne Gewähr)

"Nachtrag zu ""Hilfe Geringfügigkeit" (27.12.24)

4.12. 2024 um 12.03 Uhr - von G*. - "Auf die Transparenzdatenbank des Finanzministeriums gestoßen"



Sehr geehrter Herr Moser,
ich war Künstlerin und beziehe zwischen meinen jährlichen Engagements überbrückungsweise Arbeitslosengeld, so auch jetzt.
Zufällig bin ich über das Digitale Amt auf die Transparenzdatenbank des Finanzministeriums gestoßen und habe festgestellt, dass immer diesselbe AMS Mitarbeiterin aus der AMS Zentrale ca im Abstand von 3 Monaten meine Daten der letzten 3 Jahre abfragt (Covid-Hilfen, AL-Geld, Tanzstipendien). Wozu werde ich regelmäßig abgefragt? Was könnte man dagegen tun? Vielen Dank, mfg G. (3.12.24)

Antwort:
Die Behörden häufen soviele Daten über Betroffene an wie möglich, um daraus relevante Schlüsse zu ziehen - Ev. auch um zu kontrollieren, ob ihre Angaben richtig sind? etc..
Ev. richten sie Fragen bez. Datenschutz an ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032,
www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at - hier wären sie an kompetenter Stelle!
Und hatten sie schon mal Kontakt zum
Kulturrat Österreich - Könnte mir vorstellen, dass ein ev. Erfahrungsaustausch hilfreich wäre!
Sie können selbst einmal im Jahr „Datenschutzauskunft“ begehren, um zu wissen welche Daten über sie gespeichert wurden / werden! (siehe Datenschutz)
(Ohne Gewähr)

8.12. 2024 um 10.53 Uhr - von G*. - "Arbeitsstipendium / negativen PVA -Bescheid"
Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für die wertvollen Informationen. Bevor ich mich an den Kulturrat wende, möchte ich bitte noch fragen, ob ich während des AL-Bezuges ein Arbeitssstipendium des BMKOES, das einmalig ausbezahlt und steuerfrei ist, beziehen kann. Es liegt über der Geringfügigkeitsgrenze.
Weiters möchte ich bitte fragen, ob man sich gegen einen negativen Bescheid der PVA nach Kurantrag wehren könnte.
Herzliche Grüße, G. (7.12.24)

Antwort:
Versuchen sie es ! Stellen sie einen Antrag an das BMKOES auf zweimalige Auszahlung des Arbeitsstipendium. Es ist problematisch, wenn es sich um ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze handelt. Ev. droht die Einstellung des AL-Bezugs für den Monat in dem sie das Stipendium erhalten?
Besuchen sie auch den AMS Geschäftsstellenleiter und versuchen die Angelegenheit zu klären. Vielleicht gibt's eine andere Lösung als auf das Stipendium zu verzichten? Und reden sie mit dem Kulturrat, die haben sicherlich diesbez. Erfahrung.
PVA:
Wenn sie einen schriftlichen Bescheid erhalten haben können sie dagegen Beschwerde erheben! - Auf die Frist achten! (Ohne Gewähr)


25.11. 2024 um 9.28 Uhr - von S. - "Die Wut war mein Motor, mich endlich zu wehren"



Sehr geehrter Herr Moser,

Dank Ihrer Informationen habe ich das Ams sehr gut in den Griff bekommen, man lässt mich in Ruhe.

Als Arbeitslose mit 50 plus wurde ich zu jedem erdenklichen Nutzloskurs gegen meinen Willer verschachert, sehr schade um unsere Gelder. Vor allem bei "den B*. am H*. ist mir großer Schaden entstanden, man hat dort meine Krankenstandsbestätigung verschlampt, ich hatte deshalb Bezugssperre. Das Schlimme ist, dass sofort der Bezug gesperrt wird ohne zu prüfen, ob das überhaupt gerechtfertigt ist. Man ist daher sofort in Zahlungsnot und kann seine Miete nicht bezahlen. Bei mir wartet der Vermieter ohnedies nur darauf, dass ich die Miete nicht entrichten kann, denn das ist sein einziger Kündigungsgrund. Ich habe einen sehr alten Mietvertrag und bezahle entsprechend wenig Miete. Mit der sofortigen Bezugssperre wird Obdachlosigkeit gefördert, erst viele Wochen später wird diese Sperre wieder aufgehoben, es entschuldigt sich keiner.

Weil mich diese Deppenkurse dermaßen genervt haben, habe ich mich fortwährend an den Ombundsmann des Ams und an den Rechnungshof gewandt.

