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19.01.2025 um 11.07 Uhr - von J. - "AMS sperrte 2024 Arbeitslosengeld 164.400 Mal" |
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Hallo Christian, das
AMS sperrte 2024 Arbeitslosengeld 164.400 Mal
Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat im vergangenen Jahr mehr Arbeitslosengeld-Sperren verhängt als 2023. Konkret stieg die Anzahl der Sanktionen um rund 4,8 Prozent auf 162.435, wie das AMS bekannt gab.
Begründet wird das Plus mit steigenden Arbeitslosenzahlen und gleichbleibendem Verhalten der Arbeitslosengeld-Bezieherinnen und -Bezieher. Ende Dezember 2024 waren 426.012 Personen auf Jobsuche, um 27.007 mehr als zum Jahresende 2023.
Auch Schwänzen von Schulungen wird sanktioniert Etwas mehr als 44.200 Sanktionen gab es 2024 laut AMS aufgrund von „tageweisem Fernbleiben von Schulungen“ (Paragraf 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes/AlVG) – gegenüber 2023 ein Zuwachs von rund 11,1 Prozent. Über 34.100 Sanktionen (plus 5,6 Prozent) resultierten – ebenfalls gemäß Paragraf 10 – aus „Verweigerung bzw. Vereitlung der Arbeit/Schulung“.
Sanktionen meistens für „versäumten“ AMS-Termin Bei Weitem die meisten Sanktionen mit rund 52.600 verhängte das AMS aufgrund von unentschuldigtem „Versäumen“ eines AMS-Termins nach Paragraf 49. Hier betrug der Anstieg gegenüber 2023 knapp 5,6 Prozent. Mit 1480 Sperren verdoppelten sich unterdessen nahezu die Sanktionen wegen „Ablehnungen/Einstellungen mangels Arbeitswilligkeit“ (Paragraf 9).
Knapp 30.000-mal gab es eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld wegen selbst verschuldetem Arbeitsende – ein Rückgang von 6,7 Prozent. Weniger Eigenkündigungen seien ein Zeichen für eine schlechtere wirtschaftliche Entwicklung, so das AMS.
Quelle: Krone
Mit freundlichen Grüßen J. (18.01.25)
Anmerkung: Leider kommt in dieser Statistik nicht zum Vorschein wieviele Bezugssperren das AMS wieder aufheben musste - Ich gehe davon aus, dass es sich wie oft um eine sehr hohe Anzahl an rechtswidrigen Bezugs-Sperren handelte!
Deppenkurse und Zwangsmassnahmen dienen als Strategie um Betroffene u.a. die Existenzsicherung zu entziehen - Ja oft auch rechtswidrig - u.a. zur Disziplinierung arbeitsloser Menschen!
Neben den statistischen Spielereien / Fälschungen kann man über dieser Methode die Schuld an der Arbeitslosigkeit individualisieren!
Egal auch wie viele Firmen zusperren mussten oder X-(ev. auch tausende) Mitarbeiterinnen entlassen wurden, um weiter überleben zu können?
Die Arbeitslosen sind selbst Schuld an der Arbeitslosigkeit! Das rechtfertig wiederum den "*Psychoterror und Mobbing" der Zwangsmassnahmen / Deppenkurse! (Hier schliesst sich der Kreis wieder) * Diese Empfindung ist wahrscheinlich dann nachvollziehbar, wenn man als Betroffene(r) von einem Deppenkurs / SÖB-Zwangsmassnahme in den anderen geschoben wird.