DAS will das AMS überhaupt nicht! Das Amt ist nämlich dazu verpflichtet mit öffentlichen Geldern sp


Zum Eintrag
Seite, 421 ->>>>

 
Identität
Aktuell
Forum & Gästebuch
Seite 420
Seite 419
Seite 418
Seite 417
Seite 416
Seite 415
Seite 414
Seite 413
Seite 412
Seite 411
Seite 410
Seite 409
Seite 408
Seite 407
Seite 406
Seite 405
Seite 404
Seite 403
Seite 402
Seite 401
Seite 400
Seite 399
Seite 398
Seite 397
Seite 396
Seite 395
Seite 394
Seite 393
Seite 392
Seite 391
Seite 390
Seite 389
Seite 388
Seite 387
Seite 386
Seite 385
Seite 384
Seite 383
Seite 382
Seite 381
Seite 380
Seite 379
Seite 378
Seite 377
Seite 376
Seite 375
Seite 374
Seite 373
Seite 372
Seite 371
Seite 370
Seite 369
Seite 368
Seite 367
Seite 366
Seite 365
Seite 364
Seite 363
Seite 362
Seite 361
Seite 360
Seite 359
Seite 358
Seite 357
Seite 356
Seite 355
Seite 354
Seite 353
Seite 352
Seite 351
Seite 350
Seite 349
Seite 348
Seite 347
Seite 346
Seite 345
Seite 344
Seite 343
Seite 342
Seite 341
Seite 340
Seite 339
Seite 338
Seite 337
Seite 336
Seite 335
Seite 334
Seite 333
Seite 332
Seite 331
Seite 330
Seite 329
Seite 328
Seite 327
Seite 326
Seite 325
Seite 324
Seite 323
Seite 322
Seite 321
Seite 320
Seite 319
Seite 318
Seite 317
Seite 316
Seite 315
Seite 314
Seite 313
Seite 312
Seite 311
Seite 310
Seite 309
Seite 308
Seite 307
Seite 306
Seite 305
Seite 304
Seite 303
Seite 302
Seite 301
Seite 300
Seite 299
Seite 298
Seite 297
Seite 296
Seite 295
Seite 294
Seite 293
Seite 292
Seite 291
Seite 290
Seite 289
Seite 288
Seite 287
Seite 286
Seite 285
Seite 284
Seite 283
Seite 282
Seite 281
Seite 280
Seite 279
Seite 278
Seite 277
Seite 276
Seite 275
Seite 274
Seite 273
Seite 272
Seite 271
Seite 270
Seite 269
Seite 268
Seite 267
Seite 266
Seite 265
Seite 264
Seite 263
Seite 262
Seite 261
Seite 260
Seite 259
Seite 258
Seite 257
Seite 256
Seite 255
Seite 254
Seite 253
Seite 252
Seite 251
Seite 250
Seite 249
Seite 248
Seite 247
Seite 246
Seite 245
Seite 244
Seite 243
Seite 242
Seite 241
Seite 240
Seite 239
Seite 238
Seite 237
Seite 236
Seite 235
Seite 234
Seite 233
Seite 232
Seite 231
Seite 230
Seite 229
Seite 228
Seite 227
Seite 226
Seite 225
Seite 224
Seite 223
Seite 222
Seite 221
Seite 220
Seite 219
Seite 218
Seite 217
Seite 216
Seite 215
Seite 214
Seite 213
Seite 212
Seite 211
Seite 210
Seite 209
Seite 208
Seite 207
Seite 206
Seite 205
Seite 204
Seite 203
Seite 202
Seite 201
Seite 200
Seite 199
Seite 198
Seite 197
Seite 196
Seite 195
Seite 194
Seite 193
Seite 192
Seite 191
Seite 190
Seite 189
Seite 188
Seite 187
Seite 186
Seite 185
Seite 184
Seite 183
Seite 182
Seite 181
Seite 180
Seite 179
Seite 178
Seite 177
Seite 176
Seite 175
Seite 174
Seite 173
Seite 172
Seite 171
Seite 170
Seite 169
Seite 168
Seite 167
Seite 166
Seite 165
Seite 164
Seite 163
Seite 162
Seite 161
Seite 160
Seite 159
Seite 158
Seite 157
Seite 156
Seite 155
Seite 154
Seite 153
Seite 152
Seite 151
Seite 150
Seite 149
Seite 148
Seite 147
Seite 146
Seite 145
Seite 144
Seite 143
Seite 142
Seite 141
Seite 140
Seite 139
Seite 138
Seite 137
Seite 136
Seite 135
Seite 134
Seite 133
Seite 132
Seite 131
Seite 130
Seite 129
Seite 128
Seite 127
Seite 126
Seite 125
Seite 124
Seite 123
Seite 122
Seite 121
Seite 120
Seite 119
Seite 117
Seite 116
Seite 115
Seite 114
Seite 113
Seite 112
Seite 111
Seite 110
Seite 109
Seite 108
Seite 107
Seite 106
Seite 105
Seite 104
Seite 103
Seite 102
Seite 101
Seite 100
Seite 99
Seite 98
Seite 97
Seite 96
Seite 95
Seite 94
Seite 93
Seite 92
Seite 91
Seite 90
Seite 89
Seite 88
Seite 87
Seite 86
Seite 85
Seite 84
Seite 83
Seite 82
Seite 81
Seite 80
Seite 79
Seite 78
Seite 77
Seite 76
Seite 75
Seite 74
Seite 73
Seite 72
Seite 71
Seite 70
Seite 69
Seite 68
Seite 67
Seite 66
Seite 65
Seite 64
Seite 63
Seite 62
Seite 61
Seite 60
Seite 59
Seite 58
Seite 57
Seite 56
Seite 55
Seite 54
Seite 53
Seite 52
Seite 51
Seite 50
Seite 49
Seite 48
Seite 47
Seite 46
Seite 45 - 1
Erfolge
Rechts-Information
Aufklärung
Philosophie
Links
Archiv
Impressum
 
 
Erwerbsarbeitsloseninternetplattform  
 
Christian Moser, Kranewittweg 95
5280 Braunau am Inn, Österreich