Siehe:: AMS-Geld-Sperre: Einspruch lohnt sich! "OÖ: 70 von 186 Sperren werden rechtswidrig verhängt!" (4.01.11)
"50 % der Sperrbescheide nach Erfahrung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechtswidrig" "Zum Thema „Arbeitsunwilligkeit und AMS-Sperren. (30.01.2020)
Siehe auch: ARBEITSLOSENZAHLEN
Und noch ein HAMMER! Vor der AlVG-Novelle mit 1.1.08
Grosser Erfolg der österreichischen Arbeitsloseninitiativen deckte das wahre Gesicht der "christlich-sozialen" Politiker/Parteien auf! Mit Kopien, der veröffentlichten VwGH-Erkenntnissen wie Texten, die die systematisch verhängten rechtswidrigen Bezugssperren im Zusammenhang mit den SÖB-"Zwangs"-"Massnahmen" belegten, wurden sämtliche Berufungen gewonnen, oder die Sperren bei Vorlage dieser Kopien erst gar nicht mehr verhängt! Weswegen das AMS auf Weisung des Ministeriums hin die rechtswidrigen Bezugssperren einstellte! (Eine Anlassgesetzgebung legalisierte längere Zeit später diese Rechtswidrigkeit) 15.11.2006 - Anm.: Man betrachte die Reaktionszeit von 2 Jahre! (unter: Erfolge)
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18.01.2025 um 18.23 Uhr - von R*. - "Ich kann nicht mehr" |
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Sehr geehrter Herr Moser Vielen Dank das es Sie gibt Ich habe in 5 Monaten mein Alter von 61 Jahre erreicht aber leider fehlen mir 28 Monate Arbeitszeit auf die Pension mit Ausgleichszulage dies kann ich lösen mit Geringfügige und einer Eigenfinanzierung zusätzlich kann ich aufstocken über die MA 40 nun wurde mir von Seiten des AMS angedroht das ich bis zu dem erreichten Zeitpunkt und wenn der auch erst mit 70 sein sollte beim AMS gemeldet bleiben muss natürlich bekam ich auch gleich eine Zwangszuweisung in in einen SÖB Egal wo ich anrufe man erfährt überall etwas anderes .Die Mindestsicherung ist an eine AMS Meldung gekoppelt verstehe ich aber bis ins hohe Alter? Denn das AMS nimmt keine Rücksicht auf geringfügig mein Berater sagte mir das es ihm egal ist .Je mehr ich aber unterbrechen muss desto länger brauche ich für diese 28 Monate und ich halte diesen Druck nervlich sicher nicht bis ins hohe Alter aus .Mein Berater sagte und wenn ich 90 bin sitze ich noch alle 2 Monate bei ihm oder in einem Kurs Wohin jann ich noch wenden um Auskunft zu bekommen ? Bei der MA 40 kommt man nicht weiter jeder sagt was anderes der AMS Omdudsmann ist der Meinung Kurs machen und zu dem Gespräch kann er nichts sagen da keiner dabei war .Ich werde seit vom AMS wie Dreck behandelt als MA 40 Bezieher ist man nichts wert . Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar Antwort:Nein!! "Jetzt, dem Ende zu, geben sie nicht auf" Bitte besuchen sie die AK und lassen sich bez. Pension informieren. Vielleicht gibt es irgendeine Möglichkeit früher in Pension zu gehen - auch ev. mit Abschlägen?. Verschiedene "Wege" in Betracht ziehen, bevor man total verzweifelt - die können ihnen auch Auskunft geben über Altersteilzeit oder sonstigen Möglichkeiten? Leider kann ich diesbez. keine gesicherte Auskunft geben. - Drum AK! Zur Info Pension für Frauen: / Altersteilzeit Wichtig,
Ihre AMS-BetreuerIn geniesst es anscheinend ihnen Stress und Angst zu verursachen! Wenn möglich nehmen sie sich eine Begleitperson zu den AMS-Terminen mit (Wirkt Wunder) Falls sie der Meinung sind bei den Terminen geht es nicht mit rechten Dingen bzw fair zu - oder die Probleme anhalten - so besuchen sie den Vorgesetzten bzw. AMS-Geschäftsstellenleiter - mit Begleitperson so möglich! Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Sie brauchen sich nicht alles gefallen lassen! Wie schaut es gesundheitlich aus? Sollten sie vermindert leistungsfähig sein, so schützt sie das vor gewisse DV. / Arbeitsstellen. Falls - Stellt ein Arzt fest! Siehe auch: " Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"(Ohne Gewähr) 19.01.2025 um 10.50 Uhr - von R*. - "Mindestsicherung auf ewig"Hallo nochmal Danke für die schnelle Antwort
Leider bekomme ich Pension mit Ausgleichszulage da ich lange krank war also kein Ausweg . Kein Erreichen dieser Pension würde Mindestsichetung auf ewig bedeuten Diese ist gekoppelt an eine AMS Meldung. Mein Betreuer sagte mir dass man durch das meine Arbeitskraft für Immer beim AMS verlangen kann. Denn es gibt kein Regelpensionsalter für Leute mit MA 40 Bezug . Werde auf ihr Anraten einen Anwalt aufsuchen hoffe der sagt was anderes. (18.01.25)
Antwort: Okay - verstehe! Da sie lange krank waren - liegt bei ihnen ev. verminderte Leistungsfähigkeit vor. In ihrer Situation sehr wichtig - dann können sie nicht zu jeder Arbeitsstelle vermittelt werden! Je nach Grad der Beeinträchtigung / Krankheit geht das ev. soweit, dass sie die Mindestsicherung ohne Arbeitsverpflichtung bekommen könnten? - Wäre, falls, auch eine Möglichkeit! Besuchen sie die AK, die kann sie ev. über Verschiedenes aufklären. Ev. auch über Altersteilzeit "etc."?" Vielleicht findet sich was, womit sie die fehlenden Monate zur Pension zusammen bringen? (Ohne Gewähr) |
18.01.2025 um 17.35 Uhr - von D*. - "Grauenvolle Sklaventreiberei des AMS in Zusammenarbeit mit Personalleasing-Agenturen" |
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin jetzt knapp 50 Jahre alt und bin immer einer ordentlichen Arbeit nachgegangen. Zuletzt war ich 15 Jahre in einem Betrieb tätig, dann für 8 Monate arbeitslos und dann für 15 Monate in einer Firma, bei der ich erneut wegen Einsparungen meinen Platz verloren habe. Mir ist von Seiten des AMS ja schon in den 8 Monaten vor der letzten Arbeitsstelle, so einiges bekannt, darunter auch schon im Vorfeld befindliche Drohungen diverser Personalleasing-Agenturen, dass die Meldung an das AMS machen müssten, wenn ich eines ihrer zahlreichen "tollen" Angebote ablehnen würde. Nun bin ich seit Mitte November des Vorjahres arbeitslos und bekomme fast ausschließlich nur mehr Vermittlungen zu eben diesen Personalleasing-Agenturen. Das letzte Leihfirmen-Angebot umfasste unter anderem eine Stelle für insgesamt 50 "Lagerarbeiter" (es wurden halbwegs gute Deutschkenntnisse gefordert) und die Arbeitszeit umfasste eine "2-Teilschicht", wo man 2x täglich auf den Arbeitsplatz fahren muss, um einm al von 06 Uhr bis 08:30 Uhr zu arbeiten und dann ein zweites Mal von 15 Uhr bis 21 Uhr, natürlich von Montag bis Freitag. Dass man neuerdings zu so etwas gezwungen/genötigt wird, ist für mich schlichtweg nur mehr "unfassbar". Ich werde wohl demnächst dringend psychologischen Beistand benötigen, bevor ich etwas tue oder sage, das ich dann bitter bereuen würde. Mittlerweile steht auch schon eine Bezugssperre im Raum, auf Grund der (Falsch-)Aussage einer Mitarbeiterin von einem der eben genannten Leihfirmen. Meine Frage: Wäre im Falle einer tatsächlichen Sperre, der herkömmliche Weg von Vorteil, oder wäre es nicht besser, das von Haus aus gleich über einen Anwalt zu regeln, denn letzteres ziehe ich nämlich schon in Betracht. Mit lieben Grüßen! Antwort:
Ev. zuerst den kostenlosen Weg einschlagen - falls Sperre schriftlichen Bescheid verlangen und darauf Beschwerde erheben ( Berufung einlegen) Auch dem BvWG vorlegen lassen - falls. Und dann besteht noch immer die Möglichkeit zum VwGH zu gehen, da brauchts dann eh einen Rechtsanwalt - ev. mit Verfahrenshilfe_VwGH.. Ja natürlich wäre es vorteilhaft gleich einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, ist halt eine Kostenfrage. Ev. versuchen sie es auch bei der AK, falls die unterstützen, dann mit deren eigenen RA.
Sollten sie sich mal entscheiden einen Rechtsanwalt zu nehmen, dann ist Rechtsanwalt | |